STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. AD 01/2017. VERWALTUNGSRÄTIN/VERWALTUNGSRAT Bedienstete(r) auf Zeit deutscher Sprache -Dienstgrad AD 5

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1 S&D Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament Europäisches Parlament Rue Wiertz 60 B-1047 Bruxelles T F STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. Stelle: VERWALTUNGSRÄTIN/VERWALTUNGSRAT Bedienstete(r) auf Zeit deutscher Sprache -Dienstgrad AD 5 I. EINLEITUNG Allgemeines Der Generalsekretär der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D Fraktion) hat beschlossen, ein Einstellungsverfahren für zwei Verwaltungsrätinnen/ Verwaltungsräte deutscher Sprache, Dienstgrad AD 5, für sein Sekretariat in Brüssel zu eröffnen. Das Auswahlverfahren findet auf Basis von Befähigungsnachweisen und Prüfungen statt. Chancengleichheit Die S&D Fraktion verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und fordert qualifizierte Frauen und Männer, die die Zulassungsbedingungen erfüllen auf, ihre Bewerbungen einzureichen und schließt jede Form der Diskriminierung aus. Die Einstellungs- und Auswahlverfahren sind so gestaltet, dass Bewerber mit Behinderungen nicht benachteiligt werden. Arbeitsort ist Brüssel. Mehr oder weniger häufige Dienstreisen außerhalb Belgiens sind Teil der Beschäftigung, insbesondere nach Straßburg während der Plenarsitzungen. Vorläufiger Zeitplan für den Ablauf des Auswahlverfahrens - Bewertung der Befähigungsnachweise Ende März / Mitte April Schriftliche Prüfungen: Anfang Juni Mündliche Prüfungen: Oktober Aufstellung der Eignungsliste Oktober/November 2017 Empfehlungen Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, abgesehen von ihrer allgemeinen Sorgfaltspflicht, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsfragebogens die Ausschreibung des Auswahlverfahrens aufmerksam zu lesen. Sie enthält Angaben zu den erforderlichen Voraussetzungen, zum Ausfüllen des Bewerbungsfragebogens sowie zum Auswahlverfahren selbst. Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet den für dieses Auswahlverfahren bestimmten Bewerbungsfragebogen zu benutzen. Dieser darf auf keinen Fall verändert oder umgestaltet werden. 1

2 Direkte oder indirekte Kontaktaufnahmen der Bewerberinnen und Bewerber mit dem Prüfungsausschuss sind ausdrücklich untersagt. Die Anstellungsbehörde behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber auszuschließen, die dieses Verbot missachten. II. ART DER TÄTIGKEIT Die Verwaltungsrätin/der Verwaltungsrat stehen den Abgeordneten der S&D Fraktion im Europäischen Parlament bei der Ausübung ihrer Aufgaben zur Verfügung, die beinhalten können: Teilnahme an der legislativen Arbeit der parlamentarischen Ausschüsse, politische Beratung, Erstellung politisch und technisch kohärenter parlamentarischer Positionen in den wesentlichen Arbeitsfeldern der Europäischen Union, Planung, Organisation und Nachbereitung von Sitzungen, Informations- und Kommunikationsaufgaben, Kontakte zwischen der S&D Fraktion im EP und der deutschen Mitgliedspartei der SPE bzw. ihrer Bundestagsfraktion; Verfassen von Vermerken, politische Analysen, Arbeitspapiere in den Ausschußzuständigkeiten der Abgeordneten, den Organen der Fraktion und des Sekretariats. III BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG Teilnahmeberechtigt am Auswahlverfahren sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die bei Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen folgende Bedingungen erfüllen: A. Allgemeine Bedingungen Gemäß Artikel 12, 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften müssen die Bewerberinnen und Bewerber: - die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen und im Besitz der vollen Bürgerrechte sein; - ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein; - den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen. B. Besondere Bedingungen 1. Erforderliche Befähigungsnachweise und Berufserfahrung: - ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Universitätsstudium (oder Fachhochschulstudium) von mindestens dreijähriger Dauer, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht, oder,- wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung - eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss des Universitätsstudiums (oder Fachhochschulstudium)und entsprechend dem ersten Spiegelstrich besitzen; - sehr gute Kenntnisse der Verfahren und Institutionen der Gemeinschaft; - nachgewiesene konzeptionelle und analytische Befähigung; - Eignung zur Teamarbeit in einer multinationalen Arbeitsumgebung; - gute Kenntnisse der deutschen und europäischen politischen Systeme. 2

3 2. Sprachkenntnisse Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen (Sprache 1). Für die Ausübung der Tätigkeit sind ausserdem sehr gute Kenntnisse einer zweiten Sprache des Auswahlverfahrens (Englisch, Französisch oder Spanisch) erforderlich (Sprache 2) und gute Kenntnisse in einer weiteren dieser Sprachen (Sprache 3). Kenntnisse weiterer Amtssprachen der Europäischen Union werden berücksichtigt. 3. Erforderliche Nachweise Berufserfahrung, Ausbildung und Studien sowie Sprachkenntnisse sind auf dem Bewerbungsfragebogen detailliert anzugeben und unbedingt durch beigelegte Bescheinigungen nachzuweisen. Was die unter Punkt III.B.1. geforderten Befähigungsnachweise und Diplome betrifft, wird die Einreichung einer Übersetzung in eine der Arbeitssprachen der Fraktion (Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch) begrüßt. In jedem Fall müssen Bewerberinnen und Bewerber, deren Diplome nicht in einer der derzeitigen Amtssprachen der EU abgefasst sind, eine Kopie einer Übersetzung in einer der Arbeitssprachen der Fraktion beifügen. Die geforderte Berufserfahrung muss durch eine oder mehrere nummerierte Bescheinigungen nachgewiesen werden, beispielsweise: - Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse, Anstellungsschreiben oder -bestätigungen, aus denen die genaue Art der Tätigkeit hervorgeht sowie das Anfangsdatum und gegebenenfalls das Ende der Berufserfahrung, - für den Fall, dass die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, neben dem Einstellungsvertrag auch die letzte Gehaltsabrechnung, mit der die Dauer dieser Tätigkeit nachgewiesen werden kann, - Nachweise für eine freiberufliche Tätigkeit (z.b. Steuer- und MWSt.-Erklärungen, Handelsregisterauszug, Sozialversicherungsnachweise, Rechnungen). Ein Lebenslauf kann dem Bewerbungsfragebogen hinzugefügt werden, gilt jedoch nicht als beweiskräftige Unterlage. Soweit dies nicht deutlich aus den Befähigungsnachweisen und Abschlusszeugnissen hervorgeht, ist JEDE Sprachkenntnis durch entsprechende, dem Bewerbungsfragebogen beigefügte Belege nachzuweisen. In Ermangelung derartiger Belege müssen die Bewerberinnen und Bewerber auf einem separaten Blatt ausführlichst und erschöpfend darlegen, wie sie ihre Sprachkenntnisse erworben haben. IV. ZULASSUNG ZU DEM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN PRÜFUNGEN Das Auswahlverfahren findet aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen statt. Die Anstellungsbehörde stellt das Verzeichnis der Bewerberinnen und Bewerber auf, die ihre Unterlagen form- und fristgerecht (siehe Absatz IX) eingereicht haben und die allgemeinen Bedingungen erfüllen. 3

4 Dementsprechend scheiden von vornherein alle Bewerberinnen und Bewerber aus, die - ihre Bewerbung nicht fristgerecht eingereicht haben (wobei der Poststempel maßgebend ist), - den Bewerbungsfragebogen nicht unterschrieben haben, - nicht den zwingend vorgeschriebenen Bewerbungsfragebogen benutzt und ordnungsgemäß ausgefüllt haben und/oder - die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen informiert, falls ihre Bewerbung aus diesen Gründen zurückgewiesen wurde. In diesem Stadium scheiden die Bewerberinnen und Bewerber aus, die die geforderten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen oder ihre Angaben nicht durch fristgerecht eingereichte einschlägige Unterlagen belegt haben. V. BEFÄHIGUNGSNACHWEISE Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen anhand der darin enthaltenen Nachweise und wählt die Kandidaten/Kandidatinnen aus, deren Befähigungsnachweise einschließlich der gebührend nachgewiesenen Berufserfahrung am besten den Anforderungen im Rahmen der unter Punkt II beschriebenen "Art der Tätigkeit" entsprechen. Zu diesem Zweck wird die Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen: a) Profil des Kandidaten/der Kandidatin im Hinblick auf die zu besetzende Stelle : 0-5 Punkte b) Kenntnisse und Befähigungen des Kandidaten/der Kandidatin: - Kenntnisse über die EU : 0-5 Punkte - konzeptionelle und analytische Befähigung: 0-5 Punkte - Fähigkeit zu Teamarbeit in einer multikulturellen Umgebung : 0-5 Punkte - Kenntnisse der deutschen und europäischen politischen 0-5 Punkte Systeme Maximal 20 Punkte möglich. c) Sprachkenntnisse : - Sprachen des Auswahlverfahrens: Französisch, Englisch, Spanisch und Deutsch (die erstgewählte Sprache des/r Bewerbers/in wird bei der Bewertung nicht berücksichtigt) für jede Sprache: 0-2 Punkte - andere Sprachen : (global) 0-1 Punkt Maximal 7 Punkte möglich. Nur die 20 besten Bewerberinnen und Bewerber, die aus dieser Bewertung der Befähigungsnachweise hervorgehen, werden zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen. VI. PRÜFUNGEN Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt per . Die Bewerberinnen und Bewerber tragen die Verantwortung, jede Änderung ihrer persönlichen Daten und/oder ihrer -Anschrift dem Sekretariat des Prüfungsausschusses mitzuteilen. Die S&D Fraktion im Europäischen Parlament kann keinesfalls haftbar gemacht werden für Verzögerungen bei der Zustellung oder für durch die jeweiligen zuständigen Dienste nicht ausgelieferte Sendungen. 4

5 A. SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN Die schriftlichen Prüfungen werden ausschließlich in den vier Sprachen des Auswahlverfahrens (Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch) durchgeführt. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in ihrem Bewerbungsbogen vermerken, welche Sprache sie für diese Prüfungen wählen. Die Prüfungen 1 und 2 werden in Deutsch - der Sprache des Auswahlverfahrens - durchgeführt. Die 3.Prüfung muss in einer der übrigen Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) nach Wahl des/der Bewerbers/in durchgeführt werden. Prüfung Nr. 4 wird in einer anderen Sprache als in Deutsch und der in der dritten Prüfung gewählten Sprache durchgeführt (Englisch, Französisch, Spanisch). Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen 1. Prüfung 1: Verfassen eines Essays über ein von der Bewerberin oder dem Bewerber aus drei allgemeinen Bereichen zu Fragen der Europäischen Union ausgewähltes Thema in Deutsch. Dabei geht es darum, zu prüfen: - ob der Bewerber/die Bewerberin über die erforderlichen Kenntnisse der Gemeinschaftsverfahren und der Europäischen Institutionen verfügt und in der Lage ist, in gründlich strukturierter Form eines der auf europäischer Ebene relevanten Themenbereiche darzustellen (Kenntnis des Sachverhalts); - ob der Bewerber/die Bewerberin in der Lage ist, die entscheidenden Gesichtspunkte herauszuarbeiten und zu erläutern sowie entgegengesetzte Gesichtspunkte darzustellen (Erarbeitung); - ob der Bewerber/die Bewerberin in gut strukturierter Form eine begründete Haltung beziehen kann und die allgemeine Fähigkeit zur konzeptionellen und sprachlichen Gestaltung beweist (Strukturierung); - welches sprachliche Ausdrucksvermögen vorhanden ist (sprachliche Fähigkeit). Dauer der Prüfung: 2 Stunden Bewertung: 0 bis 40 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 20 Punkte erzielen, scheiden aus. 2. Prüfung 2: Praktische Prüfung anhand einer Reihe von Unterlagen von nicht mehr als 10 Seiten, die an die Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Ziel dieser Aufgabe ist es, die Fähigkeit zur Analyse und Zusammenfassung eines Sachverhalts zu prüfen und inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber in der Lage sind, in Deutsch - der Sprache des Einstellungsverfahrensfür - mit einem Dokumentensatz zu arbeiten. Dauer der Prüfung: 1 Stunde 30 Minuten Bewertung: 0 bis 40 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 20 Punkte erzielen, scheiden aus. 3. Prüfung 3: Zusammenfassung eines Textes in einer weiteren Sprache des Auswahlverfahrens. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Text in deutscher Sprache. Dieser Text muss in der gewählten Sprache (Englisch, Französisch, Spanisch) zusammengefasst werden.. Die Prüfung dient dazu, die Kenntnisse in einer zweiten Sprache einzuschätzen. Dauer der Prüfung: 1 Stunde Bewertung: 0 bis 20 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus. 5

6 4. Prüfung 4: Sprachtest in einer dritten Sprache des Auswahlverfahrens. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden Anweisungen in der von ihnen gewählten Sprache, ausgenommen Deutsch und der für Prüfung 3 gewählten Sprache erhalten. Die Antworten müssen in derselben Sprache verfasst werden. Ziel dieser Prüfung ist es, die Sprachkenntnisse der Kandidatin bzw. des Kandidaten in einer dritten Sprache zu testen. Dauer der Prüfung: 1 Stunde Bewertung: 0 bis 20 Punkte. Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus. Zu den mündlichen Prüfungen werden nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die für jede Prüfung erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. B. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN Die mündliche Prüfung umfasst 3 Teile, die im Rahmen eines einzigen Gesprächs behandelt werden. Dieses Gespräch mit dem Prüfungsausschuss dient, unter Berücksichtigung aller in den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben, zur Beurteilung: a/ der beruflichen Fähigkeiten der Kandidatin/des Kandidaten, insbesondere der erforderlichen Kenntnisse im Kapitel IIIB.Punkt 2, und der Fähigkeit des Kandidaten die in "Art der Tätigkeiten" beschriebenen Aufgaben innerhalb einer europäischen Institution auszuführen. Beurteilung: 0-55 Punkte Eine Bewertung niedriger als 25 führt zum Ausschluss. b/ der menschlichen Qualitäten und der Persönlichkeit der Kandidatin/des Kandidaten, insbesondere ihre/seine Fähigkeit Arbeitsdruck standzuhalten, der Teamfähigkeit, dem Denk- und Urteilungsvermögen, der Gewissenhaftigkeit und dem Durchhaltevermögen, der zwischenmenschlichen Beziehungen, der Anpassungsfähigkeit an moderne Technologien, der Motivation, der Fähigkeit, sich an ein multikulturelles Arbeitsumfeld anzupassen. Beurteilung: 0-35 Punkte Eine Bewertung niedriger als 15 führt zum Ausschluss. c/ der sprachlichen Kenntnisse der Kandidatin/des Kandidaten so wie in den Bewerbungsunterlagen angegeben. Bewertung: 0-10 Punkte VII AUFNAHME IN DIE EIGUNGSLISTE In das Verzeichnis der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge der Prüfungsergebnisse die Namen der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl in allen Prüfungen und die erforderliche Mindestpunktzahl in den jeweiligen Prüfungen erhalten haben (die Punkte für den schriftlichen und den mündlichen Teil werden addiert). Die Bewerberinnen und Bewerber werden persönlich über ihre Prüfungsergebnisse in Kenntnis gesetzt. 6

7 Sollte der/die Bewerber/in es als ausreichend gerechtfertigt erachten, einen Antrag auf Überprüfung zu stellen so kann er/sie diesen Antrag binnen 10 Kalendertagen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse per Einschreiben unter Angabe der Verfahrensnummer bei Frau Ute MÜLLER (siehe Punkt IX) einreichen, die den Antrag an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Per eingereichte Überprüfungsanträge gelten als unzulässig. VIII EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN Der Prüfungsausschuss erstelle ein Verzeichnis aller erfolgreichen Kandidaten/innen in der Reihenfolge ihrer jeweiligen Prüfungsergebnisse. Im Falle einer Vakanz und entsprechend der internen Bestimmungen der S&D Fraktion, werden alle auf dieser Liste genannten Kandidaten/innen entsprechend benachrichtigt und es steht ihnen frei, sich auf die offene Stelle zu bewerben. Die Einstellungsbehörde (AHCC) wählt zwischen den Kandidaten und Kandidatinnen auf der Eignungsliste den-bzw.diejenigen aus, deren Profil am besten für die zu besetzende Position geeignet ist. Er/Sie wird zum/zur Bediensteten auf Zeit im Grad AD 5 ernannt. Die definitive Zuordnung zu einer Dienstalterstufe wird auf Basis der diesbezüglich geltenden Bestimmungen getroffen. Sollte der/die einzustellende Bewerber/in Beamter der Gemeinschaftsinstitutionen sein, wird die S&D Fraktion eine Abordnung im dienstlichen Interesse zur S&D Fraktion des Europäischen Parlaments gemäß 37 und 38 des Beamtenstatuts beantragen. IX EINREICHUNG DER BEWERBUNGEN Der Bewerbungsfragebogen muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Er ist auf der Internetseite der S&D Fraktion im EP ( und auf Anfrage auch bei der Personalabteilung des Fraktionssekretariats 1 erhältlich. Die Bewerberinnen und Bewerber, die es versäumt haben, den Bewerbungsfragebogen auszufüllen und zu unterzeichnen sowie Kopien ihrer Befähigungsnachweise beizufügen, um zu belegen, dass sie die besonderen Bedingungen zur Zulassung für das Auswahlverfahren erfüllen, so dass der Prüfungsausschuss nachprüfen kann, ob die Angaben im Bewerbungsfragebogen zutreffen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jede Seite der Fotokopien der eingesandten Belege muss nummeriert sein. Sämtliche dem Bewerbungsfragebogen beigefügten Belege müssen in einem Inhaltsverzeichnis aufgeführt sein, in dem die Bezeichnung eines jeden Dokuments sowie die entsprechende(n) Seitenzahl(en) angegeben sein müssen. Die Unterlagen sollen weder zusammengeheftet noch zusammengebunden werden. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zurückgesandt. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen werden gebeten, auf einem separaten Blatt, das dem Bewerbungsfragebogen beizufügen ist, anzugeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens erforderlich sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern sowie den Nachweis für die angegebene Behinderung zu übersenden. 1 Adresse s-d.competitions@europarl.europa.eu 7

8 Der Bewerbungsfragebogen und alle fotokopierten Befähigungsnachweise müssen per Einschreiben mit Einlieferungsschein bis spätestens Freitag, den 17.März 2017 (es gilt das Datum des Poststempels) an folgende Adresse übersandt werden: S&D Fraktion im Europäischem Parlament Frau Ute MÜLLER - Büro ATR 05K048 Personalabteilung - Auswahlverfahren Nr. rue Wiertz, 60 B BRÜSSEL Der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit der unter einem bestimmten Namen eingereichten Bewerbung ist unter Angabe dieses Namens und der Nummer der Stellenausschreibung zu führen und muss ausschließlich an die oben genannte Adresse gerichtet werden. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Bewerbungsfragebogen angegebene - Anschrift gilt als die Anschrift, an die der das gesamte Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen gerichtet wird. Die Postanschrift gilt als der Ort, von dem aus sich die Bewerberin/der Bewerber zu dem Ort der Prüfungen begibt. Es liegt in der Verantwortung der Bewerberinnen und Bewerber den Prüfungsausschuss rechtzeitig schriftlich an die oben genannte Adresse über Änderungen hinsichtlich ihrer persönlichen Daten und/oder ihrer Anschrift in Kenntnis zu setzen. In die Eignungsliste aufgenommene Bewerberinnen und Bewerber, denen eine Einstellung angeboten wird, sind verpflichtet, so bald wie möglich die Originale ihrer Abschlussdiplome, ihres akademischen Grades und ihrer Arbeitszeugnisse zum Zwecke der Überprüfung vorzulegen. Brüssel, den 17.Februar

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