Schulung "Katalogisierung von Kunst- und Bildbänden"
|
|
- Hermann Hoch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schulung "Katalogisierung von Kunst- und Bildbänden" 14. und 19. Juni 2007 Referentin: Katja Engel (Kunstbibliothek Frankfurt) Unterlagen für die TeilnehmerInnen Ausstellungskataloge ( 629c, 631 ff, ) Irgendwo im Buch (meistens auf der HTS, Rückseite oder ganz hinten) ist ein Hinweis auf eine Ausstellung. In der Regel mit Angabe des Ausstellungsortes und des Ausstellungsdatums. Fremdsprachliche Begriffe für Ausstellung sind z.b. exposition, exhibition, exposicion, tentoonstelling, mostra, vystava Ein Indiz kann z.b. sein, dass ein Museum auf der HTS genannt ist - dann sollte man etwas gründlicher nachsehen, ob sich Ausstellungsdaten finden lassen. Ist immer anonymes Werk. 1-3 Verfasser bzw. der erste/hervorgehobene bzw. der Hrsg. bekommen NE. Der (erste / hervorgehobene) Künstler bekommt NE, wenn mind. zahlr. Ill. vorhanden sind. (fakultativ könnte der Kurator der Ausstellung, selbst wenn er nicht der Herausgeber des Kataloges ist, eine NE bekommen). Die Ausstellungsdaten werden als Zusatz zum ST genannt. Ggf. in eckigen Klammern. Bei Wanderausstellungen sollten zumindest die ersten und letzten Ausstellungsdaten angegeben werden, die dazwischen ggf. mit andeuten. Die (erste) veranstaltende Körperschaft (Museum) bekommt eine NE. Ggf. bekommt die Ausstellung selbst, wenn sie auf der HTS steht (!) und als Kongresskörperschaft gilt die HE oder eine NE. (Selten) Die Kodierung als Kongressschrift (Kategorie 114X k) ist verpflichtend. Exkurs zu den Körperschaften: ( 631 ff) Eine Körperschaft, die ein anonymes Werk (was der Ausstellungskatalog ja immer ist!) erarbeitet oder veranlasst und herausgegeben hat, gilt als dessen Urheber. Das gilt unabhängig von der Formulierung in der Vorlage, auch wenn sie nur im HST oder im Zusatz genannt ist. Die HE bekommt der Urheber, wenn er im ST genannt oder zu ihm zu ergänzen ist. Auch, wenn nur Teile des Namens, Kurzform, Abkürzung o.ä. genannt sind. Zu ergänzen ist der Urheber, wenn der Titel nur aus einem Gattungsbegriff besteht (z.b. Katalog), oder ohne den Namen der Körperschaft falsch verstanden werden kann. Ist der Urheber nicht im ST genannt oder zu ihm zu ergänzen, bekommt er eine NE.
2 Es können auch mehrere Körperschaften Urheber sein! Dann bekommt die erste ggf. die HE und bis zu zwei weitere eine NE. Wenn keine davon im Titel genannt oder zu ihm zu ergänzen ist, bekommt nur die erste/hervorgehobene eine NE. Wir müssen unterscheiden zwischen A) einer Kongresskörperschaft, also der Ausstellung selbst und B) der veranstaltenden Körperschaft, also dem Museum o.ä. A) ( ) Ein Kongress wird nur dann als Körperschaft behandelt, wenn seine Bezeichnung entweder a) aus einem Kongressbegriff besteht, der durch formale Attribute erweitert sein kann und einer damit grammatikalisch verbundenen Angabe eines Themas, Eigennamens, Ortsnamens oder einer Gruppe von Personen, die ihrerseits keine Körperschaft ist. (also nicht, wenn ein Kongressbegriff und ein Thema oder der Name der abhaltenden Körperschaft unverbunden nebeneinander stehen!) Für Ausstellungen gilt das auch, wenn die Bezeichnung eher den Charakter eines Namens als einer Themenangabe hat. (z.b.documenta) b) aus einer Folge von Initialen oder ähnlichen Buchstabenfolge besteht. ( 683) Ein Kongress, der als Körperschaft zu behandeln ist gilt als Urheber der von ihm erarbeiteten oder veranlasst und herausgegebenen anonymen Werke. Er gilt auch als Urheber seiner Programme und der Berichte über ihn. (D.h. auch Kataloge) Eine Ausstellung, die als Kongresskörperschaft gilt, bekommt also nach RAK eine HE oder NE, je nach dem, ob sie im ST enthalten oder zu ergänzen ist, oder nicht. Für den HeBIS-Verbund gilt aber lt. HeBIS-Katalogisierungshandbuch, 2005, neue Regelungen und Kurztitelaufnahme für Kongresskörperschaften: Sie erhalten nur dann Haupt- bzw. Nebeneintragungen, wenn der Kongress auf der Haupttitelseite genannt ist. Kongresskörperschaften bleiben unberücksichtigt, wenn sie an anderer Stelle der Vorlage genannt sind. Für ungezählte Ausstellungen und Festivals werden keine Neuaufnahmen für die Eintragung der Nebeneintragung erstellt, hier erfolgt nur die Aufführung in der Verfasserangabe. (Letzteres erledigt sich meistens, weil sie im Zusatz zum Sachtitel erwähnt werden) D.h. für Aufnahmen im HeBIS-Verbund: Ich muss nur schauen, ob meine Ausstellung auf der HTS in einer Form genannt ist, die mich veranlasst, sie als Kongresskörperschaft zu behandeln: Falls sie tatsächlich auf der HTS steht und im ST genannt oder zu ihm zu ergänzen ist, (was ganz selten vorkommt) bekommt sie tatsächlich die HE (Beispiel: Documenta). Falls sie auf der HTS steht, aber nicht im ST genannt oder zu ihm zu ergänzen ist, bekommt sie eine NE, wenn die Körperschaftsaufnahme bereits existiert. Eine Neuaufnahme würde ich nicht machen. Wenn die Kongresskörperschaft (=Ausstellung) nicht auf der HTS steht, kann ich sie vernachlässigen (NE fakultativ).
3 Ausnahme: Der ST besteht nur aus einem formalen Begriff (z.b. Katalog), so dass ich die Ausstellung zum ST ergänzen müsste. B) Allerdings sind die Regeln zu Körperschaften in HeBIS fakultativ. Ich darf natürlich Einträge, auch NE und GKD-Neuaufnahmen machen! Nach 690d wird zusätzlich immer eine NE gemacht unter der Körperschaft, die einen Kongress, der als Körperschaft zu behandeln ist, abgehalten oder veranstaltet hat. Das ist in der Regel das Museum, in dem die Ausstellung stattfindet. Eventuell, bei Wanderausstellungen ist angegeben, welches Museum die Ausstellung organisiert hat, oder welches den Katalog herausgegeben hat. Falls nicht, sollte der erste Ausstellungsort genommen werden. Aber auch hier gibt es (fakultative) HeBIS-Sonderregeln: Lt. HeBIS-Katalogisierungshandbuch, 2005, neue Regelungen und Kurztitelaufnahme gilt für Körperschaften zwar: Nur solche Körperschaften werden in der GKD neu erfasst, die eine Haupteintragung als Urheber erhalten. Nebeneintragungen unter Körperschaften werden nicht gemacht. Körperschaften, die normalerweise nach RAK eine Nebeneintragung erhalten würden, werden aber in der bibliographischen Beschreibung aufgeführt. Aber die NE unter dem veranstaltenden Museum sollte meiner Meinung nach gemacht werden, da die Verknüpfung für den Benutzer hilfreich sein kann! Es kommt ganz selten vor, dass ein Museum noch nicht in der GKD erfasst ist. Bestandskatalog (Museumskatalog, Museumsführer) 629c, 631 ff, ) Es ist im Normalfall aus dem Titel ersichtlich, dass der Bestand eines Museums - bzw. Teile davon - dargestellt wird. Auch hier kann ein auf der HTS genanntes Museum ein Indiz sein. Es sind keine Ausstellungsdaten genannt. Bei Ausstellungen sind oft Leihgeber genannt, das fällt bei Museumskatalogen natürlich weg. Weitere Hinweise (falls nötig) finden sich oft im Vorwort. Bestandskataloge werden nach RAK genau wie Ausstellungskataloge behandelt. Unterschiede: Da es keine Ausstellung ist, kann es keine Kongresskörperschaft geben. Hier ist der Fall häufiger, dass das Museum im Titel genannt oder zu ihm zu ergänzen ist, also die HE bekommt.
4 Aber Achtung! Nur, wenn es wirklich im HST steht, oder der Titel nur aus einem Gattungsbegriff (z.b. Katalog) besteht, das Museum also zu ergänzen ist. Sonst bekommt es eine NE. Bildbände / Bilderbücher ( 612) Mindestens annähernd die Hälfte Ill. (zahlr. Ill., überw. Ill, nur Ill.). Die Abbildungen sind nicht von einem Künstler, denn dann wäre es ein Kunstband. (Grenzfall: Bilderbuch). Es ist kein Museums- oder Ausstellungskatalog. In der Regel ein anonymes Werk. Erster Textverfasser und erster Bildautor bekommt eine NE Sind 1-3 Personen ohne Angabe der Funktion genannt, bekommen alle eine NE (bei mehr als 3 Personen ohne Angabe der Funktion bekommt die erste NE). Ausnahme: Text und Bilder stammen von einer Person, dann bekommt sie die HE. Als Quelle gilt HTS, Rückseite oder andere Titelseite Kunstbände ( 613) Mindestens annähernd die Hälfte Ill. (überw. Ill, nur Ill.). Achtung! Unterscheidung zu Werk über Künstler u.a. anhand der Menge der Illustrationen! Die Bilder sind von einem Künstler! (Abgrenzung zum Bildband!) Auch Fotografen, gelten als Künstler, wenn die Fotos einen künstlerischen Anspruch haben. Auch Architekten, Bildhauer o.ä. gelten als Künstler, wenn Fotos ihrer Werke abgedruckt sind. Es ist kein Museums- oder Ausstellungskatalog. Es ist kein Werkverzeichnis. Es ist kein Werk über den/die Künstler! ( 613,3). Die Künstler gelten als Verfasser. D.h.: Geht es nur um einen Künstler, erhält er die HE.
5 Geht es um 1-3 Künstler, erhalten sie alle eine NE (unterscheidbare Anteile!). Geht es um mehr als 3 Künstler, erhält nur der erstgenannte (hervorgehobene) eine NE. Erster Textverfasser und Hrsg. bekommen eine NE. Als Quelle gilt HTS, Rückseite oder andere Titelseite. Werke über Künstler ( 613,3) Höchstens Ill. oder zahlr. Ill. (sonst s. Kunstband). Die Bilder dienen der Veranschaulichung des Textes und stehen nicht selbst im Vordergrund. Es ist kein Museums- oder Ausstellungskatalog. Es ist kein Werkverzeichnis. Es ist kein Kunstband. Der/Die Textverfasser gelten als Verfasser. (Ggf. bekommt der Hrsg. eine NE falls es keinen Verfasser gibt.) Der (erstgenannte, hervorgehobene) Künstler bekommt eine NE, wenn er auf der HTS steht! Abgrenzung Kunstband / Werk über Künstler ist oft sehr schwierig! (s. a. Haller, 6. Aufl. S. 247) Es kommt z.b. auf die Aufmachung und Titelfassung an und den Textumfang. Sind die Bilder im Vordergrund, oder dienen sie der Illustration des Textes? Faustregel: Bei Ill. oder zahlr. Ill. Ist es eher ein Werk über den Künstler, bei überw. Ill. oder nur Ill. Ist es eher ein Kunstband. Ich tendiere (vor allem bei wissenschaftlichem Charakter des Buches) immer eher zu Werk über Künstler. Das hat auch den Vorteil dass der Künstler nicht als "Autor" im Katalog erscheint! Werkverzeichnisse ( 613,2, 601, Anm.1) Ist meistens aus dem Titel ersichtlich. Begriffe sind z.b.: Werkverzeichnis, catalogue raisonne, catalogue of works, complete works, obra completa, catalogo delle opere, Oeuvre-Katalog ) Zu den Kunstwerken werden in der Regel Format, Technik, momentaner Standort und Provenienz angegeben.
6 Werkverzeichnisse werden wie Werke über Künstler behandelt (auch wenn die Abbildungen überwiegen!). Der Textverfasser bzw. derjenige, der das Werkverzeichnis zusammengestellt und nicht lediglich redaktionell bearbeitet hat, bekommt die HE. Hat er es nur bearbeitet, bekommt er eine NE. Der Künstler bekommt eine NE, wenn er auf der HTS steht. (Ich würde ihm auf jeden Fall eine NE geben!) Illustrationen zu einem (literarischen) Werk ( 620) Ein Werk mit Illustrationen zu einem Werk, das nicht mit abgedruckt ist, oder gegenüber den Illustrationen zurücktritt, wird als selbständiges Werk behandelt. Der/Die Künstler gelten als Verfasser. Unter dem Titel (Autor + Sachtitel) des illustrierten Werkes wird eine NE gemacht, wenn er auf der HTS (vollständig oder verkürzt) genannt ist. Ist das literarische Werk mit abgedruckt und die Illustrationen überwiegen nicht, wird es wie ein normales Verfasserwerk behandelt. Der Illustrator bekommt eine NE, wenn er auf der HTS genannt ist.
7 Anhang: Schematische Übersicht
Informationskompetenz
Techniken zur professionellen INFORMATIONSGEWINNUNG DESIGN Hochschulbibliothek Fachhochschule Potsdam 1. Die Welt der Fachinformation Fachdatenbanken ------------------------------------------------------------------
MehrMerkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit
Merkblatt zum Seminar und Diplom-/Bachelorarbeit o Bestandteile der Arbeit: Deckblatt mit persönlichen Angaben zum Studierenden (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester) und vollständiges
Mehr" in Bewegung" E i n s e n d e s c h l u s s : 0 9. 1 1. 2 0 1 2 A u s s t e l l u n g : 1 7. 0 2. 0 3. 0 3. 2 0 1 3
Au fru f zur Teilnahme an der intern ational en Filz-Ausstellung " in Bewegung" E i n s e n d e s c h l u s s : 0 9. 1 1. 2 0 1 2 A u s s t e l l u n g : 1 7. 0 2. 0 3. 0 3. 2 0 1 3 Veranstalter: FILZ-NETZWERK
MehrKUNST TRIFFT GESUNDHEIT
KUNST TRIFFT GESUNDHEIT Ausstellungsreihe und Kunstpreis der AOK Nordost 2015 BEWERBUNG zur Teilnahme am AOK-KUNSTPROJEKT 2015 Zum vierten Mal schreibt die AOK Nordost mit Unterstützung von Partnern mehrere
MehrLeopold Museum Privatstiftung LM Inv. Nr. 471. Egon Schiele Häuser vor Bergabhang Öl auf Karton auf Holz, 1907 25,5 x 18 cm
Leopold Museum Privatstiftung LM Inv. Nr. 471 Egon Schiele Häuser vor Bergabhang Öl auf Karton auf Holz, 1907 25,5 x 18 cm Provenienzforschung bm:ukk LMP Dr. Sonja Niederacher 16. Jänner 2012 Egon Schiele
MehrHinweise für Autoren
GesR-Herausgeber-Redaktion rehborn.rechtsanwälte Tel.: 0231/22243-112 Hansastraße 30 Fax: 0231/22243-184 44137 Dortmund gesr@rehborn.com www.gesr.de Hinweise für Autoren I. Zielgruppenspezifische Ausrichtung
MehrFormalia für das Anfertigen von Bachelorarbeiten:
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt Fakultät Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. W. Jórasz 1 Formalia für das Anfertigen von Bachelorarbeiten: Beispiel für das Titelblatt: Planung
MehrGeschäftsgangsregelungen. Gravierende Korrekturen
Gravierende Korrekturen Gravkorr-Fälle Als gravierende Korrekturen werden Korrekturen des Feldes 4025 behandelt, die Auswirkungen auf die Exemplardaten haben, die mit der Titelaufnahme verknüpft sind.
MehrHinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten durch Prof. Dr. Funck
Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten durch Prof. Dr. Funck Stand: Mai 2014 Vorbemerkungen Die formale Anmeldung für die Arbeit und deren Abgabe erfolgen über den Prüfungsausschuss. Die Erfüllung
MehrTechniken zu Schreibwerkstatt Phase 1: Ein Thema erforschen und eingrenzen
Techniken zu Schreibwerkstatt Phase 1: Ein Thema erforschen und eingrenzen Die 5 folgenden Techniken können Ihnen dabei helfen, ein passendes Thema bzw. eine Hypothese zu finden. 1. Fragen helfen beim
MehrEinführung in den OPAC. Referentin: Stefanie Auer Hochschulbibliothek
Einführung in den OPAC Referentin: Stefanie Auer Hochschulbibliothek OPAC (Open Public Access Catalogue): Elektronischer Katalog der Bibliothek Weist gesamten Bestand der Ohm-Hochschulbibliothek nach Recherchierbar
MehrKatalogisierung von Digitalfotos
Katalogisierung von Digitalfotos Stand 7.3.2012 Grundsätzliches: 1. Digitalfotos können sowohl als Online-Ressource, als auch als Elektronische Ressource auf Datenträger vorliegen. 2. Für Haupt- und Nebeneintragungen
MehrStandardkatalogisat Buch nach RAK in B2000 Stand: 11.02.2014
Standardkatalogisat Buch nach RAK in B2000 Stand: 11.02.2014 Inhaltsübersicht Die Bibliotheca Datenbank: Einstieg in die Katalogisierung 2 Die Umsetzung der bibliographischen Beschreibung nach RAK in Bibliotheca
MehrAbschnitt 6: Erfassen der Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Ressource in Verbindung stehen (Kapitel 18-22)
Abschnitt 6: Erfassen der Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften, die mit einer Ressource in Verbindung stehen (Kapitel 18-22) Vierte Sitzung der RDA-Schulungsgruppe BVB/KOBV am 15.04.2015
MehrNeuerungen Oktober 2011
Neuerungen Oktober 2011 Ergänzungen oder Änderungen Tippfehlerkorrekturen oder kleine Beispielkorrekturen werden hier nicht erwähnt. 1. Format AUT Autoritätsdatensätze Sonderzeichen S. 5: _ = Leerschlag
MehrWeitere VD-17-Arbeitsanweisungen
Weitere VD-17-Arbeitsanweisungen (VD17)-1 Einzugsbereich: Das VD 17 verzeichnet alle Drucke des Zeitraums 1601-1700, die 1. innerhalb der heutigen Grenzen Deutschlands, unabhängig von ihrer Sprache, 2.
MehrGFS Leitfaden des JKG
JOHANNES-KEPLER-GYMNASIUM WEIL DER STADT GFS Leitfaden des JKG O. Grundlagen Stand: 20. Oktober 2014 Die folgenden formulierten Qualitätskriterien und formalen Vorgaben bilden grundsätzlich in jedem Fach
MehrLeitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit
1 Leitfaden zur Erstellung der Bachelorarbeit (unter Bezugnahme auf 24 PO LLB DEWR 2011) I. Informationen zur schriftlichen Erstellung der Bachelorarbeit 1. Allgemeines - Umfang: Der Umfang der Bachelorarbeit
MehrAnmerkungen zum Ausgabestil Brink (aktualisierte Fassung, 2013)
Anmerkungen zum Ausgabestil Brink (aktualisierte Fassung, 2013) Der Ausgabestil basiert auf den Zitierempfehlungen aus der Publikation Brink, Alfred: Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten : ein prozessorientierter
MehrZitate und Literaturangaben
Zitate und Literaturangaben Regeln und Verfahren (nach amerikanischem Harvard-Standard) - Johannes Fromme - Das wörtliche (direkte) Zitat (1) Wortgetreu aus anderen Veröffentlichungen übernommene Passagen
MehrA.Regeln für Titelangaben im Quellen- und Literaturverzeichnis
JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ D-55099 Mainz Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften Allgemeine Zitationsrichtlinien im Historischen Seminar der JGU Mainz Historisches Seminar Titelangaben
MehrDer 67 Euro Report zeigt Ihnen, wie Sie Sofort 67 im Internet verdienen!
Der 67 Euro Report zeigt Ihnen, wie Sie Sofort 67 im Internet verdienen! Von Mirko Lahl Die Informationen und Anleitungen in diesem Report sind sorgfältig von mir geprüft und recherchiert. Dieses Werk
MehrIngelheimer Impressionen Kalender von Ingelheimern für Ingelheimer und Freunde Ingelheims
Ingelheimer Impressionen Kalender von Ingelheimern für Ingelheimer und Freunde Ingelheims 1. Projektbeschreibung Werbeagentur INCOM einen Kalender heraus, in dem Fotografien von Ingelheim und Umgebung
MehrNWBib-Daten und -Redaktionsverfahren in ALEPH 500
NWBib-Daten und -Redaktionsverfahren in ALEPH 500 1. NWBib-Daten... 1 1.1 Migrierte Daten... 1 2. NWBib-Redaktionsverfahren... 3 2.1 Grundsatz... 3 2.2 NWBib-Titeldaten (in HBZ01)... 3 2.3 NWBib-Personennamen
MehrE-Books. z. B. durch ein Inhaltsverzeichnis oder den Aufbau in einzelnen Seiten einem Buch ähneln.
Erfassungsregeln E-Books 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 1 2 Haupteintragung... 2 3 Kategorien für die Erfassung von E-Books... 2 4 Einzelbestimmungen zur Erfassung von E-Books... 3 4.1 Codierungen...
MehrALBERT CONCEPTS Interior Architecture Dipl. Ing. Johannes Albert, Berlin
ALBERT CONCEPTS Interior Architecture Dipl. Ing. Johannes Albert, Berlin WordPress Template Newsletter, Social Media www.albertcreative.com Das Architekturbüro Albert Concepts in Berlin verschafft seinen
MehrDokumentation Data Dictionary (SIP)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Schweizerisches Bundesarchiv BAR Ressort Innovation und Erhaltung Dienst Digitale Archivierung (DDA) Dokumentation Data Dictionary (SIP) Datum: September 2009
MehrHinweise und Richtlinien für Hausarbeiten am Historischen Institut
Hinweise und Richtlinien für Hausarbeiten am Historischen Institut Der wissenschaftliche Charakter historischer Darstellungen zeigt sich formal in den Anmerkungen (Fußnoten/Endnoten) und dem Quellen- und
MehrHinweise zum Schreiben einer Ausarbeitung
Seite 1 Hinweise zum Schreiben einer (Physikalisches Praktikum für Physiker) Autor: M. Saß Fakultät für Physik Technische Universität München 24.11.14 Inhaltsverzeichnis 1 Struktur einer 2 1.1 Die Einleitung..............................
MehrGrundsätze zur Anfertigung von schriftlichen Facharbeiten. an der. Adolf Traugott von Gersdorf Oberschule Kodersdorf
Grundsätze zur Anfertigung von schriftlichen Facharbeiten an der Adolf Traugott von Gersdorf Oberschule Kodersdorf überarbeitet: Oktober 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz...2 2 Aufbau der Arbeit...2
Mehr2015 würdigt eine neue Ausgabe des ikob-preises mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder junge Kreative aus der ganzen Welt.
IKOB-PREIS INTERNATIONAL 2015 würdigt eine neue Ausgabe des ikob-preises mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder junge Kreative aus der ganzen Welt. Bewerben können sich Künstlerinnen
Mehrwww.berlin-spart-energie.de
Tragen Sie Ihr Energiespar-Vorbild jetzt ein! Im Rahmen von Projektfragebogen zur Aufnahme eines Objektes / Projektes in die Online-Datenbank von Berlin spart Energie! Im Auftrag der Konzept und Organisation
MehrHinweise zur äußeren Form einzureichender Manuskripte
Manuskriptvorgaben Zeitschrift für Pädagogik I Hinweise zur äußeren Form einzureichender Manuskripte 1. Originalbeiträge Manuskripteinreichung Die Zeitschrift für Pädagogik druckt grundsätzlich nur Originalbeiträge.
MehrGIZ Corporate Design Manual
GIZ Corporate Design Manual Version März 2013 Sonderregelungen für Auftragnehmer 1. Einleitung Das Corporate Design der GIZ Das Corporate Design der GIZ ist ein festgelegtes Gestaltungssystem, das ein
MehrDer 67 Euro Report zeigt Ihnen, wie Sie Sofort 67 im Internet verdienen!
Der 67 Euro Report zeigt Ihnen, wie Sie Sofort 67 im Internet verdienen! Urheberrechtshinweis Die Informationen und Anleitungen in diesem Report sind sorgfältig von mir geprüft und recherchiert. Dieses
MehrGEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN FÜR ÜBERSETZUNGEN
GEMEINSAME VERGÜTUNGSREGELN FÜR ÜBERSETZUNGEN aufgestellt von 1. Carl Hanser GmbH & Co. KG, Kolbergerstr. 22, 81679 München 2.... 3.... 4... - nachfolgend e genannt 1 - und dem Verband deutschsprachiger
MehrHinweise zur Postergestaltung auf dem 66. wissenschaftlichen ÖGD Kongress in Reutlingen 2016
Hinweise zur Postergestaltung auf dem 66. wissenschaftlichen ÖGD Kongress in Reutlingen 2016 Wie fängt man bei der Postergestaltung an? Erst wird alles niedergeschrieben, was auf dem Poster erscheinen
MehrIst das ein Buch oder ein Aufsatz...?
Ist das ein Buch oder ein Aufsatz...? Listen mit Literatur für Ihre Lehrveranstaltung scheinen auf den ersten Blick nur aus einem Grund kompliziert: Es ist erst mit etwas Übung erkennbar, um was für eine
Mehr- Bodypainting Trophy - BEAUTY FORUM SWISS 2012 in Zürich - BEAUTY FORUM SWISS, 3. und 4. März 2012 Messe Zürich/ SCHWEIZ
BEAUTY FORUM SWISS, 3. und 4. März 2012 Messe Zürich/ SCHWEIZ 18. BEAUTY FORUM SWISS ZÜRICH Die internationale Frühjahrsmesse BEAUTY FORUM SWISS ist eine Fachmesse, exklusiv für den Handel. BEAUTY FORUM
MehrRetrokonversion analog publizierter Aufnahmen
Retrokonversion analog publizierter Aufnahmen Das DFG-Projekt Internationalisierung und Ausgestaltung des Nationalen Bildarchivs der Kunst und Architektur als Instrument netzbasierten Forschens und Überlieferns
MehrALBERT CONCEPTS Interior Architecture Dipl. Ing. Johannes Albert, Berlin
ALBERT CONCEPTS Interior Architecture Dipl. Ing. Johannes Albert, Berlin Das Architekturbüro Albert Concepts in Berlin für eine seriöse Präsentation des Portfolios Template verschafft seinen Kunden Aufmerksamkeit
MehrHinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Strafrecht
Universität Potsdam Wintersemester 2013/14 Prof. Dr. Uwe Hinweise für die Anfertigung von Hausarbeiten im Strafrecht I. Formalien der Hausarbeit 1. Für Hausarbeiten sind Seiten im DIN A4-Format zu verwenden,
MehrFortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin
Fortbildungsprüfung Geprüfter Controller / Geprüfte Controllerin Anmeldung 1. Anmeldeschluss für die Prüfung im Herbst ist jeweils der 1. Juli, Anmeldeschluss für die Prüfung im Frühjahr ist jeweils der
MehrSoftwaretechnik-Praktikum 2015 Entwurfbeschreibung. Vorprojekt: Virtuelles Partizipatorisches Museum
Softwaretechnik-Praktikum 2015 Entwurfbeschreibung Vorprojekt: Virtuelles Partizipatorisches Museum Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 2 2. Produktübersicht... 2 3. Grundsätzliche Struktur- und Entwurfsprinzipien...
MehrDas Ziel des gemeinsamen kulturellen Austausches wird durch folgende Projekte erreicht:
AthensSyn Die griechische Kultur ist weltweit bekannt und verehrt durch die Antike. Der Tourismus in Griechenland zieht vor allem durch die Präsenz der archäologischen Stätten an; Reisende kommen, um die
MehrNach der Überprüfung der Disposition und allfälligen Korrekturen oder Präzisierungen erteilt Frau Ch. Wüst grünes Licht für die Weiterarbeit.
www..ch Dipl. Abteilungsleiter/in Gesundheitswesen NDS HF Wie muss ich für die Diplomarbeit vorgehen? Welchen Umfang darf die Diplomarbeit haben. Wann ist Abgabetermin? Was könnte ein Thema für die Diplomarbeit
MehrWissenschaftliches Arbeiten in der Abteilung für Chemie und Ihre Didaktik
Wissenschaftliches Arbeiten in der Abteilung für Chemie und Ihre Didaktik Wissenschaftliche Arbeiten sind grundsätzlich in einem angemessenen, sachlich-objektiven Sprachstil zu verfassen und sollen keine
MehrAPP MEDIADATEN Stand Juli 2013. Kunst Architektur Design Mode Fotografie
APP MEDIADATEN Stand Juli 2013 Kunst Architektur Design Mode Fotografie Die einzige Kunst-App für D/A/CH 6.000 Kunstinstitutionen * 7.000 aktuelle Termine * 13.000 Downloads * * Stand: Juli 2013 ARTMAPP
MehrAddendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister
egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister
MehrRichtlinien für die Zitierweise am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren AIFB
Richtlinien für die Zitierweise am Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren AIFB Inhaltsverzeichnis 1. Hinweise zur Zitierweise und zum Literaturverzeichnis... 2 1.1. Allgemeine
MehrEINE DOKUMENTATION VERFASSEN MIT HILFE DES COMPUTERS
EINE DOKUMENTATION VERFASSEN MIT HILFE DES COMPUTERS Sl, Oktober 14 2 EINE DOKUMENTATION VERFASSEN MIT HILFE DES COMPUTERS INHALT 1. Einleitung... 3 2. Formatvorlagen... 4 2.1. Übung Sonnensystem:... 4
MehrRDA-Workshop. Eine Einführung in das neue Regelwerk Resource Description and Access für Beschäftigte Öffentlicher Bibliotheken
RDA-Workshop Eine Einführung in das neue Regelwerk Resource Description and Access für Beschäftigte Öffentlicher Bibliotheken Dortmund und Essen 24./25.08.2015 Folie 1 Agenda 1. Entwicklung und Einführung
MehrAls Autor bei SecuPedia mitarbeiten. Brandschutz, Sicherheit und IT-Security
Als Autor bei SecuPedia mitarbeiten Brandschutz, Sicherheit und IT-Security Inhaltsverzeichnis: Zugangsdaten Seite 3 Einleitung/Start Seite 4 Als Benutzer anmelden Seite 5 Als neuer Autor einsteigen Seite
MehrJuristisches Seminar Fit für die Hausarbeit
Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit Juristische Literatur suchen, finden und zitieren Nachzulesen bei: Fit für die Hausarbeit A. Juristische Literatur in Tübingen B. Literatur im Katalog (OPAC)
MehrKleinere Schriften zur Politischen Ökonomie
John Stuart Mill Kleinere Schriften zur Politischen Ökonomie (1825 1861) Herausgegeben von Michael S. Aßländer, Dieter Birnbacher und Hans G. Nutzinger Metropolis-Verlag Marburg 2014 Die Publikation dieses
MehrVerfassen wissenschaftlicher Arbeiten
Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten 1. Allgemeine Formerfordernisse Seminararbeit Bachelorarbeit Masterarbeit Es gelten die Vorschriften der aktuellen und zuständigen Prüfungsordnung. Laden Sie sich
MehrRichtlinien für die Manuskriptgestaltung. (gültig für Veröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns)
GENERALDIREKTION DER STAATLICHEN ARCHIVE BAYERNS Richtlinien für die Manuskriptgestaltung (gültig für Veröffentlichungen der Staatlichen Archive Bayerns) Zur Einführung (Stand: 1. September 2011) Die hier
MehrKUNSTFÖRDERUNG IM KINDERGARTEN
KUNSTFÖRDERUNG IM KINDERGARTEN FÜSSE UND SCHUHE René Magritte, Le modèle rouge, 1947/48 DOKUMENTATION EINLEITUNG BEREICH Bildnerisches Gestalten / Geschichte Wir lassen uns von der Ausstellung 3000 Jahre
MehrJUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN
JUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Prof. Dr. Franz Reimer Studiendekan Gießen, 28.2.2011 Formale Hinweise für die Anfertigung von Prüfungshausarbeiten am Fachbereich 01 Rechtswissenschaft
MehrÜbung 1. Ziel: Statisches Modell (Klassendiagramm) aus allgemeiner Beschreibung erstellen.
Übung 1 Ziel: Statisches Modell (Klassendiagramm) aus allgemeiner Beschreibung erstellen. Für Paletten ist eine verwaltung zu organisieren, eine Palette kann in einem offenen (z.b. eine große halle) stehen.
MehrHandbuch Bildergalerie Litebox
Handbuch Reference Guide Erstellt durch: Ivo Lex INM Inter Network Marketing AG Usterstrasse 202 CH-8620 Wetzikon Email ivo.lex@inm.ch URL http://www.inm.ch Telefon: +41 (0) 44 934 50 50 Fax +41 (0) 44
MehrSemesterarbeit INFA. Social Software. Aufgabenstellung v200808
Semesterarbeit INFA Social Software Aufgabenstellung v200808 Hansruedi Tremp 25.08.2008 Motivation Im Modul INFA (Angewandte Informatik) geht es vor allem darum, die bestehende Software im Office und Groupware-Umfeld
MehrBibliographieren. Sekundärliteratur. Internet
Bibliographieren Sekundärliteratur Zugang zu Sekundärliteratur findest du über Bibliographien, über die Literaturverzeichnisse wissenschaftlicher Werke und über die grossen Lexika, insbesondere auch Speziallexika.
MehrPrint Web Screen. Kontakt. Thomas Rapedius Tel: +49 174 166 51 38 Email: info@gestaltungswillen.de Web: http://gestaltungswillen.
seiten, Kataloge, Visitenkarten und Briefpapier Thomas Rapedius Tel: +49 174 166 51 38 Email: info@ : http:// Beratung und Konzeption Design-Entwurf und Ausarbeitung Programmierung und Suchmaschinenoptimierung
MehrAnleitung für die Erstellung einer Homepage
Anleitung für die Erstellung einer Homepage Zunächst sollten Sie sich alle Seiten der Dental-Websites sowie abzweigende Websites green/blue ansehen, denn danach können Sie über Gliederung, Inhalt und Farbgestaltung
MehrKünstlerförderwettbewerb 2014
Künstlerförderwettbewerb 2014 Das Regierungspräsidium Karlsruhe fördert die Bildende Kunst in vielfältiger Weise. Ein wichtiger Ansatz dabei ist die Künstlerförderung durch den Ankauf von Arbeiten. Um
MehrElektronische Ressourcen können im Fernzugriff (Internet) oder auf einem Datenträger (z.b. CD-ROM) vorliegen. Jede Veröffentlichungsform gilt als
1 2 Elektronische Ressourcen können im Fernzugriff (Internet) oder auf einem Datenträger (z.b. CD-ROM) vorliegen. Jede Veröffentlichungsform gilt als eigene Ausgabe und erhält eine eigene Einheitsaufnahme.
MehrWo sind die Informationen, die ich brauche? RDA 2.1, RDA 2.2 (RDA 2.2.2.4 nur am Rande) 2.2.2.3 D-A-CH, RDA 2.2.3.1 D-A-CH, RDA 2.2.
Modul Modul 2, Teil 5 Version, Stand Formatneutral, 16.04.2015 Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Informationsquellen Wo sind die Informationen, die ich brauche? Bestimmung der bevorzugten
Mehre LEARNING Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis 1. Wiki erstellen
Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis Die Aktivität Wiki verschafft Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu sammeln und zu strukturieren. Dabei können Sie die Teilnehmer Ihres Kurses an der Erstellung des
MehrVorwort zur 3. Auflage
Vorwort zur 3. Auflage Das Kompendium Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung hat sich als nützliches Hilfsmittel für die Arbeit des ärztlichen Sachverständigen, für den Sachbearbeiter in den
MehrTipps zur Handhabung der Historischen Datenbank
Tipps zur Handhabung der Historischen Datenbank Kein Problem ist der Weg im Internet zur Historischen Datenbank. Über die Internetseite des Böhmerwaldbundes klicken Sie auf Historische Datenbank, die drei
MehrSocial Media kein rechtsfreier Raum
Social Media kein rechtsfreier Raum Lunchveranstaltung vom 7. Mai 2014 lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler, Rechtsdienst, Universität Zürich E-Mail: nadia.steiner@rd.uzh.ch 07.05.14 Seite 1 Übersicht Social
MehrGerman Sales 1930-1945 Art Works, Art Markets, and Cultural Policy
German Sales 1930-1945 Art Works, Art Markets, and Cultural Policy Köln, prometheus-jubiläumstagung, 4./5.11.2011 Dr. Maria Effinger Dr. Maria Effinger, UB Heidelberg 1 Das Projekt Gefördert im Bilateral
MehrFrankfurter Programm zum Wohnungstausch
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Dezernat Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz Amt für Wohnungswesen - Wohnraumversorgung - 64.3 Frankfurter Programm zum Wohnungstausch Richtlinien für die Gewährung
MehrCheckliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote
Checkliste zum Verfassen von Ausschreibungstexten für Fort- und Weiterbildungsangebote Die vorliegende Checkliste ist als ein Ergebnis aus dem Impulsfachtag Kompetenzorientierung in der Fort- und Weiterbildung
MehrCheckliste Hausarbeit
Checkliste Hausarbeit Die erste Hausarbeit sorgt häufig für Panikattacken. Wie soll man so viele Seiten füllen? Wie muss die Hausarbeit aussehen und wie zitiert man überhaupt richtig? Wir zeigen euch Schritt
Mehrodenthal design Design für Kultur
odenthal design Design für Kultur Guten Tag! Sie sind Künstler, Kurator oder Galerist und wünschen ein Kunstbuch oder eine Grafik-Design für eine Ausstellung? Außerdem wünschen Sie sich Grafik-Designer,
Mehr2, Katalogisierende von integrierenden Ressourcen
Modul Modul 5A, Teil 4 Version, Stand Formatneutral, 09.09.2015 Titel/Thema Beschreibung des Themas (Lernziel) Zielgruppe(n) Erfassung von integrierenden Ressourcen Identifizierung und Abgrenzung einer
MehrNeue Medien und Geistiges Eigentum:
Neue Medien und Geistiges Eigentum: Damit Recht und Gesetz nicht zur Falle werden 20.06.2010 Prof. Dr. Eva Irina von Gamm, LL.M. (Eur.) Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Professorin
MehrHilfe zur Recherche in der Datenbank des Bildarchivs Noack / Gretenkord
Hilfe zur Recherche in der Datenbank des Bildarchivs Noack / Gretenkord Inhalt 1. Die Bildsuche 2 1.1 Freitextsuche 2 1.2. Expertensuche 3 1.2.1 Die Eingabefelder der Expertensuche 3 2. Die vergrößerte
MehrZitierweise. Zitierstil: The Chicago Manual of Style (CMS)
Leitfaden zur Anfertigung von Abschlussarbeiten am Lehr- und Forschungsgebiet Internationale Planungssysteme (09/2011) Die folgenden Hinweise zur Anfertigung einer Bachelorarbeit bzw. einer vergleichbaren
MehrPRAKTIKUMSBERICHT. Archiv in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit von KölnMusik GmbH. Foto: KölnMusik/Jörg Hejkal
PRAKTIKUMSBERICHT Foto: KölnMusik/Jörg Hejkal Archiv in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit von KölnMusik GmbH KölnMusik GmbH Bischofgartenstrasse 1 50667 Köln, Deutschland Praktikantin: Sarah Amsler Praktikumsverantwortliche:
MehrGemeinsame Normdatei (GND) Projektorganisation, Zeitplan, Schulungsunterlagen
Barbara Pfeifer Gemeinsame Normdatei (GND) Projektorganisation, Zeitplan, Schulungsunterlagen Barbara Pfeifer Neue Entwicklungen im Bereich Katalogisierung 14. Februar 2012 Göttingen Projektorganisation,
MehrLeitfaden zur formalen Gestaltung von Facharbeiten am CWK
Leitfaden zur formalen Gestaltung von Facharbeiten am CWK 1 Titelblatt Anders als ein Bucheinband, der die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden auf sich ziehen will, gibt das Titelblatt einer Facharbeit
Mehr5-2014. Bildergalerie
5-2014 Bildergalerie Typo3 PlugIn: Uni Wien Bildergalerie Zentraler Informatikdienst der Universität Wien Gerhard Mayer Stand: Mai 2014, Typo3-Version 4.5 Dieses Skriptum ist eine Begleitunterlage der
MehrNormierung von Patentliteratur. Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)*
Deutsches Patent- und Markenamt DPMAinformativ Normierung von Patentliteratur Nummern zur Identifikation bibliographischer Daten gemäß WIPO-Standard ST.9 (INID-Codes)* Im Wege der internationalen Zusammenarbeit
Mehr[ WEBLOG EINE NEUE FORM DER MITTEILUNGEN ]
[ WEBLOG EINE NEUE FORM DER MITTEILUNGEN ] I n h a l t Einleitung... 3 Begriffserklärung... 4 Was ist ein Blog... 4 Wozu benötige ich einen Blog... 4 Technische Voraussetzungen... 6 Kosten für einen Blog...
MehrBlog Forum - Gästebuch
Blog Forum - Gästebuch 1 Blog (Weblog, Tagebuch) Von einem Herausgeber (Blogger) werden Beiträge in einer chronologischen Reihenfolge veröffentlicht. Zum Beispiel berichtet er über die neuesten Entwicklungen
MehrERGÄNZENDE HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FORMALER VORGABEN
ERGÄNZENDE HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FORMALER VORGABEN Für die Erstellung der Diplomarbeit gelten folgende formale Vorgaben: GLIEDERUNG (zu 4 Nr. 9 der DiplO) Die Diplomarbeit sollte sinnvoll untergliedert
MehrBAUTECHNIKPREIS 2016
Österreichische Bautechnik Vereinigung (öbv) Karlsgasse 5 1040 Wien Tel.: 01/ 504 15 95 Fax: 01/ 504 15 95-99 Mail: Web: office@bautechnik.pro www.bautechnik.pro www.baukongress.at Die Österreichische
MehrArbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen
Arbeitsschritte EAÜ Leistungserbringer Einnahmen erfassen 1. Das Projekt auswählen Nach dem Anmelden in der Datenbank im Menü [Vorhaben] den Untermenüpunkt [Vorhabenübersicht] wählen. Dort bitte das entsprechende
MehrErstellen und Bearbeiten von Inhalten (Assets)
Wichtig! Beachten Sie die Designrichtlinien im Kapitel Darstellung und Vorgaben zur Erstellung der Inhalte Ein ist ein Text der speziell formatiert ausgegeben wird. Bei einer sdetailansicht werden die
MehrKurzanleitung. Arbeiten mit Word 2003 bei der Erstellung Wissenschaftlicher Arbeiten. Renate Vochezer rv@vochezer-trilogo.de
Kurzanleitung Arbeiten mit Word 2003 bei der Erstellung Wissenschaftlicher Arbeiten Renate Vochezer rv@vochezer-trilogo.de Inhaltsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...
MehrBeispiele für RDA-Regeln (mit Arbeitsübersetzung)
S. 1 Beispiele für RDA-Regeln (mit Arbeitsübersetzung) Hinweis: Die Arbeitsübersetzung bemüht sich bewusst darum, sehr nahe am Original zu bleiben und auch den etwas umständlichen Stil nachzuahmen. Die
MehrRegeln für Regelwerke
Regeln für Regelwerke 1. Einleitung 1.1 Zweck Dieses Paper soll eine Hilfestellung geben bei der Erarbeitung eines Regelwerks für die Erfassung bzw. Katalogisierung im Bereich Dokumentation und Archiv.
MehrLeopold Museum Privatstiftung LM Inv. Nr. 527. Egon Schiele Rabenlandschaft Öl auf Leinwand, 1911 95,8 x 89 cm. Provenienzforschung bm:ukk LMP
Leopold Museum Privatstiftung LM Inv. Nr. 527 Egon Schiele Rabenlandschaft Öl auf Leinwand, 1911 95,8 x 89 cm Provenienzforschung bm:ukk LMP Dr. Sonja Niederacher 30. April 2011 Egon Schiele Rabenlandschaft
MehrAbschlussbericht zur Kundenbefragung zum Thema Roman-Aufstellung in der Stadtbibliothek Dormagen
Abschlussbericht zur Kundenbefragung zum Thema Roman-Aufstellung in der Stadtbibliothek Dormagen 1. Ausgangsvoraussetzungen Im Zeitraum 21.01.2010 18.02.2010 wurde eine schriftliche Befragung der Zielgruppe
MehrHinweise für Autoren
GesR-Herausgeber-Redaktion rehborn.rechtsanwälte Tel.: 0231/22243-112 Hansastraße 30 Fax: 0231/22243-184 44137 Dortmund gesr@rehborn.com www.gesr.de Hinweise für Autoren I. Zielgruppenspezifische Ausrichtung
MehrDokumentation von Ük Modul 302
Dokumentation von Ük Modul 302 Von Nicolas Kull Seite 1/ Inhaltsverzeichnis Dokumentation von Ük Modul 302... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 Abbildungsverzeichnis... 3 Typographie (Layout)... 4 Schrift... 4
Mehr