Sportmedizinisches Untersuchungssystem für Landeskaderathleten in Rheinland-Pfalz
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- Peter Richter
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1 Sportmedizinisches Untersuchungssystem für Landeskaderathleten in Rheinland-Pfalz
2 Impressum Herausgeber: Landessportbund Rheinland-Pfalz, Rheinallee 1, Mainz Verantw.: Lothar Westram (Hauptgeschäftsführer) Redaktion: Sonja Kremer, Jörg Weiß Layout: jkplus Kommunikation, Koblenz Druck: NINO Druck GmbH, Neustadt/Weinstraße Auflage: 300, Januar 2015 Fotos: LSB Archiv/Thinkstock Weibliche / männliche Schreibweise: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche als auch die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
3 Inhaltsverzeichnis 1. Sportmedizinische Untersuchungen 1.1 Allgemeines über Untersuchungen 1.2 Untersuchungen für Landeskaderathleten Erstuntersuchung Bestandsuntersuchung Verfahren und Abwicklung der Landeskader-Untersuchung 6 3. Untersuchungszentren 3.1 Anerkannte Untersuchungszentren in Rheinland-Pfalz 3.2 Anerkennungskriterien 3.3 Bestandteile der Untersuchung Formulare 4.1 Für die Athleten und Landesfachverbände Stammdatenblatt Anti-Doping-Erklärung Einverständniserklärung Antragstabelle zur Untersuchung 4.2 Für die Untersuchungszentren Abrechnungsbogen
4 1. SPORTMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN 1.1 Allgemeines über Untersuchungen Die sportmedizinische Betreuung der Kaderathleten ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Nachwuchsleistungsund Spitzensports. Eine Überprüfung der Leistungssporttauglichkeit soll in erster Linie dazu beitragen, gesundheitliche Risiken zu minimieren. Grundsätzlich obliegt es den Landesfachverbänden dafür Sorge zu tragen, dass ihre Nachwuchsathleten sportmedizinisch untersucht werden. Der Landessportbund hält für alle Landesfachverbände zweckgebundene Mittel für sportmedizinische Untersuchungen an anerkannten rheinland-pfälzischen Untersuchungszentren bereit. Diese sind für namentlich zu benennende D- und D/C- Kaderathleten vorgesehen. Die sportmedizinische Untersuchung ist nach einem bundeseinheitlichen Katalog ausgerichtet und besteht aus einer Routine-Gesundheits-Untersuchung im internistischen und orthopädischen Bereich sowie leistungsdiagnostischen und physiologischen Tests zur Kontrolle, Anpassung und Steuerung des leistungsorientierten Nachwuchstrainings. In begründeten Fällen werden auch weiterführende leistungsdiagnostische Maßnahmen an rheinland-pfälzischen Untersuchungszentren unterstützt. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Untersuchungsmöglichkeiten für Sportler in Rheinland-Pfalz. Der gelb markierte Bereich stellt dabei die Zuständigkeit des Landessportbundes dar. Möglichkeiten zu sportmedizinischen Untersuchungen für Sportlerinnen und Sportler Untersuchungsteilnehmer Untersuchungsform Untersuchungszyklus Untersuchungskosten Zuständigkeit Sportler ohne Kaderstatus D-Kader D/C-Kader (Landeskader) C-Kader B-Kader A-Kader (Bundeskader) Tauglichkeitsuntersuchung sportmedizinische Untersuchung erweiterte Untersuchung einmalig ca. 20 Euro Sportler über den Hausarzt jährlich ca. 100 Euro Landesfachverband über Landessportbund jährlich k. A. Spitzenverband über Bundesuntersuchungszentrum 4
5 1.2 Untersuchungen für Landeskaderathleten Die sportmedizinischen Untersuchungen sind in zwei Kategorien unterteilt: Erst- und Bestandsuntersuchungen. Die D-Kaderathleten werden nach Abschluss des Grundlagentrainings und nach Empfehlung des verantwortlichen Verbandstrainers, unter Berücksichtigung der nationalen Erfolgsperspektive, zur Erstuntersuchung angemeldet. In den Folgejahren (max. 3 Jahre) ist eine Bestandsuntersuchung für die D- und D/C-Kaderathleten möglich. Diese Bestandsuntersuchungen sind vom Leistungssportbeauftragten zu beantragen, immer unter dem Aspekt der Weiterentwicklung des Athleten über die nationale Erfolgsperspektive hinaus in Richtung der Bundeskaderkriterien der jeweiligen Spitzenfachverbände Erstuntersuchung Die Erstuntersuchung wird jedem Sportler gewährt, der von seinem Landesfachverband unter Berücksichtigung der vom Spitzenfachverband vorgegebenen Kriterien in den D-Kader (Landeskader) berufen wird. Generell sollte jede Nominierung in den D-Kader und damit die Zulassung zur Erstuntersuchung nach Abschluss des Grundlagentrainings und unter Berücksichtigung einer nationalen Erfolgsperspektive erfolgen Bestandsuntersuchung Die Bestandsuntersuchungen werden für Athleten gewährt, die auf Dauer dem D-Kader des Landesfachverbandes oder dem D/C-Kader angehören. Jedenfalls solange die Einschätzung über die weitere 5
6 2. Entwicklung der Athleten positiv bleibt und das gemeinsame Ziel der nationalen und internationalen Erfolgsaussichten gegeben ist. Wird ein Athlet bei zentralen Sichtungsmaßnahmen des Spitzenfachverbandes in den Bundeskader berufen, so wechselt die sportmedizinische Zuständigkeit vom Landessportbund zum Spitzenverband. Eine jährliche sportmedizinische Landeskader-Untersuchung erfolgt somit maximal über vier Jahre (Erstuntersuchung, 3x Bestandsuntersuchung). Sportler, die entsprechend ihrer Altersklasse nicht vom Spitzenfachverband in den Bundeskader nominiert werden, können nur durch einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung seitens des Landesfachverbandes und des Verbandstrainers für weitere Untersuchungen zugelassen werden. 2. VERFAHREN UND ABWICKLUNG DER LANDESKADER-UNTERSUCHUNG Der Leistungssportbeauftragte des Landesfachverbandes legt die getrennt nach Erstund Bestandsuntersuchung ausgefüllten Antragsformulare dem Landessportbund zur Freigabe vor. Für alle Untersuchungen ist die schriftliche Freigabe seitens des Landessportbundes zwingend erforderlich. Für Athleten, die zur Erstuntersuchung angemeldet werden, benötigt der LSB außer dem Antragsformular noch folgende drei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare: 1. Stammdatenblatt Hier werden einige Kontaktinformationen des Athleten abgefragt und erfasst. 2. Anti-Doping-Erklärung Mit dieser Erklärung bescheinigt der Athlet dem Landessportbund, dass er vom Landesfachverband bzw. dessen Anti- Doping-Beauftragten über das Thema 6
7 3. Doping aufgeklärt worden ist. Mit seiner Unterschrift spricht er sich ausdrücklich dafür aus, einen sauberen Sport zu betreiben, keine verbotenen Mittel zu sich zu nehmen und keine unerlaubten Methoden anzuwenden. Anmerkung: Sollte der Landesfachverband keinen Anti- Doping-Beauftragten in seinen Reihen haben und nicht die Möglichkeit besitzen, seine Landeskader-Athleten ausführlich über das Thema zu unterrichten, so ist für die Athleten auch eine Teilnahme am Doping-Präventions-Kurs über die e-learning Plattform der NADA möglich. Hierbei wird der Sportler online durch verschiedene Kapitel und Themenfelder zum Thema Anti-Doping geführt. Der Kurs dauert insgesamt 60 Minuten, kann aber nach Belieben unterbrochen, gespeichert und an gleicher Stelle fortgeführt werden. Die Unterrichtung schließt mit einem kleinen Test ab und der Athlet erhält ein Teilnahme-Zertifikat per pdf-datei. Dieses NADA-Zertifikat kann der Anti-Doping- Erklärung in Kopie beigelegt werden und wird vom LSB als Aufklärungsnachweis anerkannt ( 3. Einverständniserklärung Mit diesem Formular erklärt sich der Athlet einverstanden, dass seine Kontakt- Informationen beim Landessportbund Rheinland-Pfalz sowie den Kollegen der Untersuchungszentren gespeichert werden. Es erfolgt natürlich keine Weitergabe an Dritte. Nach Einreichung der notwendigen Unterlagen erhält der Leistungssportbeauftragte vom Landessportbund die Freigabe zur Untersuchung für die beantragten Athleten. Mit der erteilten Freigabe können Untersuchungstermine in vom Landessportbund anerkannten Untersuchungszentren abgestimmt werden. Die Athleten sollen dem Untersuchungszentrum am Tag der Untersuchung eine Kopie der Freigabe vorlegen. Nur auf Grundlage der erteilten Freigabe erfolgt die Abrechnung der sportmedizinischen Untersuchungen seitens der Untersuchungszentren mit dem Landessportbund. Nach Durchführung der Untersuchungen legt der untersuchende Arzt die originalen Abrechnungsbögen beim Landessportbund zur Honorierung vor. Die Kosten trägt der Landessportbund Rheinland-Pfalz. 3. UNTERSUCHUNGSZENTREN Ein Untersuchungszentrum ist eine vom Landessportbund nach festgelegten Kriterien geprüfte und lizenzierte sportmedizinische Untersuchungseinrichtung, die standardisierte sportmedizinische Gesundheitsuntersuchungen von Nachwuchssportlern durchführt. Die anerkannten Untersuchungszentren betreuen im Auftrag des Landessportbundes nominierte D- und D/C- Kader-Athleten der Landesfachverbände. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der derzeit sechs landesweit anerkannten sportmedizinischen Untersuchungszentren des Landessportbundes. Unter den angegebenen Kontaktdaten können Termine vereinbart und eventuelle Nachfragen zur Untersuchung geklärt werden. 7
8 3.1 Anerkannte Untersuchungszentren in Rheinland-Pfalz 1 Dr. med. A. Ruetz Koblenz 6 5 Dr. med. C. Fink Trier Dr. med. J. Stening Anerkannte Untersuchungszentren in Rheinland-Pfalz 2 3 Prof. Dr. med. P. Billigmann Koblenz Prof. Dr. Dr. P. Simon Bad Kreuznach Dr. med. A. Bleckmann Mainz 4 Kaiserslautern 1 Katholisches Klinikum Marienhof/St. Josef Dr. med. Axel Ruetz Kardinal-Krementz-Str Koblenz Telefon a.ruetz@kk-koblenz.de 2 Institut für Leistungsdiagnostik und Sporttraumatologie Prof. Dr. med. Peter Billigmann Hohenzollernstraße Koblenz Telefon DrSpoMed@aol.com 3 Johannes Gutenberg Universität Mainz Prof. Dr. Dr. Perikles Simon Albert-Schweitzer-Straße Mainz Telefon sportmedizin@uni-mainz.de 4 Medizinisches Institut für Leistungsdiagnostik im Sport Dr. med. Alexander Bleckmann Karcherstraße Kaiserslautern Telefon Dr.Bleckmann@t-online.de 5 Kreuznacher Diakonie Sportmedizinisches Untersuchungszentrum Dr. med. Jens Stening Ringstraße Bad Kreuznach Telefon steninsi@kreuznacherdiakonie.de 6 Orthopaedicum Trier Dr. med. Christian Fink Max-Planck-Straße Trier Telefon info@orthopaedicum-trier.de 8
9 3.2 Anerkennungskriterien Bevor eine Untersuchungsstelle vom Landessportbund Rheinland-Pfalz anerkannt wird, werden die strukturellen, personellen und medizinisch-apparativen Voraussetzungen des Antragstellers unter Verwendung eines vorgegebenen Kriterienkataloges geprüft. Ist das Anforderungsprofil erfüllt und besteht ein regionaler Bedarf an einer solchen Einrichtung, erkennt der Landessportbund (Referat Leistungssport) die Untersuchungsstelle als Sportmedizinisches Untersuchungszentrum des Landessportbundes Rheinland-Pfalz an. Die Anerkennung der Untersuchungsstelle ist personen-/ facharztgebunden und wird der Untersuchungsstelle bei Nichteinhaltung der Anerkennungsbedingungen mit sofortiger Wirkung entzogen. Alle Untersuchungszentren müssen folgende Kriterien bzw. Auflagen erfüllen, um nach Prüfung den Status des anerkannten Sportmedizinischen Untersuchungszentrums RLP zu erhalten: 1) Räumliche / geographische Voraussetzungen a. Angemessene Untersuchungsräume sowohl für den inneren als auch für den orthopädischen Bereich b. Untersuchungen müssen an einem Tag und vor Ort stattfinden (keine Untersuchungen in Fremdpraxen an zusätzlichen Tagen) c. Labor bzw. Kooperation mit einem Labor d. Kaderuntersuchungen und Praxisbetrieb nach Möglichkeit nicht vermischen (Athleten sollten nicht wegen Behandlung anderer Patienten warten müssen) 9
10 2) Apparative Voraussetzungen Alle geforderten sportärztlichen Untersuchungsinhalte müssen apparativ durchführbar sein. Insbesondere sollen für die visuelle Diagnostik, kardio-pulmonale Gesundheitsbeurteilung und Leistungsdiagnostik folgende Geräte verfügbar sein: a. Laufband- und oder Fahrradergometer b. Spiroergometrie (zur Messung der maximalen Sauerstoffaufnahme), nur bei Leistungsdiagnostik c. Spirometer (zur Lungenfunktionsprüfung) d. Laktatleistungsdiagnostik e. Ruhe- und Belastungs-EKG f. Blutdruckmessung (inkl. Blutdruckmanschetten für Kinder) g. EDV: PC, Laptop o. ä. zur Eingabe der Untersuchungsdaten h. Defibrillator (medizinische Notfallausrüstung) 3) Personelle Voraussetzungen Bei jeder sportmedizinischen Untersuchung muss stets ein betreuender Arzt anwesend sein. Der untersuchende Arzt muss eine der folgendenqualifikationen aufweisen: a. Facharzt für Innere Medizin / Allgemeinmedizin oder mehrjährige schwerpunktmäßige Tätigkeit in der internistisch-leistungsphysiologischen Sportmedizin mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin b. Facharzt für Orthopädie oder mehrjährige schwerpunktmäßige Tätigkeit in der orthopädischen Sportmedizin mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin Zusatz: Bei der Bezeichnung Sportmedizin muss es sich zwingend um die von den Ärztekammern genehmigte Zusatzbezeichnung Sportmedizin handeln. Weitere Personengruppen, die die sportmedizinischen Untersuchungen (inkl. Leistungsdiagnostik) betreuen, sollten entsprechende Qualifikationen und praktische Erfahrungen im Umgang mit den Untersuchungsmethoden aufweisen: c. MTA d. Sportwissenschaftler/innen e. Physiotherapeuten 10
11 4) Sonstiges a. Besprechung der Untersuchungsergebnisse mit den Athleten und Betreuern / Eltern b. Unterstützung der Anti-Doping- Bestimmungen der NADA c. Ausgabe von NADA-Dopingpräventionsmaterial (wird von LSB / NADA gestellt) d. Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landessportbund e. Eigenverantwortliche Archivierung des Untersuchungsbogens (als pdf- Datei oder Papierausdruck) durch die Untersuchungsstelle 3.3 Bestandteile der Untersuchung Die Untersuchungsinhalte der sportmedizinischen Untersuchungen in Rheinland- Pfalz orientieren sich an den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes. Auf den folgenden Seiten werden die Untersuchungsinhalte in Anlehnung an die Vorgaben des DOSB dargestellt. 11
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19 4. 4. FORMULARE Alle nachfolgend aufgeführten Formulare sind auf der Homepage des Landessportbundes unter Sportwelten > Leistungssport > Sportmedizin zum Download zu finden. 4.1 Für die Athleten und Landesfachverbände Stammdatenblatt 19
20 Anti-Doping-Erklärung
21 4.1.3 Einverständniserklärung 21
22 Antragstabelle zur Untersuchung
23 4.2 Für die Untersuchungszentren Abrechnungsbogen 23
24 Landessportbund Rheinland-Pfalz Abteilung Leistungssport Rheinallee Mainz Tel.: Fax: leistungssport@lsb-rlp.de
Selbstverständlich haben Sie das Recht auf Zugang zu Ihren Daten bzw. die Korrektur nicht korrekter Daten.
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