4.2 Funkrufnamenschema des Rettungsdienstes und der Sanitätsorganisationen 4-m-Bereich

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1 Funkrufnamenplan / Stand Funkrufnamenschema des Rettungsdienstes und der Sanitätsorganisationen 4-m-Bereich Aufbau: Kennwort + Ortsbezeichnung + Kennzahl (1. Teilkennzahl + 2. Teilkennzahl + 3. Teilkennzahl) Kennwort: ASB = Sama DLRG = Pelikan DRK = Rotkreuz JUH = Akkon MHD = Johannes Ortsbezeichnung: Rettungsdienstbereich / Bezirk / Landesverband Kennzahl der Führungskräfte (personenbezogen) 1 Kreisbereitschaftsleitung (KBL) Bezirksbereitschaftsleitung (BBL) Landesbereitschaftsleitung (LBL) 2 Rettungsdienstleiter (RDL) 3 Einsatzleiter vom Dienst (EvD) Organisatorischer Leiter RD (OrgL RD) 4 Leitender Notarzt (LNA) 5 K-Beauftragter 6 Rettungsleitstellenleiter 7 Rettungswachenleiter 8 Sprechfunkausbilder 9 Fernmelde-Sachbearbeiter / Fernmelde-Fachdienstführer Bedeutung der 1. Teilkennzahl: STANDORT 1/.. bis 19/.. Rettungswache 50/.. Kreisverband / Geschäftsstelle 51/.. bis 99/.. Standort der Bereitschaft Sanitätsdienst (Bevölkerungsschutz) 20 Nicht belegt Arztwagen (AW) / Rettungstransportwagen (RTW) der Bereitschaften 24 Arzttruppwagen (ATrKW) 25 Krankentransportwagen Typ A (KTW) der Bereitschaften 26 Notfall Krankentransportwagen Typ B 27 Krankentransportwagen mit 4 Tragen (KTW4) 28 Gerätewagen Erstversorgung (GW San) 29 Gerätewagen Behandlung Betreuungsdienst Lastkraftwagen Betreuung & Logistik (LKW BetrLog) 32 Küchenwagen 33 Kombi Verpflegungstrupp 34 Kombi Unterkunftstrupp 35 Kombi Betreuung & Logistik (Kombi BetrLog) Gerätewagen Betreuung (GW Betr) 39 Sonstige Fahrzeuge Betreuungsdienst Sanitätsdienst 40 Nicht belegt 41 Schnelleinsatzgruppen-Fahrzeug 42 Schnelleinsatzgruppen-Fahrzeug mit Behelfs- Trageeinrichtung 43 Nicht belegt 44 Hilfeleistungsfahrzeug 45 Nicht belegt Nicht belegt 48 Mobile Sanitätswache 49 Sonstige Fahrzeuge Sanitätsdienst Bedeutung der 2. Teilkennzahl: ART DER FUNKSTELLE (Fahrzeugart) - mit Schrägstrich / von der 1. Teilkennzahl getrennt - Führung und Versorgung 10 Kommandowagen 11 Einsatzleitwagen ELW 1 nach DIN : Einsatzleitwagen ELW 1 nach DIN : Nicht belegt 14 Mobile Funkvermittlung 15 Fernmeldekraftwagen 16 Nicht belegt 17 Nicht belegt 18 Tragbares Funksprechgerät 19 Mannschaftstransportwagen (MTW) Technischer Dienst Instandsetzungswagen 52 Nicht belegt 53 Lastkraftwagen 54 Trinkwasseraufbereitung 55 Kombi Technik und Sicherheit (Kombi TuS) Gerätewagen Technik & Sicherheit (GW TuS) 59 Sonstige Fahrzeuge Technischer Dienst Sonderfahrzeuge

2 Funkrufnamen Wechsellader Fahrzeug (WLF) Sonstige Dienste 70 Nicht belegt 71 Kombi Überregionales Kreisauskunftsbüro (Kombi ÜKAB) 72 Kombi Kreisauskunftsbüro (Kombi KAB) Führungskraftwagen Rettungshunde 76 Krad Sonderfahrzeug Rettungshunde 79 Sonstige Fahrzeuge Beim Funkrufnamen für ZUG- und GRUPPENFÜHRER wird die Kennzahl der jeweiligen Einheit dafür mit -0 ergänzt. 170 Zugführer Fernmeldezug 200 Zugführer Einsatzeinheit../300 Führer Einsatzgruppe Bereitschaft*../400 Führer Schnelleinsatzgruppe* 600 Verbandführer Medical Taskforce (MTF) 700 Zugführer Luftrettungszug 750 Staffelführer Rettungshunde 900 Zugführer Wasserrettungszug 950 Zugführer Bergrettungszug * (als 2. Teilkennzahl, die 1. Teilkennzahl gibt die Einheit an) Rettungsdienstfahrzeuge Notarztwagen (NAW) 82 Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) 83 Rettungswagen (RTW) 84 Rettungshubschrauber (nur Kennzahl für FMS-Übertragung) 85 Krankentransportwagen (KTW) 86 Hilfs-Krankentransportwagen (HKTW) 87 Großraum-Krankentransportwagen (GKTW) Gerätewagen Rettungsdienst (GW RD) Bergrettung / Wasserrettung 90 Zugtruppkraftwagen Wasserrettungszug 91 Sonderfahrzeug Wasserrettung 92 Tragbares Funksprechgerät Wasserrettung 93 Bootsgruppenfahrzeug Sonderfahrzeug Bergrettungszug 96 Sunderfahrzeug Bergrettung 97 Handsprechfunkgerät Bergrettung Ortsfeste Funkstellen 00 Rettungswache / Unterkunft Bereitschaft Bedeutung der 3. Teilkennzahl: FAHRZEUGE GLEICHER ART - mit der 2. Teilkennzahl durch Bindestrich - verbunden - 1 Diese Kennungen dürfen nur an Rettungsdienstfahrzeuge anhand des Bereichsplans des Rettungsdienstbereichs vergeben werden. 21

3 Erläuterungen zum Funkrufnamenschema des Rettungsdienstes und der Sanitätsorganisationen Der Vorschlag des DRK-Landesverband Baden- Württemberg sieht eine Vereinfachung und Vereinheitlichung mit anderen BOS-Organisationen, insbesondere mit der Feuerwehr, vor. Dies wird auf Grund der Leitstellenentwicklung notwendig. Es gibt immer mehr integrierte Leitstellen, was eine Annäherung zwischen Feuerwehr und Sanitätsdienstlichen Hilfsorganisationen notwendig werden lässt. Im Vordergrund steht der einsatztaktische Wert eines jeden Fahrzeugs. Dadurch fallen doppelt aufgeführte Fahrzeuge heraus. Führungskräfte einer Technischen Einsatzleitung, sollten daher im Einsatzfall, in der Lage sein die Einsatzmittel schneller anhand der Funkkennungen bewerten zu können. Kennzahl der Führungskräfte (personenbezogen) 1 Bezirksbereitschaftsleitung (= Zusatz) Es handelt sich hierbei um eine Angleichung der Strukturen, wie sie in z.b. Bayern zu finden ist, es geht hierbei darum eine Instanz zu schaffen, die als Ansprechpartner für die Regierungspräsidien dient. Derzeit sind die LandesbereitschaftsleiterInnen die Ansprechpartner, was jedoch auf Dauer nicht praktikabel ist. 5 K-Beauftragter (= Änderung) Es handelt sich bei dieser Änderung, um einen Schritt weg von der Ausschließlichkeit, diese Kennung an das Rote Kreuz zu binden. Mit K- Beauftragter ist entweder der Katastrophenschutzbeauftragte oder der Kriesenmanagementbeauftragte eines Rettungsdienstbereiches gemeint. Die Begrifflichkeit ist zum heutigen noch nicht festgelegt. Fakt ist aber, dass der K- Beauftragte wird zukünftig mehr zum Tragen kommt als der heutige Rotkreuzbeauftragte. Bedeutung der 1. Teilkennzahl: STANDORT 50/.. Kreisverband / Geschäftsstelle (= Ände rung / Zusatz) Es wurde der Zusatz DRK entfernt, da es sich hierbei nicht um eine DRK-spezifische Kennung handelt. Bedeutung der 2. Teilkennzahl: ART DER FUNKSTELLE (Fahrzeugart) Führung und Versorgung 10 Kommandowagen Es entfällt der Zusatz Rettungsdienst / Kreisverband. Dadurch wird eine Kennung für alle Führungsfahrzeuge geschaffen. Es wird zukünftig nicht mehr unterschieden, ob das Führungsfahrzeug Sanitätsdienstlich oder Betreuungsdienstlich verwendet wird. Es wird lediglich der taktische Wert Führung vertreten. 13 Nicht belegt (Früher: Einsatzleitwagen 3) nicht vorgehalten wird. 16 Nicht belegt (Früher: Funkkraftwagen im DRK-Fernmeldezug) nicht vorgehalten wird und eine Umstrukturierung im Bereich I&K stattfindet. 17 Nicht belegt (Früher: Zugtrupp im DRK- Fernmeldezug) nicht vorgehalten wird und eine Umstrukturierung im Bereich I&K stattfindet. 19 Mannschaftstransportwagen (MTW) (Früher: Sonstige Führungskraftwagen) Es handelt sich hierbei um eine Annäherung an die Feuerwehr. Alle Mannschaftstransporter sollen zukünftig die Kennzahl 19 (fachdienstunabhängig) tragen. Ein Mannschaftstransporter hat in jeder Fachrichtung den gleichen taktischen Wert und die gleiche Aufgabe, der Transport von Personal, also die Versorgung der Einsatzstelle mit Personal (egal welche Fachrichtung). Sanitätsdienst (Bevölkerungsschutz) Durch die Umstrukturierung des Katastrophenschutzes in den Bevölkerungsschutz wird der Überschriftenzusatz angepasst. 20 Nicht belegt (Früher Führungstrupp Einsatzeinheit) zukünftig nicht mehr unterschieden, sondern durch einen Kommandowagen mit der Kennung 10 ersetzt wird. Es kommt zu einer Zusammenfassung gleichartiger Fahrzeuge. 23 Arztwagen (AW) / Rettungstransportwagen (RTW) der Bereitschaft (= Zusatz) Es gibt noch eine gewisse Anzahl an Arztwagen (AW) in den Kreisverbänden, es werden jedoch keine neuen vom Land Baden-Württemberg beschafft werden, dadurch wird in absehbarer Zeit die Kennung 23 frei werden. Die Ausstattung eines Arztwagens, ähnelt der, eines Rettungstransportwagen (RTW), somit ist der Brückenschlag hier die bereitschaftseigenen RTWs zu hinterlegen nicht all zu fern. Die bereitschaftseigenen RTWs entsprechen mit ihrer Beladung der DIN, jedoch von der Besatzung her nicht dem Rettungsdienstgesetz. Diese Fahrzeuge sind zudem nicht im Bereichsplan des Rettungsdienstbereiches enthalten und können nie im Regelrettungsdienst als Einsatzmittel eingesetzt werden. Diese Fahrzeuge werden hauptsächlich als Ergänzung bei Sanitätsdiensten oder für Groß-

4 schadensereignisse vorgehalten. Um eine Fehleinschätzung (z.b. durch Leitstellenpersonal) der Leistungsfähigkeit anhand des Funkrufnamens zu vermeiden, muss zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen RTW unterschieden werden. 25 Krankentransportwagen Typ A (KTW) der Bereitschaften (Früher: Sanitätslastkraftwagen) Es entfällt der Sanitätslastkraftwagen, da dieser nicht mehr vorgehalten wird. Stattdessen soll die Kennung für die bereitschaftseigenen Krankentransportwagen (KTW) verwendet werden. Auch hier gilt, dass die Fahrzeuge der Ausstattung nach der DIN entsprechen, jedoch Personell nicht dem Rettungsdienstgesetz. Wie bei den zuvor beschriebenen bereitschaftseigenen Rettungstransportwagen, werden diese Fahrzeuge für Sanitätsdienste und Großschadensereignisse vorgehalten. Damit es nicht zu Irritationen bezüglich der Leistungsfähigkeit kommt muss auch hier eine Trennung zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Fahrzeugen klar erkennbar sein. 26 Krankentransportwagen Typ B Wurde bereits nach der Auslieferung der Fahrzeuge mit dem Innenministerium geklärt und muss daher nur noch redaktionell im Funkrufnamenplan aufgenommen werden. 28 Gerätewagen Erstversorgung (GW San) Neu im Funkrufnamenschema aufnehmen. Diese Fahrzeuge werden auf Grund der Neustrukturierung des Bevölkerungsschutzes und der Medical Taskforces (MTF) vom Bund zur Verfügung gestellt. Um jedoch wieder den taktischen Wert hervor zu heben, soll zukünftig nicht zwischen GW San des Bevölkerungsschutzes und hilfsorganisationseigenen GW San unterschieden werden. Der Beladeplan eines GW San muss mindestens dem entsprechen, was die ausgelieferten Gerätewagen beinhalten. Somit kann der Einsatzleiter einer Technischen Einsatzleitung (TEL) den Mindestwert des Fahrzeuges sofort erkennen. Sollte der hilfsorganisationseigene Gerätewagen mehr Material enthalten, dann ist dies ein Zugewinn, jedoch bedingt dies keiner neuen Kennung. Sollte das Fahrzeug weniger enthalten, kann es nicht die Kennung des GW San tragen, da das Fahrzeug den einsatztaktischen Wert nicht erfüllt. Es würde ein Herabstufung auf die Kennung 49 Sonstiges Fahrzeug Sanitätsdienst erfolgen. 29 Gerätewagen Behandlung Neu im Funkrufnamenschema aufnehmen. Die Erläuterung ist analog zu der des Gerätewagen San zu sehen. Betreuungsdienst 31 Lastkraftwagen Logistik & Betreuung (LKW LogBetr) (Früher: Zugfahrzeug Feldkochherd) Bei der Kennung kommt es lediglich zu einer Neubenennung des Fahrzeuges, da der vorhandene Lastkraftwagen mit Material aufgewertet wird. Es wird die Bezeichnung der neuen Funktion angepasst. 35 Kombi Betreuung & Logistik (Kombi BetrLog) (Früher: Kombi Soziale Betreuung) Das Fahrzeug bleibt vom einsatztaktischen Wert das gleiche, jedoch der Arbeitsauftrag hat sich durch die Neustrukturierung des Bevölkerungsschutzes etwas geändert. Es wird lediglich die Bezeichnung der neuen Funktion angepasst. 38 Gerätewagen Betreuung (GW Betr) Damit sich die Kennzeichnungen wie ein roter Faden durch das Funkrufnamenschema zieht, ist die 38 mit dem Gerätewagen belegt. Auch hier steht der einsatztaktische Wert im Vordergrund. Es gilt die gleiche Erklärung wie beim Gerätewagen Sanität und Gerätewagen Behandlung, es muss die Mindestausstattung erfüllt sein, um diese Kennung tragen zu dürfen. Sanitätsdienst 40 Nicht belegt (Früher: Führungskraftwagen Schnelleinsatzgruppe) Entfällt im Funkrufnamenschema, da das Fahrzeug zukünftig nicht mehr unterschieden, sondern durch einen Kommandowagen mit der Kennung 10 ersetzt wird. 43 Nicht belegt (Früher: Bereitschaftsfahrzeug) Entfällt im Funkrufnamenschema, da sich zum Einen die Benennung und zum Anderen die Zuordnungskennung geändert haben. 44 Hilfeleistungsfahrzeug (HSF) (= Änderung) Das Hilfeleistungsfahrzeug stellt das ehemalige Bereitschaftsfahrzeug dar. Um dieses Fahrzeug mit einem taktischen Wert zu belegen wurde zum einen der Namen geändert und es wird in naher Zukunft der Beladeplan des Fahrzeuges überarbeitet werden. 45 Nicht belegt (Früher: Mannschaftstransportwagen (MTW)) Es handelt sich hierbei um das ehemalige Bereitschaftsfahrzeug mit Behelfstrageeinrichtung, das nun wegen der möglichen Liegendtransportkapazität als 25 geführt. Der ehemals mit dieser Kennung belgte Mannschaftstransportwagen (MTW) ist im Zuge der

5 Zusammenfassung und Vereinfachung in der 19 mit zusammengefasst worden, da der taktische Wert des Fahrzeugs eine MTW ist. 47 Nicht belegt (Früher: Gerätewagen Sanitätsdienst) Entfällt im Funkrufnamenschema, da der Gerätewagen Sanitätsdienst neu mit der Kennung 28 Gerätewagen Erstversorgung (GW San) belegt ist. Hilfsorganisationseigene GW San müssen entweder den Ausstattungskriterien des 28er Fahrzeuges entsprechen und erhalten dann diese Kennung. Sollte es nicht möglich sein das alte 47er- Fahrzeug mit Material aufzuwerten, da z.b. das Tragegestell (Fahrzeug) es nicht ermöglicht, werden diese Fahrzeuge mit der Kennung 49 belegt. Um bei einem Einsatz wirklich das bestellte Material zu bekommen, ist einsatztaktisch der 28er der einzige GW San, egal ob Land / Bund oder HiOrg-eigen. Technischer Dienst 52 Nicht belegt (Früher: Gerätewagen Technik) Entfällt im Funkrufnamenplan, da der Gerätewagen Technik neu in der Kennung 58 deklariert wird. 55 Kombi Technik und Sicherheit (Kombi TuS) (= Zusatz) Es handelt sich nur um eine redaktionelle Änderung, es wird die Abkürzung (Kombi TuS) hinzugefügt. 58 Gerätewagen Technik & Sicherheit (GW TuS) Neu im Funkrufnamenplan aufgenommen es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie bei der Kennzahl 38 erläutert. 70 Zugführer Luftrettungszug Entfällt im Funkrufnamenplan, da es sich um eine personenbezogene Kennung handelt und diese bereits im Bereich Funkrufnamen für ZUG- und GRUPPENFÜHRER mit der Kennung 700 geregelt ist. 71 Kombi Überregionales Kreisauskunftsbüro (Kombi ÜKAB) Neu im Funkrufnamenplan aufgenommen. In jedem Regierungspräsidiumsbereich des Landes Baden-Württemberg existiert ein sogenanntes ÜKAB, was bei einer Polizeilage alarmiert wird. Für diese Landesweit vier ÜKABs werden zur Zeit Fahrzeuge durch das Land beschafft und in naher Zukunft ausgeliefert. 72 Kombi Kreisauskunftsbüro (Kombi KAB) Neu im Funkrufnamenplan aufgenommen. Die Kreisauskunftsbüros sind der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes auf Kreisverbandsebene, welche den Innenministerialen Auftrag im Großschadensfall und Konfliktfall erfüllen. Da sich die Arbeitsweise stark verändert hat, werden von einigen Kreisverbänden Einsatzfahrzeuge für die Kreisauskunftsbüros vorgehalten. Rettungsdienst Es wurden keine Änderungen in diesem Bereich vorgenommen. Diese Kennungen dürfen nur von rettungsdienstlichen Fahrzeugen getragen werden, die im Sinne der Notfallrettung im Bereichsplan aus dem Bereich des Rettungsdienstbereichs benannt sind. Bergrettung / Wasserrettung 93 Bootsgruppenfahrzeug Die DLRG möchte diese Kennung so belegen, da sie für den Fahrzeugtyp noch keine Kennung hat. Sonderfahrzeuge In diesem Bereich erfolgen keine Änderungen. Die Kennzahl 65 bleibt bestehen, da hier eine einsatztaktische Verknüpfung zur 65er Kennung der Feuerwehr besteht. Im Zuge der BHP50- Container und diverser anderer Containerlösungen auch innerhalb der sanitätsdienstlichen Hilfsorganisationen, muss diese Kennung bestehen bleiben. Ortsfeste Funkstellen Es wurden keine Änderungen in diesem Bereich vorgenommen. Bedeutung der 3. Teilkennzahl: FAHRZEUGE GLEICHER ART 600 Verbandführer Medical Taskforce (MTF) Neu im Funkrufnamenplan aufgenommen, da durch die Umstrukturierung des Katastrophenschutzes diese neue Instanz geschaffen wurde. Sonstige Dienste

6 Hinweis zur Verwendung: Der Funkrufnamenplan wurde mit allen Hilfsorganisationen auf Landesebene abgestimmt. Das Innenministerium hat die neue Fassung noch nicht gegengezeichnet. Der Landesbranddirektor hat jedoch mitgeteilt, dass keine Änderungen zu erwarten sind. Aufgrund der Notwendigkeit neuer Funkrufnamen wegen Neubeschaffung von Fahrzeugen wird dieser Plan per sofort umgesetzt. Klaus Schliz, stv. LD d.b. DRK Landesverband Baden-Württemberg e.v.

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