Lärmkartierung Ballungsraum München Abschlussbericht (Zweitfassung) Ralph Kempiak. ACCON Bericht Nr.: ACB /

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1 Lärmkartierung Ballungsraum München 2007 Abschlussbericht (Zweitfassung) Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB / Dezember 2007 ACCON GmbH Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de

2 Titel: Lärmkartierung Ballungsraum München 2007 Auftraggeber: Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt Bayerstraße 28a München Auftrag vom: Berichtsnummer: ACB /05 Datum: 12. Dezember 2007 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ralph Kempiak Zusammen fassung: Der vorliegende Bericht dokumentiert Methodik und Ergebnisse der von der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebenen strategischen Lärmkarte zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Der Auftrag umfasst die Kartierung des Straßenverkehrslärms der Hauptverkehrsstraßen nach 47b, Nr. 3 BImSchG ergänzt durch Straßen mit einem Verkehrsaufkommen ab 4000 Kfz/24h (gemäß Verkehrszählungen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung), des Schienenverkehrslärms der Straßenbahnen und oberirdischen U-Bahnen sowie des Gewerbelärms ausgewählter Anlagen. Die im Bericht gezeigten Kartendarstellungen und statistischen Analysen liegen digital auf Datenträger vor. Ein kompletter Plansatz der Berechnungsergebnisse (Lärmkarten) im Maßstab M 1: wurde in 4-facher Ausfertigung an den Auftraggeber übergeben. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 4033_05_endbericht_final_x2.doc 2

3 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des Ballungsraumes Eingangsdaten Straßennetz Straßen- und U-Bahnen Gewerbeflächen (IVU-Anlagen) Gelände Schallschutzeinrichtungen Gebäude Krankenhäuser und Schulen Berechnungsmodell und -parameter Lärmkarten Betroffenenstatistiken Straßennetz (alle Straßen) Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) Schienennetz (Straßen- und U-Bahnen) Gewerbeflächen (IVU Anlagen) Kennzeichnung von Konfliktbereichen...17 Quellenverzeichnis... I A1.1 Übersichtslageplan Untersuchungsumfang... II A1.2 Untersuchtes Schienennetz im Ballungsraum München... III A1.3 Untersuchte Gewerbeflächen mit IVU-Anlagen im Ballungsraum München... IV A1.4 Geländehöhen (in Meter über NN) im Ballungsraum München... V A1.5 Lage von Gebäuden im Ballungsraum München... VI A2.1 Lärmkarte L DEN Straßennetz Landeshauptstadt München (Übersicht)... VII A2.2 Lärmkarte L Night Straßennetz Landeshauptstadt München (Übersicht)... VIII A2.3 Lärmkarte L DEN Schienennetz (Straßen- und U-Bahnen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...IX A2.4 Lärmkarte L Night Schienennetz (Straßen- und U-Bahnen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...X 4033_05_endbericht_final_x2.doc 3

4 A2.5 Lärmkarte L DEN Gewerbeflächen (IVU-Anlagen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...XI A2.6 Lärmkarte L Night Gewerbeflächen (IVU-Anlagen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...XII A3.1 Konfliktkarte Straßenlärm (alle Straßen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...XIII A3.2 Konfliktkarte Schienenlärm (Straßen- und U-Bahnen) Landeshauptstadt München (Übersicht)...XIV 4033_05_endbericht_final_x2.doc 4

5 1 Anlass und Aufgabenstellung Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie, 2002/49/EC 1 ) muss die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten ermittelt bzw. dargestellt werden. Die Erhebung der Lärmbelastung dient unter anderem auch der Information der Öffentlichkeit. In einem zweiten Schritt, anschließend an die Lärmkartierung, sind Aktionspläne zu erstellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, geregelt werden sollen. Die Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet ein mehrstufiges Konzept. In einer ersten Stufe sollen bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Fahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnlinien mit über Zügen pro Jahr und für alle Großflughäfen (über Flugbewegungen pro Jahr) erstellt werden. In den Ballungsräumen sind separate Lärmkarten für spezifische Lärmquellen (Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flughäfen, Industriegelände (IVU-Anlagen) 2 ) zu erstellen. Des Weiteren ist zu dokumentieren, wie viele Wohnungen und wie viele Menschen bestimmten Lärmpegeln ausgesetzt sind. Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 3 und die Einfügung des Paragraphen 47a-f in das Bundesimmissionsschutzgesetz wurde die Europäische Richtlinie in nationales Recht überführt. In Bezug auf die zu stellenden Mindestanforderungen an die Lärmkarten und die Berichterstattung an die Europäische Kommission bezieht sich das Gesetz direkt auf die relevanten Anhänge der Europäischen Richtlinie. Zur weiteren Konkretisierung der Anforderungen an die Lärmkartierung wurde die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV 4 ) verabschiedet. Die durchzuführenden Arbeiten beziehen sich speziell auf die erste Stufe der Lärmkartierung zum 30. Juni 2007 und sollen den Auftraggeber in seiner Aufgabe unterstützen, den gesetzlich vorgegebenen Berichtspflichten den Behörden (BMU, Europäische Kommission) als auch der Öffentlichkeit gegenüber nachzukommen ABl. L189 vom , S. 12 Gelände für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang 1 der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ABl. L257 vom , S. 26 BGBl I, S vom BGBl I, S. 516 vom _05_endbericht_final_x2.doc 5

6 Im Einzelnen sind von der Landeshauptstadt München folgende gesetzlich geforderte strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen nach 47b Nr. 3 BImSchG sowie sonstige Straßen, soweit diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen, das Straßenbahnnetz und die oberirdischen U-Bahn-Strecken sowie bestimmte gewerbliche Anlagen (IVU-Anlagen) bereit zu stellen. Die nach der Umgebungslärmrichtlinie ebenfalls geforderte Kartierung der Haupteisenbahnlinien wird bundesweit zentral durch das Eisenbahnbundesamt durchgeführt. Dabei müssen die Lärmkarten den Mindestanforderungen des Anhangs IV der Umgebungslärmrichtlinie entsprechen und die nach Anhang VI der Richtlinie geforderten Informationen enthalten. Anlage A1.1 zeigt den Untersuchungsumfang, bestehend aus ca. 620 km Straßennetz, ca. 80 km Schienennetz sowie 27 IVU-Anlagen innerhalb des ca. 310 km² großen Stadtgebietes. 2 Beschreibung des Ballungsraumes München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Die Gesamtfläche beträgt 310,43 km², die größte Nord-Süd-Erstreckung erreicht 20,7 km, die größte West- Ost-Erstreckung 26,9 km. Mit Einwohnern im Jahre 2006 besitzt München eine Bevölkerungsdichte von ca Personen/km². Das Stadtgebiet gliedert sich nach Nutzungsarten wie folgt: 44 % der Gesamtfläche entfallen auf Gebäude und zugehörige Freiflächen, 17 % auf Verkehrsflächen, 16 % auf Landwirtschaftsflächen, 15 % auf Erholungsflächen, 4 % auf Waldflächen und 4 % auf sonstige Flächen. 4033_05_endbericht_final_x2.doc 6

7 Abbildung 1: Verteilung der Nutzungsarten im Stadtgebiet München 2006 Erholungsfläche 15% andere Nutzung 4% Waldfläche 4% Gebäudefläche 44% Landwirtschaftsfläche 16% Verkehrsfläche 17% Das Stadtgebiet von München liegt auf einer schwach von Süden (581 m über NN) nach Nord-Osten (479 m über NN) geneigten Schotterebene ( Münchner Schotterebene ). Die durchschnittliche Höhe beträgt 519 m über NN. Die Isar als wichtigstes Fließgewässer durchfließt das Stadtgebiet auf einer Länge von 13,7 km von Süden nach Nordosten. Die Haupterschließung der Stadt München erfolgt über ein übergeordnetes Straßenund Schienennetz. Als Drehscheibe für den Fernverkehr im süddeutschen Raum laufen in oder bei München 7 Autobahnen zusammen. Der Autobahnring A 99 verbindet die A 96 (Richtung Lindau im Westen) mit der A 8 (Richtung Salzburg im Südosten). An den Autobahnring angeschlossen sind die Autobahnen A 8 (Stuttgart), A 9 (Nürnberg), A 92 (Deggendorf) und A 94 (Passau). Somit wird der Transitverkehr von Westen bis Südosten nordöstlich um die Stadt gelenkt. Lediglich im Süden bleibt die Autobahn A 95 (Garmisch-Partenkirchen) ohne Anschluss an den Autobahnring und führt direkt ins Stadtgebiet. München ist gut an das nationale und internationale Schienennetz angeschlossen. Vom Münchner Hauptbahnhof führen Bahnlinien in die Richtungen Buchloe (- Lindau), Augsburg (- Stuttgart), Ingolstadt (- Nürnberg), Regensburg, Mühldorf, Rosenheim (-Salzburg bzw. Innsbruck), und Garmisch-Partenkirchen. Daneben gibt es mit Bahnhof München-Pasing und München Ost zwei weitere Fernbahnhöfe. Dem Ei- 4033_05_endbericht_final_x2.doc 7

8 senbahngüterverkehr dienen der Rangierbahnhof München Nord und der Umschlagbahnhof München-Riem. Die innerstädtische Erschließung erfolgt durch ein Hauptstraßennetz und ein untergeordnetes Nebenstraßennetz mit einer Länge von insgesamt knapp 2800 km. Darüber hinaus verfügt München über ein weit verzweigtes ÖPNV-Netz. Ende 2006 waren im Stadtgebiet München 6 U-Bahnlinien mit einer Streckenlänge von 91 km (davon ca. 12,5 km oberirdisch), 10 Straßenbahnlinien mit einer Streckenlänge von 66 km (zusätzlich ca. 5 km außerhalb des Stadtgebiets), sowie 75 Omnibuslinien in Betrieb. Zusätzlich ist auch die Region München mit 10 S-Bahnlinien und einer Streckenlänge von insgesamt 442 km mit dem Stadtgebiet verbunden. Der Wirtschaftsstandort München ist durch ein großes Pendleraufkommen geprägt. Im Jahresdurchschnitt 2003 haben Kfz/Tag und Richtung die Stadtgrenze München überquert. Darin enthalten sind sowohl der Ziel- und Quellverkehr als auch der Durchgangsverkehr. Im Bereich der Landeshauptstadt München waren Ende 2006 ca Kraftfahrzeuge zugelassen. 3 Eingangsdaten 3.1 Straßennetz Das von der Landeshauptstadt München im ArcView-shp-Format gelieferte Straßennetz enthält alle Straßen ab einer DTV von ca Kfz/24 h (mit einigen zusätzlichen Straßen zum Lückenschluss mit teilweise niedrigerem Verkehrsaufkommen). Das Modell enthält ca Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 620 km. Die Länge des gesamten Münchner Straßennetzes beträgt ca km. Die Umrechnung der zur Verfügung gestellten Verkehrsbelastungen auf maßgebliche stündliche Verkehrsstärken der einzelnen Zeitbereiche (Tag/ Abend/ Nacht) erfolgte mittels der für die einzelnen Straßenkategorien angegebenen Faktoren der VBUS. Die neben den Verkehrsbelastungen schalltechnisch relevanten Straßenparameter (zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Fahrbahnbreiten, Straßenoberflächen und Zuschläge für Mehrfachreflexionen) wurden ebenfalls von der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt. Schalltechnisch relevante Straßensteigungen (>5 %) wurden aus dem vorliegenden Geländemodell bestimmt. Diese treten jedoch nur an einigen wenigen Straßenabschnitten im Bereich des Isarhochufers auf. 3.2 Straßen- und U-Bahnen Das Straßenbahn- und U-Bahnnetz mit allen relevanten Parametern wurde ebenfalls von der Landeshauptstadt München im ArcView-shp-Format zur Verfügung gestellt. Das Netz umfasst 476 Straßenbahn-Gleisabschnitte mit einer Länge von ca. 132 km (entspricht einer Streckenlänge von 66 km) sowie 27 oberirdische U-Bahn- 4033_05_endbericht_final_x2.doc 8

9 Gleisabschnitte (U5, U6) mit einer Gesamtlänge von ca. 25 km (entspricht einer Streckenlänge von 12,5 km). 3.3 Gewerbeflächen (IVU-Anlagen) Die nach Angaben der Landeshauptstadt München schalltechnisch relevanten IVU- Anlagen (27 Anlagen) zeigt Anlage A1.3. Für drei dieser Flächen wurden zusätzlich die zulässigen Schalleistungspegel angegeben. Für die übrigen Gewerbeflächen wurden die aus den Genehmigungsbescheiden entnommenen Immissionsaufpunkte mit den jeweils zulässigen Immissionsrichtwerten bzw. Richtwertanteilen verwendet. Aus diesen Angaben wurden durch Ausbreitungsberechnungen auf Grundlage der TA Lärm 5 die jeweils maximal möglichen Schallleistungspegel der IVU-Flächen bestimmt, mit denen die angegebenen Immissionsrichtwerte tags und nachts gerade ausgeschöpft werden. Die Rückrechnung auf den flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt auf Grundlage eines angenommenen Dauerbetriebes unter Berücksichtigung der Ruhezeitzuschläge der TA Lärm. Als Quellenhöhe wurde 4 m über Gelände angesetzt. Die ermittelten flächenbezogenen Schallleistungspegel der Industrieflächen (L w ) liegen bei minimal L w tags (6 22 Uhr) 47 db(a), nachts (22 6 Uhr) 33 db(a) und maximal L w tags (6 22 Uhr) 82 db(a), nachts (22 6 Uhr) 67 db(a). Die Gesamtfläche der Flächen mit IVU-Anlagen beträgt ca. 2 km². 3.4 Gelände Es wurden ein gleichmäßiges 20-m-Höhenpunktraster zusammen mit schalltechnisch relevanten Höhenlinien zur Verfügung gestellt (Geländekanten, relevante Brücken, Rampen, Gelände im Bereich von Lärmschutzwänden). Aus sämtlichen Informationen wurde ein Geländemodell erstellt. Das Gelände wurde anschließend mit der CadnaA-Funktion "DGM an Straße anpassen" im Bereich der Straße angepasst, wobei der Straße vorher die Geländehöhen an den Stützstellen zugewiesen wurden. Diese Modifikation des Geländes durch die vorgenannte Funktion wurde generell für das gesamte Modell vorgenommen, wobei die Anpassung auf einen Bereich von 2 m beiderseits der Straßen (Emissionsachse) beschränkt wurde, so dass vorhandene Böschungskanten erhalten bleiben. Die Abbildung in Anlage A1.4 zeigt eine Visualisierung des Geländemodells. Die Geländehöhen liegen im Bereich zwischen ca. 479 m und 581 m über NN. 5 GMBl. Nr. 26 vom , S _05_endbericht_final_x2.doc 9

10 3.5 Schallschutzeinrichtungen Die erforderlichen Eingangsdaten wurden von der Landeshauptstadt München bereitgestellte. Durch Ortsbesichtigung und Digitalisierung wurden ergänzend Lärmschutzeinrichtungen im Bereich der U6 zwischen Haltestelle Studentenstadt und Haltestelle Fröttmaning aufgenommen. Weiterhin wurde der Lärmschutz im Bereich der Eschenrieder Spange anhand von Planunterlagen digitalisiert, da dieser in den zur Verfügung gestellten Daten nicht enthalten war. Insgesamt enthält das Modell 474 Objekte (Schirme bzw. Teile von Schirmen) mit einer Gesamtlänge von ca. 58 km. 3.6 Gebäude Es werden die 3-D-Gebäudedaten der Landeshauptstadt München herangezogen. Diese enthalten sowohl Höheninformationen und Nutzungsattribute (u. a. Schulen, Krankenhäuser) sowie Einwohnerdaten. Im 3-D-Stadtmodell gibt es ca Gebäude (ohne unterirdische und genehmigten Abbruch), davon ca (ca. 45 %) Wohngebäude (Grundlage: gemeldete Einwohner mit Hauptwohnsitz). Die Abbildung in Anlage A1.5 gibt einen Überblick. Die Gebäudehöhen wurden unmittelbar dem 3-D-Modell entnommen und durch Verschneidung mit den Geländedaten auf Plausibilität geprüft bzw. wie nachfolgend beschrieben korrigiert. Die höchsten im Modell vorkommenden Gebäude weisen Höhen von bis ca. 291 m relativ zum Gelände auf (Olympiaturm). Ca. 60 Objekte weisen Höhen von unter 2 m relativ zum Gelände auf. Gebäude mit relativen Höhen von weniger als 2 m wurden pauschal auf eine Höhe von 2 m relativ gesetzt, da sonst Abschirmungen/Reflexionen dieser Gebäude nicht berücksichtigt werden. Weiterhin werden aufgrund der vorgeschriebenen Berechnungshöhe der VBEB von 4 m alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude (bzw. Schulen und Krankenhäuser) auf eine Mindesthöhe von 5 m relativ gesetzt (vgl. auch LAI-Hinweise). Dies betrifft weitere ca Gebäude. Die Gesamtzahl der Einwohner (mit Hauptwohnsitz) beträgt 1, Krankenhäuser und Schulen Krankenhäuser und Schulen sind in den 3-D-Gebäudedaten attributiert. Es handelt sich um jeweils alle Gebäude, die innerhalb einer mit der Nutzung Schule bzw. Krankenhaus attributierten Fläche liegen, d.h. für die Ermittlung der entsprechenden Statistiken werden alle auf Schul- bzw. Krankenhausgrundstücken liegenden Gebäude herangezogen. Im Stadtgebiet München gibt es Schulgebäude (ent- 4033_05_endbericht_final_x2.doc 10

11 spricht 331 Schulen (Institutionen)) und 962 Krankenhausgebäude (entspricht 48 Krankenhäusern (Institutionen)) 6. 4 Berechnungsmodell und -parameter Der Aufbau des Berechnungsmodells sowie sämtliche Berechnungen und Analysen erfolgen mit Hilfe des Schallsimulationsprogramms Cadna/A, Version (32 bit) der Datakustik GmbH, Greifenberg. Das komplette Berechnungsmodell wird mit den in Cadna/A enthaltenen 3-D- Funktionen einer Sichtprüfung in der 3-D-Ansicht unterzogen. Die verwendete Berechnungskonfiguration entspricht der, die ACCON im Rahmen der Bearbeitung einer vorgegebenen Testaufgabe für die Lärmkartierung Hessen als Projekteinstellung vorgeschlagen hat. Für diese Einstellung ist der Qualitätsnachweis im Sinne der DIN erbracht worden. Vereinfachungen in der Geometrie von Objekten oder durch Weglassen von Objekten wurden mit Ausnahme des Ausdünnens der Höhenmodelle generell nicht vorgenommen und widersprechen auch unserer Philosophie, nach Möglichkeit Originaldaten zu verwenden. Folgende Beschleunigungsschalter werden für die Projekteinstellung gesetzt: Maximaler Fehler 0,5 db 7 (der tatsächliche Fehler liegt meist deutlich darunter), Begrenzung des Suchradius für Lärmquellen auf 3000 m, Zulassung der Rasterinterpolation (Beschleunigung der Rasterberechnung insbesondere für große unbebaute Bereiche), Begrenzung des Suchradius für die Projektion auf jeweils 100 m um Lärmquellen und Immissionspunkte, Begrenzung des Suchradius für die Reflexionsberechnung auf jeweils 500 m um Lärmquellen und Immissionspunkte. Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen entsprechend den im Bundesanzeiger veröffentlichten vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), an Schienenwegen (VBUSch) sowie durch Gewerbe und Industrie (VBUI). 6 7 Die Anzahl der Gebäude ist größer als die Anzahl der Institutionen, da auf dem Gelände eines Krankenhauses oder auch einer Schule in der Regel mehrere Gebäude stehen. Schallquellen, deren Beitrag am Immissionspunkt im Rahmen des angegebenen Gesamtfehlers vernachlässigbar ist, werden bei die Berechnung nicht berücksichtigt. Je größer dieser dabei zugelassene max. Fehler im Endergebnis ist, desto kürzer werden deshalb die Rechenzeiten. 4033_05_endbericht_final_x2.doc 11

12 5 Lärmkarten Die Lärmkarten werden für die Lärmindizes L DEN (gewichteter Mittelwert für die Zeiträume Tag (6 bis 18 Uhr), Abend (18 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) mit Mali für die Abend- bzw. Nachtzeit von 5 db bzw. 10 db) und L Night (Mittelungspegel für die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr) erstellt. Die Lärmkarten wurden mit einer Rasterpunktweite von 10 m in einer Immissionshöhe von 4,0 m über Gelände gerechnet. Geländeeinflüsse und Abschirmungen wie auch Reflexionen durch Gebäude und Schallschirme wurden berücksichtigt. Außerhalb des Stadtgebietes werden Lärmquellen (in erster Linie Straßen) sowie abschirmende Objekte (Gebäude, Schallschirme) innerhalb einer Pufferzone von ca. 1 km in die Berechnungen einbezogen (vgl. LAI-Hinweise zur Lärmkartierung). Zur Ermittlung der in ihren Wohnungen durch Umgebungslärm belasteten Menschen liegen die Berechnungspunkte auf der Gebäudefassade. Für diesen Fall wird die letzte Reflexion an der Gebäudefassade, auf der der Berechnungspunkt liegt, nicht berücksichtigt. Die Berechnungen erfolgen ebenfalls für eine Höhe von 4,0 m über Gelände. Dieses Vorgehen entspricht den Forderungen der Umgebungslärmrichtlinie. In den Anlagen A2.1 bis A2.6 sind die strategischen Lärmkarten der einzelnen Lärmquellen für die Lärmindizes L DEN und L Night als Übersichtskarten dargestellt. Weiterhin liegen die Karten digital im pdf-format sowie als Papierpläne im Maßstab M 1: vor. 6 Betroffenenstatistiken Aus den berechneten Gebäudelärmkarten und Flächenrastern wurden die nachfolgend dargestellten Einwohner- bzw. Flächenstatistiken erstellt. Gemäß Anhang VI der Umgebungslärmrichtlinie ist insgesamt die Anzahl der Menschen zu ermitteln und zu berichten, die innerhalb definierter Lärmbänder leben. Analog zur eigentlichen Kartierung sind dabei Lärmklassen im Abstand von 5 db(a) zu betrachten. Für die ganztägliche Belastung (L DEN ) liegt die niedrigste zu berichtende Klasse bei db(a). Für die nächtliche Belastung ist als niedrigste Klasse mindestens db(a) vorzusehen. Neben der Anzahl der Menschen selbst ist auch Anzahl der Wohnungen in den entsprechenden Lärmklassen zu ermitteln. Die geschätzte Anzahl betroffener Wohnungen ergibt sich unmittelbar aus der Statistik der betroffenen Einwohner unter Berücksichtigung des Faktors von (durchschnittlich) 1,6 Einwohnern pro Wohnung (nach Angaben der Landeshauptstadt München) sowie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Klassengrenzen beider Statistiken. Die Statistiken für Schulen und Krankenhäuser wurden durch eine separate Berechnung ermittelt, da hierfür der energieäquivalente Mittelungspegel pro Gebäude heranzuziehen ist. 4033_05_endbericht_final_x2.doc 12

13 Weitere separate Berechnungen wurden zur Ermittlung der Betroffenenstatistiken für den Straßenlärm von Hauptverkehrsstraßen vorgenommen. In diese Berechnungen gehen ausschließlich alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen KFZ/ Jahr (bzw. einer DTV > KFZ/ 24h) ein. Die folgenden Statistiken beziehen sich auf das Berechnungsgebiet mit einer Fläche von ca. 310 km², ca. 1,30 Millionen Einwohnern sowie Schulgebäuden und 962 Krankenhausgebäuden Straßennetz (alle Straßen) Tabelle 1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Menschen auf alle Gebäudefassaden verteilt (nach VBEB) Straßenlärm (alle Straßen; auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Ballungsraum München db(a) Belastete Menschen (nach VBEB) Straßenlärm (alle Straßen) über bis L DEN L Night Summe Anmerkung: Für die Statistik wird auf die verfügbare Lage und Anzahl von Schul- und Krankenhausgebäuden zurückgegriffen. 4033_05_endbericht_final_x2.doc 13

14 Tabelle 2: Von Umgebungslärm belastete Fläche (km²) und geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Schul- und Krankenhausgebäude 9 - L DEN (24 Stunden) Straßenlärm (alle Straßen), Ballungsraum München db(a) L DEN Straßenlärm (alle Straßen) über bis Fläche (km²) Wohnungen Schulgebäude 9 Kranken- haus- gebäude Summe Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) Tabelle 3: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Menschen auf alle Gebäudefassaden verteilt (nach VBEB) Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen; auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Ballungsraum München db(a) Belastete Menschen (nach VBEB) Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen) über bis L DEN L Night Summe Siehe Fußnote 8, auf Seite _05_endbericht_final_x2.doc 14

15 Tabelle 4: Von Umgebungslärm belastete Fläche (km²) und geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Schul- und Krankenhausgebäude 10 - L DEN (24 Stunden) Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen), Ballungsraum München db(a) L DEN Straßenlärm (Hauptverkehrsstraßen) über bis Fläche (km²) Wohnungen Schulgebäude 10 Kranken- haus- gebäude Summe Schienennetz (Straßen- und U-Bahnen) Tabelle 5: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Menschen auf alle Gebäudefassaden verteilt (nach VBEB) Schienenlärm (Straßen- und U-Bahnen; auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Ballungsraum München db(a) Belastete Menschen (nach VBEB) - Schienenlärm über bis L DEN L Night Summe Siehe Fußnote 8, auf Seite _05_endbericht_final_x2.doc 15

16 Tabelle 6: Von Umgebungslärm belastete Fläche (km²) und geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Schul- und Krankenhausgebäude - L DEN (24 Stunden) - Schienenlärm (Straßen- und U-Bahnen), Ballungsraum München db(a) L DEN Schienenlärm über bis Fläche (km²) Wohnungen Schulgebäude 11 Kranken- haus- gebäude Summe Gewerbeflächen (IVU Anlagen) Tabelle 7: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Menschen auf alle Gebäudefassaden verteilt (nach VBEB) IVU-Anlagen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Ballungsraum München db(a) Belastete Menschen (nach VBEB) - Gewerbelärm über bis L DEN L Night Summe Siehe Fußnote 8, auf Seite _05_endbericht_final_x2.doc 16

17 Tabelle 8: Von Umgebungslärm belastete Fläche (km²) und geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die nächste Hunderterstelle gerundet), Schul- und Krankenhausgebäude - L DEN (24 Stunden) IVU-Anlagen, Ballungsraum München db(a) L DEN Gewerbelärm über bis Fläche (km²) Wohnungen Schulgebäude 12 Kranken- haus- gebäude Summe Kennzeichnung von Konfliktbereichen Zur Kennzeichnung von Konfliktbereichen werden nach Abstimmung mit dem Referat für Umwelt und Gesundheit der Landeshauptstadt München Wohngebäude, die Fassadenpegel von L DEN > 70 db(a) bzw. L Night > 60 db(a) aufweisen, in einer Karte farbig (rot) gekennzeichnet. Die Abbildungen in den Anlagen A3.1 und A3.2 enthalten für Straßenlärm (alle Straßen) und Schienenlärm beispielhafte verkleinerte Darstellungen für das gesamte Stadtgebiet. Bzgl. der IVU-Anlagen gibt es im gesamten Stadtgebiet nur ein Gebäude, an denen Pegel L DEN > 70 db(a) bzw. L Night > 60 db(a) auftreten. Dieses Gebäude liegt in unmittelbarer Nähe einer Betriebsfläche, wobei im Genehmigungsbescheid offensichtlich keine Richtwerte für dieses Gebäude festgelegt werden. Eine Konfliktkarte für den Gewebelärm wird nicht erstellt. Greifenberg, den 12. Dezember 2007 ACCON GmbH Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Ralph Kempiak 12 Siehe Fußnote 8, auf Seite _05_endbericht_final_x2.doc 17

18 Quellenverzeichnis [1] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L189/12); [2] Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I. 2005, S.1794); [3] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 6. März 2006 (BGBl. I. 2006, S. 516) [4] Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34.BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF), Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) vom 22.Mai 2006, Bundesanzeiger Nr. 154a vom 17. August 2006; [5] Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm VBEB Entwurf, Stand: 24. August 2006; [6] Good Practice Guide for Strategic Noise Mapping and the Production of Associated Data on Noise Exposure, Version 2, 13th January 2006, European Commission Working Group Assessment of Exposure to Noise (WG-AEN) Position Paper; [7] DIN 45687, Akustik Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen, Mai 2006; [8] LAI Hinweise zur Lärmkartierung ( Hinweise zur Lärmkartierung einschließlich Beratungsunterlage und Niederschrift zu TOP der 112. Sitzung der Bund / Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz am 07. und 08. September 2006 in Dessau ), [9] RiZaK-88, Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten, Ausgabe 1988, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Verkehrsblatt - Dokument Nr. B 5901; [10] DataKustik GmbH, Software, Technische Dokumentation und Ausbildung für den Immissionsschutz, Greifenberg, Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version _05_endbericht_final_x2.doc I

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