Lernbehinderung Ein Fall fürs Betreuungsrecht

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1 Lernbehinderung Ein Fall fürs Betreuungsrecht Vortrag von Prof. Dr. med. Tiemo Grimm am in Erkner Zentrum Medizinische Genetik, Universität Würzburg Tel.: ; Der Begriff der Lernbehinderung existiert seit den 1960er-Jahren. Seitdem gab es einige Versuche, den Begriff zu definieren. Die eingängigste und plausibelste Definition liefert Kanter mit der These, dass eine Lernbehinderung ein langandauerndes, schwerwiegendes und umfängliches Schul-leistungsversagen bedeutet, das in der Regel mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht, die jedoch nicht so schwerwiegend ist, dass es sich um einen Fall von geistiger Behinderung handelt (Wikipedia, 2013). Eine Lernstörung ist eine Entwicklungsstörung, die umgangssprachlich auch als Lernschwäche bezeichnet wird. Betroffene Kinder haben bei hinreichender Intelligenz im Vergleich mit Gleichaltrigen Defizite beim Schreiben, Lesen oder Rechnen (Wikipedia 2013). Da als Beispiele folgende Krankheitsbilder vorgestellt warden sollen: Legasthenie Dyskalkulie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung) ist der Bergriff Lernstörung besser als Lernbehinderung. Legasthenie Die Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung; Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit; LRS) (ICD10 F81.0; MIM #127700) ist eine der häufigsten Störungen im Kindes- und Jugendalter (um 4 5 %). Die Legasthenie ist durch ausgeprägte Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder des Rechtschreibens gekennzeichnet. Trotz regelmäßigem Schulbesuch, gutem Beherrschen der deutschen Sprache und normaler Begabung sind die betroffenen Kinder nicht in der Lage, ausreichend Lesen und Rechtschreiben zu erlernen. Häufig wird diese Teilleistungsstörung von den Schulen nicht erkannt. Die betroffenen Kinder gelten dann als faul oder dumm. Als Folge dieser Missverständnisse werden ca. 24 % der betroffenen Kinder kriminell und bis zu. 40 % der Betroffenen psychisch krank. Molekulargenetische Untersuchungen haben gezeigt, dass genetische Einflüsse zweifellos eine wichtige Rolle bei der Entstehung einer Legasthenie spielen. Liegt bei einem Kind in der Familie eine Legasthenie vor, so sind oft auch Geschwister (34 45 %) und ein Elternteil 1

2 betroffen. Bei den molekulargenetischen Untersuchungen wird danach geforscht, welche Gene beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens eine Rolle spielen. Aufgrund von Segregationsanalysen und molekulargenetischen Befunden geht man von einem komplexen Erbgang aus. In einigen Familien liegt allerdings auch ein autosomal dominanter Erbgang vor. Die ständig verbesserte Kenntnis über die biologischen Ursachen der Legasthenie sollten zu einer besseren Akzeptanz dieser Störung im Schulalltag führen und die Pädagogen ermutigen, erfolgreiche Wege in der Förderung dieser Kinder zu suchen. Grundsätzlich können auch Kinder mit Legasthenie eine weiterführende Schule besuchen. Wichtig für diesen Schulbesuch ist nicht die Rechtschreibleistung, sondern ein ausreichendes Leseverständnis. Besonders an weiterführenden Schulen ist die Gewährung eines Nachteilsausgleichs (Nichtbewertung der Rechtschreibleistung und Zeitzuschläge bei schriftlichen Arbeiten) erforderlich, wie der Schulerlass in Bayern vorbildhaft es fordert. Vor zahn Jahren hat Bayern mit seinem Legasthenie-Erlass eine Regelung gefunden, die nicht gegen das Grundgesetz Art. 3 ( Keiner darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. ) verstößt. Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung) Lese-Rechtschreibschwäche schlechte Lese-Rechtschreibleistung Legasthenie LRS (ICD10: F81.0) 4% aller Schüler Lese- Rechtschreibschwäche (+ innere oder äußere Faktoren) schlechte Lese- Rechtschreibleistung 10 % aller Schüler Zerebrale Schädigung Organische Ursachen Soziale oder schulische Faktoren Intelligenzminderung 3 % aller Schüler (nach Marwege, 2006) Definition von Legasthenie: Legasthenie = Störung des Erlernens des Lesens und Rechtschreibens, entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet 2

3 Legasthenie besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen = Teilleistungsstörung/Entwicklungsstörung ICD10: F 81.0 Umschriebene Lese-Rechtschreibstörung Umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeiten. Die Lese-Rechtschreibleistung liegt unter dem Niveau, das aufgrund des Alters, der allgemeinen Intelligenz und der Beschulung zu erwarten wäre. Defizite im Sehen oder Hören, neurologische Störungen, psychiatrische Erkrankungen sowie unzureichende Beschulung sind als Ursachen auszuschließen. Epidemiologie Prävalenz: 4-7 % (in Deutschland 3 4 Millionen Betroffene) Jungen sind häufiger betroffen als Mädchen in allen sozialen Schichten Familiäre Häufung Segregation: Wiederholungsrisiko bei Geschwistern ca %; Eltern ca % Genetik der Legasthenie Genetische Befunde: - Heritabilität: 30-70% - Umweltfaktoren erklären nur 6% der Lese- und 13% der Rechtschreibfähigkeiten - in der Regel komplexer Erbgang - verschiedenste Gene und Genorte beteiligt - teilweise autosomal dominante Vererbung Seit 1983: Kopplungsanalysen Behinderung nach WHO impairment (Schädigung) = Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen und Strukturen des Körpers disability (Beeinträchtigung) = Funktionsbeeinträchtigung oder -mängel auf-grund von Schädigungen, die typische Alltags-situationen behindern oder unmöglich machen handicap (Behinderung) = Nachteile einer Person aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung 3

4 Feststellung der Behinderung nach 69 SGB IX auf Antrag des Behinderten GdB /MdE Tabelle Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz 1996 Kognitive Teilleistungsschwächen (z.b. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) Leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der 0 10 % Schulleistungen sonst auch unter Berücksichtigung von Konzentrations % und Aufmerksamkeitsstörungen bis zum Ausgleich bei besonders schwerer Ausprägung 50 % Nachteile Stigma der Behinderung Benachteiligungen im Privatrecht (Schwierigkeiten beim Abschluss von Versicherungen, z. B. Berufsunfähigkeitsversicherungen) Probleme bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (AZ: 3 M 41/02) Es gilt jedoch für solche Behinderungen des Prüflings, die nicht die in der Prüfung zu ermittelnde wissenschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern lediglich den Nachweis derselben beeinträchtigen; in derartigen Fällen verlangen der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) bei der ärztlichen Vorprüfung ausnahmsweise einen Nachteilsausgleich durch Einräumung besonderer Prüfungsbedingungen (vergl. BverG, VII C 50.76). Maßnahmen des Nachteilsausgleichs und des besonderen Schutzes für Schüler und Schülerinnen mit Legasthenie an allgemeinbildenden Schulen Rechtsgutachterliche Stellungnahme erstattet von Prof. Dr. Christine Langenfeld, Institut für öffentliches Recht, Georg-August-Universität Göttingen Die Legasthenie stellt eine Behinderung i.s. von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dar ( Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. ) 4

5 2. Legasthene Schüler haben Anspruch auf Maßnahmen des Nachteilsausgleichs in Prüfungen (einschließlich der Abiturprüfung). 3. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich ergibt sich weiter aus den in Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Bildungsrechten des legasthenen Schülers. 4. Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, die Entscheidung über Nachteilsausgleich und Schutzmaßnahmen weitgehend in die pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte zu legen (z.b. bei Kann-Bestimmungen). 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. Vorsichtig sollte man z.b. bei folgenden Therapie-Methoden sein: Bach-Blüten Homöopathische Globuli Ron Davis-Methode Kinesiologie Edu-Kinestetik Brain-Gym Brain-Boy vom Psycho-Akustiker (wie Fred Warnke) Irlen-Gläser Rasterbrille Augendominanz MKH-Methodik (Mess- und Korrektions-methodik nach Haase; Prismengläser) Antisakkaden-Training (Blicktraining nach Fischer) Neurolinguistisches Programmieren (NLP) Esoterik 5

6 z.b.: Davis-Methode Baut auf die Erfahrungen eines Mannes auf Konzept: Hochbegabung im Bereich der visuellen Vorstellungskraft; visuelle und taktile Übungen Nicht empfehlenswert, da das Konzept keine wissenschaftliche Basis hat, kein Nachweis einer spezifischen Wirkung (nach W. v. Suchodoletz, 2003) Rasterbrille Konzept: durch eine Rasterbrille sollen die unbewussten Augenbewegungen ange-regt werden und dadurch die visuelle Konzentration verbessert werden Bisher kein Wirksamkeitsnachweis Rasterbrille ist für Kinder lästig und für das Sehvermögen negativ Auf gar keinen Fall anwenden (nach W. v. Suchodoletz, 2003) Training der Blicksteuerung Konzept: Störungen der Blicksteuerung (Sakkaden) ist Ursache der Legasthenie, Training verbessert daher die Lese-fähigkeit Kein sicherer Nachweis des Erfolgs bei Training der Blicksteuerung Nicht empfehlenswert (nach W. v. Suchodoletz, 2003) Legasthenie: Prognose Legasthenie besteht lebenslang Nahezu alle lernen Lesen, ausreichendes Rechtschreiben aber nur wenige Verbesserte Situation nach Schulende: Wunschberufe! 6

7 aus Psychologie heute, Juli

8 Dyskalkulie Prävalenz der Dyskalkulie ca. 6,5 % Komorbidität mit Legasthenie ca. 17 % Komorbidität mit ADHS ca. 26 % dys (Griechisch) = schlecht, gestört, krankhaft calculus (Lateinisch) = Rechnung Nicht identisch mit schlecht in Mathe! Dyskalkulie ist eine Entwicklungsverzögerung des mathematischen Denkens bei Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen. Es handelt sich um beständige Minderleistungen im Lernstoff des arithmetischen Grundlagenbereiches. Fingerzählen im höheren Alter (z.b. 10 Jahre) Generelle Schwierigkeiten mit numerischen Einschätzungen Symbolische Mathematik mehr betroffen als nicht symbolische Mathematik Probleme im alltäglichen Leben mit dem Umgehen von Geld, Zeit korrekt abzulesen Genetik: Keine monogene Vererbung Komplexe Vererbung Heritabilität bei 52 % Zwillingsuntersuchungen: N beide Dyskalkulie Konkordanzrate EZ 40 58% 73% ZZ 23 39% 56% Alarcon et al. (1997) Wiederholungsrisiko: Geschwister haben ein 10fach höheres Risiko für Dyskalkulie 66 % der Mütter, 40 % der Väter, 53 % der Geschwister und 44 % der Verwandtschaft 2. Grades haben auch Dyskalkulie (Shalev et al., 2001) Williams-Beuren-Syndrom: mentale Retardierung, besonders im sprachlichen Bereich, nicht im mathematischen Bereich Turner-Syndrom: haben Probleme in Mathematik 8

9 ADHS Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyper-aktivitätsstörung; ADHD = Attention deficit hyperactivity disorder Grundlagen ADHS ADHS wird durch drei Symptome gekennzeichnet: 1. Aufmerksamkeitsstörung 2. Impulsivität 3. Hyperaktivität Epidemiologie Prävalenz: 4 10 % der Schulkinder (Pennington, 1991) (sehr abhängig von Diagnostik) Bei 1/3 der Erwachsenen bleiben die Symptome bestehen. Geschlechtsverh.: 3 auf 1 (Szatmari et al, 1989) hohe Komorbidität mit anderen psychosoma-tischen Störungen (> 50 %); deutlich geringer bei familiären Fällen Erklärungsansätze: Neurologische Störungen Störungen des Immunsystems (?) Störungen im Neurotransmitterstoffwechsel? Lebensmittelallergie (?) Genetische Ursachen Genetik: Heritabilität: 0,75 0,98 (Stevenson et al, 1993) autosomal dom. mit unvollst. Penetranz ( :46 %; 31 %) (Farone et al, 1992) Angehörige betroffen: % (Biedermann et al, 1992) 9

10 Literatur: Therapie der Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) Traditionelle und alternative Behandlungsmethoden im Überblick Hrsg. v. Waldemar von Suchodoletz 2., überarb. Aufl. 2006; 300 S. KOHLHAMMER ISBN: EUR 35,00 Legasthenie und andere Wahrnehmungsstörungen Mechthild Firnhaber unter Mitarb. v. Dietrich Firnhaber u. Heidi Rupp 2005 ISBN: Preis: 8,95 Ratgeber Legasthenie Gerd Schulte-Körne Verlag Knaur TB 2. Auflage 2009 ISBN ,95 10

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