Anmeldungen zur Mitarbeit sowie Kommentare zum Geschäftsplan sind erbeten und bis zum 23. Februar 2017 an zu übermitteln.

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1 Geschäftsplan für ein DIN SPEC-Projekt nach dem PAS-Verfahren zum Thema Rahmenbedingungen und Anforderungskriterien für die Erbringung gewerblicher privatrechtlicher Ermittlungsdienstleistungen (Detektei- Gewerbe) Status: Zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit (Veröffentlichung) Anmeldungen zur Mitarbeit sowie Kommentare zum Geschäftsplan sind erbeten und bis zum 23. Februar 2017 an zu übermitteln. 1 Die Empfänger dieses Geschäftsplans werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevanten Patentrechte, die sie kennen, mitzuteilen und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Berlin, 24. Januar Anmeldungen zur Mitarbeit und Kommentare zum Geschäftsplan, die nach Ablauf der Frist eingehen, müssen nicht berücksichtigt werden. Über die Einarbeitung der fristgerecht eingegangenen Kommentare entscheidet der Workshop (Gremium) nach seiner Konstituierung.

2 Inhaltsverzeichnis 1. Status des Geschäftsplans Initiator und weitere Workshop-Mitglieder Ziele des Projekts Arbeitsprogramm Organisation des Workshops (temporäres Gremium) Ressourcenplanung Verwandte Aktivitäten Kontaktpersonen Anhang: Gliederung der DIN SPEC (vorläufig) Anhang: Zeitplan (vorläufig)

3 1. Status des Geschäftsplans Zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit (Veröffentlichung) Dieser Geschäftsplan dient zur Information der Öffentlichkeit über das geplante Projekt. Interessenten haben die Möglichkeit, sich an dem Projekt zu beteiligen und/oder den Geschäftsplan zu kommentieren. Hierfür ist eine entsprechende an zu richten. Über die tatsächliche Durchführung des Projekts entscheidet der Vorsitzende des Vorstands von DIN im Nachgang an die Veröffentlichung dieses Geschäftsplans. Kommt das Projekt zustande, werden alle Akteure, die sich fristgerecht zur Mitarbeit angemeldet oder den Geschäftsplan kommentiert haben, zum Kick-Off eingeladen. 2. Initiator 2 und weitere Workshop-Mitglieder Initiator: Person/Organisation STIFTUNG Gesellschaft und Recht e.v., Herr Andreas Heim Kurzbeschreibung Die Stiftung GuR wurde 1985 in Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet und hat seit 2015 ihren Sitz in Berlin. Ziel unseres Wirkens ist es, die positive Rechtsentwicklung im Sinne des Grundgesetzes durch Stärkung des Rechtsbewusstseins aller Bürger zu fördern, sowie das Verhältnis der Gesellschaft zum geltenden Recht, zu rechtlichen Organen und zu rechtshelfenden Berufen zu erforschen, darzustellen und zu unterstützen. Zu unseren Aufgaben zählen, in Bezug auf das Detektei-Gewerbe: Sammlung, Einordnung und Aufarbeitung von Berichten, Urteilen, Veröffentlichungen, Literatur, Fachbeiträgen usw. aus Presse, 2 Die in diesem Dokument gewählte männliche Form der geschlechtsbezogenen Begriffe wie z. B. der Initiator gelten selbstverständlich auch für alle weiblichen Personen. Lediglich aufgrund der besseren Verständlichkeit des Textes wurde einheitlich die männliche Form gewählt. 3

4 Funk oder anderen Medien sowie wissenschaftlichen Untersuchungen und Abhandlungen. Zur Förderung der beruflichen Ausbildung und der Wirkungsmöglichkeiten des rechtshelfenden Berufes der Detektive wurde 1986 durch die Stiftung GuR die ZENTRALSTELLE FÜR DIE AUSBILDUNG IM DETEKTIVGEWERBE (ZAD) errichtet. Diese Einrichtung fungiert als zertifizierter 3 Bildungsträger und ist dazu bestimmt, alle Fragen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung für Detektive, so z. B.: Festlegung des Berufsbildes, der Ausbildungsmaßnahmen, Prüfungsmaßnahmen etc. zu entwickeln und zu entscheiden. Potenzielle zusätzliche Teilnehmer: Die DIN SPEC wird durch einen Workshop (temporäres Gremium) erarbeitet, der jedem Interessenten offen steht. Die Mitwirkung von weiteren Experten ist sinnvoll und wünschenswert. Es bietet sich an, dass sich beispielsweise ein - branchenanerkannter zertifizierter Bildungsträger für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung im Fachbereich privater gewerblicher Ermittlungen (Detektei-Gewerbe), - detektivischer deutscher Berufsverband, - branchenbezogener Dachverband mit europäischer Einflussnahme im Fachbereich internationaler Private Investigation (PI), - spezialisierter Dienstleister mit Ausrichtung auf Methoden der Evaluierung von Kompetenzen entsprechend den Empfehlungen des Europäischen Rates, - spezialisierter Dienstleister mit fachlicher beratender Ausrichtung auf die Umsetzung bestehender und künftiger Regelungen im Bereich Datenschutz aus nationaler und europäischer Sicht, - beratender Vertreter aus dem Bereich Verbraucherschutz, - Vertreter aus dem Bereich der Beratung von Unternehmensentwicklungen mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, - staatlich akkreditierte Prüforganisation im Geschäftsfeld Bildung und Personal - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi - Bundesinstitut für Berufsbildung BiBB - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD 3 Trägerzulassung nach AZAV 178 SGB III, TÜV ProfiCert , Zertifikat-Registrier-Nr , gültig von bis

5 - Nutzervertreter/Verbraucherschutz - Anbieter privater Ermittlungsdienstleistungen - Vertreter aus dem Bereich Bundesrechtsanwaltskammer an der Erarbeitung der DIN SPEC beteiligen. Teilnehmer des Kick-Offs (Stand Geschäftsplanveröffentlichung): Person Andreas Heim René Michael Bastian Moritz Georg Hirtl Dr. Lothar Muschter Christiane Steinkämper RA Marco Biewald Daniel Graf Josefine Sult Organisation STIFTUNG Gesellschaft und Recht e.v. Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) GmbH Bund Internationaler Detektive e.v. (BID) Internationale Kommission der Detektiv-Verbände (IKD) Competence Evaluation Methode of European Specialist CEMES Solutions GmbH TÜV Nord AG Beratungsgesellschaft VERDATA Datenschutz GmbH & Co. KG GRADAN Unternehmensentwicklung GmbH DIN Experten, die diesen Geschäftsplan angenommen haben (Workshop-Mitglieder): Person N.N. N.N. N.N. Organisation N.N. N.N. N.N. 5

6 3. Ziele des Projekts 3.1. Allgemeines IST-Stand Berufsdetektive, Personen die privat, d. h. in diesem Sinne nichtstaatlich, gewerbliche Ermittlungen durchführen, sind seit 1905 über das Detektei- Gewerbe in der Gewerbeordnung verankert. Im Jahr 2014 wurden statistisch insgesamt umsatzsteuerpflichtige Detektive erfasst, die einen Jahresumsatz von rund 217 Mio. EUR erwirtschaften. Bundesweit sind schätzungsweise ca private Ermittler tätig, Tendenz steigend 5, es wird von einem kumulierten Umsatz von ca. 800 Mio. EUR ausgegangen. 6 Die sich daraus ableitenden detektivischen Dienstleistungen sind im Wesentlichen unübersichtlich, zersplittert und wenig professionalisiert bzw. standardisiert. Um den deutschen Markt transparenter darzustellen, sind Standardfestsetzungen zu übernehmen, um für den Verbraucher Ermittlungsdienstleistungen vergleichbar machen zu können. Allgemeine Einordnung der Thematik Der Berufsdetektiv in Deutschland ist Vertrauensträger besonderer Art. Das von der Allgemeinheit und dem Auftraggeber in ihn gesetzte Vertrauen bedarf eines ausreichenden Schutzes durch die Detektiv-Verbände und den Gesetzgeber, auch hinsichtlich der Akzeptanz detektivischer Leistungen in der Öffentlichkeit und den Medien. Voraussetzung ist daher die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Berufsausübenden genauso wie deren fachliche Qualifikation. Durch die rechtshelfende Beweismittelerhebung zahlreicher Detektive in Deutschland findet eine rechtspolitisch außerordentlich wichtige Tätigkeit statt, indem Detektive Bürgerrechte schützen. Speziell in den Bereichen des Eigentumsschutzes, der Wahrung individueller Bürgerrechte und dem Eigentums- und Interessenschutz in der Wirtschaft sind Detektive in Anspruch genommen, bieten mittels ihrer Aktivitäten konstruktive Lösungsmöglichkeiten und wenden Gefahren gegen die öffentliche und private Sicherheit ab. 4 Angaben zum Wirtschaftszweig 80.1/80.2, DESTATIS - Statistisches Bundesamt, Nicht einbezogen in diese Zahl werden die sog. Kaufhausdetektive, diese werden rechtlich dem erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbe, gem. 34a GewO, zugeordnet. 6 ASW Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

7 Die grundsätzliche Zulässigkeit privater Ermittlungshandlungen steht außer Zweifel. Sie wird auch durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, insbesondere in dem sogenannten Rechtsbeistand-Beschluss 7 des Bundesverfassungsgerichts, untermauert. Das Recht auf aktive Teilnahme des Bürgers an dem ihm zukommenden Rechtsschutz wird aber nicht nur aus dem Rechtsstaatsprinzip, sondern ferner aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet. 8 Damit sind private Ermittlungen mit dem Ziel der Verfolgung prozessual geltend zu machender Rechte vom Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst. 9 Im weiten Feld der Versicherungswirtschaft die gem. 14 VVG verpflichtet ist Ermittlungen durchzuführen, um die Voraussetzungen der Leistungspflicht festzustellen gilt die Beschaffung und Verwertung von Informationen als zulässig, wenn und soweit das bei bestehendem Anfangsverdacht im Einzelfall erforderlich und durch Strafrechtsnormen nicht verboten ist. 10 Somit kann ein Versicherer Detektive einschalten mit dem Auftrag, Fakten zu liefern, die der Versicherer auswerten und im Streitfall auch im Prozess als Beweismittel präsentieren will. 11 Die staatliche Würdigung privater gewerblicher Ermittlungen verdeutlicht u. a. die Durchsetzbarkeit von Detektiv-Kosten, als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung erstattungsfähig i.s.d. 91 Abs. 1 ZPO. Aktuelle Problematik aus berufsständischer Sicht Der deutsche Markt für private Ermittlungsdienste ist weitgehend unreguliert. - lediglich eine Gewerbeanmeldung gem. 14 (GewO) ist erforderlich sowie - als Zuverlässigkeitsnachweis eine Auskunft - nach 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Führungszeugnis) - nach 150 Abs. 5 (Gewerbezentralregister) - durch eine sogenannte Unreguliertheit des Detektei-Gewerbes in Deutschland lassen sich Qualitätsstandards nur schwer durchsetzen 7 BVerfGE 38, S. 105 (111). 8 BVerfGE 38, S. 105 (114); zustimmend J. Bockemühl, S. 32f. 9 Vgl. J. Bockemühl, S. 33, 47 Private Ermittlungen im Strafprozess, Baden-Baden 1996; V. Krey, S. 50 Zur Problematik privater Ermittlungen des durch eine Straftat Verletzten, Zulässigkeit und Schranken privater Straftataufklärung durch den Verletzten, seinen Rechtsanwalt und durch Detektive zum Zwecke der Strafverfolgung, Berlin 1994; siehe zur Herleitung privater Ermittlungsrechte aus der Strafprozeßordnung: J. Bockemühl, S H.-J. Fricke, S. 5, 56 Der Detektiv als Informant des Versicherers - Zulässigkeit und Grenzen VersR 2010, Fricke, aao 7

8 - es existieren in Deutschland - keine Rechtsverordnungen zur Berufsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung und somit - keine Qualitätsstandards für den Nachweis fachlicher Kompetenzen - demgegenüber ist in vielen anderen (europäischen) Ländern der Beruf des Detektivs (Private Investigator = PI) reguliert. - Ausländische Detekteien mit regulierten Berufsbildern werden verstärkt im In- und Ausland aus wirtschaftlicher Sicht zu Konkurrenten. - Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (2009) - hat die hohe Qualität detektivischer Dienstleistungen in Deutschland nicht zuletzt unter ökonomischen Gesichtspunkten einen großen Stellenwert; - ist das gewerberechtliche Instrumentarium grundsätzlich ausreichend, um Fehlverhalten zu unterbinden (z. B. Gewerbeuntersagung); - erscheint allerdings die Einführung eines Sachkundenachweises für Detektive aufgrund der durch Artikel 12 Grundgesetz geschützten Berufsfreiheit nach wie vor als nicht vertretbar; - wird die Entwicklung von Qualitätscharten und Gütesiegeln durch die Berufsverbände als einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Qualitätssicherung unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen erachtet (dazu wurden durch die deutschen Detektivverbände die Berufsordnung und der Ehrenkodex erstellt) - wird in diesem Zusammenhang ergänzend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach es nicht Aufgabe des Staates, sondern des Gewerbes selbst ist, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden (BVerfGE 19, 330). Standardisierungsbedarf Die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung setzt ein positives Zeichen für ein neues Qualitätsbewusstsein im Bereich der privaten gewerblichen Ermittlungen. Regel- und Gesetzeskonformität sind Grundvoraussetzung für nachhaltige gewerbliche Ermittlungsdienstleistungen. Mit Schaffung der DIN SPEC wird ein allgemeinverbindlicher fachlicher Rahmen beschrieben sowie die dafür erforderlichen Kernkompetenzen zur sachgerechten, ordnungsgemäßen und eigenverantwortlichen Ausführung von privaten gewerblichen Ermittlungsdienstleistungen. 8

9 Angestrebt wird, unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Industrie- und Handelskammer, einen anerkannten Qualifizierungsabschluss zu schaffen: Staatlich anerkannter Berufsdetektiv nach DIN SPEC (Arbeitstitel). Projektziel Diese DIN SPEC soll Verbrauchern ermöglichen, nicht nur die Qualität der Information und Beratung, sondern auch die Qualität der Dienstleistungserbringung selbst vergleichen zu können. Ziel ist es, bereits bestehende Anforderungen und Mindeststandards auch in Hinblick auf die überwiegende Anzahl europäischer Staaten, in denen die private gewerbliche Ermittlungstätigkeit reguliert ist transparent und damit für den Verbraucher vergleichbar zu machen. Qualitätsdimensionen der Dienstleistungsqualität I. INPUT Strukturqualität II. OUTPUT Prozessqualität III. OUTCOME Ergebnisqualität I. Qualitätsdimension INPUT Strukturqualität des Anbieters - Rahmenbedingungen, unter denen Ermittlungsdienstleistungen erbracht werden, beispielsweise: - Organisationsform - Materialausstattung - formale Qualifikation sowie - Fort- und Weiterbildung (der Beschäftigten) und - die qualitative als auch quantitative Personalausstattung Orientierungsqualität - Auffassung über Pünktlichkeit - Auffassung über Verbindlichkeit - Auffassung über Kommunikationsfähigkeiten - Auffassung über Bezahlung II. Qualitätsdimension OUTPUT Prozessqualität - Umsetzung durch den Anbieter Die Prozessqualität beinhaltet das Funktionieren von Abläufen, so dass die Dienstleistungen auch der beruflichen Praxis entsprechen. 9

10 - Ein übliches Instrument sind fachliche Vorgaben o zu Art und Umfang der Dienstleistung, o deren Implementation und Ausführung o deren strukturellen Voraussetzungen sowie o weitere Entwicklungen (beispielsweise fachbezogene Standards) 3. Qualitätsdimension OUTCOME Ergebnisqualität - Zufriedenheit der Dienstleistungsnutzenden - Kostentransparenz 3.2. Geplanter Anwendungsbereich In der DIN SPEC werden Anforderungen an Prozesse und Vorgehensweisen festgelegt für Personen, Angestellte in Unternehmen, sowie Unternehmen (jur. Person) die gewerblich das Detektei-Gewerbe ausüben und/oder adäquate investigative-/ Ermittlungs-Dienstleistungen gewerblich im Rahmen anderer Unternehmensbezeichnungen (z.b. Consulting- oder Dienstleistungsunternehmen) erbringen. Neben prozessübergreifenden Anforderungen sollen allgemeine und spezifische Anforderungen zur Erbringung von Ermittlungsdienstleistungen formuliert, aber auch ethische Anforderungen an die Dienstleistungsanbietenden zur Erbringung qualitativ hochwertiger Ermittlungsdienstleistungen festgelegt werden. Durch eine transparente, anbieterübergreifende, standardisierte Vorgehensweise der Erbringung von privaten gewerblichen Ermittlungsdienstleistungen mittels einheitlicher Terminologien fällt es dem Verbraucher (Kunde) bzw. Dienstleistungsnutzenden leichter Ermittlungsdienstleistungen zu vergleichen und letztlich für sich eine geeignete Wahl (zur Beauftragung) zu treffen. 4. Arbeitsprogramm 4.1. Allgemeines Im Zuge des Projekts soll eine DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren (vgl. erarbeitet werden. Die DIN SPEC darf nicht in Widerspruch zum Deutschen Normenwerk stehen. Das Projekt startet voraussichtlich am 27. Februar 2017 (Kick-Off). Die Projektlaufzeit beträgt ca. sechs (6) Monate. 10

11 Die DIN SPEC wird in Deutsch erarbeitet (Sitzungssprache, Berichte, usw.). Die DIN SPEC wird in Deutsch verfasst. ANMERKUNG In der Kalkulation wurde nur eine Sprachfassung berücksichtigt. Die Erarbeitung weiterer Sprachfassungen verursacht zusätzliche Kosten und muss deswegen gesondert vereinbart werden. Wenn eine weitere Sprachfassung gewünscht wird, kann die Übersetzung auch durch Beuth/DIN erfolgen. Diese wäre nach Verabschiedung des Manuskripts zur Veröffentlichung der DIN SPEC zusätzlich zu beauftragen. Die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen. 4.2 Arbeitsplan Das Kick-Off wird voraussichtlich am 27. Februar 2017 in Berlin stattfinden. Das Kick-Off dient der Konstituierung des Workshops, der Abstimmung bzw. Klärung weiterer organisatorischer Punkte sowie ggf. der Aufnahme der inhaltlichen Arbeiten. Zusätzlich werden zwei (2) Projektmeetings durchgeführt, um die jeweils bis dahin erarbeiteten Inhalte vorzustellen, abzustimmen und ggf. zu verabschieden. Die Erarbeitung der Inhalte kann durch einzelne Workshop- Mitglieder oder Arbeitsgruppen erfolgen. Die Terminierung der weiteren Projektmeetings/oder Webkonferenzen erfolgt durch den Workshop in Abstimmung mit DIN. 5. Organisation des Workshops (temporäres Gremium) Das Projekt unterliegt den PAS-Verfahrensregeln. Alle Interessenten und Workshop-Mitglieder sind dazu aufgefordert, sich unter über die Verfahrensregeln in Kenntnis zu setzen. Die Konstituierung des Workshops erfolgt im Zuge des Kick-Offs. Der Kick-Off findet erst statt, nachdem der Geschäftsplan veröffentlicht und die Durchführung des Projekts durch den DIN-Vorstand genehmigt wurde. Der Workshop muss sich aus mindestens drei Workshop-Mitgliedern unterschiedlicher Organisationen zusammensetzen. Es ist nicht notwendig, dass diese unterschiedliche interessierte Kreise repräsentieren. Durch Zustimmung zum Geschäftsplan erklären die Interessenten ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Workshop und werden dadurch formell zu Workshop- 11

12 Mitgliedern mit den einhergehenden Rechten und Pflichten. Teilnehmer des Kick-Offs, die den Geschäftsplan nicht annehmen, erhalten nicht den Status eines Workshop-Mitglieds und sind von weiteren Entscheidungen des Kick- Offs sowie vom weiteren Projekt ausgeschlossen. Entsendet eine Organisation (z. B. ein Verband) einen nicht-hauptamtlichen Mitarbeiter in den Workshop, muss dieser von der Organisation autorisiert und DIN der Nachweis vorgelegt werden. Jedes Workshop-Mitglied erhält ein Stimmrecht und verfügt über jeweils eine Stimme. Entsendet eine Organisation mehrere Experten in den Workshop, besitzt die Organisation, ungeachtet der Anzahl der entsendeten Teilnehmer, eine Stimme. Eine Übertragung von Stimmen auf andere Workshop-Mitglieder ist nicht möglich. Bei Abstimmungen gilt einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Der konstituierte Workshop ist in der Regel geschlossen. Über die Aufnahme zusätzlicher Mitglieder entscheiden die bisherigen Workshop-Mitglieder. Im Zuge des Kick-Offs wählen die Workshop-Mitglieder einen Workshop- Leiter. Dieser leitet den Workshop inhaltlich und führt die Entscheidungsfindung (Abstimmungen, Beschlüsse) herbei. Der Workshop-Leiter wird hierbei durch den DIN-Projektmanager unterstützt, wobei DIN stets eine inhaltlich neutrale Position einnimmt. Darüber hinaus trägt der DIN- Projektmanager dafür Sorge, dass die Verfahrens- und Gestaltungsregeln von DIN bei der Erstellung der DIN SPEC eingehalten werden. Sollte der Workshop-Leiter seine Funktion nicht mehr wahrnehmen können, werden vom DIN-Projektmanager Neuwahlen initiiert. Die Organisation und Leitung des Kick-Offs erfolgt durch den DIN- Projektmanager in Abstimmung mit dem Initiator. Die übrigen Projektmeetings und/oder Webkonferenzen werden vom DIN-Projektmanager in Abstimmung mit dem Workshop-Leiter organisiert. Wenn Workshop-Mitglieder bei der Verabschiedung der DIN SPEC bzw. des Entwurfs nicht anwesend sein können, sind diese über alternative Wege (z. B. schriftlich, elektronisch) in die Abstimmung einzubeziehen. Alle Workshop-Mitglieder, die für die Veröffentlichung der DIN SPEC bzw. des Entwurfs gestimmt haben, werden als Verfasser namentlich und mit der zugehörigen Organisation im Vorwort aufgeführt. Alle Workshop-Mitglieder, die gegen die Veröffentlichung der DIN SPEC bzw. des Entwurfs gestimmt oder sich enthalten haben, dürfen nicht im Vorwort genannt werden. 12

13 Um die sachgerechte Vervielfältigung und Verbreitung der Ergebnisse der Standardisierungsarbeit zu ermöglichen, räumen die Workshop-Mitglieder DIN die Nutzungsrechte an den ihnen erwachsenden Urheberrechten an den Ergebnissen der Standardisierungsarbeit ein. Die Übertragung der Urhebernutzungsrechte hindert die Mitglieder des Workshops nicht daran, ihr eingebrachtes Wissen, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse weiterhin zu nutzen, zu verwerten und weiterzuentwickeln. Die Workshop-Mitglieder sind angehalten, DIN über relevante Patentrechte, die in Zusammenhang mit diesem DIN SPEC Projekt stehen, zu informieren. Nachträgliche Änderungen am Geschäftsplan erfordern neben einer 2/3- Mehrheit aller Workshop-Mitglieder zusätzlich die Zustimmung von DIN. 6. Ressourcenplanung Jedes Workshop-Mitglied trägt seine im Rahmen des Vorhabens anfallenden Aufwendungen selbst. Genehmigt der Vorsitzende des Vorstands von DIN die Durchführung des Projekts, schließt der Initiator einen Vertrag mit DIN und dem Beuth Verlag. Aufgrund der Durchführung dieses Projekts gemäß dem Arbeitsprogramm entstehen DIN Kosten in Höhe von EUR ,-- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Durchführungsleistungen verursachen zusätzliche Kosten. Die Beteiligung an den Projektkosten ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Workshop. Mit der Annahme des Geschäftsplans erklären sich die Workshop-Mitglieder bereit, die Projektkosten anteilig, d. h. im Verhältnis zur Mitgliederzahl des Workshops zu gleichen Teilen zu tragen. Die Zusage zur Übernahme der anteiligen Kosten erklären die Workshop- Mitglieder jeweils einzelvertraglich gegenüber dem Initiator. Wird der Workshop nachträglich erweitert, haben die zusätzlichen Workshop- Mitglieder den Kostenbeitrag in gleicher Höhe wie die bisherigen Workshop- Mitglieder an den Initiator zu entrichten. Der Initiator verpflichtet sich, die ihm von den Workshop-Mitgliedern zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für das Projekt fördernde Zwecke zu verwenden und nach Abschluss des Projekts einen vorhandenen Überschuss unverzüglich zu gleichen Teilen an alle Workshop-Mitglieder auszuzahlen. 13

14 7. Verwandte Aktivitäten Das Thema der geplanten DIN SPEC ist bisher nicht Gegenstand einer Norm. 8. Kontaktpersonen Workshop-Leiter: N.N. Projektmanagerin: Josefine Sult DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Am DIN-Platz Burggrafenstr Berlin Tel.: Fax: josefine.sult@din.de Initiator: Herr Andreas Heim STIFTUNG Gesellschaft und Recht e.v. Friedrichstr. 95 (IHZ) Berlin stiftung@z-a-d.de 14

15 Anhang: Gliederung der DIN SPEC (vorläufig) 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe / Definitionen 4. Allgemeine Anforderungen 1 Nachweise 2 Organisationsstruktur 3 Versicherung 4 Haftung 5 Bonität 6 Beschwerdemanagement / Verbraucherschutz 7 Qualitätsmanagement 8 Risikomanagement / Datenschutz 9 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften 10 Verträge und Rechnungslegung 11 Nachunternehmer (Sub) 12 Branchenbezogene Regelungen 13 Verhaltenskodex 5. Bereitstellung personeller Ressourcen 1 Personal: Auswahl und Überprüfung i. Personal ii. Nachunternehmer (Sub) iii. Änderungen im personellen Status 2 Aus- und Weiterbildung i. Richtlinie ii. Unterweisung iii. Kompetenz iv. Berufliche Weiterentwicklung (Fortbildung) v. Fortbildungsnachweis 3 Räumlichkeiten 4 Ausrüstung 6. Auftraggeber-Anweisungen 1 Umfang der Ermittlungsdienstleistungen 2 Sorgfaltspflicht bei der Auftragsgestaltung i. Interessenkonflikt ii. Identität des Auftraggebers und Prüfung des berechtigten/ rechtlichen Interesses iii. Management zur Auftragsabrechnung und Berichtserstattung 3 Durchführung der Ermittlungen/Untersuchungen i. Planung ii. Erarbeitung von Informationen iii. Analyse und Verifizierung iv. Abschluss der Ermittlung/Untersuchung Schlussbestimmungen Vertragliche und gesetzliche Aspekte 15

16 Anhang: Zeitplan (vorläufig) DIN SPEC-Projekt Initiierung 1. Antrag und Prüfung 2. Erstellung des Geschäftsplans 3. Veröffentlichung des Geschäftsplans Workshop-Phase 4. Kick-Off / Workshop-Konstituierung 5. Erstellung der DIN SPEC (PAS) 6. Verabschiedung DIN SPEC im Workshop Veröffentlichung 7. Prüfung und Freigabe durch DIN 8. Veröffentlichung der DIN SPEC (PAS) Sep Okt Nov Dez Jan Feb März Apr Mai Jun Jul Aug Sep Meilensteine K M M / V K M W V Kick-Off Projektmeeting Webkonferenz Verabschiedung der DIN SPEC (PAS) 16

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