Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Potenzialabschätzung -
|
|
- Paul Wagner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Potenzialabschätzung - zur geplanten Entfernung des Gehölzaufwuchses Städtisches Grundstück an der Haindlfinger Straße (Flur-Nrn. 1540/3 und 1540/13, Gemarkung Freising) Auftraggeber: Stadt Freising Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet und Bestandsaufnahme Wirkungen des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen Wirkungen des Vorhabens Vermeidungsmaßnahmen Abschätzung der potenziell vorkommenden Tierarten Ermittlung des prüfrelevanten Artspektrums Potenziell vorkommende Vogelarten Potenziell vorkommende Fledermausarten Hinweise zum Vorkommen von anderen, nicht prüfrelevanten Gruppen Ergebnisse und Bewertung Betroffenheit von Brutvögeln i. S. Art. 1 VRL Betroffenheit prüfrelevanter Fledermausarten gem. Anhang IV FFH-RL Zusammenfassung und Fazit...8 Tabellenverzeichnis Tabelle 3.1: Überblick über die potentiellen Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet...5 Tabelle 3.2: Überblick über die potenziellen Fledermausvorkommen im Plangebiet...6 Literaturverzeichnis Bayer. LfU (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 55 Bayer. StMI (Oberste Baubehörde, Sachgebiet IID2- Landschaftspflege, 2008): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap), Anlage zum MS v , München Beckmann, A. 2008: sap zum BBP Nr. 2 Klinikum Freising, 2. Änderung, unveröff. Bezzel, E. Et al 2005: Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis Stuttgart:Verlag Eugen Ulmer. 560 S. Meschede A., Rudolph B.-U 2004: Fledermäuse in Bayern, 2004 Schraml, E. 2008: Tieröökologischer Fachbeitrag zur Planung mit naturschutzfachlichen Angaben zum strengen Artenschutz ( sap ), Beitrag zum Bebauungsplan Nr.61 Amtsgerichtsgarten, Stadt Freising, unveröff. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite I
3 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Freising plant die Entfernung des Gehölzaufwuchses unter Beibehaltung der größeren Bäume auf dem stadteigenen Grundstück südwestlich der Kreuzung Karwendelring / Haindlfinger Straße. Das Grundstück liegt relativ zentrumsnah an einer der wichtigeren nördlichen Ausfallstraßen. Eine konkrete Planung für die weitere Nutzung liegt nicht vor. Das Grundstück ist unbebaut; ältere durchgewachsene Gartengehölze zeugen von einer früheren ziergärtnerischen Nutzung, die seit etwa 20 Jahren aufgelassen ist. Aufgrund dieser relativ naturnahen Bäume und Sträucher ist das Vorkommen streng und/oder europäisch geschützter Tierarten vorab nicht auszuschließen. Daher beauftragte die Stadt Freising das Planungsbüro Johann Berger mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der geplanten Fällungen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Freising wird diese in Form eine Potenzialabschätzung durchgeführt. Entsprechend der aktuellen Rechtslage wird im vorliegenden Gutachten geprüft, ob Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für europarechtlich geschützte Arten erfüllt werden, die naturschutzfachlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 8 BNatSchG erfüllt werden, für weitere streng geschützte Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen, der Art. 6a Abs. 2 S. 2 BayNatSchG (entsprechend 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG) einschlägig ist. Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen folgen in vereinfachter Form entsprechend den in der Anlagen zum Ministerialen Schreiben Gz. IID /05 vom (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYER. STMI) eingeführten Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap). sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 1 von 8
4 1.2 Untersuchungsgebiet und Bestandsaufnahme Das Untersuchungsgebiet umfasst die Flurnummern 1540/13 und 1540/3, Gemarkung Freising, und liegt innenstadtnah südwestlich der Kreuzung Karwendelring / Haindlfinger Straße. Abbildung 1: Blick auf das Grundstück von der Haindflinger Straße aus Die beiden von der Maßnahme betroffenen Flurstücke sind von Gehölzaufwuchs in unterschiedlicher Höhe bestanden. Das nördliche Flurstück überquert eine Freileitung parallel zum Karwendelring; daher wird der darunter aufkommende Gehölzaufwuchs als Unterhaltsmaßnahme vom Betreiber der Freileitung regelmäßig auf eine Höhe von ca. 4 m zurückgeschnitten. Südlich davon besteht hier ein sehr großer, vitaler, Berg- Ahorn (ca. 5-stämmig, StU ca. 300 cm!, Höhe ca. 25m, Kronendurchmesser 16 m). Der Gehölzaufwuchs im zentralen Bereich über beide Flurstücke hinweg besteht hauptsächlich aus Bergahorn, Eschen, Weiden, Feld-Ahorn sowie einigen Pappeln und Birken und hat eine Höhe von etwa 15 m. Im Unterwuchs kommen verschiedene Sträucher wie Schlehen, Roter Hartriegel, Weiden, Liguster und Holunder vor. Das südliche Flurstück (Flur-Nr. 1540/13) ist vollständig eingezäunt. Hier weisen zahlreiche alte Obstbäume, eine verkümmerte Thujenhecke, eine große Blau-Fichte und mäßig vitale Ziersträucher wie Wolliger Schneeball, ein Wachholder und mehrere Buchssträucher auf eine frühere Gartennutzung hin. Bei vier der alten Apfelbäume handelt es sich um größere, noch vitale Exemplare mit ökologischer Wertigkeit. Abbildung 2: Neophyten (Jap. Knöterich) im südlichen Bereich Im südwestlichen Bereich hat sich auf ca. 150 m² flächendeckend ein Neophytenbestand aus Japanischem Knöterich entwickelt (vgl. Abb.2). Die zu fällende Gesamtfläche beträgt ca m². sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 2 von 8
5 Das Plangebiet ist von folgenden Nutzungen umgeben: Wie bereits genannt, grenzen nördlich und östlich Straßen an. Südlich und westlich folgen dichte Reihenhausbebauung und Wohnblöcke, jenseits der nördlich und östlich vorbeiführenden Straßen ist die Bebauung etwas weniger dicht. Relevante Gehölzbereiche im weiteren Umfeld sind ein Wäldchen zwischen Kneippgarten und Kreuzeckstraße in ca. 300 m Entfernung und die umfangreichen Waldflächen im Freisinger Norden etwa 400 m nördlich. Richtung Innenstadt gibt es als vergleichbaren Gehölzbestand lediglich den Grünbereich um den Wasserturm (ca. 500 m). Vorbelastungen: Das gesamte Grundstück unterliegt erheblichen Lärm- und im straßennäheren Bereich auch Schadstoffbelastungen durch die vorbeführenden Verkehrswege. 2 Wirkungen des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen 2.1 Wirkungen des Vorhabens Da keine Folgenutzung bekannt ist, wird lediglich der Wirkfaktor der Gehölzentfernung betrachtet, d.h. der Fällung des vorhandenen Gehölzaufwuchses. Die Wurzelstöcke verbleiben im Boden. Während der Baumfällarbeiten ist mit einer kurzzeitigen Beunruhigung durch den Maschineneinsatz von Sägen und Bringungsgeräten zu rechnen; diese ist aber aufgrund der geringen Zeit und des beschränkten Umfangs zu vernachlässigen 2.2 Vermeidungsmaßnahmen Die Fäll- und Rodungsarbeiten erfolgen außerhalb der Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten, also entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ( 39 Abs. 5 BNatSchG) nicht im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September. Im Zuge der geplanten Fällmaßnahmen sollen nachteilige Wirkungen für vorkommende Vogelarten vermieden bzw. gemindert werden. Da es sich bei dem Eingriff nur um die Fällung des Gehölzbestandes handelt und derzeit keine sonstigen Versiegelungs- oder Überbauungsmaßnahmen vorgesehen sind, ist aus naturschutzfachlicher Sicht lediglich eine Vermeidungsmaßnahme vorgesehen, nämlich der Verzicht auf die Fällung der ökologisch wertvolleren Einzelbäume. Diese Maßnahme wird bei der Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevanten Arten gem. 44 Abs.1 i.v.m. Abs.5 BNatSchG berücksichtigt. Vermeidungsmaßnahme V1: Erhalt der ökologisch wertvollen Einzelbäume Sechs ältere Bäume haben eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und werden von den Fällarbeiten ausgenommen. Die zu erhaltenden Bäume sind auf der Maßnahmenkarte in Anhang I markiert. Die vier Obstbäume (Abb. 3 und 4) mit ihrem Höhlen- und Totholzreichtum haben insbesondere für die Insekten- und Vogelfauna, z.b. für den Gartenrotschwanz oder den Gartenbaumläufer eine hohe Bedeutung. Der Erhalt der Blau-Fichte dient einerseits als Sichtschutz für die Brutplätze in den Höhlen des angrenzenden Apfelbaums, andererseits begünstigt er Vogelarten wie den Gimpel, der dichte Koniferen als Brutplätze bevorzugt (Bezzel et al. 2005). Die Erhaltung des großen, mehrstämmigen Berg-Ahorns mit seiner mächtigen Krone dient neben dem Arten- und Biotopschutz dem stadtlandschaftlichen Erscheinungsbild. Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktionalität, sogenannte CEF-Maßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG), sind nicht erforderlich. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 3 von 8
6 büro freiraum Abbildung 3: Zu erhaltende Obstbäume an der südlichen Grenze (Bäume, 2, 3, und 4 auf der Maßnahmenkarte) Abbildung 4: zu erhaltender, besonders höhlenreicher Apfelbaum (mit Nistkasten) im zentralen Bereich (Maßnahmenkarte: Nr. 5) 3 Abschätzung der potenziell vorkommenden Tierarten und Bewertung der Habitate 3.1 Ermittlung des prüfrelevanten Artspektrums Das prüfrelevante Artenspektrum wurde durch Auswertung der vorhandenen Datengrundlagen und eine Potenzialabschätzung in Anlehnung an die in Bayern durch die Oberste Baubehörde (2007) eingeführte Vorgehensweise bei speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen ermittelt. Aufgrund der im Plangebiet vorhandenen Lebensräume konzentrieren sich die Untersuchungen auf die Tiergruppen der Vögel und Fledermäuse. Potenzielle Lebensräume für Reptilien und Amphibien kommen im Plangebiet nicht vor. 3.2 Potenziell vorkommende Vogelarten und Bewertung der Habitate Das potenziell in innerstädtische Lage zu erwartende Artenspektrum setzt sich zusammen aus allgemein verbreiteten Gehölzbrütern und überwiegend gebäudebrütenden Vogelarten der Siedlungsflächen wie Elster, Türkentaube oder Turmfalke, die auf Gebäude oder höhere Baumbestände mit Höhlen und Spalten oder künstliche Nisthilfen zur Brut angewiesen sind. Diese wurden in der Tabelle nicht aufgelistet. In der nachfolgenden Tabelle werden auf Basis der Kenntnisse vergleichbarer Gehölzlebensräume in der Umgebung (z.b. Artenspektrum der Gehölzbestände um das Klinikum (BECKMANN 2008), im Bereich des Amtsgerichtsgartens (SCHRAML 2009), im Bereich der größeren Gärten am Lankesberg und nach Auswertung des Brutvogelatlas (BEZZEL et al. 2005) für 26 Vogelarten mögliche Brutvorkommen dargestellt. Die Zusammenstellung bezieht sich auf die Lebensraumausstattung und die allgemeine Verbreitungssituation der Arten. Dabei ist angesichts der überschaubaren Flächengröße mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass nicht alle dieser Arten vorkommen. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 4 von 8
7 Artname deutsch Artname wissenschaftlich RLB RLD Artgruppe Amsel Turdus merula - - Gehölzbrüter Blaumeise Parus caeruleus - - Höhlenbrüter Buchfink Fringilla coelebs - - Gehölzbrüter Buntspecht Dendrocopos major - - Höhlenbrüter Fitis Phylloscopus trochilus - - Gehölzbrüter Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Gehölzbrüter Gartengrasmücke Sylvia borin - - Gehölzbrüter Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 V Höhlenbrüter Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - Gehölzbrüter Girlitz Serinus serinus - - Gehölzbrüter Grauschnäpper Muscicapa striata - - Höhlenbrüter Grünfink Carduelis chloris - - Gehölzbrüter Grünspecht Picus viridis V V Gehölzbrüter Haussperling Passer domesticus - V Siedlungsart Heckenbraunelle Prunella modularis - - Gehölzbrüter Kleiber Sitta europaea - - Höhlenbrüter Kohlmeise Parus major - - Höhlenbrüter Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - Gehölzbrüter Rotkehlchen Erithacus rubecula - - Gehölzbrüter Singdrossel Turdus philomelos - - Gehölzbrüter Star Sturnus vulgaris - - Höhlenbrüter Sumpfmeise Parus palustris - - Höhlenbrüter Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - Höhlenbrüter Wacholderdrossel Turdus pilaris - - Gehölzbrüter Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - Gehölzbrüter Zilpzalp Phylloscopus collybita - - Gehölzbrüter Tabelle 3.1: Überblick über die potentiellen Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet RLB/RLB Rote Liste Bayern / Deutschland 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste - ungefährdet sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 5 von 8
8 Die gezielte Suche nach Baumhöhlen ergab den Fund von vier Baumhöhlen an einem Obstbaum im zentralen Bereich (vgl. Baum Nr. 5 auf der Maßnahmenkarte, siehe Abb.5). Abbildung 5: Als Nistplatz für Baumbrüter geeignete Höhlen (Maßnahmenkarte: Baum Nr. 4) An den drei südlichen älteren Obstbäumen (Bäume 2-4 auf der Maßnahmenkarte) wurden lediglich Vorstadien von Höhlen an Astabbrüchen aufgefunden, aber diese sind noch keine potenziellen Brutplätze, auch nicht für Halbhöhlenbrüter Bei den für die Fällung vorgesehenen Bäumen ist aufgrund der geringen Dicke der Baumstämme und des fehlenden Alters nicht davon auszugehen, dass Bruthöhlen vorkommen. Bei der Ortsbegehung waren in den unbelaubten höheren Baumkronen auch keine Nester zu erkennen, auch nicht in der Krone des mächtigen Berg-Ahorns. Für Nester größerer Vogelarten, z.b. von Krähen oder Tauben, sind die zur Fällung vorgesehenen Bäume nicht kräftig genug. Als Brutplätze für kleinere Vogelarten stellt die teils dichte, von Brombeeren durchwachsene Strauchschicht geeignete Möglichkeiten zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem für die Fällung vorgesehene Gehölzaufwuchs unter Aussparung der größeren zu erhaltenden Bäume lediglich eine lokale Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Avifauna zugeordnet. 3.3 Potenziell vorkommende Fledermausarten und Bewertung der Habitate Laut Artenschutzkartierung und Fledermaus-Atlas (MESCHEDE & RUDOLPH 2004) sowie angesichts der betroffenen Habitatstrukturen können im Untersuchungsumfeld folgende drei Fledermausarten potenziell vorkommen. Artname deutsch Artname wissenschaftlich RLB RLD Status Quartiere Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 NG Baumhöhlen Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 NG Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - NG Tabelle 3.2: Überblick über die potenziellen Fledermausvorkommen im Plangebiet RLB/RLB Rote Liste Bayern / Deutschland: siehe Tabelle 1 Status pot. NG Potenzieller Nahrungsgast (kein Nachweis) NG Tatsächlicher oder möglicher Nahrungsgast, nicht im UG brütend Gebäude und Baumhöhlen Gebäude und Baumhöhlen Der Eingriff umfasst vor allem jüngeren Gehölzaufwuchs, der keine Quartiere für Fledermäuse bietet und lediglich wenige ältere Bäume mit geringen Stamm- und Astdicken, an denen keine Höhlen oder Einschlupfe festgestellt wurden. Quartiere weniger oder einzelner Tiere sind sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 6 von 8
9 grundsätzlich auch bei fehlendem Nachweis möglich, da die meisten Arten kurzfristig auch Spalten an Baumrinden (gibt es im allgemeinen nur bei älteren Bäumen) und sonstige Unterschlupfe nutzen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine höhere Bedeutung als Quartier für die Fledermausfauna im Innenstadtbereich hat. Hinsichtlich des Nahrungsangebots begünstigt, wie bereits bei der Tiergruppe der Vögel erwähnt, die Nutzungsauflassung eine individuenreiche Insektenfauna und ist damit ein wertvoller Teillebensraum für jagende Fledermäuse. Ähnlich wie bei den Unterschlupfen gilt jedoch auch für die Jagdbiotope, dass die Fledermäuse diese häufig wechseln und im Jahresverlauf verschiedenste Lebensräume bejagt werden. Zusammenfassend kann angesichts der Auswertungen und der Ortsbegehungen davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet keine übergeordnete Bedeutung als Quartierstandort für Fledermäuse besitzt und dass durch Fällarbeiten kein essentielles, unersetzliches Jagdtop für Fledermäuse verloren geht, allerdings kann es potenziell eine lokale Bedeutung als Jagdgebiet haben. 3.4 Hinweise zum Vorkommen von anderen, nicht prüfrelevanten Gruppen Ein zumindest gelegentliches Auftreten weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer und/oder besonders geschützter Arten, etwa aus den Gruppen der Tagfalter, der Bienen, Wespen, Hummeln oder anderer mobiler Arten ist nicht auszuschließen. Es liegen allerdings keine Hinweise auf entsprechende Artvorkommen vor. 4 Ergebnisse und Bewertung 4.1 Betroffenheit von Brutvögeln i. S. Art. 1 VRL Grundsätzlich hat der zur Fällung vorgesehene Bereich aufgrund seiner Größe, des dichten Unterwuchses und der relativen Ungestörtheit eine lokale Bedeutung als als innerstädtischer Lebensraum und Trittstein für Vogelarten. Er kann auch ein Teilhabitat eine Spechtreviers darstellen (Bunt- oder Grünspecht). Von diesen möglichen Verlusten an Bruthabitaten sind jedoch durchgängig weit verbreitete Arten mit geringen Ansprüchen an die von ihnen besiedelten Lebensräume betroffen. Diese Arten nutzen ein breites Spektrum an Brutplätzen und sind in der Region nicht gefährdet. Auch in den näheren Gehölzzonen und den umliegenden, intensiver genutzten Gärten finden sie häufig geeignete Niststandorte. Die lokalen Populationen dieser Vogelarten sind noch relativ groß und stabil. Für die lokal selteneren Vogelarten Trauerschnäpper und Gartenrotschwanz ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie als Höhlenbrüter, die Nisthöhlen bevorzugt in höheren Bäumen nutzen, im Plangebiet brüten. Sie sind laut Artenschutzkartierung im südwestlich liegenden Stadtteil 'Lankesberg' nachgewiesen und als Nahrungsgäste durchaus vorstellbar. Für sie besteht die Möglichkeit, zur Nahrungsaufnahme in umliegende Garten- und Grünflächen auszuweichen. Ein Risiko direkter Individuenverluste durch die Fällungen ist nicht zu erwarten, da die Beseitigung der Gehölze außerhalb der Brutsaison stattfindet. Somit werden keine Gelege oder Jungvögel zerstört. Für alle potenziell betroffenen Brutvogelarten des Plangebiets besteht die Möglichkeit, in benachbarte Lebensräume umzusiedeln. Dies bedeutet, dass die Funktionalität direkt beanspruchter Lebensstätten im räumlichen Kontext gewahrt bleibt und somit das Schädigungsverbot nach 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG nicht einschlägig ist trotz des0 Verlustes möglisap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 7 von 8
10 cher Fortpflanzungsstätten. Auch gegen das Störungsverbot des 44 Abs.1 i.v.m Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß vor, da die Belastungen durch die Fällarbeiten nur sehr kurzfristig stattfinden und keine erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen hervorrufen. 4.2 Betroffenheit prüfrelevanter Fledermausarten gem. Anhang IV FFH-RL Potenzielle Fledermaushabitate für einzelne oder wenige Fledermausindividuen können durch die Fällungen betroffen sein. Außerdem können in geringem Umfang Jagdhabitate verloren gehen, aber es bestehen ausreichend Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung. Somit bleibt für die möglicherweise vorkommenden Fledermausarten die Funktionalität der Lebensstätten im räumlichen und funktionalen Zusammenhang gewahrt, und es kann auch für die Fledermäuse ein Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach 44 Abs.1 Nr.3 und 1 i.v.m. Abs.5 BNatSchG ausgeschlossen werden. Der Eingriff hat keine nachhaltige Auswirkung auf den Fortbestand der lokalen Populationen oder die Vorkommen im Naturraum. Eine Erfüllung des Störungsverbots nach 44 Abs.1 Nr.2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG ist somit für alle untersuchten Fledermausarten ausgeschlossen. 5 Zusammenfassung und Fazit Auf einem städtischen Grundstück an der Haindlfinger Straße, bestehend aus den Flurstücken 1540/13 und 1540/3, jeweils Gemarkung Freising, ist die Fällung des jüngeren Gehölzaufwuchses vorgesehen. Um sicherzustellen, dass keine streng oder europarechtlich geschützte Tierarten gemäß Anhang IV FFH RL und Art.1 der Vogelschutzrichtlinie betroffen sind, wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Form einer Potenzialabschätzung durchgeführt. Diese brachte folgende Ergebnisse: Potenziell betroffen sind Vogelarten aus den ökologischen Gruppen der Gebüsch- und Gehölzbewohner und wenige gehölzbewohnende Fledermausarten. Als Vermeidungsmaßnahme wird auf die Fällung von sechs größeren Einzelbäumen verzichtet. Dabei handelt es sich um vier ältere Obstbäume mit zahlreichen Bruthöhlen, eine größere Blau-Fichte, die als Sichtschutz für zahlreiche dieser Höhlen dient, und um einen großen, mehrstämmigen Berg-Ahorn. In der Gesamtbetrachtung hat der Verlust der Vegetationsbestände im Plangebiet unter Berücksichtigung der Größe und Stabilität der Populationen keine erhebliche Auswirkungen auf die lokalen Vorkommen und den Erhaltungszustand der untersuchten Vogel- und Fledermausarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachnutzung des Grundstücks vorgesehen ist, ist der Erhalt der vier alten, teils geschädigten Obstbäume und der Blaufichte nicht realistisch. Vor einer möglichen Fällung sind sie nochmals auf ihre artenschutzrechtliche Bedeutung zu untersuchen, und gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Kontinuität durchzuführen, z.b. das Anbringen künstlicher Nisthilfen für Vögel und Feldermäuse. Der große, mehrstämmige Berg-Ahorn hat eine hohe Vitalität und ist Ganz- oder Teillebensraum für zahlreiche Tierarten (Insekten, Vögel). Aufgrund seiner mächtigen Krone ist er bedeutsam für das städtische Erscheinungsbild. Er ist dauerhaft zu erhalten. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 8 von 8
2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar
2. Änderung des Bebauungsplans Welchesloch/ Keppershohl, Stadt Vallendar Artenschutzrechtliche Kurzbewertung - Bericht zur faunistischen Untersuchung - Planungsempfehlungen unter artenschutzrechtlichen
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL
MehrErgänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrDr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten
B-Plan-Gebiet Teilflächen der Grundstücke Neuköllner Straße 264-276 (ger.) 276a, Agnes-Straub 2-12 und 3,5, Fritz-Erler-Allee 190 sowie anteilige Verkehrsflächen in 12353 Berlin Fledermäuse und Vögel Bearbeitet
MehrBrutvogelkartierung. Nordholz-Spieka. Büro für Biologie und Umweltplanung. (Landkreis Cuxhaven)
Brutvogelkartierung Nordholz-Spieka Landkreis Cuxhaven) Büro für Biologie und Umweltplanung Dipl.-Biologe Dr. Tim Roßkamp Im Fladder 13 26197 Huntlosen Tel. 04487/9978924 Huntlosen, 07.09.2016 1 METHODEN
MehrBebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings
Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) Höhlenbrüter und Fledermäuse Stand: 15.05.2013 Auftraggeber: Auftragnehmer:
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan Haldenstraße / AugustLämmleStraße Stadt Remseck am Neckar Auftraggeber: Stadtverwaltung Remseck am Neckar Dezernat II, Fachgruppe Bauverwaltung Postfach
MehrBrutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG
AUFTRAGGEBER Stadtverwaltung Mayen Rathaus Rosengasse 56727 Mayen Brutvogelerfassung und Artenschutzrechtliche Beurteilung gemäß 44 (1) BNatSchG zur Erweiterung des Baugebietes Hinter Burg III 2. Änderung
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrAvifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß
Avifauna-Erfassung an der B 49 zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß Anlage 19.3.2 Auftraggeber: Björnsen Beratende Ingenieure Postfach 100142 56031 Koblenz Auftragnehmer: Dipl.-Biologe Jörg Hilgers
MehrUntersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)
Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032
MehrArtenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde
MehrStadt Sendenhorst B-Plan Nr St. Josef-Stift, 2. Änderung und Erweiterung. Artenschutzprüfung Avifauna
Stadt Sendenhorst B-Plan Nr. 43.2 St. Josef-Stift, 2. Änderung und Erweiterung Artenschutzprüfung Avifauna Oktober 2014 Auftraggeber: St. Josef-Stift Sendenhorst Westtor 7 48324 Sendenhorst Auftragnehmer:
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrBebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse. Bericht
Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Bericht Auftraggeber Auftragnehmer Stadt Gerlingen ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Bebauungsplan
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrWindpark-Planung Denklingen-Fuchstal
Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG
MehrSonderuntersuchung Fauna (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) Rahmenplan Bahnhof Stadt Ditzingen
Sonderuntersuchung Fauna (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse) Rahmenplan Bahnhof Stadt Ditzingen Auftraggeber: Stadt Ditzingen Stadtverwaltung Am Laien 1, 71254 Ditzingen Postfach 1455, 71252 Ditzingen Auftragnehmer:
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrDie Vogelwelt des Golfplatzes Thalkirchen
Die Vogelwelt des Golfplatzes Thalkirchen Ein Golfplatz sieht schön aus, ist aber für viele Vogelarten ein schwieriger Lebensraum. Die Gestaltung eines Golfplatzes dient in erster Linie dem Golfspiel.
MehrAvifaunistische Bewertung des B-Plan-Gebietes Lokstedt 55 (Flurstück 2014)
Avifaunistisches Potenzial B-Plan Lokstedt 55 Flurstück 2014 1 Avifaunistische Bewertung des B-Plan-Gebietes Lokstedt 55 (Flurstück 2014) Abschätzung des avifaunistischen Potenzials Auftraggeber NCCD Deutschland
MehrWunderbare Vogelwelt
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein Vogelparadies durch vielfältige Strukturen! Vögel bevorzugen vielfältige, abwechslungsreiche Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz
Anlage 5 zur Vorlage 165/2016 Übersichtsbegehung Artenschutz mit Potenzialanalyse zum Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Uhlandstraße (13-3/4) Stadt Leinfelden-Echterdingen Auftraggeber: Große Kreisstadt
MehrKreisgruppe München Stadt und Land
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe München Stadt und Land Vorsitzende: Dr. Irene Frey-Mann Klenzestr. 37, 80469 München Tel.: 089/2002706, Fax: 20027088 E-Mail: info@lbv-muenchen.de
MehrVorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg
Vorhabensbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Fotovoltaikanlage Fronberg Naturschutzfachliche Verträglichkeitsabschätzung mit Angaben zu artenschutzrechtlichen Aspekten Im Auftrag des Planungsbüro Paul
MehrWelche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen
Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrUmweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben
Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz
MehrStadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16
Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden Anlage 7 zu GD 200/16 Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG Auftraggeber: Edelmann Gartenstra e GbR / Gerhard Edelmann Am LÅutenberg
MehrFaunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse
Bau eines REWE-Marktes in Brandenburg an der Havel, OT Plaue, Koenigsmarkstraße/ Wendseeufer Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Auftraggeber: Daber & Kriege GmbH Freiraum + Landschaft Am
MehrTab. 1: Halde Blösien
Anhang Brutvögel - Siedlungsdichte Für die Untersuchungsgebiete Blösien und Muldenstein wurden alle erfassten Revierstandorte (wahrscheinlicher Reviermittelpunkt) in einem ArcView-Projekt jahrweise punktgenau
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung. Südwest I - 3. Änderung
Übersichtsbegehung Artenschutz Fledermauserfassung Gebäudebegehung zum Bebauungsplan Südwest I - 3. Änderung Gemeinde Pleidelsheim Auftraggeber: Pflugfelder Planen und Bauen GmbH und Co KG Solitudestraße
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 5178/044 EHEMALIGER GÜTERBAHNHOF OBERKASSEL
BEBAUUNGSPLAN NR. 5178/044 EHEMALIGER GÜTERBAHNHOF OBERKASSEL Erfassung der Vögel im Auftrag von Investor von Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung Volmerswerther Str. 80-86. 40221 Düsseldorf
MehrOrnithologische Untersuchung der Brutvögel 2014 im Gewerbegebiet Nord I und dessen Umfeld, Blankenloch, Stadt Stutensee
Ornithologische Untersuchung der Brutvögel 2014 im Gewerbegebiet Nord I und dessen Umfeld, Blankenloch, Stadt Stutensee Zwei Hohltauben im Hardtwald nördlich, 06.06.2014 Stieglitz an einem Supermarkt-Parkplatz,
MehrAuswirkungen des Klimawandels auf Brutvögel in Deutschland
Auswirkungen des Klimawandels auf Brutvögel in Deutschland Prof. Dr. Thomas Gottschalk Veränderung des Klimas: Global http://www.ncdc.noaa.gov/sotc/service/global/global-land-ocean-mntp-anom/201001-201012.gif
MehrVogel-Trumpf. max. Spannweite -> der größte Wert gewinnt. max. Gewicht: -> der größte Wert gewinnt. max. Gelegegröße -> der größte Wert gewinnt
1. Spiel-Vorbereitung Vogel-Trumpf Das brauchst du: - eine Schere - dickes Papier oder Pappe (zwei Din A 2 Bögen) - Klebe - Farbstifte Und so wird s gemacht: Klebe die 26 Vogelkarten auf dickes Papier
MehrAbbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.
Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrWunderbare Vogelwelt. Günter Hahn
Wunderbare Vogelwelt Schaffen Sie ein strukturreiches Vogelparadies Vögel brauchen vielfältige, naturnahe Lebensräume, wo Nahrungsangebot, Nistgelegenheiten und Verstecke nah beieinander liegen. Je reicher
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrBrutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Nick Schäfer-Nolte
Brutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg Nick Schäfer-Nolte Darstellung der Brutreviere auf Artkarten eine detaillierte Vogelkartierungen im
MehrEnzpark, Stadt Besigheim. faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung. Bericht
Enzpark, Stadt Besigheim faunistische Untersuchungen mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung Bericht Auftraggeber Auftragnehmer Stadt Besigheim ÖKOLOGIE PLANUNG FORSCHUNG Enzpark, Stadt Besigheim
MehrRote Liste Status in Deutschland 0 (erloschen oder verschollen) 1 (vom Erlöschen bedroht)
Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von Europäischen Vogelarten nach 44 und 45 BNatSchG (sap) ATD-GE-PFA-D.03-01198_Gilde_Generalisten_Formblatt
MehrFledermauskundliche Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Lokstedt-54
D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 Fax: 01805 060 339 99306
MehrSONDERGEBIET HUNDEÜBUNGSPLATZ BLEICHHALDE IN ROTTWEIL
STADT ROTTWEIL KREIS ROTTWEIL ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG ZUM BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET HUNDEÜBUNGSPLATZ BLEICHHALDE IN ROTTWEIL BÜRO GFRÖRER ARCHITEKTEN, INGENIEURE, LANDSCHAFTSARKITEKTEN DETTENSEER
MehrVogelschutz im Garten
Der folgende Text gibt den Wortlaut unseres Infodienstes Nr. 14 vom Februar 1993 wieder, den alle Bund-Naturschutz-Mitglieder der Kreisgruppe Landshut in gedruckter Form erhalten haben. Er hat von seiner
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrEffizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus
Actitis 47 (2013): 63 68 Effizienzkontrolle von Schutzmaßnahmen für gebäudebewohnende Vogelarten in Dresden am Beispiel des Mauerseglers Apus apus Nicole Schneider Zusammenfassung Um infolge Gebäudesanierung
MehrERHEBUNG VON VÖGELN UND FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS ULM-JUNGINGEN
Projekt: ERHEBUNG VON VÖGELN UND FLEDERMÄUSEN IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS ULM-JUNGINGEN Auftraggeber: Stadt Ulm Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Münchner Straße 2 89070 Ulm Bearbeitung:
MehrFachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide
zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide Auftraggeber: arbos Freiraumplanung GmbH & Co. KG Steindamm 105 20099 Hamburg Auftragnehmer: Neue Große Bergstraße 20 22767 Hamburg
MehrSaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.
SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI
MehrSpechte im Duisburger Süden 1
Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1
MehrFeststellungsentwurf
Unterlage 19.3 Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrFaunistische Potenzialanalyse und artenschutzfachliche Untersuchung für den Bebauungsplan Barmbek-Nord 11
Kap. 1 Einleitung D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de
MehrStadt Zerbst/Anhalt Bebauungsplan Nr. 35
Stadt Zerbst/Anhalt Bebauungsplan Nr. 35 Gebietsbezeichnung: Ersatzneubau Jannowitzbrücke Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag August 2014 der Stadt Zerbst 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Anlass
MehrWindkraft Vögel Lebensräume
Hanjo Steinborn Marc Reichenbach Hanna Timmermann Windkraft Vögel Lebensräume Ergebnisse einer siebenjährigen Studie zum Einfluss von Windkraftanlagen und Habitatparametern auf Wiesenvögel Eine Publikation
MehrOrtsgemeinde Irsch. Bebauungsplan In der Tref. Artenschutzrechtliche Betrachtung. Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
Ortsgemeinde Irsch Bebauungsplan In der Tref Artenschutzrechtliche Betrachtung Entwurf zur Beteiligung gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Bearbeitung: Dr. Andreas Huwer Im Auftrag der Ortsgemeinde Irsch
MehrStadt Meßstetten. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten. Stand:
Stadt Meßstetten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung () zum Bebauungsplan Wohngebiet Am Hartheimer Weg II in Meßstetten Stand: 07.03.2014 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen
MehrKreisgruppe München Stadt und Land
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe München Stadt und Land Vorsitzende: Dr. Irene Frey-Mann Klenzestr. 37, 80469 München Tel.: 089/2002706, Fax: 20027088 E-Mail: info@lbv-muenchen.de
MehrStadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Anlage 1 zur Begründung: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt
MehrFaunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein. Ergebnisbericht
Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein Ergebnisbericht Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein Ergebnisbericht im Auftrag
MehrKlaus - Dieter Moormann Antoniusstr Lingen
Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 17 Teil A im Ortsteil Brögbern in 2007. Von Diplom - Biologe Klaus - Dieter Moormann Antoniusstr. 35 49 811 Lingen Im Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt
MehrUntersuchung und Bewertung. zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex. Neuerbe 8 in Erfurt
Untersuchung und Bewertung zum Vorkommen von Fledermausarten im Gebäudekomplex Neuerbe 8 in Erfurt Auftraggeber PGM Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse 03 99867 Gotha Bearbeitung Dipl.-Biol.
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrArtenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden
Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden Leitfaden für Bauherrinnen und Bauherren Dezernat für Umwelt mit Forst und Abfallwirtschaft, Jugend, Schule und Bildung Umweltschutzamt Einleitung An und
MehrErklärung zu geschützten Gehölzen
Eingangsvermerk - Empfänger Landeshauptstadt Dresden Bauaufsichtsamt Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle Postfach 12 00 20 01001 Dresden Sitz: Ammonstr. 74, 01067 Dresden Erklärung zu geschützten Gehölzen
Mehrspezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Schaffung Retentionsraum mit Quarzsandtagebau Kirschfurt-West Gemeinde Collenberg, Landkreis Miltenberg Auftraggeber Fritz Weber GmbH & Co. Miltenberger Industriewerk
MehrWärmesanierung & Artenschutz am Gebäude
Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude Schutz von Gebäude bewohnenden Vogel- und Fledermausarten bei Gebäudesanierungen 1 Unsere heimlichen Untermieter Unter unseren Dächern lebt oft unbemerkt eine Vielzahl
MehrWohnbebauung Deutschherrenstraße Bonn Bad Godesberg
Wohnbebauung Deutschherrenstraße 89-95 Bonn Bad Godesberg Artenschutzbeitrag Auftraggeber: SOKA-BAU Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG Wettinerstraße 7 65189 Wiesbaden Auftragnehmer: RMP Stephan
MehrAktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage
Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrBiodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale
Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale Manuela Di Giulio Natur Umwelt Wissen GmbH Siedlungen: Himmel oder Hölle? Wirkungsmechanismen unklar, Aussagen teilweise widersprüchlich Methodische
MehrDie Vogelwelt des Golfplatzes Feldafing
Die Vogelwelt des Golfplatzes Feldafing Bearbeitet von Dr. Sophia Engel LBV-Kreisgruppe München Ein Golfplatz kann für viele Vogelarten ein wertvoller Lebensraum sein. Landesbund für Vogelschutz in Bayern
MehrDas Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen
Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile insgesamt bundesrechtlich geregelte
MehrBebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung
Faunistische Gutachten Wilfried Knickmeier Diplom-Biologe Bebauungsplan S 91, Bl. 2a "Uckendorfer Straße", 2. Änderung Artenschutzprüfung Hier: Vorprüfung Auftraggeber: Wohnbaumanagement 1988 GmbH Herrn
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrÄnderung des Bebauungsplanes Zwischen Bundesbahn und Nahe` der Stadt Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein Ebernburg)
Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Bundesbahn und Nahe` der Stadt Bad Kreuznach (Stadtteil Bad Münster am Stein Ebernburg) (Änderung gemäß 13a BauGB für das ehemalige LVA-Gelände in Bad Münster am Stein)
MehrArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage zur Begründung zum Bebauungsplan Gartenstraße der Stadt Sandersdorf-Brehna, OT Ramsin Gloria Sparfeld Architekten und Ingenieure Halberstädter Straße 12 06112 Halle (Saale) Stand: Mai 2016 Inhaltsverzeichnis
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrFeldhecken als Lebensraum für Vögel
Feldhecken als Lebensraum für Vögel Ein Beispiel aus der Markendorfer Kulturlandschaft von Volker Tiemeyer und Stephanie Uhlhorn Einleitung Grenzlinien haben im Naturschutz eine hohe Bedeutung. Dort stoßen
MehrImpressum: Verschönerungsverein Bad Fischau-Brunn. Theodor Wichmann Gasse 10.
Der Vogelkundeweg nimmt seinen Anfang bei der Tafel 35 des Waldlehrpfades. Er ist ca. 400 m lang und dauert mit dem Lesen des Frage- und Antwortspiels ca. 1 ¼ Std. Impressum: Verschönerungsverein Bad Fischau-Brunn
MehrSTADT KÖNIGS WUSTERHAUSEN, OT ZERNSDORF FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG BEBAUUNGSPLAN GUTSSTRAßE 7A. und.
STADT KÖNIGS WUSTERHAUSEN, OT ZERNSDORF FAUNISTISCHE UNTERSUCHUNGEN und ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG zum BEBAUUNGSPLAN GUTSSTRAßE 7A Oktober 2015 AHNER/BREHM Partnerschaftsgesellschaft von Ingenieuren
MehrWoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH
WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Potenzialflächenanalyse Windenergie Differenzierung der Vorsorgeabstände von Naturschutzgebieten Der Schutzzweck der im Gemeindegebiet bzw. am Rande des Gemeindegebietes
MehrBebauungsplan Salacher Straße, 2. Änderung Stadt Süßen
Bebauungsplan Salacher Straße, 2. Änderung Stadt Süßen Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von Arten des Anhangs IV der FFH-RL und von europäischen Vogelarten nach 44 BNatSchG Bebauungsplan Salacher
MehrAnhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
MehrAllgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt
LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil
MehrBebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung
Stadt Wernau am Neckar Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss Habitatpotentialanalyse Bebauungsplanvorhaben Stadtmitte IV Ost 1. Änderung Stadt Wernau
MehrSTADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrFachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts
P. Schütz Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts Dr. Ernst-Friedrich Kiel Referat III-4, Naturschutz, Biotop- und Artenschutz, Natura 2000 MUNLV ernst-friedrich.kiel@munlv.nrw.de
MehrA 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost
Unterlage 19.2 A 52 / A 40 - Umbau Autobahndreieck Essen-Ost - Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse - Auftraggeber Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr Hatzper Str. 34 45149 Essen
Mehr