Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Potenzialabschätzung -

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1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Potenzialabschätzung - zur geplanten Entfernung des Gehölzaufwuchses Städtisches Grundstück an der Haindlfinger Straße (Flur-Nrn. 1540/3 und 1540/13, Gemarkung Freising) Auftraggeber: Stadt Freising Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet und Bestandsaufnahme Wirkungen des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen Wirkungen des Vorhabens Vermeidungsmaßnahmen Abschätzung der potenziell vorkommenden Tierarten Ermittlung des prüfrelevanten Artspektrums Potenziell vorkommende Vogelarten Potenziell vorkommende Fledermausarten Hinweise zum Vorkommen von anderen, nicht prüfrelevanten Gruppen Ergebnisse und Bewertung Betroffenheit von Brutvögeln i. S. Art. 1 VRL Betroffenheit prüfrelevanter Fledermausarten gem. Anhang IV FFH-RL Zusammenfassung und Fazit...8 Tabellenverzeichnis Tabelle 3.1: Überblick über die potentiellen Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet...5 Tabelle 3.2: Überblick über die potenziellen Fledermausvorkommen im Plangebiet...6 Literaturverzeichnis Bayer. LfU (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2003): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 55 Bayer. StMI (Oberste Baubehörde, Sachgebiet IID2- Landschaftspflege, 2008): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap), Anlage zum MS v , München Beckmann, A. 2008: sap zum BBP Nr. 2 Klinikum Freising, 2. Änderung, unveröff. Bezzel, E. Et al 2005: Brutvögel in Bayern. Verbreitung 1996 bis Stuttgart:Verlag Eugen Ulmer. 560 S. Meschede A., Rudolph B.-U 2004: Fledermäuse in Bayern, 2004 Schraml, E. 2008: Tieröökologischer Fachbeitrag zur Planung mit naturschutzfachlichen Angaben zum strengen Artenschutz ( sap ), Beitrag zum Bebauungsplan Nr.61 Amtsgerichtsgarten, Stadt Freising, unveröff. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite I

3 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Freising plant die Entfernung des Gehölzaufwuchses unter Beibehaltung der größeren Bäume auf dem stadteigenen Grundstück südwestlich der Kreuzung Karwendelring / Haindlfinger Straße. Das Grundstück liegt relativ zentrumsnah an einer der wichtigeren nördlichen Ausfallstraßen. Eine konkrete Planung für die weitere Nutzung liegt nicht vor. Das Grundstück ist unbebaut; ältere durchgewachsene Gartengehölze zeugen von einer früheren ziergärtnerischen Nutzung, die seit etwa 20 Jahren aufgelassen ist. Aufgrund dieser relativ naturnahen Bäume und Sträucher ist das Vorkommen streng und/oder europäisch geschützter Tierarten vorab nicht auszuschließen. Daher beauftragte die Stadt Freising das Planungsbüro Johann Berger mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung der geplanten Fällungen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Freising wird diese in Form eine Potenzialabschätzung durchgeführt. Entsprechend der aktuellen Rechtslage wird im vorliegenden Gutachten geprüft, ob Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für europarechtlich geschützte Arten erfüllt werden, die naturschutzfachlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 8 BNatSchG erfüllt werden, für weitere streng geschützte Arten, die keinen gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus aufweisen, der Art. 6a Abs. 2 S. 2 BayNatSchG (entsprechend 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG) einschlägig ist. Das methodische Vorgehen und die Begriffsabgrenzungen folgen in vereinfachter Form entsprechend den in der Anlagen zum Ministerialen Schreiben Gz. IID /05 vom (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYER. STMI) eingeführten Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap). sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 1 von 8

4 1.2 Untersuchungsgebiet und Bestandsaufnahme Das Untersuchungsgebiet umfasst die Flurnummern 1540/13 und 1540/3, Gemarkung Freising, und liegt innenstadtnah südwestlich der Kreuzung Karwendelring / Haindlfinger Straße. Abbildung 1: Blick auf das Grundstück von der Haindflinger Straße aus Die beiden von der Maßnahme betroffenen Flurstücke sind von Gehölzaufwuchs in unterschiedlicher Höhe bestanden. Das nördliche Flurstück überquert eine Freileitung parallel zum Karwendelring; daher wird der darunter aufkommende Gehölzaufwuchs als Unterhaltsmaßnahme vom Betreiber der Freileitung regelmäßig auf eine Höhe von ca. 4 m zurückgeschnitten. Südlich davon besteht hier ein sehr großer, vitaler, Berg- Ahorn (ca. 5-stämmig, StU ca. 300 cm!, Höhe ca. 25m, Kronendurchmesser 16 m). Der Gehölzaufwuchs im zentralen Bereich über beide Flurstücke hinweg besteht hauptsächlich aus Bergahorn, Eschen, Weiden, Feld-Ahorn sowie einigen Pappeln und Birken und hat eine Höhe von etwa 15 m. Im Unterwuchs kommen verschiedene Sträucher wie Schlehen, Roter Hartriegel, Weiden, Liguster und Holunder vor. Das südliche Flurstück (Flur-Nr. 1540/13) ist vollständig eingezäunt. Hier weisen zahlreiche alte Obstbäume, eine verkümmerte Thujenhecke, eine große Blau-Fichte und mäßig vitale Ziersträucher wie Wolliger Schneeball, ein Wachholder und mehrere Buchssträucher auf eine frühere Gartennutzung hin. Bei vier der alten Apfelbäume handelt es sich um größere, noch vitale Exemplare mit ökologischer Wertigkeit. Abbildung 2: Neophyten (Jap. Knöterich) im südlichen Bereich Im südwestlichen Bereich hat sich auf ca. 150 m² flächendeckend ein Neophytenbestand aus Japanischem Knöterich entwickelt (vgl. Abb.2). Die zu fällende Gesamtfläche beträgt ca m². sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 2 von 8

5 Das Plangebiet ist von folgenden Nutzungen umgeben: Wie bereits genannt, grenzen nördlich und östlich Straßen an. Südlich und westlich folgen dichte Reihenhausbebauung und Wohnblöcke, jenseits der nördlich und östlich vorbeiführenden Straßen ist die Bebauung etwas weniger dicht. Relevante Gehölzbereiche im weiteren Umfeld sind ein Wäldchen zwischen Kneippgarten und Kreuzeckstraße in ca. 300 m Entfernung und die umfangreichen Waldflächen im Freisinger Norden etwa 400 m nördlich. Richtung Innenstadt gibt es als vergleichbaren Gehölzbestand lediglich den Grünbereich um den Wasserturm (ca. 500 m). Vorbelastungen: Das gesamte Grundstück unterliegt erheblichen Lärm- und im straßennäheren Bereich auch Schadstoffbelastungen durch die vorbeführenden Verkehrswege. 2 Wirkungen des Vorhabens und Vermeidungsmaßnahmen 2.1 Wirkungen des Vorhabens Da keine Folgenutzung bekannt ist, wird lediglich der Wirkfaktor der Gehölzentfernung betrachtet, d.h. der Fällung des vorhandenen Gehölzaufwuchses. Die Wurzelstöcke verbleiben im Boden. Während der Baumfällarbeiten ist mit einer kurzzeitigen Beunruhigung durch den Maschineneinsatz von Sägen und Bringungsgeräten zu rechnen; diese ist aber aufgrund der geringen Zeit und des beschränkten Umfangs zu vernachlässigen 2.2 Vermeidungsmaßnahmen Die Fäll- und Rodungsarbeiten erfolgen außerhalb der Brut-, Nist- und Fortpflanzungszeiten, also entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ( 39 Abs. 5 BNatSchG) nicht im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September. Im Zuge der geplanten Fällmaßnahmen sollen nachteilige Wirkungen für vorkommende Vogelarten vermieden bzw. gemindert werden. Da es sich bei dem Eingriff nur um die Fällung des Gehölzbestandes handelt und derzeit keine sonstigen Versiegelungs- oder Überbauungsmaßnahmen vorgesehen sind, ist aus naturschutzfachlicher Sicht lediglich eine Vermeidungsmaßnahme vorgesehen, nämlich der Verzicht auf die Fällung der ökologisch wertvolleren Einzelbäume. Diese Maßnahme wird bei der Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevanten Arten gem. 44 Abs.1 i.v.m. Abs.5 BNatSchG berücksichtigt. Vermeidungsmaßnahme V1: Erhalt der ökologisch wertvollen Einzelbäume Sechs ältere Bäume haben eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und werden von den Fällarbeiten ausgenommen. Die zu erhaltenden Bäume sind auf der Maßnahmenkarte in Anhang I markiert. Die vier Obstbäume (Abb. 3 und 4) mit ihrem Höhlen- und Totholzreichtum haben insbesondere für die Insekten- und Vogelfauna, z.b. für den Gartenrotschwanz oder den Gartenbaumläufer eine hohe Bedeutung. Der Erhalt der Blau-Fichte dient einerseits als Sichtschutz für die Brutplätze in den Höhlen des angrenzenden Apfelbaums, andererseits begünstigt er Vogelarten wie den Gimpel, der dichte Koniferen als Brutplätze bevorzugt (Bezzel et al. 2005). Die Erhaltung des großen, mehrstämmigen Berg-Ahorns mit seiner mächtigen Krone dient neben dem Arten- und Biotopschutz dem stadtlandschaftlichen Erscheinungsbild. Spezielle Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktionalität, sogenannte CEF-Maßnahmen i.s.v. 44 Abs. 5 BNatSchG), sind nicht erforderlich. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 3 von 8

6 büro freiraum Abbildung 3: Zu erhaltende Obstbäume an der südlichen Grenze (Bäume, 2, 3, und 4 auf der Maßnahmenkarte) Abbildung 4: zu erhaltender, besonders höhlenreicher Apfelbaum (mit Nistkasten) im zentralen Bereich (Maßnahmenkarte: Nr. 5) 3 Abschätzung der potenziell vorkommenden Tierarten und Bewertung der Habitate 3.1 Ermittlung des prüfrelevanten Artspektrums Das prüfrelevante Artenspektrum wurde durch Auswertung der vorhandenen Datengrundlagen und eine Potenzialabschätzung in Anlehnung an die in Bayern durch die Oberste Baubehörde (2007) eingeführte Vorgehensweise bei speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen ermittelt. Aufgrund der im Plangebiet vorhandenen Lebensräume konzentrieren sich die Untersuchungen auf die Tiergruppen der Vögel und Fledermäuse. Potenzielle Lebensräume für Reptilien und Amphibien kommen im Plangebiet nicht vor. 3.2 Potenziell vorkommende Vogelarten und Bewertung der Habitate Das potenziell in innerstädtische Lage zu erwartende Artenspektrum setzt sich zusammen aus allgemein verbreiteten Gehölzbrütern und überwiegend gebäudebrütenden Vogelarten der Siedlungsflächen wie Elster, Türkentaube oder Turmfalke, die auf Gebäude oder höhere Baumbestände mit Höhlen und Spalten oder künstliche Nisthilfen zur Brut angewiesen sind. Diese wurden in der Tabelle nicht aufgelistet. In der nachfolgenden Tabelle werden auf Basis der Kenntnisse vergleichbarer Gehölzlebensräume in der Umgebung (z.b. Artenspektrum der Gehölzbestände um das Klinikum (BECKMANN 2008), im Bereich des Amtsgerichtsgartens (SCHRAML 2009), im Bereich der größeren Gärten am Lankesberg und nach Auswertung des Brutvogelatlas (BEZZEL et al. 2005) für 26 Vogelarten mögliche Brutvorkommen dargestellt. Die Zusammenstellung bezieht sich auf die Lebensraumausstattung und die allgemeine Verbreitungssituation der Arten. Dabei ist angesichts der überschaubaren Flächengröße mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass nicht alle dieser Arten vorkommen. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 4 von 8

7 Artname deutsch Artname wissenschaftlich RLB RLD Artgruppe Amsel Turdus merula - - Gehölzbrüter Blaumeise Parus caeruleus - - Höhlenbrüter Buchfink Fringilla coelebs - - Gehölzbrüter Buntspecht Dendrocopos major - - Höhlenbrüter Fitis Phylloscopus trochilus - - Gehölzbrüter Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Gehölzbrüter Gartengrasmücke Sylvia borin - - Gehölzbrüter Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3 V Höhlenbrüter Gimpel Pyrrhula pyrrhula - - Gehölzbrüter Girlitz Serinus serinus - - Gehölzbrüter Grauschnäpper Muscicapa striata - - Höhlenbrüter Grünfink Carduelis chloris - - Gehölzbrüter Grünspecht Picus viridis V V Gehölzbrüter Haussperling Passer domesticus - V Siedlungsart Heckenbraunelle Prunella modularis - - Gehölzbrüter Kleiber Sitta europaea - - Höhlenbrüter Kohlmeise Parus major - - Höhlenbrüter Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - Gehölzbrüter Rotkehlchen Erithacus rubecula - - Gehölzbrüter Singdrossel Turdus philomelos - - Gehölzbrüter Star Sturnus vulgaris - - Höhlenbrüter Sumpfmeise Parus palustris - - Höhlenbrüter Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca - - Höhlenbrüter Wacholderdrossel Turdus pilaris - - Gehölzbrüter Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - Gehölzbrüter Zilpzalp Phylloscopus collybita - - Gehölzbrüter Tabelle 3.1: Überblick über die potentiellen Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet RLB/RLB Rote Liste Bayern / Deutschland 0 Ausgestorben oder verschollen 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen D Daten defizitär V Arten der Vorwarnliste - ungefährdet sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 5 von 8

8 Die gezielte Suche nach Baumhöhlen ergab den Fund von vier Baumhöhlen an einem Obstbaum im zentralen Bereich (vgl. Baum Nr. 5 auf der Maßnahmenkarte, siehe Abb.5). Abbildung 5: Als Nistplatz für Baumbrüter geeignete Höhlen (Maßnahmenkarte: Baum Nr. 4) An den drei südlichen älteren Obstbäumen (Bäume 2-4 auf der Maßnahmenkarte) wurden lediglich Vorstadien von Höhlen an Astabbrüchen aufgefunden, aber diese sind noch keine potenziellen Brutplätze, auch nicht für Halbhöhlenbrüter Bei den für die Fällung vorgesehenen Bäumen ist aufgrund der geringen Dicke der Baumstämme und des fehlenden Alters nicht davon auszugehen, dass Bruthöhlen vorkommen. Bei der Ortsbegehung waren in den unbelaubten höheren Baumkronen auch keine Nester zu erkennen, auch nicht in der Krone des mächtigen Berg-Ahorns. Für Nester größerer Vogelarten, z.b. von Krähen oder Tauben, sind die zur Fällung vorgesehenen Bäume nicht kräftig genug. Als Brutplätze für kleinere Vogelarten stellt die teils dichte, von Brombeeren durchwachsene Strauchschicht geeignete Möglichkeiten zur Verfügung. Zusammenfassend wird dem für die Fällung vorgesehene Gehölzaufwuchs unter Aussparung der größeren zu erhaltenden Bäume lediglich eine lokale Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Avifauna zugeordnet. 3.3 Potenziell vorkommende Fledermausarten und Bewertung der Habitate Laut Artenschutzkartierung und Fledermaus-Atlas (MESCHEDE & RUDOLPH 2004) sowie angesichts der betroffenen Habitatstrukturen können im Untersuchungsumfeld folgende drei Fledermausarten potenziell vorkommen. Artname deutsch Artname wissenschaftlich RLB RLD Status Quartiere Abendsegler Nyctalus noctula 3 3 NG Baumhöhlen Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - 3 NG Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - NG Tabelle 3.2: Überblick über die potenziellen Fledermausvorkommen im Plangebiet RLB/RLB Rote Liste Bayern / Deutschland: siehe Tabelle 1 Status pot. NG Potenzieller Nahrungsgast (kein Nachweis) NG Tatsächlicher oder möglicher Nahrungsgast, nicht im UG brütend Gebäude und Baumhöhlen Gebäude und Baumhöhlen Der Eingriff umfasst vor allem jüngeren Gehölzaufwuchs, der keine Quartiere für Fledermäuse bietet und lediglich wenige ältere Bäume mit geringen Stamm- und Astdicken, an denen keine Höhlen oder Einschlupfe festgestellt wurden. Quartiere weniger oder einzelner Tiere sind sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 6 von 8

9 grundsätzlich auch bei fehlendem Nachweis möglich, da die meisten Arten kurzfristig auch Spalten an Baumrinden (gibt es im allgemeinen nur bei älteren Bäumen) und sonstige Unterschlupfe nutzen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass das Plangebiet keine höhere Bedeutung als Quartier für die Fledermausfauna im Innenstadtbereich hat. Hinsichtlich des Nahrungsangebots begünstigt, wie bereits bei der Tiergruppe der Vögel erwähnt, die Nutzungsauflassung eine individuenreiche Insektenfauna und ist damit ein wertvoller Teillebensraum für jagende Fledermäuse. Ähnlich wie bei den Unterschlupfen gilt jedoch auch für die Jagdbiotope, dass die Fledermäuse diese häufig wechseln und im Jahresverlauf verschiedenste Lebensräume bejagt werden. Zusammenfassend kann angesichts der Auswertungen und der Ortsbegehungen davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet keine übergeordnete Bedeutung als Quartierstandort für Fledermäuse besitzt und dass durch Fällarbeiten kein essentielles, unersetzliches Jagdtop für Fledermäuse verloren geht, allerdings kann es potenziell eine lokale Bedeutung als Jagdgebiet haben. 3.4 Hinweise zum Vorkommen von anderen, nicht prüfrelevanten Gruppen Ein zumindest gelegentliches Auftreten weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer und/oder besonders geschützter Arten, etwa aus den Gruppen der Tagfalter, der Bienen, Wespen, Hummeln oder anderer mobiler Arten ist nicht auszuschließen. Es liegen allerdings keine Hinweise auf entsprechende Artvorkommen vor. 4 Ergebnisse und Bewertung 4.1 Betroffenheit von Brutvögeln i. S. Art. 1 VRL Grundsätzlich hat der zur Fällung vorgesehene Bereich aufgrund seiner Größe, des dichten Unterwuchses und der relativen Ungestörtheit eine lokale Bedeutung als als innerstädtischer Lebensraum und Trittstein für Vogelarten. Er kann auch ein Teilhabitat eine Spechtreviers darstellen (Bunt- oder Grünspecht). Von diesen möglichen Verlusten an Bruthabitaten sind jedoch durchgängig weit verbreitete Arten mit geringen Ansprüchen an die von ihnen besiedelten Lebensräume betroffen. Diese Arten nutzen ein breites Spektrum an Brutplätzen und sind in der Region nicht gefährdet. Auch in den näheren Gehölzzonen und den umliegenden, intensiver genutzten Gärten finden sie häufig geeignete Niststandorte. Die lokalen Populationen dieser Vogelarten sind noch relativ groß und stabil. Für die lokal selteneren Vogelarten Trauerschnäpper und Gartenrotschwanz ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie als Höhlenbrüter, die Nisthöhlen bevorzugt in höheren Bäumen nutzen, im Plangebiet brüten. Sie sind laut Artenschutzkartierung im südwestlich liegenden Stadtteil 'Lankesberg' nachgewiesen und als Nahrungsgäste durchaus vorstellbar. Für sie besteht die Möglichkeit, zur Nahrungsaufnahme in umliegende Garten- und Grünflächen auszuweichen. Ein Risiko direkter Individuenverluste durch die Fällungen ist nicht zu erwarten, da die Beseitigung der Gehölze außerhalb der Brutsaison stattfindet. Somit werden keine Gelege oder Jungvögel zerstört. Für alle potenziell betroffenen Brutvogelarten des Plangebiets besteht die Möglichkeit, in benachbarte Lebensräume umzusiedeln. Dies bedeutet, dass die Funktionalität direkt beanspruchter Lebensstätten im räumlichen Kontext gewahrt bleibt und somit das Schädigungsverbot nach 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG nicht einschlägig ist trotz des0 Verlustes möglisap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 7 von 8

10 cher Fortpflanzungsstätten. Auch gegen das Störungsverbot des 44 Abs.1 i.v.m Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß vor, da die Belastungen durch die Fällarbeiten nur sehr kurzfristig stattfinden und keine erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen hervorrufen. 4.2 Betroffenheit prüfrelevanter Fledermausarten gem. Anhang IV FFH-RL Potenzielle Fledermaushabitate für einzelne oder wenige Fledermausindividuen können durch die Fällungen betroffen sein. Außerdem können in geringem Umfang Jagdhabitate verloren gehen, aber es bestehen ausreichend Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung. Somit bleibt für die möglicherweise vorkommenden Fledermausarten die Funktionalität der Lebensstätten im räumlichen und funktionalen Zusammenhang gewahrt, und es kann auch für die Fledermäuse ein Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach 44 Abs.1 Nr.3 und 1 i.v.m. Abs.5 BNatSchG ausgeschlossen werden. Der Eingriff hat keine nachhaltige Auswirkung auf den Fortbestand der lokalen Populationen oder die Vorkommen im Naturraum. Eine Erfüllung des Störungsverbots nach 44 Abs.1 Nr.2 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG ist somit für alle untersuchten Fledermausarten ausgeschlossen. 5 Zusammenfassung und Fazit Auf einem städtischen Grundstück an der Haindlfinger Straße, bestehend aus den Flurstücken 1540/13 und 1540/3, jeweils Gemarkung Freising, ist die Fällung des jüngeren Gehölzaufwuchses vorgesehen. Um sicherzustellen, dass keine streng oder europarechtlich geschützte Tierarten gemäß Anhang IV FFH RL und Art.1 der Vogelschutzrichtlinie betroffen sind, wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Form einer Potenzialabschätzung durchgeführt. Diese brachte folgende Ergebnisse: Potenziell betroffen sind Vogelarten aus den ökologischen Gruppen der Gebüsch- und Gehölzbewohner und wenige gehölzbewohnende Fledermausarten. Als Vermeidungsmaßnahme wird auf die Fällung von sechs größeren Einzelbäumen verzichtet. Dabei handelt es sich um vier ältere Obstbäume mit zahlreichen Bruthöhlen, eine größere Blau-Fichte, die als Sichtschutz für zahlreiche dieser Höhlen dient, und um einen großen, mehrstämmigen Berg-Ahorn. In der Gesamtbetrachtung hat der Verlust der Vegetationsbestände im Plangebiet unter Berücksichtigung der Größe und Stabilität der Populationen keine erhebliche Auswirkungen auf die lokalen Vorkommen und den Erhaltungszustand der untersuchten Vogel- und Fledermausarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet. Falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachnutzung des Grundstücks vorgesehen ist, ist der Erhalt der vier alten, teils geschädigten Obstbäume und der Blaufichte nicht realistisch. Vor einer möglichen Fällung sind sie nochmals auf ihre artenschutzrechtliche Bedeutung zu untersuchen, und gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Kontinuität durchzuführen, z.b. das Anbringen künstlicher Nisthilfen für Vögel und Feldermäuse. Der große, mehrstämmige Berg-Ahorn hat eine hohe Vitalität und ist Ganz- oder Teillebensraum für zahlreiche Tierarten (Insekten, Vögel). Aufgrund seiner mächtigen Krone ist er bedeutsam für das städtische Erscheinungsbild. Er ist dauerhaft zu erhalten. sap zur Rodung eines Grundstücks an der Haindlfinger Straße, Freising Seite 8 von 8

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