Pflegehelfer/-in SRK Ein Lehrgang für Sie?
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- Krista Buchholz
- vor 7 Jahren
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1 Pflegehelfer/-in SRK Ein Lehrgang für Sie?
2 Pflegehelfer/-in SRK > Liegen Ihnen andere Menschen am Herzen? > Möchten Sie sich Kenntnisse im pflegerischen Bereich aneignen? > Planen Sie einen Wiedereinstieg ins Berufsleben? > Sind Sie schon längere Zeit in der Pflege tätig oder pflegen Sie sogar einen Ihnen nahestehenden Menschen zuhause und möchten Ihr Wissen weiter vertiefen? Der gesamtschweizerisch anerkannte Lehrgang Pflege helfer/-in SRK wird seit 50 Jahren angeboten und ist heute an manchen Orten Voraussetzung, um eine Anstellung im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege zu erhalten. Im Lehrgang erwerben Sie ein breites Wissen über die Bedürfnisse von gesunden, kranken und/oder behinderten Menschen. Un ter der Anleitung von ausgebildeten Pflegefachpersonen können Sie das Gelernte üben und umsetzen. Der Lehrgang bietet Ihnen die Möglichkeit neue Erfahrungen zu sammeln und vermittelt Ihnen eine hervorragende Grundlage für eine Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Aufgaben der Pflegehelfer/-in SRK Als Pflegehelfer/-in SRK übernehmen Sie im Rahmen der Ihnen übertragenen Kompetenzen Aufgaben in der Pflege und Begleitung von gesunden, kranken und behinderten Menschen. Das heisst, Sie unterstützen das ausgebildete Fachpersonal in der Pflege und Gesundheitsförderung oder entlasten pflegende Angehörige. Der Lehrgang Der Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK dauert 120 Theoriestunden und beinhaltet ein Praktikum von min destens 12 Tagen. Kompetente Ausbildnerinnen und Ausbildner vermitteln die erforderlichen Kenntnisse in Theorie und Praxis. Als Pflegehelfer/-in SRK betreuen und pflegen Sie vor allem betagte, chronischkranke und behinderte Menschen in Alters- und Pflegeheimen, Spitalab teilun gen, im spitalexternen Bereich (Spitex) und in den Entlastungsdiensten des SRK. Zu dem stehen Ihnen diverse weitere Fortbildungsangebote des Schweizerischen Roten Kreuzes zur Verfügung. «Ich helfe pflegebedürftigen Menschen ihre keit so weit als möglich zu behalten.» «Wenn es sie nicht gäbe, müsste man sie erfinden» (Aussage eines Pflegebedürftigen).
3 Anforderungen > Sie sind mindestens 16 Jahre alt. > Sie sind am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen interessiert. > Sie können sich in der deutschen Sprache schriftlich und mündlich verständlich ausdrücken. > Die Zusammenarbeit in einem Team bereitet Ihnen Freude. > Sie sind körperlich, geistig und seelisch gesund. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontakt und Auskunft: Schweizerisches Rotes Kreuz Gesundheitsförderung Rainmattstrasse 10, 3001 Bern Telefon Schweizerisches Rotes Kreuz Fotos: Patrick Lüthy, Daniel Wietlisbach, SKV/ / /g-p
4 Standards für den Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK 1/4
5 Standards für den Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK Die Pflegehelfer/-innen SRK sind eine der größten Gruppen des Personals in Pflege und Betreuung in der Schweiz. Sie wirken im Rahmen der Pflege- und Betreuungsteams bei der Pflege und Alltagsgestaltung mit und gehören zur Gruppe Personal ohne Pflegeausbildungsabschluss" gemäss Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Die/der Pflegehelfer/-in SRK kann in Altersinstitutionen, Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause, Spitälern, Kranken- und Behindertenheimen, Rehabilitationseinrichtungen und anderen Institutionen des Gesundheitswesens eingesetzt werden. In Spitex- und Entlastungsdienstleistungen der Rotkreuz-Kantonalverbände (RK-KV) entlastet sie/er auch die pflegenden Angehörigen. Der Lehrgang für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer SRK wird vom Schweizerischen Roten Kreuz angeboten. Für die Durchführung, Überwachung und Finanzierung der Lehrgänge sind die RK-KV zuständig. 1. Name des Lehrganges Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK 2. Arbeitsbereich der Pflegehelfer/-in SRK Die/der Pflegehelfer/-in SRK übernimmt im Rahmen der ihr übertragenen Kompetenzen Aufgaben in der Pflege und Begleitung von gesunden, kranken und/oder behinderten Menschen und entlastet pflegende Angehörige. Sie/er unterstützt das Fachpersonal und assistiert diesem im Gesundheitsbereich. Die/der Pflegehelfer/-in SRK übt ihre Tätigkeit unter Anleitung und Überwachung von Fachpersonal in Pflege und Betreuung mit EFZ oder offiziellem Diplom aus. 3. Kompetenzen der Pflegehelfer/-in SRK Die Kompetenzen werden im Kompetenzprofil beschrieben. Das Kompetenzprofil gilt für alle RK-KV. Kompetenzprofil Die Pflegehelfer und Pflegehelferinnen SRK nehmen in den folgenden Kompetenz- Bereichen Aufgaben wahr: 1 Rolle PH SRK, Zusammenarbeit und Kommunikation 2 Hygiene und Sicherheit 3 Pflege und Betreuung 4 Krisen und Notfall 5 Ressourcen und Gesundheitsförderung 6 Alltagsgestaltung 7 Teilnehmende Lehrgang 2/4
6 4. Rahmenlehrplan Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK Es liegt ein harmonisierter Rahmenlehrplan vor, der von der Konferenz der Geschäftsleiter/-innen (KGL) der RK-KV am 18. Mai 2010 verabschiedet wurde. Die Kompetenzbereiche und die Kompetenzen sind verbindlich - die restlichen Abschnitte haben Empfehlungscharakter. Die Lehrgangsinhalte sind im Dokument Rahmenlehrplan Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK verbindlich geregelt. Die im Rahmenlehrplan angegebenen Stunden haben Empfehlungscharakter. Der Rahmenlehrplan wird in der Regel alle 3 Jahre überarbeitet. 5. Zulassungsbedingungen Zur Aufnahme in den Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK müssen von den Bewerber/-innen folgende Bedingungen erfüllt werden: Mindestens zurückgelegtes 16. Altersjahr Bereitschaft und Interesse am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Mitmenschen Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einem Team Verstehen von schriftlichen Texten und der Sprache der entsprechenden Landesregion. Die Bewerberin kann sich schriftlich und mündlich verständlich ausdrücken. Es wird ein Sprachtest gemäss Richtlinien des jeweiligen RK-KV vorgenommen. Körperliche, geistige und seelische Gesundheit (der RK-KV kann ein Arztzeugnis verlangen). Die vorzunehmenden gesundheitlichen Abklärungen und Vorkehrungen richten sich nach den jeweiligen kantonalen Bestimmungen für das Personal im Pflegewesen. Die zuständige Leitung Bildung SRK und/oder die zuständige Kursleiterin SRK/ der zuständige Kursleiter SRK entscheidet über die Zulassung zum Lehrgang. 6. Dauer des theoretischen Teiles und des Praktikums und Mindestpräsenz Der Lehrgang hat einen theoretischen Teil von mindestens 120 Unterrichtsstunden. Werden mehr als 10% des theoretischen Unterrichts versäumt, so muss der Unterricht innerhalb eines halben Jahres oder in besonderen Fällen in Absprache mit dem RK-KV nachgeholt werden. Der praktische Teil umfasst mindestens 12 Arbeitstage und muss innerhalb eines halben Jahres nach Abschluss des theoretischen Teils beendet sein. Ausnahmen müssen mit dem RK-KV abgesprochen sein. Versäumte Praktikumstage müssen nachgeholt werden. Die Organisation des Praktikums obliegt dem RK-KV oder den Teilnehmenden des Lehrganges selbst, in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Praktikumsinstitutionen. 7. Entwicklung und Einsatz eines national produzierten Lehrmittels Das Lehrmittel für den Lehrgang Pflegehelfer/-in SRK wird allen Teilnehmenden des Lehrganges abgeben. Es wird nach Massgabe und Entscheid der KGL zentral produziert und vertrieben. Die KGL entscheidet über dessen Überarbeitung. 3/4
7 8. Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilungen umfassen formative und summative Lernkontrollen, die das Erreichen der festgelegten Kompetenzen prüfen. Das Bestehen der summativen Lernkontrolle(n) im Lehrgang ist Voraussetzung für den Praktikumseinsatz. Das Praktikum wird nach einheitlichen Kriterien evaluiert. Die Beurteilungskriterien sind den Teilnehmenden des Lehrganges bekannt. 9. Anforderungen/Qualifikationen der Kursleiter/-innen SRK Die Kursleiter/-innen SRK des Lehrganges Pflegehelfer/-in SRK verfügen über einen Berufsabschluss im Bereich Pflege auf Niveau "Höhere Fachschule" oder einen gleichwertigen Abschluss (Diplom in allgemeiner Krankenpflege, Kinderkranken-, Wochen- und Säuglingspflege, psychiatrischer Krankenpflege oder einen Abschluss auf Diplomniveau II) und einen zusätzlichen Weiterbildungsabschluss in Pädagogik und Erwachsenenbildung (Minimum SVEB 1). 10. Zertifikat Das Zertifikat wird abgegeben, wenn die festgelegten Kompetenzen in Theorie und Praxis erreicht sind. Es kann auch eine Brosche durch den RK-KV abgegeben werden. 11. Rekursrecht Der RK-KV gewährt den Teilnehmenden des Lehrganges ein Rekursrecht. Er bestimmt die Rekursinstanz. 12. Gleichwertigkeitsverfahren Für den Erlass von Vorschriften und Standards eines Gleichwertigkeitsverfahrens ist die KGL zuständig. 13. Übergangsfrist Die Standards treten ab sofort, spätestens aber bis in Kraft. Von der KGL genehmigt: / / /4
8 Kompetenzen / der Pflegehelferin / des Pflegehelfers SRK (PH SRK) Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 1/6
9 Die PH SRK übernimmt im Rahmen der ihr übertragenen Kompetenzen Aufgaben in der Pflege und Begleitung von gesunden, kranken und/oder behinderten Menschen und entlastet pflegende Angehörige. Die PH SRK übt ihre Tätigkeit unter Anleitung und Überwachung von Fachpersonal in Pflege und Betreuung mit EFZ oder offiziellem Diplom aus 1. Die im Folgenden aufgelisteten ergeben sich durch ein Zusammenspiel aus Kenntnissen, und Haltung, die aufgrund der Kompetenzen-Ressourcen-Methode erstellt wurden. Folgende in allen Kompetenzbereichen bestimmenden Haltungen prägen die der PH SRK mit: Sie ist aufmerksam gegenüber Bedürfnissen, Anliegen und Wünschen der betreuten Person und der Angehörigen. ist sensibilisiert auf kulturelle und religiöse Gegebenheiten sowie Aspekte der Lebensphase Alter. ist bestrebt, einen wertschätzenden Umgang zu pflegen. ist sensibilisiert auf Aspekte von Nähe und Distanz in arbeitsbezogenen Beziehungen (betreute Person, Angehörige, Team). Die Aufgaben, die die PH SRK selbstständig oder resp. ausführt, sind Aufgaben, für die sie vorbereitet wurde. Es steht jedoch in der Verantwortung der Arbeitgeber, wie sie den Einsatz der PH SRK im Einzelnen regeln. Rolle der PH SRK, Zusammenarbeit und Kommunikation Die PH SRK pflegt in ihrem Arbeitsumfeld respektvolle Beziehungen im Rahmen ihrer Kompetenzen. Die PH SRK beobachtet Situationen und Personen, nimmt Veränderungen wahr und informiert die zuständige Pflegefachperson. Hält ihre Kompetenzen ein Pflegt und betreut die betreute Person nach Anweisung Beachtet Regeln der Teamarbeit Nimmt arbeitsbezogene Beziehungen zur betreuten Person auf Leitet Anliegen von Angehörigen der betreuten Person an die zuständige Pflegefachperson weiter. Schildert der zuständigen Pflegefachperson die aktuelle Situation der betreuten Personen (Beobachtungen und Aussagen der betreuten Person) Hygiene und Sicherheit Die PH SRK hält die Vorschriften der Hygiene und weitere Sicherheitsvorgaben des jeweiligen Arbeitsortes ein. Hält die Hygienerichtlinien ein Wendet Desinfektionsmittel und andere Vorgaben (z.b. Mundschutz, Handschuhe) korrekt an 1 Die Verwendung zuständige Pflegefachperson, oder unter Anleitung bezieht sich auch auf diesen Satz. Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 2/6
10 Ist sensibilisiert für die Gefahr von Keimübertragungen, fragt bei Unsicherheit nach und wendet vorbeugende Massnahmen an Entsorgt Abfall gemäss den Weisungen / Vorschriften Hält Vorschriften zur Verhütung von Unfällen ein Handelt verantwortungsvoll gegenüber der betreuten Person, sich selber und den Personen im Arbeitsumfeld Grundlagen zur Pflege und Betreuung Die PH SRK führt die Pflege von betreuten Personen gemäss Anweisung durch. Die PH SRK hat Verständnis für die altersspezifischen, kulturellen und religiösen Gewohnheiten sowie die aktuelle Situation der betreuten Personen. Handelt nach den Anweisungen und bezieht Aspekte wie die folgenden ein: - Selbstbestimmung und keit - Ressourcen - Biographie orientierte Begleitung und Pflege Orientiert sich an den Pflegekriterien (Wohlbefinden, Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit) Ist bestrebt, klar, verständlich und situationsgerecht zu kommunizieren Schildert der zuständigen Pflegefachperson die aktuelle Situation der betreuten Person (Beobachtungen und Aussagen der betreuten Person) Sich sauber halten und kleiden Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung bei der Körperpflege, die diese selbstständig oder unter ihrer Anleitung durchführen. Die PH SRK übernimmt bei betreuten Personen gemäss Anweisung stellvertretend die Körperpflege. Die PH SRK unterstützt die betreute Personen gemäss Anweisung beim An- und Auskleiden. Führt die Körperpflege und das An- und Auskleiden nach den elementaren Grundlagen oder den vorgegebenen Standards der jeweiligen Institution durch Reinigt das verwendete Material und entsorgt dieses allenfalls entsprechend den Vorgaben Berührt die Person sorgsam Sich bewegen Die PH SRK wirkt gemäss Anweisung mit, die Beweglichkeit der betreuten Personen zu erhalten und zu fördern. Die PH SRK wirkt bei Lagerungen, Mobilisation und Transfers mit und leitet die betreuten Personen entsprechend an. Mobilisiert, transferiert und lagert die betreute Person Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 3/6
11 oder unter Anleitung sicher, bequem und nach physiologischen Grundsätzen und nutzt Hilfsmittel Arbeitet rückenschonend Führt nach Anweisung - die Kontrakturenprophylaxe - die Dekubitusprophylaxe - die Thrombosenprophylaxe - das Gehtraining durch Ist sensibilisiert auf Sturzgefahren und führt vorbeugende Massnahmen durch Pflegt eine betreute Person mit Rheuma, Parkinson oder Multiple Sklerose und nimmt Rücksicht auf die damit verbundenen Bewegungseinschränkungen Erkennt eigene Grenzen und holt bei Bedarf Hilfe Ausscheiden Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden. Unterstützt die betreute Person bei der selbstständigen Toilettenbenützung Hilft mit, kontinenzfördernde Massnahmen anzuwenden Setzt Hilfsmittel (z.b. Inkontinenzprodukte) ein Beachtet die Regeln im Umgang mit Harnableitungssystemen Führt Massnahmen zur Obstipationsprophylaxe durch Führt die Intim- und Hautpflege bedarfsgerecht durch Beachtet die Hygienemassnahmen Reagiert angepasst auf Scham- und Ekelgefühle bei sich selbst, bei der betreuten Person und bei Drittpersonen Atmen, Herz-Kreislauf, Körpertemperatur Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung bei der Atmung, im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems und beim Regulieren der Körpertemperatur. Beobachtet die Atmung und holt sofort Hilfe, wenn die Atmung von der Norm abweicht Unterstützt die betreute Person bei Husten und Auswurf Führt atemunterstützende Massnahmen und die Pneumonieprophylaxe durch Misst den Puls und holt sofort Hilfe, wenn der Puls von der Norm abweicht Pflegt und unterstützt eine betreute Person mit einer Apoplexie Unterstützt die betreute Person beim Regulieren ihres Wärme- bzw. Kälteempfindens Misst die Körpertemperatur und unterstützt die betreute Person mit fiebersenkenden Massnahmen Erkennt die eigenen Grenzen und holt bei Bedarf (sofort) Hilfe Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 4/6
12 Sich als Frau oder Mann fühlen (Sexualität) Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung in ihrem Frau sein oder Mann sein. Nutzt die Möglichkeit, im Pflegeteam über Anliegen / Ausdrucksweisen der betreuten Person zu sprechen, die die PH SRK befremden Kommunizieren mit Menschen mit Kommunikationseinschränkungen Die PH SRK unterstützt betreute Personen mit Kommunikationseinschränkungen gemäss Anweisung. Wendet elementare Grundregeln der Kommunikation im Umgang mit einer betreuten Person an, die an Kommunikationseinschränkungen leidet Unterstützt Menschen mit Depression oder Demenz geduldig bei ihren Anliegen Ist bestrebt Hinweise der betreuten Person bezüglich Suizid zu erkennen Nimmt agitiertes Verhalten wahr Ist bestrebt, die zuständige Pflegefachperson über Misshandlungen zu informieren, in die sie involviert ist oder die sie beobachtet hat Erkennt eigene Grenzen und holt bei Bedarf Hilfe Ruhen und Schlafen Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung im Zusammenhang mit Ruhen und Schlafen. Hilft mit, das Ruhe- und Schlafverhalten bzw. die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person zu ermitteln Setzt unterstützende Massnahmen zur Entspannung und Schlafförderung ein Bereitet betreute Person auf die Nachtruhe vor und bezieht Schlafrituale mit ein Essen und trinken Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen (ohne Schluckstörungen) gemäss Anweisung beim Essen und Trinken. Unterstützt die betreute Person bei der Menüwahl Gestaltet ein appetitanregendes Umfeld Unterstützt die betreute Person beim Essen und Trinken und setzt Hilfsmittel ein Verabreicht die für die betreute Person vorbereiteten Medikamente Führt die Pflege der betreuten Person mit Diabetes durch. Erkennt eigene Grenzen, holt bei Bedarf sofort Hilfe Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 5/6
13 Krisen (Schmerzen, Sterben) und Notfall (= aussergewöhnliche Umstände / Situationen) Die PH SRK begleitet betreute Personen in Krisensituationen und während des Sterbens gemäss Anweisung und im Rahmen ihrer Aufgaben. Die PH SRK fordert in Notfall- oder in aussergewöhnlichen Situationen umgehend Hilfe an und bleibt während dieser Zeit bei den betreuten Personen. Hilft mit, Schmerzen zu erfassen und Schmerz lindernde Massnahmen durchzuführen Hilft bei der Betreuung, Begleitung und Pflege einer sterbenden Person mit Nimmt Anliegen der Angehörigen auf und vermittelt den Kontakt zur zuständigen Pflegefachperson Hilft bei der Pflege der verstorbenen Person mit Fordert im Notfall oder in für sie aussergewöhnlichen Situationen sofort Hilfe an und bleibt bei der betreuten Person Ist bestrebt Anzeichen von Überlastung, Überforderung bei sich selber zu erkennen und Hilfe anzunehmen resp. einzufordern Ressourcen und Gesundheitsförderung Die PH SRK ist aufmerksam gegenüber Ressourcen der betreuten Personen und hilft gemäss Anweisung bei der Gesundheitsförderung mit. Führt die angeordneten gesundheitsfördernden Massnahmen durch Alltagsgestaltung Die PH SRK unterstützt die betreuten Personen gemäss Anweisung in ihrer Alltagsgestaltung. Die PH SRK nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse der betreuten Personen und ihres sozialen Umfeldes. Unterstützt die betreute Person bei der Gestaltung des Tagesablaufes Unterstützt die betreute Person beim Einleben am neuen Wohnort Von der Konferenz der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter (KGL) genehmigt: 30. August 2011 Kompetenzen / der Pflegehelfer/-innen SRK 6/6
Kompetenzen/Fähigkeiten der Pflegehelfer/-in SRK (PH SRK)
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