1) Die Steuerklärung für eine deutsche Rente muss 2017 nicht mehr in Deutschland erfolgen

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1 Sie wohnen in Frankreich und beziehen eine Rente der Deutschen Rentenversicherung? So gehen Sie für Ihre Steuererklärung 2017 vor: 1) Die Steuerklärung für eine deutsche Rente muss 2017 nicht mehr in Deutschland erfolgen Seit dem 1. Januar 2016 werden alle Sozialversicherungsrenten ausschließlich im Wohnsitzland der Leistungsempfänger versteuert. Dies wurde im Zusatz zum deutschfranzösischen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt, der am 31. März 2015 unterzeichnet wurde. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2016 nicht mehr in Deutschland versteuern und somit die deutschen Steuerbehörden Sie weder zur Zahlung von Steuern noch zur Sendung von Dokumenten auffordern werden. Beachten Sie bitte dennoch: Deutsche Renten, die Sie bis zum 31. Dezember 2015 bezogen haben, sind noch in Deutschland zu versteuern. Das neue Gesetz über die Einkünfte von 2016 hat keine rückwirkende Kraft. Falls Sie bereits eine deutsche Rente vor dem 1. Januar 2016 bezogen haben, jedoch noch keinen Bescheid zur Steuererklärung für 2015 erhalten haben, müssen Sie Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2015 noch beim Finanzamt Neubrandenburg versteuern. Dies gilt ebenfalls für die Jahre vor ) Die deutsche Rente muss immer noch in der französischen Steuererklärung eingetragen werden 1) Zuerst in dem blauen Formular (Formular Nr. 2042, vorausgefüllt), welches Ihnen im April/Mai geschickt wird Auf diesem Formular sind bereits Ihre französischen Renten eingetragen. Diesen müssen Sie Ihre deutsche(n) Rente(n) hinzufügen, indem sie den Jahresbetrag (die Jahresbeträge) auf Seite 3 unter der Überschrift Autres pensions imposables de source étrangère korrigieren. Füllen Sie das Feld 1AM aus, und/oder 1 BM falls es sich um die Rente der Ehefrau handelt. Die deutschen Renten erscheinen nicht auf der vorausgefüllten Steuererklärung. Sie müssen sich die Summe selbst errechnen und hinzufügen. Die Deutsche Rentenversicherung kann Ihnen auf Anfrage eine Jahresübersicht Ihrer Beitragszahlungen schicken. Betriebsrenten unterliegen ebenfalls der Besteuerung in Frankreich und müssen in der französischen Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Der Inhalt dieses Dokuments wurde mit Sorgfalt verfasst. Für eventuelle Fehler übernehmen wir keine Haftung. Stand: März 2017

2 Da deutsche Renten seit 2016 nicht mehr in Deutschland versteuert werden, entfällt der Steuerfreibetrag auf ausländische Einkünfte crédit d impôt sur revenus étrangers, welcher vorher gewährt wurde, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Feld 8TK muss dementsprechend nicht mehr ausgefüllt werden. 2) Dann in dem rosa Formular (Formular Nr. 2047, Steuererklärung über ausländische Einkünfte déclaration des revenus de source étrangère ) Dieses Formular wird Ihnen von Ihrem Finanzamt zur Verfügung gestellt und es muss gleichzeitig mit dem Formular 2042 eingereicht werden. Tragen Sie den jährlichen Gesamtbetrag Ihrer deutschen Rente(n) auf der ersten Seite ein unter der Überschrift PENSIONS, RETRAITES, RENTES. Füllen Sie das Feld 1AL/1AM aus und/oder 1BL/1BM falls es sich um die Rente der Ehefrau handelt. Da der Steuerfreibetrag auf ausländische Einkünfte wegfällt, müssen Sie die Tabelle 6. auf der Rückseite des Formulars 2047 nicht mehr ausfüllen. 3) Der allgemeine Sozialbeitrag (CSG) und der Beitrag zur Begleichung der Sozialschuld (CRDS) Falls Sie zusätzlich zu Ihren deutschen Renten Einkünfte (Renten, Löhne) aus Frankreich erhalten und sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Frankreich befindet, unterliegen Sie der französischen staatlichen Krankenversicherung. Der deutsche Staat verlangt keine Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge bezüglich Ihrer deutschen Rente. 2 In diesem Fall werden französischen Sozialversicherungsbeiträge für Ihre 2016 bezogenen deutschen Renten und jene für die Jahre darüber hinaus zusammen mit Ihrer Einkommenssteuer in Form eines allgemeinen Sozialbeitrags (CSG) und eines Beitrages zur Begleichung der Sozialschuld (CRDS) erhoben. Achtung! Sollten Sie bei einer deutschen Sozialversicherung versichert sein und Ihre Pflegeund Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, dann sind Sie von der Zahlung des CSG und des CRDS in Frankreich befreit. Es gibt drei verschiedene Arten der Sozialversicherungspflicht: Die Sozialversicherungspflicht mit vollem Beitragssatz: der monatliche Gesamtbetrag Ihrer deutschen Rente(n) muss auf der Rückseite des Formulars 2047 (rosa) unten bei 8TV angegeben werden.

3 Die Sozialversicherungspflicht mit reduziertem Beitragssatz: der monatliche Gesamtbetrag Ihrer deutschen Rente(n) muss auf der Rückseite des Formulars 2047 unten bei 8TX angegeben werden. Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht: hier muss kein weiteres Feld ausgefüllt werden. Die Art der auf Sie zutreffenden Sozialversicherungspflicht hängt von Ihrem steuerlichen Referenzeinkommen revenu fiscal de référence des Jahres 2015 und von Ihrem Familienquotienten ab: Das steuerliche Referenzeinkommen des Jahres 2015 befindet sich links eingerahmt auf dem Deckblatt ihrer Steuererklärung 2016 für die Einkünfte aus 2015: Ihr Familienquotient befindet sich oben rechts auf der zweiten Seite Ihrer Steuererklärung 2016 für die Einkünfte aus 2015 unter nombre de parts 3 Für eine ledige Person ohne Kinder beträgt der Familienquotient mindestens 1. Ein Ehepaar ohne Kind hat einen Familienquotienten von 2. Der Grenzwert für einen reduzierten Beitragssatz im Sinne des CSG und CRDS beträgt für in Frankreich Wohnende : x (Familienquotient 1) Sollte Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2015 diese Summe übersteigen, müssen Sie den vollen Sozialversicherungsbeitrag bezahlen. Der jährliche Gesamtbetrag Ihrer deutschen Rente(n) muss dementsprechend auf der Rückseite des Formulars 2047 (rosa) unten bei 8TV eingetragen werden. Die Befreiungsgrenze des CSG und des CRDS ist für in Frankreich wohnhafte Personen bei : x (Familienquotient 1)

4 Sollte Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2015 die Befreiungsgrenze übersteigen, jedoch nicht den Grenzwert für einen reduzierten Beitragssatz im Sinne des CSG und des CRDS, dann müssen Sie den reduzierten Sozialversicherungsbeitrag bezahlen. Der jährliche Betrag Ihrer deutschen Rente(n) muss auf der Rückseite des Formulars 2047 (rosa) unten bei 8TX eingetragen werden. Sollte Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2015 nicht die Befreiungsgrenze übersteigen, dann müssen Sie keinen zusätzlichen Sozialversicherungsbeitrag in Frankreich bezahlen und dementsprechend kein zusätzliches Feld in der Einkommenssteuererklärung ausfüllen. Um die Einkommensgrenze gemäß des Familienquotienten zu bestimmen, können Sie folgende Tabellen zur Hilfe nehmen (Quelle: Circulaire Cnav 2016/56 vom ): Befreiungsgrenze Reduzierten Beitragssatz 4 - Sollte Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2015 entsprechend Ihres Familienquotienten unter der Befreiungsgrenze liegen oder dieser gleich sein, sind sie von den Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihre deutsche(n) Rente(n) befreit. - Sollte sich Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2015 entsprechend Ihres Familienquotienten zwischen der Befreiungsgrenze und dem Grenzwert für einen reduzierten Beitragssatz befinden, dann zahlen Sie den reduzierten Beitragssatz. - Sollte sich Ihr steuerliches Referenzeinkommen entsprechend Ihres Familienquotienten über dem Grenzwert für einen reduzierten Beitragssatz befinden, dann zahlen Sie den vollen Beitragssatz.

5 Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher dieser Fälle auf Sie zutrifft, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt in Frankreich. Vergessen Sie nicht, vor dem Einreichen der Steuererklärungen, diese gut leserlich zu kopieren. 4) Steuererklärung online Steuerzahlern, deren steuerliches Referenzeinkommen übersteigt, müssen 2017 ihre Steuererklärung online durchzuführen. Falls dies auf Sie zutrifft, Sie jedoch nicht über einen Internetanschluss verfügen oder nicht wissen, wie man ihn benutzt, informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt. Sollten Sie dies nicht tun, wird ab dem zweiten Versäumnis eine Geldstrafe von 15 gegen Sie erhoben. Die auszufüllenden Felder der online-steuererklärung sind dieselben wie auf der Papierversion. Um das Formular 2047 ausfüllen zu können, klicken Sie am Ende der Seite auf déclarations annexes und kreuzen Sie anschließend das Kästchen déclaration des revenus encaissés à l étranger par un contribuable domicilié en France an. 5 Das Formular 2047 steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie oben links auf Annexe n 2047 klicken. Beim erstmaligen Öffnen des Formulars 2047, öffnet sich eine Liste, in der Sie dazu aufgefordert werden, die Art der zu versteuernden Einkünfte auszuwählen. Klicken Sie auf das erste Kästchen des traitements, salaires, pensions et rentes imposables en France und auf das letzte Kästchen des revenus de source étrangère imposable aux contributions sociales. Daraufhin öffnen sich automatisch die Kästchen 1AM/1BM und 8TX/8TV.

6 Kontaktdaten der vier INFOBESTen: INFOBEST PAMINA INFOBEST Vogelgrun/Breisach Ancienne Douane/Altes Zollhaus Ile du Rhin 2, rue du Général Mittelhauser F Lauterbourg F Vogelgrun +33 (0) (0) (0) (0) infobest@eurodistrict-regio-pamina.eu vogelgrun-breisach@infobest.eu INFOBEST Kehl/Strasbourg INFOBEST PALMRAIN Rehfusplatz 11 Pont du Palmrain D Kehl am Rhein F Village-Neuf +49 (0) (0) (0) (0) (0) kehl-strasbourg@infobest.eu palmrain@infobest.eu 6 Das Projekt Task Force Rentenbesteuerung wird durch folgende Partner unterstützt:

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