VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE
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- Erna Heinrich
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1 VORRUHESTANDSMODELL IM MALER- UND GIPSERGEWERBE VRM Maler & Gipser Jürg Lehmann, Geschäftsführer
2 Warum ein Vorruhestandsmodell Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Ältere Mitarbeiter sind loyal und verfügen über ein grosses Fachwissen sie können z.b. selbständig auch für sensitivere Kundenaufträge eingesetzt werden ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind für jüngere Berufskolleginnen und -kollegen wertvoll und gefragt 2
3 Rechtlich / Organisatorisch Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (mit analogen Sozialpartnern Unia und Syna) der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab für 10 Jahre Anschluss GVZ-Betriebe per ! und wird durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) Die Durchführung erfolgt über eine separate Stiftung (Sitz in St. Gallen) und ist paritätisch geführt und finanziert Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) AXA wurde das Mandat als operative Durchführungsstelle erteilt. 3
4 Geltungsbereich Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes! Geltungsbereich Ausschlüsse Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes a) Lehrlinge b) kaufmännisches Personal c) Berufsangehörige in höherer leitender Stellung d) Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben inkl. der in der Geschäftsleitung mitarbeitenden Aktionäre und Gesellschafter von Aktiengesellschaften und GmbH, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt Unterstellung im Kaderbereich unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung unter findet sich ein entsprechendes Grundlagenpapier des SMGV 4
5 Freiwillige Unterstellung Ist durch den Betrieb bei der Durchführungsstelle für die gesamte Personengruppe b) - d) zu beantragen: Inhaber können sich ab 55. Geburtstag nicht mehr unterstellen! Einzelunternehmen ohne MA können sich nicht unterstellen! Wird in Form einer Unterstellungsvereinbarung bestätigt Ab Unterstellungsmonat sind 1.70% Beiträge geschuldet Mindestlaufzeit 5 Jahre Unterstellung jeden Monatsanfang möglich, aber nie rückwirkend frühestens Monatserster nach Antragstellung, ab Frühestmögliche Leistung 12 Monate ab erster Beitragszahlung, d.h. ab Freiwillige Unterstellung muss beim Leistungsbezug noch bestehen Formulare unter (Rubrik Arbeitgeber) 5
6 Beiträge 1/2 Meldung der Löhne Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Jahreslohnes Lohnmeldung wird von der Durchführungsstelle aktiv eingefordert: ab 2018: bis Mitte Februar die Lohnsumme des Vorjahres getrennt nach GAV- und freiwillig unterstellten Mitarbeitenden Elektronisches Meldetool in Entwicklung mit persönlichem Zugriffscode (Sicherheit) Postweg mit Formular möglich 6
7 Beiträge 2/2 Zahlung der Beiträge Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Lohnes Arbeitgeberbeitrag 0.85% Arbeitnehmerbeitrag 0.85% Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden (erstmals Januarlöhne 2018) Zu verbuchen unter gleicher Gruppe wie BVG-Beiträge, separater Titel «VRM-Beitrag» Ausgenommen: Mitarbeitende, welche noch im /64 werden Rechnungstellung beim Arbeitgeber: Akonto jährlich ; 67% des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsummen 2017 ~Januar 2018 Schlussrechnung jährlich auf Basis des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar ) Einforderung SUVA-Lohnsumme 2018 im Januar
8 Leistungen 1/3 Frühester Leistungsbezug ab ! Reduktion der Beschäftigung max. 5 Jahre vor Pensionierung (60 Jahre) voller vorzeitiger Ruhestand max. 2 Jahre vor Pensionierung (63 Jahre) Leistungsziel 65-70% des ausfallenden Leistungslohnes (1/12 Brutto-Jahreslohn) maximale BG-Reduktion ohne Leistungskürzung: Jahre 40% Jahre 50% Jahre 66.67% minimale Reduktion 20%; danach in weiteren 10%-Schritten möglich schrittweiser vorzeitiger Ruhestand möglich (ab 3. Schritt zusätzliche Kosten) Leistungen Überbrückungsrente AHV-Minimalrente + 50% ausfallender Leistungslohn für Leistungsvarianten; Onlinerechner auf definitive Leistung; von DFS ermittelt und dem Bezüger mitgeteilt BVG-Sparbeitrag 18% der Überbrückungsrente 8
9 Leistungen 2/3 Leistungsantrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Leistungsvariante zwischen AG und AN abzusprechen Thema vorzeitig aktiv mit dem Leistungsbezüger ansprechen Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) Vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn Massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn (1/12 JL) vor Leistungsbeginn bei Lohnschwankung vor Bezug (20%+) Mittelwert der letzten 4 Jahre bei schwankendem Beschäftigungsgrad: mittlerer BG über 15 Jahre max. Leistungslohn: 3.30x AHV-Maximalrente, d.h. CHF (CHF ) Antragsformular + Merkblätter auf verfügbar Unterlagen zum Antrag v.a. durch Arbeitgeber (mit AN) beizubringen 9
10 Leistungen 3/3 Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungen in CHF pro Jahr Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Alter bei Arbeitszeitreduktion Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% 1653% 1653% 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175 * 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 50% 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Max in % des vollen leistungsbestimmenden Lohnes 27.6% 34.4% 45.9% 68.9% Gesamtbetreffnis ** in % des vorherigen Nettolohnes 94.4% 93.1% 90.4% 86.1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente 10
11 Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn Leistungsbestimmender Monatslohn (5 000 * 13 / 12) Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5 000) Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt) Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes 89.6% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 71.7%
12 Rechenbeispiele Schrittweise Reduktion der Arbeitszeit, Monatslohn CHF Bruttomonatslohn 5'740 Leistungsbestimmender Monatslohn (5 740*13/12) Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5 740) 4' Schritt 2. Schritt Arbeitszeitreduktion im Alter von ½ Monate bis ord. Pensionsalter (65 Jahre) Beschäftigungsgradreduktion pro Schritt 100% 20% 80% Ausbezahlte Summe Überbrückungsrente Verbleibender Nettomonatslohn Überbrückungsrente + Monatslohn in % des Nettolohn 97.2% 86.1%
13 Vorbereitung des Leistungsbezugs Bei Reduktion des Beschäftigungsgrades Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag anpassen auf neuen Beschäftigungsgrad; Lohn gemäss neuem BG wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt (vorbehältlich Überstunden o.ä.) allenfalls BVG-Vorsorgeplan anpassen auf beschäftigungsgradabhängige Lohnkoordination Bei vorzeitigem vollständigem Ruhestand Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag kündigen auf Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Achtung: Kündigungsfrist einhalten) Austritt bei der Pensionskasse des Betriebes (Weiterführung bis ordentliche Pensionierung möglich?); Freizügigkeitsleistung geht an Stiftung Auffangeinrichtung Sporadische Weiterbeschäftigung bis rund CHF pro Jahr möglich 13
14 Leistungserbringung Überbrückungsrente monatlich direkt an den Rentenbezüger, um 25. des Monats; Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) bei Reduktion des BG: verbleibender Lohn durch Arbeitgeber ausbezahlt, monatlich um 25. des Monats BVG-Sparbeitrag 18% der erbrachten Überbrückungsrente; Zahlung direkt durch die Stiftung VRM Bei Reduktion: jährliche Zahlung direkt an die Vorsorgeeinrichtung des Betriebes Bei vorzeitigem vollem Ruhestand: sofern eigene PK nicht weiterführt (diverse in Klärung), quartalsweise Zahlung direkt an Stiftung Auffangeinrichtung Anmeldung Stiftung AE direkt durch die Stiftung VRM 14
15 Was können wir für Sie tun? Die Website wird laufend aktualisiert. Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach Winterthur Telefon
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