Partiarische Nachrangdarlehen der Serie X-Wind II der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH, Berlin. (unternehmerische Beteiligung)

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1 Partiarische Nachrangdarlehen der Serie X-Wind II der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH, Berlin (unternehmerische Beteiligung)

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3 Vorwort Vorwort Liebe Investorinnen und Investoren in die X-Wind Technologie (gesprochen: Cross-Wind Technologie), ich bin sehr häufig angesprochen worden: Kämpft ihr da nicht gegen Windmühlen? Ja, im wahrsten Sinne des Wortes leben wir unser Motto - und: Jede große Idee hat einmal klein angefangen Wir haben den Traum und die Möglichkeit, die Energiewende mit allen wichtigen Forderungen umzusetzen: keine Strompreiserhöhung nötig, keine Verunstaltung der Landschaft, tier- und pflanzenschonende Technik, Wertstoffschonung, anpassbar an den jeweiligen Bedarf und weltweit verfügbar. Viel mehr geht nicht. Seien Sie dabei und machen Sie die Energiewende wirtschaftlich möglich. Wir haben aufgrund der schon sehr regen Nachfrage nach unserer ersten Beteiligungsoption, unser Angebot auf Euro ,- erweitert. Gezeichnet wurde bisher im bis zu fünfstelligen Bereich und wir wurden ermutigt, auch Investoren anzusprechen, die gerne noch deutlich höhere Beträge zeichnen würden. Natürlich möchten wir unsere Fangemeinde aber noch deutlich erweitern, deshalb freuen wir uns, mit einer Mindestzeichnungshöhe von Euro 1.000,- starten zu können. Warum ein Investment in die neue Form der Windenergiegewinnung in Höhen von 100m bis 500m so lohnend ist, lesen Sie in den folgenden Zeilen. Filme zur Technik, Präsentationen zum vertiefenden Verständnis und den Katalog der häufig gestellten Fragen können Sie auf unserer Webseite finden. Auf Ihre Beteiligung freut sich unser ganzes Team. Wir versprechen höchste Sorgfalt im Umgang mit Ihrer Beteiligung bei uns. Uwe Ahrens, Geschäftsführer der NTS Energie- und Transportsysteme - 3 -

4 Inhalt Inhalt VORWORT... 3 INHALT... 4 VERANTWORTLICHKEITSERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG... 6 ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTES... 7 Eckdaten der unternehmerischen Kapitalanlage... 7 Geschäftstätigkeit... 9 Gründe für das Angebot Investitionsvorhaben... 9 Das Produkt: Wie funktionieren X-Windwerke?... 9 X-Wind eine neue Technologie zur Erzeugung von Strom Emissionskosten RISIKEN Allgemeiner Hinweis Maximalrisiko Anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken MARKTUMFELD UND WETTBEWERB Wettbewerb Energiepreise Fazit GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER NTS ENERGIE- UND TRANSPORTSYSTEME GMBH Erzeugung erneuerbarer Energien nach dem NTS-Prinzip NTS-Prinzip Die NTS Entwicklungsphilosophie ANLAGEPOLITIK UND ANLAGEOBJEKT Anlagepolitik Anlageobjekt DIE UNTERNEHMERISCHE BETEILIGUNG Art, Gesamtbetrag und Finanzierungsverantwortung des Anlegers Rechtliche Grundlagen des Angebotes Ausgabebedingungen und Zeichnung Zinsrechte Laufzeit, Kündigungsrechte Rückzahlungsanspruch (nachrangig) Zahlungsvorbehalte Auszahlungen Mitwirkungsrechte Mitwirkungspflicht Rangstellung Liquidationserlös Haftung des Anlegers Übertragbarkeit Bekanntmachungen Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Kosten des Anlegers DIE WESENTLICHEN GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION Allgemeiner Hinweis Einkommensteuer Sonstige Steuern DIE NTS ENERGIE- UND TRANSPORTSYSTEME GMBH Unternehmensangaben Geschäftsführung der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH Beirat Kompetenz des Managements GESELLSCHAFTSVERTRAG DER NTS ENERGIE- UND TRANSPORTSYSTEME GMBH

5 Inhalt PARTIARISCHE NACHRANGDARLEHEN X-WIND II DER NTS ENERGIE- UND TRANSPORTSYSTEME GMBH (BETEILIGUNGSBEDINGUNGEN) GLOSSAR FERNABSATZRECHTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN VERBRAUCHER Allgemeine Unternehmensinformationen über die Emittentin/Anbieterin Informationen über die Kapitalanlage

6 Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung Verantwortlichkeitserklärung der Geschäftsführung Anbieterin und Emittentin der mit diesem Exposé angebotenen unternehmerischen Beteiligung in Form eines sogenannten partiarischen Nachrangdarlehens ist ausschließlich die NTS Energie- und Transportsysteme GmbH Sitz: Berlin Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm Berlin Die Emittentin, vertreten durch ihren Geschäftsführer, übernimmt für den Inhalt dieses Exposés die Verantwortung und erklärt, dass die im Exposé genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Berlin, Mai 2014 Uwe Ahrens Geschäftsführer der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH - 6 -

7 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der unternehmerischen Kapitalanlage Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der unternehmerischen Kapitalanlage Emittentin Rechtsform/Registergericht Sitz/Geschäftsanschrift Geschäftsführung NTS Energie- und Transportsysteme GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB B. Kurfürstendamm 217, D Berlin Uwe Ahrens Geschäftstätigkeit Die Entwicklung, industrielle Herstellung und der Vertrieb von X- Windenergieanlagen bzw. Transportsysteme, aber auch die Vermarktung von Entwicklungsergebnissen in Form von Lizenzen oder den Verkauf von Patentrechten, Lizenz- und anderen Schutzrechten (Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster etc.) in den jeweiligen Ländern. Kapitalanlage Unternehmerische Beteiligung in Form eines festverzinslichen partiarischen Nachrangdarlehens mit der Emissionsbezeichnung X-Wind II. Das Darlehen beinhaltet einen Rangrücktritt der Zahlungsansprüche der Anleger gegenüber sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin sowie Zahlungsvorbehalte. Zahlungen können nur verlangt werden, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird (siehe 11 der Beteiligungsbedingungen) Emissionsvolumen Euro ,- Besteuerung Zinszahlungen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Haftung des Anlegers Handelbarkeit Bis zur Höhe des gezeichneten Darlehensbetrages zzgl. Agio, keine Nachschusspflicht Abtretung mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein Zweitmarkt für Handel Mindestzeichnungssumme Euro 1.000,- Agio Gewährungszeitpunkt Mindestlaufzeit Kündigung Zinssatz Zinslauf Zinstermin Bis zu 5% des gezeichneten Darlehensbetrages. Sofern die Zeichnung bis zum 30. September 2014 erfolgt, wird kein Agio erhoben. Das Darlehen gilt am Tag der Gutschrift des Darlehensbetrages auf einem Konto der Emittentin als gewährt. Mindestens fünf volle Kalenderjahre ab dem Gewährungszeitpunkt Nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31. Dezember eines Kalenderjahres Zinsstaffel (jeweils bezogen auf den valutierten Darlehensbetrag): 5% p.a. bis zum 31. Dezember 2014, 5,5% p.a. vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015, 6% p.a. vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016, 6,5% p.a. vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und 7% p.a. ab dem 01. Januar Der jeweilige Zinssatz erhöht sich bei einem valutierten Darlehensbetrag von einschließlich Euro 5.000,- bis Euro 9.999,- um 0,5% p.a.. Ab einem valutierten Darlehensbetrag von einschließlich Euro ,- erhöht sich der jeweilige Zinssatz um 1% p.a.. Der erste Zinslauf beginnt am Gewährungszeitpunkt und endet am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres. Folgende Zinsläufe beginnen jeweils am ersten Kalendertag des folgenden Kalenderjahres und enden am letzten Kalendertag des gleichen Kalenderjahres. Unterjährig jeweils am 14. Bankarbeitstag nach Ablauf eines Kalenderquartals in vier gleichen Raten - 7 -

8 Zusammenfassung des Angebotes Eckdaten der unternehmerischen Kapitalanlage Gewinnbeteiligung Bonuszins nach Exitereignis Kapitalrückzahlung Zahlungsvorbehalte Maximalrisiko Angesprochene Anlegerkreise Die partiarischen Nachrangdarlehen werden während der Laufzeit zusätzlich mit 5% p.a. bezogen auf den eingezahlten Darlehensbetrag verzinst, wenn und soweit die Höhe des Jahresergebnisses der Darlehensnehmerin über Euro ,- liegt. Soweit die Summe des Jahresergebnisses unter oder gleich Euro ,- beträgt, wird kein Gewinnanteil gewährt. Die Zahlung des Gewinnanteils ist am 30. Juni des folgenden Jahres fällig. Nach Eintritt eines Exitereignisses werden die partiarischen Nachrangdarlehen zusätzlich zu den Zinsen und einer etwaigen gewinnabhängigen Verzinsung einmalig mit einem Bonuszins bedient, der quotal 1% des Exitgewinns entspricht und dessen Höhe im Einzelnen nach 6 Abs. 3 der Beteiligungsbedingungen berechnet wird. Voraussetzung ist, dass das Exitereignis während der Laufzeit der partiarischen Nachrangdarlehen durch die Emittentin durch Bekanntmachung angekündigt wird. Die Zahlung des Bonuszinses ist drei Monate nach dem Exitereignis fällig. Bei ordentlicher Kündigung des Darlehensgebers: 14 Bankarbeitstage nach Wirksamwerden der Kündigung Bei Kündigung der Emittentin nach Exitereignis: drei Monate nach dem Exitereignis Ein Anspruch der Anleger auf Zahlung von Zinsen, eines etwaigen Gewinnanteils, des Bonuszinses nach Exitereignis und die Rückzahlung des Darlehens besteht dann nicht, wenn durch einen solchen Anspruch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt werden würde (vgl. 11 der Beteiligungsbedingungen). Mit dieser Kapitalanlage ist das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen und etwaiger nicht gezahlter Gewinnanteile und/oder Bonuszinsen verbunden. Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und bereit sind, Finanzierungsverantwortung für die Emittentin zu übernehmen

9 Zusammenfassung des Angebotes Geschäftstätigkeit Geschäftstätigkeit Die Geschäftstätigkeit der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH (im Folgenden auch NTS, Emittentin und Gesellschaft genannt) umfasst die Entwicklung, die industrielle Herstellung und der Vertrieb neuer X-Windenergieanlagen aber auch die Vermarktung von Entwicklungsergebnissen in Form von Lizenzen oder der Verkauf von Patentrechten, Lizenz- und anderen Schutzrechten (Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster etc.) in den jeweiligen Ländern. Die NTS entwickelt und baut Großanlagen zur Stromerzeugung mit Power-Kites (auch Energiedrachen genannt), die in 100m bis 500m Höhe fliegen. Gründe für das Angebot Investitionsvorhaben Durch die aus dieser Emission zufließenden finanziellen Mittel plant die Emittentin die Errichtung und den anschließenden Betrieb einer Vorführ- und Testanlage für Windenergieerzeugung mit sog. Power- Kites zur Unterstützung der laufenden Verkaufsprozesse für Groß- (oder Serien-) Anlagen sowie zur Leistungsoptimierung und Überprüfung weiterer technischer Evolutionsschritte. X-Wind: Die nahezu unsichtbare, tier- und pflanzenfreundliche, rohstoffschonende, skalierbare, gebietsunabhängige und hoch profitable erneuerbare Energiequelle. Das Produkt: Wie funktionieren X-Windwerke? Grundsätzlich gibt es eine Energiequelle, die, solange die Sonne scheint, kostenlos zur Verfügung steht. Die Kontinentalwinde. Die Sonne erwärmt die Luft in Äquatornähe, an den Polen kühlt sie sich ab. Dies führt zu einem stetigen Energieaustausch, der mit der Höhe auch noch zunimmt. Dies ist die Basisüberlegung zu unserer X-Wind Technologie. Die X-Wind Idee: Schiffsantriebe ziehen Elektroloks und erzeugen dabei Strom

10 Zusammenfassung des Angebotes Das Produkt: Wie funktionieren X-Windwerke? Die Cross-Windtechnik ist die Kombination bewährter und erprobter Technologien. Moderne Schiffsantriebe (z.b. Kite von Skysails), die Motor-/Generatoreinheit von modernen Elektroloks und Standardschienen der Bahn, werden zu einer X-Windanlage kombiniert

11 Zusammenfassung des Angebotes Das Produkt: Wie funktionieren X-Windwerke? Die Kombination aus Drehgestell, Drehlager und unserer Steuerungseinheit ergibt eine NTS Powerunit (Energieerzeugungseinheit). Drehgestelle sind Standardprodukte der Schienentechnik in Leistungsbereichen bis zu 5 MW. Die durch die Zugkraft der Energiedrachen induzierte elektrische Energie wird dann wie bei der S- Bahntechnik mittels Stromschienen in das Netz eingespeist. Dabei können sich folgende Vorteile ergeben: NTS X-Windanlagen (sprich: Cross-Windanlagen) können nach allen Analysen hochprofitabel sein, da sie nach jetzigen Erkenntnissen Strom zu Herstellkosten erzeugen, die wettbewerbsfähig mit den Kosten wären, die bei der Energieproduktion mit fossilen Brennstoffen entstehen. (Fraunhofer IWES, 2012)1 NTS X-Windanlagen würden kaum Netzerweiterungen benötigen, da sie in Verbrauchernähe gebaut werden können. NTS X-Windanlagen können bis zu 3 Mal mehr Vollaststunden im Vergleich zu ca Vollaststunden bei Onshore Windkraftanlagen (WKA) liefern.2 NTS X-Windanlagen haben das Potenzial, bis zu ca. 90% des Jahres Strom zu liefern. NTS X-Windanlagen wären während des Betriebes bei entsprechender Vorplanung über einen längeren Zeitraum ohne hohe Investitionsaufwendungen an den jeweiligen Bedarf anpassbar (Skalierung durch Entnahme oder zusätzliche Powerunits zur Anpassung an die Bedarfsentwicklung des Kunden möglich). 1 (Fraunhofer IWES, 2012) 2 (GL Garrad Hassan, 2011)

12 Zusammenfassung des Angebotes Das Produkt: Wie funktionieren X-Windwerke? NTS X-Windanlagen sind extrem regelfähig. Sie können in weniger als 30 Sekunden vom Netz genommen werden (Drachen in Leerlaufstellung). NTS X-Windanlagen können in fast allen Regionen und relativ unabhängig von der landschaftlichen Topologie gebaut und betrieben werden. NTS X-Windanlagen sind im Vergleich zu konventionellen Windkraftanlagen in der Landschaft kaum wahr zu nehmen. Realer Größenvergleich Berliner Fernsehturm mit Standarddrachengröße Die Nutzung von Höhenwind ist heute eine der vielversprechendsten erneuerbaren Energieformen 3, um die Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe auf wirtschaftlicher Basis zu ersetzen, da mit der Höhe sowohl die Stärke als auch die Verfügbarkeit von Wind zunimmt. 4 Die von NTS entwickelte patentierte Höhenwindanlage nutzt die starken und stabilen Winde in Höhen bis zu 500m. Studien (Aeroix, 2008) 5 zeigen Verfügbarkeiten dieser Anlage von teilweise > 90% pro Jahr und Produktionskosten, die geringer sind als die, die bei der Nutzung fossiler Brennstoffe anfallen: 3 (GL Garrad Hassan, 2011) 4 (Fraunhofer IWES, 2012) 5 (Aeroix, 2008)

13 Zusammenfassung des Angebotes X-Wind eine neue Technologie zur Erzeugung von Strom Abb. 1: Entwicklung der Windgeschwindigkeit über die Höhe Die Energie im Wind nimmt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit zu. Doppelte Windgeschwindigkeit bedeutet achtmal soviel Energie! Sprich: unabhängig vom Standort: dort wo eine konventionelle Windkraftanlage erntet, kann eine X-Windanlage mindestens zweimal und bis zu dreimal mehr elektrischen Strom erzeugen. Konventionellen Windkraftanlagen bleiben nur die Alternativen noch höher mit noch größeren Rotoren zu bauen oder dort hin zu gehen, wo der Wind auch stärker weht: Offshore. Anmerkung: Die Veränderung der Luftdichte kann bis 1000m Höhe vernachlässigt werden. X-Wind eine neue Technologie zur Erzeugung von Strom Die fossilen Brennstoffe sind endlich. Die Preise dafür sind nicht nur starken politischen Schwankungen unterworfen, sondern sie werden unweigerlich mit Schwankungen natürlich, aber auf jeden Fall, auf Dauer betrachtet, kontinuierlich steigen. Bekanntlich bedeutet die Energiewende vor allem Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne und ihre Derivate: Wind, Wasser und Pflanzen). Windkraft hat den größten Anteil, sie zu nutzen ist meistens auch relativ kostengünstig. Doch nicht ohne Nachteile wie Lärm und vor allem: Störung des Landschaftsbildes. So sind Möglichkeiten für

14 Zusammenfassung des Angebotes X-Wind eine neue Technologie zur Erzeugung von Strom neue Windkrafträder eingeschränkt und auf hoher See mit großen Risiken und hohen Kosten verbunden. Ganz anders bei einem X-Windwerk (sprich Cross-Windwerk): das ist eine neuartige Höhenwindkraftanlage ohne diese Nachteile. Drachen einer X-Windanlage in Originalgröße Ansicht einer X-Windkraftanlage in der Landschaft (kaum wahrnehmbar) X-Windanlage Bodensystem in Originalgröße Die für den Antrieb notwendigen Zugdrachen, von uns auch Energy-Kites oder Energiedrachen genannt, bewegen sich in so großer Höhe, dass sie kaum noch sichtbar sind. Die Energieüberträger auf dem Boden sind kleine Steuerungseinheiten ähnlich den Wagen einer S- oder Straßenbahn auf Schienen. Moderne Elektrolokomotiven, S- oder Straßenbahnen erzeugen Strom, wenn man an ihnen zieht. So einfach funktioniert auch die X-Windtechnik! Was können wir mit Ihrer Unterstützung erreichen? Träumen Sie mit uns von einer Energiequelle, die: menschen-, tier- und pflanzenfreundlich ist, wirtschaftlich vertretbar und nicht teurer als vorhandene Energiequellen ist, keine Rohstoffe verschwendet, keine Schlagschatten wirft, möglichst leise ist und auch nicht die Landschaft verschandelt, an der sich die Anleger nach ihren Möglichkeiten beteiligen können, dabei etwas für das Klima tun können und das mit guten Renditeaussichten

15 Zusammenfassung des Angebotes Emissionskosten Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen und zum anderen einmalige fixe Kosten für die Initiierung der partiarischen Nachrangdarlehen, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Erfolgsabhängige Kosten Das aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließt vollumfänglich der Gesellschaft zu. Dabei entstehen platzierungsabhängige Emissionskosten (Platzierungskosten), die teilweise durch das Agio gedeckt sind. Die entstehenden variablen Kosten beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung und den Vertrieb (Provisionen) sowie die Emissionsbegleitung und sind mit durchschnittlich 6,65% des Emissionsvolumens kalkuliert. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen betragen bei Vollplatzierung voraussichtlich ca. Euro ,-. Dem stehen bei Vollplatzierung Einnahmen aus dem Agio (bis zu 5% unter Berücksichtigung eines etwaigen Agio-Erlasses) in Höhe von kalkuliert (aufgrund des Agio-Erlasses) voraussichtlich ca. Euro ,- gegenüber, so dass die Nettoplatzierungskosten voraussichtlich ca. Euro ,- betragen. Sonstige Kosten Für die Erstellung und Entwicklung des Exposés, den Druck und das weitere Marketing zur Anlegergewinnung fallen Aufwendungen in Höhe von etwa 2% des Emissionsvolumens (Euro ,-) an. Nach den Planungen der Emittentin werden diese Kosten teilweise aus dem laufenden Mittelzufluss der Emission gedeckt. Gesamtkosten Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich ca. Euro ,-. Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio in Höhe von ca. Euro ,- gegenüber. Daher entsteht bei einer Vollplatzierung aus den Emissionskosten eine Nettobelastung der Kapitalanlage in Höhe von voraussichtlich ca. Euro ,

16 Risiken Allgemeiner Hinweis Risiken Allgemeiner Hinweis Im Folgenden werden die Risikofaktoren dargestellt, die für die Bewertung des Marktrisikos der partiarischen Nachrangdarlehen von ausschlaggebender Bedeutung sind sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Die Darstellung der Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Beratung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund dieser Risikofaktoren getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Es wird empfohlen, gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen. Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die sich grundsätzlich aus ihrer Geschäftstätigkeit sowie aus dem Erwerb der partiarischen Nachrangdarlehen ergeben können, dargestellt. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zusätzliche Risiken aus der individuellen Situation des Anlegers sowie aus bisher unbekannten oder als unwesentlich erachteten Sachverhalten ergeben können. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Emittentin haben, mit der Folge, dass die Emittentin nicht, oder nur eingeschränkt in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Zins-, Gewinnanteils- und Rückzahlungsverpflichtungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen gegenüber den Anlegern zu bedienen. Im ungünstigsten Fall kann es zu einer Insolvenz der Emittentin und damit zu einem Totalverlust der Investition kommen. Maximalrisiko Das Hauptrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt in der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin. Deshalb verbindet sich mit dieser Kapitalanlage das Risiko des Teil- oder sogar des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals und noch zu zahlender Zinsen, Gewinnanteile und/oder Schlussboni. Dieses Risiko besteht vornehmlich - bei einer Insolvenz der Emittentin, da Ansprüche der Anleger in der Insolvenz nachrangig sind, und - im Falle einer stark negativen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin, da Ansprüche der Anleger auf Zahlungen nicht bestehen, wenn hierdurch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin herbeigeführt werden würde (vgl. 11 der Beteiligungsbedingungen). Insbesondere bei einer Finanzierung des Erwerbs des partiarischen Nachrangdarlehens durch einen Kredit kann es zudem über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus auch zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen, da die aufgenommenen Fremdmittel (Kredit) einschließlich der verbundenen Kosten trotz des Teil- und Totalverlustes des partiarischen Nachrangdarlehens einschließlich noch nicht gezahlter Zinsen sowie Gewinnanteile und/oder Schlussboni weiterhin zurückzuführen sind. Es wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen

17 Risiken Anlagegefährdende Risiken Anlagegefährdende Risiken Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse durch die Emittentin nicht erzielt werden und im ungünstigsten Fall zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers führen können. Geschäftstätigkeit Die Emittentin entwickelt und baut Großanlagen zur intelligenten Stromerzeugung mit Energiedrachen (Kites). Durch die aus dieser Emission zufließenden finanziellen Mittel soll in Mecklenburg- Vorpommern eine Vorführ- und Testanlage für sog. Power-Kites gebaut und betrieben werden. Hierdurch ist die Emittentin insbesondere den nachfolgend dargestellten Risiken ausgesetzt. Investitionskosten Die Investitionskosten für die Errichtung der Vorführ- und Testanlage und der dazugehörigen Infrastruktur werden durch einen Generalübernehmervertrag oder einzelne Verträge vertraglich fixiert. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Kosten aus noch unvorhersehbaren Gründen überschritten werden können, was zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen führen würde. Da die Emittentin die Windenergieanlagen errichtet, trägt sie auch das damit verbundene Bauherrenrisiko, so dass die überschreitenden Kosten von der Emittentin finanziert werden müssten. Dementsprechend könnten steigende Investitionskosten bei der Anlagenerrichtung die Ergebnisse der Emittentin verringern. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Entwicklungsrisiken Die Entwicklung des Marktes für regenerative Energien ist fortwährenden und dynamischen Änderungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass allgemeine Veränderungen in der jeweiligen Branche oder auch eine sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber den von der Emittentin verwandten Systemen und/oder hierfür verwandten Komponenten negativen Einfluss auf bestehende oder vorbereitete Verträge der Emittentin haben könnten. Dadurch besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Subvention anderer Technologien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch staatliche oder andere Organisationen andere Technologien als die von der Emittentin verwendete Windenergieanlage gefördert werden. In diesen Fällen kann der Betrieb derartiger Energieanlagen unwirtschaftlich werden. Dadurch besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Standortrisiken Der ausgewählte Standort für die Errichtung der Vorführ- und Testanlage sollte den Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb genügen. Es besteht das Risiko, dass ein Standort ausgewählt wurde, welcher nicht über dauerhaft ausreichende Windverhältnisse verfügt oder dessen Eignung für die Errichtung einer solchen Anlage nicht gegeben ist oder sich im Laufe der Zeit verändert. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Vertragsrisiken Am vorgesehenen Standort für die Anlage wird kein Eigentum am Grundstück erworben. Um Grundstücke als Standorte für Windenergieanlagen nutzen zu können, wurden mit den jeweiligen Eigentümern Pacht- und Nutzungsverträge über die gesamte Projektlaufzeit vereinbart. Es besteht das Risiko, dass eine juristische Anfechtbarkeit solcher Verträge zu Verzögerungen bei der Realisierung und Finanzierung der Vorführ- und Testanlage führt und die Emittentin geringere bis gar keine Erträge er

18 Risiken Anlagegefährdende Risiken wirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Nachbargrundstücke veräußert werden und neue Grundstückseigentümer im Falle fehlender oder nicht ausreichender grundbuchrechtlicher Absicherung der Leitungsrechte berechtigt sind, die Entfernung der Leitungen aus ihrem Grundstück zu fordern. Hierdurch besteht das Risiko, dass der Betrieb der Anlage vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein kann und zusätzliche Kosten für eine Neuverlegung der Leitungen auf anderen Grundstücken entstehen, wodurch die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Verzögerungen bei Inbetriebnahme Die bauliche Fertigstellung der Vorführ- und Testanlage ist auch abhängig von den Witterungsbedingungen. Bei lang anhaltend schlechter Witterungslage kann sich die Fertigstellung verzögern, sodass es zu einer verspäteten Inbetriebnahme kommen kann. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen. Aufgrund einer verspäteten Inbetriebnahme der Anlage besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erwirtschaftet. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Gleiches gilt für den Fall, dass Komponenten für die Errichtung der Anlage nicht termingerecht verfügbar sind. Reparatur- und Instandhaltungskosten Der Testbetrieb von X-Windenergieanlagen ist mit Kosten für den laufenden Betrieb, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltung, verbunden. Die Emittentin beabsichtigt, mit anderen Unternehmen einen langfristigen Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag soll die Instandhaltung sowie die Reparatur inklusive Ersatzteilbeschaffung der Anlagen umfassen. Die Laufzeit des Vertrages soll mindestens 3 Jahre und höchstens 10 Jahre betragen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Emittentin nach Vertragsende keinen Dienstleister oder nur einen Dienstleister zu deutlich schlechteren Konditionen für die Wartungstätigkeiten gewinnen kann. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass (einer) der Vertragspartner vollständig ausfällt und ein möglicher Ersatz nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Für den Fall, dass die eingeplanten Mittel aufgrund von hohen außerplanmäßigen Kosten nicht zur Gänze ausreichen sollten, gehen die zusätzlichen Kosten zulasten der Geschäftsergebnisse der Emittentin. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Gewährleistung Es besteht das Risiko, dass Baumängel an der zu errichtenden Anlage erst nach der Abnahme oder nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfristen auftreten. Dies könnte dazu führen, dass der Emittentin keine Gewährleistungsansprüche mehr zustehen. Dieser Umstand kann zu geringeren Erträgen bei der Emittentin führen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Behördliche Anordnungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungs- oder Umweltbehörden während der Testphase der Anlage nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen in Bezug auf die etwaig erteilten behördlichen Genehmigungen beschließen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Anlage und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Gleiches gilt für Einsprüche gegen erteilte Genehmigungen. Der Eintritt eines oder mehrerer der beschriebenen Risiken könnte bei der Emittentin zu Ertragsausfällen führen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen

19 Risiken Anlagegefährdende Risiken Technische Risiken Als technische Parameter sind die technische Verfügbarkeit und die Leistungskennlinie einer X- Windenergieanlage (diese gibt an, bei welcher Windgeschwindigkeit eine bestimmte Leistung erzeugt wird) für den Energieertrag entscheidend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die technische Verfügbarkeit als auch die Leistungskennlinie geringer sein können als erwartet. Sollte die Leistungskennlinie langfristig unterschritten werden, würde die Emittentin schlechtere Ergebnisse als kalkuliert erzielen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Insolvenz von Vertragspartnern In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden und neue Verträge mit neuen Vertragspartnern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen, die die Geschäftsergebnisse der Emittentin verringern könnten. Darüber hinaus wäre die Emittentin möglicherweise gezwungen, höhere Vergütungen an die neuen Vertragspartner zu zahlen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Ergebnisse führen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Anspruchsdurchsetzung Bei Streitigkeiten mit Vertragspartnern oder Gesellschaftern über die Auslegung bestehender oder zukünftig noch abzuschließender vertraglicher Vereinbarungen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden. Es kann bei einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen werden, dass diese einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und zudem ein negatives Endergebnis für die Emittentin bedeuten kann. Selbst im Falle eines Obsiegens der Emittentin im Rechtsstreit könnte der in Anspruch zu nehmende Vertragspartner über die Zeit zahlungsunfähig geworden sein, sodass die gerichtlich festgestellten Ansprüche nicht durchgesetzt werden könnten. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Geschäftsergebnisse der Emittentin führen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Verkehrssicherungspflichten Als Betreiber einer X-Windenergieanlage unterliegt die Emittentin der allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von der Emittentin zu tragen. Dies könnte zu einer Verminderung der Einnahmen führen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Versicherung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist oder ganz versagt wird. Es können an der Anlage Schäden durch Vandalismus oder Naturgewalten entstehen, die eine abgeschlossene Versicherung nicht deckt. Auch könnte aufgrund von mehrfach auftretenden Beschädigungen an der Anlage eine Steigerung der Versicherungsprämie erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass nach einem Auslaufen eines Vertrages ein erforderlicher Neuabschluss eines Versicherungsvertrages nur zu höheren Prämien möglich ist. Dies könnte sich negativ auf die Geschäftsergebnisse der Emittentin auswirken. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Rückbau Nach Beendigung der Nutzung der Anlage besteht für die Emittentin die Verpflichtung des Rückbaus derselben und der dazugehörigen Trasse. Die genaue Höhe der Kosten für den Rückbau könnte höher als erwartet ausfallen, was die Geschäftsergebnisse der Emittentin verringern würde. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen

20 Risiken Anlagegefährdende Risiken Höhere Gewalt Es besteht das Risiko, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und die Testanlage betreffen, sodass deren Betrieb stark beeinträchtigt ist und gegebenenfalls auch zum Erliegen kommt. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass menschliche Eingriffe wie Vandalismus oder Diebstahl erfolgen. Dadurch würde die Emittentin geringere bis keine Einnahmen erzielen. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Sinken der Preise für fossile Energieträger Soweit es zu einem nachhaltigen Verfall der Preise für fossile Energieträger kommt, ist nicht auszuschließen, dass die Emittentin geringere Einnahmen erzielt, was zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen kann. Einspeisevergütung und staatliche Regelungen Die Geschäftstätigkeit der Emittentin wird wesentlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflusst. Das Gesetz regelt u.a. die Höhe und Dauer von Einspeisevergütungen sowie die Verpflichtung der Energieversorger, den Strom einer Windenergieanlage zu einem festen Preis abzunehmen. Sollten daran gesetzgeberische Änderungen vorgenommen werden, welche Dauer und Höhe der Einspeisevergütungen deutlich verringern, kann dies die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlage gefährden. Sollten Änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtern, könnte dies zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen. Insbesondere eine Abschaffung der gesetzlichen Mindestvergütungen könnte die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Emittentin verschlechtern. Dieser Umstand würde zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen, was wiederum zu geringeren Zahlungen an die Darlehensgeber bis hin zum Totalverlust der Einlage zzgl. Agio führen kann. Sollten des Weiteren die erforderlichen technischen und betrieblichen Vorgaben des EEG durch die Emittentin nicht fristgerecht erfüllt werden, könnten diese nur teilweise, zu schlechteren Bedingungen oder nicht von der Einspeisevergütung profitieren. Dadurch besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse erzielt. Dies kann zu geringeren Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger oder deren Ausfall führen. Vertrieb der partiarischen Nachrangdarlehen Für die Platzierung der mit diesem Exposé angebotenen partiarischen Nachrangdarlehen besteht keine Platzierungsgarantie. Zur Aktivierung des Vertriebs wäre die Emittentin möglicherweise angewiesen, höhere als die kalkulierten Vertriebsprovisionen zu vereinbaren, weitere Marketingmaßnahmen zu ergreifen bzw. zusätzliche oder abgeänderte Produktvarianten zu entwickeln. Derartige Maßnahmen sind üblicherweise mit z.t. erheblichen Kosten verbunden, wodurch vor allem Nebenkosten ansteigen würden und dies sich auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken könnte, Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung der partiarischen Nachrangdarlehen vorzunehmen. Außerdem besteht am außerbörslichen Kapitalmarkt ein umfassendes Angebot an alternativen Produkten, so dass nicht auszuschließen ist, dass es der Emittentin nicht gelingt, ausreichende Vertriebskapazitäten zu akquirieren. Dies hätte einen verminderten Zufluss von Anlegergeldern zur Folge, was sich negativ auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken könnte, Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an den Anleger vorzunehmen. Zahlungsvorbehalte Für alle Zahlungsansprüche der Anleger gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen, Gewinnanteile und ggf. Bonuszinsen sowie die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt würde (siehe 11 der Beteiligungsbedingungen). Daher ist das Beste

21 Risiken Anlagegefährdende Risiken hen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlung aus den partiarischen Nachrangdarlehen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Fälligkeitstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann. Wird der Zahlungsvorbehalt nicht beseitigt, hat dies den Totalverlust für den Anleger zur Folge. Kürzungs- und Schließungsmöglichkeit Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen zu kürzen. Des Weiteren ist die Emittentin durch Beschluss der Geschäftsführung ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Zeichnungsfrist zu verkürzen. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Darlehenshöhe zugeteilt wird und die Anlage eine geringere als die bei der Zeichnung erwartete Rendite aufweist. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Kapitalanlage vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zu Grunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass die angestrebten Erträge für die Emittentin und damit auch für den Anleger nicht erwirtschaftet werden können. Schlüsselpersonen Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Es besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger vorzunehmen. Interessenkonflikte Wegen der potentiellen Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin potentielle Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Emittentin und damit die wirtschaftlichen Ergebnisse der Anleger betroffen sein. Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass Herr Uwe Ahrens gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter und (technischer) Geschäftsführer der Emittentin ist. Darüber hinaus sind die Gesellschafter Herr Dr. Martin Wienkenhöver, Herr Mario Caroli, Herr Dr. Henner Gladen und der jeweilige Geschäftsführer der Ecognized GmbH zeitgleich Beiratsmitglieder der Emittentin. Steuern Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können für die Emittentin nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin haben und somit die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger vorzunehmen. Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der

22 Risiken Anlagegefährdende Risiken Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Aufgrund dessen besteht das Risiko, dass die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigt wird, Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anleger vorzunehmen. Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Nach der Abgabe der Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben nicht möglich. Eine Kündigung des partiarischen Nachrangdarlehens ist zum Ende der Mindestlaufzeit von fünf vollen Kalenderjahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach einer mittelfristigen Bindungsdauer. Sowohl die Emittentin als auch der Anleger können die Darlehen zum/nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen. Sofern die Emittentin ihr Kündigungsrecht ausübt, obwohl der Anleger das Darlehen über die Mindestlaufzeit beibehalten möchte, besteht für ihn das Risiko, dass seine Anlage eine geringere als die von ihm erwartete Rendite aufweist. Aufsichtsrechtliches Umfeld Es besteht das Risiko, dass die Emittentin aufgrund geplanter und/oder künftiger aufsichtsrechtlicher Beschränkungen und/oder Regulierungen und/oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen nicht in der Lage ist, die Anlagepolitik der Kapitalanlage umzusetzen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und/oder Erfordernisse gezwungen wäre, die Anlagepolitik der Kapitalanlage zu ändern und/oder weitere Erfordernisse zu erfüllen. Eine Änderung der Anlagepolitik der partiarischen Nachrangdarlehen und/oder die Erfüllung weiterer Erfordernisse könnten dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung der partiarischen Nachrangdarlehen und der NTS Energie- und Transportsysteme GmbH nicht den Erwartungen der Emittentin wie bei Umsetzung der ursprünglichen Anlagepolitik entspricht. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin keine oder weniger Erträge erwirtschaftet, was sich auf die Fähigkeit der Emittentin auswirken könnte, Zahlungen aus den partiarischen Nachrangdarlehen an die Anlege vorzunehmen. Rangstellung der Ansprüche Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin sind die nachrangigen Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z.b. Lieferanten) zu bedienen. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Gewinnanteile, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse. Reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um auf nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren Zahlungen zu leisten, hätte dies für den Anleger den Totalverlust des partiarischen Nachrangdarlehens zur Folge. Mitwirkungs- und Vermögensrechte Die partiarischen Nachrangdarlehen begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin auf laufende Zinszahlungen und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zum Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit. Die partiarischen Nachrangdarlehen gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in Bezug auf die Emittentin. Verwässerung

23 Risiken Anlegergefährdende Risiken Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit den partiarischen Nachrangdarlehen steht oder im Rang vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko besteht, dass die Höhe der Zinszahlungen durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen. Keine Einlagensicherung Partiarische Nachrangdarlehen sind Kapitalanlagen, für die weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Einlagensicherung besteht. Anlegergefährdende Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Darlehensbetrages des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Handelbarkeit, Übertragbarkeit Die angebotenen partiarischen Nachrangdarlehen sind mit Zustimmung der Emittentin durch Abtretung frei übertragbar. Die partiarischen Nachrangdarlehen sind jedoch nicht an einem organisierten Markt handelbar. Ihre Veräußerbarkeit ist insofern eingeschränkt. Eine Veräußerung der partiarischen Nachrangdarlehen ist nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer findet, so dass der Anleger erst nach Kündigung des Nachrangdarlehens zum Ablauf der Mindestvertragsdauer ausscheiden und nicht vor der Kündigung über sein eingesetztes Kapital verfügen kann oder das partiarische Nachrangdarlehen nur zu einem geringeren Erlös veräußerbar ist. Fremdfinanzierung Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der partiarischen Nachrangdarlehen ganz oder teilweise durch Fremdmittel zu finanzieren. Doch wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch die Risikostruktur der Anlage erhöht. Die Rückführung der Fremdmittel und die mit der Finanzierung verbundenen Zinszahlungen sind von dem Anleger zu bedienen, unabhängig von der Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens und der Leistung von Zinszahlungen durch die Emittentin. Steuern und Gesetz Trotz des grundsätzlich bestehenden sog. Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass partiarische Nachrangdarlehen von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die kalkulierten Renditen nicht (mehr) erzielt werden können

24 Marktumfeld und Wettbewerb Anlegergefährdende Risiken Marktumfeld und Wettbewerb Als Markt für die von der Emittentin errichteten bzw. zu errichtenden Anlagen (im Folgenden auch X- Windanlagen genannt) wird der weltweite Stromenergiemarkt angesehen. Aufgrund ihrer bisherigen Erkenntnisse geht die Emittentin davon aus, dass mit den X-Höhenwindanlagen der NTS Gestehungskosten erreicht werden, die günstiger sind als elektrischer Strom aus fossilen Brennstoffen 6. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen hat die Emittentin bereits eine Anlage zur Erzeugung von 120 GWh/Jahr (entsprechend dem Bedarf von Haushalten) exemplarisch für den Referenzstandort Leipzig durchgerechnet und für vergleichbare Höhenwindanlagen vom Fraunhofer Institut IWES bestätigt 7. Die Rechnung zeigt, dass eine solche Anlage mit einem Investitionsvolumen von rund Euro 29,5 Mio. auszustatten wäre. Um dieselbe Menge an Energie mit herkömmlichen Windkraftanlagen am Referenzstandort Leipzig zu erzeugen, wäre ein Investitionsvolumen von bis zu Euro 70 Mio. notwendig. Während herkömmliche Windkraftanlagen am Referenzstandort über rund Volllaststunden p.a. verfügen, wird bei X-Windanlagen von rund Volllaststunden ausgegangen. Die Differenz ergibt sich zum einen aus der niedrigen Investition in die Zukunft der Energieerzeugung Einschaltgeschwindigkeit (Windgeschwindigkeit von 2-3m/Sekunde bei X-Windanlagen) sowie der höheren Verfügbarkeit des Windes in der Betriebshöhe der X-Windanlagen. Damit sind X-Windanlagen den herkömmlichen Windkraftanlagen wirtschaftlich um den Faktor bis zu 3 überlegen und gegenüber den fossilen Brennstoffen auch ohne Förderungen und staatliche Zuschüsse mehr als wettbewerbsfähig und nicht vom EEG abhängig. Die wesentlichen Vorteile der X-Windtechnologie nochmal auf einen Blick: Energie erzeugen, die wettbewerbsfähig mit fossilen Brennstoffen wie Uran, Öl, Kohle oder Gas sein kann CO2 freien Strom nahezu das ganze Jahr erzeugen (Stromlieferung bis zu ca. 90% des Jahres) Zur Reduktion des Netzausbaus beitragen (X-Windwerke können dort gebaut werden, wo der Strom benötigt wird) X-Windkraftwerke bauen, die deutlich rentabler sind als konventionelle Windparks X-Windkraftwerke bauen, die in jeder Landschaftsform nahezu unsichtbar sind Arbeitsplätze schaffen Energie erzeugen, ohne fossile Brennträger zu nutzen Ein Kraftwerk betreiben, das extrem regelfähig ist Energie erzeugen ohne landwirtschaftliche Fläche zu vernichten Etwas Gutes tun mit der Möglichkeit, Geld zu verdienen. 6 WORKSHOP Flugwindenergie Band 1, (Fraunhofer IWES, 2012)

25 Marktumfeld und Wettbewerb Anlegergefährdende Risiken Im Schnitt erzeugt eine konventionelle Windanlage rund 1700 MWh pro Jahr (klimaabhängig). Über das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) existiert ein Mindestpreis von zurzeit ca. 9,02 Cent pro KWh, den die Betreiber der Windanlagen erhalten. Dies bildet für die X-Windanlagen eine stabile Kalkulationsbasis. Über verschiedene Handelsplattformen ist es den Betreibern bei Direktvermarktung zudem möglich, deutlich höhere Preise zu realisieren. Da X-Windanlagen nahezu grundlastfähig sind, besteht die Möglichkeit, dass sie im Gegensatz zu herkömmlichen Wind- und Solaranlagen, auch häufiger zu den Spitzenzeiten produzieren und dadurch die dann höheren Preise erzielen können. Die Herstellkosten für herkömmliche Onshore-Windenergieanlagen können grob mit Euro ,- bis Euro ,- je Megawatt (MW) Nennleistung angesetzt werden. Quelle: Deutsche Windguard Noch ungünstiger wird es bei den Offshore-Windkraftanlagen. Dort kostet eine 2 MW-Anlage rund Euro 5-8 Mio. und erzielt eine Rentabilität von ca. 6-9% bei einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von max. 38%. Nach ersten Abschätzungen der Emittentin ist davon auszugehen, dass eine 2-MW-X- Windanlage ebenfalls Euro 4 6 Mio. Euro kostet. Da aber der Wirkungsgrad der X-Windanlagen im schlechtesten Fall mit 40% kalkuliert ist (realistisch 50 70%), geht die Emittentin bei X-Windanlagen von einer Rentabilität von mind. 9% und bis zu 15% aus (eigene Kalkulationen). Auch bei den Betriebs- und Wartungskosten fallen planerisch weniger Aufwendungen bei X-Windanlagen an. Der Vergleich mit Solaranlagen fällt für die X-Windanlagen noch positiver aus: Eine Solaranlage mit einer Leistung von 1,4 MW benötigt zum einen mit über m² eine enorme Fläche. Zum anderen liegt die Durchschnittsrentabilität von Solaranlagen in der Regel unter 5% und die Verfügbarkeit ist nicht grundlastfähig (Tag-/Nachtwechsel)

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