RAL-GZ 968. Politik und technische Rahmenbedingungen der Grundstücksentwässerung. Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen
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- Waltraud Reuter
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1 RAL-GZ 968 Politik und technische Rahmenbedingungen der Grundstücksentwässerung Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen Geschäftsführer Güteschutz Grundstücksentwässerung e.v.
2 Hierarchie der Gesetzgebung EU-Recht WRRL Mitgliedsstaaten Bundesrecht WHG Landesrecht LWG, AbwG Kommunalrecht Abwassersatzungen Normen & Regelwerke
3 Europäische Wasserrahmenrichtlinie "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik in der Gemeinschaft zu entwickeln. (Auszug aus den Erwägungsgründen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie) (53) Gründe, (26) Artikel Artikel 25 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Artikel 26 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. WRRL ist am in Kraft getreten. (Auch in Deutschland bedeutet dies: Bund und Länder müssen ihr Handeln aufeinander abstimmen, damit möglichst in 15 Jahren eine gute Gewässerqualität in Deutschland erreicht ist.)
4 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Artikel 4 Umweltziele benennt die verbindlichen Ziele: Bis 2015 (und danach unter bestimmten Bedingungen in zwei weiteren Zyklen von jeweils 6 Jahren) sollen alle Oberflächengewässer und das Grundwasser den guten Zustand erreichen. Die Verschlechterung des Zustands aller Wasserkörper muss vermieden werden. Die Einleitung von prioritären chemischen Stoffen soll schrittweise begrenzt und von prioritär gefährlichen Stoffen ganz eingestellt werden. Im Grundwasser müssen steigende Trends bei Schadstoffen umgekehrt werden.
5 Wasservorräte der Erde 2% 1% Salzwasser Polareis und Gletscher 97% Süßwasser (Grundwasser, Flüsse und Seen) Quelle: Juni 2010
6 Wassergewinnung nach Wasserarten 22% 62% 8% 8% Oberflächenwasser Uferfiltrat Quellwasser Grundwasser Quelle: Statistisches Bundesamt
7 Bundesrecht Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 löst die bisherigen Rahmenregelungen im alten WHG durch Vollregelungen ab. Das WHG ist am 1. März 2010 in Kraft getreten. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Richtlinie 80/68/EWG des Rates über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe, Richtlinie 2006/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft, Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung.
8 Das Wasserhaushaltsgesetz WHG Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat, nachdem die Förderalismusreform 2006 die Voraussetzungen hierfür geschaffen hat, die EU-rechtlichen Bestimmungen zum Grundwässerschutz umfassend und inhaltsgleich durch eine Bundesverordnung umgesetzt. Die neue Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513) ist am 16. November 2010 in Kraft getreten. Abwasseranlagen dürfen nach 60 Abs. 1 WHG nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. 61 Abs. 2, WHG legt fest, dass auch der private Anlagenbetreiber den Zustand und die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb selbst zu überwachen hat. Bis zum Erlass einer entsprechenden Bundesverordnung gelten die bundeslandspezifischen Regelungen fort (Artikel 72, Absatz 3, Nr. 5 GG, wenn es sich nicht um stoff- oder anlagenbezogene Regelungen handelt.) Aus 61 WHG ergibt sich keine Verpflichtung private GEA auf Dichtheit hin zu überprüfen, lediglich die Pflicht zur Inspektion (ohne Angabe von Fristen).
9 Landesrecht (4 Bundesländer) Nordrhein-Westfalen: 61a LWG NRW (2007): Dichtheitsprüfung bis spätestens von privaten GEA, Modifikation durch Satzung möglich (Fristen bis 2023). gestrichen? Hamburg: Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen der privaten GEA aufgrund von 15 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 3 Nr. 2 und 17b des Abwassergesetzes (HmbAbwG). Die DIN ist als technische Betriebsbestimmung eingeführt. Hessen: Überwachungspflicht für Zuleitungskanäle in den gesetzlichen Regelungen des Hessischen Wassergesetzes (HWG, 2005). gestrichen? Die Regelungen in der EKVO für Zuleitungskanäle sind ausgesetzt, 37 Abs. 2 HWG hat weiterhin Bestand. Schleswig-Holstein: Einführung der DIN als allgemein anerkannte Regel der Technik durch einen Erlass vom Erstprüfung privater GEA bis 2025 (Wasserschutzgebiet + Gewerbe bis 2015)
10 Kommunalrecht Festlegung der technischen Anforderungen an die Herstellung und Betrieb privater Grundstücksentwässerungsanlagen. Abwassersatzung Entwässerungssatzung Das kommunale Satzungsrecht verpflichtet den Grundstückseigentümer, Leitungen nach den a.a.r.d.t zu betreiben! Das Strafgesetzbuch regelt in 324 StGB den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung Umgang mit gefährlichen Abfällen
11 Schnittstelle Grundstücksentwässerung Gemäß dem regionalem bzw. kommunalem Satzungsrecht bestehen bundesweit 3 Varianten zum Übergangspunkt private Grundstücksentwässerung öffentlicher Kanal : Dabei kann die Schmutzwassergrundleitung bis zum Revisionsschacht, zur Grundstücksgrenze oder sogar inklusive Anschlusskanal bis zum Anschlussstutzen des öffentlichen Netzes reichen.
12 Normen & Regelwerke Normen und Technische Regelwerke sind keine Gesetze, können aber durch Gesetzgebung oder vertraglichen Vereinbarungen verbindlich werden. Geltungsbereiche verschiedener Normen für den Bau von GEA QUELLE: Leitfaden für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Juli 2009, S. 10
13 Normen & Regelwerke Herstellung, Bau und Betrieb von GEA wird z.b. durch folgende Normen und Technische Regelwerke geregelt: DIN EN 752 DIN EN 1610 DIN EN DIN 1986 DWA-A 139 ATV-DVWK-A 142 ATV-DVWK-A 143 DWA-M 149 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN , DIN , DIN , DIN Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen Abwasserkanäle und leitungen in Wassergewinnungsgebieten Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und leitungen Zustandserfassung und beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden
14 Neue Hai-Art in Deutschland gesichtet Größe: 1,6 2,1 Meter bei kg Ernährung: Euro Angriffe: ca pro Jahr Todesfälle: keine bekannt Treffer Google-Bilder: ca Dipl.-Ing. Christian Berger, DWA, Hennef QUELLE: linkes Bild: rechtes Bild:
15 Definition Kanalhai Als Kanalhaie bezeichnet man die Täter einer neuen Betrugsform. Sie nutzen den Umstand aus, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2015/2023 in Nordrhein- Westfalen alle Grundstückseigentümer einen Nachweis über die Dichtheit bestehender Abwasserleitungen erbringen müssen. Dipl.-Ing. Christian Berger, DWA, Hennef QUELLE:
16 DER EMPFOHLENE SCHUTZ Die Kriminalpolizei rät - Schutz vor dem Kanalhai Keine Haustürgeschäfte Schriftliche Angebote einholen und vergleichen! Vertraglich Fotodokumentation vereinbaren! Reparaturauftrag nicht pauschal erteilen! Nicht auf die Rechnung oder auf schriftliche Form von Vereinbarungen verzichten! Mit anderen Eigentümern zusammenschließen! Sachkunde der ausführenden Firma feststellen! Dipl.-Ing. Christian Berger, DWA, Hennef QUELLE:
17 Realität.
18 ...bis hin zum Sanierungs-Auftrag 24 h später
19 RAL-Gütezeichen Grundstücksentwässerung Beteiligungsverfahren der Fach- und Verkehrskreise wurde durchgeführt Gründung der Gütegemeinschaft fand am 11.Mai 2011 statt. Amtsgericht Siegburg, VR 3057 Gütezeichen: RAL-GZ 968
20 Güteschutz Grundstücksentwässerung e.v. SINN UND ZWECK Umweltverträglichkeit von Abwasseranlagen der Grundstücksentwässerung verbessern Verunreinigungen von Grundwasser, Gewässer und Boden durch undichte Abwasseranlagen entgegenwirken ZIEL Bundesweit einheitlicher, hoher + neutraler Qualifikationsnachweis für Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen Liste der Gütezeichen-Inhaber
21 Sensibilisierung bei Grundstücks- /Hauseigentümer Umwelt zu schützen, Funktionsfähigkeit GEA erhalten Vermögenswert der Immobilie erhalten Anreize schaffen durch Kostenbeteiligung Dritter Kommunale Förderprogramme Lohnsteuerausgleich erfolgt durch das Finanzamt Kostenbeteiligung der Gebäudeversicherer
22 Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Mitgliedsgruppe 1 Bundesweit tätige Organisationen, deren unmittelbare und mittelbare Mitgliedsunternehmen im Bereich der Grundstücksentwässerung tätig sind. Mitgliedsgruppe 2 Jeder Betrieb, der Grundstücksentwässerungsanlagen herstellt, baulich unterhält, saniert und/oder prüft oder dies beabsichtigt. Mitgliedsgruppe 3 Natürliche oder juristische Personen, die durch Beschluss des Vorstandes als Fördermitglieder aufgenommen werden.
23 Beurteilungsgruppen: Herstellung / Instandhaltung RAL-GZ 961 RAL-GZ 968 Offene Bauweise AK1, AK2, AK3 K-GE1, K-GE2 Sanierung S (S-GE) Inspektion I I-GE Reinigung R R-GE Dichtheitsprüfung D D-GE } G Die Beurteilungsgruppe K-GE2 ist Bestandteil der Beurteilungsgruppe K-GE1. G : Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten DN 250 sowie den dazugehörigen Bauwerken auf Grundstücken mit Luft und/oder Wasser.
24 Die Beurteilungsgruppen: LF-Abscheider Einbau und Sanierung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Der oder die Tätigkeitsbereiche werden auf der Verleihungsurkunde genannt. Ausführungsbereich: ES-L Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen. Ausführungsbereich: GI-L Die Generalinspektion muss von Einbau und Sanierung getrennt sein.
25 Die Beurteilungsgruppen: Fettabscheider Einbau und Sanierung von Fettabscheideranlagen. Der oder die Tätigkeitsbereiche werden auf der Verleihungsurkunde genannt. Ausführungsbereich: ES-F Generalinspektion von Fettabscheideranlagen. Ausführungsbereich: GI-F Die Generalinspektion muss von Einbau und Sanierung getrennt sein.
26 Die Beurteilungsgruppen: Offener Kanalbau Einbau, Sanierung und Prüfung von Kleinkläranlagen. Der oder die Tätigkeitsbereiche werden auf der Verleihungsurkunde genannt. Ausführungsbereich: ESP-KKA Einbau, Sanierung und Prüfung von Abwassersammelgruben. Der oder die Tätigkeitsbereiche werden auf der Verleihungsurkunde genannt. Ausführungsbereich: ESP-ASG Firmen sind nicht in allen Teilbereichen tätig.
27 Vereinsstruktur der Gütegemeinschaft
28 Güteausschuss der Gütegemeinschaft Mitglieder: Sachkundige für die durch die Gütegemeinschaft abgedeckten Gütezeichen Güteausschuss vergibt die Gütezeichen Eignungsprüfungen von Unternehmen werden durch den Güteausschuss bereits durchgeführt
29 Prüf - Organisationen der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau ÜWG-SHK GFA GET
30 Ausführungsbereiche des Gütezeichens Grundstücksentwässerung Kleinkläranlagen Dichtheitsprüfung Offener Kanalbau Reinigung Inspektion Abwassersammelgruben Leichtflüssigkeitsabscheider Fettabscheider
31 Ablauf Güteschutz Grundstücksentwässerung
32 Prozess der Gütesicherung des Gütezeichens Grundstücksentwässerung Beantragung Überprüfung Bewertung Verleihung Wahl Fachliche Eignung muss nachgewiesen sein Firma beantragt Gütezeichen Erstprüfung im Unternehmen (Firmenbesuch) Baustellenprüfung Vom Güteausschuss beauftragte Prüfer erstellen Bericht Güteausschuss bewertet Prüfberichte Antragsteller erhält das Gütezeichen der entsprechenden Beurteilungsgruppe, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Grundstücks-Eigentümer kann eine Firma von der Liste wählen für den gewünschten Ausführungsbereich
33 Prozess der Gütesicherung des Gütezeichens Grundstücksentwässerung Bericht Unternehmen melden Baustellen Regelmäßige Firmenbesuche Stichprobenartige, unangekündigte Baustellenbesuche Vom Güteausschuss beauftragte Prüfer erstellen Bericht Güteausschuss bewertet Prüfberichte Ergebnis in Ordnung oder Ahndung, ggf. Entzug des Gütezeichens Meldung Überprüfung Verleihung Ergebnis Qualifikationsnachweis
34 Beurteilungsgruppe G
35 Übersicht RAL
36 RAL-GZ 968 Gütesicherung Verbraucher stehen oft vor schweren Entscheidungen, denn das Angebot von Produkten und Dienstleistungen nimmt ständig zu: Das RAL Gütezeichen bietet dem Kunden eine sichere Orientierung, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit Das Unternehmen selbst wird durch das RAL Gütezeichen vor minderer Qualität geschützt. Mit dem RAL Gütezeichen heben sich Hersteller und Dienstleister von ihren Mitbewerbern ab, sie erfüllen definierte Anforderungen. Durch die RAL Gütesicherung wird ein höchstmögliches Maß an Eigenverantwortung der beteiligten Unternehmen sichergestellt. Die strengen Güte- und Prüfbestimmungen sind neutral und objektiv. RAL legt sie fest und bindet dabei Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Behörden und Prüfeinrichtungen ein. Sie werden immer wieder der Entwicklung der Technik und des Marktes angepasst. Das stellt das System der RAL Gütesicherung sicher, welches das RAL Gütezeichen von allen anderen Kennzeichnungen unterscheidet.
37 Güte- und Prüfbestimmungen Anforderungen an Leistungen der Herstellung, baulichen Unterhalts, Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen Anforderungen an: Erfahrung und Zuverlässigkeit Personal Betriebseinrichtung und Geräte Nachunternehmer
38 Inspektion (I-GE): Vor der optischen Inspektion (+ Dichtheitsprüfung) ist eine Reinigung der Leitungen immer erforderlich Farbkamera mit Dreh-Schwenkkopf, Ausrüstung für die Fernsehinspektion gemäß DIN , DWA-M und weitere Nachweise nach ATV-DVWK-M von verzweigten Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich von DN 80 bis DN 250 Dokumentation: Lageskizze, eindeutige Zuordnung zum Bestand, TV-Untersuchung ist immer auf CD oder DVD zu dokumentieren, mit einem Untersuchungsprotokoll, das den Kanalzustand erfasst. Bestandsinformationen wie Rohrmaterial, Nennweite, Lage, Zuläufe, Materialwechsel, Richtungswechsel sowie Fehlanschlüsse (Drainagen) Einbindung Datenmanagement von GEA
39 Profil Grundstücksentwässerung Grundstücksentwässerung öffentlicher Kanal : Kleine Nennweiten 250 große Nennweiten Nicht begehbar, schlecht zugänglich teils sehr gut begehbar, Revisionsschächte vorhanden, gut zugänglich Verzweigter Leitungsverlauf einfacher Kanalverlauf (Straße) Hebeanlagen, Abscheider, Kleinkläranlagen, Sammelgruben etc. Kanalrohre Beide Bereiche werden im Misch- oder Trennsystem ausgeführt, wobei die Regenwasserableitung nicht prüfpflichtig ist.
40 Allgemein anerkannte Regel der Technik DIN : Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 30: Instandhaltung 14 Qualifikation und die technische Ausrüstung des Fachbetriebes 14.1 Allgemeines Um die Zustandserfassung, Dichtheitsprüfung und deren Auswertung entsprechend der Vorgaben dieses Dokuments durchführen zu können, müssen die Sachkundigen qualifiziert und technisch ausgestattet sein. Der Sachkundige bzw. der ausführende Fachbetrieb muss die Qualifikation dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Dieses stellt dem Auftraggeber eine fachgerechte Durchführung sicher und ist die Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Sanierungsverfahren. Der Auftraggeber sollte sich vor der Vergabe des Auftrages zur Zustandserfassung vergewissern, dass der Fachbetrieb den nachstehenden Anforderungen entspricht Qualifikation der Sachkundigen Die Sachkundigen müssen den landesgesetzlichen bzw. den kommunalen Qualifikationsanforderungen entsprechen. Soweit keine landesgesetzlichen bzw. kommunalen Vorgaben bestehen, kann sich der Auftraggeber an den Anforderungen der Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 [11] orientieren.
41 Fakten zur Entwässerung Länge der GEA auf privatem Grund Länge des öffentlichen Kanalnetzes Verhältnis privater zu öffentlicher Kanalisation [km] 0,8-1,1 Mio. [km] [-] 1,4 bis 2-fach Behandeltes Abwasser in 2007 [m³] ca. 10 Mrd. Investition im Bereich Abwasser bis Ende 2010 in Deutschland Investition im Bereich Infrastruktur: Straßen-, Schienennetz, Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Fernwärme sowie Telekommunikation [ ] 576 Mrd. [ ] Mrd. QUELLE: Zustand der Kanalisation-Ergebnisse der DWA-Umfrage 2009; Berger C., Falk C.; KA 1/2011; S
42 Aktivitäten für öffentliche und private Abwasseranlagen koordinieren Öffentliche und private Abwasseranlagen sind ein Gesamtsystem und können jeweils nur störungsfrei funktionieren, wenn alle Anlagenteile zusammenwirken. Nur durch das Zusammenwirken von Kommune, Fachbetrieb und Grundstückseigentümer wird die Funktionsfähigkeit von Grundstücksentwässerungsanlagen wirtschaftlich und fachlich richtig gewährleistet. Der Grundstückseigentümer profitiert dann vom Know-how des Netzbetreibers, der diese Thematik systematisch angeht. Zudem wird ggf. unseriösen Dienstleistern ( Kanalhaie ) die Tätigkeit damit erschwert. QUELLE: DWA Positionspapier Grundstücksentwässerung
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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