Weisung für Tanklastwagenfahrer an der Tankwagenfüllstelle TAR
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- Emil Kolbe
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1 Seite: 1 von 22 W 014 / Weisung Tanklastwagenfahrer an der TAR T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
2 Seite: 2 von 22 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Ziel der Weisung 3 Geltungsbereich 3 1 Allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln Betreten von Anlagen und Ladebereich Rauchverbot, offene Flammen und Zündquellen Funkgeräte, Handy, Pager und weitere elektronische Geräte Fotografieren, Filmen und Videoüberwachung Verzehr von Lebensmittel und Flüssigkeiten Alkohol, Drogen und Medikamente Fahrzeugverkehr auf dem TAR-Areal Persönliche Schutzausrüstung Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen 7 2 Allgemeine Vorschriften bei der Befüllung in der (TWF) 7 3 ADR/SDR Regelungen Überbeladung Mitführen von Fahrgästen und Drittpersonen ADR Kontrollen 9 4 Verhalten in Notfällen Verhalten im Brandfall Verhalten im Alarmfall Verhalten bei Personenunfall Verhalten bei Produkteausfall 11 5 Periodische Sicherheitsunterweisung Sicherheitspräsentation und Ablauf TAR Karte PIN Code 12 6 Fehlverhalten in der TWF der TAR-Tankanlage Rümlang AG Sanktionen Katalog Standort Sammelplatz in der TAR-Tankanlage Rümlang AG Adresse Telefonnummer Öffnungszeiten (TWF) Öffnungszeiten Büro TAR Bedienungsanleitung Bottom Loading / Untenbefüllung & Top Loading / Obenbefüllung Bestätigung und Unterschrift 22 T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
3 Ziel der Weisung Seite: 3 von 22 Es gehört zu den Grundsätzen der TAR-Tankanlage Rümlang AG, unsere Tätigkeit so auszuüben, dass die Sicherheit von Mitarbeitern, Drittfirmen, Kunden und der Öffentlichkeit gewährleistet ist. Das Unternehmen strebt danach alle Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten durch die aktive Mitarbeit aller Beteiligten zu verhindern und Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu beseitigen. Die vorliegende Weisung soll Regeln aufstellen, um das Verhalten jedes Einzelnen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten so zu gestalten, dass die Sicherheit gewährleistet werden kann. Geltungsbereich Die allgemeinen Sicherheits- und Verhaltensregeln sind für alle Personen verbindlich, die sich in der aufhalten, d.h. für die Betriebsmitarbeiter, die Mitarbeiter von Drittfirmen, Tanklastwagenfahrer, Kunden und Besucher. Diese Vorschriften gelten sowohl im Normalbetrieb, wie auch während der Ausführung von Arbeiten aller Art (Reparaturarbeiten, Bauarbeiten, Unterhaltsarbeiten, Reinigungsarbeiten etc.). 1. Allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln Personen, die das TAR-Areal betreten und / oder Einrichtungen benutzen, unterliegen neben den rechtlichen Regelungen auch den speziellen Unternehmensregelungen. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist in jedem Falle Folge zu leisten. 1.1 Betreten von Anlagen- und Ladebereich Das Betreten bzw. Befahren des TAR-Areals ist für Tankwagen nur mit der TAR- Karte, für Besucher, Fremdfirmen, etc. nur durch Anmeldung am Empfangsschalter möglich. Vor der ersten Befüllung muss der Fahrer eine Einweisung durch die TAR- Mitarbeiter erhalten. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt. Der Aufenthalt ausserhalb des zugewiesenen Arbeitsbereiches und der vereinbarten Zeit ist untersagt. Das Lagern von leicht brennbaren Materialien ist auf dem ganzen TAR-Areal verboten. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
4 Seite: 4 von Rauchverbot, offene Flammen und Zündquellen Offene Flammen und andere Zündquellen sind ohne schriftliche Genehmigung verboten. Auf dem gesamten Areal besteht Rauchverbot. Dies gilt auch in den Fahrzeugen. Rauchen ist ausschliesslich in den dafür gekennzeichneten Örtlichkeiten erlaubt. 1.3 Funkgeräte, Handy, Pager und weitere elektronische Geräte Das Benutzen von nicht ausdrücklich zugelassenen Funkgeräten, Handy, Pager, Radio und anderen elektronischen Geräten ist verboten. 1.4 Fotografieren, Filmen und Videoüberwachung Das Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Areal nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt. Das gilt auch für die Nutzung von Fotohandys. Das gesamte Tanklagerareal ist videoüberwacht. 1.5 Verzehr von Lebensmitteln und Flüssigkeiten Der Konsum von Lebensmitteln sowie das Mitführen von Speisen und Getränken sind in allen Arbeitsbereichen untersagt. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehene Bereichen konsumiert werden. Die erforderlichen Hygienemassnahmen sind zu beachten. Hände und Gesicht waschen. Verschmutzte Kleidung ablegen. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
5 Seite: 5 von Alkohol, Drogen und Medikamente Auf dem gesamten TAR-Areal besteht ein generelles Alkohol- und Drogenverbot. Alkoholische Getränke und Drogen dürfen auf dem Tanklagergelände weder mitgeführt noch konsumiert werden. Der Zutritt für Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, stehen ist untersagt. Jede Person auf dem Areal kann aufgefordert werden, sich einem Test zu unterziehen. 1.7 Fahrzeugverkehr auf dem TAR-Areal Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Depotareal beträgt 15 km/h. Beim Einfahren in die Füllstelle ist die Geschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. Auf dem gesamten Depotgelände gilt die Strassenverkehrsordnung. Das Parkieren ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Für Besucher stehen Besucherparkplätze zur Verfügung. Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen, Einund Ausfahrten von Anlagen, Flucht- und Rettungswege müssen ebenso wie Kanalund Schachtabdeckungen jederzeit frei gehalten werden. Verboten ist: das Besteigen des Lkws (das Besteigen ist nur in den Fahrbahnen 5+6 Obenbefüllung erlaubt) Rückwärtsfahren ohne Einweisung Umpumpen von Produkten auf dem ganzen Tanklagerareal Vortritt auf den Tanklagerareal haben: Einsatz- und Rettungsfahrzeuge Schienen Fahrzeuge T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
6 Seite: 6 von Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung muss getragen werden Schutzhelm / EN 397 Handschuhe / EN 374 Cat. III / EN 388 / EN 511 Cat. II Schutzbrille / EN DIN 166 Class F Langärmlige Schutzkleidung / EN 340 / EN 471 (A1) / EN ISO Leitfähige Sicherheitsschuhe / EN ISO S3 Sicherheitsschuhe / EN ISO S3 EN 471 (A1) Tragen von Absturzsicherungen Spur 5 & 6 / VUV Art. 8 T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
7 Seite: 7 von Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen Sicherheits- und Notfalleinrichtungen wie z.b. Notduschen, Feuerlöscher, Feuermelder und Ex-Telefone dürfen nicht zugestellt, blockiert oder zweckentfremdet werden. Diese Einrichtungen müssen jederzeit uneingeschränkt zugänglich und bedienbar sein. 2. Allgemeine Vorschriften bei der Befüllung in der (TWF) Für jedes Fahrzeug wird eine TAR-Karte ausgestellt (Fahrzeugbezogen). Jeder Fahrer erhält einen persönlichen PIN-Code für die Beladung. Vor der ersten Befüllung (Oben- und Untenbefüllung) muss der Fahrer eine Sicherheitseinweisung durch einen Betriebsmitarbeiter der TAR erhalten. Während eines Gewitters ist die Befüllung einzustellen (Ladearme, Gaspendelarm abkuppeln, etc.) und einen sicheren Bereich (Fahrzeug, Gebäude) aufsuchen. Meldepflicht: Jeder Notfall, Unfall, Schaden oder Fehlfunktion sowie jede Verschüttung oder Überfüllung sind sofort dem TAR Büro/Dispo zu melden. Zutritt ins TAR-Areal Auf der Höhe der Barriere befindet sich bei der Einfahrt ein Codierschalter sowie eine Gegensprechanlage für eine Kontaktaufnahme mit dem Büro. Die TAR Karte durchziehen, das Tor öffnet sich automatisch. Einfahrt in die Mit Schritt-Tempo in eine freie Spur der Füllstelle einfahren (Lichtsignal beachten). Der Fahrer muss sich immer (auch in Warteposition) in unmittelbarer Nähe seines Fahrzeuges aufhalten. Nach Erreichen der Position sind der Motor und alle elektrischen Geräte (Radio, Funk, etc.) auszuschalten. Die Anzeige auf dem Display gibt schrittweise an wie bei einer Beladung vorzugehen ist. Während der Beladung Der Totman muss während des ganzen Ladevorganges in der Hand gehalten werden. Diese Massnahme dient dazu sicher zu stellen, dass die Beladung durchgehend überwacht wird. Jede Art von Überbrückung dieser Sicherheitsmassnahme ist nicht gestattet und wird von uns geahndet! Produktewechsel Benzin Diesel/Heizöl Bahn 5+6 Obenbefüllung Bei Qualitätseinbussen die auf Switch-Loading zurückzuführen sind, lehnt die TAR jegliche Haftung ab. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
8 Seite: 8 von 22 Sicherheitseinrichtungen in der Fahrspur An der befinden sich Handtaster, mit denen der Feueralarm ausgelöst werden kann. Auf jeder Fahrspur befindet sich ein Not-Aus-Taster, mit dem die Befüllung unterbrochen werden kann. Im Bereich der Füllstelle dürfen defekte Tankwagen weder stehen bleiben, noch repariert werden, sondern müssen abgeschleppt werden. Auf jeder Fahrspur steht eine Telefonanlage zur Verfügung, mit dessen Hilfe das Büro/Dispo jederzeit kontaktiert werden kann. Ausfahrt aus der Fahrbahn Die Füllstelle darf erst verlassen werden, wenn das entsprechende Lichtsignal auf grün steht. Ist dies nicht der Fall, so ist die Beladung noch nicht komplett abgeschlossen und eines der Elemente wurde noch nicht in die Ausgangsposition gebracht. Bei Fragen, Betriebsmitarbeiter kontaktieren. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
9 Seite: 9 von ADR / SDR Regelungen Die ADR / SDR-Vorschriften müssen eingehalten werden. 3.1 Überbeladung Der Fahrer, respektive das Transportunternehmen, sind für die Überbeladung des Lastwagens verantwortlich. Vorladungen bzw. Restmengen sind durch den Fahrer unbedingt zu berücksichtigen. Der maximale Füllgrad, die Füllmenge pro Kammer sowie das zulässige Gesamtgewicht sind einzuhalten. Die TAR kontrolliert stichprobenweise ob diese Regelung eingehalten wird. 3.2 Mitführen von Fahrgästen und Drittpersonen Nach ADR dürfen nur Mitglieder der Fahrzeugbesatzung, d.h. Personen, die unmittelbar am Gefahrguttransport beteiligt sind, im Tanklastwagen mitfahren. Das Mitführen von Kindern, Ehepartnern und anderen, nicht am Gefahrguttransport beteiligten Personen, ist untersagt. Drittpersonen müssen sich am Empfang melden. Für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung ist eine Warnweste, ein Paar Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille mitzuführen (siehe Weisung PSA). 3.3 ADR Kontrollen Das TAR-Personal führt gemäss Branchenvereinbarung stichprobenweise Gefahrgutkontrollen durch. Ein Lastwagen, der die ADR/SDR-Bestimmungen nicht erfüllt, darf nicht beladen werden. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
10 Seite: 10 von Verhalten in Notfällen 4.1 Verhalten im Brandfall Notruf Feuerwehr Ruhe bewahren! Bricht beim Laden Feuer aus, muss der Tanklastwagenfahrer den Handtaster Feuermelder betätigen. Dieser Vorgang löst folgende Aktionen aus: Alarmsirene ertönt Feuerwehr wird automatisch alarmiert Pumpenstopp an allen Ladespuren (Die Beschäumung der Anlage wird durch den Taster Beschäumung ausgelöst). Ausserhalb der Fahrbahnen (bei der Einfahrt) gibt es Feuerlöscher zur örtlichen Brandbekämpfung. Diese Feuerlöscher sollen nur eingesetzt werden, wenn man sich dabei nicht in Gefahr begibt! Bei Brandfall muss die TWF umgehend verlassen und der Sammelplatz aufgesucht werden! 4.2 Verhalten im Alarmfall Ruhe bewahren! Ertönt die Alarmsirene, so wird die Ladung auf allen Spuren sofort unterbrochen. Der Tanklastwagenfahrer muss die Verladung beenden und mit dem Tankwagen die TWF verlassen. Im Anhang findet man für die TAR einen detaillierten Plan der aufzeigt, wo sich der Sammelplatz genau befindet. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
11 Seite: 11 von Verhalten bei Personenunfall Notruf Rettungsdienst Ruhe bewahren! Das TAR-Personal ist umgehend zu kontaktieren. 4.4 Verhalten bei Produkteauslauf An jeder Füllstelle befindet sich ein Not-Aus-Schalter, der bei einer Überfüllung, Leckage oder jeder anderen Art von Produkteauslauf manuell betätigt werden muss. Beim Drücken dieses Schalters stoppt die ganze TWF Anlage und der Produktefluss wird unterbrochen. Auf jeder Fahrspur befinden sich zudem Ölbindemittel. Bei jedem Produkteauslauf muss zwingend die TAR (Büro/Dispo) informiert werden. 5. Periodische Sicherheitsanweisungen 5.1 Sicherheitsanweisungen und Abläufe Die auf dem TAR-Areal gültigen Sicherheitsanweisungen sind in diesem Dokument zusammengefasst. Der Tanklastwagenfahrer wird durch das TAR-Personal geschult. Es wird ebenfalls bei der vor Ort auf die spezifischen Eigenheiten hingewiesen: Ort des Sammelplatzes Depotöffnungszeiten Produkteverteilung auf den Spuren Standplatz der Not-Aus-Taster Nachdem der Tanklastwagenfahrer die gültigen Sicherheitsanweisungen verstanden hat, unterschreibt er das Dokument. Er erhält eine TAR-Karte und den persönlichen PIN-Code. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
12 5.2 TAR Karte Seite: 12 von 22 Zu der TAR-Karte gelten folgende Bestimmungen: Nach Vorliegen des Fahrzeugausweises und der Zulassungsbescheinigung stellt die TAR die TAR-Karte für das betreffende Fahrzeug aus. Die TAR-Karte ist Fahrzeugbezogen und nur bis zur nächsten Fahrzeugprüfung gültig. Nach der Fahrzeugprüfung sind der TAR umgehend die gültigen Papiere vorzulegen. Diese können der TAR auch per Mail oder FAX zugestellt werden (Bürozeiten Mo.-Fr Uhr Uhr). Nach Vorliegen der gültigen Papiere wird die TAR-Karte umgehend verlängert. Jede missbräuchliche Benutzung der Karte ist strafbar. Die Karte ist kostenlos. Sie bleibt Eigentum der TAR und kann von dieser jederzeit zurückgefordert werden. Bei Kartenverlust ist die TAR sofort zu benachrichtigen. Verlorene Karten werden gegen eine Gebühr ersetzt. Defekte Karten werden kostenlos ausgetauscht. 5.3 PIN Code Nach Vorliegen des gültigen ADR- und Fahrzeugausweises teilt das System dem Chauffeur einen PIN- Code zu. Nach Ablauf der Gültigkeit des ADR Ausweises und der Zulassungsbescheinigung muss sich der Tanklastwagenfahrer im Büro/Dispo melden. Der PIN-Code ist persönlich und nicht übertragbar. Der PIN-Code ist bis zum Ablauf des ADR- Ausweises gültig. Bei Zuwiderhandlungen wird der entsprechende Chauffeur gesperrt. 6. Fehlverhalten in der TWF der TAR-Tankanlage Rümlang AG Die hier vorliegenden Sicherheitsbestimmungen sind für alle verbindlich. Bei Fehlverhalten gegen diese Richtlinien behält sich die Firma TAR - Tankanlagen Rümlang AG vor, den Tanklastwagenfahrer zu verweisen und seine Karte für eine gewisse Periode zu sperren oder im Extremfall gar zurückzufordern. Sicherheit und unfallfreies Arbeiten gehören zu den Grundsätzen der TAR Tankanlage Rümlang AG. Helfen Sie uns dabei, diese Grundsätze zu erfüllen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
13 Seite: 13 von Sanktionen Katalog Bei nicht Einhalten der Weisung erfolgen entsprechende Sanktionen Stufe 1: Stufe 2: mündlicher Verweis schriftlicher Verweis Sanktionen der Stufe 3: Generell (wie z.b. nicht tragen der persönlichen Schutzausrüstung) Sperrung des Chauffeurs 1 Monat Ausnahmen, welche Sanktionen der Stufe 3 direkt auslösen: Überfüllung & Überladung Sperrung des Chauffeurs 2 Monate Rauchen Sperrung des Chauffeurs 2 Monate Umpumpen von Produkten auf dem TAR-Areal (innen & aussen) Sperrung des Chauffeurs 2 Monate Bei Stufe 3 muss eine Meldung an die entsprechende Partnerfirma erfolgen! In jedem Fall ist die Firma über das Vergehen zu informieren! Die Einträge werden nach 12 Monaten gelöscht Das Tragen von Schutzkleidung ist nach EN-Norm zwingend Bundjacke (Lang) EN 340 EN 471 (A1) EN ISO Class A1 + A2 EN EN Bundhose (Lang) EN 340 EN 471 (A1) EN ISO Class A1 + A2 EN EN Winter- und Leuchtjacken EN 340 EN 343 EN 471 (A1) EN EN EN EN Schutzhelm EN 397 Schutzbrille EN DIN 166 Class F Sicherheitsschuhe EN ISO S3 antistatisch Schutzhandschuhe EN 420 Oel- und Chemiebeständig Kälteschutzhandschuhe Oel- und Chemiebeständig Cat. III EN 388 EN 511 Cat. II T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
14 Seite: 14 von 22 Korrekte Schutzbekleidung Schutzhelm Schutzbrille Bundjacke Schutzhandschuhe Bundhose Sicherheitsschuhe T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
15 Seite: 15 von Standort Sammelplatz in der TAR-Tankanlage Rümlang AG T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
16 7.1 Adresse TAR Seite: 16 von 22 TAR Tankanlage Rümlang AG 7.2 Telefonnummer TAR Tel.: Fax: Öffnungszeiten der (TWF) Montag Freitag Samstag Uhr Uhr Uhr Uhr 7.4 Öffnungszeiten Büro TAR Montag Freitag Samstag Uhr Uhr geschlossen Ausserordentliche Änderungen werden separat bekannt gegeben, sowie die Öffnungszeiten an Feiertagen. T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
17 Seite: 17 von Bedienungsanleitung Untenbefüllung (Bottom Loading) & Obenbefüllung (Top Loading) Ablauf 1. Erdung anhängen 2. Karte durchziehen 3. PIN mit Zahlentasten eingeben, Enter drücken 4. Tankwagen PKZ und Name erscheint, bestätigen mit Enter (Fahrzeugwechsel mit Esc > PIN Fahrzeug) 5. Freistellungsnummer eingeben, Enter drücken 6. Chargen programmieren a. Kammer eingeben, Enter drücken b. Volumen eingeben, Enter drücken oder mit Pfeiltasten links Vorschlag übernehmen oder Pfeiltaste: 7. Charge starten mit S1 S8, nächste Charge zurück zu Punkt 6 8. Andere Freistellungsnummer, Karte durchziehen T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
18 Seite: 18 von 22 Tasten Enter Taste = Eingabe abschliessen, weiter Esc Taste = Abbruch Del Taste = Charge löschen 1 Zahl zurück F1 Hilfe F2 Fehlermeldung quittieren F7 Alle laufende Chargen stoppen F8 Sprache wechseln S1 Charge Start Stopp S2 Charge 2 Start Stopp F3 Ladeende Spur 5 & 6 S8 Charge 8 Start Stopp T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
19 Seite: 19 von 22 Status bearbeiten bereit belegt starte läuft beendet halten pause abgebrochen stoppen gestoppt fehlerhaft Charge programmieren Charge kann gestartet werden Arm belegt, Start nicht möglich Charge wird gestartet, warten Verladung aktiv Charge verladen, fertig Charge wird angehalten, warten Charge pausiert, kann wieder gestartet werden Messwertsystem hat Fehler erkannt Fahrer hat Verladung unterbrochen, warten Fahrer hat Verladung unterbrochen, fertig Messwertsystem hat einen Fehler auf dem Arm, Büro anrufen T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
20 Seite: 20 von 22 Bedienungsanleitung / Untenbefüllung (Bottom Loading) Ladebeginn: Am Tankwagen Scully anbringen. Wenn Scully-Verbindung in Ordnung ist schaltet die Kontrolllampe der Überfüllsicherung und Erdung von rot auf grün. Das Ein- und Ausfahrtssignal wird rot. Gaspendelarm ankoppeln Gewünschter Ladearm ankoppeln Am Eingabeterminal Daten eingeben: TAR-Karte durchziehen Pin-Code eingeben mit Taste E bestätigen Antwort auf Frage letzte Ladung 0=Heizöl ; 1=Benzin drücken Freistellnummer eingeben mit Taste E bestätigen Anzeige max. Ladung Gewünschte Vorwahlmenge eingeben mit Taste E bestätigen (bei richtiger Eingabe blinkt die Zählerlampe) Die Vorwahlmenge darf die max. Kammerkapazität nicht überschreiten Totmann in die Hand nehmen Taste Start drücken (weisse Lampe brennt) Für weitere Produkte Vorgang wiederholen (ohne Pin Code) Bei Qualitätseinbussen die auf Switch-Loading zurückzuführen sind, lehnt die TAR jegliche Haftung ab. Ladeende: Die Ladung endet bei Erreichen der vorgewählten Lademenge Zählerlampe blinkt Am Zähler erscheint die Meldung Abgabe Stopp Vorwahlmenge erreicht Das Abstellen mittels Stopp - Taste ist unzulässig! Wenn erforderlich neue Vorwahlmenge eingeben Nach Beendigung der Befüllung Taste Ladeende drücken Ladearme, Gaspendelung sowie Scully wieder in die Parkposition stellen Wenn alles korrekt abgeschlossen ist, schaltet das Ein- und Ausfahrtssignal wieder auf grün Am Ausfahrtsdrucker TAR-Karte durchziehen und danach Ladeschein entnehmen Bei Ladeproblemen ist mittels Telefonanlage im Büro/Dispo Hilfe anzufordern! T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
21 Seite: 21 von 22 Bedienungsanleitung / Obenbefüllung (Top Loading) Für die Beladung muss zwingend die Absturzsicherung getragen werden. Befüllung Tankwagen: Toploading ist nur gestattet für Kammern mit Vorladung Diesel oder Heizöl Erdungszange am Fahrzeug anbringen (OK = grüne Lampe brennt) Podest herabsenken (Ampel wechselt auf rot ) Domdeckel öffnen. Ladearm bis zum Tankboden einführen und danach Eingabe am Terminal durchführen Tankwagenkarte durchziehen Pin-Code mit Zahlentasten eingeben Enter drücken Tankwagen Kontrollschild und Name erscheint bestätigen mit Enter Freistellungsnummer eingeben Enter drücken Vorladung eingeben (mit Benzin = Enter drücken, ohne Benzin = Esc drücken Chargen programmieren: Kammer eingeben Enter drücken Volumen eingeben Enter oder mit Pfeiltaste links Vorschlag übernehmen drücken Chargen starten mit S1 und Folgende Nächste Charge zurück zu Punkt Chargen programmieren Verladung beginnen durch bestätigen des Selbstschlussventils am Ladearm Der Griff darf nie festgeklemmt werden! Ladevorgang läuft Abstellen manuell mit Selbstschlussventil F3 Taste drücken (ist der selbe Vorgang wie auf den Spuren 1 4 und simuliert den Unterbruch wie beim Scully abhängen = Ladeende für den Tankwagen) Befüllung Tankwagen Anhänger: Domdeckel öffnen, Ladearm bis zum Tankboden einführen und danach Eingabe am Terminal durchführen Anhängerkarte durchziehen und gleiches Vorgehen wie beim Tankwagen Nach Beendigung der Beladung, Ladearm herausziehen, Tropfbecher befestigen, Ladearm in Parkposition stellen Domdeckel schliessen Am Terminal F3 Taste drücken Podest heraufziehen und Erdungszange abnehmen Am Ausfahrtsdrucker TAR-Karte durchziehen und danach Ladeschein entnehmen Bei Ladeproblemen ist mittels Telefonanlage im Büro/Dispo Hilfe anzufordern! T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
22 Seite: 22 von Bestätigung und Unterschrift Mit seiner Unterschrift bestätigt der Fahrer, dass er die in der TAR Tankanlage Rümlang geltende verstanden hat. Er bestätigt ebenfalls, diese Weisung schriftlich erhalten zu haben und verpflichtet sich, diese gewissenhaft einzuhalten. Tanklastwagenfahrer Name: (Blockschrift) Vorname: (Blockschrift) Ausweisnummer ADR-Ausweis Nr.: Transportunternehmen: Datum: Unterschrift: Das Betriebspersonal der TAR bestätigt, den Tanklastwagenfahrer mit den für seinen Arbeitsbereich zutreffenden Weisungen und Sicherheitsanweisungen vertraut gemacht zu haben. Betriebsmitarbeiter: (Blockschrift) Unterschrift: T:\\1 Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.4.Docx
Weisung für Tanklastwagenfahrer an der Tankwagenfüllstelle TAR
Seite: 1 von 17 W 014 / Weisung Tanklastwagenfahrer an der TAR... T:\Operator\ Neu\Aktualisierte Dokumente\W_Weisungen\W014_Weisung_Für_Tanklastwagenfahrer_An_Der_TWF_V1.6 04.10.2017.Docx Inhaltsverzeichnis
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