Syllabus: Wirtschaftsrecht in der Anwendung (LAW5121)

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1 Syllabus: Wirtschaftsrecht in der Anwendung (LAW5121) Prof. Dr. Simone Harriehausen Wintersemester 2016/2017 Lehrveranstaltung: LAW5121 (MABL) / LAW5121 (MAT) Credits: 6 ECTS Credits LAW5121 (MABL) / 6 ECTS Credits LAW5121 (MAT) Workload: 4 Semesterwochenstunden Stunden davon 60 Vorlesung, 120 Stunden Selbststudium Vor- und Nachbereitung sowie Klausurvorbereitung Häufigkeit: Jedes Wintersemester Level: Expertenniveau Zuordnung zu Modulen (Modulübersicht) / Zusätzliche Modulveranstaltung: Modul 10 in MABL und Modul 1 in MAT Prüfungsart/-dauer: PLK 120 Minuten Voraussetzung für die Vergabe von Credits: Bestehen der Prüfungsleistung Geplante Gruppengröße: 15 1

2 Lehrsprache: Deutsch Dauer des Moduls: 1 Semester Fachgebiet: Recht Lehrform: Vorlesung mit Fallstudie Verwendbarkeit in anderen Modulen/ Alle weiteren Rechtsvorlesungen in den oben genannten Studiengängen bauen auf dieser Vorlesung auf. Studiengängen: Sonstiges: - Lehrende: Prof. Dr. Simone Harriehausen Kolloquium: Donnerstag Uhr, Raum Tel.: Fax: simone.harriehausen@hs-pforzheim.de Ort und Zeit: Siehe Vorlesungsplan Kurzbeschreibung: Die Vorlesung vertieft und erweitert die im Bachelor-Studium bereits gewonnenen Rechtskenntnisse im Vertragsrecht, Schuldrecht, Deliktsrecht, Produkthaftungsrecht, Sachenrecht, Kreditsicherungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Prozessrecht und Internationalen Privatrecht. Lernziele: Die Studenten sind in der Lage komplexe Rechtsprobleme aus dem Privatrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Prozessrecht darzustellen, einzuordnen und eine angemessene Lösung vorzuschlagen. Die Studenten beherrschen die Methode der Falllösung nach Anspruchsgrundlagen und können im Rahmen einer solchen Falllösung verschiedene Lehrmeinungen und die Rechtsprechung darstellen, diskutieren, gegeneinander abwägen und hieraus eigene Rechtsmeinungen und Lösungsvorschläge entwickeln. 2

3 Beitrag der Veranstaltung zu den Programmzielen des MABL und MAT Die Vorlesung trägt zur Erfüllung von Programmziel 3: Fachwissen, Anwendungs-kompetenz und Fähigkeit zur Problemlösung in Wirtschaftsrecht bei. Programmziel Lernergebnisse Beitrag der Veranstaltung 1 Kompetenz hinsichtlich einschlägiger Forschungsmethoden und deren Anwendung in der Praxis 2 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur kreativen Problemlösung in einem unsicheren Unternehmenskontext im Bereich Betriebswirtschaftslehre 3 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur Problemlösung in Wirtschaftsrecht 4 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur Problemlösung in einem unsicheren Unternehmenskontext im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung 1.1 Methodenkenntnis (Wissensverbreiterung) 1.2 Kompetenz bei der Anwendung von einschlägigen Forschungsmethoden (Instrumentale Kompetenz) 1.3 Fähigkeit zur Gewinnung innovativer Ergebnisse mit einschlägigen Forschungsmethoden (Systemische Kompetenz) 2.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 2.2 Fähigkeit zur Problemanalyse (Instrumentale Kompetenz) 2.3 Fähigkeit zur kreativen Problemlösung (Systemische Kompetenz) 2.4 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) 3.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 3.2 Fähigkeit zur Problemanalyse und Problemlösung (Instrumentale Kompetenz, Systemische Kompetenz) 3.3 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) 4.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 4.2 Fähigkeit zur Problemanalyse und Problemlösung(Instrumentale Kompetenz, Systemische Kompetenz) 4.3 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) Die Studenten beherrschen die juristische Methodenlehre bei der Auslegung von Gesetzen, sie können Rechtsprobleme wissenschaftlich hinterfragen und eigenständige Lösungen entwickeln. Die Studenten sind in der Lage Rechtsfälle auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zu beurteilen und einzuordnen. Die Studenten erlangen ein umfassendes Fachwissen in Vertragsrecht, Sachenrecht, dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse sowie solide Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Prozessrecht und IPR, das sie befähigt auch für schwierige Rechtsfälle angemessene Lösungen zu entwickeln. Trifft nicht zu. 3

4 Berufsspezifische Qualifikationsziele nach dem Referenzrahmen im Sinne von 4 WPAnrV: Die Qualifikationsziele der Vorlesung orientieren sich am Berufsfeld der Wirtschaftsprüfer und den daraus abgeleiteten Kernkompetenzen entsprechend des Referenzrahmens der Wirtschaftsprüferkammer für die Anerkennung von Studiengängen nach 8a WPO und die Anerkennung von Studienleistungen nach 13b WPO sowie 4 WPAnrV. Demnach sind für die Vorlesung folgende Kompetenzausprägungen vorgesehen: Kompetenzausprägung ex ante: - Bürgerliches Recht und Internationales Kaufrecht: C = Anwendung, d.h. Sie können Ihr umfassendes Grundwissen über das Bürgerliche Recht ordnen, systematisieren und in Fällen anwenden und interpretieren. - Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Internationales Privatrecht: A = Grundwissen, d.h. Sie kennen die wesentlichen Definitionen im Arbeits-, Sozialversicherungsund Internationalen Privatrecht und können die herrschende Meinung wiedergeben. Kompetenzausprägung ex post: - Bürgerliches Recht und Internationales Kaufrecht: F = Bewertung, d.h. Sie können Werturteile abgeben, Vergleiche heranziehen und richtige Schlussfolgerungen ziehen. Sie können Prognosen erstellen und die eigenen Aussagen rechtfertigen. - Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Internationales Privatrecht: D = Analyse, d.h. Sie können komplexe Problemstellungen erkennen und auf Basis der erworbenen Erfahrungen analysieren. Ziel der Vorlesung ist, dass Sie über fundiertes rechtliches Wissen gemäß den Prüfungsanforderungen für das Wirtschaftsprüfungsexamen im Fach Wirtschaftsrecht verfügen. Im Einzelnen heißt das, Sie sollen nach Abschluss der Vorlesung: komplexe Fälle im Bürgerlichen Recht und Internationalen Kaufrecht lösen und die dabei auftretenden Rechtsfragen beurteilen und bewerten können. Dabei beherrschen Sie die Instrumente zur Gestaltung sicherer und vorteilhafter Rechtsverhältnisse. in der Lage sein, Vergleiche zwischen dem nationalen und dem Internationalen Kaufrecht vorzunehmen. in nicht geklärten Rechtsfragen in den o.g. Rechtsgebieten Prognosen über deren mögliche Lösung abgeben können. komplexe Problemstellungen aus den Bereichen des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Internationalen Privatrechts erkennen und analysieren können. Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an der Zulassungsklausur mit Nachweis des Kompetenzniveaus C für die Gebiete Bürgerliches Recht und Internationales Kaufrecht sowie A für die Gebiete Arbeits-, Sozialversicherungs- und Internationales Privatrecht. Zur Überprüfung, dass Sie das vorausgesetzte Fachwissen mitbringen, empfehle ich das Buch Wirtschaftsprivatrecht von Gildeggen/Lorinser/Willburger u.a., München (in der aktuellen Auflage). 4

5 Wesentliche Inhalte: Die Inhalte des Moduls basieren auf den Empfehlungen des gemeinsamen Arbeitskreises Reform des WP-Examens von WPK und IDW, in denen eine Konkretisierung des 4 WiPrPrüfV vorgenommen wird. Diese Empfehlungen können Sie auf der Homepage der WPK unter der Rubrik Examen einsehen. Der Inhalt der Empfehlungen ist Prüfungsstoff in der Klausur. Von den in diesem Syllabus vorgestellten Inhalten wird ggf. abgewichen, wenn aus Gründen der Aktualität die Behandlung zusätzlicher Inhalte sinnvoll erscheint (z.b. bei Gesetzesänderungen oder Änderungen in der Rechtsprechung). Bürgerliches Recht - Rechtsgeschäfte - Vertragsschluss - Zugang von Willenserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr - Stellvertretung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle - Widersprechende AGB - Allgemeine Leistungsstörungen im Überblick - Schuldnerverzug - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte - (Nationales) Kaufrecht - Unternehmenskauf ( Asset deal vs. Share deal ) - Gewährleistungsrecht - Garantievertrag - Werkvertrag - Abgrenzung Werkvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag - Einrede des nichterfüllten Vertrags - Gewährleistungsrecht - Leasingvertrag - Finanzierungsleasing, Kündigung und Rücktritt - Drittschadensliquidation - Deliktsrecht, Produzenten- und Produkthaftung - Kreditsicherheiten im Überblick - Factoring - Bürgschaftsvertrag - Kollision Sicherungsglobalzession mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, Übersicherung Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht - Betriebsverfassungsrecht - Sozialversicherungsrecht Internationales Privatrecht/Internationales Kaufrecht - Frage nach dem anwendbaren Recht - Internationales Einheitsrecht (CISG) - Kollisionsrecht (Rom I/II-VO, EGBGB) 5

6 Didaktisches Konzept: In der Vorlesung werden komplexe Rechtsprobleme anhand von Fällen besprochen. Dabei gibt es oft Exkurse, in denen ganz knapp Grundlagen wiederholt werden sollen. Es wird erwartet, dass die Grundlagenkenntnisse von Ihnen vorgetragen und von mir ggf. nur noch strukturiert werden. Ein wichtiges Ziel für mich ist, dass Sie lernen, in verschiedenen Bereichen des Rechts vernetzt zu denken. Die Vorlesung beginnt mit dem Internationalen Privatrecht und dem Internationalen Kaufrecht (UN-Kaufrecht, CISG). Dadurch können in den folgenden Lerneinheiten immer wieder Parallelen zwischen dem BGB und dem CISG gezogen werden, so dass Sie sowohl Übereinstimmungen als auch Unterschiede in den beiden Regelungsmodellen erkennen können. In der 2. Lerneinheit wird das nationale Kaufrecht vertieft behandelt, inklusive Unternehmenskauf und Garantievertrag. Die 3. Lerneinheit grenzt Dienstvertrag (inklusive Arbeitsrecht), Werkvertrag und Geschäftsbesorgungsvertrag am Beispiel der WP-StB-Branche voneinander ab. Die für die Haftung von Berufsträgern wichtige Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte wird besprochen. Nach einem Ausflug in das gleichfalls praxisrelevante Thema des Leasingvertrags wird die Drittschadensliquidation behandelt. Hierbei erkennen Sie, wie die Rechtsprechung eine Haftungslücke geschlossen hat. Das Deliktsrecht wird im Wesentlichen anhand der Produzenten- und Produkthaftung erörtert, da diese für unsere produzierende Industrie eine große Bedeutung besitzt. Bei den Kreditsicherheiten werden sowohl der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb als auch die einzelnen Sicherungsarten kurz wiederholt, bevor vertieft auf die Kollision von Sicherungsglobalzession mit verlängertem Eigentumsvorbehalt eingegangen wird. Zum Schluss werden Probleme aus dem Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der allgemeinen Leistungsstörungen und dem Vertragsschluss behandelt. Durch die Verbindung von Falllösungstechnik und der Erörterung anspruchsvoller Rechtsfragen sollen Sie lernen, beim Auftauchen anderer rechtlicher Fragestellungen sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Ich erwarte, dass jeder Studierende in der Vorlesung mitarbeitet und die besprochenen Rechtsnormen parallel liest und den Stoff regelmäßig vor- und nacharbeitet. Sobald Unklarheiten bestehen, fragen Sie bitte direkt in der Veranstaltung oder in der nächsten Vorlesung. Sofern Sie dies nicht wollen oder können, sprechen Sie mich bitte direkt nach der Veranstaltung auf das Problem an oder geben Sie mir per einen Hinweis oder besuchen Sie bitte mein Kolloquium. Sehr gerne höre und lese ich Anregungen für Verbesserungen und konstruktive Kritik. 6

7 Literaturhinweise: Zur Mitarbeit und Vertiefung geeignet sind insbesondere alle Lehrbücher und Fallsammlungen, die auch auf das juristische Staatsexamen vorbereiten wollen. Die hier vorgestellten Lehrbücher und Fallsammlungen sind nur beispielhaft erwähnt. Wählen Sie solche Literatur, die Sie persönlich anspricht, auch wenn diese hier nicht aufgeführt ist. Rüthers/Stadler, Allgemeiner Teil des BGB, 18. Aufl., München Medicus/Petersen, Allgemeiner Teil des BGB, 11. Aufl., Heidelberg Fezer, Klausurenkurs zum BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl., München Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 40. Aufl., München Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 21. Aufl., München Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., München Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 40. Aufl., München Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 18. Aufl., München Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Besonderer Teil, 9. Aufl., München Oechsler, Vertragliche Schuldverhältnisse, Tübingen Wolf/Wellenhofer, Sachenrecht, 31. Aufl., München Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Aufl., München Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht, 25. Aufl., München Lorinser, Arbeitsrechtliche Praxis, München Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht, 19. Aufl., Stuttgart Kokemoor, Sozialrecht, 7. Aufl., München Gildeggen/Willburger, Internationale Handelsgeschäfte, 4. Aufl., München Schlechtriem/Schroeter, Internationales UN-Kaufrecht, 5. Aufl., Tübingen Für viele Rechtsprobleme ist das Lesen von Fachzeitschriften, Kommentaren und Rechtsprechung unabdingbar. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere folgende Fachzeitschriften: NJW, NZA, DStR (Rubriken Blick ins Wirtschaftsrecht/Arbeitsrecht/Sozialrecht), JuS, RIW, BB und DB sowie die Datenportale von Beck-online und JURIS. 7

8 Leistungsnachweis: Am Ende der Vorlesung wird eine Klausur geschrieben (PLK; Klausurdauer: 120 Minuten). Die Klausur hat gewöhnlich 120 Punkte. Werden 50% der Punkte erreicht, ist die Klausur mit der Note 4,0 bestanden. Die Klausur hat in den Gebieten Bürgerliches Recht und Internationales Kaufrecht das Kompetenzniveau F. Hinsichtlich der Gebiete Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Internationales Privatrecht entsprechen die Rechtsfragen in der Klausur dem Kompetenzniveau D. Somit entspricht das Niveau dem WP-Examensniveau. Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (ohne Verweise) bei der Klausur zugelassen. Die Gesamtnote des Moduls Recht I (LAW5100, insgesamt 6 ECTS) beim MAT bzw. des Wahlpflichtmoduls I A (LAW5130, insgesamt 6 ECTS) beim MABL ergibt sich aus der Note der Klausur. Termine: Vorlesungen: Vgl. elektronisches Vorlesungsverzeichnis. Klausur: In KW 51. Pforzheim, 2. August 2016 Prof. Dr. Simone Harriehausen 8

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