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2 Inhalt Seitenzahl Begrüssung 4 Lehrpersonen 5 Wir sind für Sie da 6 Stundenplan Kindergarten 7 Rundtelefon Kindergarten 8 Stundenplan Klasse 9 Rundtelefon Klasse 10 Stundenplan 4./5. Klasse 11 Rundtelefon 4./5. Klasse 12 Blockzeitenmodell Ramlinsburg 13 Schularzt 13 Regionale Musikschule 14 HARMOS 14 Ferienplan 15 Daten der traditionellen Anlässe 16 Schulbesuch/Absenzen 17 Jokertage 17 Beurlaubungen 17 Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern 18 Spezielle Förderung 20 Besondere Dienste 21 Adressen von regionalen Beratungsstellen 22 Wichtige Telefonnummern 23 Urlaubsformular beiliegend 2

3 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Sie halten die zweite Ausgabe des Wegweisers für Eltern für den Kindergarten und die Primarschule Ramlinsburg in Ihren Händen. Dieses Heft haben wir nach Auswertung des Feedbackbogens mit Ihren Wünschen und Anliegen erweitert. Der Wegweiser für Eltern informiert Sie über das aktuelle Schuljahr 2014/15. Am besten bewahren Sie ihn griffbereit bis zu den nächsten Sommerferien auf. Bei der Planung des neuen Schuljahres, haben wir beschlossen, uns mit den Kindern einem Jahresthema zu widmen: Wir richten eine Schulbibliothek ein. Warum? Es ist gut für Kinder, wenn sie viel und gerne lesen. Aber wie bringt man sie dazu, dass sie das tun? Lesen ist gut für Kinder, da sind sich die Eltern und Lehrpersonen meist einig. Kinder, die schon im Grundschulalter voller Begeisterung ein Buch nach dem anderen verschlingen, vielleicht sogar von den Geschichten erzählen, diese weiterspinnen, Fortsetzungen und eigene Werke schreiben, beschäftigen sich mit Themen, die in ihrem Alltag vielleicht nicht vorkommen. Sie entwickeln dabei stetig ihre sprachlichen Kompetenzen weiter. Lesende Kinder nutzen ihre Vorstellungskraft, setzen sich in die Protagonisten der Geschichten hinein und lernen im Idealfall, wie Menschen miteinander umgehen und Konflikte lösen können. Das Interesse und die Fähigkeiten dazu sind den Kindern aber nicht in die Wiege gelegt: Sie müssen geweckt und gefördert werden. Und dabei spielen neben den Eltern auch Lehrpersonen, eine wichtige Rolle. Je einfacher die Kinder Zugang zu Büchern haben, die ihr Interesse wecken, je eher können sie auch für das Lesen begeistert werden. Darum werden wir bis am Ende des Schuljahres eine gemütliche Bibliothek mit vielen verschiedenen Lese- und Sachbüchern für alle Kinder der Schule einrichten. Lea Feigenwinter Schulleiterin 3

4 Lehrpersonen im Kindergarten und in der Primarschule Madeleine Breitenstein Unterstufe Werken Klasse Michaela Gysin Kindergarten Daniela Ritter Mittelstufe Maria- Magdalena Moser Musik und Bewegung 1./2. Klasse Stefan Keilwerth Reformierter Pfarrer Lea Feigenwinter Schulleiterin Werken Textil Klasse Französisch 3. Klasse Charlotte Hansen Fördermassnahmen Aline Schneider Meier Unterstufe Englisch 5. Klasse 4

5 Wir sind für Sie da Telefonzeiten Primarschule Telefonzeiten Kindergarten h h h h h h h h Schulleitung Lehrerzimmer Mittelstufenzimmer Unterstufenzimmer Kindergarten Handarbeit / Werken Garderobe MZH Elternabend Der Elternabend für alle Klassen, Kindergarten bis 5. Klasse, findet am Mittwoch, 27. August 2014 um Uhr statt. Elterngespräche Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns wichtig. Wir sind jederzeit bereit, mit Ihnen Gespräche zu führen. Damit wir uns seriös vorbereiten können, ist eine mündliche oder schriftliche Voranmeldung notwendig. Schulbesuche Wir freuen uns, wenn Sie uns in der Schule oder im Kindergarten besuchen kommen. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Fragen, Anregungen, Anliegen In erster Linie richten Sie Fragen, Anregungen und Anliegen an die Lehrpersonen. Für weitere Gesuche und Anliegen ist die Schulleiterin, Frau Lea Feigenwinter zuständig. Sie ist am besten am Freitagnachmittag von Uhr erreichbar. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Mail (schule@ramlinsburg.ch), damit ein Termin vereinbart werden kann. Sekretariat Andrea Kaufmann erledigt am Freitagmorgen die administrativen Arbeiten für die Schule. 5

6 Blockzeitenmodell Ramlinsburg An der EWGV vom wurde auf damaligen Antrag der Lehrerschaft und des Schulrates die Einführung des Unterrichtes in umfassenden Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule abgelehnt. Als Alternative wird ein sogenanntes Ramlinsburger Modell angeboten: Im normalen Schulalltag können Kinder im Sinne von Blockzeiten in den Kindergarten und in die Schule gehen und betreut werden. Morgens von 8-9 Uhr erfolgt die Betreuung in der Gemeindeverwaltung durch Frau Petra Soriano. Das Ramlinsburger Modell wird bereits rege genutzt und darf selbstverständlich auch von Ihnen in Anspruch genommen werden. Um Gebrauch davon zu machen, bitten wir Sie, ihren Bedarf der Lehrkraft oder der Schulleiterin zu melden. Schularzt Herr Dr. med. Florian Suter, Tannenstrasse 1 in Bubendorf, Telefon: führt die obligatorische Untersuchung unserer Schulkinder durch. In Ramlinsburg wird die Schularztuntersuchung jeweils im 2jahres- Rhythmus, d.h. im 1. oder 2. Kindergartenjahr und im 4. oder 5. Schuljahr, durchgeführt. Im Schuljahr 2014/15 findet eine obligatorische Untersuchung im Kindergarten und in der 4. und 5. Klasse statt. 6

7 Musikschule Die Primarschule Ramlinsburg fördert alle Kinder der 1. und 2. Klasse mit 1 Lektion Musik und Bewegung pro Woche. Dieser Unterricht bei unserer Lehrkraft Maria Magdalena Moser kann ab der 3. Klasse freiwillig weiter besucht werden, administriert von der Regionalen Musikschule Liestal, der unsere Gemeinde auf für den Instrumentalunterricht angeschlossen ist. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Moser (Tel ) oder bei der RMS Liestal, Tel HARMOS Sicher ist Ihnen HARMOS aus den Medien ein Begriff. Falls Sie genau wissen wollen, was dies für die Schulkarriere Ihres Kindes bedeutet, dann können Sie sich unter informieren. 7

8 Schuljahr / Schulferien 2014/2015 Gestützt auf 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel- Landschaft ergeht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Schulferien folgender Entscheid: 1. Geltungsbereich Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental- Thierstein. 2. Schuljahr 1. Semester Montag, 18. August Januar Semester Montag, 19. Januar Juli Schulfreie Tage / Feiertage Freitag, 2. Januar 2015 Freitag, 1. Mai 2015 (Tag der Arbeit) Donnerstag, 14. Mai/Freitag, 15. Mai 2015 (Auffahrt) Montag, 25. Mai 2015 (Pfingsten) 4. Schulferien Basel-Landschaft Herbst Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 04. Oktober Oktober Oktober 2014 Weihnachten Beginn Ende Unterrichtsbeginn Mittwoch Sonntag Montag 24. Dezember Januar Januar 2015 Fasnacht Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 14. Februar März März 2015 Frühjahr Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 28. März April April 2015 Sommer Beginn Ende Unterrichtsbeginn Samstag Sonntag Montag 04. Juli August August 2015 Weitere schulfreie Tage Mittwoch, 29. Oktober 2014 Montag, 19. Januar 2015 Freitag, 20. März 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 (schulinterne Weiterbildung) (schulinterne Weiterbildung) (Kantonalkonferenz der Lehrpersonen BL) (schulinterne Weiterbildung) Ferienpläne für weitere Schuljahre unter: htm html 8

9 Daten Anlässe unserer Schule Di 16. September 2014 Themenanlass (KG bis 5. Kl.) Fr 26. September 2014 Sponsorenlauf für Bibliothek Do 13. November 2014 Leseabend Mo 1. Dezember 2014 Themenanlass (KG bis 5. Kl.) Mo 22. Dezember 2014 Weihnachtsanlass Mo 26. bis Fr 30. Januar 2015 Projektwoche (KG bis 5. Kl.) Mi 25. März 2015 Themenanlass (KG bis 5. Kl.) Mi 01. Juli 2015 Schulabschlussfeier 9

10 Schulbesuch / Absenzen Bei Absenzen erwarten wir, dass Sie die Lehrkraft umgehend informieren. Versuchen Sie Zahnarzt- oder Arztbesuche ausserhalb der Schulzeit zu legen. Nach einer Absenz/Krankheit Ihres Kindes, bitten wir Sie um eine schriftliche Entschuldigung im Elternheft. Jokertage (grünes Formular, erhalten Sie am Elternabend) Jedes Kind hat das Anrecht an einem Kalendertag pro Semester dem Unterricht ohne spezielle Begründung fernzubleiben. Die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann kurzfristig, d.h. bis zwei Tage vor Bezug bei der zuständigen Lehrkraft schriftlich mit der Jokerkarte erfolgen. Ein nicht bezogener Jokertag verfällt im nächsten Semester. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. Beurlaubungen (hellblaues Formular liegt diesem Heft bei) Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen, usw., mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn einzureichen. Formulare für Urlaube liegen dieser Broschüre bei oder können bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Sie müssen auch wieder an die Klassenlehrperson eingereicht werden. Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig: a. die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bis zu 1 Tag; b. die Schulleitung für Urlaube von mehr als einem Tag Dauer; sowie für Urlaubstage, die nicht unter die oben stehenden Regelungen fallen; c. der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen. Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffs liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. 10

11 Aus dem Merkblatt - Unfallversicherung von Schülern Ausgangslage Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen sämtliche in der Schweiz wohnhafte Personen über eine Krankenkasse verfügen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss bei Unfällen die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernehmen. Zudem besteht eine Vorleistungspflicht der Krankenkasse, wenn zweifelhaft ist, ob allenfalls eine andere Versicherung (sep. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, usw.) für die Unfallkosten aufzukommen hat. Vielfach bestehen zudem ergänzende Kinder- Unfallversicherungen, welche Eltern für ihre Kinder abgeschlossen haben, die zusätzliche Leistungen wie Todesfall- und/oder Invaliditätskapital sowie Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen einer Krankenkasse (z.b. für Privatbehandlung). Schulbetrieb Unfälle können sich natürlich auch im Schulbetrieb ereignen. Die Leistungen der Krankenkasse und/oder einer Kinder-Unfallversicherung gelten uneingeschränkt auch in diesem Bereich, sodass eine zusätzliche Versicherung für den Schulbetrieb (Unterrichtsstunden, Aufenthalt auf dem Schulareal, usw.) keinen Sinn macht. Eltern Werden Eltern als unterstützende Kräfte eingesetzt (z.b. beim Schwimmunterricht, im Schullager) gelten diese als temporäre Hilfspersonen und sind durch die kantonale Haftpflichtversicherung gegen allfällige Haftpflichtansprüche geschützt. Verwenden Eltern in ihrer Funktion als Hilfspersonen ihr privates Fahrzeug (z.b. zur Fahrt ins Lager), müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz SVG Haftungsansprüche allfällig verletzter Kinder durch die eigene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. 11

12 Haftung des Kantons Das Gefahrenpotenzial des Schulbetriebes liegt eindeutig unter den übrigen Unfallgefahren,welchen die Schüler ausserschulisch ausgesetzt sind (Freizeit- und Sportunfälle,Verkehrsgefahren, usw.). Eine Eigenverantwortung der Schüler und Eltern zur Unfallverhütung darf erwartet werden. So kann es nicht ausschliesslich in der Verantwortung des Kantons und seiner Mitarbeiter (Lehrpersonen) liegen, zu kontrollieren, ob die Schüler einen Velohelm tragen, die verwendeten Fahrrad verkehrssicher sind und Brillenträger im Sportunterricht ihre Sportbrille aufsetzen. Haftungsansprüche gegenüber Kanton oder Lehrerschaft können natürlich nicht ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es jedoch einem besonderen gesetzlichen Grund (Rechtstitel). Dieser kann z.b. wegen einem (grob)-fahrlässigen Verschulden eines Lehrers oder einer Lehrerin oder wegen einem Mangel an einem Gebäude oder an einem Gerät basieren. Derartige Fälle sind der Versicherungs- Koordinationsstelle zu melden, welche diese zusammen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung zu prüfen hat. Fazit Aus den oben erwähnten Gründen betrachten wir die bestehende Versicherungssituation für Schulkinder als ausreichend. 10. August

13 Spezielle Förderung Vorschulheilpädagogik Im Kindergarten unterstützt die Vorschulheilpädagogin die Kindergärtnerin bei der Grunderfassung der Kinder im motorischen, kognitiven und emotionalen Bereich. Falls Unterstützungsbedarf besteht und die Eltern einverstanden sind, führt die Vorschulheilpädagogin eine gezielte Förderung durch. Sie arbeitet eng mit der Kindergärtnerin zusammen. Fördergruppe Im Laufe der 1. Klasse klärt die Klassenlehrerin mit der Schulischen Heilpädagogin gemeinsam den Unterstützungsbedarf der Kinder ab. Mit diesem Angebot erhalten Kinder mit spezifischen Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen in einer Kleingruppe eine gezielte Förderung. Der Förderunterricht findet hauptsächlich in der Unterstufe statt. Wenn ein Kind für die Fördergruppe vorgesehen ist, wird die Lehrkraft die Eltern informieren und das Einverständnis einholen. Integrative Schulungsform (ISF) Die Unterstützung ist für Kinder vorgesehen, die in einzelnen oder verschiedenen Hauptfächern Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Die Kinder bleiben in der Klasse und im Dorf integriert, erhalten aber Unterstützung. Eine Abklärung und Zuweisung durch den Schulpsychologischen Dienst ist zwingend. Unsere Heilpädagogin ist für diese Aufgabe verantwortlich und entscheidet in Absprache mit der Klassenlehrperson und den Eltern, wie die spezielle Förderung umgesetzt wird. Die Kinder können einzeln, in Kleingruppen oder im Klassenverband gefördert werden. Deutsch als Zweitsprache (DAZ) Kinder, welche erst seit kurzer Zeit in der Schweiz sind oder noch nicht genug Deutsch sprechen, werden in Kleingruppen unterrichtet. Logopädie Logopädie umfasst fachgemässe Prävention, Abklärung, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech, Redefluss-, Stimm- und Kommunikationsstörungen. Falls ein Kind nicht wie andere spricht (spät mit Reden begonnen, undeutliches oder fehlerhaftes Sprechen, Näseln oder Heiserkeit) oder wenn es Mühe hat, korrekte Sätze zu bilden, häufig gleiche Wortanfänge wiederholt, den Inhalt von Geschichten nicht auf Anhieb versteht sowie Aufträge oft nicht vollständig ausführt, kann die Logopädie weiterhelfen. 13

14 Falls bei einem Kind eine Sprachstörung festgestellt wird, nimmt die Klassenlehrperson mit den Eltern Kontakt auf. Unsere Schule ist der Kreislogopädie Lausen angeschlossen. 14

15 Besondere Dienste Schulpsychologischer Dienst Baselland Adresse: Wasserturmplatz 5, 4410 Liestal Tel Zuständig für Ramlinsburg: Judith Sollberger Aufgabenbereiche: - Abklärung und Beratung bei Schul -, Erziehungs- und Lernproblemen. Anmeldung: Durch die Eltern oder durch die Lehrkraft im Einverständnis mit den Eltern. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. die Kosten werden von Gemeinde und Kanton getragen. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Adresse: Goldbrunnenstrasse 14, 4410 Liestal Tel Aufgabenbereiche: - Hilfe für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher bei Problemkindern - Kinderpsychiatrische und - psychologische Abklärungen und Behandlungen - Beratung bei Familienproblemen - Beratung bei Kindsmisshandlung Anmeldung: Durch die Eltern in Absprache mit der Lehrkraft. Abklärung und Therapie sind kostenlos für die Eltern, d.h. diese werden vom Kanton übernommen. Psychomotorik ( bl.ch) Adresse: Pädagogisch- therapeutischer Dienst BL, Benzburweg 22, 4410 Liestal Tel Aufgabenbereiche: - Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und - verhalten auffällig sind. Anmeldung: Durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt,Schulpsychologe, Psychiater) vor, sind Abklärung und Therapie kostenlos. Neben den oben aufgeführten Angeboten zur speziellen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler gibt es viele weitere Möglichkeiten wie Beratungsstellen für Eltern, Kinderarzt, Spieltherapie, Ergotherapie, Poltherapie, Kinesologie,... 15

16 Adressen von regionalen Beratungsstellen für Eltern und Jugendliche in der Region Schule und Elternhaus BL Matthias Hugenschmidt Postfach Liestal T elternhaus.ch Offene Jugendarbeit (OJA) Seestrasse Liestal Tel Fax Mail: oja@jugendsozialwerk.ch online.ch Elternbildung Oberbaselbiet EBOB Sekretariat Coralie Weingartner-Borloz In der Mühlematt Sissach Tel Mail: elternbildung@bluewin.ch TRIANGEL Fachbereich der Opferhilfe beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Steinenring 53, 4051 Basel, Tel Fax Mail: triangel@opferhilfe bb.ch 16

17 Wichtige Telefonnummern Schulgebäude -Adresse Schulleiterin: Schulleitung Lehrerzimmer Mittelstufenzimmer Unterstufenzimmer Kindergarten Handarbeit / Werken Mehrzweckhalle Garderobe Lehrkräfte Madeleine Breitenstein Lehrperson Unterstufe und Werken Lea Feigenwinter Schulleiterin und Lehr- person Textiles Werken Michaela Gysin Kindergartenlehrperson Charlotte Hansen Fördermassnahmen Stefan Keilwerth reformierter Pfarrer Maria M. Moser Lehrperson Musik und Bewegung Daniela Ritter Lehrperson Mittelstufe Aline Schneider Meier Lehrperson Unterstufe Sekretariat Andrea Kaufmann Schulrat Primarschule und Kindergarten Andreas Eggimann Präsident Stephanie Oetterli Vertretung Gemeinderat Judith Spörri Aktuarin Öffentliche Dienste Amt für Volksschulen (AVS) Schulpsychologischer Dienst Schularzt F. Suter Schulzahnpflege Ch. Stern

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