AK 11: Geschlechtersensibler Sportunterricht im Kontext migrationsbedingter Differenzen
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- Wolfgang Hertz
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1 Tag des Schulsports 2013 AK 11: Geschlechtersensibler Sportunterricht im Kontext migrationsbedingter Differenzen Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay Universität Bielefeld
2 Woran können sich migrationsbedingte Differenzen im Sportunterricht zeigen? Aussehen (z. B. Haut- und Haarfarben, Bekleidung, Frisuren, Accessoires ) Mimik, Gestik, Körperhaltungen, Körperpraxen (v. a. bei Muslimen) - Einstellungen, Werthaltungen, Verhalten im Hinblick auf den Körper und das Verhältnis der Geschlechter
3 Genauer. Einstellungen und Werthaltungen (z. B. erhöhte Empfindlichkeit der Mädchen gegenüber männlichen Lehrkräften und Mitschülern im Hinblick auf Körperlichkeit) Verhalten, z. B. spezifische Körperpraxen (Kleidung, Nacktheitstabu, Körperkontakt und Berührungen) Anträge von Mädch. auf Befreiung vom Schwimmunterricht oder dem SU Obstruktives Verhalten (v.a. männl. Sch. gegenüber weiblichen Lehrkräften) DIE ZEIT
4 Welche religiös-kulturell bedingten Werte und Normen des Islam bedingen spezifische Körperpraxen? - Die Aura der Frau muss geschützt werden. - Nur Gesicht und Hände dürfen für männliche Blicke (außerhalb der Familie) sichtbar sein. Verhüllung des Körpers (vom Nabel bis zum Knie ) gilt auch zwischen Gleichgeschlechtlichen. - Ferner: Berührungsverbote zwischen Frauen und Männern (im heiratsfähigen Alter), z. B. kein Handreichen, keine Handfassung, keine Hilfestellung, keine Partnerübung mit Berühren, kein Anfassen durch männliche Lehrkräfte, Kampfrichter oder Trainer.
5 Formen des Umgangs mit migrationsbedingten Differenzen im SU Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay - Reduzierung der Differenz (z. B. durch Unterdrückung etwa durch ein Kopftuchverbot im SU, Burkiniverbot im Schwimmbad) - Nichtbeachtung der Differenzen (d.h. völlige Gleichbehandlung, keine Berücksichtigung) - Akzeptanz der Differenz, Respektierung der Andersartigkeit, (entspricht dem KMK Beschluss von 1996 zum interkulturellen Lernen in der Schule) 5
6 Folgen für den Sportunterricht? Schwimmen, z. B. so.
7 Oder so.
8 Oder eher so..? Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay 8
9 Einzelne Sportarten machen es bereits vor
10 Sport Hidjab Sportkopftuch
11 Rechtslage zur Befreiung vom Sportunterricht /Schwimmunterricht aus religiösen Gründen Es sind zwei Rechtsgüter im Widerstreit: Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay - Recht auf freie Religionsausübung des Individuums (Glaubens-und Bekenntnisfreiheit, Art. 4, Abs.1, GG) - Bestimmungsrecht des Staates im Schulwesen (Art.7, Abs.1, GG) In der Rechtsprechung soll beiden Rechtsgütern Wirksamkeit verschafft werden durch schonenden Ausgleich (d.h., beide müssen wechselseitg begrenzt werden, keines der Rechte kann sich maximal durchsetzen). Lit.: Thomann, C. (2015). Teilnahmepflicht für muslimische Schülerinnen am koedukativen Schwimmunterricht. Sportunterricht 64(2015), H., 3, S
12 Urteile Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay 1993 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Kassel (auf Antrag einer Zwölfjährigen auf Befreiung von gesamten SU): Es muss ein monoedukativer SU eingerichtet werden, ansonsten ist die Schülerin zu befreien. - Aber: Einzelfallentscheidung! Kein Folgefall konnte sich darauf berufen. 2009/2012 Urteile der Oberverwaltungsgerichte Münster, Bremen und Kassel: In der Grundschule ist der koedukative Schwimmunterricht für alle, auch für religiöse muslimische Mädchen, verpflichtend. Keine Befreiung! , Ablehnung des Antrags e. 12 Jahre alten Schülerin auf Befreiung vom Schwimmunterricht durch das Bundesverwaltungsgericht. Begründung: die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht ist der Klägerin in Ganzkörperkleidung (Burkini) zuzumuten. 12
13 Empfehlungen für die Praxis an Schulen Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay - Sichern, dass alle Personen in der Schule die Andersartigkeit respektieren - Als Sportlehrkraft der erhöhten Sensibilität muslimischer Mädchen in Bezug auf Körperlichkeit Rechnung tragen - Möglichkeiten zu monoedukativen Spiel- und Sportangeboten in der Sekundarstufe nutzen 13
14 Empfehlungen für die Praxis an Schulen Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Prof. Dr. Christa Kleindienst-Cachay Im Falle eines Antrags auf Befreiung: - Gespräch mit den Eltern suchen. - Bedenken ernst nehmen, Respekt zeigen, aber auch den Standpunkt der Schule verdeutlichen. - Mediatoren mit muslimischem Hintergrund zum Gespräch hinzuziehen (das Kommunale Integrationszentrum hilft weiter). - Einen schonenden Ausgleich anstreben. - Die Rechtslage verdeutlichen. 14
15 Atika Bouagaa, ehemaliges Mitglied des deutschen Nationalteams VB, Tochter tunesischer Einwanderer, Muslima Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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