Aktuelles Bauprogramm der VOGEWOSI Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Vorarlberg

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1 Pressefoyer Dienstag, 13. Jänner 2015 Aktuelles Bauprogramm der VOGEWOSI Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Vorarlberg Qualitätsvolles, sozial gerechtes und leistbares Wohnen für alle mit Landeshauptmann Mag. Markus Wallner Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser (Wohnbaureferent der Vorarlberger Landesregierung) Dr. Hans-Peter Lorenz (Geschäftsführer der VOGEWOSI) Herausgegeben von der Landespressestelle Vorarlberg Amt der Vorarlberger Landesregierung Landespressestelle, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich T M oder M F Jeden Werktag durchgehend von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar

2 Aktuelles Bauprogramm der VOGEWOSI Wohnbauförderungsrichtlinien 2015 des Landes Vorarlberg Qualitätsvolles, sozial gerechtes und leistbares Wohnen für alle Die Schaffung von individuellem Wohnraum zu leistbaren Preisen ist eine Schlüsselaufgabe in den kommenden Jahren. Im Landesbudget 2015 sind 167,3 Millionen Euro für die Wohnbauförderung veranschlagt. Neben der Förderung von privatem Wohnbau ist und bleibt die Erweiterung des Angebotes an günstigen Mietwohnungen ein wesentlicher Schwerpunkt. Der Aufsichtsrat der VOGEWOSI hat für das Jahr 2015 ein Investitionsprogramm mit einem Gesamtbauvolumen von fast 27 Millionen Euro beschlossen. Davon entfallen rund 20 Millionen Euro auf den Neubau und 6,85 Millionen Euro auf Erhaltung und Sanierung. "Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen und ein wesentliches Stück Lebensqualität", betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser. Deshalb hat die Vorarlberger Landesregierung in ihrem Arbeitsprogramm "ein qualitätsvolles, sozial gerechtes und leistbares Wohnen für alle" als Ziel formuliert. Auch die unterschiedlichen Wohnraumbedürfnisse von jungen Leuten, von Familien und von älteren Menschen sollen Seite 2

3 berücksichtigt werden. Damit sich möglichst viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger den Wunsch nach einem Eigenheim oder einer Wohnung erfüllen können, soll der gemeinnützige (integrative) Wohnbau weiter massiv angekurbelt werden. In den nächsten fünf Jahren sollen rund gemeinnützige Wohnungen neu entstehen. "Angestrebt wird, dass es mittel- bzw. langfristig in jeder Vorarlberger Gemeinde ein gemeinnütziges Wohnungsangebot gibt", so Landeshauptmann Wallner. Jahr Zugesagte Zugesagte Nutzfläche Wohnungen Fördersumme gesamt pro Wohnung Euro ,69 m² 67,25 m² Euro ,67 m² 69,32 m² Euro ,32 m² 62,57 m² Euro ,01 m² 66,88 m² Euro ,20 m² 64,63 m² VOGEWOSI-Investitionen neue Wohnanlagen Das Neubauprogramm der VOGEWOSI ist durch Beibehaltung eines hohen Bauvolumens mit einer Vielzahl von Kleinwohnanlagen im ländlichen Raum gekennzeichnet, erläutert Geschäftsführer Hans-Peter Lorenz. Derzeit sind 28 Wohnanlagen mit insgesamt 557 Wohnungen und 13 sonstigen Einheiten (z.b. Kinderbetreuung, Arztpraxis, Tagesbetreuung, MOHI-Stützpunkt, Seite 3

4 Krankenpflegeverein) sowie drei Sozialzentren (drei Pflegeheime mit zusammen 103 Pflegebetten und sozialer Infrastruktur) in Bau, Bauvorbereitung oder Projektierung. Weiterhin kleinere Anlagen im ländlichen Raum: Von den 28 in Bau, Bauvorbereitung oder Vorbereitung befindlichen Wohnanlagen befinden sich 18 in Kleingemeinden. Die Durchschnittsgröße liegt bei ca. 15 Wohnungen pro Anlage, nur drei Anlagen haben mehr als 30 Wohnungen (Bregenz: 50; Bludenz: 37; Lustenau: 47). Wohnanlagen mit Startwohnungscharakter Abwanderung stoppen! Die Bautätigkeit der VOGEWOSI konzentriert sich auch auf die Schaffung von Wohnanlagen mit Startwohnungscharakter für Jungfamilien und auf die Vermeidung von Abwanderung, insbesondere in Randlagen/Talschaften (z.b. St. Gerold, Klösterle, Bartholomäberg und Hohenweiler). In Warth, der höchstgelegenen Gemeinde Vorarlbergs, konnte noch kurz vor Weihnachten 2014 die erste Wohnanlage der VOGEWOSI mit acht Wohnungen übergeben werden. Betreutes Wohnen: Elf Wohnanlagen werden zur Gänze oder zumindest in Teilbereichen in Form des "Betreuten Wohnens" errichtet. Die jeweiligen Betreuungskonzepte sind unter Einbindung der ambulanten Dienste mit den Standortgemeinden individuell abgestimmt. Barrierefreiheit und hoher ökologischer Standard: Alle Wohnanlagen werden absolut barrierefrei und zumindest in Niedrigstenergiestandard (jährlicher Heizwärmebedarf max. 25 kwh/m²) errichtet. Dabei wird im Einzelfall entschieden, ob das Bauvorhaben im PH-Standard oder entsprechend der aktuellen Wohnbauförderung "nur" als Niedrigstenergiehaus ausgeführt wird. Letzteres bietet deutliches Kostenreduktionspotenzial bei aktuell hohem Baukostenniveau. Aktuelle Neubautätigkeit der VOGEWOSI: STATUS Wohnanlagen Wohnungen Sonstige im Bau Sozialzentrum in Bauvorbereitung Sozialzentren in Projektierung Gesamt BEZÜGE Wohnanlagen Wohnungen Sonstige Sozialzentrum Nenzing Sozialzentren Höchst und Koblach ab Gesamt Seite 4

5 Wohnanlagen in Kleingemeinden: Gemeinde Projekt Wohnungen Status Bartholomäberg Daneu 12 Projektierung/Bauverfahren Bezau Betreutes Wohnen 9 Projektierung/Bauverfahren Dalaas Betreutes Wohnen (BW) 11 Im Bau Egg Klebern 11 Projektierung Hohenweiler Linderhaus 11 Bauvorbereitung (rk. BB)* Hörbranz Hochstegstraße 10 Projektierung Koblach Betreutes Wohnen 16 Bauvorbereitung (rk. BB) Langenegg Kleinwohnanlage 6 Projektierung Lingenau Lindohus (BW) 13 Bauvorbereitung (rk. BB) Meiningen Kirchfeld II 12 Im Bau Satteins Alte Säge 6 Projektierung Schwarzenberg Betreutes Wohnen (BW) 10 Im Bau Silbertal Dorfmitte 6 Projektierung St. Gerold Faschinastraße 12 Projektierung Sulz Fricco 17 Projektierung Thüringen Kläfisweg 18 Bauvorbereitung (rk. BB) Vandans Bahnhofstraße 1. BA 18 Projektierung/Bauverfahren Zwischenwasser Armenhaus 12 Projektierung/Bauverfahren 210 * rechtskräftiger Baubescheid Erhaltung und Sanierung Das Programm umfasst 23 Wohnanlagen mit insgesamt 633 Wohnungen. Vom Investitionsvolumen von 6,85 Millionen Euro entfallen rund zwei Millionen Euro auf Innensanierungen. Schwerpunktmaßnahmen: Erneuerung bestehender Heizanlagen teilweise mit solarer Warmwasseraufbereitung, eine umfassende Sanierung, großteils aber Bauteilsanierungen (z.b. Wasserleitungsinnensanierungen, Dächer, Elektroinstallationen). Wohnungsinnensanierungen betreffen hauptsächlich die Erneuerung der Sanitäranlagen (Bäder, WC), der Elektroinstallationen, der Türen und der Bodenbeläge. Die Kosten betragen zwischen und rund Euro pro Wohnung. Seite 5

6 Leistbare Mieten auch in Zukunft Mietenstabilisierung 2015 Um zu vermeiden, dass ältere Wohnanlagen aufgrund von früheren Förderungssprüngen und notwendigen Anpassungen der Instandhaltungsbeiträge neuere, qualitativ hochwertigere Wohnanlagen im Entgelt "überholen", hat die VOGEWOSI bereits für 2014 ein Stabilisierungsprogramm gestartet, das auch 2015 fortgesetzt wird. Je nach Bezugsjahr der Wohnanlage wurden Obergrenzen in der Miete inkl. aller Nebenkosten und Umsatzsteuer wie folgt festgelegt: o Bezugsjahr o Bezugsjahr o Bezugsjahr vor 2000 max. 9,00 Euro/m² Wohnnutzfläche max. 8,50 Euro/m² Wohnnutzfläche max. 8,00 Euro/m² Wohnnutzfläche Von dieser Regelung waren bzw. sind über Mietwohnungen betroffen, die übrigen rund Mietwohnungen der VOGEWOSI liegen großteils deutlich unter diesen Mietpreisgrenzen. Die Stabilisierungsmaßnahmen für die Jahre 2014 und 2015 mindern den Ertrag der VOGEWOSI insgesamt um rund 1,7 Millionen Euro. Die Stabilisierung erfolgt durch Eigenmittelzinsreduktionen und "Entgeltstundungen". Weiters wurden Bankdarlehen durch Eigenmittel ersetzt. Weitere "Entgeltstundungen" (ca. 1,5 Millionen Euro/Jahr) sind bereits seit dem Jahr 2006 Teil der VOGEWOSI-Strategie, um ihre Mietwohnungen auf Dauer leistbar zu halten. Auch wurden in der Vergangenheit (seit 2001) immer wieder Umfinanzierungsmaßnahmen vorgenommen, indem Bankmittel durch zinsgünstige Eigenmittel ersetzt wurden. Sowohl die aktuelle Ertragslage als auch die Liquidität der VOGEWOSI ermöglichen es trotz hohen Bauvolumens die geschilderten Maßnahmen zur Senkung bzw. Stabilisierung der Wohnungsentgelte älterer Wohnanlagen zu setzen. Wohnbauförderung mit positiven Anreizen Das im letzten Jahr etablierte Wohnbauförderungssystem von fixen Förderstufen wurde auf eine Basisförderung mit Bonussystem umgestellt hat sich bewährt und wird daher beibehalten. Dieses neue Modell berücksichtigt soziale und ökologische Komponenten. Wer weniger verdient bzw. wer mehr Kinder hat, bekommt mehr Förderung. Auch weniger Energieverbrauch, umweltund ressourcenschonendes Bauen sowie barrierefreie Ausführung zahlen sich aus. Verdichtete Bauweise wird stärker gefördert. Das System zeichnet sich durch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit und weniger Bürokratie aus, erklärt Landesstatthalter Rüdisser. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Bauwirtschaft durch das gleitende Anreizsystem einen entsprechenden Handlungsspielraum Seite 6

7 gewinnt, wenn es um System- und Materialentscheidungen sowie die Kostenoptimierung geht. Gleichzeitig eröffnen sich große Freiheiten für die Bauträger und vor allem für die Förderwerber. So ist z.b. das barrierefreie Bauen nicht mehr verpflichtend, aber es bringt einen entsprechenden Bonus (positiver Anreiz). Die Richtlinienänderungen 2015: In der Neubaurichtlinie für den privaten Wohnbau werden die Einkommensgrenzen angehoben für einen Einpersonenhaushalt von bisher auf Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte von bisher auf Euro. Der maximal zulässige Mietzins bei der Erstvermietung im Rahmen des Investorenmodells beträgt bei befristeten Mietverträgen zukünftig netto sieben Euro (bisher 6,60 Euro) und bei unbefristeten Mietverträgen 7,50 Euro. Auch in der Wohnhaussanierungsrichtlinie werden die Einkommensgrenzen erhöht für einen Einpersonenhaushalt von bisher auf Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte von bisher auf Euro. In der Wohnbeihilferichtlinie ändert sich die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes. Diese wird mit 6,80 Euro (bisher 6,70 Euro) inklusive 1,20 Euro Betriebskostenanteil festgelegt. Beispiel 1: Neubau mit Förderungsrichtlinien 2015 Einfamilienhaus mit 130 m² Vierpersonenhaushalt (zwei Erwachsene, zwei Kinder) Haushaltseinkommen: Euro netto im Monat Basisförderung: 380 Euro Einkommensbonus: 30 Euro Kinderbonus: 100 Euro Energiesparbonus: Heizwärmebedarf 35 kwh/m² 5 Euro Primärenergiebedarf 110 kwh/m² 6 Euro CO2-Emissionen 17 kg/m² 19 Euro Umweltbonus: OI3-Index 125 Punkte 11 Euro Sonstige Öko-Maßnahmen: PVC-freie Fenster und Türen 50 Euro Bonus für Barrierefreiheit: 30 Euro Förderung pro m² Nutzfläche: 631 Euro x 130 m² = Gesamtförderung Euro Seite 7

8 Beispiel 2: Sanierung Eigenheim, 130 m², Kaufpreis Euro Gesamtsanierung in Förderstufe 3 Maximale Sanierungskosten (1.200 Euro x 130m²) Tatsächliche Sanierungskosten Kaufpreis anteilig, wenn der Kauf nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und noch Rückzahlungen zu leisten sind, max. Anrechenbare Sanierungskosten Darlehenshöhe in Förderstufe 3: 65 Prozent Euro Euro Euro Euro Euro Wohnbauförderungsbilanz 2014 Im Jahr 2014 hat das Land Vorarlberg Eigenheime und Wohnungen, 21 Heime im Neubau sowie Wohneinheiten in der Wohnhaussanierung gefördert. Daneben wurden zehn Ansuchen auf einen Härtekredit und 95 Ansuchen um einen Härtezuschuss gestellt. Dazu kommen 81 Förderungen für Kinderspielplätze bzw. -räume mit knapp Euro. Außerdem wurden Ansuchen auf Unterstützung durch Wohnbeihilfe positiv behandelt. Neubauförderung: 212 Wohnungen in Eigenheimen 13,5 Mio. Euro 11 Wohnungen in verdichteter Bauweise (Doppel-, 0,8 Mio. Euro Reihenhaus) 444 Eigentumswohnungen 31,9 Mio. Euro 530 Mietwohnungen gemeinnützig 44,2 Mio. Euro 17 Private Mietwohnungen (Investorenmodell) 1,2 Mio. Euro 1 Werkswohnung 0,1 Mio. Euro 14 Zubauten bzw Wohnungserweiterungen 1,0 Mio. Euro ,7 Mio. Euro Zudem wurden 21 Kredite für Wohnheime in Gesamthöhe von 9,2 Millionen Euro gewährt. Die Summe aller zugesagten Neubaukredite beläuft sich damit auf 101,9 Millionen Euro. Wohnhaussanierungsförderung: Insgesamt wurden Sanierungen von Wohnungen gefördert, davon 903 mit Krediten und mit Einmalzuschüssen. Die geförderte Nutzfläche beträgt insgesamt ,47 m². Die anrechenbaren Sanierungskosten betrugen insgesamt 61,5 Millionen Euro. Wohnbeihilfe: Mit der Wohnbeihilfe gewährt das Land Vorarlberg Wohnkostenzuschüsse, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Jahr 2014 wurden an Haushalte Wohnbeihilfen mit insgesamt knapp 27,5 Millionen Euro ausbezahlt. Seite 8

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