Gefährliche Abfälle als Gefahrgut. Einstufung. Exotisches.

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1 Gefährliche Abfälle als Gefahrgut Einstufung Exotisches

2 Abfalldefinition 2

3 AbfallverzeichnisV. der Weg zur Abfallschlüsselnummer 3

4 AbfallverzeichnisV. gefährliche Abfälle 4

5 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle Novelle der AVV in 3/2016 veröffentlicht 5

6 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 6

7 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 7

8 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 8

9 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 9

10 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 10

11 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 11

12 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 12

13 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 13

14 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 14

15 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 15

16 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 16

17 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 17

18 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 18

19 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 19

20 EUVO 1357/2014 gefährliche Abfälle 20

21 Gefährliche Abfälle Sind meine gefährlichen Abfälle Gefahrgut? 21

22 Definition Gefahrgut nach GGBefG Gefährliche Güter sind Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, Eigenschaften oder ihres Zustands in der Lage sind, beim Transport die öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren oder andere Sachen (z.b. die Umwelt) zu gefährden. Die Stoffe bzw. die Einstufungskriterien werden z.b. im ADR aufgelistet. 22

23 Klassifizierung Fundstellen im ADR/RID Abgleich Abfalleigenschaften mit Kriterien 23

24 Probleme Physikalisch-chemische und toxische Eigenschaften der Abfälle häufig unbekannt Inhaltstoffe und/oder Zusammensetzung häufig nicht sicher 24

25 Aus den allgemeinen Verpackungsvorschriften ADR Der maximale Füllgrad von Verpackungen ist eine Funktion des Siedepunktes: Siedepunkt < 60 C dann maximal 90 % Siedepunkt > 300 C dann maximal 98 % Wir schreiben für flüssige Stoffe generell 90 % vor 25

26 Aus den allgemeinen Verpackungsvorschriften ADR Flüssige Stoffe nur in Verpackungen mit ausreichender Widerstandsfähigkeit gegenüber Innendruck Bei Gemischen ist der Dampfdruck von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abhängig. Selbst die Aufsummation der Einzeldampfdrücke ist möglich. Bei Gemischen mit leichtflüchtigen Lösemitteln empfehlen sich Verpackungen mit Prüfdrucken von 250 kpa oder mehr 26

27 Verpackungsauswahl Abfälle werden meist Sammeleintragungen (n.a.g.) zugeordnet. Nach wären daher weitere Prüfungen notwendig. Bei der Auswahl der Verpackungen gefährlicher Abfälle besteht eine Grauzone 27

28 Gefasste Gase Druckgefäße dürfen auch nach Fälligkeit der wiederkehrenden Prüfung nicht befüllt werden, jedoch dürfen sie nach Ablauf der Frist befördert werden, um sie der Prüfung oder der Entsorgung zuzuführen. Hinweis im Beförderungspapier: BEFÖRDERUNG GEMÄSS UNTERABSCHNITT Befüllte Druckgefäße dürfen nicht zur Beförderung übergeben werden: wenn undicht, wenn stark beschädigt (Unversehrtheit des Druckgefäßes oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt), wenn Betriebszustand des Druckgefäßes und seiner Bedienungsausrüstung nicht für gut befunden wurde und wenn die vorgeschriebenen Kennzeichnungen.nicht lesbar sind. Wasserstoff und Schutzgas nach Laborbrand Ammoniak Bj

29 Entzündbare Flüssigkeiten? Reinigungsbad aus Isopropanol, Wasser und Kaliumhydroxid (Entzündbarer, flüssiger Stoff, ätzend?) Messergebnisse: Ab etwa 3 % Isopropanol liegt der Flammpunkt unter 61 C Selbstständige Verbrennung? Zugabe von Kaliumhydroxid führt zu einer Erniedrigung des Flammpunktes 29

30 Epoxidharze besonderer Art Epoxidharzsystem mit Harz und Härter in einem Gebinde/Molekül. Aufbewahrung in Tiefkühltruhe. Bei RT Beginn der Reaktion bis hin zur Selbstentzündung. Empfehlung Hersteller: Der Entsorger möge ein Kühlfahrzeug einsetzen. 30

31 Epoxidharze (trocken)eiskalt 31

32 8 32

33 Epoxidharze (trocken)eiskalt Inzwischen wurde ein Prozess entwickelt, das Harz mit inerten Materialien zu mischen (Vermiculit). Die Mischung wird dünn ausgestrichen, um einen Wärmestau zu verhindern. Das ausgehärtete Material kann problemlos als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden. 33

34 Laborchemikalien 34

35 Laborchemikalien Laborchemikalien werden häufig verbrannt: Entsorger geben Sortierkriterien vor und wünschen in der Regel die Verwendung von Spannringfässern aus Kunststoff (1H2) Tert.-Butyllithium in Pentan: UN 3394 Daraus folgen Verpackungsanweisung P 400 mit PP86 35

36 Laborchemikalien Keine Kunststoffverpackungen PP86 bei angebrochenen Gebinden schwierig 36

37 Laborchemikalien Fassliste für das Sortierkriterium Metalle MP2 in Spalte 9b Lösung?: UN

38 Laborchemikalien UN 1810 Phosphoroxychlorid oder beim Einatmen giftige, ätzende Stoffe Verpackungen, die vom Hersteller für die Neuware verwendet werden (1), werden beim Öffnen in der Regel irreversibel zerstört. 38

39 Noch reagierende Abfälle Piranha-Säure: Mischung aus Konz. Schwefelsäure mit Wasserstoffperoxid-Lösung Einsatz: Reinigung, Zersetzung organischer Substanzen. Nachteil: Sauerstoffbildung noch im Abfallstatus, Kanister blähen sich auf. Erfahrung: Katalytische Mengen Braunstein zugegeben katalysieren die Selbstzersetzung des H 2 O 2. Achtung unter Umständen starke Gasentwicklung. 39

40 Organische Peroxide in nicht definiertem Zustand 40

41 Organische Peroxide in nicht definiertem Zustand Unerlaubte Abfallbehandlung?? 41

42 Radioaktive Abfälle Klasse 7 wenn der isotopenspezifische Grenzwert der Aktivitätskonzentration [Bq/g] und die Gesamtaktivität der Sendung [Bq] überschritten werden Radioaktive Abfälle unterliegen nicht dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Abgabe an Landessammelstellen 42

43 Radioaktive Abfälle Radioaktive Abfälle aus natürlichem oder abgereichertem Uran bzw. natürlichem Thorium können häufig als freigestellte Versandstücke befördert werden. Ebenso Schaupräparate Hoher bürokratischer Aufwand bei Landessammelstellen und hohe Entsorgungskosten. Anekdote Es geht aber auch größer und teurer. 43

44 Radioaktive Abfälle Abgeschirmte Quelle (Cs 137) für Blutbestrahlungsgerät Kosten

45 Klasse 8 Kann (darf) der ph-wert als Einstufungskriterium für wässrige Abfälle in die Klasse 8 herangezogen werden? ADR 45

46 * Entspricht Ätzend nach Gefahrstoffrecht EU VO 1272/2008 Von Einwirkzeit (E) der ätzenden Substanz abhängige Zerstörung der Haut. Muss nicht ermittelt werden, wenn bei ph-werten kleiner 2 oder größer 11,5 die Reaktion vorausgesagt werden kann E Hautätzend Kat 1 A 3 min * Hautätzend Kat 1 B 3-60 min Hautätzend Kat 1C 1h bis 4h ADR 46

47 Klasse 8 Aber Achtung: 47

48 Klasse 9 Asbeste Lithiumbatterien E-Schrott wenn Lithiumbatterien in Ausrüstungen umweltgefährdende Stoffe PCB und PCB-haltige Geräte Leere Verpackungen 48

49 Klasse 9 49

50 Klasse 9 50

51 Klasse 9 51

52 Klasse ADR: Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden, um mögliche Gefährdungen auszuschließen. Gefährdungen sind ausgeschlossen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren der Klassen 1 bis 9 ergriffen wurden. 52

53 Lithiumbatterien 53

54 Lithiumbatterien - Gefahren vorher nachher 54

55 Lithiumbatterien ADR

56 Lithiumbatterien Befreiung vom ADR für Altbatterien 56

57 Lithiumbatterien ADR für Altbatterien 57

58 Lithiumbatterien ADR für Altbatterien 58

59 Lithiumbatterien ADR für Altbatterien Nicht bei SV 636 Auch bei SV 636 Nicht bei SV

60 ADR 2013: SV 636 in Verbindung mit P 903 b (3). P 903 b fordert Polstermaterial ADR 2015: SV 636 in Verbindung mit P 909 (2) a. P 909 fordert Polstermaterial unter 3. in den zusätzlichen Vorschriften. LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING 60

61 Lithiumbatterien Elektronikschrott Problem: Ein Großteil des Elektronikschrotts muss als (Lithium)- Batterie in Ausrüstungen begriffen werden (in der Regel dort, wo Programmierungen etc. auch bei einem Stromausfall erhalten bleiben) 61

62 Lithiumbatterien Elektronikschrott In P 909 (3) wird die Option zur Beförderung unverpackter großer Ausrüstungen mit Lithiumbatterien ausgeweitet auf Ausrüstungen. ( ADR 2017?) Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen unabhängig von ihrer Größe unverpackt befördert werden, wenn die in ihnen enthaltenen Lithiumbatterien durch das Gerät gleichwertig geschützt sind. Fazit: Vorsichtig in Gitterboxen gestapelt ist Beförderung unverpackt O.K. Keine lose Schüttung in Containern (es sei denn, es sind sicher keine Lithiumbatterien enthalten). Bitte an Behörden, nicht zu kontrollieren. 62

63 Lithiumbatterien Elektronikschrott Multilaterale Vereinbarung M285 nach Abschnitt ADR über die Beförderung von Ausrüstungen mit Lithium-Zellen und -Batterien Vom 13. August 2015 (VkBl. Nr. 17 vom S. 530) (1) Abweichend von den Vorschriften des letzten Satzes in Absatz 3) der Verpackungsanweisung P909 in Unterabschnitt dürfen Ausrüstungen, die den UN-Nummern 3090, 3091, 3480 oder 3481 zugeordnete Lithium-Zellen und - Batterien enthalten sowie zur Entsorgung oder zum Recycling befördert werden, ungeachtet ihrer Größe unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden. (2) Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2016 Dann ADR 2017? für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben. 63

64 Lithiumbatterien Elektronikschrott Gitterbox kennzeichnen mit LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG oder LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING SV 377 UN 3481 kein Zettel, keine UN-Nummer, wenn SV

65 Befreiung für Leuchtmittel neuer Unterabschnitt Leuchtstoffröhren enthalten in der Regel unter 5 mg Quecksilber/Stück Gefährliche Güter müssen in Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, guter Qualität verpackt sein. Die Verpackungen müssen so hergestellt und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts vermieden wird..während der Beförderung dürfen an der Außenseite keine gefährlichen Rückstände anhaften. 65

66 Befreiung für Leuchtmittel RSEB 2015 zu c Bei Beförderungen nach Unterabschnitt Buchstabe c ist unter Außenverpackung eine allseitige Umschließung zu verstehen, die auch bei einem Fall aus mindestens 1,20 m Höhe in der Lage ist, das feste und flüssige Füllgut einzuschließen. Die Außenverpackung muss weder verhindern, dass bei einem Zubruchgehen von Leuchtmitteln während der Beförderung Gas austritt, noch, dass bei der Durchführung des Falltests Leuchtmittel zerstört werden. Eine Außenverpackung liegt auch dann vor, wenn bewegliche Seiten und Böden durch geeignete Maßnahmen (z.b. Umwickeln mit Stretchfolie) auf einer Rungenpalette eine Umschließung bilden, oder wenn eine Gitterbox mit festen Seiten, Böden und Deckel versehen ist. 66

67 RSEB zu SV 366 ADR (zu UN 3506) Zu Unterabschnitt und Kapitel 3.3 Sondervorschrift 366. ergibt sich, dass für Leuchtmittel mit radioaktiven Stoffen und mit mehr Quecksilber als in Kapitel 3.3 Sondervorschrift 366 festgelegt, die speziellen Beförderungsbedingungen der stoffspezifischen Einträge gelten. Wenn höchstens 1 kg Quecksilber enthalten ist, die sonstigen in Unterabschnitt genannten Bedingungen aber nicht vorliegen, kann für Leuchtmittel mit Quecksilber auch die Freistellung nach der Sondervorschrift 366 angewendet werden. Die Sondervorschrift 366 setzt aber voraus, dass das Quecksilber in dem hergestellten Gegenstand eingeschlossen ist. Wenn dies bei Abfall-Leuchtmitteln nicht gegeben ist, kann im Rahmen von Sammlungen eine freigestellte Beförderung nur unter den Bedingungen nach Unterabschnitt Buchstabe a bzw. c erfolgen 67

68 Leuchtmittel

69 Ausnahme 20 Die Ausnahme 20 kommt aus der GGAV (Gefahrgutausnahmeverordnung), welche innerdeutsches Recht ist und nur in Deutschland gilt. Sie wurde 2015 bis zum verlängert. Die Ausnahme 20 kann angewendet werden für die Beförderung verpackter, gefährlicher Abfälle mit Binnenschiffen (B), Eisenbahnen (E) und Straßenfahrzeugen (S) 71

70 Ausnahme 20 72

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