Urheberrecht und Zitierweisen. Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Urheberrecht und Zitierweisen. Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum"

Transkript

1 Urheberrecht und Zitierweisen Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum 1

2 Einstieg: Urheberrechte Urheber: Urheber eines Werkes ist derjenige der es geschaffen hat. Entsteht automatisch mit Schaffung des Werkes. Das Urheberrecht Schützt den Urheber des Werkes ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk. Quelle: 2

3 Copyright Copyright (Kopierrecht) ist dagegen eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht. Das Recht, das Werk wirtschaftlich zu verwerten (right to copy), der dabei genannte muss nicht zwangsläufig der Schöpfer des Werkes sein, sondern ist oftmals nur der Inhaber der Verwertungsrechte Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen (nicht Urheber idf Künstler, sondern der Verlag zum Beispiel, der Urheber hat aber ein Veto- Recht) Copyright-Vermerk ist kein Garant!!!! 3

4 Höchste Instanz des Urheberrechts ist der OGH (Oberste Gerichtshof) Lizenzen werden vergeben um genaue Standpunkte festzusetzen (was darf ein Dritter was nicht?) 4

5 Wie gestalte ich einen Lizenzvertrag Lizenzen erwerben unter kostenlos Free Software Foundation Lizenzen unter andernorts verschiedene Vertragsmuster für individuellere Lizenzverträge erhältlich 5

6 Zitat aus dem Internet Bei Herkunftsnachweisen für Zitate im Internet ist noch kein internationaler Standard festgelegt worden Hauptkriterien: Quellennachweise sollen nachvollziehbar sein Internet-Files sollen sicher und einfach wieder aufgefunden Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit von Zitaten = Hardcopy erstellen! 6

7 bei Zitaten aus dem Internet nach denselben Regeln und Kriterien richten, wie man sie aus Büchern und Zeitschriften kennen gelernt hat. Hardcopy erstellen bzw. Screenshot Analyse der Website (Wissenschaftliche Website oder nicht) 7

8 Angaben für elektronische Quellen Verfasser/in (Zuname und Vorname; falls keine Angabe: Titelzeile der Seite, Institution, Compiler, Web Master u.ä.) Titel des Texts oder Dokuments Herausgeber/in des übergeordneten Werkes (Zuname und Vorname) Titel des übergeordneten Werks oder auch Name einer elektronischen Zeitschrift (Jahrgang, Jahr, Nummer) Datumsangaben: Erstellungsdatum, Version und Datum der letzten Änderung URL - Uniform Resource Locator mit Protokollart, Serverangabe, Pfad- und Dateiname Zugriffsdatum durch den/die Benutzer/in Quelle: 8

9 Beispiel: HARNACK, Andrew/KLEPPINGER, Eugene, Online! Citation Styles (1998), online unter URL: < ml> ( ). TONG, Josie, Citation Style Guides for Internet and Electronic Sources ( ), online unter URL: < athfinders/style/> ( ). Quelle: 9

10 Verstoß des Urheberrechts Plagiat: Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit geistigen Diebstahl begeht. Gefahr: keine korrekte Zitierung 10

11 Urheberrechtsschutz besteht nur für physische Personen und ist nicht übertragbar Urheber entscheidet über Veröffentlichung (eines Theaterstückes) und kann die Verwertungsrechte übertragen 11

12 Leistungsschutzrechte = Schutzrecht Leistungsschutzrechte gelten 50 Jahre nach Aufzeichnung oder Veröffentlichung Urheberrechte wie die Leistungsschutzrechte werden durch so genannte Verwertungsgesellschaften verwaltet Fotos: 70 Jahre geschützt Filme: 50 Jahre geschützt 12

13 Beispiel Musik-CD: bei ein und demselben Träger Geistiges Eigentums haben mehrerer Rechteinhaber bestand daran: Komposition und Text eines Songs fallen unter den Werkschutz der Musikautoren, die Darbietung ist durch das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler (Interpreten) und die Musikaufnahme durch das Leistungsschutz- recht des Tonträgerherstellers (Produzenten) geschützt. 13

14 Urheberrechtsverletzungen Welche Arten von Haftungen gibt es? Welche Personen können haftbar werden? Wer haftet als Täter oder Gehilfe? Haftet auch der Provider? Haftet man auch für Links auf rechtswidrige Inhalte? Wer haftet im Dienstverhältnis mit der Universität? Wann haftet die Universität? Wofür haftet die Universität nicht? Wann hafte ich persönlich? 14

15 Welche Arten von Haftungen gibt es? Zivilrechtlich Strafrechtlich 15

16 Zivilrechtlich: Unterlassung der geschädigten Tätigkeit durch die Person (zb Urheber) die davon betroffen ist = Entgeld als Entschädigung, Lizenzgebühren. Wenn Schuld nachweisbar = Schadensersatz Strafrechtlich: Strafrechtlich wird (nach den Regeln des Strafrechts) als Täter verantwortlich und (mit Freiheits- oder Geldstrafe) strafbar, wer schuldhaft eine Urheberrechtsverletzung (im Sinne von 86 Abs 2 UrhG) begeht. 16

17 Welche Personen können haftbar werden? Wer haftet als Täter oder Gehilfe? Personen/Täter die eine Urheberrechtsverletzung verursachen 17

18 Haftet auch der Provider? Access Provider (Provider für den Internet-Zugang): haftet nicht, wenn er Daten bloß übermittelt und auf die übermittelten Daten keinen Einfluss nimmt. Proxy Server: muss rechtswidrige Inhalte sperren bzw. entfernen um sich von der Haftung zu befreien. Host (bedient Clients oder Server): haftbar wenn er rechtswidrige Inhalt Kenntnis hat = sperren oder entfernen. 18

19 Haftet man auch für Links auf rechtswidrige Inhalte? Hyperlinks (Querverweise, Verweis eines Textes auf eine andere Textstelle): wenn fremde Inhalte verlinkt werden die als eigener Content/Inhalt preisgegeben werden. 19

20 Wer haftet im Dienstverhältnis mit der Universität? Wann haftet die Universität? Bund haftet für Schäden bzw. Person die hoheitlich für die Universität handelt (zb. Professor verteilt Kopien eines kompletten Werkes an Studenten) 20

21 Wofür haftet die Universität nicht? Die Universität bzw. der Bund haften nur zivilrechtlich für die als ihre Organe handelnden Personen, Beauftragten oder Dienstnehmer, nicht aber in strafrechtlicher Hinsicht. Strafrechtlich ist jeder selbst und persönlich verantwortlich. Wann hafte ich persönlich? Wer eine strafrechtlich mit Sanktion bedrohte Handlung begeht, haftet immer persönlich dafür 21

22 Content / der Inhalt Welcher Inhalt ist geschützt? Welche Fristen und Lizenzen gelten? 22

23 Vorraussetzung: Werk eine eigentümliche (originelle und individuelle) geistige Schöpfung darstellt. Dh. = Urheber ist immer der ausübende Künstler bzw. ist der Inhaber der Schutzrechte (Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte) der Urheber bzw. die Gemeinschaft von Miturhebern 23

24 Beispiele: Werke der Literatur oder Tonkunst, die Herstellung von Lichtbildern und Laufbildern, die Herstellung von Tonträgern, Sendungen (über Radio, Fernsehen oder Internet), die Erstherausgabe nachgelassener Werke sowie die Herstellung investitionsintensiver Datenbanken. 24

25 Wie lange gelten Urheberrechte? Schutzfristen: je nach geschütztem Werk bzw. geschützter Leistung unterschiedlich geregelt für Werke: 70 Jahre nach dem auf das Todesjahr folgenden 1. Jänner, z.b. Richard Strauß 1949 gestorben, 70 Jahre geschützt also bis 2019 bei Filmwerken: gelten als Miturheber etwa der Hauptregisseur, der Drehbuchautor, die Urheber der Dialoge und der Komponist der (für den Film geschaffenen) Filmmusik. Darbietungen bleiben während 50 Jahren nach dem auf das Aufführungsjahr folgenden 1. Jänner geschützt. 25

26 Welche Nutzungen sind ausnahmsweise frei möglich? wenn dies im Gesetz selbst ausdrücklich vorgesehen ist Ohne Einwilligung des Urheber ist eine Nutzung von ganzer Bücher, Zeitschriften oder Musiknoten (außer durch Abschreiben) nicht zulässig es sei denn, es handle sich um vergriffene Werke oder um Werke, die nicht erschienen sind! 26

27 Die 10 wichtigsten urheberrechtlichen Regeln im elearning Unbedenklich ist die Verwendung von eigenem (selbst geschaffenem) Content fremdes Material urheberrechtlich geschützt. Das Recht, Inhalte elektronisch zu kopieren oder elektronisch zu speichern, sowie das Recht, Inhalte auf einem Server der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist grundsätzlich dem Urheber oder anderweitig am Inhalt Berechtigten vorbehalten. Elektronische oder andere Kopien für den eigenen Gebraucht (Forschung etc..) bewilligt, sofern sie nicht für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Gilt ebenso für Lehrveranstaltungen an Hochschulen und anderen schulischen Institutionen. 27

28 Software darf (auch für Unterrichtszwecke) immer nur im Rahmen erteilter Lizenzen benutzt werden. (zb. Microsoft Windows oder Computer Spiele) Verwendung fremder Inhalte in einem Zitat ist insofern unproblematisch solange nach den Regeln der Zitate vermerkt werden. Immer die vollständige Quelle angeben Jede Person, die fremde Inhalte verwendet, ist für die Rechtmäßigkeit der Verwendung letztlich selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall immer den Urheber eines Werkes, etc.. kontaktieren 28

29 H-Soz-u-Kult: Das Urheberrecht von Rezensionen und Artikeln verbleibt beim Autor eines Beitrags. Eine nicht kommerzielle Nutzung (Veröffentlichung) ist gestattet t 29

30 Fotothek: Die Weitergabe von Bildmaterial an unberechtigte Dritte zur weiteren Verwendung ist nicht gestattet. Für die Wahrung dieser Rechte (z.b. Urheberrecht an reproduzierten Kunstwerken, Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte von Sammlungen, Rechte aus dem Markengesetz) ist der Kunde verantwortlich 30

31 Historicum: Die Fotos des historicum.net-bildarchivs sind für die journalistische Nutzung freigegeben. Digitale Bearbeitung darf das Material nicht entstellen oder in irgendeiner Weise die geistigen oder persönlichen Interessen der Urheber an dem Material gefährden v/ 31

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den

Mehr

Urheberrecht im Hochschulbereich

Urheberrecht im Hochschulbereich Urheberrecht im Hochschulbereich Peter Burgstaller Rechtsanwalt und Fachhochschulprofessor für IT-/IP-Recht Gerichtssachverständiger für Urheberrecht und neue Medien peter.burgstaller@lawfirm.eu // office@lawfirm.eu

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung Bildrechte in Bezug auf Fotografien Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Mag. Stefan Pötsch Rechts-

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern Vortragender RA Dr. Adam KOZIELSKI Der Vortragende RA Dr. Adam Kozielski Ausbildung Universität Wien Berufserfahrung 2011 2013 bei Rechtsanwalt

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr.

Urheberrecht. Schutzwirkungen II: Schranken. Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum. Prof. Dr. Urheberrecht Schutzwirkungen II: Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 44a - 63a: Interessen der Allgemeinheit (Nutzerinteressen) Gesetzgeberische Abwägung

Mehr

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Von: Rechtsanwalt & Mediator Volker Semler (Justiziar DWBO) Das Urheberrecht schützt

Mehr

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von

Urheberrecht. Ein Studienbuch C. H. BECK. Dr. Manfred Rehbinder. Dr. Alexander Peukert. 17., neu bearbeitete Auflage, von Urheberrecht Ein Studienbuch von Dr. Manfred Rehbinder em. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) und Dr. Alexander Peukert o. Professor an der Goethe-Universität

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Andreas Nestl Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns E-Mail: andreas.nestl@gda.bayern.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Geleitwort des Herausgebers... IX Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturempfehlungen... XIX Abgegrenzter Personenkreis... 1 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche... 2

Mehr

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz 1 20.01.2015, Berlin DataCite-Workshop für Leibniz-Institute 2 Dipl. Jur. Dennis Heinemeyer Referendar

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Urheberrecht für Publisher

Urheberrecht für Publisher Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler

Mehr

Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Geistiges Eigentum und Urheberrecht Geistiges Eigentum und Urheberrecht 1. Geistiges Eigentum und Urheberrecht 2. Welche Werke und Leistungen sind urheberrechtlich geschützt? 3. Wie entsteht und wie lange dauert das Urheberrecht? 4. Worin

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht Inhalte einer Webseite hier: Schutz der geistigen Leistung BGB beruht auf den Erwerb von Sache Regeln des BGB lassen sich daher nicht auf Informationen anwenden Urheberrecht füllt die Lücke auch Regeln

Mehr

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian

Web 2.0 und Urheberrecht. erstellt von Christoph Bastian Web 2.0 und Urheberrecht erstellt von Christoph Bastian Gliederung 1 Das Web 2.0 2 Das Urheberrecht 2.1 Was wird geschützt? 2.2 Wer wird geschützt? 2.3 Rechte des Urhebers 3 Urheberrechtliche Probleme

Mehr

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Schaubild 1 Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Teil 1: Urheberrecht, 1 ff. I. Das Werk, 2 Bearbeitung, 3 Sammelwerk, 4 Amtliche Werke, 5 Veröffentlichte und erschienene Werke, 6 II.

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche

Mehr

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Musik-Urheberrecht Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage von Dr. Dietmar Dokalik RECHT Wien Graz 2010 Vorwort zur

Mehr

Rechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme

Rechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Rechtsfragen digitaler Bibliotheken Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Übersicht 1. Was leistet eine digitale Bibliothek? 2. Allgemeine Pflichten des Diensteanbieters

Mehr

Low-Budget-Paket 290,-

Low-Budget-Paket 290,- Low-Budget-Paket 290,- 1 Auftragskonditionen Stand: November 2015 Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers ist nicht zulässig. Annahme und Ablehnung von Anzeigen Einträgen: Der Tourismusverband behält

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa

Die urheberrechtliche Schutzfrist. im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Die urheberrechtliche Schutzfrist im Urheberrecht präsentiert von: Marina Schapowalowa Gliederung 1. Einleitung 2. Gewerbliche Schutzrechte 3. Was ist urheberrechtlich geschützt? 4. Entstehung des urheberrechtlichen

Mehr

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access 22.10.2009 Struktur Einleitung: Urheberrecht 1 Einleitung: Urheberrecht 2 2.1 Die Geburt der freien Software 2.2 Definition freier Software

Mehr

ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Urheberrecht Eine Einführung

ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1. Das Urheberrecht Eine Einführung ON! DVD Urheberrecht in Schule und Alltag Arbeitsmaterialien Seite 1 Das Urheberrecht Eine Einführung Einstieg Zu Beginn der Einführungseinheit zum Thema Urheberrecht bearbeiten die Schüler das Quiz auf

Mehr

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Mag. Karin Lackner UB Graz Publikationsservices Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Inhalt Grundlagen

Mehr

Bildrechte - Nutzungsvertrag

Bildrechte - Nutzungsvertrag zwischen dem Fotografen: Manuela Strombach-Gauss Lippachtalstr. 15 78570 Mühlheim - nachfolgend als "Urheber" bezeichnet und Firma/Verein: Name: Adresse: Telefon: email: Hiermit wird mit dem oben genannten

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht SS Professor 2015 Urheberrecht Dr. Norbert P. VIIFlechsig - Urheber- und Medienrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil VII - 2 Urheberstrafrecht - 106 ff. UrhG Vorlesung Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DES SCHUTZES VON GEISTIGEM EIGENTUM IN DER HEIMATFORSCHUNG VORTRAG VON DR. CHRISTOPH MÜLLERLEILE AM 9. MAI 2017 BEIM VEREIN FÜR GESCHICHTE UND HEIMATKUNDE

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Unser Webinar zum Thema Die rechtskonforme Webseite gehen Sie auf Nummer sicher hat im Januar 2017 zu zwei Terminen stattgefunden. Die Fragen, die

Mehr

Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0

Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS.

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Stud.IP und 52a UrhG Geltungsbereich der Änderungen (Zugriffssperrungen) vermutlich ab Dateiupload

Stud.IP und 52a UrhG Geltungsbereich der Änderungen (Zugriffssperrungen) vermutlich ab Dateiupload Stud.IP und 52a UrhG Geltungsbereich der Änderungen (Zugriffssperrungen) vermutlich ab 1.10.2017 Dateiupload Das Herunterladen ist für alle Teilnehmer möglich Selbst verfasstes, nicht publiziertes Werk

Mehr

Urheberrecht für Bibliothekare

Urheberrecht für Bibliothekare Berliner Bibliothek zum Urheberrecht - Band 3 Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A bis Z 2. überarbeitete und erweiterte Auflage [Stand: Januar 2008] München 2007 Verlag

Mehr

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. Juli 2016 Überblick 1 Was schützt das Urheberrecht? 2 Welche Materialien

Mehr

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - 1 Gliederung 1. Lizenz- und Urheberrecht 2. Lizenzmodell bei OpenStreetMap 3. Auswirkungen bei der Verwendung von OSM Daten 4. Umstellung

Mehr

Die Creative Commons Lizenzen

Die Creative Commons Lizenzen C Die Creative Commons Lizenzen Florian Philapitsch Creative Commons Österreich Legal Project Lead www.creativecommons.org florian.philapitsch@wu-wien.ac.at Affiliate Institution Abteilung für Informationsrecht

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Urheberrecht für die Schule 4.0

Urheberrecht für die Schule 4.0 Urheberrecht für die Schule 4.0 1 Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch 42 (5) nur mehr, wenn eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird 2 Vervielfältigung (und Verbreitung) zum eigenen

Mehr

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das? Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Handreichung zur öffentlichen Zugänglichmachung von Werken für Zwecke des Unterrichts gemäß 52a UrhG - Abgrenzung zwischen Schulen und Studienseminaren A. Urheberrecht

Mehr

Franz Dorfer. Hartlmühl Weistrach Austria. Haftungsausschluss / Disclaimer für Webseite. 1. Inhalt des Onlineangebotes

Franz Dorfer. Hartlmühl Weistrach Austria. Haftungsausschluss / Disclaimer für Webseite. 1. Inhalt des Onlineangebotes Franz Dorfer Hartlmühl 63 3351 Weistrach Austria Haftungsausschluss / Disclaimer für Webseite 1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit

Mehr

Urheberrecht.

Urheberrecht. Urheberrecht www.bmj.gv.at https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/die_justiz_von_a_bis_z/u/ urheberrecht_~2c94848b4b92ce25014c314273ab1aca.de.html Urheberrecht Musik Tanz +Ballett Choreografie+

Mehr

Rechtliche Fragen zu Open Access

Rechtliche Fragen zu Open Access Rechtliche Fragen zu Open Access Dr. Peter Volle, ZUV, D1, Ref. 1.1 27.10.2017 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK VERWALTUNG 1 Open Access an der Universität Rostock die Berliner Erklärung und die Open Access Erklärung

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive. Doris Vorloeper-Heinz Köln,

Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive. Doris Vorloeper-Heinz Köln, Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive Doris Vorloeper-Heinz Köln, 16.11.2017 / / Wer ist beteiligt? Betreiber/ Unternehmer Kinder- und Jugendliche Behörde Gesetz Öffentlichkeit / Wo

Mehr

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0

Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 Schutz des Geistigen Eigentums im Enterprise 2.0 KnowTech 12. Meeting 2010 Bad Homburg Dr. Burkhard Führmeyer, LL.M. Rechtsanwalt DLA Piper UK LLP, Frankfurt 15. September 2010 Übersicht IP-Schutzrechte

Mehr

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen

Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Patente, Schutzrechte, Kennzeichen Workshop - Technologieunternehmen im Rechtsstreit - Berlin, 9. Juni 2004 Berlin Übersicht Schutzrechte Urheberrechte, Datenbanken Patente, Gebrauchsmuster Kennzeichenrechte

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten?

Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? D R. M E T Z N E R R E C H T S A N W Ä L T E Kopieren von Musiknoten: was ist erlaubt was verboten? Dr. Michael Metzner Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geiselwind, 2. April 2011 Fragen über Fragen

Mehr

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Urheberrecht im Archiv Grundlagen des Urheberschutzes Bilder im Urheberrecht Der ominöse 72

Mehr

Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT

Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT Schutzvoraussetzungen nach dem UrhG 2 Abs.2 UrhG: Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen WAS IST

Mehr

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Ablauf der Referendumsfrist: 24. Januar 2008 Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) Änderung vom 5. Oktober 2007 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

I. Absolute Verfügungsrechte. I.I Grundbegriffe

I. Absolute Verfügungsrechte. I.I Grundbegriffe Literatur: Richter/ Furubotn Kap. III I.I Grundbegriffe Verfügungsrechte Absolute Verfügungsrechte Relative Verfügungsrechte Andere Verfügungsrechte Recht des Eigentums Recht des Gebrauchs Recht der Veränderung

Mehr

Outlook Web Access.docx

Outlook Web Access.docx HÜRLIMANN I N F O R M A T I K AG IT-GESAMTLÖSUNGEN Dok.-Art: Projekt: DOK Outlook Titel: Outlook Web-Access Dateiname: Outlook Web Access.docx Ausgabe vom: 11.01.2013 Release-Nr: 1.0 Ersetzt Dok: - Autor:

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Plagiat. Vorsicht vor geistigem Diebstahl! Version:

Plagiat. Vorsicht vor geistigem Diebstahl! Version: Vorsicht vor geistigem Diebstahl! Version: 28.04.15 Inhalt 1. Definition... 3 1.1 Was gilt als Plagiat... 3 1.2 Wie werden Plagiate geahndet... 4 2. Wie verhinderst du Plagiate... 4 3. Warum musst du Quellen

Mehr

Umgang mit dem Urheberrecht

Umgang mit dem Urheberrecht Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze

Mehr

Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen

Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen Digitale Medien in der Hochschullehre 3 Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen Bearbeitet von Janine Horn 1. Auflage 2015. Taschenbuch. 262 S. Paperback ISBN 978 3 8309 3320 5 Format (B x L):

Mehr

Do's und Don'ts im Urheberrecht

Do's und Don'ts im Urheberrecht Do's und Don'ts im Urheberrecht RA Thomas Steinle, LL.M. (legal informatics) Fachanwalt für IT-Recht Externer Datenschutzbeauftragter (IHK) 4. Urheberrechtstag der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe 19.

Mehr

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, für diese handelnd die Universitätsbibliothek Holstenhofweg Hamburg

und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg, für diese handelnd die Universitätsbibliothek Holstenhofweg Hamburg OPUS-ID: Vertrag über die Erst-/Zweitveröffentlichung eines Werkes im Repository der Universitätsbibliothek der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg zwischen Frau /Herrn Fakultät

Mehr

Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch)

Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch) Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre (www.diceproject.ch) 15. Juni 2012 Anna Picco-Schwendener for DICE Team This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs

Mehr

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Medienrecht und Schule Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Öffentliche Wiedergabe 52 (1). Für die Wiedergabe ist eine Vergütung zu zahlen.

Mehr

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN RA Mag. Michael Lanzinger Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI

Mehr

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Christian Handig FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Werkschutz ua für Werke der Literatur Musik Werke der bildend Kunst (Fotografien), Baukunst Filmwerke Datenbankwerke, Sammlungen Leistungsschutz ua für Ausübende

Mehr

Digitalisierung und Veröffentlichung

Digitalisierung und Veröffentlichung Digitalisierung und Veröffentlichung Urheberrechtliche Unterschiede zwischen physischen und digitalen Beständen Mag. Walter Scholger Zentrum für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften Universität

Mehr

Hyperlinks einrichten

Hyperlinks einrichten T I P P S & T R I C K S Hyperlinks einrichten GeoMedia Smart Client Einleitung Wenn die Sachdaten einer Geometrie einen Hyperlink zum Beispiel einen Verweis auf eine Web-Seite enthalten, wird eine einfache

Mehr

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier

Mehr

Elektronisches Publizieren

Elektronisches Publizieren SS 2013 (Stand 18.03.2013) Was ist das? Was wird geschützt? Was sind die Rechte des Urhebers? Wann wird etwas geschützt? Urheber-,Patent- und Markenrecht Verlagsverträge Internationales Creative Commons

Mehr

Vortragsunterlagen Urheberrecht

Vortragsunterlagen Urheberrecht Urheberrecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler

Mehr

Der Inhalt des Unterlassungsanspruches gegenüber Access Provider

Der Inhalt des Unterlassungsanspruches gegenüber Access Provider Der Inhalt des Unterlassungsanspruches gegenüber Access Provider Urheberrechtsgespräche 2011 Wien, 21.6.2011 Überblick - Zum Unterlassungsanspruch im Allgemeinen - Zum Unterlassungsanspruch des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Urheberrecht und Musik

Urheberrecht und Musik 18. Fachtagung des Forums Medienpädagogik der BLM Urheberrecht und Musik Dr. Kristina Hopf Juristische Referentin der KJM-Stabsstelle und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Inhaltsübersicht

Mehr

Merkblatt Urheberrecht Grundsätzliches zum Thema Begriffsdefinition

Merkblatt Urheberrecht Grundsätzliches zum Thema Begriffsdefinition Merkblatt Urheberrecht Grundsätzliches zum Thema Begriffsdefinition Grundsätzliches Mit Urheberrecht wird der Schutz einer geistigen Schöpfung mit individuellem Charakter (ein Werk im Sinne des Urheberrechts)

Mehr

Urheberrechtsverletzungen im Unternehmen. Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Juristisches IT-Projektmanagement von Katharina Hauser

Urheberrechtsverletzungen im Unternehmen. Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Juristisches IT-Projektmanagement von Katharina Hauser Urheberrechtsverletzungen im Unternehmen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Juristisches IT-Projektmanagement von Katharina Hauser Vortragsinhalte Auf folgende Themenbereiche wird im Laufe des Vortrags

Mehr

Grundlegende Informationen im Umgang mit Moodle zum Thema Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Lizenzen für Dozierende

Grundlegende Informationen im Umgang mit Moodle zum Thema Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Lizenzen für Dozierende Grundlegende Informationen im Umgang mit Moodle zum Thema Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Lizenzen für Dozierende 1 Inhaltsverzeichnis 1. Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Patienten/innen

Mehr

newsworks 6.3/6.4 Systemvoraussetzungen Gültig ab 09/2015

newsworks 6.3/6.4 Systemvoraussetzungen Gültig ab 09/2015 newsworks 6.3/6.4 Systemvoraussetzungen Gültig ab 09/2015 Inhaltsverzeichnis Arbeitsstation (Client)...3 Workflow (Server)...4 newsproc...5 2 newsworks Systemvoraussetzungen Arbeitsstation (Client) newsworks

Mehr

Sound Branding in Recht und Praxis

Sound Branding in Recht und Praxis MC-Berlin, 21. Februar 2012 Rechtsanwalt Raphael Gaßmann 1 21.02.12 www.advokat.de Teil 1: Urheberrecht - Urheber- und Leistungsschutzrechte - Schutzfähigkeit - Nutzungsrechte, Rechteerwerb - Rechtsfolgen

Mehr

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite

Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite Rechtsanwalt Sören Siebert, erecht24 http://www.e-recht24.de Checkliste Rechtssichere Unternehmenswebsite 1. Impressum Ein Impressum sollte in der Regel folgende

Mehr

Windows Server 2012 Technische Daten zur Virtualisierung

Windows Server 2012 Technische Daten zur Virtualisierung Windows Server 2012 Technische Daten zur Virtualisierung Modul 1B: Importieren virtueller Computer Modulhandbuch Autor: David Coombes, Content Master Veröffentlicht: 4. September 2012 Die Informationen

Mehr

Generieren von Concurrent Lizenzen. Hilfe für

Generieren von Concurrent Lizenzen. Hilfe für Generieren von Concurrent Lizenzen Hilfe für www.intergraph.com/sgi/license SG&I Lizenzen April 2010 2010 Intergraph SG&I Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Der Inhalt dieses Dokuments ist urheberrechtlich

Mehr

Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz

Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz Von Tobias Reinbacher Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung

Mehr

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Von Dr. Till Kreutzer Büro für informationsrechtliche Expertise (www.ie-online.de) AGENDA 1

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen. des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, Karlsruhe

Allgemeine Nutzungsbedingungen. des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, Karlsruhe Allgemeine Nutzungsbedingungen des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe für die Online-Distribution SESAM (Server für schulische Arbeiten

Mehr