Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2017 Hausarbeit
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- Silvia Schmid
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1 Prof. Dr. André Meyer, LL.M. Universität Bayreuth Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2017 Hausarbeit Richard (R), Hagen (H) und Cosima (C) sind wegen der tiefen Spaltung der Gesellschaft beim Thema Flüchtlinge äußerst besorgt. Sie möchten ein Zeichen setzen und im oberfränkischen Kulmreuth eine Begegnungsstätte ins Leben rufen. Ihr Plan besteht darin, Mithelfer und Förderer zu finden, die bereit sind, die Errichtung und den Betrieb der Begegnungsstätte durch Arbeitseinsatz sowie Geld- und Sachmittel dauerhaft zu unterstützen. Dazu gründen sie eine Kommission, in die jeder, der das Vorhaben unterstützen möchte, aufgenommen werden kann. Richard, Hagen und Cosima bilden den Exekutivausschuss, der die Arbeit der Kommissionsmitglieder koordiniert und für die Außenkontakte zuständig ist. Der Exekutivausschuss soll in regelmäßigen Abständen neu gewählt werden. Es gelingt den Ausschussmitgliedern, zehn Unterstützer für die Mitarbeit in der Kommission zu begeistern und einen Betrag von EUR einzusammeln. Zu den Kommissionsmitgliedern zählt Tristan (T), der zusagt, ein geeignetes Grundstück zu erwerben und der Kommission als Leihgabe für die Errichtung der Begegnungsstätte zur Verfügung zu stellen. Im Nordbayerischen Kurier stößt er auf eine Immobilienannonce des Parsifal (P), der Eigentümer eines Baugrundstücks in geeigneter Lage ist. Parsifal und Tristan werden zu einem Preis von EUR handelseinig. Der Kaufvertrag wird am 15. Juni beurkundet. In derselben notariellen Urkunde wird die Auflassung an Tristan erklärt. Parsifal bewilligt zudem die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Da im Kulmreuther Grundbuchamt seit kurzem neuartige, sprachgesteuerte Diktiergeräte zum Einsatz kommen, wird die Vormerkung Ende Juni irrtümlich nicht zugunsten von Tristan, sondern für Drisdan (D) in das Grundbuch eingetragen. Auf Grund eines weiteren Übermittlungsfehlers wird Drisdan kurze Zeit später zudem als Eigentümer eingetragen. Nachdem er eine Vollzugsmitteilung vom Grundbuchamt erhalten hat, nimmt er am 20. Juli Einsicht in das Grundbuch und stellt fest, dass ein Fehler aufgetreten ist. Jedoch wittert er das schnelle Geld und berichtet noch am selben Tag seinem Freund Wotan (W), der gerade im Lotto gewonnen hat, von allen Geschehnissen. Er verkauft das Grundstück am 30. Juli formgerecht für
2 EUR an Wotan und bewilligt diesem zudem eine Auflassungsvormerkung, die sodann im Grundbuch eingetragen wird. Der Eigentumserwerb soll jedoch erst erfolgen, nachdem Wotan den Kaufpreis zum Fälligkeitstermin (31. August) auf ein Notaranderkonto überwiesen hat. Wotan wiederum schuldet Erda (E) die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von Euro. Er möchte sich dieser Schuld mithilfe des Grundstücks entledigen, da er weiß, dass Erda schon längere Zeit auf der Suche nach Baugrund in Kulmreuth ist. Zur Begleichung seiner Darlehensverbindlichkeit tritt Wotan seinen Eigentumsverschaffungsanspruch am 1. August an Erda ab, die von der Vorgeschichte keine Kenntnis hat. Mittlerweile hat auch Tristan gemerkt, dass dem Grundbuchamt ein Fehler unterlaufen ist, und bespricht sich mit Parsifal. Da dieser keine Zeit hat, sich um die Angelegenheit zu kümmern, tritt er seine Rechte im Hinblick auf das Grundbuch an Tristan ab. Tristan gelingt es, einen Widerspruch gegen die Eigentümerstellung des Drisdan zu erwirken, der am 30. August in das Grundbuch eingetragen wird. Dessen ungeachtet lässt Drisdan das Grundstück formgerecht an Erda auf, die am 15. September als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen wird. Frage 1: Kann Tristan von Erda die Aufgabe ihrer Grundbuchposition verlangen? Nachdem es Tristan schließlich doch gelungen ist, das Grundstück zu erlangen und es der Kommission zur Verfügung zu stellen, beauftragen Richard, Hagen und Cosima den Bauunternehmer Friedrich (F) aus Fichtelberg namens der Kommission mit dem Bau der Begegnungsstätte. Nach dem Finanzplan des Exekutivausschusses reichen die gespendeten Mittel für die Errichtung der Begegnungsstätte ( EUR) und ihren Betrieb für die kommenden 20 Monate ( EUR) aus. Nachdem Friedrich mit den Arbeiten begonnen hat, entsteht die Idee, den Auftragsumfang um zwei Räume zu erweitern, damit den Geflüchteten nötigenfalls auch Schlafplätze zur Verfügung gestellt werden können. Trotz der damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von EUR beschließt die Versammlung der Kommissionsmitglieder nach kontroverser und intensiver Diskussion mit 10 zu 3 Stimmen, den Auftragsumfang entgegen den von Richard, Hagen und Cosima geäußerten Bedenken zu erweitern. Darüber hinaus weist die Versammlung der Kommissionsmitglieder die Mitglieder des Exekutivausschusses an, Friedrich mit den hierfür notwendigen Arbeiten im Umfang von EUR zu beauftragen, was auch geschieht. In der Folgezeit gelingt es Richard, Hagen und Cosima wider Erwarten nicht, weitere finanzielle Unterstützungsleistungen zu akquirieren. Sie sind daher nicht in der Lage, den vollen Betrag der Rechnung des Friedrich über EUR aus Mitteln der Kommission zu begleichen. Stattdessen
3 zahlen sie lediglich den vorhandenen Betrag von EUR an ihn aus. Friedrich möchte sich wegen des Differenzbetrags von EUR an das vermögende Kommissionsmitglied Mechthild (M) aus Mehlmeisel halten. Frage 2: Kann Friedrich von Mechthild Zahlung von EUR verlangen? Da Friedrich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Mechthild scheut, wendet er sich an Richard und fordert ihn auf, den Differenzbetrag aus eigenen Mitteln zu begleichen. Richard denkt an seine verstorbene Oma zurück, die immer gesagt hatte: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen! Er fühlt sich deshalb zur Zahlung verpflichtet und überweist EUR auf das Geschäftskonto des Friedrich. Richard ist jedoch der Meinung, es könne nicht sein, dass er für diesen Betrag allein gerade stehen muss, und fordert daher Regress von Hagen, Cosima und Mechthild. Frage 3: Bestehen Zahlungsansprüche des Richard gegen Hagen, Cosima und Mechthild? Dem Exekutivausschuss gelingt es doch noch, Mittel für den Betrieb der Begegnungsstätte einzuwerben. Diese entwickelt sich zu einem Erfolgsmodell, über das sogar in den überregionalen Medien berichtet wird. Das spornt die Kommission an, weitere Anstrengungen zu unternehmen. Es ist geplant, einen großzügigen Garten anzulegen. Nach den abschreckenden Erfahrungen, die man beim Bau der Begegnungsstätte mit Kostenexplosionen gemacht hatte, kommt man überein, diese Arbeiten selbst vorzunehmen. Als Mechthild an abschüssiger Stelle Grabungsarbeiten mit dem Spaten vornimmt, wird ein in der Nähe abgestellter kleiner Bagger plötzlich und unerwartet von einer Windböe erfasst und kippt auf sie. Als Mechthild unter dem Bagger liegt, ist Tristan, der ebenfalls zugegen ist, sofort klar, dass sie sich was zutrifft in Lebensgefahr befindet und sofort gehandelt werden muss. Er versucht, den Bagger mit einem Stemmeisen vom Körper der Mechthild wegzudrücken, wobei ihm bewusst ist, dass er sich dabei selbst in Gefahr begibt. Der Bagger wird so unglücklich weggedrückt, dass der Fuß des Tristan eingequetscht wird. Er fragt, ob er Mechthild auf Ersatz der Heilbehandlungskosten und ein angemessenes Schmerzensgeld in Anspruch nehmen kann. Frage 4: Besteht ein solcher Anspruch des Tristan gegen Mechthild?
4 Hinweise für die Bearbeitung: 1. Es ist auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen, nötigenfalls im Wege eines Hilfsgutachtens, in der vorgegebenen Reihenfolge einzugehen. 2. Auf baurechtliche Aspekte ist nicht einzugehen. 3. Die drei Stimmen, die gegen die Erweiterung des Auftragsumfangs abgegeben wurden, stammen von Richard, Hagen und Cosima. Weitere Vorgaben: Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Vorgaben in Ihrem eigenen Interesse vor Beginn der Bearbeitung gründlich durch. Der Text des Gutachtens (ohne Deckblatt, Aufgabentext, Literaturverzeichnis und Inhaltsverzeichnis) darf 25 Seiten nicht überschreiten. Das Gutachten ist mit arabischen Ziffern zu nummerieren, beginnend mit 1. Es empfiehlt sich, das übliche Gliederungsschema (A., I., 1., a), aa)) zugrunde zu legen. Es ist die Schriftart Times New Roman mit dem voreingestellten Zeichenabstand zu verwenden. Das Gutachten ist im Blocksatz zu formatieren. Der Zeilenabstand muss auf 1,5 Zeilen eingestellt werden, die Schriftgröße hat 12 zu betragen (Fußnoten: Schriftgröße 10, einfacher Zeilenabstand). Auf der rechten Seite ist ein Korrekturrand von 6 cm einzurichten. Die Seitenränder oben, unten und links müssen mindestens 1 cm betragen. Abweichungen von diesen Vorgaben werden als Fehler gewertet und führen zu Punktabzügen. Die Verwendung nicht üblicher Abkürzungen, die der Platzersparnis dienen, führt zu Punktabzügen. Die Einhaltung der üblichen Formalia, die Sie der einschlägigen Ausbildungsliteratur entnehmen können, wird erwartet. Formale Fehler führen zu Punktabzügen. Dies gilt auch für Fehler in den Bereichen Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Satzbau. Es wird die Abgabe einer formal einwandfreien Hausarbeit erwartet. Die Bearbeitung ist am Lehrstuhl Zivilrecht XI, Parsifalstraße 25, bis spätestens Montag, , 12 Uhr, in ausgedruckter Form abzugeben. Bei Übersendung per Post genügt ein auf den lautender Poststempel. Die Arbeit muss ferner in elektronischer Form in Word-Format (genau eine Datei) per an grosseuebung.bgb@uni-bayreuth.de übersandt werden. Der Betreff soll folgenden Inhalt haben: Hausarbeit Mustermann (-> Ihr Nachname), Monika (-> Ihr Vorname),
5 Matrikelnummer. Spätester Eingangszeitpunkt der elektronischen Version ist Montag, , 12 Uhr. Arbeiten, die nicht rechtzeitig sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form vorliegen, gelten als nicht abgegeben. Bearbeitungen, bei denen ausgedruckte und elektronische Version nicht übereinstimmen, gelten als nicht abgegeben. Der Hausarbeit ist auf einem gesonderten Blatt die Erklärung beizufügen, dass die Arbeit selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde. Die Erklärung ist zu unterschreiben. Die Hausarbeit wird nicht korrigiert, bevor die Erklärung vorliegt. Wird gegen den Inhalt der Erklärung verstoßen, so erfolgt eine Bewertung der Hausarbeit mit ungenügend (0 Punkte). Wir weisen darauf hin, dass die an eine selbständige Bearbeitung zu stellenden Anforderungen im Allgemeinen nicht erfüllt sind, wenn einzelne Passagen der gutachterlichen Lösung wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Lösungen zu Rechtsproblemen, die in Fallbüchern, Skripten oder im Internet zugänglich sind. Sollten Sie eine anonyme Korrektur Ihrer Hausarbeit wünschen, so fertigen Sie bitte zwei Deckblätter an. Auf dem ersten Deckblatt nehmen Sie die üblichen Angaben vollständig vor, auf dem zweiten Deckblatt befindet sich nur Ihre Matrikelnummer. Damit wir das erste Deckblatt vor der Korrektur entfernen können, darf die Arbeit nicht in gebundener Form abgegeben werden. Wir wünschen Ihnen besten Erfolg!
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