Gefahrguttransport in Tanks

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefahrguttransport in Tanks"

Transkript

1 Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks 14. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg Stephan Reinhard in Tanks Pech Ronald Zamecki Frank-Georg Stephan/Reinhard Pech/ Ronald Zamecki unter Mitarbeit von Heinz Westerhoff Helmut Zozmann TÜV Media III

2 Herausgeber: Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (VdTÜV) Kurfürstenstr. 56, Essen Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird. Es wird betont, dass wir keinerlei Einfluss auf die Titelbild: Inhalte und Formulierungen Patent-Sicherheitstanksattelanhänger der verlinkten Seiten haben und auch UNITAS keine Verantwortung 2000: für sie übernehmen. Grundsätzlich gelten die Wortlaute der Gesetzestexte und Richtlinien sowie die Die Zylindersattelanhänger vom Typ UNITAS 2000 sind nach den einschlägige Rechtssprechung. neuesten wirtschaftlichen Erfordernissen konzipiert. Durch den Einsatz modernster Werkstoffe und ausgewählter Technik erfüllt der UNITAS 2000 höchste Nutzlastforderungen. Zuverlässigkeit, gutes Handling und kurze Ladezeiten sind neben kompakter und formschöner Bauweise die Stärke des UNITAS Geringste Tanklänge und Stützweite sorgen für größte Wendigkeit. Foto: Schrader -T+A- Fahrzeugbau GmbH & Co. KG Dorfstraße 26 30, D Beckum Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird. Es wird betont, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Formulierungen der verlinkten Seiten haben und auch keine Verantwortung für sie übernehmen. Grundsätzlich gelten die Wortlaute der Gesetzestexte und Richtlinien sowie die einschlägige Rechtsprechung. Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; Detaillierte bibliografische Daten Gedruckt sind im auf Internet chlorfrei über gebleichtem Papier. abrufbar. ISBN: Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier by TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group, Köln 2010 ISBN TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken der TÜV Rheinland Group. TÜV-Verlag Eine Nutzung GmbH, und TÜV Verwendung Rheinland bedarf Group, der Köln vorherigen 1990 Zustimmung durch Gesamtherstellung: das Unternehmen. TÜV-Verlag GmbH, Köln Gesamtherstellung: TÜV Media GmbH, Köln 2010 Printed Printed Germany in Germany IV

3 Vorwort Vorwort Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtiger Beförderungseinheiten müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Dies ergibt sich aus Kapitel 8.2 der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR- Übereinkommen), das in allen Staaten der Europäischen Union sowohl im grenzüberschreitenden und innergemeinschaftlichen als auch im innerstaatlichen Verkehr anzuwenden ist. Es ist vorgeschrieben, dass die Fahrzeugführer zum Erwerb der ADR-Bescheinigung eine Schulung besuchen müssen. Mit den Änderungen, die gemäß den Beschlüssen der ECE- Arbeitsgruppe WP.15 zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, wurden auch die Vorschriften für diese Schulung umfassend überarbeitet. So können neben dem bisherigen System auch eingeschränkte Schulungen (z. B. von einzelnen Gefahrgutgruppen oder sogar einzelnen Gefahrgütern) durchgeführt werden. Die Schulungsbescheinigung gilt dann nur zur Beförderung dieser speziellen Güter. Außerdem wird die Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat eingeführt. In Deutschland wird diese Änderung aber erst 2013 umgesetzt. Für die Durchführung der Schulungen gelten die Kurspläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Diese sind Grundlage für die Erstschulung, aber auch für die im Abstand von fünf Jahren durchzuführende Fortbildung (Auffrischungsschulung). Im Kapitel 8.2 ADR heißt es bezüglich der Fortbildung wörtlich: Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschließlich der praktischen Einzelübungen, muss bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage betragen. Gemäß der deutschen Auslegung dieser Vorschrift hat der DIHK in seinem Kursplan zwölf Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten für die Fortbildung festgelegt. Dieses Buch ist in bewährter Weise an die Gliederung der DIHK-Kurspläne angelehnt, so dass es problemlos sowohl in der Erstschulung als auch in der Auffrischungsschulung eingesetzt werden kann. Es enthält im ersten Teil den Basiskurs sowie im zweiten Teil den Aufbaukurs Tank. Entsprechend den Kursplänen gliedern sich beide Teile in die acht Themensektoren: 1. Allgemeine Vorschriften 2. Allgemeine Gefahreneigenschaften 3. Dokumentation 4. Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung, Ausrüstung 5. Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln 6. Durchführung der Beförderung 7. Pflichten und Verantwortlichkeiten 8. Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Im Aufbaukurs wird speziell der Lehrstoff behandelt, den der Tankwagenfahrer zusätzlich zum Basiskurs Teil benötigt. Abschließend bedanke ich mich bei allen, die mit Hinweisen, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung dieses Buches beigetragen haben. Mein besonderer Dank gilt der Schrader Fahrzeugbau GmbH & Co. KG und der Linde AG. Frank-Georg Stephan Litomìøice, im Dezember 2010 V

4 Inhalt Inhaltsverzeichnis Teil I Basiskurs Stück- und Schüttgut 1 Allgemeine Vorschriften Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen Anwendungsbereich und Aufbau von GGVSEB und ADR Anlagen 1 bis 3 zur GGVSEB Klassifizierung Teil 2 des ADR und des RID Vollständige Übersicht über die Teile des ADR Anwendungsbereich von GGVSEB, EU-Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung im Binnenland und ADR Ausnahmen von der GGVSEB/dem ADR Andere für Gefahrguttransporte relevante Vorschriften in Deutschland Wasserhaushaltsgesetz Gefahrstoffverordnung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Straßenverkehrsordnung Gefahrgutbeauftragten-Verordnung Weitere wichtige Vorschriften 17 Aufgaben zum Themensektor Allgemeine Gefahreigenschaften Eigenschaften der Gefahrgüter Schädigungen durch Gefahrgut Schädigung von Menschen Schädigung der Umwelt 32 Aufgaben zum Themensektor Dokumentation Mitzuführende Papiere Beförderungspapier Schriftliche Weisungen ADR-Bescheinigung Bescheinigung der Zulassung Fahrwegbestimmung 54 Aufgaben zum Themensektor Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung Fahrzeug- und Beförderungsarten Beförderungsart des Gutes Fahrzeugarten zur Beförderung Gefahrgutumschließungen Versandstücke 61 VI

5 Inhalt Verpackungen nach Kapitel 6.1 ADR Verpackungen nach Kapitel 6.5 ADR Großverpackungen Ladungseinheit (Umverpackung) Stückgutcontainer Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Ausrüstungsgegenstände und Sicherheitseinrichtungen 68 Aufgaben zum Themensektor Bezettelung und Kennzeichnung Vorschriften der Bezettelung Kennzeichnung mit Warntafeln Warntafeln an Fahrzeugen Grenzmengen der Kennzeichnung für Stückgutfahrzeuge Kennzeichnung von Schüttgutfahrzeugen Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit Gefahrgut in 84 begrenzten Mengen Aufgaben zum Themensektor Durchführung der Beförderung Verkehrs- und Betriebssicherheit Fahrtvorbereitungen Besondere Verkehrslagen Fahrbeschränkungen Einflüsse auf den Transport Be- und Entladen Zusammenladeverbote Ladungssicherung Krafteinwirkung auf die Ladung Möglichkeiten der Ladungssicherung Lastverteilung und Ladeplan Transportdurchführung Fahrverhalten von Fahrzeugen 97 Aufgaben zum Themensektor Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Pflichten und Verantwortlichkeiten Sanktionen 104 Aufgaben zum Themensektor Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 108 Aufgaben zum Themensektor VII

6 Inhalt Teil II Aufbaukurs Tank 3 Dokumentation T Mitzuführende Papiere T Beförderungspapier T.13 4 Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung T Tanks T Beförderungseinheiten mit Tanks T Ausrüstungsgegenstände T.29 5 Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln T Bezettelung T Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln T.47 6 Durchführung der Beförderung T Maßnahmen zur Betriebssicherheit T Be- und Entladen T Allgemeine Vorschriften für die Durchführung des Transportes T Fahrverhalten von Fahrzeugen T Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen T Pflichten und Verantwortlichkeiten für den Fahrzeugführer und die sonstigen an der Beförderung in Tanks beteiligten Personen T Sanktionen T.64 8 Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen T Zu ergreifende Maßnahmen T Anwendung der Schutzausrüstung T.68 Aufgaben zum Aufbaukurs Tanks T.69 Anhang TA.1 Lösungen der Aufgaben zu den Abschnitten 1 bis 8 TA.3 Lösungen der Aufgaben im Aufbaukurs Tank TA.4 Auszüge aus der GGVSEB TA.5 Liste der ADR-Staaten TA.53 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr TA.54 (Unterabschnitt ADR) Beispiel einer orangefarbenen Kennzeichnung TA.59 (Abs ADR) Auszug aus der Stoffliste, nach UN-Nummern sortiert TA Sondervorschriften für die Klasse 2 TA.62 (Auszug aus dem ADR) Musterprüfbogen des DIHK TA.82 Auszug aus dem Bußgeldkatalog (RSEB) TA.86 Auszug aus dem Verwarngeldkatalog (RSEB) TA.88 Stichwortverzeichnis TA.89 VIII

7 Allgemeine Vorschriften 1 Allgemeine Vorschriften Jährlich sterben im Straßenverkehr etwa fünftausend Menschen, und weitaus mehr werden verletzt: viele von ihnen so schwer, dass sie den Rest ihres Lebens unter den Folgen zu leiden haben. Allein die Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen bewirken Sachschäden, deren Folgekosten in die Milliarden Euro gehen. Mit Recht kann man also sagen: Wer sich im Straßenverkehr bewegt bzw. ein Fahrzeug führt, lebt in einer permanenten Gefahr und ist seinerseits eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. Diese Gefahr darf nicht noch dadurch vergrößert werden, dass Stoffe, die durch ihre speziellen Eigenschaften gefährlich sind, ohne ein Mindestmaß an Fahr-, Fach- und Sachkenntnis in Fahrzeugen transportiert werden. Schon seit 1981 müssen sich die Führer von Tankwagen in Deutschland einer Schulung unterziehen. Mit der Änderung der GGVS im Dezember 1989 wurde diese auch für die Fahrer von Lkw mit Gefahrgut in Versandstücken und in loser Schüttung vorgeschrieben. Inzwischen haben sowohl die ADR-Vertragsstaaten als auch die Europäische Union Vorschriften über die Schulung der Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen verbindlich vorgeschrieben. 1.1 Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen Um die Umwelt und das Leben von Menschen zu schützen, hat die Bundesregierung den Transport gefährlicher Güter durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Vorschriften enthalten Schutzvorschriften und gelten für den Verkehr der Güter. Wie in der nachstehenden Übersicht gezeigt wird, gibt es nicht nur nationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, sondern auch internationale Vereinbarungen, die eingehalten werden müssen, wenn zwischen den Unterzeichnerstaaten Güter mit gefährlichen Eigenschaften befördert werden. Eine Liste der Unterzeichnerstaaten des ADR-Übereinkommens finden Sie im Anhang. Geschützte Verkehrsbereiche Teil I Basiskurs Stück- und Schüttgut 1

8 Basiskurs Themensektor 1 Übersicht nationaler und internationaler Regelwerke Nationale Richtlinie der EU Internationale Regelungen zur Angleichung Regelungen der Vorschriften auf der ADR Straße 2008/68/EG auf der über die RID Schiene GGVSEB Beförderung auf den im ADNR Binnenwasserstraßen ADN Binnenland auf See GGVSee IMDG-Code in der Luft ICAO-TI IATA-DGR Bild 1.1: Übersicht nationaler und internationaler Regelwerke Schutz der Fahrer Schutz der Umwelt Schutz der Allgemeinheit Alle Vorschriften haben als gemeinsames Ziel, die Menschen, die Umwelt und die Verkehrsträger vor den spezifischen Gefahren zu schützen, mit denen der Transport gefährlicher Güter verbunden ist. Betrachtet man unter diesem Schutzaspekt die Vorschriften der GGVSEB und des ADR, so zeichnen sich durch die Bestimmungen drei Schutzgruppen deutlich ab: Das Fahrpersonal: Wegen des Gefährdungspotenzials gelten strenge Schutzvorschriften auch für das Fahrpersonal. Die Umwelt: Verunreinigungen der Luft, des Wassers und des Bodens sollen verhindert werden. Deshalb sind in der GGVSEB und im ADR auch spezielle Vorschriften über die Handhabung der Gefahrgüter enthalten. Die Allgemeinheit: In der GGVSEB und im ADR sind auch Vorschriften über die Verwendung und Ausrüstung von Fahrzeugen enthalten. Ziel dieser Vorschriften ist der Schutz der Allgemeinheit durch Verhütung von Gefahrgutunfällen. Seit dem ist dieses Schutzziel im ADR erweitert. Am Gefahrguttransport beteiligte Unternehmen werden verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen gegen Missbrauch und Diebstahl von Gefahrgütern zu ergreifen. Dem Beförderungsinteresse der Hersteller stehen diese Schutzbedürfnisse entgegen. Die Gefahrgutvorschriften sollen mit ihren Schutzvorschriften diese Gegensätze überbrücken. 2

9 1.2 Anwendungsbereich und Aufbau von GGVSEB und ADR Im Gefahrgutgesetz sind nur allgemein gehaltene Vorschriften aufgeführt. Der Bundesminister für Verkehr wird im Gefahrgutgesetz jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen. Auf diesem Weg sind folgende für den Fahrer von Gefahrgut wichtige Verordnungen erlassen worden: Allgemeine Vorschriften Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter G G Bef G G efahr G ut V erordnung S traße E isenbahn B innenschifffahrt G efahr G efahr G efahrgut G ut G ut b eauftragten V erordnung A usnahme V erordnung See V erordnung Übersicht, Gesetze und Verordnungen Bild 1.2: Übersicht Gesetze und Verordnungen Die GGVSEB als Regelwerk für den Gefahrguttransport im Binnenland, d. h. mit Straßen- und Schienenfahrzeugen sowie mit Binnenschiffen, hat folgende Gliederung: Aufbau der GGVSEB Verordnungstext (GGVSEB) 1 40 Anlagen 1 bis 3 (für nationale Besonderheiten) Verweis auf Teile 1 9 des ADR Verweis auf Teile 1 7 des RID Verweis auf Teile 1 9 des ADNR und des ADN Bild 1.3: Aufbau der GGVSEB 3

10 Basiskurs Themensektor 1 Anlagen 1 bis Anlagen 1 bis 3 zur GGVSEB In den Anlagen 1 bis 3 zur GGVSEB sind die nationalen Besonderheiten, die der Anwender der GGVSEB zusätzlich zu den internationalen Vorschriften aus den Teilen 1 9 des ADR, 1 7 des RID bzw. 1 9 des ADNR/ ADN anwenden muss, enthalten. Die Anlagen 1 bis 3 sind im Anhang dieses Buches (A.38 A.52 bzw. TA.38 TA.52) zusammen mit einem Auszug aus dem Verordnungstext abgedruckt (A.5 A.31 bzw. TA.5 TA.31). Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Regelungen zur Fahrwegbestimmung für bestimmte Gefahrgüter Einzelvorschriften, die von den internationalen Abkommen abweichen, wie zum Beispiel Sonderregelungen zum Halten und Parken Sonderregelungen zum Umgang mit Feuer und offenem Licht Übersicht über nicht zu benutzende Autobahnstrecken und Autobahnabschnitte in Deutschland Bild 1.4: Übersicht über die Anlagen 1 bis 3 zur GGVSEB Gefahrklassen Klassifizierung Teil 2 des ADR, des RID, des ADNR und des ADN In Teil 2 des ADR und des RID werden die Gefahrgüter in Gefahrklassen von 1 bis 9 unterteilt. Diese Gefahrklasseneinteilung findet sich in gleicher Weise in den Vorschriften für die Binnenschifffahrt, die Seeschifffahrt und für den Luftverkehr. Es werden Kriterien genannt, mit deren Hilfe der Absender feststellen kann und muss, welcher Gefahrklasse sein Gut zuzuordnen ist. Klasse Eigenschaften des Gefahrgutes 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff z. B. Schwarzpulver, Feuerwerkskörper, Sprengstoff 2 Gase z. B. Acetylen, Sauerstoff, Propan, Spraydosen, Gasfeuerzeuge 3 Entzündbare flüssige Stoffe z. B. Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl, lösemittelhaltige Farben und Klebstoffe 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe z. B. Metallstaub, gebrauchte Ölfilter Fortsetzung Seite 5 4

11 Allgemeine Vorschriften Klasse Eigenschaften des Gefahrgutes 4.2 Selbstentzündliche Stoffe z. B. weißer Phosphor 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln z. B. Carbid 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe z. B. Wasserstoffperoxid, Nitrate 5.2 Organische Peroxide z. B. Härter von Zweikomponentenklebern 6.1 Giftige Stoffe z. B. Trichlorethylen, Kaliumcyanid, Schädlingsbekämpfungsmittel 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe z. B. Kliniksondermüll 7 Radioaktive Stoffe z. B. Prüfstrahler, Radiopharmaka 8 Ätzende Stoffe z. B. Schwefelsäure, Natronlauge 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände z. B. Asbest, PCB-haltige Öle, Lithiumbatterien, erwärmte Stoffe (Flüssigkeiten über 100 C, Feststoffe über 240 C) Bild 1.5: Gefahrklassen mit Beispielen Innerhalb der einzelnen Klassen sind die Gefahrgüter weiter nach ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften untergliedert. Stoffe mit gleichen Eigenschaften sind so zu Gruppen zusammengefasst. Abhängig vom Grad der Gefährlichkeit werden in den meisten Gefahrklassen Verpackungsgruppen mit römischen Zahlen festgelegt. Dabei bedeuten Verpackungsgruppen Verpackungsgruppe I = hohes Gefahrenpotenzial Verpackungsgruppe II = mittleres Gefahrenpotenzial Verpackungsgruppe III = geringes Gefahrenpotenzial Bild 1.6: Bedeutung der Verpackungsgruppen Dies gilt nicht für Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, Gase der Klasse 2, selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1, organische Peroxide der Klasse 5

12 Basiskurs Themensektor 1 5.2, ansteckungsgefährliche Stoffe der Klasse 6.2 und radioaktive Stoffe der Klasse 7. Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen für die Güter der Klasse 1, für selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 oder für organische Peroxide der Klasse 5.2 Verpackungen, Großpackmittel (IBC) bzw. Großverpackungen der Verpackungsgruppe II verwendet werden. Die Besonderheit der Gefahrgutklasse 2 In der Gefahrgutklasse 2 (Gase) werden die Gefahren, die von den Stoffen der einzelnen Ziffern ausgehen, mit Großbuchstaben gekennzeichnet. Es bedeuten Buchstabe Bedeutung Buchstabe Bedeutung A erstickend F entzündbar O oxidierend T giftig C ätzend Bild 1.7: Bedeutung der Buchstaben in der Klasse 2 Für Gase mit mehreren Gefahreigenschaften kommen in der Klasse 2 folgende Buchstabenkombinationen vor: Buchstaben CO FC TF TC TO TFC TOC Bedeutung ätzend, oxidierend entzündbar, ätzend giftig, entzündbar giftig, ätzend giftig, oxidierend giftig, entzündbar und ätzend giftig, oxidierend und ätzend Bild 1.8 : Bedeutung der Buchstabenkombinationen in der Klasse 2 Klassifizierung Ein Gefahrgut ist ausreichend beschrieben durch Beispiel die UN-Stoffnummer des Stoffes, UN 1203 den Namen des Gefahrgutes (Benennung), Benzin (Ottokraftstoff) die Gefahrgutklasse, 3 die Verpackungsgruppe II Bild 1.9: Klassifizierung eines Gefahrgutes 6

13 Diese Angaben müssen neben weiteren auch im Beförderungspapier enthalten sein Vollständige Übersicht über die Teile des ADR Welche Vorschriften in welchem Teil des ADR enthalten sind, zeigt die nachfolgende Tabelle. Allgemeine Vorschriften Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 Teil 8 Teil 9 Allgemeine Vorschriften; u. a. Freistellungen, Begriffsbestimmungen, Sicherung Klassifizierung Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften sowie Freistellungen Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks Vorschriften für den Versand Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge Bild 1.10: Die neun Teile des ADR Anwendungsbereich von GGVSEB, EU-Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung im Binnenland und ADR Das Nebeneinander von nationalen Vorschriften, EU-Richtlinie 2008/68/ über die Beförderung im Binnenland und dem ADR-Abkommen hat hauptsächlich formale Gründe, die auf den Gesetzgebungsverfahren beruhen. Über die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung im Binnenland wird erreicht, dass in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein einheitlicher Vorschriftenstandard existiert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Im Fall der Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport übernimmt die EU die Regelungen des ADR-Abkommens, da fast alle europäischen Staaten auch Nicht-EU-Mitglieder das ADR-Abkommen ratifiziert haben. Über die GGVSEB werden die Regelungen des internationalen Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt. 7

14 Basiskurs Themensektor 1 ADR-Liste Ausnahmen Einzelausnahmen 5 GGVSEB Allgemeine Ausnahmen GGAV Kennbuchstaben bei Ausnahmen Abgesehen von einigen nationalen Abweichungen, die von der EU genehmigt wurden, bestehen damit einheitliche Vorschriften für Gefahrguttransporte auf der Straße sowohl innerstaatlich als auch innergemeinschaftlich in der EU und im Geltungsbereich des ADR. Dennoch bedarf ein internationaler Transport einer sorgfältigen Vorbereitung, da auch in anderen Staaten nationale Abweichungen vom ADR bestehen. Die Liste der Staaten, die das internationale Übereinkommen für die Straße (ADR) unterzeichnet haben, finden Sie im Anhang auf den Seiten A.53 bzw. TA Ausnahmen von der GGVSEB/dem ADR Der schnelle technische Fortschritt und die damit sich ändernden Bedürfnisse der Wirtschaft erfordern so zeigt es die Praxis in verschiedenen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften für den Gefahrguttransport. Ausnahmen dürfen nur dann gestattet werden, wenn sie das Risiko des Gefahrguttransportes nicht erhöhen. Weicht man von den Vorschriften ab, so muss man durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Transportsicherheit insgesamt erhalten bleibt. National gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten von Ausnahmen: Ausnahmen im Einzelfall: Sie werden von der zuständigen Behörde für einzelne Fahrten oder evtl. für festgelegte Zeiträume erteilt. Allgemeine Ausnahmen: Sie werden in der GGAV (Gefahrgutausnahme-Verordnung) veröffentlicht und dürfen von jedermann unter Einhaltung der in der Ausnahme festgelegten Bedingungen angewendet werden. Bei einem grenzüberschreitenden Transport dürfen auf der deutschen Teilstrecke auch die nationalen Ausnahmen (GGAV oder 5 GGVSEB) in Anspruch genommen werden. Die GGAV ist für alle Verkehrsträger, außer für den Luftverkehr, gültig. Die Ausnahmen sind zu ihrer Unterscheidung mit einer Nummer zu versehen. Hinter dieser Nummer befindet sich ein Kennbuchstabe, durch den der Geltungsbereich der Ausnahme auf bestimmte Verkehrsträger beschränkt werden kann. Dabei bedeuten: S Straße, E Eisenbahn, B Binnenschifffahrt und M Seeschifffahrt (Maritim). 8

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien

Gefahrgutrecht. Praxiswissen Gefahrgut. Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Praxiswissen Gefahrgut Band 2 Begleitende nationale Rechtsvorschriften zum ADR Gesetze Verordnungen Richtlinien Gefahrgutrecht mit GGVSEB, RSEB, GbV und GGAV Stand August 2013 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster

Mehr

Gefahrguttransport in Tanks

Gefahrguttransport in Tanks Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks Basiskurs 14. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg

Mehr

Gefahrguttransport in Tanks

Gefahrguttransport in Tanks Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks Basiskurs 15. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung

Mehr

GEFAHRGUT INFORMATIONEN

GEFAHRGUT INFORMATIONEN GEFAHRGUT INFORMATIONEN Gefahrgut ist ein Thema bei dem Sie kurz vor Ihrer endgültigen Ausbildung in Pension gehen Was ist "Gefahrgut"? Stoffe und Gegenstände von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1 Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet

Mehr

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010 22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum AADR-Fahrerschulungen D R - F a h r e r s c h u l u n g e n Gefahrguttransport «Vertrauen V e r t rin a die, u e n i n d i e, ddie i es e machen! e s m» a c h e n!» Um gefährliche Güter zu transportieren,

Mehr

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Herausgegeben von Railion Deutschland AG (ehemals DB Cargo AG) Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSE und Aktueller Stand: Nachtrag 12 März 2007 TÜV-Media GmbH Verantwortlich

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security) Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Tank müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern,

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann

Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Praxiswissen Umweltmanagement Sylvia Berlemann Das internationale Umweltregister im Spannungsfeld von Legal Compliance und Unternehmenspraxis Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Mehr

Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)

Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel. 0531 4715-251 E-Mail fred.scholz@braunschweig.ihk.de Herrn

Mehr

VCI-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt ADR/RID

VCI-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt ADR/RID VERBAND DER CHEMSCHEN NDUSTRE e.v. VC-Mustersicherungsplan gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 ADR/RD Stand: Mai 21 Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen

Mehr

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in

Mehr

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: /

Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: / Telefax: / Safety and Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Frank Georg Stephan Telefon: 036 424 / 886 16 webmaster@att-gefahrgut.de Telefax: 036 424 / 886 86 bisher: Safety and Security Vorschriften zur Sicherheit

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer

Mehr

ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser

ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser ecomed Sicherheit Handbuch GGVSEB/ADR ADR mit Kommentaren - Nationales und internationales Recht von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser Grundwerk mit 95. Ergänzungslieferung ecomed Sicherheit Heidelberg Verlag

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn

Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn Praxiswissen Instandhaltung Dr. Günter Horn Projektmanagement in der Instandhaltung Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Ansprechpartner Gabriela Haschenz Telefon 0355 365-1103 E-Mail haschenz@cottbus.ihk.de Stand Januar 2016 Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Beförderung gefährlicher Güter Besondere

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4 Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29. Oktober 2015 Artikelnummer: 2080140137004

Mehr

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten BGBl. III - Ausgegeben am 9. Februar 2006 - Nr. 26 1 von 5 (Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey

Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey Praxiswissen Umweltmanagement Peter Maczey Auditbericht ISO 14001 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen

Mehr

Allgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Allgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Puttkamerstr. 16-18 10958 Berlin Tel: 030 / 90269-0 Achtung! Achtung! Achtung! 33 1203 33 1203 30 1202 G b V Allgemeine Information zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Mehr

Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom

Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom Aktuelle Regelungen der GGVSEB zu Verlagerung und Fahrweg gemäß der amtlichen Bekanntmachung im BGBl. Teil I S. 568 vom 30.3.2017. 35 Verlagerung (1) Die in 35b genannten gefährlichen Güter müssen in dem

Mehr

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im

Mehr

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Interpretation der Anforderungen Praxiswissen Qualitätsmanagement Interpretation der Anforderungen Die DIN EN 15224:2012 Praxiswissen Qualitätsmanagement Interpretation der Anforderungen Die DIN EN 15224:2012 Autoren: Dr. Christian Bamberg,

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR Letzte Aktualisierung: 2009-12-23 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg Tel. (08 21) 31 62-222 o.0731/173-255 Fax (08 21) 31 62-178 o.0731/173-174 Info@schwaben.ihk.de

Mehr

Der Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN

TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN TRANSPORTBEDINGT ABGESTELLTE FAHRZEUGE AUF ÖFFENTLICHEN FLÄCHEN UND AUF ABGESCHLOSSENEN WERKSGELÄNDEN Folie 1 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Mehr

Bruno Tenhagen. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001

Bruno Tenhagen. Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 Bruno Tenhagen Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 Übersicht über die Arbeitshilfen auditplan.doc Muster-Auditplan Das Klammersymbol im Text verweist auf die entsprechende Datei im Anhang. Bibliografische

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D)

BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF DER DONAU (ADN-D) 2 3 UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit der Erhöhung der Sicherheit der Schifffahrt auf der Donau und der Annahme der

Mehr

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4 Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29.09.2016 Artikelnummer: 2080140147004 Ihr Kontakt

Mehr

GEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten?

GEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? GEFAHRGUT WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten? In Deutschland werden täglich ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut transportiert 1. Definition

Mehr

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer. Die ISO/TS 16949

Praxiswissen Qualitätsmanagement. Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer. Die ISO/TS 16949 Praxiswissen Qualitätsmanagement Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer Die ISO/TS 16949 Erfolgreich arbeiten mit dem globalen Standard für die Automobilzulieferer Autoren:

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte. Fachserie 8 Reihe 1.4. Ergebnisse der Gefahrgutschätzung

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte. Fachserie 8 Reihe 1.4. Ergebnisse der Gefahrgutschätzung Statistisches Bundesamt Fachserie 8 Reihe 1.4 Verkehr Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 12.12.2014 Artikelnummer: 2080140127004 Ihr Kontakt

Mehr

Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß

Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß Praxiswissen Umweltmanagement Martin Myska, Ralph Meß EMAS-Umwelterklärung Leitfaden zur Umsetzung Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet

Mehr

Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform

Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform Folie 1 LogiMAT 2004 Dipl.-Ing. Ingo Döring Internationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher

Mehr

IHK Information Gefahrgutfahrer

IHK Information Gefahrgutfahrer IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz

Mehr

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung Safety und Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Kapitel 1.10. ADR Vorschriften für die Sicherung 25.05.2004 www.sitek-europe.de 1 Einführung Bisher: Vorschriften zur Sicherheit (Safety) der Beförderung

Mehr

Ausgewählte Änderungen im ADR und der GGVSEB 2017 bei der Beförderung von Gütern der Klasse 1

Ausgewählte Änderungen im ADR und der GGVSEB 2017 bei der Beförderung von Gütern der Klasse 1 Ausgewählte Änderungen im ADR und der GGVSEB 2017 bei der Beförderung von Gütern der Klasse 1 erarbeitet und zusammengestellt von Dipl.-Ing.-Päd. Ute Blankenburg die gefahrgutrechtlichen Vorschriften (international

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Diese Schulung Aufbaukurs Klasse 7 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen (sofern S12 nicht anwendbar ist)

Mehr

Ein Kapitel für sich..

Ein Kapitel für sich.. Titelfolie Ein Kapitel für sich.. BK-Container und Mischladefahrzeuge (MEMUs) Michael Pötzsch Fachgruppe III.2 Tel.: +49 (0) 30/8104-1323 Fax: +49 (0) 30/8104-1327 E-Mail: michael.poetzsch@bam.de Berlin

Mehr

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7.

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. ecomed Sicherheit Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. Aktualisierung ecomed Landsberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609

Mehr

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn

Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn Praxiswissen Instandhaltung Ralf Schönenborn Kennzahlen im ganzheitlichen, kontinuierlichen Instandhaltungs- Verbesserungsprozess (KVP) Übersicht über die Arbeitshilfen Kennzahlen-IH-KVP.ppt: Zugehörige

Mehr

Schulungsprogramm Gefahrguttransport

Schulungsprogramm Gefahrguttransport Schulungsprogramm Gefahrguttransport Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Siegfried Kreth Schulungsprogramm Gefahrguttransport Stück- und Schüttgutfahrer 4. Auflage i Springer Dr.lng. Siegfried Kreth

Mehr

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer

Mehr

Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich?

Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Vortrag anlässlich der Easyfairs Essen 2011 am 03.02.2011: RA Ulrich Mann GBK Gefahrgut Büro GmbH Konrad-Adenauer-Str. 30 55218 Ingelheim Tel.: 06132

Mehr

F +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2

F +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2 :8::+8$*;:$& " &->?@"/ $ A B$ A C>! >>D $ >E>A!CC>! > A 4$ 4 >E>A!CC>! ;>E>A!CC>!!! /F B$G :8:$ F +-$.,$&-,+ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / 8- # $22+I & - $ & % 2 & /,$ B

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst Einsatz- und Übungsdienst Gefahrstoffe ermitteln 10.98 Einsätze im Bereich gefährlicher Güter auf Straßen Gefährliche Güter werden in großem Umfang transportiert. Bei Transportunfällen muss an Einsatzstellen

Mehr

Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009

Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009 Praxiswissen Gefahrgut Ein Überblick über die beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2009 ADR 2009 Frank-Georg Stephan Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016

20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016 20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22 97 Fax.: 06131 / 16 24 49 o. 16 17

Mehr

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Die Ladungssicherung hat für den Transport von Gefahrgut einen hohen Stellenwert. Unterscheiden sich die Ladungssicherungsmaßnahmen für Gefahrgut von denen für

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 05.05.2008 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen

Mehr

Jahresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das Jahr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr

Jahresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das Jahr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr hresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das hr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr 1. Allgemeines a) Firma: b) Die Mindestinhalte des hresberichtes richten sich nach 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 04/2017 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 1500-0 Fax. 0611

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2013 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Schulungsprogramm Gefahrguttransport

Schulungsprogramm Gefahrguttransport Schulungsprogramm Gefahrguttransport Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Siegfried Kreth, unter Mitarbeit von Bernd Endrich und Horst Oertel Schulungsprogramm Gefahrguttransport Fortbi Id u ngsleh rga

Mehr