Leitlinien zur Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule in Pulheim

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1 Leitlinien zur Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule in Pulheim 1. Vorwort Um Kindern eine möglichst kontinuierliche Bildungsentwicklung zu ermöglichen, kommt der Kooperation der Bildungspartner (Eltern Kindertagesstätte Grundschule weiterführende Schule Ausbildungseinrichtung) eine große Bedeutung zu. Wichtige Schaltstellen hierbei sind die Übergänge des Kindes von einer Institution in die nächste. Eine erste Schaltstelle ist der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule. Zu diesem Thema hat sich in Pulheim eine Arbeitsgruppe aus Fachleuten der verschiedenen Professionen aus Jugendhilfe und Schule gebildet, um Leitlinien für eine gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule zu erarbeiten. Dabei wurde deutlich, dass die konkreten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit auf der Ebene der Ortsteile getroffen werden müssen und das vorliegende Papier hierzu Impulse, Anregungen und Informationen geben kann. Ziele dieses Papiers sind: Schaffung einer Orientierungshilfe zur Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule Anregung von verbindlichen Absprachen in den einzelnen Stadtteilen und Sozialräumen Klarheit und Transparenz zwischen den Institutionen und für Eltern und Kinder Vertrauensvoller und respektvoller Umgang der Institutionen miteinander Freiraum für individuelle Gestaltungsideen mit Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten erhalten 2. Standortbestimmung Zum besseren gegenseitigen Verständnis von Kindertagesstätte und Grundschule ist eine gemeinsame Definition der Begriffe Bildung und Schulfähigkeit notwendig Bildung Als gemeinsames Verständnis des Bildungsbegriffes wollen wir folgende Definition zugrunde legen: Bildungsprozesse sind Prozesse der Aneignung von Welt und der Persönlichkeitsentfaltung, die in erster Linie vom Kind ausgehen und in der Interaktion in der Familie und mit anderen Kindern sowie durch gezielte Anregung und Herausforderung durch Fach- und Lehrkräfte unterstützt, begleitet und in der Weiterentwicklung angeregt werden. Dabei verstehen wir Bildung als aktiven Prozess im Sinne von Selbstbildung und als sozialen Prozess im Sinne der Identitätsentwicklung. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen nicht die für Kinder geschaffenen Institutionen sondern das Kind selbst als Akteur seiner eigenen Entwicklung. Kita und Schule stellen dabei den Rahmen zur Verfügung, innerhalb dessen sich das Kind selbst bilden kann. Die Fach und Lehrkräfte bieten dem Kind eine leitende, anregende Begleitung und gewähren ihm die Bewegungsfreiheit, die es zur Weiterentwicklung seiner Kompetenzen benötigt. Das Lernen soll in lebensbedeutenden Zusammenhängen stattfinden und an den Stärken des Kindes orientiert sein. Der Focus wird auf die individuelle Entwicklung eines jeden Kindes gerichtet. Die Vermittlung von Bildung ist dabei gemeinschaftlicher Auftrag von Eltern, Kita und Schule. 1

2 Inhalte von Bildung sind: (Quelle: Entwurf Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW) 2

3 2.2. Schulfähigkeit Da jedes Kind mit Erreichen des schulpflichtigen Alters einen Anspruch auf schulische Bildung hat, ist die sogenannte Schulfähigkeit keine Eingangshürde mehr, sondern Ziel pädagogischer Arbeit in der Schule. Wir verstehen Schulfähigkeit nicht als einseitige Vorleistung des Kindes; sie entsteht im Zusammenwirken von Kind, Familie, Jugendhilfe und Schule als gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Dabei ist der Blick der beteiligten Institutionen auf das Kind ganzheitlich und orientiert sich an seinen individuellen Ressourcen und Kompetenzen. Kinder benötigen beim Eintritt in die Schule noch kein fachbezogenes Wissen; vielmehr können gut entwickelte Metakompetenzen wie frühkindliche Neugier, Freude am Lernen, Spaß am gemeinsamen Erleben mit anderen Kindern den Start im neuen System unterstützen. (Quellen: Entwurf- Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in NRW, Diskussionspapier der AGJ zum Übergang zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ) 3. Kooperationsformen zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen: Die Gestaltung des Überganges zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule braucht verlässliche Kooperationsformen, die gemeinsam zwischen den Kooperationspartnern vor Ort festgelegt werden müssen. Eltern übernehmen dabei die Rolle des Erziehungspartners und sind als gleichwertige Experten ihrer Kinder anzuerkennen. Die MitarbeiterInnen der Institutionen sollten sich persönlich kennen. Ein gegenseitiger Austausch der Konzepte, das Kennen der räumlichen Rahmenbedingungen sowie die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungen fördern eine gute Zusammenarbeit. Aus der Erziehungspartnerschaft ergeben sich vielfältige Kooperations- und Projektideen, die einen guten Übergang der Kinder von der Kita in die Schule ermöglichen. Einige werden im Folgenden beispielhaft aufgeführt Gesetzlich vorgegebene Kooperationsveranstaltungen Sprachstandsfeststellung Delfin4: jährliches Testverfahren für die Vierjährigen in den Kindertagesstätten, das von einem Tandem aus ErzieherIn und LehrerIn einer nahe gelegenen Grundschule durchgeführt wird. Informationsveranstaltung über vorschulische Fördermöglichkeiten zwei Jahre vor der Einschulung: jährliche Veranstaltung für die Erziehungsberechtigten der vierjährigen Pulheimer Kinder in Federführung des Schulamtes unter Beteiligung der Jugendhilfe 3.2. Kooperations- und Projektmöglichkeiten für Kindertageseinrichtung und Grundschule: Regelmäßige Treffen der Arbeitskreise Kita / Grundschule in den Ortsteilen je Schulhalbjahr Arbeitsgruppe im Ortsteil / Sozialraum zum Thema Übergänge Vereinbarung eines fortlaufenden Kooperationskalenders zwischen den sozialräumlich zusammengehörenden Einrichtungen gemeinsame Projekte der Kitas und Schulen im Ortsteil z.b. zu den einzelnen Bildungsbereichen 3

4 gemeinsame Fortbildungen für Erzieherinnen, Lehrerinnen und Mitarbeiterinnen der OGS zu relevanten Themen z.b. LRS, Dyskalkulie Besuch der zukünftigen Klassenlehrerinnen in der Kita, Mitwirkung der Kita bei der Einschulung (symbolische Übergabe) Schulbesuch der Vorschulkinder mit Erzieherinnen Hospitationswoche der Vorschulkinder in der Schule als Kooperationsprojekt Reflektion des Besuches mit Rückmeldung an die Grundschule (z.b. Kinder malen über ihre Eindrücke) Schnitzeljagd durch die Schule (Kinder lernen ihr künftiges Umfeld kennen) Gemeinsamer Lesenachmittag für Erstklässler und Vorschulkinder z.b. in der Grundschule (im Vor- oder Nachmittag) 4. Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern Kita Grundschule: Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule bedeutet für Kinder und ihre Eltern eine besondere Herausforderung, denn es ist vor allem ein Schritt in einen neuen Lebensabschnitt mit anderen Strukturen. Für Eltern ist der Eintritt ins Schulleben eine wichtige Schwelle, die sie meistern müssen. Es werden vielfältige neue Erwartungen und Handlungsanforderungen an sie gerichtet. Neben der Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenwechsel müssen sie zugleich ihr Kind beim Wechsel zwischen Kindertageseinrichtung und Schule begleiten. Damit der Übergang für die Familien nicht zum Bruch, sondern zur Brücke wird, muss er von Pädagoginnen und Pädagogen beider Bereiche begleitet werden. Auf der Ebene der Bildungseinrichtungen erfordert die gelingende Gestaltung des Übergangs zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule die frühzeitige und kontinuierliche Zusammenarbeit aller Beteiligten, bei der die Mitwirkung und Unterstützung der Eltern (nicht erst im letzten Kindergartenjahr) unabdingbar ist. (Quellen: Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ, Beschluss der Jugend- und Familienkonferenz vom , ) 4.1. Für eine gelingende Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaft legen wir folgende Leitlinien und Haltungen zugrunde: Die pädagogische Arbeit wird transparent gestaltet. Die Eltern sind als Experten ihrer Kinder anerkannt und wertgeschätzt. Die Erfahrungen aus der familiären Lebenswelt werden in der pädagogischen Arbeit anerkannt und genutzt. (Fach- und Lehrkräfte führen regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern, um ihnen einen vertieften Einblick in den Bildungs- und Erziehungsprozess ihres Kindes zu ermöglichen.) Nach Möglichkeit soll die pädagogische Arbeit von Eltern mit gestaltet und diese aktiv beteiligt werden. Eigene Ideen von Familien finden Raum und Wertschätzung. Die Tageseinrichtungen und die Offene Ganztagsgrundschule werden als Orte der Begegnung für Familien geöffnet. Der Kontakt zwischen Familien und Institution wird ermöglicht und gefördert. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und die Angebote von Kindertageseinrichtungen orientieren sich möglichst an den Bedürfnissen und Lebenssituationen der Familien. 4

5 4.2. Kooperations- und Projektmöglichkeiten für Eltern, Schule und Kindertageseinrichtung Frühzeitige Informationsveranstaltung (welche Kompetenzen benötigen Kinder beim Schuleintritt?) Hospitationsmöglichkeiten für Kinder und Eltern in der Schule (Vor- und Nachmittag) gemeinsame Elternabende gestalten z.b. zum Thema Rollenwechsel Elterncafé ( Kindergarteneltern treffen Erstklässlereltern ) Gegenseitige Einladungen zu allen Aktivitäten (Sommerfest, Tag der offenen Tür, Basar, Schulfest Partizipation der Eltern bei der Gestaltung des Überganges z.b. in einer Arbeitsgruppe verlässliche Ansprechpartnerinnen bei Fragen zum Thema Übergänge in Kindertageseinrichtung und Schule Übergabegespräch mit Eltern, Erzieherinnen und Lehrerinnen an einem Tisch 5. Datenschutz im Übergang zur Grundschule Wenn Kinder in die Grundschule kommen, befinden sie sich bereits in einem längst begonnenen Bildungsprozess. Insofern haben die Erziehungspartner Kita und Schule den Wunsch, dem Kind den Übergang durch einen Austausch von Informationen über seine bisherige Entwicklung und mögliche Bedarfe zu erleichtern. Dies ist auch grundsätzlich möglich, sofern die Eltern einbezogen sind und der Übermittlung einzelner, genau benannter Daten zustimmen. Sowohl die Kindertageseinrichtungen als auch die Schulen unterliegen klar normierten Datenschutzbestimmungen, die sie einhalten müssen. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder (MSJK) stellte 2004 ein für alle Beteiligten handhabbares Verfahren vor, das einen eingeschränkten Datenaustausch zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen mit Einwilligung der Eltern ermöglicht. (Siehe Anlage 2 zum Datenschutz) 6. Kinder mit besonderen Förderbedarfen im Übergang von der Kita in die Grundschule Kinder mit Behinderungen und besonderen Förderbedarfen durch Entwicklungsverzögerungen oder störungen brauchen die besondere Aufmerksamkeit im Übergang von Kita in die Grundschule. Seit dem 1. August 2010 werden in Pulheim Kinder mit Förderbedarfen im Bereich Lernen und Emotionale Entwicklung inklusiv gefördert. Inklusion bedeutet: in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum (KsF) entwickeln die Schulen eine Kultur des Behaltens und Förderns für Kinder mit besonderen Bedarfen. In der Regel wurden diese Kinder schon in der KiTa durch Therapieeinrichtungen oder durch das SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) gefördert. Diese empfehlen unter Unständen eine sonderpädagogische Förderung. Verfahrensklarheit zwischen allen Bildungspartnern schafft Sicherheit und stärkt das Vertrauen der Eltern. (Siehe Anlage 4 zum Verfahren für Kinder mit besonderen Förderbedarfen) 7. Verzeichnis der Anlagen: Anlage 1: Checkliste einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kitas und Schulen im Ortsteil / Sozialraum 5

6 Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Merkblatt zum Datenschutz im Übergang zur Grundschule Vordruck einer Einverständniserklärung zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule Verfahren bei Kindern mit besonderen Förderbedarfen im Übergang von der Kita in die Grundschule Auszug aus dem Schulgesetz NRW und dem Kinderbildungsgesetz NRW 6

7 Anlage 1 Checkliste Kooperationsvereinbarung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Ortsteil / Sozialraum Beteiligte Einrichtungen: Organisationsstrukturen 1. Es finden mehrmals im Jahr regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den kooperierenden Kindertageseinrichtungen und Grundschulen des Ortsteils / Sozialraumes statt. Die Einrichtungen haben hierfür verbindliche Ansprechpartner benannt. (Einrichtungsleitungen oder Beauftragte) Für das kommende Jahr vereinbaren wir Arbeitstreffen. 2. Wir benennen aus unserer Mitte 2 Verantwortliche für den Kooperationsprozess in unserem Ortsteil. Diese organisieren die Treffen (Termin, Ort, Einladung) und klären die Frage der Moderation und der Ergebnissicherung mit den Beteiligten. 3. Wir vereinbaren verbindlich, wer zum Arbeitskreis gehört. An den Treffen können bei Bedarf weitere Personen teilnehmen, z.b. KsF, ElternvertreterInnen, TrägervertreterInnen, FachberaterInnen, JugendamtsvertreterIn, SchulamtsvertreterIn, etc. 4. Die Ergebnisse der Arbeitstreffen werden in Protokollen dokumentiert. 5. Wir nehmen die Ziele und Inhalte unserer Kooperation in unsere pädagogische Konzeption / in unser Schulprogramm auf und sorgen für eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung. Grundlegende Inhalte und Ziele der Kooperation 6. Wir tauschen uns über unser Bildungs- und Erziehungsverständnis aus und streben eine einvernehmliche Haltung hierzu an, um eine Kontinuität der Bildungsund Erziehungsprozesse zu erreichen. 7. Wir stellen einander gegenseitig unsere pädagogischen Konzeptionen vor und informieren uns fortlaufend über deren Weiterentwicklung, um Eltern und Kinder in der Phase des Übergangs gut begleiten zu können.

8 Anlage 1 8. Wir vereinbaren gegenseitige Hospitationen, um den pädagogischen Fachkräften wechselseitigen Einblick in die praktische Umsetzung der pädagogischen Konzepte der Partnereinrichtungen zu ermöglichen. Die Hospitationen werden jährlich geplant, vereinbart und reflektiert. 9. Wir entwickeln ein gemeinsames Verständnis von Schulfähigkeit. Dabei verstehen wir Schulfähigkeit nicht als einseitige Vorleistung des Kindes, sondern als gemeinsame Aufgabe im Zusammenwirken von Eltern, Kindertagestätte, Schule und Kind. 10. Wir streben an, gemeinsam an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Gestaltung des Übergangs und Zusammenarbeit mit den Eltern 11. Wir entwickeln gemeinsam einen Kooperationskalender, den wir jährlich fortschreiben. Der Kooperationskalender ist sowohl allen Kolleginnen und Kollegen unserer Einrichtungen bekannt, als auch den Eltern. 12. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, an ihrem eigenen Übergangsprozess aktiv mitzuwirken. Ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigen wir bei der jährlichen Planung. 13. Die Eltern sind unsere Erziehungspartner. Wir verabreden unsere Zusammenarbeit mit ihnen verbindlich. Dabei geht es sowohl darum, Transparenz zu gewährleisten als auch um ihre aktive Mitwirkung und ihre Beratung. 14. Für das Kooperationsjahr planen wir gemeinsame Projekte und Aktivitäten mit Kindern und Eltern. 15. Sonstiges

9 Anlage 2

10 Anlage 2

11 Anlage 2

12 Anlage 3 Einverständniserklärung zum Informationsaustausch zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten! Jedes Kind durchläuft individuelle Entwicklungs- und Lernprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtung und die Schule unterstützt und gefördert werden. Kindertageseinrichtung und Grundschule haben die gemeinsame Verantwortung, durch ihre Zusammenarbeit eine weitgehende Kontinuität der Entwicklungs-und Lernprozesse für ihr Kind zu gewährleisten. Die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung kennen neben der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit Ihres Kindes auch dessen besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten. Um einen bestmöglichen Schulstart für Ihr Kind zu sichern ist es im Rahmen des Übergangs zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule hilfreich, das die Möglichkeit besteht, Informationen über Ihr Kind im gemeinsamen Gespräch auszutauschen. Für Ihr Kind kann dies nur mit Ihrer Zustimmung stattfinden. Die nachstehende Erklärung ist freiwillig. Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass die unter 1. 8 genannten personenbezogenen Daten Informationen über unser / mein Kind an die Grundschule weitergegeben werden. Wir sind / Ich bin nicht damit einverstanden, dass die unter personenbezogenen Informationen über unser / mein Kind an die Grundschule weitergegeben werden. 1. Beginn der Kindergartenzeit 2. Dauer der täglichen Betreuungszeit 3. Teilnahme an gezielten Sprachfördermaßnahmen (soweit diese in der Kindertageseinrichtung angeboten werden) 4. Mehrsprachigkeit 5. Teilnahme an einer speziellen Vorschulförderung (soweit diese angeboten wird) 6. Teilnahme an anderen speziellen Angeboten und Projekten 7. Bewegungserfahrungen / sportliche Aktivitäten 8. Hinweis auf besondere Interessen oder Begabungen und Empfehlungen zur weiteren Förderung Wir können / Ich kann die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Ort, Datum Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten

13 Anlage 4 Verfahren bei Kindern mit besonderen Förderbedarfen im Übergang von der Kita in die Grundschule: 1. Entwicklungsbedarfe im Bereich Lernen oder der emotionalen / sozialen Entwicklung Die Kinder werden von den Eltern fristgerecht in der nächst gelegenen Grundschule oder einer Schule der Wahl angemeldet. In einem ausführlichen Beratungsgespräch klärt die Schulleiterin - eventuell in Kooperation mit einer Sonderpädagogin des KsF - die Eltern über die Fördermöglichkeiten in der Grundschule und über die vertiefte Förderung in Kooperation mit dem KsF auf. Das Kind besucht dann ab dem Einschulungsjahr die Schuleingangsphase der Regelschule und erhält dort eine individuelle Förderung. Dabei folgt die Förderung den Grundsätzen einer Kultur des Behaltens, bei Bedarf in Kooperation mit dem KsF mit dem Ziel individueller Förderplanung. Greift diese Förderung nicht, macht das Kind nicht die ihm möglichen Entwicklungsschritte, können Eltern oder die Schule in Kooperation mit dem KsF einen Antrag aus Sonderpädagogische Förderung stellen. ( siehe Absatz ). 2. Entwicklungsbedarfe in den Bereichen Sprache, Körperliche und Motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung und bei allen Sinnesschädigungen Die Kinder werden fristgerecht in der Regelgrundschule angemeldet. Die Eltern werden in einem ausführlichen Beratungsgespräch über die Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung beraten. In diesen Fällen leitet die Schule eine Überprüfung des Bedarfes sonderpädagogischer Förderung, ev. auch durch einen Antrag der Eltern, ein. 3. Das Verfahren nach AO-SF (Anordnung sonderpädagogischer Förderung) Der Antrag auf Überprüfung eines möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfes wird von den Eltern oder der Schule gestellt und ausführlich begründet an das Schulamt weitergeleitet. Nach eingehender Prüfung zur Eröffnung des Verfahrens wird ein Gutachten von einer SonderpädagogIn und einer GrundschullehrerIn erstellt. Die Eltern sind zu jeder Zeit in das Verfahren eingebunden, dieses wird sehr transparent gestaltet. Das Gutachten endet mit einer Empfehlung zur weiteren Förderung des Kindes und wird an das Schulamt weitergeleitet. Dieses spricht ggfls. den Förderbedarf aus und legt dann den Förderort fest, der an einer Grundschule oder an einer Förderschule sein kann. Im Rahmen von Inklusion sollen Kinder im Förderbereich Lernen und Emotionale Entwicklung möglichst in den Regelschulen bleiben und werden in Kooperation mit dem KsF gefördert. In allen anderen Förderbereichen kann der Förderort die Grundschule mit GU (Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderungen) oder eine Förderschule sein. Eltern können ihre Kinder nicht auf direktem Wege an Förderschulen anmelden. Die KiTas beraten die Eltern über dieses Verfahren, bei Bedarf in Kooperation mit dem KsF oder einer GU-Schule ( Barbaraschule oder Kath. Grundschule Stommeln). Wichtig: Verfahren nach AO-SF müssen nicht mehr unbedingt beantragt werden, solange Pulheim in der 1

14 Anlage 4 Pilotphase zum KsF (Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung) ist. SchülerInnen können auch ohne AO-SF sonderpädagogisch gefördert werden. Erst beim Wechsel in andere Städte oder wenn die Eltern mit einer sonderpädagogischen Förderung nicht einverstanden sind, muss ein AO-SF durch die Schule beantragt werden. 2

15 Anlage 5 Schulgesetz des Landes NRW 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (1)Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. (2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen. (3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz. 36 Vorschulische Beratung und Förderung (1)Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder das vierte Lebensjahr vollendet haben, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten werden. (2) Bei der Anmeldung stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Die Schule kann Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden. Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit (1) Tageseinrichtungen führen die Bildung, Erziehung und Betreuung nach einem eigenen träger- oder einrichtungsspezifischen pädagogischen Konzept durch. (2) Die Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt darauf ab, das Kind unter Beachtung der in Artikel 7 der Landesverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze in seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, es zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinsinn und Toleranz zu befähigen, seine interkulturelle Kompetenz zu stärken, die Herausbildung kultureller Fähigkeiten zu ermöglichen und die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten in allen Entwicklungsbereichen zu unterstützen. (3) Die Einrichtungen haben ihre Bildungskonzepte so zu gestalten, dass die individuelle Bildungsförderung die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Eltern berücksichtigt und unabhängig von der sozialen Situation der Kinder sichergestellt ist. Die Einrichtungen sollen die Eltern über die Ergebnisse der Bildungsförderung regelmäßig unterrichten. (4) Die Kinder wirken bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend mit. (5) Die Entwicklung des Kindes soll beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Eltern voraus. (6) Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung des Kindes im Sinne des 22 Abs. 3 SGB VIII. Das pädagogische Konzept nach Absatz 1 muss Ausführungen zur Sprachförderung enthalten. Verfügt ein Kind nicht in altersgemäß üblichem Umfang über deutsche Sprachkenntnisse, hat die Tageseinrichtung dafür Sorge zu tragen, dass es eine zusätzliche Sprachförderung erhält. soweit ein Kind an zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen in der Tageseinrichtung teilnimmt, hat die Tageseinrichtung auf Wunsch der Eltern die Teilnahme zu bescheinigen. 14 Zusammenarbeit mit der Grundschule (1) Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen. (2) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Kindertageseinrichtung insbesondere 1. Eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte, -methoden und -konzepte in beiden Institutionen, 2. Regelmäßige gegenseitige Hospitationen, 3. Die Benennung fester Ansprechpartner in beiden Institutionen, 4. Gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Eltern, 5. Gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule, 6. Gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. (3) Zur Durchführung der Feststellung des Sprachstandes nach 36 Abs. 2 Schulgesetz erhebt der Träger der Tageseinrichtung bei den Eltern, deren Kinder zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung verpflichtet sind, die folgenden Daten und übermittelt sie ann das zuständige Schulamt: 1. Name und Vorname des Kindes 2. Geburtsdatum 3. Geschlecht 4. Familiensprache 5. Aufnahmedatum in der Kindertageseinrichtung 6. Namen, Vornamen und Anschriften der Eltern. Soweit Kinder im Rahmen der Pflichten nach 36 Abs. 2 Schulgesetz in einer Kindertageseinrichtung zusätzlich sprachlich gefördert werden, ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, Angaben über die Teilnahme der Kinder an dieser zusätzlichen Sprachförderung dem zuständigen Schulamt mitzuteilen.

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