Diplomarbeit. Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beschäftigungspotenziale für Pflegeberufe in Sachsen bis zum Jahr 2020

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1 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für empirische Wirtschaftsforschung Lehrstuhl für Statistik Prof. Dr. Roland Schuhr Diplomarbeit Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Beschäftigungspotenziale für Pflegeberufe in Sachsen bis zum Jahr 2020 zur Erlangung des akademischen Grades Diplom Betriebswirtin Betreuer: Betreuer extern: Vorgelegt von: Studiengang: Matrikel-Nr.: Prüfungs-Nr.: Eingereicht am: Prof. Dr. Roland Schuhr Dr. Bernd Richter vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen Inga Brenker Betriebswirtschaftslehre

2 I Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis II Tabellenverzeichnis III 1. Einführung Pflegesystem in Deutschland Pflegeversicherung Funktion und Struktur Begriffsdefinitionen Pflegebedürftigkeit Pflegestufen Versorgungsarten Demografischer Wandel und Pflege Bevölkerungsentwicklung in Deutschland Einflussgrößen in der Pflege Pflegemarkt in Deutschland Entwicklungen und Trends im Pflegebedarf Angebotsstrukturen und Trends Personalsituation und Beschäftigungspotenziale Bevölkerungsentwicklung in Sachsen Pflegemarkt in Sachsen Stationäre Pflege Ambulante Pflege...44

3 I 4. Ausblick auf das Jahr 2020 Entwicklung/Prognose der Pflegebedürftigen und des Beschäftigungspotenzials Entwicklung der Pflegebedürftigen in Sachsen 1999 bis Status Quo Analyse (P1): Methodische Vorgehensweise und Annahmen Ergebnisse Szenario mit sinkender Pflegewahrscheinlichkeit ab 80 Jahre (P2): Methodische Vorgehensweise Annahmen und Ergebnisse Beschäftigungspotenziale in der Pflege Methodische Vorgehensweise und Annahmen Ergebnisse Zusammenfassung Handlungsempfehlungen Anhang Quellenverzeichnis... 76

4 II Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Struktur des Pflegeversicherungsmarktes in Deutschland...5 Abbildung 2: Altersaufbau in Deutschland 2005 und Abbildung 3: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient von 1950 bis Abbildung 4 : Alterspezifische Pflegewahrscheinlichkeiten in Deutschland...19 Abbildung 5: Einflussfaktoren auf dem Pflegemarkt...23 Abbildung 6: Eckdaten Pflegestatistik Abbildung 7: Entwicklung der Versorgungsarten in der Pflege 1999 bis Abbildung 8: Entwicklung der Pflegestufen in Deutschland 1999 bis Abbildung 9: Entwicklung der Angebotsstrukturen in den stationären Pflegeheimen Deutschlands 1999 bis Abbildung 10: Entwicklung der Angebotsstrukturen in den ambulanten Pflegediensten Deutschlands 1999 bis Abbildung 11: Zu- und Fortzüge in Sachsen 1990 bis 2007 nach Alter und Geschlecht...37 Abbildung 12: Pflegewahrscheinlichkeiten in Deutschland und Sachsen 1999 bis Abbildung 13: Pflege in Deutschland und Sachsen im Vergleich...41 Abbildung 14: Beschäftigungsentwicklung in den stationären Pflegeheimen Sachsens 1999 bis Abbildung 15: Beschäftigungsentwicklung in den ambulanten Pflegediensten Sachsens 1999 bis Abbildung 16: Komponentenmethode...47 Abbildung 17: Bevölkerungsentwicklung in Sachsen 2006 bis Abbildung 18: Entwicklung der Pflegebedürftigen in Sachsen von 1999 bis Abbildung 19: Entwicklung der Pflegebedürftigen in Sachsen nach Geschlecht...53 Abbildung 20: Pflegebedürftige in Sachsen - relative Veränderungen 2020 zu 2007 nach Altersjahren...54 Abbildung 21: Relative Veränderungen innerhalb der Versorgungsarten in Sachsen von 2007 bis Abbildung 22: Pflegewahrscheinlichkeiten der Männer in Deutschland von 1999 bis 2007 in Altersgruppen...56

5 II Abbildung 23: Pflegewahrscheinlichkeiten der Frauen in Deutschland von 1999 bis 2007 in Altersgruppen Abbildung 24: Entwicklung der Pflegewahrscheinlichkeiten der 80-Jährigen und Älteren in Deutschland Abbildung 25: Status Quo Analyse (P1) versus Szenario sinkende Pflegewahrscheinlichkeit (P2)... 60

6 III Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Beschäftigungsentwicklung in den Pflegeberufen Deutschlands von 1999 bis Tabelle 2: Pflegebedürftige in Sachsen nach Pflegestufen Vergleich 2007 zu Tabelle 3: Pflegebedürftige und Beschäftigte in Sachsen von 1999 bis Tabelle 4: Beschäftigungspotenziale in den Pflegeberufen Sachsens im Jahr

7 1 Einführung 1. Einführung Von der Gesundheitsversorgung zur Gesundheitswirtschaft - ein Paradigmawechsel So lautet gleich zu Beginn der erste Titel in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie monatlich herausgegebenen Magazin Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Monatsausgabe September 2008). Die Aussage ist eindeutig, das Gesundheitswesen hat mittlerweile einen weitaus höheren Stellenwert in der Gesellschaft erlangt als noch vor ein paar Jahren und ist zudem zu einem wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland geworden. Bis vor einigen Jahren ist das Gesundheitswesen in Deutschland aufgrund der ständig steigenden Kosten immer eher als Behinderung für die Gesamtwirtschaft gesehen worden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stand vor allem das klassische Gesundheitswesen, welches im Wesentlichen über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird (BMWi 2008, S.8). In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend deutlicher, dass das Gesundheitswesen aufgrund des demografischen Wandels enormes Wachstums- und Beschäftigungspotenzial besitzt und damit ein wichtiger Treiber für die Zukunft der Wirtschaft ist. Immer stärker rückte der Begriff der Gesundheitswirtschaft in den Blickpunkt der Öffentlichkeit (Elschen 2009, S.12). Unter Gesundheitswirtschaft versteht man die Erstellung und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen, die der Bewahrung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen (Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft 2005). Gesundheitswirtschaft umfasst demnach also nicht nur die klassische ambulante oder stationäre Gesundheitsversorgung, sondern auch privat finanzierte Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Gesundheit. Somit werden beispielsweise Vorleistungs- und Zulieferindustrien wie die pharmazeutische Industrie sowie Sportund Erholungsangebote ebenso zur Gesundheitswirtschaft gezählt (BMWi 2008, S.9). Diplomarbeit Inga Brenker 1

8 1 Einführung Die Gesundheitswirtschaft stellt einen wichtigen Anteil an der gesamten Volkswirtschaft dar und ist im Gegensatz zu anderen Branchen weitgehend unabhängig von der Konjunktur. Im Jahr 2007 waren rund 4,4 Millionen Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt. Somit arbeitet mehr als jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland im Gesundheitswesen (Statistisches Bundesamt 2009a). Der gesamte Gesundheitsmarkt erreichte 2007 ein Volumen von 252,8 Milliarden Euro, das entspricht einem Anteil von 10,4% am Bruttoinlandsprodukt (Statistisches Bundesamt 2009b). 11% des Marktvolumens bzw. 27 Milliarden Euro entfielen auf ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Der Anteil des Pflegesektors am gesamten Gesundheitsmarkt ist damit gegenüber 1997 um 2,4% leicht angestiegen. Die Pflege ist damit in ihrer Bedeutung an vierter Stelle hinter Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken einzuordnen. (Augurzky et al. 2009) Auch für die nächsten Jahre wird aufgrund des demografischen Wandels und des gestiegenen Gesundheitsbewusstseins in der Bevölkerung von überproportionalem Wachstum in der Gesundheitswirtschaft ausgegangen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, soll das Umsatzvolumen in der Pflege von schätzungsweise 50 Milliarden Euro im Jahr 2020, auf 62 Milliarden Euro in 2030 und schließlich 85 Milliarden Euro im Jahr 2050 steigen (Enste/Pimpertz 2008, S.14). Im Zuge dieser Entwicklung findet in Deutschland gerade ein Paradigmenwechsel statt. Die Gesundheitswirtschaft wird nicht mehr länger nur als Kostenfaktor, sondern vor allem auch als Wachstumschance wahrgenommen. Im Rahmen dieser Diplomarbeit werden deshalb in erster Linie die Chancen bzw. die Beschäftigungspotenziale, die sich aufgrund des demografischen Wandels im Gesundheitswesen ergeben, untersucht. Dabei wird im Besonderen der Pflegemarkt im Bundesland Sachsen einer näheren Betrachtung unterzogen. Sachsen ist von der demografischen Alterung der Bevölkerung besonders stark betroffen, da in den letzten Jahren vor allem die junge erwerbstätige Bevölkerung den Freistaat verlassen hat. Zudem ist der Freistaat durch eine hohe Arbeitslosigkeit geprägt, 2008 betrug die Arbeitslosenquote 12,8% (Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2009b). Diplomarbeit Inga Brenker 2

9 1 Einführung Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen dieser Diplomarbeit folgende Fragestellungen untersucht: Welche Beschäftigungspotenziale ergeben sich aufgrund des demografischen Wandels bis 2020 in den Pflegeberufen Sachsens? Können diese Beschäftigungspotenziale durch junge Menschen im erwerbsfähigen Alter ausreichend gedeckt werden bzw. kann die Versorgung in der Pflege Sachsens in Zukunft ausreichend sichergestellt werden? Welchen Einfluss wird die Pflegewahrscheinlichkeit auf die Zahl der Pflegebedürftigen und das Beschäftigungspotenzial haben? Zu diesem Zweck folgt nach einer allgemeinen Einführung in das deutsche Pflegesystem ein Kapitel zum demografischen Wandel in Deutschland. Hier werden zunächst die Zusammenhänge zwischen demografischer Alterung und Pflege erläutert bzw. dargestellt, welche Auswirkungen der demografische Wandel auf die Pflege in Deutschland hat. Anschließend wird der Pflegemarkt in Deutschland näher untersucht. Hierbei werden die Angebots- und Nachtfragestrukturen des Pflegemarktes sowie die Beschäftigungssituation bzw. Beschäftigungspotenziale aufgezeigt. Nachdem das Pflegesystem auf Bundesebene betrachtet wurde, folgt die Betrachtung auf Landesebene für den Freistaat Sachsen. Hier wird im Speziellen auf die Unterschiede in der Bevölkerungsentwicklung Sachsens eingegangen und der Pflegemarkt in Sachsen erläutert, bevor die Analysen bzw. Prognosen für das Jahr 2020 folgen. Im Rahmen einer Status Quo Analyse wird in Kapitel die Zahl der Pflegebedürftigen in Sachsen für das Jahr 2020 prognostiziert. Anschließend folgt in Kapitel ein Alternativszenario, das auf der Annahme von im Zeitablauf sinkenden alterspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten basiert. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden daraufhin die Beschäftigungspotenziale in den Pflegeberufen Sachsens errechnet. Anschließend folgt im letzten Teil eine Zusammenfassung der Ergebnisse, woraus Handlungsempfehlungen für verantwortliche Entscheidungsträger abgeleitet werden. Es wird ein Überblick über Diplomarbeit Inga Brenker 3

10 2 Pflegesystem in Deutschland mögliche Maßnahmen gegeben, um die Beschäftigungspotenziale in der Pflege möglichst gut zu nutzen und einer Unterversorgung in der Pflege entgegen zu wirken. 2. Pflegesystem in Deutschland Das nachfolgende Kapitel 2.1 beschreibt die wichtigsten Grundsätze der Pflegeversicherung in Deutschland. Anschließend wird im Kapitel ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die sich aus der Pflegereform 2008 ergeben haben, gegeben. 2.1 Pflegeversicherung Funktion und Struktur Zum 1. Januar 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Sicherung eingeführt. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung eine über die Leistungen der Sozialhilfe hinausgehende einkommensunabhängige Grundversorgung der Pflege sicherstellen und damit die Sozialhilfeträger entlasten (Enquete Kommission 2002, S.229). Zuvor wurde häufig Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe bezogen, da das Einkommen der Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen für die stationäre Versorgung nicht immer ausreichte (Schulz et al. 2001, S.5). Somit wurde 1995 ein Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit geschaffen, den es zuvor in dieser Form nicht gab. Vorrangige Ziele der Pflegeversicherung sind das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzumildern, pflegende Familienangehörige sozial besser abzusichern und die Pflegeinfrastruktur bzw. die Pflegequalität zu verbessern (Schulz et al. 2001, S.5). Die gesetzliche Pflegeversicherung unterteilt sich in die soziale und private Pflegeversicherung. Dieser Sachverhalt wird in Abbildung 1 grafisch veranschaulicht. Diplomarbeit Inga Brenker 4

11 2 Pflegesystem in Deutschland Struktur des Pflegeversicherungsmarktes in Deutschland Gesetzliche Pflegeversicherung Sozialhilfe Soziale Pflegeversicherung 69,9 Millionen Mitglieder (Stand 2009) Private Pflegeversicherung 9,25 Millionen Mitglieder (Stand 2007) Hilfe zur Pflege 61 ff. SGB XII Private Pflegezusatzversicherung Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Freiwillige Absicherung Abbildung 1: Struktur des Pflegeversicherungsmarktes in Deutschland Der Unterschied zwischen beiden Versicherungssystemen ist in der Art der Beitragsfinanzierung begründet. Die soziale Pflegeversicherung wird durch lohnbzw. einkommensbezogene Beiträge im Umlageverfahren finanziert, demgegenüber basiert die private Pflegeversicherung auf einkommensunabhängigen Prämien im Kapitaldeckungsverfahren (Schnabel 2007, S. 2). Das bedeutet, dass, anders als bei der sozialen Pflegeversicherung, in der privaten Pflegeversicherung für jeden Privatversicherten ein Kapitalstock gebildet wird. Jeder Privatversicherte spart somit die später fälligen Leistungen für sich selbst an. In Deutschland ist der größte Teil der Bevölkerung sozial versichert. Derzeit gibt es etwa rund 69,9 Millionen Sozialversicherte und 9,25 Millionen Privatversicherte (BMG 2009). Für Pflegebedürftige bestehen Auswahlmöglichkeiten zwischen ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege, bzw. zwischen Geld- und Sachleistungen oder einer Kombination aus beidem. Einen hohen Stellenwert besitzt vor allem die häusliche Pflege. In der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt das Prinzip ambulant Diplomarbeit Inga Brenker 5

12 2 Pflegesystem in Deutschland vor stationär. Dies bedeutet die ambulante Pflege hat im Gesetz einen Vorrang vor der stationären Pflege. Damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung selbstbestimmt leben können, soll die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen vorrangig die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege haben Vorrang vor den Leistungen der vollstationären Pflege ( 3 SGB XI). Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt allerdings nur einen Teil des finanziellen Risikos bei Pflegebedürftigkeit ab, sie ist keine Vollversicherung (BMG 2008a, S.11). Die Pflegekosten werden nur im Rahmen von Höchstsätzen übernommen. Die Höhe der Geld- bzw. Sachleistungen ist gesetzlich geregelt und richtet sich zum einen nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) und zum anderen nach der Versorgungsart, also ob der Pflegebedürftige ambulant oder stationär betreut wird ( 4 SGB XI). Die genauen Abgrenzungen, wer im Sinne des Sozialgesetzbuches XI pflegebedürftig ist und welche Voraussetzungen für die jeweiligen Pflegestufen erfüllt sein müssen, folgen im Kapitel 2.2. Den nicht versicherten Anteil, der über die Höchstsätze hinausgeht, müssen die Pflegbedürftigen bzw. deren Angehörige aus dem eigenen Einkommen bzw. Vermögen beziehen. Sollte das eigene Einkommen nicht ausreichen bzw. kein eigenes Vermögen bestehen, besteht die Möglichkeit die zusätzlichen Kosten durch die Sozialhilfe zu finanzieren (BMG 2008a, S.11). In diesem Fall wird die so genannte Hilfe zur Pflege gewährt ( 61 ff. SGB XII). Personen, denen der gesetzliche Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit nicht ausreicht, können sich zudem zusätzlich privat absichern durch eine so genannte Pflegezusatzversicherung. Diese zusätzlich höhere Absicherung ist freiwillig und gewährt den Betroffenen im Pflegefall höhere Leistungen (s. Abbildung 1). Diplomarbeit Inga Brenker 6

13 2 Pflegesystem in Deutschland Pflegereform 2008 die wichtigsten Neuerungen im Überblick Am 01. Juli 2008 ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) in Deutschland in Kraft getreten und bringt neben Beitragserhöhungen auch mehr Leistungen für die Versicherten. Die Leistungen werden in nahezu allen Bereichen erhöht. Insbesondere in der häuslichen Pflege und in der vollstationären Versorgung der Pflegestufe III wird sie bis 2012 schrittweise erhöht. Ebenso in der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege und der Ersatzpflege. Zudem erhalten nun erstmals auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufe 0, wie etwa demenziell erkrankte Menschen, einen Betreuungsbetrag ( 45a SGB XI). Je nach Betreuungsbedarf wird ein Grundbetrag bzw. erhöhter Betrag gewährt. Der Betreuungsbetrag ist im Rahmen der Pflegereform von bisher 460,- Euro jährlich auf bis zu 1.200,- Euro (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400,- Euro (erhöhter Betrag) erhöht worden. Die genauen Leistungserhöhungen können dem Anhang 1 entnommen werden. Neben der schrittweisen Erhöhung der Leistungen hat jeder pflegebedürftige Versicherte seit dem 1. Januar 2009 einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung ( 7a SGB XI). Zu diesem Zweck werden künftig Pflegestützpunkte von den Pflegekassen eingerichtet ( 92c SGB XI). Aufgabe der Pflegestützpunkte ist die ausführliche Beratung und Aufklärung der Pflegeversicherten bzw. der jeweiligen Angehörigen rund um das Thema Pflege. Es werden Hilfestellungen geleistet, beispielsweise bei der Suche nach einem Pflegeheim, einer Tagesbetreuung, oder Angeboten der Altenhilfe. Zudem wird gemeinsam mit dem sog. Fallmanager ein individueller Versorgungsplan aufgestellt, der jeweils auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt ist. Der Fallmanager ist für die Durchführung, Überwachung und gegebenenfalls für die Anpassung des Versorgungsplans an veränderte Rahmenbedingungen zuständig. (BMG 2008b, S.7f) Die Pflegebedürftigen sollen möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben ( 2 SGB XI). Aus diesem Grund werden betreute Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften gefördert. Die Pflegebedürftigen können die Pflege- und Diplomarbeit Inga Brenker 7

14 2 Pflegesystem in Deutschland Betreuungsleistungen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam als Sachleistung in Anspruch nehmen und bezahlen ( 36 Abs. 1 SGB XI). Man spricht in diesem Zusammenhang vom Poolen, also dem Zusammenschluss der Pflegeleistungsansprüche. So teilen sich beispielsweise mehrere Pflegebedürftige, die zusammen in einem Haushalt wohnen, eine Pflegekraft. Die Zeit- und Kosteneinsparungen, die sich daraus ergeben, können die Pflegebedürftigen für sich selbst nutzen (BMG 2008b, S.9f). Auch in der stationären Pflege wird die Betreuung der Pflegebedürftigen im Rahmen der Pflegereform ausgeweitet. Für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf können Betreuungsassistenten eingestellt werden. Für 25 Personen mit erheblichem Betreuungsbedarf soll eine zusätzliche Betreuungsperson eingestellt werden. Insbesondere für demenziell erkrankte Menschen soll es spezielle Angebote bei der zusätzlichen Betreuung geben. ( 87b, SGB XI) Neben den Pflegebedürftigen werden auch die Pflegeangehörigen durch die Pflegereform unterstützt. Ihnen wird ein Anspruch auf Pflegezeit eingeräumt ( 44a SGB XI). Bis zu sechs Monate können sich pflegende Angehörige von ihrer Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit erhalten die Arbeitnehmer kein Gehalt, bleiben jedoch sozial versichert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Betriebe, die 15 oder weniger Mitarbeiter haben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, sich kurzfristig bis zu zehn Tagen freistellen zu lassen, sobald ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig wird (BMG 2008b, S.11). Ehrenamt und Selbsthilfe leisten einen wichtigen Beitrag für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Aus diesem Grund wird der Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote gefördert ( 45d SGB XI). Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die entsprechend qualifiziert wurden, unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen und pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Das können Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sein, Helfer- und Helferinnenkreise zur Diplomarbeit Inga Brenker 8

15 2 Pflegesystem in Deutschland stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, eine Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuungen (Initiative Menschen Pflegen 2009). Im Zuge der Pflegereform wurden die Fördermittel in diesem Bereich von 10 Millionen Euro im Jahr auf 25 Millionen Euro angehoben (BMG 2008c, S.18). Eine weitere wichtige Neuerung um mehr Pflegequalität und Transparenz zu schaffen ist die Einführung von Qualitätskontrollen. Zu diesem Zweck werden bundesweit gültige Qualitätsstandards erarbeitet. Für deren Entwicklung, Aktualisierung und Sicherstellung sind der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene verantwortlich ( 113 SGB XI). Um die Pflegequalität sicher zu stellen, werden die zugelassenen Pflegeeinrichtungen bis 2010 mindestens einmal jährlich, grundsätzlich unangemeldet vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft ( 114 SGB XI). Ab 2011 werden alle Pflegeeinrichtungen jährlich geprüft. Die Ergebnisse aus diesen Kontrollen werden später verständlich und verbraucherfreundlich veröffentlicht. (BMG 2008b, S.12 ff) Damit zukünftig mehr Menschen ihr Alter in Gesundheit verbringen können bzw. weitgehend selbstbestimmt leben können, spielen auch Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen eine große Rolle. Bei vielen Pflegebedürftigen besteht Hoffnung auf Besserung ihres Gesundheitszustands. Aus diesem Grund sind für die Pflegeheime finanzielle Anreize geschaffen worden, verstärkt Rehabilitationsmaßnahmen anzubieten ( 43 SGB XI). Sobald ein Pflegebedürftiger durch die aktivierende Pflege oder Rehabilitationsmaßnahmen des Heims in eine niedrigere Pflegestufe eingeordnet werden kann, erhält das jeweilige Heim eine Bonuszahlung von 1.536,- Euro. Diese Bonuszahlung muss jedoch zurückgezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige innerhalb von 6 Monaten wieder in eine höhere Pflegestufe eingeordnet wird (BMG 2008c, S.20). Somit wird sichergestellt, dass nur die langfristige Verbesserung des Gesundheitszustands gefördert wird. Diplomarbeit Inga Brenker 9

16 2 Pflegesystem in Deutschland Um die erhöhten Leistungen finanzieren zu können wurden die Beitragssätze für die gesetzliche Pflegeversicherung angehoben. Seit dem 1. Juli 2008 beträgt der Beitragssatz für die gesetzlich Versicherten 1,95% vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente, wobei die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 3.695,- Euro liegt. Kinderlose Mitglieder müssen zusätzlich seit dem 1. Januar 2005 einen um 0,25% höheren Beitragssatz zahlen als zuvor, damit zahlen sie 1,225% ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens ( 55 SGB XI). Die Erhöhung des Beitragssatzes bedeutet für die Pflegekassen jährliche Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro. Dieses Geld soll laut Bundesministerin Ulla Schmidt bis zum Jahr 2014 ausreichen, um die Pflegereform zu finanzieren (Neumann 2007). Damit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine langfristige Finanzierung gegeben. Bereits vor der Einführung der Pflegeversicherung wurde das Umlageverfahren der Pflegeversicherung scharf kritisiert, da mit dem Umlageverfahren lediglich eine Lastenverschiebung auf zukünftige Generationen erfolgt ist (Sachverständigen Rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 1994, S. 276ff). Bisher haben also hauptsächlich alte Menschen, die zuvor keinen bzw. kaum nennenswerte Beiträge eingezahlt haben, von der Pflegeversicherung profitiert. Das Umlageverfahren wurde damals dennoch durchgesetzt, um einen schnellen Start zu ermöglichen und die Sozialhilfeträger zu entlasten (Kronberger Kreis 2005, S.15). Da das gegenwärtige System vor dem Hintergrund des demografischen Wandels langfristig nicht tragfähig ist, plant die aktuelle Regierung unter Union und FDP derzeit in Koalitionsverhandlungen das Umlageverfahren, durch eine privat finanzierte verpflichtende Zusatzversicherung, zu ergänzen (Focus 2009). Somit wird die finanzielle Belastung für die jüngeren Generationen voraussichtlich weiter steigen. Diplomarbeit Inga Brenker 10

17 2 Pflegesystem in Deutschland 2.2 Begriffsdefinitionen In den nachfolgenden Abschnitten und erfolgt eine Beschreibung der wichtigsten Grundbegriffe zur Pflege, die in dieser Arbeit verwendet werden Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. ( 14 SGB XI, Abs.1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen. ( 15 SGB XI, Abs.1) Pflegestufen Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) Erhebliche pflegebedürftig sind Personen, die mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) sowie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Angehöriger bzw. eine nicht ausgebildete Pflegekraft für die Betreuung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen ( 15 SGB XI). Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) Schwerpflegebedürftig sind Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) sowie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Angehöriger bzw. eine nicht ausgebildete Pflegekraft für die Betreuung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen ( 15 SGB XI). Diplomarbeit Inga Brenker 11

18 2 Pflegesystem in Deutschland Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) Schwerstpflegebedürftig sind Personen, die jederzeit bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) sowie mehrfach in der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Angehöriger bzw. eine nicht ausgebildete Pflegekraft für die Betreuung benötigt, muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen ( 15 SGB XI). Liegt ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vor, der den Pflegeaufwand der Pflegestufe III weit übersteigt, kann zusätzlich die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden, die höhere Leistungen generiert. Die so genannte Pflegestufe 0 liegt vor, bei Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzung für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Diese Personen haben mit Inkrafttreten der Pflegereform erstmals einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag ( 45a Abs.1, Satz 2 SGB XI) Versorgungsarten Stationäre/teilstationäre Pflegeheime Stationäre Pflegeeinrichtungen sind Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. (GBE 2009a) Statistisch erfasst werden die Pflegeheime, die durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. (Statistisches Bundesamt 2009c) Diplomarbeit Inga Brenker 12

19 2 Pflegesystem in Deutschland Zu den stationär betreuten Pflegebedürftigen gehören die Pflegebedürftigen, die vollstationäre (Dauer- und Kurzzeitpflege) oder teilstationäre Pflege (Tages- /Nachtpflege) durch die nach SGB XI zugelassenen Pflegeheime erhalten. (Statistisches Bundesamt 2009c, S.10) Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen. (GBE 2009b) Erfasst werden die ambulanten Pflegedienste, die durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur Pflege zugelassen sind oder Bestandsschutz nach 73 Abs. 3 und 4 SGB XI genießen und danach als zugelassen gelten. (Statistisches Bundesamt 2009c, S.11) Zu den ambulant betreuten Pflegebedürftigen gehören die Pflegebedürftigen, die von einem nach SGB XI zugelassenen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen (einschließlich Kombinationsleistungen oder häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) erhalten. (Statistisches Bundesamt 2009c, S.10) Pflege durch Angehörige Hier werden die Pflegebedürftigen zugeordnet, die Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach 37 SGB XI erhalten. (Statistisches Bundesamt 2009c, S.10) Diplomarbeit Inga Brenker 13

20 3 Demografischer Wandel und Pflege 3. Demografischer Wandel und Pflege Die demografische Entwicklung der letzten Jahre ist in Deutschland durch eine steigende Lebenserwartung, abnehmende Geburtenraten und damit verbunden durch eine zunehmend älter werdende Gesellschaft geprägt. Die zunehmende Alterung hat unter anderem bewirkt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Mittlerweile sind rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Betroffen ist vor allem die ältere Bevölkerung. Im Dezember 2007 waren von den über 79-Jährigen rund 31% pflegebedürftig (Statistisches Bundesamt 2009c, S.14). Der demografische Wandel kann somit als Haupttreiber für den Pflegemarkt in Deutschland gesehen werden und wird im nachfolgenden Kapitel 3.1 näher erläutert. 3.1 Bevölkerungsentwicklung in Deutschland Fertilität, Mortalität und Wanderungen stellen die grundlegenden Faktoren für die Bevölkerungsentwicklung dar. Seit 2003 sinkt in Deutschland die Bevölkerung kontinuierlich und altert. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren zudem durch die überdurchschnittlich große alternde Baby-Boomer - Generation der 1950er und 1960er Jahre verstärkt werden. Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass sich die Zahl der 65-Jährigen und Älteren in Deutschland bis zum Jahr 2030 um rund 40 % erhöht. (Statistisches Bundesamt 2007a, S.8). Gründe für diese Entwicklung sind zum einen eine gestiegene Lebenserwartung, zum anderen die gesunkenen Geburtenraten. Beide Faktoren bewirken eine zunehmende Alterung der Gesellschaft, haben allerdings gegenläufige Auswirkungen auf die Bevölkerungszahl. In Deutschland übersteigt die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten regelmäßig, sodass die Bevölkerung bzw. der so genannte natürliche Bevölkerungssaldo sinkt. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und einer wachsenden Zahl von Senioren steht eine sinkende Zahl junger Menschen gegenüber. Bereits im Jahr 2005 entfielen auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) 32 Personen im Rentenalter (65 Jahre und älter) und auch in den kommenden Jahren Diplomarbeit Inga Brenker 14

21 3 Demografischer Wandel und Pflege wird sich diese Verhältnis weiter zuspitzen (Statistisches Bundesamt 2007a, S.24). Der natürliche Bevölkerungssaldo wird erweitert durch die Wanderungsbewegungen. Diesbezüglich ist zwischen der Außenwanderung, also den Zu- und Fortzügen ins Ausland und der Binnenwanderung innerhalb der Bundesländer Deutschlands zu unterscheiden. Die Außenwanderung ist entscheidend abhängig von politischen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten im In- und Ausland, während die Binnenwanderung in erster Linie von strukturellen Faktoren, wie beispielsweise dem Arbeitsplatzangebot, beeinflusst wird (Statistisches Bundesamt 2007a, S.17f). Ein positiver Außenwanderungssaldo verjüngt in der Regel die Bevölkerung, da die nach Deutschland zuziehende Bevölkerung zumeist jünger ist als die fortziehende Bevölkerung. Der Außenwanderungssaldo in Deutschland wies in der Vergangenheit starke Schwankungen auf. Anfang bis Mitte der 1990er Jahre war er besonders hoch, seitdem ist eine tendenziell rückgängige Entwicklung festzustellen (Statistisches Bundesamt 2007a, S.17). Die Zuwanderung von Immigranten kann den Bevölkerungsrückgang und die zunehmende Alterung in Deutschland somit zwar mindern, jedoch nicht vollständig auffangen. Die Binnenwanderung in Deutschland vollzieht sich vor allem von Osten nach Westen, bzw. von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer. Im Zeitraum von 1991 bis 2005 haben insgesamt Menschen die neuen Bundesländer verlassen war der Wanderungsverlust mit rund Menschen am höchsten und ist von da an tendenziell eher zurückgegangen bis auf im Jahr Zukünftig wird erwartet, dass sich die Ost-West-Wanderung weiter abschwächen wird, da die junge mobile Bevölkerung der neuen Bundesländer in den letzten Jahren bereits stark rückläufig war. (Statistisches Bundesamt 2007a, S. 18f) Neben der zunehmenden Alterung spielt auch die Altersstruktur der Bevölkerung eine entscheidende Rolle. Abbildung 2 zeigt den Altersaufbau in Deutschland im Jahr 2005 und Diplomarbeit Inga Brenker 15

22 3 Demografischer Wandel und Pflege Abbildung 2: Altersaufbau in Deutschland 2005 und 2030 (Quelle Statistisches Bundesamt 2007a, S.23) Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht schon lange von der Idealform einer Pyramide ab. Zum heutigen Zeitpunkt sind vor allem die mittleren Jahrgänge (20 bis unter 65 Jahre) stark besetzt, während die alten (65 Jahr und älter) und jungen (0 bis 20 Jahre) Jahrgänge weniger stark vertreten sind. Im Jahr 2005 gab es 15,9 Millionen Menschen, die 65 Jahre und älter waren, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 19%. Auffällig an dieser Altersgruppe ist der starke Frauenüberschuss. Dies ist zum einen in der höheren Lebenserwartung der Frauen begründet und zum anderen in den Auswirkungen des 2.Weltkrieges. Die Altersgruppe der 20- bis 65-Jährigen ist im Jahr 2005 mit rund 50,1 Millionen bzw. 61% die stärkste Bevölkerungsgruppe, gefolgt von den 0 bis unter 20-Jährigen, mit 16,5 Millionen bzw. 20%. Diplomarbeit Inga Brenker 16

23 3 Demografischer Wandel und Pflege Zukünftig werden sich die heutigen stark besetzten Jahrgänge weiter nach oben verschieben und durch zahlenmäßig kleinere Jahrgänge ersetzt. Im Zuge dieser Entwicklung verändert sich somit das Verhältnis zwischen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und der Bevölkerung im Rentenalter. Diese Veränderungen in der Altersstruktur werden besonders deutlich im Alten- bzw. Jugendquotient. Der Altenquotient gibt das Verhältnis der älteren Menschen (65 Jahre und älter) zur Anzahl jüngerer Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) an, während sich der Jugendquotient aus der Relation der jungen Bevölkerung (unter 20-Jährige) zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre) errechnet. Abbildung 3 zeigt die Entwicklung des Alten- und Jugendquotienten in Deutschland von 1950 bis Abbildung 3: Jugend-, Alten- und Gesamtquotient von 1950 bis 2050 (Quelle: Statistisches Bundesamt 2006, S.24) Diplomarbeit Inga Brenker 17

24 3 Demografischer Wandel und Pflege Während der Jugendquotient von 2005 bis 2050 sinkt, wird der Altenquotient in den nächsten Jahren stark ansteigen, da immer mehr Rentner auf immer weniger Personen im erwerbsfähigen Alter entfallen. Von 1991 bis 2005 ist der Altenquotient bereits von 24 auf 32 gestiegen. Das bedeutet im Jahr 1991 kamen auf 100 junge Personen im erwerbsfähigen Alter (20- bis 64 Jahre) 24 ältere Personen (65 Jähre und älter), 2005 waren es bereits 32 Ältere. Zukünftig wird sich der Altenquotient weiter erhöhen. Das statistische Bundesamt geht davon aus, dass der Altenquotient voraussichtlich auf 50 im Jahr 2030 bzw. 60 im Jahr 2050 ansteigen wird. Das bedeutet im Jahr 2030 kommen auf einen Rentner zwei Personen im erwerbsfähigen Alter. (Statistisches Bundesamt 2006, S.23ff) Alten- und Jugendquotient zusammen ergeben den Gesamtquotienten. Dieser gibt an, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, der von der erwerbsfähigen Bevölkerung zu versorgen ist. Demnach kommen im Jahr 2050 auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20- bis 64-Jährige) 29 junge Menschen (unter 20-Jährige) und 60 Senioren (65 Jahre und älter), deren Versorgung sichergestellt werden muss. (Statistisches Bundesamt 2006, S.23) Diese Entwicklung ist gerade im Hinblick auf die künftige Finanzierung des Gesundheitssystems sowie der gesundheitlichen Versorgung bedenklich und muss deswegen umso kritischer betrachtet werden. Immer weniger junge Personen im erwerbsfähigen Alter müssen eine wachsende Anzahl von alten pflegebedürftigen Menschen versorgen. Die finanziellen Belastungen künftiger Generationen werden demnach stark ansteigen, damit das Gesundheitssystem in Deutschland weiterhin tragfähig bleibt. Neben den erhöhten Kosten im Gesundheitswesen bringen diese Veränderungen jedoch auch positive Beschäftigungseffekte in den Gesundheits- und Pflegeberufen mit sich, da mit der wachsenden Anzahl alter Menschen auch ein hoher Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen entsteht. Diplomarbeit Inga Brenker 18

25 3 Demografischer Wandel und Pflege 3.2 Einflussgrößen in der Pflege Die längerfristige Entwicklung des Pflegemarktes in Deutschland hängt jedoch nicht nur von demografischen Faktoren ab. Neben dem demografischen Wandel als Haupttreiber des Pflegemarktes gibt es weitere Faktoren, die die Pflege in Deutschland nachhaltig beeinflussen. Eine wichtige Einflussgröße für die Entwicklung der Pflege ist der medizinischtechnische Fortschritt, der sich unter anderem in der Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden ausdrückt. Abbildung 4 zeigt die altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten von Männern und Frauen in Deutschland im Jahr 1999 und Altersspezifische Pflegewahrscheinlichkeiten in Deutschland Vergleich 1999 zu 2007 Pflegewahrscheinlichkeit in % unter Altersgruppen und mehr Frauen 1999 Frauen 2007 Männer 1999 Männer 2007 Abbildung 4 : Alterspezifische Pflegewahrscheinlichkeiten in Deutschland (Datenbasis: Statistisches Bundesamt 2009c, S. 14; Statistisches Bundesamt 2001a, S. 8) Wie deutlich zu sehen ist, hängt die Pflegewahrscheinlichkeit stark vom Alter ab. Sie steigt mit zunehmendem Alter exponentiell an, insbesondere ab dem 75. Lebensjahr. Zudem sind in erster Linie Frauen betroffen, deren altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten ab dem 75. Lebensjahr sind deutlich höher als die der Diplomarbeit Inga Brenker 19

26 3 Demografischer Wandel und Pflege Männer. Dies ist vor allem auf die höhere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen. Betrachtet man die Zeitspanne von 1999 bis 2007 haben sich die Pflegewahrscheinlichkeiten in den unterschiedlichen Altersgruppen zudem nur geringfügig verändert, sie sind tendenziell leicht gesunken. Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden ist mit zunehmendem Alter besonders hoch, da im Alter die Widerstandskraft gegen Krankheiten nachlässt und das Risiko für chronische Erkrankungen bzw. an mehreren Krankheiten gleichzeitig zu erkranken (Multimorbidität) steigt. Bei sehr alten Menschen kommen häufig noch psychische Störungen und demenzielle Erkrankungen hinzu, sodass eine selbstbestimmte Lebensführung häufig nicht mehr möglich ist (Bickel 2007). Alter ist jedoch nicht automatisch gleichzusetzen mit Krankheit, da Alter ebenfalls in Gesundheit verbracht werden kann. Geringere Pflegewahrscheinlichkeiten können sich beispielsweise durch einen gesunden Lebenswandel, gesunde Ernährung sowie medizinisch-technischen Fortschritt ergeben. In diesem Zusammenhang werden in der Wissenschaft zwei Thesen kontrovers diskutiert, die so genannte Kompressionsthese und die Medikalisierungsthese. Die Kompressionsthese beinhaltet die optimistische Sichtweise und geht davon aus, dass Menschen aufgrund besserer medizinisch-technischer Verfahren und einer gesünderen Lebensweise mit steigender Lebenserwartung bis ins hohe Alter weitgehend gesund bleiben (Fries 1980). Es findet somit lediglich eine Verschiebung der altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten in höhere Altersgruppen statt (Kompression der Morbidität). Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ist demnach nicht ganz so stark ausgeprägt. Demgegenüber steht die pessimistisches Sichtweise bzw. Medikalisierungsthese. Diese besagt, dass die durch die höhere Lebenserwartung zusätzlich gewonnenen Lebensjahre im höheren Maße in Krankheit verbracht werden. Die letzten Lebensjahre sind demnach vermehrt durch Multimorbidität und psychische Erkrankungen geprägt, sodass die zunehmende Diplomarbeit Inga Brenker 20

27 3 Demografischer Wandel und Pflege Lebenserwartung zu einer Erhöhung der Pflegewahrscheinlichkeit führt (Manton 1982). Betrachtet man die Lebenserwartung von Frauen, die heute im Schnitt 5 Jahre länger leben als Männer, wird deutlich, dass die längere Lebensdauer nicht ausschließlich in Gesundheit verbracht wird. Wie Abbildung 4 verdeutlicht, sind die altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten der Frauen im höheren Alter extrem hoch. Dieser Tatbestand spricht demnach eher für die Medikalisierungsthese. Andererseits ist die heutige Generation alter Menschen körperlich und geistig viel vitaler als noch vor einigen Jahren. Auf der Datengrundlage des Mikrozensus hat Dinkel (1999) die Entwicklung des Gesundheitszustandes für die Geburtenjahrgänge 1907, 1913 und 1919 in Deutschland untersucht. Die Ergebnisse seiner Studie belegen, dass später geborene Kohorten längere Zeit in Gesundheit verbringen als früher geborenen Kohorten. Dies ist demnach als ein Beleg für die Kompressionsthese zu werten. Somit werden weder die Kompressionsthese noch die Medikalisierungsthese der realen Entwicklung vollkommen gerecht. Am ehesten zutreffend scheint daher die so genannte Bi-Modalitätsthese, die sich aus beiden Thesen zusammensetzt, zu sein. Diese besagt, dass die nachrückenden Altersgenerationen zwar eine geringere Morbiditätsrate als ihre Vorgängergeneration aufweisen, demgegenüber aber einen Teil der gewonnenen Lebensjahre mit starken gesundheitlichen Einschränkungen verbringen werden (Enquete-Kommission 2002, S.233). Neben den Pflegewahrscheinlichkeiten bzw. dem medizinisch-technischem Fortschritt spielen ebenfalls Veränderungen innerhalb der Familienstrukturen eine bedeutende Rolle für die Pflege. Derzeit wird nahezu jeder zweite Pflegebedürftige (46% bzw. 1,03 Millionen) ausschließlich von Angehörigen gepflegt (Statistisches Bundesamt 2009c, S.12). Somit kommt der so genannten informellen Pflege eine hohe Bedeutung zu. Vor allem sind es die Töchter (26%) und Ehefrauen (28%), die die häusliche Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellen. Rund 73% der Diplomarbeit Inga Brenker 21

28 3 Demografischer Wandel und Pflege Pflegepersonen sind Frauen. Zudem sind lediglich 19% der Pflegepersonen vollzeiterwerbstätig, der überwiegende Teil (60%) geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Diese Tatsache belegt, dass die Betreuung und Versorgung von Pflegebedürftigen sehr zeitintensiv ist. Im Durchschnitt benötigt eine Hauptpflegeperson wöchentlich etwa 36,6 Stunden für die Pflege und Betreuung. Das stellt für die meisten Angehörigen eine erhebliche Belastung dar. Von rund 83% der Pflegepersonen wird der Arbeitsaufwand als stark oder sogar sehr stark belastend empfunden. (Schneekloth/Leven 2003, S.18 ff.) In den vergangenen Jahren haben sich merkliche Veränderungen innerhalb der Familienstrukturen ergeben. Hohe Scheidungsraten, niedrige Geburtenraten, die Zunahme von Singlehaushalten sowie die zunehmende Erwerbstätigkeit der Frau hat die Pflege durch Angehörige immer schwieriger gestaltet (Statistisches Bundesamt 2007a, S.26ff). Diese Entwicklung hat unter anderem dazu geführt, dass der Bedarf an professioneller ambulanter und stationärer Pflege in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist und eine Verschiebung von der informellen Pflege zur professionellen Pflege statt gefunden hat (s. Kapitel 3.3.1). Ein weitere wichtige Einflussgröße in der Pflege sind gesetzliche Veränderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen hängt nicht zuletzt von Begriffsdefinitionen im Gesetz ab. In der jüngsten Pflegereform 2008 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit erweitert, sodass nun auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz der Pflegestufe 0 einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag haben. Dies ist unter anderem darin begründet, dass die Zahl der Demenzkranken in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Im Jahr 2007 lebten etwa 1,1 Millionen Demenzkranke in Deutschland. Betroffen waren vor allem die über 80-Jährigen (Bickel 2008, S.1). Auch zukünftig wird mit einer zunehmenden Zahl der Demenzkranken gerechnet. Prognosen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Köln haben ergeben, dass die Zahl der Demenzkranken bis 2020 voraussichtlich auf 1,7 Millionen bzw. 3 Millionen in 2050 steigen wird (DIW 2008, S. 743). Vor diesem Hintergrund wird Diplomarbeit Inga Brenker 22

29 3 Demografischer Wandel und Pflege das Krankheitsbild der Demenz die Pflege in Deutschland entscheidend prägen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen, die künftig an das Pflegepersonal gestellt werden. Zusammenfassend kann man also festhalten, dass neben der demografischen Entwicklung auch der medizinisch-technische Fortschritt, gesetzliche Veränderungen sowie Veränderungen innerhalb der Familienstrukturen einen Einfluss auf die Entwicklung des Pflegemarktes haben (s. Abbildung 5). Einflussfaktoren auf dem Pflegemarkt Demografischer Wandel Pflegemarkt Familiäre Strukturen Gesetzesänderungen Medizinischer Fortschritt Abbildung 5: Einflussfaktoren auf dem Pflegemarkt Diplomarbeit Inga Brenker 23

30 3 Demografischer Wandel und Pflege 3.3 Pflegemarkt in Deutschland Der Pflegemarkt in Deutschland wies im Jahr 2007 ein Volumen von rund 27 Milliarden Euro auf. Der Anteil des Pflegesektors am gesamten Gesundheitsmarkt hat sich damit gegenüber 1997 um 2,4% leicht erhöht (Augurzky et al. 2009). Aufgrund der demografischen Entwicklung und der damit verbundenen Alterung bzw. der Zunahme der Pflegebedürftigen wird weiteres Wachstum erwartet. Die wirtschaftliche Bedeutung des Pflegemarktes in Deutschland wird deshalb künftig stark zunehmen (Enste/Pimpertz 2008). Einen Überblick über die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland und die entsprechenden Versorgungsarten sowie Pflegestufen der Pflegebedürftigen gibt Abbildung 6. Abbildung 6: Eckdaten Pflegestatistik 2007 (Quelle: Statistisches Bundesamt 2009c, S.12) Rund 2,25 Millionen Menschen in Deutschland waren im Dezember 2007 pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI), darunter 68% Frauen und 32% Männer. Diplomarbeit Inga Brenker 24

31 3 Demografischer Wandel und Pflege Derzeit wird nahezu ein Drittel der Pflegebedürftigen (32% bzw ) in stationären Pflegeheimen betreut. Demgegenüber werden rund eine Millionen Pflegebedürftige zu Hause ausschließlich durch Angehörige gepflegt und eine weitere halbe Millionen Menschen benötigt die Hilfe von ambulanten Pflegediensten. Somit wird der größte Teil der Pflegebedürftigen (68% bzw. 1,54 Millionen) zu Hause versorgt. Von diesen Personen ist der größte Teil (61,8% bzw. 52,5%) erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I), schwer Pflegebedürftige (Pflegestufe II) und Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III) benötigen zumeist eine zeitintensivere Betreuung und werden deshalb eher in Heimen versorgt Entwicklungen und Trends im Pflegebedarf Rückblickend betrachtet ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 1999 waren insgesamt 2,02 Millionen Menschen pflegebedürftig, 2007 waren es bereits 2,25 Millionen Menschen. Der Anstieg in diesem Zeitraum betrug somit rund 11% ( Pflegebedürftige). (Statistisches Bundesamt 2009c, S.27) Auch der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung ist infolgedessen leicht gestiegen, von 2,5% im Jahr 1999 auf 2,7% im Jahr Dieser Anstieg ist vor allem in der zunehmenden Alterung der Bevölkerung begründet. Während 1999 noch rund 3,6% der Bevölkerung 80 Jahre und älter waren, waren es im Jahr 2007 bereits rund 4,8% (Statistisches Bundesamt 1999, S.8; Statistisches Bundesamt 2009c, S.14). Zukünftig wird die Zahl der Hochbetagten demografiebedingt stark zunehmen und damit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen. Prognosen des Statistischen Bundesamts haben ergeben, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland voraussichtlich auf 2,91 Millionen im Jahr 2020 bzw. 3,36 Millionen im Jahr 2030 steigen wird (Statistisches Bundesamt 2008, S.24). Andere Vorausberechnungen gehen von 4 Millionen (Schnabel 2007, S.12) bzw. 4,5 Millionen (Gasche 2007, S.9) Diplomarbeit Inga Brenker 25

32 3 Demografischer Wandel und Pflege Pflegebedürftigen im Jahr 2050 aus. Mit dem Anstieg der Pflegebedürftigkeit ist auch der Bedarf an Pflegedienstleistungen in den letzten Jahren merklich gestiegen. Hierbei hat sich in der Vergangenheit ein Trend zur professionellen Pflege heraus gestellt. Immer mehr ambulante und stationäre Dienstleistungen wurden nachgefragt, während die Pflege durch Angehörige eher rückläufig war. Diese Entwicklung wird in Abbildung 7 grafisch veranschaulicht. Entw icklung der Versorgungsarten in der Pflege 1999 bis 2007 Basisjahr 1999 = 100 % Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflegedienste 123,7 121,4 111,4 100,6 Pflege durch Angehörige stationäre Pflegeheime Abbildung 7: Entwicklung der Versorgungsarten in der Pflege 1999 bis 2007 (Datenbasis: Statistisches Bundesamt 2009c, S.27) Betrachtet man den Zeitraum von 1999 bis 2007, hat vor allem die stationäre und ambulante Pflege stark (23,7% bzw. 21,4%) zugenommen, während die Pflege durch Angehörige eher stagniert ist. Bis 2005 war die Pflege durch Angehörige sogar leicht rückläufig (4,6% bzw ). In diesem Zusammenhang haben in den letzten Jahren zwei Formen von Verschiebungen statt gefunden. Zum einen eine Umschichtung von Geld- zu Sachleistungen bzw. von der familiären Pflege zur ambulanten Pflege und zum anderen eine Umschichtung von der ambulanten Pflege zur stationären Pflege. Diplomarbeit Inga Brenker 26

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