Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 2017 (Übersicht)

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1 HOT (Sonderkurzausgabe 207) Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 207 (Übersicht) Abkürzungen: RV = Rentenversicherung; KV = Krankenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung; BBG = Beitragsbemessungsgrenze; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber KV + PV KV + PV RV + AV RV + AV Versicherungspflichtgrenze (W + O) steigt auf 4.800,00 mtl. (57.600,00 jährl.). BBG (W + O) steigt auf 4.350,00 mtl. (52.200,00 jährlich). BBG (West) steigt auf 6.350,00 mtl. (76.200,00 jährlich). BBG (Ost) steigt auf 5.700,00 mtl. (68.400,00 jährlich). KV PV PV PV Der allgemeine Beitragssatz beträgt 4,6 %. Der AG-Anteil wurde auf 7,3 % festgeschrieben. Die Krankenkassen erheben dann einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den der AN alleine trägt. Beitragssatz steigt auf 2,55 % (allgemeiner Satz) bzw. 2,80 % (Kinderlose) Aus Pflegestufen werden Pflegegrade (Vgl. HOT 5/206) Erhöhung der Pflegeleistungen (Vgl. HOT 5/206) Einkommensteuer Einkommensteuer Kindergelderhöhung Einkommensteuer./2. Kind: je 92,00 3. Kind: 98,00 ab 4. Kind: je 223,00 Kinderfreibetrag (für beide Eltern): 4.76,00 BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung): 2.640,00 Summe: 7.356,00 Steuermodernisierungsgesetz: - neue Belegregelung - neue Abgabefristen - intensive elektronische Kommunikation Grundfreibetrag steigt voraussichtlich auf 8.820,00 (Ledige) 207: Bildungsverlag EINS GmbH

2 2 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Mini-Stofftelegramm: Änderungen 203 bis 206 (Übersicht) Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt auf 8,9 %. Pflegeversicherung: Beitragssatz steigt auf 2,05 %. Krankenversicherung: Die Praxisgebühr entfällt ab Einkommensteuer: Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich.30,00 (verspätete Bekanntgabe). Geringfügige Beschäftigung ( Minijobs ): Die Grenze steigt von 400,00 auf 450,00. Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 5,5 %. Einkommensteuer: Briefporto: Steigt auf 0,60 Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt.30,00 Der Grundfreibetrag beträgt 8.354,00 (Ledige). Grundfreibetrag steigt auf 8.24,00 (Ledige) Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Einkommensteuer: Die Krankenkassen verlangen teilweise erhebliche Zusatzbeiträge Grundfreibetrag: 8.652,00 (Ledige) Pflegeversicherung: Beitragssatz steigt auf 2,35 % Eurozone: Litauen ist seit 205 dabei. Briefporto: Steigt auf 0,62 Privatinsolvenz: Seit Mitte 204: Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren möglich, wenn mindestens 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt sind Einkommensteuer: Kindergeld: Kinderfreibetrag für beide Elternteile: 4.608,00 BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) für beide Elternteile: 2.640,00 Kinderfreibetrag insges. somit: 7.248,00./2. Kind: 90,00 je Kind 3. Kind: 96,00 ab 4. Kind: 22,00 EZB: EZB-Rat: geldpolitische Sitzungen nur noch alle sechs Wochen (sonstige Treffen i. d. R. alle zwei Wochen) Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten: Briefporto: Erhöhung der Grenzwerte Steigt auf 0,70 (Standardbrief) 207: Bildungsverlag EINS GmbH

3 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 3 Krankenversicherungspflicht 207 Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer Gehalt liegt nicht über der Krankenversicherungspflichtgrenze (207: 4.800,00 monatlich). Gehalt liegt ein Jahr über der Krankenversicherungspflichtgrenze (207: 4.800,00 monatlich). Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherungswahlrecht: gesetzliche oder private Krankenkasse kein Wahlrecht Wahlrecht AOK, KKH, DAK, IKK, Barmer, TKK... Private Krankenkasse Kassenpatient Privatpatient Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: Zusammenhänge 207 Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 6.350,00 ca. 75,6 % Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.800,00 (ca. 68,5 %) Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.350,00 207: Bildungsverlag EINS GmbH

4 4 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Sozialversicherung (Überblick) 207 Abkürzungen: KV, RV, AV, UV, PV = Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber; W = West; O = Ost; BBG = Beitragsbemessungsgrenze KV RV AV PV UV AOK, Innungs-, Betriebs-, Deutsche Renten- Bundesagentur für Arbeit Pflegekassen bei den Berufsgenos- Ersatzkrankenkassen versicherung Krankenkassen senschaften Vers. pfl. alle AN bis Versiche- alle AN, Azubis wie RV Mitglieder der ge- alle rungspflichtgrenze setzl./privaten Kran- Beschäftigten 4.800,00 (W + O) kenkassen BBG Höhe: 4.350,00 mtl mtl. (W) wie RV wie KV entfällt (W + O) mtl. (O) Träger Beiträgab BBG konstant bis BBG steigend wie KV wie KV/RV wie KV nach Unfall- gefahren Beitr. satz AN: 7,3 % + Zusatzbeitrag AG und AN je /2 AG und AN je /2 AG und AN je /2; AG allein AG: 7,3 % gesetzl. fixiert Kinderlosenzuschlag Spezialfall: 450-Euro-Jobs 0,25 % zahlt AN allein 4,6 % (allgemeiner 8,7 % 3,0 % 2,55 % (Kinderlosenzuschlag nach Beitragssatz 0,25 %, nur AN ab 23 Jahre) Unfallgefahren L E I S T U N G E N Krankenhilfe: Rentenzahlung: Arbeitslosengeld I und II häusliche Pflege: Arbeitsunfall- Arzt-, Krankenhaus-, Rente w. Alters Kurzarbeitergeld Sachleistung (Pflege folgen (auch Arzneikosten; Rente wegen Winterausfallgeld durch Profis) bzw. Wegeunfälle): Krankengeld ab Berufs- oder Insolvenzausfallgeld Pflegegeld (bei Ver- 7. Woche (70 % vom Erwerbsunfähig- KV-Beiträge Arbeitsloser sorgung durch Ange- Krankenhilfe Bruttolohn); max. keit Berufsberatung hörige) Berufshilfe 90 % des Nettolohns Witwen- und Arbeitsvermittlung stationäre Pflege Renten an Ver- Vorsorgeuntersuchungen Waisenrente Umschulungen sonstige Leistungen: letzte + Hinter- Mutterschaftshilfe Förderung Einstieg in Pflegehilfsmittel, bliebene Familienhilfe Rehabilitations- Selbstständigkeit (Grün- technische Hilfen (z. B. Zuzahlung zu Arznei- maßnahmen derzuschuss) Rollstühle), Zuschüsse Unfallverhütung: mitteln durch Versicher- Ein-Euro-Jobs (= Zusatz- zu notwendigen Um- Aufklärung ten jobs) vermitteln bauten, soziale Belehrung Vermittlung von schwer Sicherung der Überwachung vermittelbaren Arbeitslo- Pflegepersonen sen an Personal-Service- Leistungen je nach Agenturen (PSA) Pflegegrad Bewerbungstraining Berufliche Rehabilitation Hinweise zum Arbeitslosengeld I und II: Dauer der Zahlung Arbeitslosengeld I Dauer maximal: 2 Monate (ab 50 Jahre max. 5 Monate; ab 55 Jahre max. 8 Monate; ab 58 Jahre max. 24 Monate) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II wird gezahlt, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt und weitere Voraussetzungen, wie z. B. Erwerbsfähigkeit bzw. Altersgrenze erfüllt sind. Laufende Überprüfung durch die Agenturen ALG II wird jeweils nur für maximal sechs Monate bewilligt. 207: Bildungsverlag EINS GmbH

5 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 5 Neue Gehaltsabrechnungen ab 207 Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer s. u. Annahmen Kirchensteuer Bad.-Württ. und Bayern jeweils 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer restliche Länder jeweils 9 % s. u. Annahmen Rentenversicherung Beitragssatz: 8,7 % (Arbeitnehmeranteil 9,35 %) - evtl. erfolgt noch eine Kürzung Beitragsbemessungsgrenze: 6.350,00 /76.200,00 (W) 5.700,00 /68.400,00 (O) Arbeitslosenversicherung Beitragssatz: 3,0 % (AN-Anteil,5 %) Beitragsbemessungsgrenze wie bei Rentenversicherung Krankenversicherung ANanteil AGanteil Allgemeiner Beitragssatz 7,3 % 4,6 % 7,3 % + Z Allgemeiner Beitragssatz: 4,6 % des sozialversicherungspflichtigen Gehalts; kassenindividueller Zusatzbeitrag (Z) der Arbeitnehmer > AN-Anteil = 7,3 % + evtl. Z; AG-Anteil = 7,3 % (fixiert) Beitragsbemessungsgrenze: 4.350,00 /52.200,00 (W + O) Versicherungspflichtgrenze: 4.800,00 /57.600,00 (W + O) Pflegeversicherung Beitragssatz: 2,55 % des sozialvers.pflichtigen Gehalts, AN und AG je,275 % (Kinderlose ab 23 Jahre zahlen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten ohne Arbeitgeberanteil.) Sachsen: AN-Anteil,775 %, AG-Anteil: 0,775 % Bemessungsgrenzen wie bei der Krankenversicherung Übungen zur Gehaltsabrechnung für Ost- und Westdeutschland in : Annahmen: Krankenversicherungssatz (inkl. Zusatzbeitrag): 5,5 %; AG-Anteil: 7,3 %, AN-Anteil: 8,2 %; alle Arbeitnehmer haben Kinder (also kein Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung). Die Lohnsteuerbeträge wurden unterstellt; sie sind letztlich von der Lohnsteuerklasse abhängig. Vermögenswirksames Sparen jeweils 40,00 Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers jeweils 20,00 Aus Vereinfachungsgründen wurde vernachlässigt, dass der Solidaritätszuschlag erst ab einer bestimmten Einkunftshöhe berechnet wird und der 5,5 %-Zuschlag erst ab höheren Einkünften voll zum Tragen kommt. Ähnliches gilt bei der Kirchensteuer. Anhand der Kopiervorlagen kann unter Anwendung der Lohnsteuertabellen und der Angabe von Steuerklassen auch mit exakten Zahlen gerechnet werden. Pflegeversicherungssatz (Arbeitnehmeranteil):,75 % Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt: 2.500, , , ,00 Lohnsteuer (unterstellt): 250,00 400,00 800,00.600,00 Kirchensteuersatz: 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) Vorschussverrechnung: 500,00 Aufgabe: Erstellen Sie die Gehaltsabrechnungen jeweils für die alten und neuen Bundesländer. Hinweis: Nur in Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, ansonsten bundesweit 9 %. 207: Bildungsverlag EINS GmbH

6 6 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Abkürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt Lösung Fall West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 2.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 2.520, ,00 Lohnsteuer 250,00 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 3,75 3,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 (9 % v. 250,00) 22,50 KV (8,2 % v ,00) 206,64 206,64 RV (9,35 % v ,00) 235,62 235,62 AV (,5 % v ,00) 37,80 37,80 PV (,275 % v ,00) 32,3 32,3 = Nettogehalt.724,06.72,56 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.684,06.68,56 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gelten in den Fällen und 2 die Abrechnungen Ost. Lösung Fall 2 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 3.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 3.020, ,00 Lohnsteuer 400,00 400,00 Soli (5,5 % v. 400,00) 22,00 22,00 KiSt. (8,0 % v. 400,00) 32,00 (9 % v. 400,00) 36,00 KV (8,2 % v ,00) 247,64 247,64 RV (9,35 % v ,00) 282,37 282,37 AV (,5 % v ,00) 45,30 45,30 PV (,275 % v ,00) 38,5 38,5 = Nettogehalt.952,8.948,8 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.92,8.908,8 207: Bildungsverlag EINS GmbH

7 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 7 Lösung Fall 3 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 5.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 5.020, ,00 Lohnsteuer 800,00 800,00 Soli (5,5 % v. 800,00) 44,00 44,00 KiSt. (8,0 % v. 800,00) 64,00 (9 % v. 800,00) 72,00 KV (8,2 % v ,00) 356,70 356,70 RV (9,35 % v ,00) 469,37 469,37 AV (,5 % v ,00) 75,30 75,30 PV (,275 % v ,00) 55,46 55,46 = Nettogehalt 3.55,7 3.47,7 vs 40,00 40,00 Vorschuss 500,00 500,00 = Überweisungsbetrag 2.65, ,7 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gilt im Fall 3 die Abrechnung Ost. Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) ergäben sich im Fall 4 folgende Werte: Kirchensteuer: 9 % von.600,00 = 44,00 Nettogehalt somit: 3.886,86 Überweisungsbetrag somit: 3.846,86 Lösung Fall 4 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 6.800, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 6.820, ,00 Lohnsteuer.600,00.600,00 Soli (5,5 % v..600,00) 88,00 88,00 KiSt. (8,0 % v..600,00) 28,00 (9 % v..600,00) 44,00 KV (8,2 % v ,00) 356,70 356,70 RV (9,35 % v ,00) 593,73 (9,35 % v ,00) 532,95 AV (,5 % v ,00) 95,25 (,5 % v ,00) 85,50 PV (,275 % v ,00) 55,46 55,46 = Nettogehalt 3.902, ,39 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag 3.862, ,39 207: Bildungsverlag EINS GmbH

8 8 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Gehaltsbuchungen für Fall (West). Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (z. B. 29. Mai) 2. Buchung der Gehaltsabrechnung (Gehaltszahlung) am 3. Mai 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 3. Mai 4. Buchung der Abführung der LoSt., KiSt., Soli und vermög. L. (0. Juni) Sonst. Verbindlichkeiten Gehälter gegenüber Finanzbehörden , , ,75 Sozialversicherungs- Bank vorauszahlung..00,70..00, , , , ,75.00,70.00,70 AG-Anteil zur Sozialversicherung ,5 = aktives Bestandskonto, geführt z. B. unter der Kontonummer 2640 Verbindlichk. aus vermög. L , ,00 Soll Buchungssätze Haben. SV-Vorauszahlung.00,70 Bank.00,70 2. Gehälter 2.520,00 Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 SV-Vorauszahlung 52,9 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 Bank.684,06 3. AG-Anteil zur SV 489,5 SV-Vorauszahlung 489,5 4. Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 Bank 323,75 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 207: Bildungsverlag EINS GmbH

9 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 9 Die aktuelle Stunde querbeet 207 Tragen Sie die fehlenden aktuellen Daten ein. Stand:... Beitragssatz Krankenversicherung... Beitragssatz Rentenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung... Beitragssatz Pflegeversicherung... Beitragssatz Arbeitslosenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W:... Beitragsbemessungsgrenze W:... Arbeitslosenversicherung O:... O:... Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung... allgemeiner Umsatzsteuersatz... Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer )... Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten... Arbeitslosenquote Deutschland (ca.)... Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung... allgemeiner Versicherungssteuersatz... Eingangssteuersatz Einkommensteuer... Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer... Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.)... Preissteigerungsrate Deutschland (ca.)... Euro-Inflationsrate (ca.)... Hauptrefinanzierungssatz der EZB... EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 207: Bildungsverlag EINS GmbH

10 0 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Die aktuelle Stunde querbeet 207 Lösungen Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung 4,6 % Beitragssatz Rentenversicherung 8,7 % Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 4.350,00 Beitragssatz Pflegeversicherung 2,55 % Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung 4.350,00 Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W: 6.350,00 Beitragsbemessungsgrenze W: 6.350,00 O: 5.700,00 Arbeitslosenversicherung O: 5.700,00 Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 4.800,00 Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung 4.800,00 allgemeiner Umsatzsteuersatz 9 % allgemeiner Versicherungssteuersatz 9 % Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer ) 42 % Eingangssteuersatz Einkommensteuer 4 % Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten 3 % Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer 8.820,00 Arbeitslosenquote Deutschland (ca.) ca. 6 % Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.) ca. 2,7 Mio. Preissteigerungsrate Deutschland (ca.) ca. 0,2 % Hauptrefinanzierungssatz der EZB 0,00 % Euro-Inflationsrate (ca.) ca. 0, % EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe... 2 % Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 207: Bildungsverlag EINS GmbH

11 HOT (Sonderkurzausgabe 207) Kreuzworträtsel (Thema: Sozialversicherung aktuell 207) Das Lösungswort (von oben nach unten gelesen): stets in der aktuellen Diskussion. Beim Arbeitslosengeld II ist jede... Arbeit anzunehmen. 2. Hiermit können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich Geld verdienen. 3. Wichtige Größe in der Sozialversicherung:...grenze 4. Träger der Arbeitslosenversicherung:... für Arbeit 5. Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung:... Komma drei % 6. Er wird von der Krankenkasse festgelegt. 7. In der Pflegeversicherung beträgt der... 0,25 %. 8. Maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für einen 40-Jährigen:... Monate 9. Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen i. d. R. am ,0 % beträgt der Beitragssatz zur...versicherung.. Die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge eines Monats sind spätestens am... Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. 2. Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung:... Komma 6 % ,00 beträgt die...grenze bei der Krankenversicherung. 4. Der...versicherungsbeitragssatz ist höher als 8 %. 5. Das... soll allmählich auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. 6. Träger der Rentenversicherung:... Rentenversicherung Lösungen: (Lösungswort: ARBEITSLOSENGELD). zumutbare 5. sieben 9. Monatsende 3. Versicherungspflicht 2. Ein-Euro-Job 6. Zusatzbeitrag 0. Arbeitslosen 4. Renten 3. Beitragsbemessungs 7. Kinderlosenzuschlag. drittletzten 5. Rentenalter 4. Bundesagentur 8. zwölf 2. vierzehn 6. Deutsche 207: Bildungsverlag EINS GmbH

12 2 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Test Aktualitäten 207 Punkte. Wie hoch sind die Beitragssätze zur a) Arbeitslosenversicherung, b) Rentenversicherung, c) Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz), d) Pflegeversicherung? 5 2. Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen (West und Ost) der vier betroffenen Sozialversicherungsarten? (Monatswerte) 6 3. Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung? 4. Welche Zwischenstation durchlaufen die Beiträge zur Krankenversicherung? 5. a) Wer legt den Krankenversicherungsbeitrag fest? b) Inwiefern bleibt unter den Krankenkassen trotz einheitlichem allgemeinem Krankenversicherungssatz ein gewisser Beitragswettbewerb erhalten? 3 6. Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz? 7. Wie hoch sind aktuell in Deutschland die Arbeitslosenquote und die Preissteigerungsrate? 2 8. Wie viele Mitglieder der Eurozone gibt es? Punktesumme 20 Notenermittlung: Kreuzen Sie Ihr Ergebnis an (Korrekturanleitung: siehe Lösung). Punkte: Note:,0,3,6,9 2,2 2,5 2,7 3,0 3,3 3,6 3,9 4,2 4,5 4,8 5, 5,4 5,7 6,0. Versuch: 2. Versuch: 207: Bildungsverlag EINS GmbH

13 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 3 Test (Lösungen)., 2. Versuch Erzielte Punkte. a) Arbeitslosenversicherung: 3,0 % b) Rentenversicherung: 8,7 % c) Krankenversicherung (allg. Satz): 4,6 % d) Pflegeversicherung: 2,55 % Kinderlosenzuschlag 0,25 % Krankenversicherung (West + Ost): 4.350,00 Pflegeversicherung (West + Ost): 4.350,00 Rentenversicherung (West): 6.350,00 Rentenversicherung (Ost): 5.700,00 Arbeitslosenversicherung (West): 6.350,00 Arbeitslosenversicherung (Ost): 5.700, , Gesundheitsfonds a) Bundesregierung b) Krankenkassen verlangen bei Bedarf von den Arbeitnehmern einen Zusatzbeitrag. Dieser wird von den Krankenkassen individuell festgelegt % Arbeitslosenquote: ca. 6 % Preissteigerungsrate: ca. 0,2 % Tragen Sie Ihre Punktesumme ein und ermitteln Sie auf dem Aufgabenblatt Ihre Note. Punktesumme. 20 Punktesumme : Bildungsverlag EINS GmbH

14 4 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Einkommensteuertarif 207 (Voraussichtliche Werte; Quelle: Bundesfinanzministerium) Eingangssteuersatz: 4,0 % Grundfreibetrag: 8.820,00 /7.640,00 (Ledige/Verheiratete) Grenzbelastung in Prozent Arbeitnehmer alleinstehend 45,0 42,0 Progressionszone Reichensteuer 4, ,00 = Existenzminimum bzw. Grundfreibetrag , ,00 zu versteuerndes Einkommen Freizone: bis 8.820,00 /7.640,00 (Ledige/Verheiratete) Progressionszone (4,0-42,0 %): 8.82,00 /7.64,00 (Ledige/Verheiratete) bis ,00 /06.536,00 (Ledige/Verheiratete) Obere Proportionalzone I (42,0 %): ab ,00 /06.537,00 (Ledige/Verheiratete) Obere Proportionalzone II (45,0 %): ab ,00 /505.22,00 (Ledige/Verheiratete) Die 3%ige Mehrbelastung wird auch als Reichensteuer bezeichnet. 207: Bildungsverlag EINS GmbH

15 HOT (Sonderkurzausgabe 207) 5 Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden Quelle: dpa Infografik GmbH, Hamburg Sieger bei Gemeinschafts-, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern:. Umsatzsteuer (Bund 53,5 %, Länder 44,5 %, Kommunen 2 %) 2. Lohn- und Einkommensteuer (Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Kommunen 5 %) 3. Körperschaftsteuer (Bund 50 %, Länder 50 %, Kommunen 0 %) Bundessteuern: Landessteuern: Gemeindesteuern:. Energiesteuer 2. Solidaritätszuschlag 3. Tabaksteuer. Grunderwerbsteuer 2. Erbschaftsteuer 3. Lotteriesteuer. Gewerbesteuer 2. Grundsteuer 3. Vergnügungssteuer 207: Bildungsverlag EINS GmbH

16 6 HOT (Sonderkurzausgabe) 207 Krankenkassen: Beitragssätze 207 (Arbeitgeberanteil 7,3 % fix; Arbeitnehmeranteil: 7,3 % + Zusatzbeitrag) Beitragssätze 207 Anzahl der Krankenkassen Zusatzbeiträge 207 4,9 % 2 0,3 % 5,0 % 2 0,4 % 5, % 0,5 % 5,2 % 6 0,6 % 5,3 % 5 0,7 % 5,4 % 3 0,8 % 5,5 % 8 0,9 % 5,6 % 0,0 % 5,7 % 23, % 5,8 % 5,2 % 5,9 % 9,3 % 6,0 % 8,4 % 6, %,5 % 6,2 %,6 % 6,3 %,7 % 207: Bildungsverlag EINS GmbH Durschnittlicher Beitragssatz: 5,7 % (durchschnittlicher Zusatzbeitrag:, %)

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