Finanzierung. Teile der Innenfinanzierung durch diese Definition ausgeschlossen?
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- Ingelore Friedrich
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1 Finanzierung Def. (Drukarczyk, Theorie und Politik der Finanzierung, 2. Aufl., München 1993, S. 18): Beschaffung von Geld bzw. Geldäquivalenten (Sacheinlagen, Rechten) unter Einschluß der Gestaltung der Zahlungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern und der vertraglichen Informations-, Kontroll-, Sicherungs- und Sanktionsrechte Teile der Innenfinanzierung durch diese Definition ausgeschlossen? Def. (Ebda.): Finanzierungsmaßnahmen dienen der Beschaffung von Geld oder Geldäquivalenten a) durch explizit geschlossene Finanzierungsverträge mit Kapitalgebern unter Beachtung der vertraglichen Bedienungs- und Rückzahlungsmodalitäten sowie der Informations-, Kontroll, Sicherungs- und Sanktionsrechte der Financiers und b) durch Bindung von Mitteln im Unternehmen durch vor bzw. nach der Auszahlung periodisierte Aufwendungen, zeitlich verlagerte Steuerauszahlungen bzw. nach den Einzahlungen periodisierte Erträge sowie explizite Ausschüttungssperrbeschlüsse des Managements. Folie 1
2 Finanzierungsformen Quelle Anspruch nachrangig vorrangig externe Außen Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Innen Selbstfinanzierung Interne (Thesaurierung) Fremdfinanzierung Folie 2
3 Beschaffung von Eigenkapital Personengesellschaften Einzelunternehmung: Selbstfinanzierung oder Aufnahme eines stillen Gesellschafters OHG: wie Einzelunternehmung, außerdem: Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter aus vorhandenem Privatvermögen, Aufnahme neuer Gesellschafter KG: wie OHG (Aufnahme neuer Gesellschafter vereinfacht durch beschränkte Haftung der Kommanditisten und deren grundsätzlichen Ausschluß von der Geschäftsführung) Kapitalgesellschaften GmbH: Selbstfinanzierung, Nachschußzahlungen oder Aufnahme neuer Gesellschafter AG: Selbstfinanzierung oder Ausgabe junger Aktien KGaA: wie AG, außerdem: Einlagen der persönlich haftenden Gesellschafter Nur Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien können sich am Kapitalmarkt finanzieren Gang an die Börse Folie 3
4 Aktie Bruchteil des Grundkapitals einer AG bezeichnet Mitgliedschaft in der AG, die aus Rechten und Pflichten besteht Unterscheidung: Nennbetragsaktie / Stückaktie Inhaberaktie / Namensaktie / vinkulierte Namensaktie Stammaktie / Vorzugsaktie Die Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung. ( 11 AktG) (einzeln verbriefte Aktie / Global-/Sammelurkunde) Folie 4
5 Stamm- vs. Vorzugsaktien Mitgliedschaftsrechte eines Aktionärs: Recht auf Anteil am Bilanzgewinn Recht auf Anteil am Liquidationserlös Anspruch auf Rechenschaft und Information Stimmrecht Bezugsrecht Vorzugsaktien bieten dem Anleger gegenüber Stammaktien -eine bevorzugte Behandlung hinsichtlich der Gewinnbeteiligung und/oder -eine bevorzugte Behandlung bei der Verteilung des Liquidationserlöses. Für Inhaber von Vorzugsaktien kann aber das Stimmrecht ausgeschlossen werden (Allerdings haben die Vorzugsaktionäre das Stimmrecht, wenn die Gesellschaft mit den Vorzugsbeträgen in Rückstand ist). Vorzugsaktien ohne Stimmrecht dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden. Folie 5
6 Gliederung des Eigenkapitals Gezeichnetes Eigenkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gesetzliche Rücklage Rücklage für eigene Anteile Satzungsmäßige Rücklage Andere Gewinnrücklagen Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresüberschuß/-fehlbetrag, Bilanzgewinn/-verlust... Folie 6
7 Formen der Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung gegen Einlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) Genehmigtes Kapital Bedingte Kapitalerhöhung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Wann fließen der Gesellschaft liquide Mittel zu? Wann erfolgen Sacheinlagen? Folie 7
8 1) Ordentliche Kapitalerhöhung AktG Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit; wirksam mit Eintragung der Durchführung ins HR soll nicht durchgeführt werden, solange bisheriges Grundkapital noch nicht voll eingezahlt ist Zweck: Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals Ausgabe junger Aktien entweder gegen Geld oder gegen Vermögensgegenstände (Sachen, Rechte) Aktien können nicht unter pari ausgegeben werden Altaktionäre haben grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien Ausschluß des Bezugsrechts im Beschluß der HV über Kapitalerhöhung mit 3/4 Mehrheit möglich Folie 8
9 2) Genehmigtes Kapital AktG Grundlage ist Satzung oder Satzungsänderung durch Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit Vst wird für höchstens 5 Jahre ermächtigt, ordentliche Kapitalerhöhung bis zur Höhe des genehmigten Kapitals durchzuführen Zweck: Unternehmensleitung soll Handlungsspielraum eröffnet werden (hinsichtlich Zeitpunkt der Ausgabe, Umfang der Emission, evtl. Emissionsbedingungen) Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das z.zt. der Ermächtigung vorhanden ist, nicht überschreiten Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden Folie 9
10 3) Bedingte Kapitalerhöhung AktG Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit; Eintragung des Beschlusses ins HR; wirksam mit Ausgabe der Bezugsaktien Zweck: Ausgabe von Aktien aufgrund von Ansprüchen aus Umtausch- und Bezugsrechten von Inhabern von Wandel- oder Optionsanleihen, wegen Fusionen oder aufgrund der Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer Kapitalerhöhung nur in Höhe der Forderungen Nennbetrag des bedingten Kapitals darf die Hälfte / 10% des Grundkapitals, das z.zt. der Beschlußfassung vorhanden ist, nicht überschreiten Aktionäre haben kein Bezugsrecht auf Aktien Folie 10
11 4) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln AktG Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit; wirksam mit Eintragung von Beschluß ins HR keine Änderung der EK-Höhe, sondern der EK-Zusammensetzung: Umwandlung von bisher als offene Rücklagen ausgewiesenem Eigenkapital in Nennkapital (Passivtausch) Gründe z.b. - Erhöhung der Aktienanzahl resultiert in geringerem Aktienkurs: Portefeuillebildung der Anleger wird erleichtert - Gesetzliche Bestimmungen zur maximalen Selbstfinanzierungsquote können durch neue relative Bilanzierung des Eigenkapitals umgangen werden Altaktionäre haben Bezugsrecht auf die neuen Aktien Fazit: Nur bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (evtl. eingeleitet durch genehmigtes Kapital) können der Gesellschaft liquide Mittel zufließen. Sacheinlagen sind ferner bei der bedingten Kapitalerhöhung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses möglich. Folie 11
12 Formen der Kapitalherabsetzung ordentliche Kapitalherabsetzung vereinfachte Kapitalherabsetzung Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien Wann fließen liquide Mittel ab? Folie 12
13 1) Ordentliche Kapitalherabsetzung AktG Zweck: Rückzahlung an die Aktionäre (in HV-Beschluß festgelegt), Ausgleich von Verlusten oder Einstellung in die Rücklagen Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit; wirksam mit Eintragung der Durchführung ins HR Herabsetzung des Nennbetrages pro Aktie (greift 8 II AktG, so dürfen Aktien zusammengelegt werden) Gläubiger haben das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor Rückzahlungen an die Aktionäre erfolgen Folie 13
14 2) Vereinfachte Kapitalherabsetzung AktG Zweck: Kapitalherabsetzung, um Wertminderungen auszugleichen, Verluste zu decken oder Beträge in die Kapitalrücklage zu stellen Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit; wirksam mit Eintragung der Durchführung ins HR Herabsetzung des Nennbetrages pro Aktie (greift 8 II AktG, so dürfen Aktien zusammengelegt werden) Voraussetzung: kein Gewinnvortrag vorhanden, gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage, soweit sie 10% des nach der Herabsetzung verbleibenden Grundkapitals übersteigen, und andere Gewinnrücklagen sind aufgelöst keine Rückzahlungen an die Aktionäre Gewinne in Folgejahren dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn bestimmte Auflagen (Gläubigerschutz!) erfüllt sind Folie 14
15 3) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien AktG Zweck: Rückzahlung an die Aktionäre (in HV-Beschluß festgelegt), Ausgleich von Verlusten oder Einstellung in die Rücklagen Zwangseinziehung von Aktien (in Satzung vor Zeichnung der Aktien festgelegt) oder Einziehung nach Erwerb durch die Gesellschaft (Beschluß der HV mit 3/4 Mehrheit); wirksam mit Eintragung der Durchführung ins HR Rückzahlungen an die Aktionäre möglich, soweit die Gläubigerschutzvorschriften beachtet werden Fazit: Nur bei der Kapitalherabsetzung und der Herabsetzung durch Einziehung von Aktien können liquide Mittel abfließen. Folie 15
16 Systematisierung des Fremdkapitals 1. Fristigkeit der Überlassung der Mittel 2. Tilgungsmodalitäten 3. Anspruchsrangfolge innerhalb der Gruppe der Gläubiger 4. Form der Besicherung 5. Ausfallrisiko 6. Art der Plazierung 7. Vereinbarte Verzinsung 8. Land und Währung aber auch: Herkunft des Kapitals, Gegenstand der Übertragung... Folie 16
17 Beschaffung von Fremdkapital Langfristige Finanzierung Langfristige Bankkredite (Darlehen) Schuldscheindarlehen anleiheähnliche, mittel- bis langfristige Großdarlehen, die gegen Aushändigung einer Urkunde (Schuldschein) gewährt werden. Der Schuldschein ist kein Wertpapier. Darlehensgeber: Versicherungsunternehmen, vor allem Lebensversicherungen und Pensionskassen Schuldverschreibungen Wertpapiere, in denen sich der Aussteller verpflichtet, bei Fälligkeit einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen und nach einem festgelegten Modus Zinszahlungen zu leisten. Schuldverschreibungen dienen der Deckung eines größeren Bedarfs an Fremdmitteln. Als Emittenten können neben staatlichen Stellen (öffentliche Anleihen) Banken (Bankschuldverschreibungen, Pfandbriefe) und Industrieunternehmen (Industrieobligationen) auftreten. Folie 17
18 Beschaffung von Fremdkapital Langfristige Finanzierung Industrieobligationen Verbrieftes, in Teilschuldverschreibungen zerlegtes (gestückeltes) langfristiges Darlehen, das emissionsfähige Unternehmen über die Börse aufnehmen. Obligationen können mit verschiedenen Sonderrechten ausgestattet sein (Wandel-, Options-, Gewinnschuldverschreibungen) Vorteile eines Schuldscheindarlehens ggü. einer Industrieobligation: geringeres Mindestvolumen geringere Emissions- und Folgekosten (Kuponeinlösungsprovisionen, Auslosungskosten etc. entfallen) Darlehensnehmer muß kein emissionsfähiges Unternehmen sein Bestimmte Kreditbedingungen wie Bereitstellung in Teilbeträgen oder Tilgungsmodalitäten sind verhandelbar Nachteile: idr keine vorzeitige Tilgung höhere Zinsbelastung Folie 18
19 Beschaffung von Fremdkapital Langfristige Finanzierung Nullkuponanleihen Schuldverschreibungen, die im Gegensatz zu festverzinslichen Anleihen nicht zu kontinuierlichen Zinszahlungen führen: Die Zahlung von Zins und Zinseszins erfolgt erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Tilgung. Floating Rate Notes Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung: Die Neufestsetzung des Zinssatzes erfolgt in regelmäßigen Abständen (3 Monate, 6 Monate) in Bezug auf einen Referenzzinssatz (LIBOR, EURIBOR) Commercial-Paper-Programme Rahmenvereinbarungen zwischen bonitätsstarken Unternehmen und Kreditinstituten über die Plazierung von nicht gesicherten, börsennotierten oder nicht börsennotierten Schuldverschreibungen, deren Tranchen eine Laufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten Folie 19
20 Beschaffung von Fremdkapital Kurzfristige Finanzierung Kredite von Nichtbanken (Lieferantenkredite, Kundenanzahlungen) Kredite von Banken (Kontokorrentkredit, Avalkredit...) Folie 20
21 Derivate Derivate oder derivative Instrumente sind Finanztitel, deren Wert vom Wert anderer Finanztitel abhängt. Beispiele: Optionen, Forwards, Futures, Swaps Derivate dienen nicht der Finanzierung, sondern der Absicherung von Risiken (Zins-, Wechselkurs- und andere Preisrisiken) Bei Termingeschäften vergeht zwischen Abschluß und Erfüllung des Geschäfts mehr Zeit, als für die Vorbereitung und Durchführung der Erfüllung erforderlich wäre. Unterscheidung hinsichtlich der Art der Erfüllung: - eine der beiden Parteien hat Wahlmöglichkeit Optionsgeschäft - keine der beiden Parteien hat Wahlmöglichkeit Fixgeschäft, Festgeschäft i.e.s. Folie 21
22 Optionen Termingeschäfte, die dem Halter der Option das Recht aber nicht die Verpflichtung einräumen, ein Optionsgut zu einem Basispreis innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist zu beziehen (Kaufoption=Call) oder zu liefern (Verkaufsoption=Put). Statt physischer Lieferung kann auch Barausgleich vereinbart werden. Der Halter kann darauf verzichten, sein Recht auszuüben. Für den Kontrahenten, der die Option einräumt, entsteht eine Verpflichtung, auf Anforderung vom Optionshalter zu liefern (Kaufoption) oder abzunehmen (Verkaufsoption). Man bezeichnet ihn daher als Stillhalter. Für dieses Recht und diese Verpflichtung zahlt der Optionshalter an den Stillhalter eine Prämie (Optionspreis). Folie 22
23 Forwards und Futures Festes Termingeschäft Verpflichtung zum Kauf/Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist Erfüllung zum Terminkurs/Terminzins, der bei Abschluß des Geschäfts vereinbart wurde Abgrenzung Future zu Forward: Standardisierung hinsichtlich Börse, Kontrakt, Beträge, Laufzeiten, Zahlungs- und Lieferbedingungen Börse ist Kontrahent und Clearing-House garantiert die Erfüllung Einschußzahlungen begrenzen (Kontrahenten-)Risiko Erfüllung durch täglichen Gewinn-/Verlustausgleich und, falls physische Lieferung erfolgt, durch Kauf/Verkauf zum Abrechnungskurs (=Kassakurs) des Futures bei Fälligkeit. Folie 23
24 Swaps Tauschvereinbarung Getauscht werden insbes. Zinsen, Devisen, Aktien gegen Fremdkapital. Kombination von Termingeschäften (z.b. Zinsswap) oder Kombination eines Kassageschäfts mit mindestens einem Termingeschäft (z.b. Devisenswap) Folie 24
25 Aufgaben Brealey/Myers [2000], Kapitel 14: Quiz: 2 (bitte auch Angaben für Deutschland in /Übung am 5./6. Juni beachten) 3, 5, 6 Practice Questions: 3, 8, 11, 13 Folie 25
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