Leitlinien. zum Umgang mit Gewalt. Alle Menschen wollen gut behandelt werden. Helfen Sie mit, dass gegenseitiger Respekt unser Handeln bestimmt.
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- Klara Glöckner
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1 Leitlinien zum Umgang mit Gewalt Keine Gewalt! Alle Menschen wollen gut behandelt werden. Helfen Sie mit, dass gegenseitiger Respekt unser Handeln bestimmt.
2 Viele Menschen sind auf Pflege und Begleitung angewiesen. Dabei entwickelt sich zwischen den Beteiligten ein enges Arbeitsund Beziehungsfeld, in dem alle aufeinander angewiesen sind. Es kann unter den Beteiligten zu Spannungen und Missverständnissen und in der Folge davon auch zu Machtausübung und Gewalt kommen. Anfänge von Gewalt sind manchmal schwer zu erkennen. Wir wollen uns aufmerksam und offen mit dem Thema auseinandersetzen und es nicht tabuisieren. Warum diese Leitlinien? Die Leitlinien sollen eine abgestimmte Vorgehensweise der Einrichtungen der Johannes-Diakonie Mosbach gewährleisten. Sie sollen nochmals auf das Thema aufmerksam machen und den Mitarbeitenden aller Bereiche ein gewisses Maß an Handlungssicherheit geben. Die Leitlinien beziehen sich sowohl auf Geschehnisse, die strafbar sind als auch auf solche, die unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit liegen, aber für die betroffenen Menschen eine Grenzüberschreitung darstellen. Wir weisen im Anhang auf Regelungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen hin. Diese sind als Anregung zu verstehen, nicht als Verpflichtung, im eigenen Bereich entsprechende Regelungen zu entwickeln. Wir wollen mit diesen Leitlinien dazu beitragen, dass Gewalt frühzeitig erkannt wird und abgebaut wird oder gar nicht erst entsteht. Gewalt entsteht nicht zufällig Gewalt kann sich z.b. entwickeln, weil die Beteiligten nicht gleich stark sind oder nicht die gleichen Befugnisse haben. Hier gibt es Macht und Ohnmacht. weil Spannungen und Missverständnisse nicht besprochen und geklärt werden. weil sich die Beteiligten überfordert fühlen. Was ist Gewalt? Alle Beteiligten können sowohl Täter als auch Opfer von Gewalt sein! Seite 2
3 Gewalt hat viele Formen Die Formen von Gewalt sind vielfältig, oft finden gewalttätige Aktionen verdeckt statt. Deshalb ist es wichtig, aufmerksam darauf zu achten, wie wir miteinander und wie auch die Menschen, die von uns begleitet werden, miteinander umgehen. Manchmal erzeugt gerade das gut Gemeinte Gewalt. Es ist nicht möglich, alle Situationen aufzuzeigen, in denen Menschen Gewalt ausüben oder empfinden. Zwar gibt es strafrechtlich zu verfolgende Tatbestände, aber gerade die subtileren Formen von Gewalt, sind oft nur schwer nachzuweisen. Vor allem aber ist das Empfinden von Menschen sehr unterschiedlich, das bedeutet, die Grenze, wann etwas als Gewalt empfunden wird, kann unter Beteiligten mit völlig unterschiedlichen Maßstäben beurteilt werden. Einige Beispiele für Gewalt : Demütigung: Wer den anderen beschämt, willkürlich beschuldigt, bloß stellt oder sich verachtend verhält, übt Gewalt aus. Unzureichende medizinische und/oder pflegerische Versorgung: Wer medizinische oder pflegerische Bedürfnisse übersieht, Fehl- oder Mangelernährung oder auch mangelhafte Wundversorgung zulässt, der übt Gewalt aus. Quälen: Beleidigungen, Einschüchterung, aber auch provozierendes Verhalten sind Formen von Gewalt. Unterbindung der Selbstbestimmung: Vorgegebene starre Tagesstrukturen wie z.b. Essenszeiten, Essensauswahl, Schlafenszeiten, Essenszwang und das Ignorieren der Individualität unterbinden das Selbstbestimmungsrecht und können als Gewalt erlebt werden. Eingriff in die Privatsphäre: in die Privatsphäre eingreifen, bedeutet Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Auch gezwungen zu werden, sein gewohntes Umfeld aufzugeben, kann als Gewalt erlebt werden. Missbrauch von Machtpositionen: Wer seine Macht ausnutzt bzw. missbraucht, z.b. im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung oder Bevollmächtigung, handelt gewalttätig. Materieller Missbrauch: Gewalt ist, wenn abhängigen Menschen der Zugang zu Verträgen und Eigentum versperrt wird oder wenn nicht sorgfältig mit ihrem Eigentum umgegangen wird. Sexuelle Gewalt: Verletzung der Intimsphäre, sexuelle Bemerkungen oder Übergriffe sind Gewalt. Tätlicher Angriff: Wer jemand anderen tätlich angreift, z.b. schlägt oder kratzt, der handelt gewalttätig. Seite 3
4 Wenn Bewohner oder Patienten untereinander Gewalt ausüben Für viele Bewohnerinnen und Bewohner ist auch die Situation eines Zusammenlebens mit Menschen, die sie sich nicht selbst ausgesucht haben, immer wieder voller Spannungen. Es ist professionelle Aufgabe, sie dabei zu unterstützen, mit schwierigen Situationen umgehen zu lernen und nicht gewalttätig zu werden. Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf ein sicheres Zuhause. Mögliche Ursachen für Gewalt unter Bewohnern oder Patienten: Strukturelle Bedingungen: Wohngruppengröße Zusammensetzung der Wohngruppe Mehrbettzimmer Überversorgung gut gemeinte therapeutische und pädagogische Konzepte, die in der Selbstbestimmung eingrenzen Personalsituation (Qualität und Quantität) Individuelle Bedingungen Angst Wahrnehmungs- oder Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen Schwierigkeiten, Gefühle zu verstehen und zuzuordnen Verständigungsschwierigkeiten Unter- oder Überforderung medizinische/gesundheitliche Beeinträchtigungen Wenn Sie Gewalt beobachten: Sprechen Sie den Betreffenden auf Ihren Eindruck an. Klären Sie, ob Ihre Einschätzung richtig ist. Hören Sie aufmerksam zu! Sehen Sie genau hin! Beziehen Sie eindeutig Position. Haben Sie nicht für alles und jeden Verständnis. Seite 4
5 Wenn Sie in eine gewalttätige Situation eingreifen: Menschen, die auf professionelle Hilfe angewiesen sind, haben ein Recht auf Personal, das mit ihren Spannungen und auch aggressiven Verhaltensweisen umgehen kann. Lassen Sie sich nicht provozieren. Bleiben Sie ruhig. Vermeiden Sie Vorwürfe, Belehrungen und Drohungen. Denken Sie auch an Ihre Sicherheit. Versuchen Sie nicht den Bewohner zu beherrschen. Nehmen Sie eine wertschätzende Haltung ein. Achten Sie auf Ihre Körpersprache und Ihre Stimme. Sorgen Sie dafür, dass Schaulustige sich vom Ort entfernen. Nutzen Sie die Schulungsangebote in Deeskalationstechniken. Wenn Sie selbst als Mitarbeiter/in betroffen sind: Mitarbeitende haben ein Recht auf einen Arbeitsplatz, an dem ihre Unversehrtheit gewährleistet ist. Informieren Sie in jedem Falle umgehend Vorgesetzte und Teamkollegen. Dokumentieren Sie das Geschehen und erstatten Sie ggf. Anzeige. Nehmen Sie Angebote, das Geschehen zu verarbeiten, wahr (diese können intern über die entsprechenden Begleitenden Dienste vermittelt werden). Es gibt Situationen, in denen Sie vielleicht unsicher sind, ob Sie achtsam genug waren. Konnten Sie zu Entspannung beitragen oder haben Sie vielleicht selbst zu mehr Spannung beigetragen? Vielleicht mussten Sie auch richterliche Anordnungen, wie z.b. freiheitsentziehende Maßnahmen umsetzen oder medizinische Anordnungen, bei denen Sie diese nur mit verbalem oder körperlichem Nachdruck umsetzen konnten. Solche Situationen können ein schlechtes Gefühl auslösen und belasten. Keiner ist perfekt. Es ist wichtig, immer wieder mit anderen darüber zu sprechen, wie man selbst und andere das eigene Handeln einschätzen. Sprechen Sie bitte umgehend mit einer Person Ihres Vertrauens oder noch besser direkt mit Ihren Teamkollegen, damit Sie kollegiales Feedback bekommen und mit Ihrem Team überlegen können, wie Sie Sicherheit für schwierige Situationen im Alltag gewinnen können. Wenn Sie selbst in eine Situation gekommen sind, in der Sie Gewalt ausgeübt haben, verständigen Sie umgehend den Vorgesetzten und dokumentieren Sie das Geschehen schriftlich. Beides trägt zu einer sachgemäßen Klärung und Absprache der weiteren Vorgehensweise bei. Seite 5
6 Prävention Es ist wichtig, den unterschiedlichen Empfindungen von Menschen und Bewertungen von Situationen, mit Achtsamkeit und Respekt zu begegnen. Die Johannes-Diakonie Mosbach bietet regelmäßig Aus- und Weiterbildungen an, die die Mitarbeitenden für einen professionellen Umgang mit schwierigen Situationen qualifizieren. Mitarbeitende insbesondere mit begleitenden und pflegerischen Aufgaben, müssen sich jeden Tag neuen Herausforderungen stellen und können alleine durch die gegebene Situation schnell in Überforderungssituationen geraten. Deshalb sollen schwierige Situationen auch in Teamgesprächen, in Fallgesprächen bei der Supervision immer wieder offen besprochen und reflektiert werden können. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und einem professionellen Souveränität auch in herausfordernden Situationen. Es ist wichtig, dass Sie in Teambesprechungen auch Regelungen für wiederkehrende Situationen treffen. Beachten Sie strukturelle Bedingungen, die zu Spannung und Gewalt beitragen können und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen. Mitarbeitende sollen sich auch darin qualifizieren, sich selbst vor möglichen Angriffen adäquat schützen zu können. Deshalb gehört das Lernen professioneller Selbstverteidigung ebenso zu einer guten Prävention wie das professionelle Eingreifen in gewaltträchtigen Situationen im Sinne eines professionellen Deeskalationsmanagements. Nicht zuletzt sind die strukturellen Voraussetzungen in der Arbeitssituation der Mitarbeitenden und der Wohn- und Beschäftigungssituation für die Menschen, die wir begleiten, so zu gestalten, dass Strukturen so gestaltet werden, dass sie möglichst wenig gewaltförderliche Faktoren enthalten. Seite 6
7 Vereinbarungen und Regelungen in der Johannes-Diakonie Mosbach zum Umgang mit Gewalt A. Unternehmensweite Regelungen A. 1. Erklärung (Regelungen zu: Gewalt, Alkohol im Dienst, Schweigepflicht), die von jedem Mitarbeitenden zu unterschreiben ist A. 2. Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuelle oder körperliche Gewalt B. Bereichsspezifische Regelungen B.1. GB Wohnen Verfahrensanweisung Einarbeitung neuer Mitarbeiter (W632V107) Regelungen Einarbeitung neuer Mitarbeiter auf der Wohngruppe (W600F107) Dokumentationsblatt Freiheitsentziehende Maßnahmen (WF134F109) Verfahrensanweisung Freiheitsentziehende Maßnahmen (W017V109) Leitfaden Fixierung (W018V109) Antragsformular Freiheitsentziehende Maßnahmen (W120F109) Dokumentation von Fremdgefährdung und gravierenden Beeinträchtigungen anderer (W133F109) Gewaltverzichtsvertrag (Vereinbarung zwischen Bewohnern und Mitarbeitenden im FB5) Dokumentationsblatt besondere Ereignisse B.2. Berufsbildungswerk Leitfaden für den Umgang mit sexualisierter Gewalt/ sexuellem Missbrauch zulasten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Berufsbildungswerks (-A14) B.3. Geschäftsbereich Gesundheit KJPP: Risikomanagement Stationen (A) Gewalt/ Aggression KJPP: Risikomanagement Gewalt Verbarrikadieren in einem Raum ( ; Dr. med. Lang) Seite 7
8 Ansprechpartner und Beauftragte Jede/r, der Gewalt beobachtet oder davon betroffen ist, sollte sich zunächst vor allem an eine Person seines Vertrauens wenden. In jedem Bereich der Johannes-Diakonie Mosbach werden vertrauenswürdige und qualifizierte Personen benannt, die für Menschen mit Behinderungen und für Mitarbeitende als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Von den benannten Personen sollte mindestens eine nicht zur Leitung gehören. Beauftragte sind: Geschäftsbereich Wohnen Marianne Holzwarth Tel.: 06261/ Haus im Tal, Mosbach Gerhard Hacker Tel.: 06262/247 Haus im Tal, Mosbach Geschäftsbereich Beschäftigung Roland Fogel Tel.: 06261/ WfbM am Sportplatz, Mosbach Geschäftsbereich Gesundheit Albert Weidinger Tel.: 06261/ Gebäude des Berufsbildungswerkes Mosbach Geschäftsbereich Berufsbildungswerk Annette Bergmann Tel.: 06261/ Berufsbildungswerk Mosbach Seite 8
9 Geschäftsbereich Schulen Mario Kiefer Tel.: 06261/ Johannesberg Schule, Mosbach Zentralbereiche und Stabsstellen Kristina Tiek Tel.: 06261/ ZB Personal und Recht, Hauptverwaltung Mosbach Pfarramt Mosbach Pfarrerin Birgit Lallathin Tel.: 06261/ Pfarramt Mosbach Pfarrer Richard Lallathin Tel.: 06261/ Pfarramt Mosbach Pfarramt Schwarzach Pfarrerin Erika Knappmann Tel.: 06262/ Pfarramt Schwarzacher Hof Darüber hinaus stehen die Seelsorger der Johannes-Diakonie selbstverständlich als Gesprächspartner zur Verfügung. An wen außerhalb der Johannes-Diakonie Mosbach können sich Betroffene wenden? Menschen, die von uns begleitet und gepflegt werden, können sich auch direkt an die oben genannten Beauftragten wenden. Darüber hinaus können sie sich auch an eine Beratungsstelle, an die Pflegekasse, die Heimaufsicht oder auch an die Polizei wenden. Seite 9
10 Anhang: Unternehmensweite Regelung Erklärung Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich für meinen Dienst in der Johannes-Diakonie Mosbach auf folgende Regelungen ausdrücklich hingewiesen und zu ihrer genauen Beachtung verpflichtet wurde. 1. Es ist mir streng verboten, die mir in der Johannes-Diakonie anvertrauten behinderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen körperlich zu züchtigen oder zu misshandeln. Ebenso verboten ist die Aufnahme jedweder sexuellen Beziehung zu dem genannten Personenkreis, unabhängig davon, wer von beiden Teilen jeweils die Initiative hierzu ergreift. Bereits der Anschein eines sexuell gefärbten Kontaktes muss unter allen Umständen vermieden werden. 2. Es ist streng verboten, unter Alkoholeinfluss Dienst zu tun bzw. Alkohol während der Dienstzeit zu genießen. Dasselbe gilt für alle übrigen Rauschdrogen sowie für alle sonstigen Substanzen (z.b. Medikamente), sofern sie auf Grund ihrer Wirkungsweise und/oder Dosierung geeignet sind, eine ordnungsgemäße Dienstpflichterfüllung zu beeinträchtigen. 3. Ich habe über alles, was ich über Bewohner und Patienten in der Johannes-Diakonie erfahre, strenges Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach meinem Ausscheiden aus der Johannes-Diakonie. Informationen und Auskünfte über Klienten gegenüber Dritten, die zur dienstvertraglichen Aufgabenerfüllung gehören, müssen im Einzelfall eigenverantwortlich unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Geheimnis- und Datenschutzes wahrgenommen werden. Beispielhaft zu nennen sind hier die Vorschriften zum allgemeinen Datenschutz (DSG.EKD) und zum Sozialdatenschutz ( 78 SGB X) sowie die Vorschriften zum Schutz der Privatgeheimnisse ( 203 StGB) und der Betriebsgeheimnisse ( 3 Abs. 1 AVR.EKD). In Zweifelsfällen ist rechtzeitig entsprechender Rechtsrat einzuholen. Primärer innerbetrieblicher Ansprechpartner hierfür ist der Datenschutzbeauftragte. 4. Ich bin verpflichtet, besondere Vorkommnisse, insbesondere strafbare Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unverzüglich meinen Dienstvorgesetzten zu melden. Ich bin darüber belehrt worden, dass die Nichtbeachtung dieser Regeln eine außerordentliche Kündigung und die strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Mir ist ein Exemplar dieser Regelung ausgehändigt worden. (Ort, Datum) (Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) Seite 10
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