Entstehung und Bedeutung der Sozialversicherungen für die Schweizer Frauen
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- Erwin Bader
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Entstehung und Bedeutung der Sozialversicherungen für die Schweizer Frauen Frauen - Sozialversicherungen, Visp, 10. Dez. 2014, Colette Nova, BSV Entstehungsgeschichte Schrittweise, nicht aufgrund Gesamtkonzept Für jede Sozialversicherung waren jeweils mehrere Anläufe nötig (Bsp. Mutterschaftsversicherung): Umwege prägten ihre Entstehung Pragmatisch: das politisch jeweils Machbare Herausragende Rolle der direkten Demokratie: Viele Volkabstimmungen (Referenden, Volksinitiativen) Einfluss der Geschichte: 1. und 2. Weltkrieg Föderalismus: Vor Bundeslösung gab es oft diverse kant. oder kommunale Vorläufer. Vorgehen nicht «dop down», sondern «bottom up»: Unter Einbezug vieler Akteure: Verbände, Institutionen, Gewerkschaften, Vereine, Interessensgruppen usw 2 1
2 Entstehungsgeschichte (2) Wichtige Funktion privater Organisationen: Im europ. Vergleich späte Schaffung von obligatorischen Versicherungen führte dazu, dass private Lösungen entstanden, insb.: Hilfskassen: um 1890 über 1000! Arbeitslosenkassen Krankenkassen Private Unfallversicherungen Pensionskassen Familienausgleichskassen Wichtige Rolle der Arbeitgeber und ihrer Verbände Arbeitsvertragliche Regelungen (Bsp. Mutterschaftsversicherung) Die so entstandenen Institutionen verzögerten/verhinderten aber auch die Entstehung von obligatorischen Sozialversicherungen Auf Bundesebene: Rolle von Subventionen und Steuerbefreiung Privatassekuranz: Gründung der Schweiz. Rentenanstalt Rolle der Frauenorganisationen bei Entstehung der Sozialversicherungen Frauenorganisationen waren schon früh aktiv Trotz lange fehlendem Stimmrecht Wichtige Themen: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Witwenrenten Krankenversicherung Mutterschutz und Mutterschaftsversicherung Auch linke und Frauen-Organisationen vertraten lange eine traditionelles Frauenbild: Frau als Hausfrau und Mutter 4 2
3 Wichtige Etappen 1890: 1. Verfassungsartikel, für Krankheit- und Unfallversicherung 1902: Einführung der Militärversicherung 1912: KUVG, nach Ablehnung einer ersten Vorlage an der Urne (mit 70 % Nein-Anteil!): Unfallversicherung, als erste oblig. Sozialversicherung (1918:Suva) Krankenversicherung freiwillig (Subventionsgesetz): Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft 1912: BSV, als erstes Bundesamt Zwischenkriegsphase: Entstehung von vielen Pensionskassen 1924: Rahmengesetz für Subventionierung von Arbeitslosenkassen 5 Wichtige Etappen (2) 1925: Verfassungsgrundlage für AHV und IV 1931: Ablehnung einer Gesetzesvorlage für eine Alters- und Hinterlassenenversicherung (mit 60 %- Nein-Anteil!) 1939: Lohn- und Verdienstersatzordnung für Wehrmänner LVEO Modell und finanzielle Starthilfe für die AHV 1945: Verfassungsgrundlage für Mutterschaftsversicherung und Familienzulagen (Familienschutzartikel) 1947: Annahme AHVG, in Referendumsabstimmung (Rentenalter 65/65!), mit über 80 % Ja-Anteil 1948: AHV nimmt Tätigkeit auf 1959: Invalidenversicherung, als 2. Teil der 1. Säule, ab 1960 (ohne Referendum!) 6 3
4 Wichtige Etappen (3) 1964: Revision KUVG, Ausbau Leistungen KV 1966: Ergänzungsleistungen: Subventionsgesetz, kantonale Leistungen 1972: Verfassungsartikel zu 3-Säulen-Modell der AHI-Vorsorge 1976: Oblig. Arbeitslosenversicherung 1984: UVG, oblig. Versicherung für alle AN 1985: BVG, oblig. berufliche Vorsorge 1994: KVG, oblig. Krankenversicherung 1995: Volksabstimmung zur 10. AHV-Revision (gegen gewerkschaftl. Referendum): Splittig, Erziehungsgutschriften 2004: Einführung Mutterschaftsversicherung im Rahmen der EO (gekoppelt mit Erhöhung Leistungen für Dienstleistende) Nach Ablehnungen 1984 (Volksinitiative),1987 (im KUVG), 1999 (eigene Mutterschaftsversicherung) 7 Wichtige Etappen (4) 2004: Ablehnung 11. AHV-Revision 2006: BG über Familienzulagen (Rahmengesetz, Harmonisierung) 2010: Ablehnung Senkung Mindestumwandlungssatz BVG 8 4
5 Heutige Sozialversicherungslandschaft ist von dieser Geschichte geprägt Wichtige Rolle der Arbeitgeber: Haben in mehreren SV die Rolle von Durchführungsorganen Ihre Verbände führen wichtige Institutionen: Verbandsausgleichskassen (AHV/IV/EO/ALV/FamZ), Pensionskassen, Familienausgleichskassen Arbeitgeberbeiträge sind wichtige Finanzierungsquellen Starke Präsenz der Privatversicherer Berufliche Vorsorge Unfallversicherung Krankenkassen Zusatzversicherungen zu staatl. Basisversicherung Immer noch wichtige Rolle der Kantone: Durchführung: kant. Ausgleichskassen, IV-Stellen, SVA Gesetzgeber: Familienzulagen, Gesundheitswesen Betreiben Institutionen, die Leistungen erbringen: Spitäler, Schulen, Behinderteninstitutionen, Heime 9 Heutige Sozialversicherungslandschaft ist von dieser Geschichte geprägt (2) Sozialpartner nehmen gemeinsam Führungsfunktionen wahr: Suva Pensionskassen: Verbandseinrichtungen Verwaltungsrat der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO Aufsichtskommission der ALV Wichtige Rolle von privaten Akteuren: Verbände von Pensionskassen, Krankenkassen usw. Berufsverbände: Pensionskassenexperten usw. Eidg. Kommissionen: Beratungsfunktion: AHV/IV-, BVG-Kommission Auch Vertretung von Frauenorganisationen, Versichertenorganisationen, RentnerInnenorganisationen 10 5
6 Heutige Sozialversicherungslandschaft ist von dieser Geschichte geprägt (3) Wichtige Rolle der Gewerkschaften: Politisch (Beispiel Generalstreik 1918) Eigene Institutionen: Hilfskassen, Arbeitslosenkassen, Krankenkassen GAV Heutige Aufgaben der Gewerkschaften: Arbeitslosenkassen (Ungenutzte) Kompetenz, AHV-Ausgleichskassen zu gründen Mitwirkung bei parität. Führung von einigen AHV-Ausgleichskassen Krankenkassen: Keine Rolle mehr, da KK mit KVG geöffnet und verselbständigt 11 Heutiger Aufbau der schweiz. Sozialversicherungen Allgemeine Volksversicherungen: Ganze Bevölkerung ist versichert, unabhängig von Erwerbsstatus AHV, IV, EL, KV, FamZ, MV Arbeitnehmerversicherungen: Nur Erwerbstätige (meistens nur AN) sind versichert Leistungen: Erwerbsersatz, in Form von Taggeldern und Renten Sachleistungen EO, ALV, UV, BV Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge: Allg. Volksversicherung = 1. Etage Arbeitnehmerversicherung = 2. Etage (Ergänzung) Privates Sparen/Versicherung = 3. Etage (Ergänzung) Zusammenspiel Volksversicherung/Arbeitnehmerversicherung ist in den meisten Ländern üblich 12 6
7 Frauen und Entstehung der Sozialversicherungen Sozialversicherungen sind Kinder der Industrialisierung: Leistungen zuerst nur an Industriearbeiter (UV), also vorwiegend an Männer Von Arbeitgebern geführte freiwillige/private Vorläufer der heutigen Institutionen vor allem in Branchen, in denen vorwiegend Männer beschäftigt waren: schlechte Versicherungsabdeckung von Frauen Teilweise keine Leistungen an Frauen Sozialversicherungen widerspiegeln gesellschaftl. Verhältnisse: Stellung der Frauen in SV = Stellung der Frauen in Gesellschaft Konservative Einstellung lange vorherrschend: Ernährermodell: Mann erwerbstätig, Frau nichterwerbstätig, vom Mann ernährt 13 Frauen in Sozialversicherungen (2) Rechtliche Stellung der Frauen in Sozialversicherungen: Ausfluss dieses Frauenbildes! Bis zur 10. AHV-Revision: Rente für Männer, Zusatzrente für Ehefrauen. Subventioniert durch nicht-verheiratete Frauen Viele und gut ausgebaute abgeleitete Leistungen an Frauen: Witwenrenten: auch heute noch, sogar da, wo kein sozialpolit. Bedarf Frauen können ihre Partner hingegen weniger gut absichern: strengere Anspruchsvoraussetzungen für Witwerrenten AHV-«Gratisversicherung» für nichterwerbstätige Ehefrauen Hohe Leistungen an Männer: für Haushalt gedacht Kinderrenten in AHV: Hauptsächlich für Väter «Gemischte Methode» in IV Spezifische Leistungen an Frauen (Mutterschaft) erst spät Siehe Entstehungsgeschichte der heutigen EO-Lösung 14 7
8 Frauen und Sozialversicherungen heute Fortschrittliche Regelung in AHV (IV): Splitting, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Resultat: AHV ist eigentliche «Umverteilungsmaschine» von Männern zu Frauen BV: Splitting bei Scheidung (bald auch, wenn nach Rentenfall) Aber: Nach wie vor tieferes RA: 64 vs. 65 Jahre Negative Auswirkungen in oblig. BV: tiefere Renten! Durchwegs bessere Hinterlassenenleistungen für F als für M Gratisversicherung für nichterwerbstätige Ehefrauen in AHV/IV Ansonsten: Gleiche Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen 15 Beitragsaufteilung der 1. Säule 16 8
9 Aufteilung der Renten der 1. Säule 17 Ist die Reform Altersvorsorge 2020 für die Frauen zumutbar? Ist die Erhöhung des Referenzalters von 64 auf 65 Jahre zumutbar? Sind die Abstriche bei der Witwenrente zumutbar? 18 9
10 Die Errungenschaften der 10. AHV- Revision bleiben erhalten Eigener Rentenanspruch Das Splitting begünstigt die Frauen gegenüber den Männern (hälftige Aufteilung der Einkommen während den Ehejahren) - Rente vor Splitting: Franken (Durchschnitt) - Rente nach Splitting: Franken - Rente vor Splitting: Franken (Durchschnitt) - Rente nach Splitting: Franken Erziehungsgutschriften Betreuungsgutschriften 19 Frauen sind in der Beruflichen Vorsorge heute schlechter gestellt Frauen haben tiefere Pensionskassenrenten Durchschnittliche Altersrente : Franken Durchschnittliche Altersrente : Franken Sünden der Vergangenheit erklären dies teilweise bis 1995 durften Frauen, die bei Heirat die Erwerbsarbeit aufgaben, Barauszahlung verlangen. Wurde genutzt! Diskrimierung? Gesellschaftliche Rollenverteilung: Erwerbsunterbrüche, Teilzeit Wirkung Koordinationsabzug BV gleicht Unterschiede im Gegensatz zur AHV nicht aus Allerdings: Grundkonzept des Leistungsziels Direkte Benachteiligung im BVG-Miniumum Tieferes Rentenalter = tiefere Renten, tieferer Einkaufsanspruch 20 10
11 Sind Frauen in der Beruflichen Vorsorge heute wirklich schlechter gestellt? Frauen erhalten auch mehr Hinterlassenenrenten (= von Männer-Altersrenten abgeleitete Rentenansprüche) als Männer Frauen beziehen vermutungsweise oft Mittel aus den Freizügigkeitseinrichtungen (nach Aufgabe Erwerbstätigkeit oder Pensenreduktion) diese Leistungen erscheinen deshalb nicht in der PK-Statistik, obwohl es Mittel aus der BV sind Es gibt nicht nur notwendige Teilzeit infolge Kinderbetreuung, sondern auch viel freiwillige Teilzeit Ok, das ist freie Wahl. Gewinn: freie Zeit Aber die deshalb tieferen Renten sind nicht diskriminierend! «Ausgleich» durch Vollzeitbeschäftigte/Höherverdienende wäre diesen gegenüber ungerecht 21 Gezielte Massnahmen für Frauen in der Reform Altersvorsorge 2020 Bei Scheidung im Rentenalter oder nach Invalidität Aufhebung der Benachteiligung von geschiedenen Witwen durch Schaffung eines Rentenanspruchs (Botschaft vom ) Höhere Renten durch Rentenalter 65 im BVG-Bereich 1 Jahr länger Zins auf dem ganzen bisher angesparten Guthaben 1 Jahr längere Beitragszahlungen Höherer Umwandlungssatz (je nach Reglement) Rentenverbesserung im BVG-Minimum: 4-5 % Neuregelung des Koordinationsanspruchs Verbesserung für Teilzeitbeschäftigte und Mehrfachbeschäftigte Weitere Verbesserungen durch stärkere Erwerbsbeteiligung 22 11
12 Fragen Ist es nicht widersprüchlich: einerseits Privilegien (Rentenalter 64, Gratis-Versicherung in AHV, grosszügige Witwenrentenansprüche) zu verteidigen, die auf veraltetem Frauenbild (Ernährermodell) gründen? notabene inklusive Nachteile, die sich aus RA 64 in BV ergeben aber gleichzeitig zu beklagen, dass Frauen tiefere BV-Renten haben?.. und gleichzeitig Lohngleichstellung zu fordern, also ein modernes Frauenbild zu fordern? Inwieweit trägt das Festhalten an solchen Privilegien gar dazu bei, das alte Frauenbild zu zementieren? Sollen Frauen nicht auch einen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung der AHV leisten, die sie ja privilegiert behandelt? Verbesserung über höhere Erwerbsbeteiligung anstreben Höhere eigene Leistungen (nicht über abgeleitete) 23 Informationen zur Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz (auch via
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