Planungen Silvester 2016/2017 in den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund

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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5261 vom 19. Oktober 2016 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/13226 Planungen Silvester 2016/2017 in den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 gab es neben Köln auch in Düsseldorf, Dortmund und am Bielefelder Boulevard. Mittlerweile hat der Kölner Polizeipräsident seine Planungen für Silvester 2016/2017 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Demnach sollen rund Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und 500 weitere Kräfte von Ordnungsamt und Sicherheitsdiensten dort für Sicherheit sorgen. Nähere Details als die durch die Presse vermittelten sind bisher nicht bekannt. Dies gilt auch für die entsprechenden Planungen für den Silvestereinsatz in den Städten Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5261 mit Schreiben vom 22. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der strafrechtlichen Ermittlungen hinsichtlich einschlägiger Übergriffe in der Silvesternacht 2015/2016 in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund und Köln (bitte Ausweisung für jede Stadt nach Zahl und Art der angezeigten Straftaten - hier reicht für Köln Ausweisung der Gesamtzahl nach Deliktsart -, Zahl der bisherigen Verurteilungen (unter Nennung jeweiliger Straftat, urteilendes Gericht, ob Haft- oder Nichthaftsache, ausgesprochene Strafe und Angabe zu Rechtskraft des Urteils bzw. Sachstand des Rechtsmittelverfahren); Zahl der noch anhängigen Verfahren (unter Nennung des Eingangs der Anklageschrift bei Gericht, vorgeworfene Straftaten und Verfahrensstand) und Zahl und Gründe von Einstellungen von Ermittlungsverfahren? Datum des Originals: /Ausgegeben: ( ) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Postfach , Telefon (0211) , zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter

2 I. Mit Stand vom lagen bei der Polizei Köln Strafanzei-gen mit insgesamt 1310 Geschädigten und Straftaten vor, von denen 513 Anzeigen (mit 662 Geschädigten) sexuell motivierte Tat-handlungen zum Gegenstand hatten. 1. UJs-Verfahren (sexuell motivierte Tathandlungen) Bei der Staatsanwaltschaft Köln waren mit Stand vom insgesamt 372 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung / Beleidigung auf sexueller Basis erfasst, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Die 372 Ermittlungsverfahren gliedern sich wie folgt: 215 UJs-Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung ( 177 StGB, davon 22 UJs-Vorgänge mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung) ein UJs-Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen ( 183 StGB) 156 UJs-Verfahren wegen eines Beleidigungsdelikts ( 185 StGB; auch mit Sexualbezug). Ein Großteil der UJs-Verfahren ist mangels weiterer Ermittlungsansätze, die zur Identifizierung von Beschuldigten hätten führen können, einge-stellt worden. Sollten sich insoweit neue Erkenntnisse ergeben, werden diese Verfahren wieder aufgenommen. 2. Js-Verfahren (sexuell motivierte Tathandlungen) Mit Stand vom waren bei der Staatsanwaltschaft Köln 60 Ermittlungsverfahren im Js-Register eingetragen, die sich gegen insge-samt 87 namentlich bekannte Beschuldigte richteten, denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung / Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. 6 Js-Verfahren betreffen den Vorwurf der Vergewaltigung. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsver-fahren durch die Staatsanwaltschaft Köln zusammengeführt. Bisher sind gegen fünf Beschuldigte, denen auch ein Sexualdelikt / eine Beleidigung auf sexueller Basis zur Last gelegt wurde, folgende Urteile ergangen: 103 Js 17/16: Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Köln vom Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und wegen Hehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der mit der Anklage noch erhobene Vorwurf der sexuellen Nötigung war aus tatsächlichen Gründen nicht nachweisbar. Da es sich um ein einheitliches Tatgeschehen handelte, erfolgte aus rechtlichen Gründen kein Teilfreispruch. 2

3 103 Js 99/16: Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Köln vom a) Beschuldigter 1: Der Angeklagte wurde wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beihilfe zu einer sexuellen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt (nicht rechtskräftig). b) Beschuldigter 2: Der Angeklagte wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt (rechtskräftig). 103 Js 52/16: Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - Köln vom Das Gericht erkannte den Angeklagten des Schwarzfahrens, des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes und des dreifachen Ladendiebstahls für schuldig und verurteilte ihn zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Monaten unter Freispruch im Übrigen. Im Berufungstermin vor dem Landgericht Köln am erfolgte die Rücknahme der zuvor eingelegten Berufung durch den Angeklagten und seinen Verteidiger. 103 Js 16/16: Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Köln vom Der Angeklagte wurde wegen zweifacher tätlicher Beleidigung sowie wegen Diebstahls und einer Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung erfolgte am das folgende Urteil des Landgerichts - kleine Strafkammer - Köln: Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz, Diebstahls (im besonders schweren Fall) und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. Im Übrigen erfolgte ein Freispruch (das Urteil ist nicht rechtskräftig). Mit Stand vom wurden Verfahren gegen insgesamt 54 Be-schuldigte eingestellt, denen eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbe-stimmung / Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. Gegen 50 Beschuldigte wurden die Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts und gegen vier Beschuldigte wegen unbekannten Aufent-halts vorläufig gemäß 154f StPO eingestellt. Sollte der Aufenthaltsort der Beschuldigten aufgrund der ergriffenen Fahndungsmaßnahmen be-kannt werden, werden die Ermittlungen wieder aufgenommen. 3. Verfahren insgesamt (alle Straftaten) Die Staatsanwaltschaft Köln hat insgesamt 333 Beschuldigte namentlich ermittelt und gegen diese 267 Verfahren eingeleitet. Die Zahl der Be-schuldigten ist höher als die Anzahl der Verfahren, weil z.b. mehrere Tatbeteiligte in einem Verfahren erfasst worden sind. Von den 267 Js-Verfahren sind 124 Verfahren zwischenzeitlich einge-stellt worden, davon 80 Verfahren, weil sich kein hinreichender Tatver-dacht hat begründen lassen. Weitere 29 Verfahren sind wegen unbe-kannten Aufenthalts der Beschuldigten vorläufig gemäß 154f StPO eingestellt worden. Die restlichen Einstellungen beruhen auf staatsan-waltlichen Opportunitätserwägungen gemäß 45 JGG, 153 ff. StPO. 3

4 Gegen 22 Beschuldigte ist Untersuchungshaft angeordnet worden. Gegen 35 der 333 Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Köln - vor-nehmlich wegen Eigentumsdelikten - Anklage vor dem Amtsgericht Köln erhoben. Gegen fünf Beschuldigte hat sie den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. 24 der 35 Angeklagten sind bislang verurteilt worden, davon 18 rechts-kräftig. Ein Angeklagter ist in Gänze freigesprochen worden. Gegen die übrigen Angeklagten sind die Strafverfahren noch bei Gericht anhängig. II. Mit Stand wurden beim Polizeipräsidium Bielefeld 20 Straf-anzeigen mit insgesamt 20 Straftaten bearbeitet. Fünf Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld waren gemäß einer Systemabfrage vom fünf Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexu-elle Selbstbestimmung / Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Die Verfahren gliedern sich wie folgt: UJs 36/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis UJs 23/16 - Tatvorwurf: Sexuelle Nötigung UJs 17/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis UJs 22/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis UJs 50/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis III. Mit Stand wurden beim Polizeipräsidium Dortmund 30 Straf-anzeigen mit insgesamt 35 Straftaten bearbeitet. Fünf Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Bei der Staatsanwaltschaft Dortmund waren gemäß einer Systemabfrage vom fünf Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexu-elle Selbstbestimmung / Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst. 4

5 Die Verfahren gliedern sich wie folgt: Js 328/16 - Tatvorwurf (gegen zwei Beschuldigte): Beleidigung auf sexueller Basis Das Verfahren wurde mangels Tatnachweises eingestellt Js 281/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis Die Anklageerhebung erfolgte am Das AG Dortmund verur-teilte den Angeklagten am wegen Beleidigung. Der Ange-klagte wurde verwarnt und muss 25 Arbeitsstunden ableisten. Das Urteil ist rechtskräftig Js 158/16 - Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlungen u. a. Die Anklageerhebung erfolgte am Das AG Dortmund verur-teilte den Angeklagten am wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit Beleidigung und zugleich Belästigung durch exhibitionistische Handlung in Tatmehrheit mit Hausfriedensbruch und zugleich versuchter Erschleichung von Leistungen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10,00. Das Urteil ist rechtskräftig UJs 1504/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis UJs 25/16 - Tatvorwurf: Beleidigung auf sexueller Basis und ver-suchter Taschendiebstahl IV. Mit Stand wurden beim Polizeipräsidium Düsseldorf 296 Strafanzeigen mit insgesamt 311 Straftaten bearbeitet. 103 Strafanzeigen hatten sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zusammengeführt, so dass mit Stand vom bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemäß einer Systemabfrage 62 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis erfasst waren, bei denen kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte (UJs-Verfahren). Vier Ermittlungsverfahren richten sich gegen insgesamt fünf namentlich bekannte Beschuldigte (Js-Verfahren). Informationen zu den durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführten Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung/Beleidigungen auf sexueller Basis ergeben sich aus der beigefügten Tabelle (Anlage). 5

6 2. Wie sehen in Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund und Köln die bisherigen polizeilichen Planungen und Vorbereitungen wie Konzepte, geplante Kräfteansätze, geplante Führungsstrukturen/BAO. etc. aus? 3. Auf welcher genauen Annahme und Lagebewertung für Silvester 2016/2017 errechnet sich der angekündigte Kräfteansatz von Polizeibeamten/innen in Köln (bitte unter Angabe, wie sich die Kräfte aus eigenen und fremden welcher Organisationseinheit zusammensetzen, wie viele in der AAO der PI1 und wie viele in der BAO eingesetzt sind, welche Einsatzabschnitte mit welcher Stärke und welchem Auftrag gebildet werden sollen; inwieweit bereits einer entsprechenden Kräfteanforderung vom LZPD entsprochen wurde)? 4. An welchen Orten in Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund werden technische Maßnahmen/Einsatz- und Führungsmittel (EFM) wie eingesetzt bzw. bereitgehalten, um ggfs. notwendige polizeiliche Maßnahmen zu erleichtern (z.b. Absperrungen; Lautsprecherfahrzeuge; etc.)? 5. In welcher Form und in welchem Umfang in Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund an Silvester 2016/2017 eine Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden (insb. Ordnungsamt und Sicherheitsdiensten sowie Bundespolizei) wie geplant und vorbereitet (bitte Angabe zu vom Land jeweils in ihrer Planung berücksichtigten Kräftestärken der anderen Behörden; stattgefundene Vorbereitungsgespräche; evtl. Zuständigkeitsvereinbarungen; geplante Zusammenarbeit etwa über gemeinsame Verbindungsbeamte; Austausch Kommunikationsmittel; Einsatz Vorranghandys, gemeinsame Streifen und Einsatzzentralen; etc.)? Die Fragen zwei bis fünf werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden prüfen bzw. entwickeln derzeit ihre Konzeptionen zur Bewältigung der Einsätze aus Anlass der Silvesterfeierlichkeiten zum Jahreswechsel 2016/2017. Dies umfasst auch die jeweilige Beurteilung der Lage sowie die anlassbezogene Einsatz- und Kräfteplanung. Die konkreten Einsatzkonzepte und Kräftedispositionen unterliegen - wie bei jedem polizeilichen Einsatz - grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Bekanntwerden der vom Fragesteller erbetenen einsatztaktischen Informationen zur Planung und Durchführung entsprechender polizeilicher Maßnahmen und der entsprechenden Kräfteansätze könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen, sich auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen, Gegenaktivitäten entsprechend zu planen und letztlich das Einsatzkonzept der Polizei zu unterlaufen. Im Übrigen verweise ich auf den mündlichen Bericht meines Hauses zum Tagesordnungspunkt 16 der 100. Sitzung des Innenausschusses im nicht öffentlichen Teil am Die Polizei in Nordrhein-Westfalen wird in enger Zusammenarbeit mit den übrigen für die Sicherheit verantwortlichen Behörden und Organisationen alle Anstrengungen unternehmen, um eine Wiederholung von Kriminalitätsphänomenen wie bei den Silvesterereignissen des Vorjahres zu verhindern. 6

7 Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext StGB;Taschendiebstahl Aktenzeichen StA Düsseldorf 70 JS 824/16 Verfahrensstand Beschuldigter 1: Einstellung mangels Tatnachweises Beschuldigter 2: Die Anklageerhebung erfolgte am wegen tateinheitlicher sexueller Nötigung ( 177 Abs. 1 Nr. 3) in drei Fällen in Tateinheit mit Raub bzw. versuchtem Raub in zwei Fällen. Der Angeklagte wurde erstinstanzlich vom Amtsgericht - Schöffengericht - in Düsseldorf wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dass der Angeklagte auch den Raub bzw. versuchten Raub begangen hat, hat sich dagegen nicht nachweisen lassen. Über die gegen das Urteil eingelegte Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Düsseldorf am entschieden und den Angeklagten freigesprochen, weil es ihn nicht hinreichend sicher als Täter identifiziert sah. Die zunächst fristwahrend von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision gegen das Urteil wurde nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen. Beleidigung auf sexueller Basis 70 Js 826/16 Einstellung mangels Tatnachweises StGB;Taschendiebstahl 70 Js 1359/16 Einstellung mangels Tatnachweises Beleidigung auf sexueller Basis 70 Js 1940/16 Die Anklageerhebung erfolgte unter dem wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung. Das Schöffengericht in Düsseldorf verurteilte den Angeklagten am wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen Beleidigung (auf sexueller Basis) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl als Bandendiebstahl 70 UJs 11/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung;Taschendiebstahl 70 UJs 37/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 46/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB;Taschendiebstahl 70 UJs 47/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Überfallartige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch eine Gruppe;Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl 70 UJs 50/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 54/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt

8 Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext Aktenzeichen StA Düsseldorf Verfahrensstand StGB 70 UJs 82/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 141/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 143/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 143/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 151/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 151/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 158/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 161/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 167/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 170/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 180/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 184/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 185/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB;Taschendiebstahl 70 UJs 186/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 187/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 188/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 189/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 190/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 191/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 192/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 193/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB;Taschendiebstahl von unbaren Zahlungsmitteln als 70 UJs 194/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Bandendiebstahl StGB 70 UJs 196/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 197/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 198/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 199/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 200/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 205/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 206/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 208/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 209/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB;Diebstahl 70 UJs 210/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 211/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt

9 Anlage zur KlA 5261 Sachstände Ermittlungsverfahren Silvesternacht 2015/2016 Düsseldorf Deliktklartext Aktenzeichen StA Düsseldorf Verfahrensstand StGB 70 UJs 212/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 213/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 214/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 217/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 221/16 Verfahren wegen andauernder Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. StGB 70 UJs 232/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 253/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 266/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 279/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 287/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung;Taschendiebstahl 70 UJs 290/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 292/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 297/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 301/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 302/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl als Bandendiebstahl 70 UJs 316/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 318/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 323/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis;Taschendiebstahl 70 UJs 326/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Beleidigung auf sexueller Basis 70 UJs 335/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung 70 UJs 338/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 355/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt StGB 70 UJs 366/16 Verfahren eingestellt, da Täter nicht ermittelt

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