Pressemitteilung. Bundesamt stellt Programm für 2016 vor. Berlin, Seite 1 von 2

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1 Pressemitteilung Berlin, Seite 1 von 2 Bundesamt stellt Programm für 2016 vor HAUSANSCHRIFT Frankenstraße Nürnberg PRESSESPRECHER Dr. Mehmet Ata TEL +49 (0) FAX +49 (0) pressestelle@bamf.bund.de Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am Freitag in Berlin seine Ziele für das Jahr 2016 dargelegt. BAMF-Leiter Frank-J. Weise, der stellvertretende Leiter Georg Thiel, der Vizepräsident Michael Griesbeck und die Leiterin der Verfahrens- und Prozessoptimierung, Katja Wilken-Klein, erklärten, dass die Behörde im Laufe des Jahres die Rückstände abbauen und neue Asylverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen wolle. Dafür wurde der Ablauf des Asylverfahrens neu konzipiert. Erste Erfahrungen mit dem neuen Ablauf hat das BAMF bereits in einem Modellprojekt in Heidelberg gesammelt. Künftig werden die meisten Asylverfahren in Ankunftszentren beginnen. Pro Bundesland wird es mindestens ein solches Zentrum geben. Anträge von Asylbewerbern aus unsicheren und sicheren Herkunftsländern werden dann in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern sollen in der sogenannten Wartezone des Ankunftszentrums bleiben. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive bittet die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits während der Antragstellung darum, einen Kurzlebenslauf auszufüllen. Dieser dient später als Grundlage für ein Erstgespräch mit einem Kundenberater des örtlichen Jobcenters. In den verbleibenden, oft komplexeren Fällen wird der Asylsuchende in eine Aufnahmeeinrichtung des Landes weitergeleitet und durchläuft das Asylverfahren in der zugeordneten BAMF-Außenstelle. Wir erreichen mit dem neuen Verfahren eine deutlich bessere Steuerbarkeit der Asylmigration, schnellere Verfahren und eine gute Arbeitsmarktintegration, sagte BAMF-Leiter Frank-J. Weise.

2 Seite 2 von 2 Im Laufe des Jahres wird das BAMF die Zahl seiner Stellen deutlich erhöhen von derzeit knapp auf Mit den dann Asyl-Entscheidern wird das Bundesamt wesentlich mehr Anträge bearbeiten können als bisher. Bereits in den vergangenen Monaten konnte das BAMF seine Produktivität deutlich steigern. Von rund 890 Entscheidungen pro Tag im ersten Halbjahr 2015 auf etwa am Ende des zweiten Halbjahres Durch Verbesserungen in der IT und eine enge Kooperation zwischen den jeweiligen Ländern und dem BAMF wird das Bundesamt effizienter arbeiten können. Der neue Ankunftsnachweis wird bereits an vier Standorten getestet ab Mitte Februar beginnt der sukzessive Rollout in die Fläche. Zudem wird es künftig möglich sein, Dolmetscher per Videokonferenz zu Asyl-Anhörungen zuzuschalten. So können regionale Engpässe vermieden werden. Ein neuartiges Buchungssystem wird sicherstellen, dass immer genau so viele Asylbewerber in die Asyl-Außenstelle des BAMF geladen werden, wie Kapazitäten vorhanden sind. Im Jahr 2016 wird der Bereich Integration von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen für das BAMF deutlich an Bedeutung gewinnen. Die Behörde rechnet nach derzeitigem Stand mit bis zu Teilnehmenden in den Integrationskursen das ist mehr als doppelt so viel wie Ein Film zum Integrierten Flüchtlingsmanagement steht auf der Homepage des Bundesamtes zur Verfügung:

3 Standorte des Bundesamtes zum Nordrhein-Westfalen Essen Düsseldorf Niederaußem/ Bergheim Flughafen MS/OS (Greven) Dortmund EZ Bonn Köln Oldenburg Bramsche Schleswig- Holstein Bremen Niedersachsen Unna Bad Berleburg Burbach Hessen Gießen Bremen Bielefeld Hamburg Kiel Hamburg Neumünster/ Boostedt Bad Fallingbostel Braunschweig Friedland Nostorf-Horst Thüringen Suhl Rheinland- Pfalz Mecklenburg- Vorpommern Sachsen- Anhalt Halberstadt Mühlhausen/ Th. Berlin Jena/ Hermsdorf Leipzig Berlin Brandenburg Chemnitz EZ Berlin Eisenhüttenstadt Sachsen Dresden Trier Ingelheim/ Bingena.R. Frankfurt/ Flugh. Büdingen Schweinfurt Bamberg Würzburg Bayreuth Lebach Saarland EZ Mannheim Baden- Württemberg Karlsruhe Heidelberg Ellwangen Reutlingen/ Eningen u.a. Zirndorf Nürnberg EZ Nürnberg Bayern Manching Augsburg Regensburg Feldkirchen Erding Deggendorf Passau (Koop. mit BPol) Meßstetten München Rosenheim (Koop. mit BPol) Freilassing (Koop. mit BPol) Aktuelle Standorte* des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Zentrale des Bundesamtes Standort davon neuer Standort im Jahr 2105/2016 * ggf. mehrere Liegenschaften an einem Standort möglich Im Jahr 2015 und 2016 neu eingerichteter Standort* mit Sonderaufgabe bzw. Zuweisung einer Sonderaufgabe zum Standort Ankunftszentrum Bearbeitungsstraße Entscheidungszentrum Warteraum VermessungsverwaltungenderLänderundBKG2015,eigeneBearbeitung;KartographieundLayout:BundesamtfürMigrationundFlüchtlinge,Stand:

4 Presseinformation Berlin, Seite 1 von 2 Entwicklung der Kennzahlen des BAMF HAUSANSCHRIFT Frankenstraße Nürnberg PRESSESPRECHER Dr. Mehmet Ata TEL +49 (0) FAX +49 (0) pressestelle@bamf.bund.de Der Vergleich der Kennzahlen des BAMF im Januar 2016 mit dem Vorjahresmonat belegt einerseits das enorm gewachsene Arbeitsvolumen für das Bundesamt, andererseits aber auch die bereits erfolgte Ausweitung der Kapazitäten im Bereich der Antragsannahme und - bearbeitung. Binnen eines Jahres hat sich die Zahl der EASY-Registrierungen nahezu verdreifacht. EASY ist ein Näherungswert für die Zahl der neu in Deutschland ankommenden Asylsuchenden, da registrierte Personen Deutschland wieder verlassen und in andere Länder weiterreisen können. Nicht auszuschließen ist darüber hinaus, dass sich Personen mehrfach registrieren lassen. Im gleichen Zeitraum war das Bundesamt in der Lage, die Zahl der angenommenen Asylanträge mehr als zu verdoppeln. Die Zahl der Entscheidungen über Asylverfahren konnte fast ve r-

5 dreifacht werden. Beide Kennzahlen belegen die stark gewachsenen Kapazitäten des BAMF sowie verbesserte Prozesse. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Verstärkung des Personals um etwa 900 Kräfte und die Eröffnung von rund 30 neuen Standorten seit Anfang In vier Entscheidungszentren werden einfach gelagerte, entscheidungsreife Fälle bearbeitet. Das Bundesamt hat zudem ein neues Ablaufmodell für das Asylverfahren entwickelt und an ersten Standorten (Ankunftszentren) erprobt. Die Asylsuchenden werden u. a. nach ihren He r- kunftsländern in Gruppen (Cluster) eingeteilt. Die einzelnen Abläufe verschiedener beteiligter Behörden werden durch die räumliche Nähe enger miteinander verzahnt. Dies verkürzt die Wartezeit der Antragstellenden. Klare Fälle werden in der Regel künftig innerhalb von 48 Stunden entschieden.

6 Integriertes Flüchtlingsmanagement Zielsystem Deutschland Integriertes Flüchtlingsmanagement in Deutschland

7 Der anhaltend hohe Zugang von Asylsuchenden nach Deutschland stellt die Landesund Bundesbehörden, aber auch die Kommunen vor große Herausforderungen. Bislang gab es keine deutschlandweite Gesamtsicht zur Steuerung und Bewältigung der daraus resultierenden Aufgaben. Das soll sich ändern mit einem integrierten Flüchtlingsmanagement. Dieses System Ankunftszentrum... leitet alle Asylsuchenden über bundesweite Ankunftszentren in das Asylverfahren.... stellt eine Registrierung aller Asylsuchenden sicher.... gewährleistet einheitliche, hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards im Asylverfahren.... integriert die Prozesse auf Bundes- und Landesebene.... beschleunigt das Gesamtverfahren und macht es leichter steuerbar.... treibt für Asylsuchende mit Bleibeperspektive die Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt voran. Dieses integrierte Flüchtlingsmanagement umfasst drei Phasen: 1.) Ankunft und Registrierung 2.) Asylverfahren 3.) Integration/Rückkehr oder Rückführung Phase 1: Ankunft und Registrierung Kerndatensystem Ankunft Ein Asylsuchender hat sein Herkunftsland verlassen und möchte in Deutschland Asyl bean- einem der deutschlandweiten Ankunftszentren weiter. Der Asylsuchende muss sich auch dann in einem der Ankunftszentren melden, wenn er nicht von der Polizei erfasst wurde. Denn die Ankunftszentren sind künftig der Zugangspunkt zum Asylverfahren in Deutschland und allen damit verbundenen Leistungen. und Registrierung Landes-/Bundespolizei

8 Erkennungsdienstliche Behandlung und Dublin-Prüfung Im Ankunftszentrum geben die Mitarbeiter die Daten des Asylsuchenden sofort in ein deutschlandweites, zentrales Kerndatensystem ein. Somit können alle Prozesspartner auf dieselben Daten zugreifen; die Daten müssen nur ein einziges Mal aufgenommen werden und stehen jederzeit zur Überprüfung bzw. weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Zugleich wird der Asylsuchende auch erkennungsdienstlich behandelt und vorhandene Ausweispapiere werden eingehend auf ihre Echtheit überprüft. Mit Hilfe der erkennungsdienstlichen Informationen gleichen die Mitarbeiter des Aufnahmezentrums auch ab, ob es sich um oder ob sonstige Sicherheitsbedenken bestehen. Diese frühzeitige erkennungsdienstliche Be- Erkennungsdienstliche Behandlung Ist die erkennungsdienstliche Untersuchung erfolgt, erhält der Asylsuchende einen sogenannten Ankunftsnachweis. Dieser berechtigt ihn zur Unterbringung und Versorgung in den Ankunftszentren sowie zum Beziehen von Leistungen. Aufenthalt im Ankunftszentrum Wie lange der Asylsuchende im Ankunftszentrum bleibt, hängt von seinem Herkunftsland ab Der Asylbewerber kommt aus einem unsicheren Herkunftsland, er hat somit eine gute Bleibeperspektive. In diesem Fall wird er in der Regel gleich am Folgetag das gesamte Asylverfahren durchlaufen. Der Asylbewerber kommt aus einem sicheren Herkunftsland. Sein Asylantrag wird also wahrscheinlich abgelehnt. In diesem Fall wird der Asylbewerber in die so genannte Wartezone des Ankunftszentrums geleitet und dort bis zum Ende seines Asylverfahrens bleiben. Nach der Ablehnung seines Asylantrags kehrt er in sein Herkunftsland zurück. Der Asylbewerber ist ein Dublin-Fall. Er wird in eine besondere Wartezone für Dublin-Fälle geleitet bis seine Überstellung in das zuständige EU-Land geregelt ist. In den verbleibenden, oft komplexeren Fällen wird der Asylsuchende in den nächsten Tagen in die zuständige Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet und durchläuft das Asylverfahren in der zugeordneten BAMF-Außenstelle. Asylverfahren BAMF die Asylverfahren in vielen Fällen bereits nach 48 Stunden abschließen.

9 Phase 2: Asylverfahren Integration Erstellung und Zustellung des Asylbescheids. Gleich bei Antragstellung wird eine elektronische Akte angelegt. Bei der Datenaufnahme voll erscheint. Bei der anschließenden Anhörung nimmt ein geschulter Entscheider die Asylgründe strukturiert auf und bewertet sie. Nach diesem Gespräch fordert der Entscheider bei Bedarf noch über alle notwendigen Erkenntnisse verfügt, entscheidet er über das Asylgesuch und erstellt den Asylbescheid. Je nach Art der Entscheidung verbleiben die Asylsuchenden in Deutschland und werden weiter in die Kommunen verteilt oder sie werden in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Integrationskurs Kommunale Lotsenstruktur Volkshochschule Organisationen Vereine Bürgerinnen und Bürger Erstgespräch im Jobcenter Phase 3: Integration/Rückkehr oder Rückführung In dieser Phase ist es Ziel des BAMF, Menschen mit positivem Asylbescheid gut und schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das bedeutet vor allem die nahtlose Aufnahme in den steller mit guter Bleibeperspektive bereits während der Antragstellung darum, einen Kurzlebenslauf auszufüllen. Dieser dient später als Grundlage für ein Erstgespräch mit einem Kundenberater des örtlichen Jobcenters. Dafür bietet das BAMF allen Asylsuchenden, deren Antrag anerkannt wurde, einen Integrationskurs an, damit sie deutsche Sprachkenntnisse und Wissen über die deutsche Kultur erwerben. Das BAMF bietet diesen Kurs ebenfalls Asylsuchenden an, die noch im Asylverfahren sind und eine besonders gute Bleibeperspektive haben. Zudem erweitern die Kommunen bereits bestehende Lotsenstrukturen oder etablieren - ger sind hier bereits aktiv und stellen auch künftig wichtige Partner für BAMF und BA dar. Asylsuchende mit negativem Asylbescheid, Dublin-Fälle sowie Asylsuchende, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, werden von den zuständigen Ausländerbehörden konse- Fazit Das integrierte Flüchtlingsmanagement bietet eine Lösung für die anhaltend großen Heraus- - Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden und bindet die vielen Helfer ein, die ebenfalls einen maßgeblichen Beitrag leisten.

10 Notizen Notizen Bei weiterem Interesse zum integrierten Flüchtlingsmanagement in Deutschland schauen Sie unser Video an unter

11 Presseinformation Berlin, Seite 1 von 2 HAUSANSCHRIFT Frankenstraße Nürnberg PRESSESPRECHER Dr. Mehmet Ata TEL +49 (0) FAX +49 (0) Integriertes Identitätsmanagement mit Ankunftsnachweis des BAMF pressestelle@bamf.bund.de Mit dem integrierten Identitätsmanagement werden Flüchtlinge am ersten Kontaktpunkt eindeutig in einer zentralen Datenbank registriert und erhalten einen Ankunftsnachweis. Das integrierte Identitätsmanagement setzt sich aus folgenden drei Kernbestandteilen zusammen: Ankunftsnachweis Kerndatensystem Ersterfassung 1. Ersterfassung Alle Behörden auf Bundes- und Landesebene (BAMF, Erstaufnahmeeinrichtungen, Bundespolizei, Landespolizei), die Erstkontakt zu Asylsuchenden haben, können diese auch erfassen. Die Erfassung erfolgt an voll ausgestatteten Erfassungsstationen mit Fingerabdruckscanner, Kamera und Passprüfgerät oder bestehenden entsprechend ausgestatten Systemen bei der Polizei. Es werden bei der Erstregistrierung nur Daten mit behördenübergreifender Relevanz erfasst (z. B. Name, Alter, Herkunftsland etc.) sowie ein Digitalbild und Fingerabdrücke; zusätzliche Daten werden erst später im Antragsprozess von den zuständigen Behörden ergänzt (z.b. berufliche Qualifikationen). Bei jeder Erfassung neuer Identitäten erfolgt mittels Fingerabdruck ein biometrischer Abgleich mit bereits gespeicherten Identitäten zur Vermeidung von Mehrfachregistrierungen.

12 2. Kerndatensystem Die an der Erfassungsstation erhobenen Daten werden im Kerndatensystem abgespeichert. Hier abgelegte Daten stehen verschiedenen Behörden sofort zur Verfügung, die ein berechtigtes Interesse an den Daten haben. Durch die frühe Verfügbarkeit von Informationen über die Flüchtlinge ergibt sich eine bessere Planbarkeit für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Ländern, den Asylverfahren beim BAMF und für Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration bei der Bundesagentur für Arbeit. 3. Ankunftsnachweis und Identitätsfeststellung Jeder Flüchtling erhält nach erfolgter Registrierung einen Ankunftsnachweis mit seinen Stammdaten, einem Digitalbild, der zuständigen Aufnahmeeinrichtung sowie einer eindeutigen ID- Nummer des Ausländerzentralregisters. Der Ankunftsnachweis dient zusammen mit der hinterlegten Identität als Zugangsschlüssel für staatliche Leistungen (Unterbringung, Verpflegung, Gesundheit, Geldleistungen). Durch die hinterlegten Informationen der zuständigen Aufnahmeeinrichtung ist eine einfache regionale Zuordnung und örtliche Beschränkung der Leistungen möglich. Die Identitätsfeststellung eines Flüchtlings kann sowohl durch den Ankunftsnachweis offline als auch durch eine Abfrage der Identität im Kerndatensystem und den Abgleich von Fingerabdrücken online erfolgen. Welche Vorteile ergeben sich aus dem Identitätsmanagement? Vermeidung von Doppelanlagen durch mehrfache Erhebung der Personendaten an verschiedenen Stellen des Aufnahme-, Asyl- und Integrationsprozesses bei Bund, Ländern und Kommunen Vermeidung von Missbrauch durch Mehrfachregistrierungen (z. B. durch Mehrfachbezug von Leistungen mit verschiedenen Identitäten) Verbesserte Planbarkeit durch Transparenz über Personen und Aufenthaltsorte (Unterkunft) Steuerung von Asylsuchenden durch Bindung von Sach- und Geldleistungen an den Besitz des Ankunftsnachweises, inklusive Leistungsgewährung nur bei Aufenthalt in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung Wie weit ist die Umsetzung des Identitätsmanagements? Die Implementierung und der Test der Grundfunktionalität (Registrierung und Druck Ankunftsnachweis) sind abgeschlossen. Seit Ende Januar läuft eine Pilotierung an fünf Standorten: Berlin, Heidelberg, Herford, Bielefeld und Zirndorf mit aktuell bereits über 100 ausgestellten Ankunftsnachweisen. Der flächendeckende Rollout von bis zu Registrier- und Ankunftsnachweis-Stationen erfolgt ab Mitte Februar bis Ende Juni 2016 in allen Bundesländern. Parallel dazu werden die Systeme von Bund, Ländern und Kommunen zur Übernahme von Daten sukzessive an das Kerndatensystem angebunden.

13 Presseinformation Berlin, Seite 1 von 1 Factsheet: Ankommen -App HAUSANSCHRIFT Frankenstraße Nürnberg PRESSESPRECHER Dr. Mehmet Ata TEL +49 (0) FAX +49 (0) pressestelle@bamf.bund.de Allgemeines: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Goethe-Institut die App Ankommen für Flüchtlinge entwickelt. Sie ist ein umfassender Wegbegleiter für die ersten Wochen in Deutschland. Ankommen steht in den Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch und Deutsch zur Verfügung und ist nach dem Download auch ohne Internetzugang nutzbar. Es gibt Versionen für Android- und ios-handys. Inhalte der App: Die App beinhaltet Informationen zum Asylverfahren und zum Arbeitsmarktzugang, zum Leben in Deutschland sowie einen Online-Sprachkurs. Das Kapitel Leben in Deutschland greift lebensnahe Themen auf: Wer kann mich beraten? Wann muss mein Kind in die Schule? Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr? Mehrere Texte dieses Kapitels behandeln das politische und rechtliche System in Deutschland, die Religionsfreiheit oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Resonanz: Die App wurde bereits mehr als Mal heruntergeladen. Ausblick: Die App soll laufend weiterentwickelt werden. Der Teil zum Asylverfahren wird stetig aktualisiert, der Sprachkurs des Goethe-Instituts sukzessive um sechs weitere Kapitel ergänzt. Es kommen neue Kapitel hinzu, beispielsweise zum Thema Gesundheit. Die App wird in den kommenden Wochen überall dort, wo sich Flüchtlinge aufhalten, b e- worben: In Erstaufnahmeeinrichtungen, BAMF-Außenstellen, Arbeitsagenturen und Jobcentern, Ausländerbehörden sowie bei Integrationskursträgern und in Migrationsberatungsstellen.

14 Presseinformation Berlin, Seite 1 von 2 Integration von Asylbewerbern und Schutzberechtigten HAUSANSCHRIFT Frankenstraße Nürnberg PRESSESPRECHER Dr. Mehmet Ata TEL +49 (0) FAX +49 (0) pressestelle@bamf.bund.de 1. Ausgangslage Im Jahr 2015 wurden rund Erstanträge auf Asyl beim Bundesamt gestellt (155 Prozent mehr als 2014) und 1,1 Millionen Asylsuchende im EASY-System registriert. Die Schutzquote liegt für das Gesamtjahr 2015 bei 49,8 Prozent. Dabei ist der Anteil an Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zum Ende des Jahres stark gestiegen. Im Jahr 2016 wird die Frage der Integration noch stärker ins Zentrum der Debatte rücken. Schneller und nachhaltiger Zugang zum Arbeitsmarkt und sprachliche wie gesellschaftliche Integration müssen gleichberechtigt und parallel nebeneinander gelingen. Die Schwerpunkte des Bundesamtes 2016 orientieren sich d a- ran. 2. Wertevermittlung als Querschnittsthema Eine gemeinsame, für alle gleichermaßen gültige Wertegrundlage ist unabdingbar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden. Das Bundesamt verfolgt bei der Frage der Wertevermittlung für Flüchtlinge einen Mehrebenen-Ansatz. Informationsmaterialien und ergänzende Formate für die Wertevermittlung: App Ankommen zur Erstorientierung: bereits verfügbar; Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi Broschüre Das Grundgesetz - Basis unseres Zusammenlebens (in Vorbereitung, Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) Videos zur Grundgesetz-Broschüre (in Vorbereitung) Gesprächsleitfaden für die Vermittlung von Inhalten des Grundgesetzes (in Vorbereitung) Der Orientierungskurs (60 Stunden, Teil des Integrationskurses) verfolgt Vermittlung grundlegender Werte bereits als übergreifendes Ziel. Modul Wertevermittlung für sprachliche Erstorientierungsangebote (in Vorbereitung) 3. Ausbau allgemeiner und berufsbezogener Sprachförderung Stand 2015: Bereits im Jahr 2015 bildet sich die gestiegene humanitäre Zuwanderung im Integrationskurs ab (rund Personen aus dem Bereich humanitäre Zuwanderung

15 von insgesamt rund neuen Teilnehmern). Die Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ist ein weiterer wichtiger Schritt. Planung 2016: Seit November 2015 gibt es allein von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive rund Anträge auf Zulassung zum Integrationskurs die Tendenz ist stark steigend. Insgesamt werden für 2016 nach derzeitigem Stand bis zu potenzielle Integrationskursteilnehmer erwartet (alle Statusgruppen). Dies wird sich auch in der b e- rufsbezogenen Sprachförderung niederschlagen, die auf dem Integrationskurs aufbaut. Es werden ca Teilnehmer prognostiziert (=vierfache Teilnehmerzahl im Vergleich zu 2015). Finanzierung: Im Haushalt stehen aktuell rund 559 Millionen Euro für den Integrationskurs zur Verfügung (2015: ca. 269 Millionen Euro). Für die berufsbezogene Sprachförderung stehen im Jahr 2016 insgesamt 292 Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltliche Planung 2016 für den Integrationskurs Schwerpunkt Ausrichtung Arbeitsmarkt Verzahnung mit Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung: Schon während des Integrationskurses sollen die Teilnehmenden mittels Tätigkeiten in Lehrwerkstätten und Praktika und weiterer Unterstützungsmaßnahmen fit für den Arbeitsmarkt gemacht werden. Auf diese Weise werden die Deutschkenntnisse durch praktische Anwendung gefestigt und ausgebaut. Jobcenter und Arbeitsagenturen haben die Möglichkeit, durch intensive und frühzeitige Feststellung der Kompetenzen den weiteren Berufs- bzw. Ausbildungsweg der Teilnehmenden zu planen. Entsprechende Modellprojekte starten im 2. Quartal Überarbeitung konzeptioneller Grundlagen: Das Rahmencurriculum für Integrationskurse wird mit Blick auf die Arbeitsmarktintegration angepasst, um sowohl eine Anschlussmöglichkeit in die berufsbezogene Sprachförderung sicherzustellen als auch den Weg in den Arbeitsmarkt generell zu beschleunigen. 4. Projektförderung: Vielfältige und flexible Unterstützung gesellschaftlicher Teilhabe vor Ort: Die Projektförderung des Bundesamtes richtet sich nicht an spezielle Zielgruppen, sondern nimmt das Zusammenleben vor Ort insgesamt in den Blick. Der Haushaltsansatz wurde von 16,9 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 34 Millionen Euro im Jahr 2016 verdoppelt. Inhaltliche Schwerpunkte 2016: Lotsen- und Mentorenprojekte: praktische Unterstützung und Orientierung im Alltag Integration durch Sport (Programm durchgeführt mit dem Deutschen Olympischen Sportbund; 2015: 5,4 Millionen Euro / 2016: 11,4 Millionen Euro) Frauenkurse als niederschwelliges Angebot Multiplikatorenschulungen für Ehrenamtliche zur Qualifizierung und Professionalisierung Migrantenorganisationen als Partner: Förderung migrantischer Dachorganisationen sowie lokaler Netzwerke von Migrantenorganisationen hinsichtlich Strukturaufbau Unterstützung der Flüchtlingsarbeit von Moscheegemeinden in Zusammenarbeit mit muslimischen Dachverbänden der Deutschen Islamkonferenz

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