Rettungsdienst bei besonderen Polizeilagen
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- Philipp Adenauer
- vor 6 Jahren
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1 Rettungsdienst bei besonderen Polizeilagen 1. Grundsätzliches Die Anschläge in Paris im Jahr 2015 und in Brüssel im Jahr 2016 haben deutlich gemacht, dass Europa und damit auch Deutschland immer mehr in das Fadenkreuz des weltweiten Terrorismus gerät. Auch der Amoklauf in München zeigte, dass hier eine Differenzierung erst sehr spät möglich war und daher lange Zeit von einer Terrorlage ausgegangen werden musste. Die Betrachtung von Rettungsdiensteinsätzen in diesem Zusammenhang hat die Notwendigkeit aufgezeigt, auch für den saarländischen Rettungsdienst, in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Polizei, einige grundsätzliche Handlungsvorgaben für den Umgang mit solchen Situationen aufzustellen. Die möglichen Szenarien werden unter dem Begriff besondere Polizeilagen zusammengefasst und sind bewusst relativ allgemein gehalten, da es in der Regel in der Erstphase eines solchen Einsatzes nicht möglich ist, die Lage genauer zu klassifizieren. Daher sollten die Vorgaben sowohl für Terror bzw. Terrorverdacht aber auch für sonstige unklare Lagen wie zum Beispiel Amok Anwendung finden können. Rettungsdienstliche Einsätze bei besonderen Polizeilagen erfordern eine rechtzeitige Lageinformation und Lagebewertung für den Rettungsdienst. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei ist notwendig. eine spezielle und angepasste Einsatztaktik und damit eine besondere Vorgehensweise, Ausstattung und Qualifizierung der eingesetzten Rettungskräfte. Der Rettungsdienst ist in besonderen Polizeilagen supportiv (unterstützend) tätig die Federführung des Einsatzes liegt bei der Einsatzleitung der Polizei. Die Sicherheit der eigenen Einsatzkräfte ist essentiell. 2. Kommunikation Rettungsdienstliche Einsätze bei besonderen Polizeilagen können nur bei rechtzeitiger Lageinformation und Lagebewertung sicher und angemessen durchgeführt werden. Hierzu ist auf allen Arbeitsebenen, v.a. jedoch auf den Führungsebenen, eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei und eine frühzeitige Information und Einbindung des Rettungsdienstes bzw. der Integrierten Leitstelle Saar bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten unerlässlich. 2.1.Erstinformation der Integrierten Leitstelle Ein vorab festgelegter Zeitpunkt zur Informationsweitergabe von polizeilichen zu rettungsdienstlichen Aufgabenträgern und Führungsstrukturen kann bei besonderen Einsatzlagen nicht allgemein definiert werden. Die Informationsweitergabe ist von der konkreten Einsatzlage und Gefährdungssituation abhängig und kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden. Erster Ansprechpartner zur Informationsweitergabe bei besonderen Einsatzlagen ist die Integrierte Leitstelle des Saarlandes (ILS). Eine Informationsweitergabe an die ILS erfolgt: grundsätzlich so früh wie möglich, wenn die Notwendigkeit einer Patientenversorgung im Einsatzverlauf absehbar ist (ggfs. zunächst nur auf Ebene der Schichtführung) zeitgleich bei einer ausgedehnten Informationsweitergabe im internen Bereich der Sicherheitsbehörden (beispielsweise bei weitreichenden Alarmierungen von Einsatzkräften der Polizei mit unvermeidbarer Außenwirkung etc.). spätestens ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Polizei, einen Sachverhalt öffentlich zu machen. Es ist in jedem Fall zu verhindern, dass die Rettungsdienste relevante Sachverhalte aus den Medien erfahren. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rettungsdienst strebt das Landespolizeipräsidium eine frühzeitige Informationsweitergabe grundsätzlich an. Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten, u.a. wegen einer erforderlich werdenden Geheimhaltung (ggf. Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 1
2 auch gegenüber eigenen Einsatzkräften), kann es erforderlich sein, im Einzelfall Informationen noch nicht vollständig weiterzugeben. 2.2.Kommunikation ILS - FLZ Ansprechpartner für Informationen von der Führungs- und Lagezentrale der saarländischen Polizei (FLZ) an die ILS Saar ist der jeweilige Führungsdienst. Es liegt in seinem Ermessen, je nach Lage einen speziellen Bearbeiter für die akute Lage zu benennen und diesen auch gegenüber der FLZ als weiteren Ansprechpartner zu benennen. Alle Mitarbeiter der ILS Saar durchlaufen in Vorbereitung auf ihrer Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung. Wichtigste Maßnahme in der Erstphase eines derartigen Einsatzes ist die abgestimmte Festlegung eines Anfahrtspunktes für den Rettungsdienst inklusive des Anfahrtsweges. Dies soll einerseits größtmögliche Sicherheit für die Kräfte des Rettungsdienstes garantieren, andererseits verhindern, dass die Polizei in Ihren taktischen Möglichkeiten durch anfahrende Kräfte eingeschränkt wird. Zudem sollten hier Verhaltensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht (z.b. Verzicht auf Sondersignal stiller Rettungsdienst ) weitergegeben werden. Weiterhin ist auf Ebene der beiden Leitstellen auf eine schnellstmögliche Abstimmung der Kräfte vor Ort hinzuwirken. Beide Leitstellen gewährleisten den gegenseitigen und ständigen Informationsaustausch. Wichtig ist insbesondere eine abgestimmte Festlegung von Anfahrtspunkt und Anfahrtsweg für die eingesetzten Rettungskräfte. 2.3.Kommunikation vor Ort Ansprechpartner der Polizei vor Ort ist in der Regel der Einsatzleiter Ort (ELO) oder eine von diesem bestimmte Person. Dieser ist mit einem Überwurf gekennzeichnet. Seitens des Rettungsdienstes übernimmt die Einsatzleitung Rettungsdienst (ELRD), bzw. vor deren Eintreffen die kommissarische ELRD gemäß MANV-Konzept die Kommunikation mit der Polizei vor Ort. Wenn dies möglich ist, sollte ein gemeinsamer Standort (außerhalb des Gefahrenbereiches) gewählt werden oder wenigstens eine direkte Kommunikation bzw. ein Treffpunkt abgestimmt werden. Folgende Punkte sind möglichst vor Ort abzustimmen: Erstinformation der ELRD für die rettungsdienstlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte durch den verantwortlichen Polizeiführer zu: o Lagebild aus polizeilicher Sicht (Gefahrenbereiche, Sperrungen, bedrohte Einrichtungen) o Mitteilung geeigneter, sicherer Bereiche für die Ordnung des Raumes (Rettungsmittelsammelplätze, Patientenübergabeplätze) o o Benennung sicherer An- und Abfahrtswege Abfragen und Weitergabe von Verhaltensmaßnahmen aus polizeilicher Sicht (z.b. Verzicht auf Sondersignal stiller Rettungsdienst ) o Übermittlung von Sachverhalten zu schutzbedürftigen Einrichtungen der rettungsdienstlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte Ständige beiderseitige Aktualisierung des Lagebildes und Sicherstellung eines laufenden Informationsaustausches zwischen Polizeiführung vor Ort und ELRD Die ELRD sichert ihrerseits gemäß MANV-Konzept eine kontinuierliche Information der ILS über die Lage vor Ort und erhält ggfs. über die ILS Informationen der FLZ. Die Kommunikation vor Ort zwischen Rettungsdienst und Polizei erfolgt auf rettungsdienstlicher Seite ausschließlich über die ELRD (bzw. bis zu deren Eintreffen durch die kommissarische ELRD) als single point of contact. Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 2
3 3. Einsatztaktik Rettungsdienst Grundsätzlich gelten auch bei besonderen Polizeilagen die allgemeinen Verfahrensanweisungen und Vorgehensweisen des Rettungsdienstes. Um eine derartige Lage aus rettungsdienstlicher Sicht nicht zusätzlich zu verkomplizieren sind Anpassungen der Einsatztaktik nur an den unbedingt notwendigen Stellen vorgesehen und greifen teils auch wieder auf bekannte Muster zurück. 3.1.Ersteintreffende Kräfte Die ersteintreffenden Notfallrettungsmittel fahren in Richtung Schadenstelle, halten jedoch Abstand und beachten die Hinweise der ILS zu Anfahrtsweg und Anfahrtspunkt. Eine Anfahrt bis auf Sicht zum Schadensort/Tatort ist erst nach vorheriger Abstimmung mit der Polizei zulässig. Eine Eigengefährdung ist dabei möglichst zu vermeiden! Gemäß Rahmenkonzept MANV (siehe Taschenkarten) übernimmt das ersteintreffende, arztbesetzte Rettungsmittel kommissarisch die Aufgaben der ELRD. Schwerpunkt ist hier die Kontaktaufnahme zur Polizei Abgrenzung Gefahrenbereich Die (ersteintreffenden) rettungsdienstlichen Kräfte erhalten sofern möglich vom ELO oder einer von ihm bestimmten Person gemäß 2.3 folgende Informationen: konkrete Gefahren an der Einsatzstelle Festlegung der roten und ggf. gelben Zone (siehe unten) Festlegung Übergabepunkte Verletzter durch Polizeikräfte Es gilt dabei folgender gemeinsamer Sprachgebrauch mit der Polizei. Rote Zone Direkter Gefahrenbereich, Einwirken durch den/die Täter ist jederzeit möglich Gelbe Zone Einwirken durch den/die Täter ist zwar möglich, aber derzeit unwahrscheinlich (Alternativ: Gesicherter Bereich innerhalb der roten Zone nur polizeilich von Bedeutung) Grüne Zone Einwirken durch den Täter ist bei derzeitiger Lage nicht möglich Alle Informationen sind unverzüglich der ILS sowie nach deren Eintreffen der ELRD mitzuteilen. 3.3.Nachrückende Kräfte Alle weiteren Rettungsmittel des Regelrettungsdienstes, der Unterstützungskräfte des erweiterten Rettungsdienstes und im weiteren Einsatzverlauf ggf. des Katastrophenschutzes fahren nicht an die Schadenstelle. Die ILS stimmt mit der Polizei Bereiche ab, in denen die nachrückenden Kräfte gesammelt werden können und teilt diese allen im Einsatz befindlichen Kräften bereits auf der Anfahrt mit. Ggfs. erhalten die Einsatzkräfte vor Ort differenziertere Informationen durch die (komm) ELRD nach Rücksprache mit dem ELO. Je nach Einschätzung der Sicherheitslage durch die Polizei, kann das Sammeln der Kräfte und die Bereitstellung an 2-3 Bereitstellungsplätzen erfolgen. Ein RTH-Landeplatz sollte wegen der Unbeweglichkeit eines gelandeten Hubschraubers weit vom Schadensort entfernt ausgewiesen werden (Zwischentransport durch RTW). So wird die Auswirkung von zeitversetzen gezielten Angriffen auf die Rettungskräfte (second hit) reduziert. Unabhängig von der Form der Bereitstellung gilt grundsätzlich: Die Besatzungen verbleiben zwingend in den Fahrzeugen und sind abrufbereit über Funk. Durch die ILS kann für den Einsatz einen eigene Digitalfunkgruppe definiert werden. Diese ist von allen Kräften des Rettungsdienstes zu schalten. Über Funk kann jederzeit ein Abruf aus der Bereitstellung durch die Einsatzabschnittsleitung zum Rettungsmittelhalteplatz erfolgen. Da sich Gefahrenbereiche durch Täterbewegungen schnell ändern können, ist es wichtig, wartende Rettungskräfte sofort zu erreichen ( abrufbereit über Funk ) und zügig örtlich verlegen zu können (Besatzungen bleiben in den Fahrzeugen). Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 3
4 3.4. Verhalten an der Einsatzstelle Das Verhalten an der Einsatzstelle ist davon abhängig, in welcher Zone (siehe oben) man sich aktuell befindet. Hierbei gelten folgende Regelungen: Rote Zone Grundsätzlich kein Tätigwerden des Rettungsdienstes möglich; bei irrtümlichem Betreten sofortiger Rückzug nach Kenntnisgewinn Gelbe Zone Übernahme eines oder mehrerer Patienten von der Polizei; schnellstmögliches Verlassen der gelben Zone Load & Go ; weitere Versorgung in der grünen Zone oder auf dem Transport Grüne Zone Reguläre Patientenversorgung ist möglich. Um jederzeit auf einen Änderung der Lage (z.b. Täter setzt sich in Bewegung) reagieren zu können, sollte auf den Aufbau von stationären Strukturen vor Ort (Patientenablage, ggf. Behandlungsplatz) verzichtet werden. Rettungsdienstkräfte haben keine Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber aggressiven, bewaffneten Tätern sie sind weder entsprechend geschult noch bewaffnet. Schutzwesten und -helme bieten nur einen sehr begrenzten Schutz gegenüber der Einwirkung moderner Waffen. Polizeikräfte sind in einer solchen Einsatzlage mit Eigenaufgaben umfassend gebunden und können keine kräftebindenden Schutz des Rettungsdienstes gewährleisten. Diese Rahmenbedingungen führen zu der eindeutigen Dienstanweisung durch Rettungsdienstträger und beauftragte, dass Rettungsdienstkräfte grundsätzlich nicht in der roten Zone tätig werden. Auch in der gelben Zone sollte die Vor-Ort-Zeit so kurz wie möglich gehalten werden, um eine Gefährdung der Besatzungen der Rettungsmittel zu minimieren. Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass weitere vor Ort befindliche (Selbstmord-) Attentäter gezielt Rettungskräfte angreifen (second hit) oder sich sogar primär als Patient versorgen lassen. Die Wachsamkeit gegenüber derartigen Gefahren kann durch das folgende Schema (ALERT) unterstützt werden: A: Allein und nervös? L: Lockere Kleidung? E: Sichtbare Elektronik? R: Rumpf steif wirkend? T: Trigger Hände fest geschlossen? 3.5.Patientenübernahme, Versorgung und Transport Grundsätzlich erfolgte die Patientenversorgung auch bei besonderen Polizeilagen nach dem Rahmenkonzept MANV (Kennzeichnung der Einsatzkräfte, (Vor)-Sichtung in Sichtungskategorien, medizinische Versorgung und Klinikzuweisung). Jedoch ist besonders zu beachten: Bei jeglichem Erstkontakt soll der Patient im Hinblick auf vom ihm ausgehende Gefahren bzw. auf gefährliche Gegenstände untersucht werden (ALERT-Schema; Patient als potentieller Täter). Bei Patientenübergabe durch die Polizei in der gelben Zone schnellstmöglicher Transportbeginn (scoop and run) - spätestens in der grünen Zone sollte eine kurze Sichtung erfolgen, um die weiteren Maßnahmen wie auch den Transport zielgerichtet durchführen zu können. Verzicht auf stationäre Strukturen zur Patientenversorgung (Verletztensammelstelle, Behandlungsplatz). Wenn immer möglich Patientenversorgung im (stehenden) Rettungswagen und damit potentiell beweglich (bei Täterbewegung). Sämtliche im Einsatz befindlichen Kräfte müssen zu jedem Zeitpunkt auf einen sofortigen Rückzug vorbereitet sein. Die Zuteilung auf die aufnehmenden Kliniken erfolgt in enger Abstimmung durch ELRD vor Ort oder ILS über Funk, wenn dies vor Ort nicht möglich ist. Dabei sollten Kliniken mit besonderer Expertise für perforierende Verletzungen wenn zeitnah erreichbar- stärker zur Patientenversorgung herangezogen werden. Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 4
5 3.6. Einsatztaktik bei einer sehr großen Anzahl von Patienten Bei einer größeren Anzahl von Patienten, für die bei einem normalen MANV stationäre Versorgungseinrichtungen in der Nähe des Schadensortes aufgebaut werden, was sich bei besonderen Polizeilagen verbietet, kann in Betracht gezogen werden, das Einsatzpotential des erweiterten Rettungsdienstes zur Verstärkung eines günstig gelegenen Krankenhauses zu nutzen. Hier kann nach einem zügigen Transport von der Einsatzstelle die weitere Erstversorgung erfolgen und ggf. Verlegungen in andere Krankenhäuser organisierte werden. Die Entscheidung über ein solches Vorgehen trifft die Einsatzleitung Rettungsdienst in Abstimmung mit der Polizei in Bezug auf die aktuelle Sicherheitslage. 4. Ausrüstung Rettungsdienst Bei besonderen Polizeilagen können Einsatzkräfte mit unterschiedlichen Verletzungs- und Krankheitsbildern konfrontiert sein. Aus den Erfahrungen mit Terroranschlägen sind am häufigsten Explosions- und Schussverletzungen zu erwarten. Hierbei treten insbesondere folgende lebensbedrohliche und typische Verletzungsmuster einzeln oder in Kombination auf und bedürfen einer sofortigen medizinischen Versorgung: Amputationsverletzungen offene und geschlossene Perforationsverletzungen der großen Körperhöhlen offene und geschlossene Weichteilverletzungen, auch großflächig offene und geschlossene Frakturen starke Blutungen, auch großflächig oder nicht komprimierbar an großen Gelenken Verbrennungen Barotrauma der Lunge mit den Verletzungen einhergehende Schmerzzustände mit den Verletzungen einhergehende Volumenmangelschockzustände Daher stehen folgende therapeutische Maßnahmen zur sofortigen medizinischen Versorgung im Vordergrund: Blutstillung (kritische C-Probleme stehen ganz im Vordergrund!) Schocktherapie Entlastung eines Spannungspneumothorax Schmerztherapie Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 5
6 Tasche Patientenablage Reguläre Beladung Reguläre Beladung Tasche Sonderlagen Tasche Sonderlagen Rahmenkonzept MANV Gemäß einer Empfehlung der Arbeitsgruppe Taktische Medizin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) ist für die Fahrzeuge der Notfallrettung im Saarland folgende Ausrüstung vorgesehen: RTW NEF 2x Tourniquet Typ: SOF-Tactical Tourniquet 3. Generation 2x Tourniquet Typ: SOF-Tactical Tourniquet 3. Generation 2x Wendl-Tubus (28 CH) 2x Wendl-Tubus (28 CH) 2x Thoraxentlastungspunktionsnadel ca. 80mm Stichlänge 2x Thoraxentlastungspunktionsnadel ca. 80mm Stichlänge 4x Druckverband 4x Druckverband 2x hämostyptischer Verband Typ: CELOX Rapid Gauze Z-gefaltet 2x hämostyptischer Verband Typ: CELOX Rapid Gauze Z-gefaltet MAD (S-Ketamin / Midazolam) MAD (S-Ketamin / Midazolam) EZ-IO EZ-IO 1x MANV-Tasche (Westen & Vorsichtungsbänder) 2x MANV-Tasche (Westen, Patientenanhängekarten, etc.) min. 2x Tragetücher 7x Einmaltragetuch min. 4x Patientendecken 20x Rettungsdecke Gold/Silber Weitere empfohlene Ausrüstungsgegenstände wie iv-zugänge, Infusionen, Schienungsmaterial o.ä. befinden sich regelhaft auf den Fahrzeugen des saarländischen Rettungsdienstes und werden daher nicht gesondert aufgeführt. Die Taschen Sonderlage auf RTW und NEF werden empfohlen, da so bei Bedarf dieses Material von einzelnen Fahrzeugen relativ einfach an Kräfte der Polizei weitergegeben werden kann, wenn diese eine Erstversorgung in der roten Zone vornehmen müssen. 5. Aus- und Fortbildung Besondere Polizeilagen sind selten, bedürfen jedoch gleichzeitig einer sehr speziellen Vorgehensweise. Damit besteht Schulungsbedarf für Einsatzkräfte in der ILS und im Rettungsdienst. Mitarbeiter der ILS sind für die Bereiche Notrufabfrage, Einsatzkommunikation und Einsatztaktik speziell zu schulen. Dies erfolgt im Rahmen der leitstelleninternen Fortbildung. Einsatzkräfte im Rettungsdienst sind für die Bereiche Einsatztaktik und medizinische Versorgung speziell zu schulen. Dies erfolgt erstmals in der Jahrsfortbildung 2017 und in der Folge im Rahmen der allgemeinen Ausbildung. Die Schulung zur Anwendung des aufgeführten speziellen Materials kann im Rahmen der laufenden Geräte- und Materialeinweisungen erfolgen. Bei den Schulungen ist unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Anforderungsprofils zwischen Einsatzkräften (Disponent, Rettungsdienstmitarbeiter, Notarzt) und Führungskräften (Führungsdienst ILS, OrgL, LNA) zu unterscheiden. Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 6
7 6. Zusammenfassung / Taschenkarte Stand: 07/2017 Version 1.1 Anlage 9-4 Seite 7
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