BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin

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1 J a h r e s b e r i c h t e 2003 BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v., Berlin

2 BVV auf einen Blick Anzahl Mitglieds-/Trägerunternehmen Anwärter Rentner Mio.e Jahresrentenansprüche Gezahlte Leistungen Verlustrücklage Deckungsrückstellung Kapitalanlagen Beitragseinnahmen Verwaltungskostensatz* 2,2% 2,2% 2,1% 2,0% Laufende Vermögenserträge Nettoverzinsung im 3-Jahresdurchschnitt 4,6% 5,3% 6,2% 7,0% Bilanzsumme Überschuss Überschusssätze Alttarife Anpassungszuschlag 0% 0% 1,50% 2,50% Sonderzuschlag 25% 40% 40% 40% Neutarife Anpassungszuschlag 0,5% 0,5% 1,75% * Angabe wie in der Lebensversicherungswirtschaft: Verwaltungskosten für den Versicherungsbetrieb im Verhältnis zu den gebuchten Beiträgen

3 Inhalt Seite Bericht des Vorstandes 4 Jahresbericht 2003 des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. 17 Organe, leitende Mitarbeiter, Verantwortlicher Aktuar, Treuhänder, Abschlussprüfer 18 Lagebericht 21 Jahresabschluss 2003 Bilanz 34 Gewinn- und Verlustrechnung 36 Anhang 37 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 49 Bericht des Aufsichtsrates 50 Anlagen zum Lagebericht und Anhang 52 Statistische Angaben zum Jahresbericht 56 Jahresbericht 2003 der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. 65 Organe, Abschlussprüfer 66 Lagebericht 69 Jahresabschluss 2003 Bilanz 70 Gewinn- und Verlustrechnung 70 Anhang 71 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 72 Bericht des Aufsichtsrates 73 Verzeichnis der Mitglieds- und Trägerunternehmen 74 3

4 Bericht des Vorstandes Anhaltender Reformbedarf Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit der staatlichen Sozialsysteme ist in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass alle bisher ergriffenen Reformmaßnahmen nicht ausreichen, um unsere Sozialsysteme langfristig tragfähig und damit eben auch verlässlich und kalkulierbar für die junge Generation zu gestalten. In der Bevölkerung besteht durchaus die Akzeptanz notwendiger Einschnitte, wenn erkennbar ist, dass damit tatsächlich eine langfristige Stabilisierung der Systeme erreicht wird. Der Politik fehlt aber immer noch der Mut zu einem großen Schritt nach vorne. Viele der bisher umgesetzten und jetzt in Angriff genommenen Maßnahmen zur Anpassung der Sozialsysteme gehen durchaus in die richtige Richtung. Die aktuelle, zum Teil auch unter dem Schlagwort des Sozialabbaus ideologisiert geführte Diskussion darf die Bürger aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es hier nur um erste zaghafte Reformansätze geht beeinflusst vom Blick der Politiker auf die öffentliche Akzeptanz. Wo stehen wir also heute? Alle bisher ergriffenen Maßnahmen bis hin zu dem vom Bundestag am verabschiedeten Nachhaltigkeitsgesetz für die Rentenversicherung werden den sich abzeichnenden Kollaps der sozialen Sicherungssysteme nur hinauszögern können. Die Reform der Sozialsysteme im Sinne einer wirklichen und langfristig tragfähigen Neufassung des Generationenvertrages steht noch immer aus. Sie bleibt die große gesellschaftliche Herausforderung der nächsten Jahre. Wenn wir jetzt nicht handeln, bürden wir unseren Kindern eine Last auf, die sie nicht mehr tragen können. Sie werden die Erfüllung des Generationenvertrages verweigern. Für die erforderlichen Reformmaßnahmen steht nur noch ein begrenztes Zeitfenster offen. Die Alterung unserer Gesellschaft schreitet unaufhaltsam voran. Eine ähnliche Maßnahme wie z.b. die Einführung der Riester-Rente in 2001 wird nur noch bis etwa zum Jahr 2020 politisch durchsetzbar sein. Danach gerät der Anteil der Bevölkerung, der noch im erforderlichen Umfang eine kapitalgedeckte Vorsorge aufbauen kann, in die Minderheit. Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge werden sich in der Zukunft immer enger verzahnen. Bildhaft gesprochen wird das bisherige 3-Säulen-Konzept der Altersversorgung abgelöst durch ein 3-Schichten-Modell, wie es in der von Professor Rürup geleiteten Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen Verwendung findet. Nicht mehr drei einzelne Säulen tragen künftig die Altersversorgung, sondern eine entsprechend dickere Säule, deren drei Schichten aus unterschiedlichen Baumaterialien den Versorgungskomponenten bestehen. Somit wird der Erfolg weiterer Reformbemühungen entscheidend davon abhängen, ob es dem Gesetzgeber gelingen wird, die geeigneten und durchgängig stimmigen Rahmenbedingungen für ein Gesamtkonzept der Altersvorsorge zu schaffen. Aus unserer Sicht sind dabei drei Punkte von zentraler Bedeutung: Erstens: Die künftige Versorgungslücke muss ehrlich benannt und die Rahmenbedingungen für die kapitalgedeckte Eigenvorsorge daran ausgerichtet werden. Das Rentenniveau der GRV wird nach der einhelligen Aussage von Experten deutlich stärker sinken, als in der öffentlichen Diskussion heute zugegeben wird. Der Verband der Rentenversicherungsträger hat festgestellt, dass ab dem Jahr 2030 das Niveau der GRV- Renten nur mehr bei 52% der Nettoeinkommen liegen wird. Hier gilt es, Klarheit zu schaffen und den Bürgern ungeschminkt ihren Handlungsbedarf bei der freiwilligen kapitalgedeckten Eigenvorsorge aufzuzeigen. Um weiterhin das heutige Versorgungsniveau zu halten, müsste nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) je nach individueller Situation ein privater Vorsorge- 4

5 Bericht des Vorstandes beitrag von bis zu 13,6% des Bruttoeinkommens aufgebracht werden. Dabei ist ein Rentenbeginn im Alter 65 unterstellt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die ergänzende Eigenvorsorge müssen sich an diesem Bedarf orientieren. Die in der Politik Verantwortlichen sind hier die Antwort bis heute schuldig geblieben. Statt dessen erleben wir derzeit eine Diskussion um die gesetzliche Festschreibung eines künftig garantierten Mindestrentenniveaus für den sogenannten Eckrentner (der 45 Jahre lang Beiträge entsprechend dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten eingezahlt hat). Eine derartige Diskussion hilft nicht weiter sie lenkt nur vom eigentlichen Thema ab. Das künftige Leistungsniveau der GRV wird nicht durch gesetzlich festgeschriebene Prozentsätze, sondern allein durch die wirtschaftliche Realität bestimmt. Zweitens: Wir brauchen ein stimmiges Gesamtkonzept für die Versteuerung und Verbeitragung bei der Altersvorsorge. Mit den Ergebnissen der schon genannten Rürup-Kommission liegt nunmehr ein Vorschlag vor, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom zur steuerlichen Gleichbehandlung von Beamtenpensionen und GRV-Renten genügt und darüber hinaus ein umfassendes Konzept für die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge liefert. Sachgerecht ist dabei aus unserer Sicht insbesondere die produktbezogene Unterscheidung zwischen steuerlich förderungswürdiger Altersvorsorge in der Form der nicht vererblichen, nicht übertragbaren, nicht beleihbaren, nicht veräußerbaren und nicht kapitalisierbaren Leibrente und anderen, eher der Vermögensbildung dienenden Produkten wie z.b. der Kapitallebensversicherung. Positiv zu sehen ist ferner der konsequente Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Altersvorsorge bei der GRV, allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und der Privatvorsorge. Die Steuerbefreiung in der Beitragsphase bei späterer Vollversteuerung der Rente begünstigt insbesondere die kapitalgedeckte Altersvorsorge und entspricht international üblichen Regelungen. Im vorliegenden Entwurf eines Alterseinkünftegesetzes sind die Vorschläge der Kommission weitgehend übernommen worden. Wenn auch die mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Richtung stimmt, gibt er dennoch Anlass zu Kritik. Zum einen ist festzustellen, dass der vorgesehene Rahmen für die steuerfreie Beitragszahlung zur betrieblichen Altersversorgung nicht ausreicht. Mit dem ersatzlosen Wegfall der Pauschalbesteuerung nach 40b EStG wird die steuerliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge gegenüber dem Status quo sogar eingeschränkt. Angesichts der erheblichen, im Wege der Kapitaldeckung zu schließenden Versorgungslücke wäre es sachgerecht, die Möglichkeit der steuerfreien Beitragszahlung an Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds nach 3 Nr. 63 EStG deutlich zu erhöhen. Für die Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sollte hier ein steuerfreier Höchstbetrag von jeweils mindestens 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Verfügung stehen. Zum anderen sehen wir eine weitere Verkomplizierung bei der Realisierung der nachgelagerten Besteuerung. Neben die steuerfreie Beitragszahlung nach 3 Nr. 63 EStG (sogenannte Eichel-Rente) und die durch Zulage und ergänzenden Sonderausgabenabzug nach 10a EStG im Ergebnis steuerfreie Beitragszahlung (sogenannte Riester- Rente) tritt nun als dritte technische Variante die durch Sonderausgabenabzug nach 10 EStG steuerfrei gestellte Beitragszahlung (sogenannte Rürup-Rente). Die Ausbreitung einer freiwilligen Eigenvorsorge wird erfahrungsgemäß durch derart komplizierte Regelungen nachhaltig beeinträchtigt. Schließlich fehlt ein durchgängiges Konzept für die Sozialversicherungs (SV) - Verbeitragung der Beiträge zur Altersversorgung. 5

6 Bericht des Vorstandes Hier sollten alle steuerbefreiten und steuerbegünstigten Beitragszahlungen zur kapitalgedeckten Altersvorsorge konsequent im Sinne einer nachgelagerten Verbeitragung SV-beitragsfrei gestellt werden. Insbesondere muss bei der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung die derzeitige Befristung der SV-Beitragsfreiheit bis zum Jahr 2008 aufgehoben werden. Des Weiteren halten wir es für unbedingt erforderlich, beim Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag eine Doppelverbeitragung (in der Beitragsund Rentenphase) zu vermeiden und die SVbeitragsrechtliche Ungleichbehandlung von Krankenversicherungs-Pflichtversicherten bei der Eigenvorsorge im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung oder eines privaten Versicherungsvertrages zu beseitigen. Mit der zum vollzogenen Anhebung auf den vollen Beitragssatz beim Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten hat sich diese Problematik weiter verschärft. Drittens: Wer länger lebt, muss länger arbeiten. Wir brauchen den Mut, diese Erkenntnis in unsere Altersvorsorgesysteme umzusetzen. Demografische Veränderungen vollziehen sich aus der Sicht des Einzelnen nahezu unmerklich. Eine gegenüber der Vorgängergeneration weiter gestiegene Lebenserwartung wird zunächst nur als ein Faktum für die Statistik und nicht in seiner konkreten Auswirkung auf die eigene Lebenssituation wahrgenommen. Es ist daher nur allzu verständlich, dass erste Ansätze, an der Altersgrenze von 65 Jahren zu rütteln und wie auch von der EU- Kommission vorgeschlagen auf 67 Jahre zu erhöhen, eine Welle der Empörung auslösen und der Aspekt, künftig ggf. länger arbeiten zu müssen, als Zumutung empfunden wird. Dennoch führt kein Weg daran vorbei, unsere Sozialsysteme an die sich verändernde Lebenswirklichkeit anzupassen. Die Altersgrenze ist dabei ein zentraler Faktor und darf kein Tabuthema sein. In den letzten Jahrzehnten ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer deutlich gestiegen. Lag sie 1957 noch unter zehn Jahren, so beträgt sie heute schon über 16 Jahre und wird sich nach der Prognose der Experten bis 2050 um weitere zehn Jahre erhöhen. Damit steigt der Altenquotient (Verhältnis der Rentenempfänger zu den Erwerbstätigen) von heute knapp 44% bei unverändertem Pensionierungsverhalten auf etwa 78% im Jahr Die Grafiken zur Bevölkerungsstruktur zeigen hier eindringlich, welche einschneidenden Veränderungen uns in den nächsten Jahrzehnten bevorstehen. Wenn wir nicht bereit sind, aus dieser Erkenntnis die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen und weiterhin die zusätzlich gewonnenen Lebensjahre ganz selbstverständlich der Ruhestandsphase zuordnen, ist der Kollaps unseres Rentensystems vorprogrammiert. Die Bundesregierung hat jedoch im aktuellen Rentenreformgesetz auf die zunächst geplante schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre verzichtet. Diese für die Stabilisierung der GRV wesentliche Maßnahme soll nunmehr erst im Jahr 2008 in Betracht gezogen werden. Die Festlegung einer höheren (festen) Altersgrenze bedeutet nicht, dass die Menschen künftig unbedingt bis in dieses höhere Alter arbeiten müssen. Sie ist aber das Signal, dass eine angemessene Altersversorgung nur dann gegeben sein wird, wenn bis in dieses Alter gearbeitet und Rentenbeitrag gezahlt wird. Dem Einzelnen bleibt es dabei unbenommen, früher in den Ruhestand zu treten. Er kann dann aber klar erkennen und in seiner Lebensplanung entsprechend berücksichtigen, dass seine Entscheidung zu Gunsten eines früheren Rentenbeginns ihren Preis hat, den er durch ein vermindertes Rentenniveau oder zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in der Erwerbsphase zu bezahlen hat. Fazit ist, dass wir uns auch mit immer neuen Reformvorschlägen und Diskussionen 6

7 Bericht des Vorstandes Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland am am Alter in Jahren Alter in Jahren Männer Frauen Männer Frauen Tausend Personen Tausend Personen Tausend Personen Tausend Personen am Alter in Jahren Männer Frauen 80 Frauenüberschuss überschuss Männer Tausend Personen Tausend Personen am und am Männer Tausend Personen Alter in Jahren Frauen Tausend Personen Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003 Graphik-Iden-Nummer

8 Bericht des Vorstandes nicht an der Realität vorbeimogeln können: Wir haben zukünftig nur die Wahl zwischen längerer Arbeit, niedrigerer Rente oder höheren Beiträgen. Aber nicht nur die heutigen Beitragszahler müssen es lernen, Einschnitte zu akzeptieren. Die Generationengerechtigkeit erfordert es, dass sich auch die Rentner am Umbau der Sozialsysteme beteiligen, wie dies jetzt mit dem Aussetzen der Rentenanpassung zum , verminderten Rentenanpassungen ab 2005, dem Wegfall des Zuschusses zur Pflegeversicherung und auch dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vorgesehen ist. Neben die Reformmaßnahmen innerhalb der GRV tritt als Wichtigstes die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Nur ein hoher Beschäftigungsgrad ist ein sicheres Fundament für die umlagefinanzierte Rente. Betriebliche Altersversorgung im Aufwind Die betriebliche Altersversorgung befindet sich derzeit in einer Aufbruch- und Umbruchphase. Die Riester sche Rentenreform in 2001, mit der die ergänzende, kapitalgedeckte Altersvorsorge einen deutlich höheren Stellenwert erhielt, trägt erste Früchte. So ist der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung von damals 43% auf aktuell 57% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten das sind 15,3 Mio. Arbeitnehmer gestiegen. Der Anteil der betrieblichen Altersversorgung am Einkommen der Rentnerhaushalte ist in Deutschland mit 5% gegenüber anderen vergleichbaren Ländern (Großbritannien 25%, Schweiz 32%, Niederlande 40%) noch sehr gering. Er wird sich aber nach der Erwartung von Experten, so z.b. einer Studie von Tillinghast Towers Perrin, in den nächsten Jahrzehnten auf das Drei- bis Vierfache erhöhen. Prognostiziert wird dabei insbesondere, dass auf die Pensionskasse von allen fünf Durchführungswegen der stärkste Zuwachs entfällt. Veränderung der Rahmenbedingungen Die derzeitige Umbruchphase in der betrieblichen Altersversorgung ist durch vielfältige Veränderungen ihrer Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Mit dem im Entwurf vorliegenden Alterseinkünftegesetz soll die nachgelagerte Besteuerung (steuerfreie Beitragszahlung und Vollversteuerung der späteren Rente) in den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds für Beitragszahlungen ab 2005 eingeführt werden. Für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Pensionszusage gilt dieses Versteuerungsprinzip schon bisher. Folge hieraus ist, dass u.a. ab 2005 für neu abgeschlossene Verträge die Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Beiträgen an Pensionskassen und Direktversicherungen nach 40b EStG (mit späterer Ertragsanteilversteuerung der Rente) entfällt. Für alle vor 2005 abgeschlossenen Verträge kann die Pauschalbesteuerung aber weiterhin unbefristet genutzt werden. Mit Umsetzung des neuen Gesetzes ist dann das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung in allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung verwirklicht. In den steuerlichen Detailregelungen bleiben die historisch gewachsenen Unterschiede zwischen den Durchführungswegen erhalten. Ebenfalls mit dem Alterseinkünftegesetz soll die Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung verbessert werden. Versorgungsansprüche können dann bei einem Arbeitsplatzwechsel leichter auf das Versorgungswerk des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Neu entflammt ist die Diskussion um die Notwendigkeit, in der betrieblichen Altersversorgung einheitliche Tarife für Frauen und Männer (sogenannte Unisex-Tarife) zu verwenden. 8

9 Bericht des Vorstandes In den letzten Jahren dramatisch gesunkene Kapitalanlagerenditen und entsprechend reduzierte Zukunftserwartungen schlagen sich zwangsläufig im Leistungsniveau der kapitalgedeckten Altersvorsorge nieder. So mussten in den letzten Jahren praktisch alle Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ihre Überschussbeteiligung in mehreren Schritten deutlich z. T. sogar bis auf Null zurückführen. Der Gesetzgeber hat aufgrund des nachhaltig gesunkenen Renditeniveaus den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für neue Verträge ab auf 2,75% den niedrigsten Wert seit dem 2. Weltkrieg gesenkt. Schließlich ergibt sich für Pensionskassen, Lebensversicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgrund neuer EU-Richtlinien die Notwendigkeit, das Eigenkapital bis zum z. T. deutlich zu erhöhen. Dies wird zwangsläufig zu weiteren Kürzungen bei der Überschussbeteiligung führen. Aktuelle Entwicklung In der betrieblichen Altersversorgung sind derzeit folgende Entwicklungen zu beobachten: Seit Einführung des Rechtsanspruches auf eine vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersversorgung in 2001 haben derartige Versorgungskonzepte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der in vielen Branchen schwierigen wirtschaftlichen Lage erheblich an Bedeutung gewonnen. Des Weiteren sind Arbeitgeber heute vielfach bestrebt, ihre Versorgungszusagen beitragsorientiert und nicht mehr wie bisher leistungsorientiert auszugestalten. Das heißt, zugesagt wird eine bestimmte Beitragszahlung und nicht wie bisher eine bestimmte Höhe der späteren Rente. Damit wird das Kapitalanlagerisiko zumindest teilweise auf die Arbeitnehmer überwälzt. Schließlich werden heute verstärkt innenfinanzierte Pensionszusagen, bei denen aufgrund der steuerlichen Vorschriften mit einem Rechnungszins von 6 % eine periodengerechte Ausfinanzierung der eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr möglich ist, auf externe Versorgungsträger übertragen. Begünstigt wird diese Entwicklung auch durch die Erfordernisse der internationalen Bilanzierung sowie z. T. auch durch negative Auswirkungen der Pensionsrückstellungen auf das Unternehmens- Rating. In dieser Entwicklung liegt eine Zukunftschance für den Pensionsfonds, da er der einzige Durchführungsweg ist, auf den Pensionsrückstellungen ohne steuerliche Nachteilswirkungen übertragen werden können. Wir erwarten in den nächsten Jahren eine deutliche Verlagerung der betrieblichen Altersversorgung zu den großen und finanzstarken externen Versorgungsträgern. Dabei wird es eine wesentliche Rolle spielen, ob der Anbieter durch sein Komplettangebot in der Lage ist, den Arbeitgeber umfassend von allen administrativen Anforderungen insbesondere der Betreuung und Beratung seiner Arbeitnehmer und Betriebsrentner zu entlasten. Als Gewinner dieser Entwicklung sehen wir insbesondere die Pensionskassen. Diese Prognose wird nicht zuletzt durch die Tatsache gestützt, dass seit 2001 seitens der Lebensversicherungsunternehmen 25 Pensionskassen neu gegründet wurden in der Erwartung, auf diese Weise am besten an dem expandierenden Markt der betrieblichen Altersversorgung teilhaben zu können. Gute Chancen für den BVV Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen sehen wir für den BVV als größte Pensionskasse Deutschlands gute Zukunftschancen. Mit den beiden Durchführungswegen Pensionskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse und unseren Produkten beitragsorientierte Versorgungspläne auf der Basis von Rentenbausteintarifen können wir für unsere Mitglieder Arbeitgeber wie Ar- 9

10 Bericht des Vorstandes beitnehmer auch unter den zu erwartenden, veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen weiterhin alle steuerlichen Vorteilswirkungen sowie die Riester-Förderung sicherstellen. Mit den mittlerweile 25 von Lebensversicherungsunternehmen neu gegründeten Pensionskassen, die bis auf eine Ausnahme in der Rechtsform der Aktiengesellschaft firmieren und damit gewinnorientiert ausgerichtet sind, hat sich das Wettbewerbsumfeld für den BVV spürbar verändert. Hier sieht sich der BVV mit seiner Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gut positioniert. Die damit gegebene Möglichkeit der unmittelbaren Mitgestaltung der Mitglieder an ihrem Versorgungswerk und das Fehlen von Gewinnausschüttungen an Dritte werden von den Kunden erfahrungsgemäß deutlich positiv gesehen. Im Berichtsjahr wurde die satzungsgemäße Abgrenzung des Mitgliederkreises des BVV auf die gesamte Finanzdienstleistungsbranche ausgeweitet. Die ersten Ergebnisse unserer Akquisitionstätigkeit über den klassischen Bereich der Privatbanken hinaus sind durchaus erfreulich. Dies gilt insbesondere für Entgeltumwandlungslösungen in Verbindung mit der neu eingeführten außerordentlichen Mitgliedschaft. Zu den aktuellen Entwicklungen beim BVV ist Folgendes zu berichten: Neue Eigenkapitalvorschriften Mit den zwischenzeitlich in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinien XII und XIII/2002 zur Eigenkapitalausstattung der Lebensversicherungsunternehmen muss der BVV seine Eigenkapitalquote von rund 1,6% der Deckungsrückstellung zum auf etwa 4,5% der Deckungsrückstellung zum aufstocken. Diese Aufstockung wird der BVV aus eigenen Kräften zu leisten haben, was entsprechende Verminderungen bei der Überschussbeteiligung in den nächsten Jahren nach sich ziehen wird. Hierzu wurde in einem ersten Dotierungsschritt aus dem Jahresergebnis 2003 die Verlustrücklage auf ein Niveau von 326 Mio. aufgestockt, die damit bereits 2,1% der Deckungsrückstellung ausmacht. Eine Inanspruchnahme von Eigenkapitalsurrogaten wie z.b. Nachrangdarlehen ist nur als befristete Übergangslösung vorgesehen, um damit den Aufstockungsprozess zeitlich zu strecken und in seinen Auswirkungen auf die jährliche Überschussbeteiligung abmildern zu können. Grundsätzlich sehen wir die Aufstockung der Eigenkapitalquote positiv. Mit ihr erhöht sich die Finanzstärke und Risikotragfähigkeit des BVV. Diese Größen gewinnen als Wettbewerbsfaktor zunehmend an Bedeutung. Unglücklich ist das zeitliche Zusammentreffen mit einer durch die Kapitalmarktentwicklung ohnehin schon beeinträchtigten Überschusssituation. Überschussbeteiligung Der BVV hat das Ergebnis des Berichtsjahres wesentlich zur Stärkung seiner Finanzkraft genutzt. So konnten zum einen sämtliche stillen Lasten in den Kapitalanlagen, die zum mit 355,6 Mio. festzustellen waren, beseitigt werden. Zum anderen wurde mit der Einstellung in die Verlustrücklage die Eigenkapitalquote in einem ersten Schritt spürbar angehoben. Angesichts deutlich reduzierter Zinserwartungen für die Zukunft sehen wir keine Chance, bei der Überschussbeteiligung im Alttarif den Sonderzuschlag auf dem bisher hohen Niveau von 40% dauerhaft fortzuführen. Aktuell ergibt sich die Notwendigkeit, neben einem erneuten Aussetzen des Anpassungszuschlages im Alttarif den Sonderzuschlag für das Ausschüttungsjahr 2005 auf 25% der Stammrente herabzusetzen. Wir haben unse- 10

11 Bericht des Vorstandes re Rentenempfänger schon frühzeitig im Dezember 2003 darüber informiert, dass ab dem Jahr 2005 mit einer Absenkung des Sonderzuschlages gerechnet werden muss. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten führt in der gesamten Lebensversicherungsbranche zu einer erneuten Absenkung der Überschussbeteiligung in Die Nettoverzinsung ist dort im Branchendurchschnitt von 7,5% in 2000 über 6,1% in 2001 auf 4,6% in 2002 gesunken. Für 2003 werden 4,0 bis 4,5% erwartet. Die Nettoverzinsung des BVV beträgt in ,4%. Bei der Betrachtung der Überschussbeteiligung darf das Gesamtergebnis nicht aus den Augen gelassen werden. Unsere Versicherten und Rentenempfänger haben in den mit 4% Rechnungszins kalkulierten BVV-Basistarifen (Alttarif und Neutarif) Rentenbausteine erworben, deren Höhe deutlich über anderen mit geringerem Rechnungszins kalkulierten Tarifangeboten liegt. Der Grund für die höheren BVV-Rentenbausteine liegt darin, dass der BVV seinen Versicherten hier eine lebenslange Zinsgarantie von 4% gibt. Wenn auch die Überschussbeteiligung derzeit nicht das gewünschte und bisher gewohnte Niveau erreicht, bleibt dennoch festzustellen, dass die Rendite der in den BVV eingezahlten Beiträge mit 4 + x % nach wie vor als hoch zu bezeichnen ist und die Zinsgarantie einen an den Kapitalmärkten durchaus bezifferbaren Wert darstellt. Neue Tarifgeneration Der BVV ist von der Absenkung des gesetzlichen Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab dem bei seinen (regulierten) Basistarifen nicht unmittelbar betroffen. Dennoch halten wir es für erforderlich, angesichts reduzierter künftiger Renditeerwartungen wieder eine ausreichende Sicherheitsmarge in der Rechnungsgrundlage Zins für das Neugeschäft herzustellen. Zu diesem Zweck sollen die bestehenden Tarife für den weiteren Neuzugang ab geschlossen werden. Der Bestand bleibt von dieser Maßnahme unberührt. Er kann auch über 2004 hinaus seinen weiteren Beitragsdienst unverändert in den bisherigen Tarifen leisten. Der Neuzugang wird dann ab Januar 2005 in eine neue Tarifgeneration geführt, die in ihrem Leistungsspektrum dem heutigen Neutarif entspricht (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente), wegen der Kalkulation mit einem Rechnungszins von 2,75% aber zu niedrigeren Rentenbausteinen führt. Die in diesem neuen Tarif geringeren garantierten Rentenbausteine werden jedoch langfristig durch eine entsprechend höhere Überschussbeteiligung kompensiert, so dass sich über die gesamte Vertragsdauer gesehen kein Nachteil gegenüber den bisherigen Tarifen ergibt. Für seine (deregulierten) Zusatztarife hat der BVV bereits zum eine neue Tarifgeneration mit Rechnungszins 2,75% eingeführt. Mit der Absenkung des Rechnungszinses für das Neugeschäft setzt der BVV seine auf langfristige Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgerichtete Geschäftspolitik unverändert fort. Aktuelle Herausforderungen in der Kapitalanlage Nach drei negativen Börsenjahren in Folge konnten die Aktienmärkte im Jahr 2003 weltweit starke Kursgewinne verzeichnen. Das Börsenjahr 2003 war in Deutschland von erheblichen Schwankungen gekennzeichnet. Bis Mitte März fiel der DAX auf Punkte und markierte den tiefsten Stand seit Dies bedeutete für die Anleger einen Verlust von rund 73% innerhalb von drei Jahren und stellte für den DAX gleichzeitig die schlimmste Baisse seit seiner Einführung dar. Die Technologiewerte gemessen am NEMAX 50 der am vom TecDAX abgelöst wurde verloren im gleichen Zeitraum sogar 96,6%. 11

12 Bericht des Vorstandes Nachdem die Lage im Nahen Osten durch den Irak-Krieg nicht eskalierte, es im Vorjahr zu keinen spektakulären Terroranschlägen kam und die Wirtschaft erste Anzeichen einer Erholung zeigte, konnten sich die Indizes weltweit sehr schnell von ihren Tiefstständen entfernen. Das Vertrauen der Anleger kehrte langsam zurück. Im Jahresvergleich legte der DAX um 37% zu, damit konnte der deutsche Leitindex den europäischen EURO-STOXX50 das primäre Zielsegment des BVV in seiner Aktienanlage deutlich überbieten, der im vergangenen Jahr eine Performance von 15,7% erzielte. Nach den schweren Verlusten der Vorjahre in den Aktienportefeuilles erlaubte die eingeschränkte Risikotragfähigkeit der Altersvorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer allerdings lediglich vergleichsweise geringe Aktienquoten, sodass diese in der Mehrzahl nur in eingeschränktem Umfang an der Markterholung partizipieren konnten. Der Ausbau der Risikotragfähigkeit durch Stärkung der Eigenkapitalpositionen und stillen Reserven wird daher eine der wesentlichen Aufgabenstellungen der Versicherungswirtschaft in den kommenden Jahren sein. Die Mehrzahl der Anleger hatte nach den Kriegsängsten im 1. und 2. Quartal 2003 noch ausgeprägte Deflationsängste, was am Anleihemarkt Mitte Juni in einer Rendite 10-jähriger Bundesanleihen von weniger als 3,5% gipfelte. In den USA erreichte der Leitzins mit 1% den niedrigsten Stand seit 45 Jahren. Ab Herbst 2003 galten die Befürchtungen dann jedoch der Inflation, und es kam zu steigenden Zinsen. Angesichts des hohen Anteils an festverzinslichen Anlagen in den Portefeuilles der Altersvorsorgeinstitutionen und Lebensversicherungsunternehmen bestand die entscheidende Herausforderung des Jahres 2003 in der Positionierung des Bond-Bestands. Eine zu kurze Duration mit der Zielsetzung der Vermeidung von Bewertungsverlusten vor dem Hintergrund eines erwarteten Zinsanstiegs konnte zu empfindlichen Renditeeinbußen führen. Auch im Jahr 2004 verharren die Zinsmärkte auf ihrem historisch niedrigen Niveau, und die Verzinsung 10-jähriger Bundesanleihen fiel im März des laufenden Jahres wieder unter die 4%-Marke. Viele Experten gehen davon aus, dass hohe Zinsen, wie sie Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts zu verzeichnen waren, für einen sehr langen Zeitraum unerreichbar bleiben werden. Am Devisenmarkt konnte der Euro gegenüber dem Dollar stark aufwerten. Nicht abgesicherte Euro-Anleger mussten somit starke Performance-Einbußen bei ihren entsprechenden Fremdwährungsanlagen hinnehmen. So legte der Standard & Poor s 500 währungsbereinigt im abgelaufenen Jahr lediglich 5,2% zu, in Landeswährung hingegen 26,4%. Die deutsche Konjunktur konnte in jüngster Zeit langsam an Fahrt gewinnen, so stieg der Ifo-Geschäftsklima-Index im Dezember den achten Monat in Folge. Die Regierung in den USA beschloss im vergangenen Jahr massive Steuersenkungen, wovon die Konsumenten wie auch die Unternehmen profitierten. Die Hoffnung der amerikanischen Regierung besteht darin, dass die Wirtschaft auf einen Wachstumskurs einschwenkt und somit das damit verbundene steigende Steueraufkommen die Staatsschuld in Zukunft amortisieren wird. Doch sind die Risiken nicht zu vernachlässigen. Ob das deficit-spending den gewünschten langfristigen Effekt erzielen kann und ob dies wirklich der Beginn eines nachhaltigen Konjunkturaufschwungs ist, wird sich erst zeigen müssen. Risikofaktor ist insbesondere das große und wachsende Zwillingsdefizit die Fehlbeträge in der US-Leistungsbilanz und im US-Staatshaushalt. Die Abhängigkeit der USA vom Zufluss ausländischen Kapitals wird dadurch immer größer. Ein weiter abwertender Dollar könnte dazu führen, dass ausländische Anleger vor allem ihre US-Staatsanleihen verkaufen, was im Extremfall zu stark steigenden Zinsen führen würde. Dies wiederum könnte das rasche Ende eines kurzen Aufschwungs bedeuten. 12

13 Bericht des Vorstandes Ein weiteres Problem stellt die nur zögerliche Erholung des Arbeitsmarktes in den USA dar. Hier stellt sich die Frage, ob die Konsumenten in den USA weiterhin die Stütze der konjunkturellen Entwicklung sein können. Fraglich ist auch, ob es die Unternehmen im kommenden Geschäftsjahr schaffen, Ertragsverbesserungen durch erhöhte Umsätze auszuweisen oder ob weitere Gewinnsteigerungen allein auf Restrukturierungen und Kosteneinsparungen basieren werden. Bis zur Wahl des amerikanischen Präsidenten im November 2004 dürfte die Notenbank ihre Zinsen niedrig halten. Bei Prognosen für das reale Wirtschaftswachstum von über 4% in den USA und rund 2% in Euroland und Japan besteht die berechtigte Hoffnung, dass sich der Konjunkturaufschwung im Jahr 2004 moderat fortsetzt. Auch die Börsen sollten davon profitieren, allerdings nicht so stark wie im abgelaufenen Geschäftsjahr, da ein großer Teil des Konjunkturaufschwungs schon in den Kursen eingepreist ist. Für Europa dürfte die Osterweiterung ab dem weitere Impulse für die Inlandsnachfrage bringen. Die Zahl der Menschen in den Mitgliedsstaaten wird von 380 auf 455 Millionen anwachsen. Dies erschließt neue Absatzmärkte und Produktionsstandorte. Insgesamt stellen die Mindestverzinsung von 4%, die Überschussziele und zusätzliche Eigenkapitalerfordernisse vor dem Hintergrund historisch niedriger Zinsen weiterhin eine enorme Herausforderung an die Kapitalanlage dar. Mehr denn je gilt es, um jeden Renditepunkt zu kämpfen. Der BVV stellt sich den Herausforderungen des Kapitalmarktes, in dem auch weiterhin die Renditechancen der Aktienanlage wahrgenommen werden sollen. Wie im Jahr 2003 wird jedoch der Aktienbestand weiterhin gegen gravierende Verluste geschützt. Zu diesem Zweck haben wir die historisch niedrigen Volatilitäten der Aktienmärkte für den Kauf lang laufender Put-Optionen genutzt. Ebenso haben wir die Marktverhältnisse zur Investition in langfristig ausgelegte Aktienprodukte mit Kapitalgarantie genutzt, deren Zielsetzung insbesondere der Aufbau stiller Reserven ist. Die Performance von Hedge-Fund-Produkten in den vergangenen Jahren, die den Gesetzgeber bewogen hat, die Voraussetzungen für diese Asset- Klasse in Deutschland zu verbessern, führt auch bei uns zu vorsichtigen wertgesicherten Engagements. Wir erachten es als notwendig, dem BVV diese Anlageklasse vor dem Hintergrund unserer Rendite- und Risikoziele zu erschließen. Geringe Volatilität und Diversifikationsvorteile werden die Stabilität der Kapitalanlage positiv beeinflussen. Aus Gründen der Risikominderung investieren wir ausschließlich in Fund-of-Funds-Produkte. In unserem Bestand festverzinslicher Anlagen bauen wir den Anteil an Unternehmensanleihen moderat aus, da wir für das Jahr 2004 aus diesem Anleihesegment im Vergleich zu Staatsanleihen abermals eine Überrendite erwarten. Wie im letzten Geschäftsbericht angedeutet, hat der BVV die Administration seines Immobilien-Direktbestandes per Jahresultimo 2003 an ein spezialisiertes Partnerunternehmen übertragen. Erste Verkäufe im Rahmen dieser Geschäftsverbindung sowie Maßnahmen zur Umwandlung einzelner Objekte in Wohnungseigentum mit der Zielsetzung der Erhöhung der Verkaufserlöse sind für das Geschäftsjahr 2004 geplant. Der Erfolg unseres Partnerunternehmens bemisst sich an den umgesetzten Verkäufen einerseits sowie an der Erhöhung der Rendite des Bestandes bis zum Abverkauf andererseits. Unsere eigene Infrastruktur zur Verwaltung des direkt gehaltenen Immobilien-Portefeuilles haben wir inzwischen aufgelöst. Die verbliebenen Aktivitäten zielen im Wesentlichen auf das Controlling und die Administration der indirekten Investitionen ab. Für weitere Anlagen in Immobilien sprechen vor allem das Renditepotential, die geringe Korrelation mit Aktien- und Rentenin- 13

14 Bericht des Vorstandes vestments sowie der Schutz vor unvorhergesehener Inflation. Der BVV will seine Immobilienquote weiter ausbauen, hauptsächlich durch Investments im europäischen Bereich. Über Immobilien-Spezialfonds nutzt der BVV die Expertise und Infrastruktur spezialisierter Partner. Wir gehen davon aus, mit neuen Immobilienengagements jährliche Renditen von deutlich mehr als 5% erzielen zu können. Auch bei zukünftigen Investitionen werden wir konsequent auf die Zusammenarbeit mit renommierten Partnern setzen, deren nachgewiesene Kernkompetenz in der Immobilienanlage besteht und bei unserem Konzept der Auslagerung bleiben. Neue steuerliche Vorschriften Nachdem das Reformpaket der deutschen Bundesregierung zur Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik die verschiedenen Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen hatte, verständigte sich der einberufene Vermittlungsausschuss auf ein Ergebnis, in dessen Rahmen zum fünf neue Steuergesetze in Kraft traten. Einige der Vorschriften haben auch für den BVV eine erhebliche Bedeutung. Eine materielle Änderung ergibt sich aus der Novellierung des Einkommensteuerrechts und betrifft die Einführung einer Mindestbesteuerung, die das System der Verlustbehandlung im deutschen Steuerrecht grundlegend ändert. Die komplizierten Regeln zur Verlustausgleichsbeschränkung zwischen verschiedenen Einkunftsarten sind weitestgehend abgeschafft worden. Zukünftig ist aber stattdessen ein Verlustvortrag nur noch bis zu 60% des zu versteuernden Einkommens verrechenbar, wobei grundsätzlich ein Sockelbetrag von 1 Mio. zum Abzug kommt. Die geänderten Vorschriften zur Verlustbehandlung haben für die Versicherungswirtschaft und somit auch für den BVV weitreichende Konsequenzen. Durch die Mindestbesteuerung wird die Verwendung der Verlustvorträge der betroffenen Unternehmen zeitlich gestreckt, was mit erheblichen Liquiditäts- und Zinsnachteilen verbunden ist. Im Extremfall könnten zyklische Kapitalmarktverläufe zu Steuermehrbelastungen oder gar zur Nicht-Nutzbarkeit von Verlustvorträgen führen zumal die jüngere Vergangenheit zeigt, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen keine stabile Planungsgrundlage mehr darstellen. Eine für die Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bedeutende Änderung ist auch die Verabschiedung einer Sonderregelung für die Besteuerung von Beteiligungserträgen, wonach Veräußerungsgewinne und Dividenden zukünftig zu versteuern sind, im Gegenzug aber Verluste aus Beteiligungsveräußerungen und insbesondere Teilwertabschreibungen steuermindernd geltend gemacht werden können. Diese Vorschrift ist im Wesentlichen nicht neu und galt bereits bis zum Jahr 2000 für alle Unternehmen, wenngleich sie aufgrund der damaligen Börseneuphorie vorwiegend zu hohen Beteiligungsgewinnen beitrug und folglich durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt wurde. Dies wiederum führte als Ergebnis der Baisse auf den Aktienmärkten zu exorbitanten Belastungen für die Versicherungswirtschaft, da Abschreibungen auf Unternehmensbeteiligungen nach neuem Recht nicht mehr steuerlich anerkannt wurden. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit der Wiederherstellung des ursprünglichen Anrechnungsverfahrens dem Anliegen der Versicherungswirtschaft nach einer Begrenzung der steuerlichen Belastungen im negativen Börsenumfeld Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht für die betroffenen Unternehmen das Wahlrecht, die künftige Neuregelung bereits rückwirkend für die Jahre 2001 bis 2003 anzuwenden. Da jedoch maximal 80% der jeweiligen Beteiligungserträge und -verluste anerkannt werden und zudem ein Vortrag der resultierenden Verluste ausgeschlossen ist, bleibt fraglich, in welchem Umfang die steuerlichen Mehrbelastungen der Vergangenheit tatsächlich neutralisiert werden können. 14

15 Bericht des Vorstandes Neue Verwaltungsplattform Aufgrund der Tatsache, dass der BVV seit 1998 vom Eintarifanbieter zu einem umfassenden Anbieter im Bereich der betrieblichen Altersversorgung mit hohem Service- und Beratungsbedarf seiner Kunden herangewachsen ist, ergaben sich völlig neue Anforderungen an die IT-Unterstützung für das Versicherungsgeschäft und damit auch für alle angrenzenden Systeme. Die Umgestaltung der IT-Strukturen war an den Zielsetzungen der Zukunftssicherheit, Flexibilität und Unabhängigkeit unter Wahrung eines ausgewogenen Aufwand-/Nutzen-Verhältnisses auszurichten. Die Entscheidung wurde zu Gunsten einer integrierten SAP-Systemlandschaft zur Unterstützung des Versicherungsgeschäftes sowie für das Rechnungswesen und das Vermögensmanagement getroffen. Mit dem neuen System wird eine zukunftsträchtige Lösung für die Anwärter- und Rentnerverwaltung hergestellt. Mit einer optimierten Unterstützung der Prozesse soll den Kunden des BVV ein noch besserer Service geboten werden. Die SAP-Lösung stellt für den Vermögensanlagebereich zeitgemäße Funktionalitäten bereit. Dabei liegt ein besonderes Gewicht auf dem Controlling und der Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kapitalanlagen in den Wertpapier-Spezialfonds. Die durch die Entscheidung für SAP entstehende integrierte und schnittstellenarme Lösung für das Versicherungsgeschäft, das Rechnungswesen und die Vermögensverwaltung wird zudem die Möglichkeit bieten, ein übergreifendes und umfassendes Berichtswesen für das Management zur Verfügung zu stellen. Der planmäßige Produktivstart im Rechnungswesen und Vermögensmanagement erfolgte Anfang des Jahres Die Systemkomponenten für das Versicherungsgeschäft werden Mitte des Jahres 2004 in Produktion gehen. Effizienzanalyse und Prozessoptimierung Parallel zu den umfangreichen organisatorischen Anpassungen aufgrund der Einführung von SAP beim BVV wurde das Projekt Prozessoptimierung ins Leben gerufen. Der BVV stellt so sicher, dass die Schnittstellen in der IT-Systemlandschaft, aber auch die nicht unmittelbar systemabhängigen Geschäftsprozesse, zielgerichtet zwischen den Abteilungen abgestimmt, optimiert und dokumentiert werden. Im Zuge der Entwicklung zukünftiger Geschäftsprozesse wird die Vereinheitlichung der Prozessdokumentation vorangetrieben und deren Pflegbarkeit verbessert. Zukünftig wird sichergestellt, dass alle Anforderungen an die Geschäftsprozesse priorisiert und strukturiert umgesetzt werden. Eine kontinuierliche Prozessoptimierung als wesentliche Zielsetzung des laufenden Projektes wird so gewährleistet. Bei der Umstellung der Systemlandschaft spielte neben dem Ziel der Qualitätsverbesserung die Kostenreduzierung eine wesentliche Rolle. Mit der getroffenen Entscheidung sieht sich der BVV auch im Hinblick auf die Optimierung des Aufwandes für die Anpassung an neue Anforderungen bestens gerüstet. 15

16 16

17 BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g., Berlin Jahresbericht

18 Aufsichtsrat Dr. Horst Müller Vorsitzender Herbert Betz stellv. Vorsitzender Ehem. Mitglied des Vorstandes der Dresdner Bank AG,, ehem. Mitglied des Vorstandes der Allianz AG, München Bankkaufmann, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München Dr. Tessen von Heydebreck stellv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank AG, Bernhard Beckers Renate Bloß-Barkowski ab Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der SEB AG, Mitglied des Vorstandes der SEB AG, Prof. Dr. Jörg-E. Cramer Harold Hörauf Hans-Georg Jurkat Detlef Kayser Andreas de Maizière ab Manfred Mathes bis Ernst Maul bis Klaus M. Patig bis Gabriele Platscher Persönlich haftender Gesellschafter der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, /München Persönlich haftender Gesellschafter des Bankhauses HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Düsseldorf Bankkaufmann, Commerzbank AG, Köln Vorsitzender des Betriebsrates der Commerzbank AG, Berlin Mitglied des Vorstandes der Commerzbank AG, Ehem. Vorsitzender des Vorstandes der Union Asset Management Holding AG, Ehem. Mitglied des Vorstandes der SEB AG, Mitglied des Vorstandes der Commerzbank AG, Vorsitzende des Betriebsrates der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Braunschweig 18

19 Uwe Plucinski Renate Schuster Dr. Paul Siebertz bis Dr. Wolfgang Sprißler ab Alexander Stuhlmann ab Bankkaufmann, Dresdner Bank AG, Hamburg Stellv. Vorsitzende des Betriebsrates der Dresdner Bank AG, Nürnberg Ehem. Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, München Vorsitzender des Vorstandes der HSH Nordbank AG, Hamburg 19

20 Vorstand Rainer Jakubowski Christoph v. Langsdorff Berlin Berlin Direktoren Friedhelm Dresp Prokuristen Hannelore Bischoff Wolfram Bremerich Alfred Hengster-Prikryl Herbert Maas Thomas Mühlenhoff Wolfgang Niedack Wolfgang Völkers Verantwortlicher Aktuar Hannelore Bischoff Treuhänder Otfried Geyer Treuhänder bis Michael Waage Treuhänder ab (davor stellv. Treuhänder) Gerhard Wrede stellv. Treuhänder ab Abschlussprüfer PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin 20

21 Lagebericht Geschäftsumfang und Überblick über die Geschäftsentwicklung Der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. ist eine überbetriebliche Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Er betreibt die betriebliche Altersversorgung seiner Mitgliedsunternehmen als Pensionsversicherung sowie auch als Rückdeckungsversicherung für die zugesagten Leistungen der BVV Versorgungskasse, der Unterstützungskasse des BVV. Mitglieder sind deutsche Banken, Finanzdienstleister und diesen verbundene Dienstleistungsunternehmen, deren versicherte Mitarbeiter sowie ehemalige Mitarbeiter, die ihre Versicherung freiwillig fortsetzen. Mitglied ist auch die BVV Versorgungskasse. Jeder Versicherte kann zur Ergänzung seiner betrieblichen Altersversorgung weitere Zusatzversicherungen individuell abschließen. Gegenstand der Versicherungsleistungen ist die Zahlung von Ruhegeld nach Erreichen der Altersgrenze und bei dauernder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung sowie die Zahlung von Hinterbliebenenrenten und von Sterbegeldern. Für die angebotenen Berufsunfähigkeitstarife (Zusatzversicherungen) wurde ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen. Weitere Rückversicherungsverträge existieren nicht. Das versicherungstechnische Geschäft nahm einen zufrieden stellenden Verlauf. Der Bestand der Versicherten hat zugenommen, was im Wesentlichen auf die gestiegene Anzahl der freiwilligen Weiterversicherungen zurückzuführen ist. Der Bestand der Pflichtversicherten ist dagegen weiter zurückgegangen. Die Beitragseinnahmen sind vor allem wegen der Gehaltsabhängigkeit der Beiträge moderat gestiegen. Der Zugang im Rentenbestand entwickelte sich erwartungsgemäß. Die laufenden Vermögenserträge verzeichneten aufgrund der niedrigen Zugangszinsen und der im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geringen Ausschüttungen der Spezialfonds abermals einen Rückgang. Die zum Ausgleich der stillen Lasten des Vorjahres in den indirekten Aktienanlagen und zur Stärkung des Eigenkapitals aus der Veräußerung von Nominal- und Rentenwerten realisierten a.o. Erträge führten zu insgesamt höheren Erträgen aus der Kapitalanlage. Unter Berücksichtigung der realisierten Gewinne, Erträge aus Zuschreibungen und Abschreibungen auf Kapitalanlagen ergab sich eine verbesserte Nettoverzinsung von 4,4 (4,1)% 1. Das historisch niedrige Zinsniveau und die aufgrund der Verluste der Aktienmärkte in den vorangegangenen Jahren deutlich reduzierten stillen Reserven erforderten beim BVV Versicherungsverein, wie bei nahezu allen Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen, eine weitere Absenkung der Überschussbeteiligung. So musste auf die Zahlung eines Anpassungszuschlags im Alttarif wie im Vorjahr verzichtet werden; im Neutarif blieb der Anpassungszuschlag mit 0,5% unverändert. Der Sonderzuschlag an Rentenempfänger für 2005 war erstmals auf 25 (für )% der fällig werdenden Stammrenten abzusenken. Trotz der verminderten Überschussbeteiligung liegen die laufenden Rentenzahlungen jedoch nach wie vor deutlich über den nach den Versicherungsbedingungen zugesagten Renten. Jahresabschluss, Überschuss, Gewinnquellen Aus dem Gesamtüberschuss des Geschäftsjahres von 175,8 (121,1) Mio. wurden 171,0 (8,4) Mio. zur Dotierung der Verlustrücklage verwendet, 0,7 (108,9) Mio. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuge- 1 Angaben in Klammern jeweils Vorjahreszahlen 21

22 Lagebericht wiesen und als Direktgutschriften 4,0 Mio. ausgeschüttet; hiervon 3,2 (3,0) Mio. (ohne Regulierungsaufwendungen) für Heilverfahrensleistungen. Der gestiegene Überschuss resultiert im Wesentlichen aus Mehrerträgen aus Kapitalanlagen aufgrund deutlich erhöhter Abgangsgewinne. Der Überschuss entstammt knapp zur Hälfte den über den kalkulierten Rechnungszins hinaus erzielten Erträgen aus Kapitalanlagen sowie aus versicherungstechnischen Risikogewinnen infolge günstigerer Sterblichkeitsverläufe und sehr geringer Invalidisierung bei den Aktiven. Risikomanagement Den Bestimmungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde durch die Überprüfung und zielgerichtete Weiterentwicklung unseres bestehenden Risikomanagementsystems sowie durch die Implementierung eines laufenden Risiko-Controllings Rechnung getragen. Bestandsgefährdende Risiken und Risiko- Entwicklungen können in den Bereichen Kapitalanlage, Mathematik/Versicherungstechnik sowie Informationstechnik auftreten. In diesen Bereichen erfolgt eine ständige Risikokontrolle und -steuerung zur frühzeitigen Identifikation von bestandsgefährdenden Risiken. Über die Risikosituation und die Risikoeinschätzung wird turnusmäßig berichtet. Aus heutiger Sicht und nach Einschätzung der künftigen Entwicklungen erkennen wir keine bestandsgefährdenden Risiken und Risiko-Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des BVV Versicherungsverein führen könnten. Verbandsmitgliedschaften Der BVV Versicherungsverein gehört der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.v., Heidelberg, und der innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft bestehenden Fachvereinigung Pensionskassen an. Ausblick Ein entscheidender Faktor für die Erfolgsrechnung des Jahres 2004 der Altersvorsorgeinstitutionen und Lebensversicherungsunternehmen ist die konjunkturelle Entwicklung. Letztlich geht es um die Frage, ob die seit dem 2. Halbjahr 2003 verstärkt auszumachenden positiven Signale einen nachhaltigen Aufschwung kennzeichnen oder eine vorübergehende Erholungsphase. Dabei fokussiert sich die Aufmerksamkeit der Anleger auf die wirtschaftliche Entwicklung in den USA, wo das Geschehen am Arbeitsmarkt von grundlegender Bedeutung für die weiteren Perspektiven ist und derzeit Anlass zu Sorge und Zweifeln gibt. Aber auch für den asiatischen Raum stellt sich die Frage, ob eine dauerhaft positive Entwicklung hoher Dynamik eingesetzt hat. In der Folge einer von Asien und Amerika ausgehenden Erholung werden dann auch die europäischen Volkswirtschaften an konjunkturellem Schwung gewinnen. Derzeit gehen unsere Prognosen davon aus, dass die Zinsen im Laufe des Jahres 2004 ansteigen. Vor dem Hintergrund der Erwartung einer sich langsam vollziehenden wirtschaftlichen Erholung, insbesondere in Europa sowie geringen inflationären Risiken dürfte sich der Zinsanstieg bis Jahresultimo unseres Erachtens allerdings in Grenzen halten. Wir rechnen daher nicht mit dem von einigen Experten befürchteten Crash an den Bond-Märkten. Renditeerfordernisse und Szenarioanalysen zur Zinsentwicklung führen uns zu einer weiterhin langen Positionierung im Zinsbereich. Für die Aktienanlage sehen wir auch in 2004 gute Renditechancen, wenngleich sich der sehr deutliche Anstieg des Vorjahres nicht wiederholen dürfte. Infolge der Verwerfungen an den Kapitalmärkten der vergangenen Jahre steht die Risikobetrachtung mehr denn je im Vordergrund unserer Anlagepolitik. 22

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