LV VE-41 Raumlufttechnik. Bereich RLT Seite 1. Projekt: VE-41- RLT - LV LUFA Münster Altbau
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- Julian Schulze
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1 Seite 1 LV VE-41 Raumlufttechnik Bereich RLT Allgemeine Hinweise Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Münster, Straße:Nevinghoff. Sie hat die Aufgabe, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen und im Rahmen ihrer Aufgaben den ländlichen Raum zu stärken. Zur Erledigung der einzelnen Aufgaben hat sich die Landwirtschaftskammer in 8 Geschäftsbereichen organisiert. Der Geschäftsbereich 8 der Landwirtschaftskammer ist die landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Nordrhein-Westfalen - LUFA NRW -. Sie ist ein akkreditiertes Dienstleistungsinstitut für Agrar- und Umweltanalytik zur Untersuchung von Proben aller Art. In den Laboren werden Produkte aus der gesamten landwirtschaftlichen Produktionskette von der Erzeugung bis zur Nahrungsmittelverarbeitung untersucht. Grundstück Die Baumaßnahme befindet sich auf dem Grundstück Straße: Nevinghoff, Münster. Die Erweiterung wird direkt an das Bestandsgebäude angebaut. Ein Zwischenbau wird beide Gebäudeteile verbinden, indem sich auch der Haupteingang befindet. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Nevinghoff Straße. Gebäude Im Zuge der Um- und Neubaumaßnahmen für die LUFA NRW wird der Bereich des Probenmanagements aus dem Hauptgebäude in das bereits bestehende Gebäude verlagert. Im schon bestehenden Gebäude werden sich somit zukünftig Räume für die Probenaufbereitung und für die Lagerung von Proben (z.b. Kühlräume für Wasserproben und Rückstandsproben) sowie Lagerräume mit Material zur Probenahme befinden. In diesem Bestandsgebäude werden auch die Sozialräume für den gesamten Untersuchungsbereich untergebracht werden. Das Bestandsgebäude besteht aus nur einem Geschoss und wird im Inneren komplett neu ausgebaut. Die Außenfassade bleibt erhalten, es wird lediglich das Dach saniert. Im neu zu errichtenden Gebäude werden alle Laborbereiche mit ihren speziellen Anforderungen an technischen Voraussetzungen wie z.b. Zuleitungen für Gase, gesonderte Entsorgung anfallender Abwässer, Lüftungssysteme oder Kühlmöglichkeiten für die Laborgeräte, untergebracht. Der Neubau besteht aus einem Erdgeschoss und einer Technikzentrale auf dem Dach. Das Gebäude erhält eine Vorhangfassade aus Faserzementplatten und ein umlaufendes Fensterband. Der Neubau wird durch einen Zwischenbau mit dem Bestand verbunden. Hier ist der
2 Seite 2 ***Fortsetzung*** Gebäude Hauptzugang untergebracht. Bauablauf Das Bestandsgebäude steht komplett leer, es ist lediglich der "Mahlraum" in Achse A-B/1-4 bereits umgebaut und in Betrieb genommen worden. Die Baumaßnahme beginnt mit dem Umbau des Bestandsgebäudes. Der Neubau wird schnellstmöglich begonnen, sodass es sicherlich zu einer Überschneidung beider Baumaßnahmen kommen wird. Tragwerk Durch den Umbau des Bestandsgebäudes bleibt das Tragwerk größtenteil unverändert. Durch die Abbrucharbeiten werden nichttragende Bauteileabgebrochen. Beispielsweise werden Teile des Ringbalken abgebrochen, die an anderer Stelle wieder ergänzt wird. Allgemeines Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Bieter, dass die Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er hierauf vor der Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen. Die angebotenen e gelten für die Ausführung der Leistungen in allen Teilmengen wie Großflächen und in Einzelräumen sowie für zeit- und ebenen versetztes Arbeiten nach Abruf durch die AG-Objektüberwachung. Keine Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Stoffe zu verwenden, deren Bestandteile ganz oder teilweise als gefährliche Stoffe in der Gefahrstoffverordnung vom (BGBl. I S 3758) aufgeführt sind, sofern alternative Stoffe zur Verfügung stehen. Die Verwendung von asbesthaltigen Produkten ist nicht gestattet. Als Ersatz kommen vorzugsweise die in dem vom Bundesumweltamt herausgegebenen Ersatzstoffkatalog aufgeführten Stoffe in Betracht. Anweisungen Die Fachbauleitung des AGs obliegt einem Architektur bzw. Fachingenieurbüro. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsbestimmungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften bzw. der Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften liegt im Verantwortungsbereich des AN. Gewerkübliche Sicherheitseinrichtungen sind vom AN zu stellen. Die Teilnahme an regelmäßigen Sicherheitsbegehungen mit der Bauleitung und dem Sicherheits- und
3 Seite 3 ***Fortsetzung*** Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist Pflicht und wird nicht gesondert vergütet. Der Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) des AG ist zu beachten. Der AN ist verpflichtet die Baustellenverordnung in ihrer aktuellen Fassung einzuhalten sowie sich und seine Mitarbeiter in den auf der Baustelle, bei der Bauleitung des AG, ausliegenden SiGeKo-Plan (Sicherheits- und Gesundheitskoordinations- und Schutzplan) einweisen zu lassen und vor der Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen seiner Leistungen mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten dem Koordinator schriftlich mitzuteilen. Nach Auftragserteilung findet eine Baustelleneinweisung mit Hinweisen zum Verhalten auf der Baustelle statt. Jeder AN hat das Einweisungsprotokoll zu unterschreiben und vor Beginn der Bauarbeiten seine Mitarbeiter (auch die der Nachunternehmer) über den Inhalt des Einweisungsprotokoll laut 8 des ArbSchG zu unterrichten und auf die Einhaltung zu achten. Die Einhaltung ist Teil der Vertragserfülung. Der AG behält sich vor, in Abstimmung mit dem SiGeKo, eine Baustellenordnung zu erlassen. Der AN und seine Nachunternehmer haben die Kenntnisnahme sowie den Empfang zu bestäigen. Nach Auftragserteilung erhält der AN eine Firmenauskunft. Diese ist vollstädig auszufüllen und dem SiGeKo mind. eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten zu übergeben. Dem SiGeKo sind unentgeltlich auf Verlangen Nachweise zur Umsetzung der aktuellen Verordnungen zur Arbeitssicherheit vorzulegen, z.b. Prünachweise der Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen. Werden Gefahrstoffe eingesetzt, sind diese zwingend vor Baubeginn anzumelden. Baustellenverweis Bei groben Verstößen gegen die sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen oder Verhaltensregeln werden die betroffenen Personen der Baustelle sofort verwiesen. Der AN hat umgehend für geeigneten fachkundigen Ersatz zu sorgen Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Planungs- und Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten und weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden, welcher bei Auftragserteilung benannt werden muss. Über die Notwendigkeit der Teilnahme entscheidet die Bauleitung. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Das Ergebnis wird in Protokollen festgehalten. Einsprüche gegen das Protokoll sind spätestens in der nächstfolgenden Sitzung geltend zu machen. Für alle Projektbeteiligten sind neben Vertrag, Plänen und LV auch diese gemeinsam erstellten Protokolle verbindlich. Änderungen der Auftragsinhalte und/oder
4 Seite 4 ***Fortsetzung*** Baustellenbesprechungen des Auftragsumfanges (Nachträge) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Form außerhalb des Protokolls. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.b. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber, 10- Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2- Fertigungen zu übergeben. Bautagesberichte Der AN hat arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und der Bauleitung des AG für jeden Tag getrennt in DIN A4-Format einmal wöchentlich vorzulegen bzw. zuzusenden. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sind. Anordnung für Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen.die Stundenlohnzettel sind dem Objektüberwacher spätestens an dem auf die Leistung folgenden Arbeitstag vorzulegen und von diesem abzeichnen zu lassen. Soweit nicht anders ausgeschrieben, müssen im Stundenlohnsatz, Lohnnebenkosten, Wegegeld, Auslösung und sonstige Lohnzuschläge (Zuschläge für Überstunden, Feiertagszuschläge, etc.) enthalten sein, einschließlich der Kosten für Handwerkszeug und Kleingeräte. Gegengezeichnete Stundenlohnzettel bedeuten keine Anerkenntnis eines Vergütungsanspruchs. Dem AG bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob die Arbeiten vor Beginn angeordnet wurden und nicht schon mit den Preisen für die Vertragsleistungen (einschließlich Nebenleistungen) abgegolten sind. Stellt sich bei einer späteren Prüfung heraus, dass die nach Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits von den Vertragsleistungen umfasst oder zu deren Nebenleistungen gehören, so werden sie trotz unterschriftlicher Anerkennung der Stundenlohnberichte durch den Auftraggeber nicht vergütet. Bei etwaiger Doppelzahlung durch den Auftraggeber besteht eine Rückerstattungspflicht des Auftragnehmers; auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
5 Seite 5 ***Fortsetzung*** Anordnung für Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind gesondert in Rechnung zu stellen. Sie werden damit nicht Gegenstand von Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung des Auftragnehmers. Abfall Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich zu erfolgen. Die Kosten dieser Baureinigung und die Kosten für Bereitstellung und Abfuhr der Schuttbehälter sind mit den Leistungspreisen abgegolten. Grundsätzlich gilt, dass die Baustelle täglich besenrein zu hinterlassen ist. Kommt der AN der Schuttbeseitigung trotz Aufforderung nicht nach, veranlasst die Bauleitung ohne weitere Aufforderungen die Beseitigung durch eine Fremdfirma, die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die nermittlung und Zuordnung erfolgt nach billigem Ermessen der Bauleitung, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis offen bleibt, dass er den Schutt bzw. Abfall nicht verursacht hat, bzw. nur in wesentlich geringerem Umfang. Die Bereitstellung, das Befüllen und das Abfahren von Schuttcontainern erfolgt durch den jeweiligen Auftragnehmer. Dieser hat je nach Erfordernis für unterschiedlichen Bauschutt unterschiedliche Container aufzustellen. Die Kosten hierfür sowie die Entsorgungskosten (Deponie bzw. MVA) sind in die jeweiligen e einzurechnen. Die erforderlichen Genehmigungen auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind durch den jeweiligen Auftragnehmer zu beantragen. Hierzu gehören auch alle Nachweis- und Anzeigepflichten aus der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise. Der Aufwand für vorgenannte Verfahren ist in die e einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise gemäß der Abfallsatzung sind dem AG spätestens mit der Schlussrechnung zu übergeben. Baustrom und Bauwasser Strom und Wasser stellt der AG nur innerhalb der Baustelle zu betrieblichen Zwecken kostenlos zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat dies in Form eines Preisnachlasses bei seiner Preisermittlung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber stellt den Firmen an zentraler Stelle eine Wasserentnahmestelle zur Verfügung. Zur Stromversorgung werden bauseits geschossweise Baustromverteiler aufgestellt. Die weitere Versorgung mit Wasser bzw. Strom ab diesen Abnahmestellen ist Sache des Auftragnehmers.
6 Seite 6 Sanitäre Einrichtungen Sanitäre Einrichtungen mit WC- und Waschgelegenheiten werden an den im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Stellen außerhalb der Gebäude für alle Auftragnehmer bereitgestellt. Die Einrichtungen werden bauseits vorgehalten und betrieben. Sanitäre Einrichtungen werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Innerhalb des Gebäudes werden ausgewählte WC-Räume zur Benutzung freigegeben. Lager-, Arbeits- und Unterkunftsflächen Lager- und Arbeitsflächen im Außenbereich werden den Auftragnehmern nach Abstimmung von der Bauleitung des AG zugewiesen. Bauablaufbedingte Umsetzungen von Teilen der Baustelleneinrichtung und dgl. sind nach Aufforderung durch den AG unverzüglich vom AN zu veranlassen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Flächen in den Originalzustand zurück zu versetzen. Die begrenzten Lager- und Parkmöglichkeiten sind im Baustelleneinrichtungsplan ersichtlich, auf Wunsch des Bieters kann eine Ortsbesichtigung der Aussenbereiche vereinbart werden. Wohnunterkünfte für Bedienstete und Personal des Auftragnehmers können auf dem Gelände und auf der Baustelle nicht errichtet werden. Als Lager-, Arbeits- und Aufenthaltsräume werden Räume innerhalb des Bauvorhabens nicht zur Verfügung gestellt und dürfen auch nicht hergerichtet werden. Das Anbringen von Behelfs- und Bautüren ist nicht gestattet. Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat alle zur Freigabe der Ausführung notwendigen Pläne (z.b. Werkstatt- und Montageplanung) und Unterlagen (z.b. Prüfzeugnisse, Zulassungen) rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erstellen und 2-fach als Lichtpausen und als Datei (pdf/dwg) zur Genehmigung vorzulegen. Die Neuvorlage mit Berücksichtigung von Prüfeintragungen erfolgt ebenfalls in 2-facher Ausführung als Lichtpausen und als Datei (pdf/dwg). Die zur Verfügung gestellten Bauzeichnungen sind vor Beginn der Bauarbeiten auf Übereinstimmung der Maße zu überprüfen. Änderungen der Bauausführung sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Muster, Proben, Gütenachweise Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer vor Inangriffnahme der Leistungen und Bestellung von Stoffen, Materialien und Bauteilen kostenlos Muster, Proben, Gütenachweise usw. vorzulegen. Genehmigte Muster und Proben verbleiben bis zur Abnahme der Vertragsleistung beim Auftraggeber.
7 Seite 7 Sprache Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.b. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, in deutscher Sprache zu verhandeln. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des Auftragnehmers heranzuziehen. Schweißarbeiten Für evtl. auf der Baustelle erforderliche Schweißarbeiten ist arbeitstäglich eine Schweißerlaubnis einzuholen. Planungsunterlagen Dem AN werden die für seine Arbeit erforderlichen Planunterlagen vom Bauherrn bzw. vom Planer generell nur 1-fach als Papierdruck und bei Bedarf zusätzlich als pdf-datei auf CD-ROM übergeben. Alle für die Ausführung maßgebenden Pläne und Zeichnungen müssen vom AN jederzeit auf der Baustelle zur Verfügung gehalten werden. Berufsgenossenschaft Solange der Vertrag nicht erfüllt ist, hat der AN jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzüglich dem AG mitzuteilen. Auf Verlangen des AG hat der AN jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darüber vorzulegen, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Auftraggeber setzt für die gesamte Bauzeit den verantwortlichen Koordinator gemäß Baustellenverordnung ein. Die Anzeige an die Arbeitsschutzbehörde erfolgt durch den Auftraggeber. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Sicherheits- und Gefährdungsanalysen sowie die Montageanweisungen sind der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass durch das Aufsichtspersonal des Auftragnehmers jederzeit die ausreichende Kommunikation in deutscher Sprache gewährleistet ist, dies gilt insbesondere für die Einhaltung aller Sicherheitsbelange und die
8 Seite 8 ***Fortsetzung*** Sicherheits- und Gesundheitsschutz Verständlichkeit von Alarmsignalen und Anweisungen für Notfälle. Vom Auftraggeber wird ein Sammelpunkt auf der Baustelle für die Sammlung des Personals in Notfällen und bei Gefährdung eingerichtet, die gekennzeichnete Anfahrstelle für Einsatzfahrzeuge ist vom Auftragnehmer freizuhalten. Es werden regelmäßige Begehungen der Baustelle durchgeführt. Bei Sicherheitsmängeln ist der Auftraggeber befugt, in die Baustelle einzugreifen. Der AN ist zur Teilnahme an turnusmäßigen Besprechungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle verpflichtet. Unfallverhütung Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsene Schäden. 10 Nr.2 Abs.1 Satz 2 VOB/B bleibt unberührt. Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entsteht, sind vom AN dem AG unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung ist vom AN spätestens innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen. Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Beschäftigten des AN sind über die in Frage kommenden Unfallverhütungsvorschriften und über besondere Gefahren zu belehren. Während der Montagearbeiten sind Sicherheitseinrichtungen wie Gerüste, Fangnetze, Sicherheitsleinen oder gleichwertiges zu benutzen. Die erforderlichen Hebezeuge müssen für die zu hebenden Lasten ausgelegt sein und sind auf ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig zu überprüfen. Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zum Schutz der Beschäftigten erforderlich sind. Für die betriebssichere Herstellung, Instandhaltung und Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, Betriebseinrichtungen, Schutzvorrichtungen usw. ist unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Besitzers, Herstellers und Lieferers derjenige Unternehmer
9 Seite 9 ***Fortsetzung*** Unfallverhütung verantwortlich, dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, Betriebseinrichtungen usw. benutzen. Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten und der Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Aufsichtsführenden für die Dauer der Bauzeit schriftlich zu benennen. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel an Gerüsten, Betriebseinrichtungen, an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind von Seiten des AN, soweit diese nicht durch ihn selbst errichtet bzw. instandgehalten werden müssen, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu melden. Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN geeignete Personen (Facharbeiter) als Sicherheitsbeauftragte für die Dauer der Bauzeit schriftlich zu benennen. Des weiteren ist ein geeigneter Ersthelfer schriftlich zu benennen. Die für die Durchführung besonderer Arbeiten erforderlichen Körperschutzmittel sind vom AN den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen und diese zur Benutzung anzuhalten. Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften UVV (Namhafte Benennung der Aufsichtsperson nach UVV VBG1 13, Namhafte Benennung des Sicherheitsbeauftragten nach UVV VBG1 9, Schriftliche Bestellung und Pflichtenübertragung sowie Namhaftmachung der verantwortlichen Person hinsichtlich Unfallverhütung nach UVV VBG1 12), Unterweisungspflicht nach UVV VBG1 7 Beachtung des Arbeitsschutzgesetzes ArbSchG (Namhafte Benennung der verantwortlichen Person nach ArbSchG 13), Unterweisungspflicht nach ArbSchG 12 Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Beachtung der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung AMBV (Bereitstellung der Betriebsanweisungen über die eingesetzten Arbeitsmittel nach 6 AMBV) Beachtung des Arbeitsicherheitsgesetzes AsiG (Namhafte Benennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach 5 AsiG) Beachtung der Arbeitsstättenverordnung ArbStVO Beachtung der Baustellenrichtlinie Beachtung der Gefahrstoffverordnung GefStoffV (Bereitstellung der Betriebsanweisungen über die
10 Seite 10 ***Fortsetzung*** Unfallverhütung eingesetzten Arbeitsmittel nach 20 GefStoffV) Beachtung der BG Regeln, Richtlinien, Merkblätter (Namhafte Benennung der Ersthelfer) Beachtung der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe, insbesondere Anlage 1 "Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn)" Beachtung des Arbeitnehmer Entsendegesetzes AentG sowie Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG Die Baustelle darf nur mit Schutzhelm, Sicherheitsbrille und Sicherheitsschuhen betreten werden. Es sind die Erlaubnisscheinverfahren und Verfahren zur Arbeitsfreigabe einzuhalten. Nachunternehmer Der AN hat bei Angebotsabgabe die von ihm als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen zu benennen. Generell ist der Einsatz von Nachunternehmern rechtzeitig vor Beauftragung dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe des AG darf der NU tätig werden. Eventuelle Terminverzögerungen sind immer in Verantwortung des AN Fachbezogene Hinweise Ausführungshinweise a) Montage allgemein / Zusatzleistungen Zu den bauseitigen Leistungen gehören: - Herstellen und Beiarbeiten der Durchbrüche für Rohrdurchführungen, Kanäle ohne Brandschutz u.ä. (falls nicht im LV enthalten). Bei eventuell erforderlich werdenden Nachtragsangeboten ist zu jeder einzelnen Nachtragsposition eine Begründung über Zweck und Notwendigkeit vom Auftragnehmer abzugeben. b) Vorschriften Bei der Ausführung sind alle einschlägigen Normen und Vorschriften zu berücksichtigen, insbesondere Die anerkannten Regeln der Technik sind ohne besondere Erwähnung vereinbarter Vertragsbestandsteil. Als Auszug, ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden nachstehend Normen, Richtlinien genannt, deren Beachtung insbesondere von Bedeutung ist. TA-Lärm
11 Seite 11 ***Fortsetzung*** Ausführungshinweise ATV-Regelwerk DIN ATV DIN GWA-Installationsarbeiten in Gebäuden DIN Dämmung an Technischen Anlagen DIN Korrosion der Metalle DIN 4109 Schallschutz, einschl. Beiblatt 1und 2 DVGW Regelwerk ASR Arbeitsstättenrichtlinien Weiterhin gelten alle einschlägigen VDI-, VDE- und DIN-Richtlinien, die Verordnungen der Energieeinsparverordnung - EnEV nach der neuesten Fassung sowie die Vorschriften der örtlichen Behörden und Versorgungsunternehmen. Alle Normen, Richtlinien und Vorschriften sind in der Fassung maßgebend, die zum Tage der Angebotsabgabe bestehen. Sind DIN-Normen oder VDI- Richtlinien im "Entwurf" vorhanden, sind diese, jedoch nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, zu berücksichtigen. Ändern sich Normen, Richtlinien und Vorschriften nach dem genannten Zeitpunkt, so bedarf es eines schriftlichen Hinweises des Auftragnehmers an die örtliche Bauleitung und einer Einigung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, ob diese Änderung bei der Ausführung berücksichtigt werden soll. Sollten Widersprüche bei der Anwendung verschiedener Bestimmungen bzw. der Ausschreibungsunterlagen auftreten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren. Der Auftragnehmer gibt die Gewähr, daß alle von ihm erstellten Anlagen den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle Brandabschnitte, die von Rohrleitungen durchbrochen werden, sind Brand- und Rauchschutztechnisch mit zugelassenen Baustoffen abzudichten. Alle Rohre und Kanäle sind nach erfolgter Montage mit Baustopfen, Kappen und sonstigen festen Verschlüssen zu versehen. Dies gilt auch bei Montageunterbrechung während der Bauphase. Die nachfolgenden ausgeschriebenen Leistungspositionen müssen alle erforderlichen Bauteile und Zubehörteile beinhalten um eine funktionsfertige Anlage zu erhalten. Die Lieferung und Montage beinhaltet weiter sämtliche erforderlichen Klein-, Isolier-, Dichtungs- und Befestigungsmaterialien die zur Sicherstellung der betriebsfertigen bzw. -bereiten Anlage notwendig sind. Baustellennebenleistungen/Insgemeinkosten Hilfsmittel wie Montagehilfen, Baustelleneinrichtung, Material- und Personalcontainer, Transport, Abladen und vorbeugen vor Manipulation auf der Baustelle, Abdecken von fertig installierten Komponenten um Verschmutzungen bzw. Beschädigungen durch nachfolgende Bau- und Baunebenarbeiten zu vermeiden sowie Entsorgungskosten sind, soweit keine Leistungspositionen hierfür separat ausgewiesen, mit in die Positionspreise einzukalkulieren. Für die Prüfungen, Inbetriebnahmen, Einregulierungen gehört zum Leistungsumfang die Bereitstellung aller erforderlichen Arbeitskräfte, Hilfsmittel, Materialien, Betriebsstoffe, Messgeräte, Werkzeuge, Bühnen/Leitern etc.
12 Seite 12 ***Fortsetzung*** Ausführungshinweise Spülen, Reinigen und Druck-/Dichtigkeitsprüfung Entwässerungsanlage Sämtliche neuen Abwasserleitungen an denen während der Bauphase gearbeitet wird, sind abschnittsweise zu Spülen, zu Reinigen und einer Druckprobe gemäß den einschlägigen Richtlinien (ATV's, DIN 1986, DIN EN 1610 etc.) zu unterziehen. Hierzu können, je nach Gegebenheiten, die Prüfverfahren "L" oder "W" durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Druckprobe ist in digitalisierten Haltungs-Protokollen zu dokumentieren und der Bauleitung zum Gegenzeichnen vorzulegen. Spülen und Druck-/Dichtigkeitsprüfung derwasserführenden Leitungen. Die komplett neu erstellten Rohrleitungen der Kalt- und Warmwasserverteilung der Gebäude-/ Hausverteilung, spülen und abdrücken. Das abschnittsweise, entsprechend dem Baufortschritt durchzuführende Spülen der Rohrleitungen und die zugehörigen Dichtigkeitsprüfungen sind nachweislich in Protokolle mit Datum, Bereich, Druck, Standzeit, Unterschrift zu dokumentieren. Einregulierung und Inbetriebnahme sämtlicher Maschinen, Aggregate und Geräte Der betriebsfertigen, elektro-, luft- und wasserseitig angeschlossenen Maschinen, Agreggate und Geräte durch Service-Monteure der Hersteller. Die Inbetriebnahme und Einregulierung umfasst: - Prüfung aller Kabelverbindungen auf festen Sitz - Prüfung und Nachstellen der Drehrichtung aller Motore - Messung von Spannung und Stromaufnahme aller Antriebe - Prüfung der Gasversorgung, Sicherheits- und Regeleinrichtungen - Prüfung der Kältemittelfüllung, Ölstand,Sicherheits- und Regeleinrichtungen - Einstellung aller Parameter und Programmpunkte - Einregulieren und Prüfung der hydraulischen Komponenten, - Punkttest, Protokollierung aller Parameter und Istwerte - 14-tägiger Probebetrieb ohne Störung - Erstellen der Dokumentation mit sämtlichen Protokollen - Einweisung des Bedienungspersonals mit unterschriebem Einweiseprotokoll. Werkstatt und Montagepläne Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Werkstatt und Montageplanung und Fundamentangaben, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Papierzeichnung/Plotterausdruck, farbig, auf DIN A 4, Format gefaltet. Ausführung/Inhalt der vom AN zu erstellenden Montagepläne: Darstellungen in Grundrissplänen und Schnittzeichnungen, sowie von Zentralen, Schächten, Installationsschwerpunkten, Detailzeichnungen der Baumaßnahme, Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata (RI-Fließschemata) DIN EN ISO mit Zusatzinformation, Maßstab entsprechend den zur Verfügung gestellten Zeichnungen. Die vom AN zu erstellenden Montageunterlagen beinhalten folgende Darstellungen von Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA): Geräte, Bauteile, Leitungen und Kabeltrassen maßstäblich, vermaßt zum Baukörper, Volumen-/Massenströme, Druckdifferenzen, Ein- und Austrittstemperaturen, Raumtemperaturen und relative Raumluftfeuchte, mit Toleranzen, Schallleistungspegel, Einbauorte der Messwertgeber, -anzeiger und Stellgeräte, Grund- und RI-Fließschemata mit Bilddarstellung DIN EN ISO 10628, Bildzeichen
13 Seite 13 ***Fortsetzung*** Werkstatt und Montagepläne und Kennbuchstaben für MSR DIN , für Anlagen und deren Bauelemente nach den fachspezifischen Normen, mit Funktionsdiagrammen mit eingetragenen Parametern, mit funktionaler Anordnung der Messwertgeber, -anzeiger und Stellgeräte, mit Sollwerten und Genauigkeitsgrad der Mess- und Regelgrößen. Bestandsunterlagen, bestehend aus Bestandsplänen, Beschreibung der Anlagen mit Grund- und Verfahrensfließschemata DIN EN ISO 10628, Funktionsbeschreibungen, Zusammenstellung der Anlagen mit allen Leistungen der Bauelemente, Zusammenstellung einzuhaltender Raumanforderungen, Betriebsanleitung mit Beschreibung der Bedienungsvorgänge für automatischen Betrieb und Handbetrieb im Störfall, mit Angaben über Einbauorte und Funktionen der Schalt-, Mess-, Steuer- und Regelgeräte, von Sicherheitseinrichtungen und - schaltungen, Erklärung der Signalanzeigen für Betrieb, Störung und Alarm, Wartungsanleitung mit Liste aller Bauteile mit Angaben Hersteller/Typ, Bestelldaten mit Leistungen, Maße, Ersatzteile, Anschrift, Telefon- und Telefax- Nummer des Kundendienststützpunktes u.ä., erforderliche Hilfsmittel und Hilfsstoffe sowie Sonderwerkzeuge, Schmierstoffe und Reinigungsgeräte, Wartungs- und Inspektionsintervalle, Mess- und Prüfgrößen und die erforderlichen Messgeräte, Qualifikation des durchführenden Personals, Protokolle über vom AN durchgeführte Funktions- und Leistungsmessungen, Protokolle über durchgeführte Dichtheitsprüfungen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Abnahmen. Erstellung der Montagezeichnungen mit CAD-Programm auf Basis der vom AG zur Verfügung gestellten Baupläne des Objektplaners und der Ausführungszeichnungen der Anlagen der TGA als Plotterausdruck/Papierzeichnung und auf Datenträger/Schnittstelle. Schnittstelle DXF, Betriebssystem MS Windows 7, Datenträger CD-ROM. Organisation und Verwaltung des Datenaustausches, Layerstrukturen und Zeichnungsebenen durch AG. Die Unterlagen sind zur Freigabe dem AG vorzulegen. Übergabe Bestandsunterlagen Bestandsunterlagen werden dem AG 14 Werktage vor der Abnahme im DIN A 4 Aktenordner 2-fach übergeben, Übergabe von Unterlagen über Datenträger, als CD-ROM, Schnittstelle DXF, erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Die Unterlagen sind zur Freigabe dem AG vorzulegen. Gewerke-Koordination / Schnittstelle mit Labor und MSR-Technik Angaben an andere Gewerke und Koordination mit den mit den anderen am Bau befindlichen Unternehmen Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer seine Montagepläne unentgeltlich mit den übrigen am Bau befindlichen Ausführungsfirmen eigenständig zu koordinieren. In diesem Zusammenhang hat er den übrigen am Bau Beteiligten sämtliche für die Erfüllung ihrer Leistung aus seinem Gewerk erforderlichen Angaben beizustellen. Diese Leistungen sind in den nachfolgenden en zu berücksichtigen. Insbesondere sind diese Angaben für die Erstellung von Elektroanschlüssen erforderlich. Leistungsabgrenzung zur Labortechnik Die zu installierenden Wasserzuleitungen für Trinkwasser, Laborwasser
14 Seite 14 ***Fortsetzung*** Gewerke-Koordination / Schnittstelle mit Labor und MSR-Technik und VE- Wasser sowie der Druckluftleitung und der Kälteleizungen enden oberhalb der Einrichtungsgegenstände ca mm üokffb der Labormöbel mit je einer verkappten Absperrung mit Innengewinde. Die Abwasserleitungen aus PE-Rohr enden oberhalb der Einrichtungsgegenstände ca mm üokffb der Labormöbel mit je einer verkappten Absperrung mit Innengewinde. Vor dem Anschluss an die Druckluft-, Wasser- und Abwasserleitungen durch den AN Laboreinrichter sind die Rohrleitungen einer Druck- und Dichtigkeitsprüfung vom AN Sanitärinstallateur zu unterziehen und jeweils eine Kopie der Protokolle der Bauleitung und dem Laboreinrichter zu übergeben. Innerhalb der Labormöbel erfolgt die Verrohrung durch den AN Laboreinrichter. Das Warmwasser in den Laboren wird dezentral über Durchlauferhitzer erzeugt, was ebenfalls durch den AN Laboreinrichter geliefert und montiert wird. Leistungsabgrenzung zur Gebäudeautomation/MSR-Technik Anfertigen/Übergabe von Kabellisten für Meldungen/Datenübertragungen sind je Gewerketitel mit allen notwendigen Daten für die Gebäudeleittechnik zu erstellen und frühzeitig unaufgefordert zu übergeben. Zum Leistungsumfang gehört zusätzlich die Koordination der Leitungsführung mit den anderen Lieferanten bzw. Gewerken, komplett ausarbeiten und dem Unternehmer für die MSR-Technik zur Verfügung stellen, einschl. mehrmaliger Abstimmungsbesprechungen. Gesetze, Verordnungen, DIN Normen, Richtlinie Für die Errichtung des Bauvorhabens sind alle Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, EN-Normen, Techn. Baubestimmungen, Richtlinien Merkblätter, AGI-Arbeitsblätter, die ATV in der VOB/C und sonstige fach- und gewerkespezifische Richtlinien und -Vorschriften in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung verbindlich. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung als beschrieben. Eine ausdrückliche Benennung einzelner Vorschriften, DIN-Normen etc. in den einzelnen Leistungsbeschreibungen schließt die nicht genannten Vorschriften, DIN-Normen etc. nicht aus. Große Komponenten Einbringöffnung max: Türbreiten von 0,985m Türhöhe von 2,01m Bei grösseren Komponenten ist eine geteilte Anlieferung und vor Ort Montage mit einzukalkulieren.
15 Seite 15 Titel Lüftungskanäle, eckig Luftltg. rechteckig Stahl verz Kanten-L bis 500mm WD 0,6mm Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, Wanddicke 0,6 mm, Verbindung mit Flachflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit 50,00 m2 Luftltg. rechteckig Stahl verz Kanten-L mm WD 0,8mm Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 500 bis 1000 mm, Wanddicke 0,8 mm, Verbindung mit Flachflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit 50,00 m2 Luftltg. rechteckig Stahl niro Kanten-L bis 500mm WD 0,7mm Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr , gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, Wanddicke 0,7 mm, Verbindung mit Profil-Schiebeverbindung, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion, schallgedämmt, mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Die Ausführung muss fettdicht sein. 50,00 m2 Luftltg. rechteckig Stahl niro Kanten-L mm WD 0,9mm Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr , gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 500 bis 1000 mm, Wanddicke 0,9 mm, Verbindung mit Profil-Schiebeverbindung, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion, schallgedämmt, mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Die Ausführung muss fettdicht sein. 60,00 m2
16 Seite Inspektionsöffnung rechteckig Stahl verz. 200/100mm Inspektions- und Wartungsöffnung als Deckel mit Einbaurahmen und Dichtung fettdicht, rechteckig, aus verzinktem Stahl, Maße 200/100 mm, für Einbau in rechteckige Luftleitung. 3,00 St Formstück rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm H 3,5-5m Formstück für Luftleitung, rechteckig, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, Wanddicke 0,6 mm, Verbindung mit Flachflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 25,00 m2 Formstück rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L mm H 3,5-5m Formstück für Luftleitung, rechteckig, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 500 bis 1000 mm, Wanddicke 0,6 mm, Verbindung mit Flachflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 15,00 m2 Summe Titel Lüftungskanäle, eckig
17 Seite 17 Titel Luftleitungen, rund Luftltg. rund Stahl verz DN100 WD 0,6mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 100, Wanddicke 0,6 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 86,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN125 WD 0,6mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 125, Wanddicke 0,6 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 22,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN150 WD 0,6mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 150, Wanddicke 0,6 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 7,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN160 WD 0,6mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 160, Wanddicke 0,6 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 27,00 m
18 Seite Luftltg. rund Stahl verz DN180 WD 0,6mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 180, Wanddicke 0,6 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 13,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN200 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 200, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 21,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN225 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 225, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 10,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN250 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 250, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 15,00 m
19 Seite Luftltg. rund Stahl verz DN280 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, Maße DIN EN 1506, DN 280, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. 7,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN315 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, längsgefalzt, Maße DIN EN 1506, DN 315, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 40,00 m Luftltg. rund Stahl verz DN355 WD 0,8mm Luftleitung, rund, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, längsgefalzt, Maße DIN EN 1506, DN 355, Wanddicke 0,8 mm, mit Einsteckende, mit Lippendichtung, min./max. Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 25,00 m Bogen 90Grad Stahl verz DN100 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 100, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 60,00 St
20 Seite Bogen 90Grad Stahl verz DN125 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 125, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 17,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN150 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 150, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 1,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN160 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 160, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 23,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN180 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 180, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 6,00 St
21 Seite Bogen 90Grad Stahl verz DN200 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 200, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 11,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN225 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 225, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 2,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN250 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 250, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 11,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN280 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 280, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Temperatur der geförderten Luft - 15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 5,00 St
22 Seite Bogen 90Grad Stahl verz DN315 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 315, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 6,00 St Bogen 90Grad Stahl verz DN355 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Biegeradius größer gleich 1 DN, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, DN 355, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 6,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN100 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 100, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 10,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN125 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 125, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 10,00 St
23 Seite Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN160 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 160, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN180 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 180, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN200 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 200, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 12,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN225 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 225, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 1,00 St
24 Seite Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN250 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 250, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN280 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 280, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 3,00 St Abzweigstück 90Grad Stahl verz DN355 Abzweigstück, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 355, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m, mit Aufhänge- /Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen 2,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN100 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 100, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 3,00 St
25 Seite Übergangsstück konisch Stahl verz DN125 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 125, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 3,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN150 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 150, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN160 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 160, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 5,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN180 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 180, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St
26 Seite Übergangsstück konisch Stahl verz DN200 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 200, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 7,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN225 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 225, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 2,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN250 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 250, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 3,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN280 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 280, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 4,00 St
27 Seite Übergangsstück konisch Stahl verz DN315 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 315, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 1,00 St Übergangsstück konisch Stahl verz DN355 Übergangsstück, Luftdichtheitsklasse D DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 355, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 4,00 St Muffe Stahl verz DN100 Muffe, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 100, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 4,00 St Muffe Stahl verz DN125 Muffe, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, größter DN 125, geschraubt/genietet, mit Dichtungsband, min./max. 4,00 St
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