Checkliste Submissionen
|
|
- Lukas Meyer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TBA Technisch-Betriebswirtschaftliche Abteilung Von der Publikation bis Baubeginn / Ausführung Unternehmerspezifische Beurteilung des Bauvorhabens Allgemeine Beurteilung des Bauvorhabens - Bauvorhaben, allgemeine Beurteilung - Kompetenzen der Unternehmung bezüglich Bauvorhaben - Interesse am Auftrag - allein - mit Subunternehmern - in einer ARGE - Verfügbare Ressourcen - Personal - Material - Inventar - Fremdleistungen - Bauherr - Projektierende Ingenieure / Architekten - Bauleitung - Zeitachse - Konkurrenzlage - Eigene Stärken / Unternehmervarianten - Ergebnis: Offertstellung durch Unternehmung oder Sofern sich der Unternehmer an der Offertstellung beteiligen will, erfolgt die weitere Beurteilung wie folgt: Publikation Grobbeurteilung der Ausschreibungsunterlagen - Werden die folgenden aufgeführten Basisdokumente verwendet: - SIA 118 Allgemeine Bedingungen - SIA 118/XYZ (ABB) - Technische Normen - NPK / crbox
2 - Inhalte / Gehalte der Dokumente - Werkvertragsentwurf - Allgemeine Bestimmungen - Besondere Bestimmungen (NPK 102) - Kostengrundlagen (NPK 103) - Leistungsbeschreibungen (NPK XYZ) bzw. Baubeschrieb - Beilagen des Bauherrn - Sind die Ausschreibungsunterlagen vollständig und werden sie zeitgerecht abgegeben (spätestens bei der Begehung) - Ist die Definition des Bauobjektes verständlich - Müssen für die Offertstellung besondere Massnahmen ergriffen werden, z.b. das Einverlangen von Zusatzdokumenten Die detaillierte Beurteilung der Ausschreibung Werkvertragsentwurf (Anforderungen erfüllt) - vorhanden - Standardinhalte enthalten, vollständig - Korrekte Ermittlung der Werkvertragssumme (Akkord, Regie / ohne Skonto) - Zahlungsbedingungen (Rabatte, Skonto bei 30 / 60 Tagen) - Teuerungsabrechnung geregelt - Spezielle Inhalte wie Erfüllungsgarantien, Abnahmen, Rüge- und Ga- rantiefristen, Streiterledigung Allgemeine Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) - Ist die Norm SIA 118 Vertragsbestandteil - Sind die ABB (SIA 118/XYZ) Vertragsbestandteile - Macht der Bauherr wichtige Ausnahmen oder bedingt er wesentliche Teile der allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten aus - Verwendet der Bauherr eigene Ergänzungen zur Norm SIA Sind in den Allgemeinen Bestimmungen Widersprüche auszumachen Besondere Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) (Die Nummerierung entspricht den Abschnitten des NPK 102) 100 Bauherr, Zweckbestimmung (Anforderungen erfüllt) - Werden die Checklisten und Textbausteine des NPK 102 als Grundlage verwendet - Bestehen Widersprüche zum Werkvertragsentwurf - Ist das Bauvorhaben bzw. sind die Vorstellungen des Bauherrn klar umschrieben (hinreichend klares Projekt gemäss SIA Norm 118 Art. 5) / hr-ck SBV - TBA - BVN 2 / 7
3 200 Ausschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Beilagen zum Angebot (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert. Entsprechen die Vorgaben des öffentlichen Bauherrn den massgebenden Bestimmungen von Gesetz und Verordnung - Sind die Details für die Beurteilung der Zuschlagskriterien bekannt - Sind die Eingabefristen dem Bauvorhaben entsprechend angesetzt - Ist der Eingabeort und sind die Eingabemodalitäten bekannt - Sind die für Unternehmervarianten notwendigen Randbedingungen genügend klar beschrieben - Werden zur Beurteilung des Angebotes mit der Offerteingabe unnötige Beilagen verlangt - Sind die verlangten Beilagen getrennt nach mitzuliefern und nachzuliefern 300 Baugrund, örtliche Gegebenheiten (Anforderungen erfüllt) - Ist der Baugrund genügend klar umschrieben (SIA Norm 118 Art. 5) - Ist das Baugrundrisiko (Art. 5 SIA 118, Art. 365, 376 OR) beim Bauherrn - Sind Behinderungen, Einschränkungen und Erschwernisse in der Arbeitsausführung genügend klar umschrieben - Werden nicht kalkulierbare Risiken dem Unternehmer überbunden 400 Grundstücksbenützung, Benützungsrechte (Anforderungen erfüllt) - Sind alle vom Bauherrn zu liefernden Angaben bezüglich Baustellen- einrichtungen vorhanden 500 Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle, Umgebung (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeits- sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie deren Koordination festgelegt 600 Bauabläufe, Fristen, Prämien, Strafen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Bauabläufe genügend klar festgelegt - Ist der Baubeginn realistisch festgelegt, wurde die AVOR des Unternehmers berücksichtigt - Sind die Ausführungsfristen realistisch festgelegt - Entsprechen Bonus-Malus-Regelungen den üblichen Gepflogenheiten - Ist die Streiterledigung (z.b. gemäss der Norm ) geregelt 700 Normen, Regelwerke, besondere Anforderungen (Anforderungen erfüllt) - Werden die technischen Normen der Baufachverbände angewendet - Werden das gewöhnliche Mass übersteigende besondere Anforderungen an das Bauwerk verlangt - Werden unverhältnismässig hohe Anforderungen bezüglich Material- qualität verlangt / hr-ck SBV - TBA - BVN 3 / 7
4 800 Bauarbeiten, Baubetrieb (Anforderungen erfüllt) - Macht der Bauherr unverhältnismässige Auflagen zur Ausführung (Ressourcen) - Ist die erstmalige Absteckung für das Bauvorhaben durch den Bauherrn geregelt - Entsprechen die Regelungen des Bauherrn bezüglich Unterhalt, Reinigung, Winterdienst den üblichen Usanzen 900 Versicherungen, Bauausführungskontrollen (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr eine eigene Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Hat der Bauherr eine eigene Bauwesenversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Sind Abrechnungs- und Zahlungsfristen geregelt - Liegen die durch den Bauherrn zu beschaffenden Bewilligungen vor - Hat der Bauherr dem Unternehmer Auflagen der Behörden / Ämter bekannt gegeben - Ist das Qualitätsmanagement ausreichend und genügend klar geregelt Kostengrundlagen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Kostengrundlagen entsprechend dem NPK 103 konzipiert - Ist der Stichtag richtig festgelegt - Ist der mittlere Grundlohn Bestandteil der Kostengrundlagen - Sind das LNK-Schema und das Kalkulationsschema Bestandteil der Kostengrundlagen - Ist das Verfahren für die Preisänderungsberechnung geregelt und sind die notwendigen Angaben vorgegeben - Ist das vom Bauherrn vorgeschlagene Preisänderungsverfahren dem Bauvorhaben angemessen und kann es angewendet werden Leistungsbeschreibung und / oder Baubeschrieb (Anforderungen erfüllt) - Sind die Leistungsbeschreibungen mit dem NPK konzipiert - Enthält das Leistungsverzeichnis unverhältnismässig viele R-Positionen - Sind die R-Positionen gerechtfertigt als nicht normengerechte Leistungen - Lassen die R-Positionen auf ungenügende NPK-Sachkenntnisse des Planers schliessen - Lässt das LV eine genügend klare Kalkulation zu, so dass die Leistungen allenfalls pauschaliert angeboten werden können Beilagen des Bauherrn (Anforderungen erfüllt) - Sind die Beilagen übersichtlich - Sind die Beilagen selbstredend bzw. sind sie genügend erläutert - Erfolgen Präzisierungen / Nachlieferungen von Dokumenten in der Zeit zwischen Publikation und Eingabe der Bauarbeiten - Ist die Rangfolge der Beilagen im Werkvertrag geregelt / hr-ck SBV - TBA - BVN 4 / 7
5 Bearbeitung der Submission durch den SBV gemäss Reglement über das Angebotswesen vom 21. November Definition / Konkretisierung der Mitwirkung / Betreuung durch den SBV - Meldewesen (Anbieter TBA oder Sektionen SBV) - Einladen zur Versammlung - Durchführen der Versammlung und deren Protokollierung - Festlegen von Präzisierungen und Vorbehalten / Fragen allgemeiner Art durch den SBV - Gezielte einzelne Interventionen beim Bauherrn oder Planer - Festlegen von Fragen unternehmerspezifischer Art - Beurteilung einer allfälligen Intervention beim SIA, der VSS und bei der WEKO bei Verdacht auf Ausübung einer Nachfragemacht Eingabe - Entspricht die Eingabefrist beim öffentlichen Bauherrn dem BöB (40 Tage ab Publikation) - Ist die Eingabefrist bei privaten Bauherren genügend - Steht genügend Zeit zur AVOR zur Verfügung (Vergabe bis Baubeginn) - Mit der Eingabe bekundet der Unternehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Ausschreibung: sind Vorbehalte oder Präzisierungen zum Angebot anzubringen (vgl. Art. 15 und 16 SIA 118) - Bringt der Verband die Vorbehalte an Vergabe- und Vertragsverhandlungen - Stimmt das Verhältnis Preis-Leistung - Stimmt die Verteilung der Risiken - Ist die Vergütungsregelung korrekt - Wird dem Beziehungscharakter bei komplexen Langzeitverträgen genügend Rechnung getragen (Betonung des Partnerschaftsgedankens) - Sind die Vertretungen z.b. mit einer Liste der Befugnisse geregelt - Sind Bestellungsänderungen genügend klar geregelt - Wurde die Tauglichkeit des Baugrundes überprüft (Mängelhaftung) - Wird das Baugrundrisiko unkorrekterweise auf den Unternehmer abgewälzt - Müssen widersprüchliche Rangordnungsbestimmungen korrigiert werden - Müssen bei mangelnder Koordination der Vertragsbestandteile innervertragliche Widersprüche bereinigt werden - Müssen einseitige Auslegungsklauseln korrigiert werden - Gibt es einseitige Änderungsrechte des Bauherrn ohne Vergütung - Sind bereits jetzt Abmahnungen vorzunehmen / hr-ck SBV - TBA - BVN 5 / 7
6 - Müssen Vergütungsbestimmungen präzisiert werden - Sind Sicherheits- und Garantieverpflichtungen zu präzisieren - Verstehen beide Parteien unter einem möglicherweise pauschalierten bzw. globalisierten Angebot dasselbe - Verstehen beide Parteien unter den Vertragsgrundlagen dasselbe - Muss ein (aussergerichtliches) Streitschlichtungsverfahren festgelegt werden - Sind Konventionalstrafen korrekt und nicht einseitig vereinbart worden - Ist das PQM auch auf Seiten des Bauherrn genügend geregelt - Muss der Zeitpunkt der Vergütungsleistung (Zahlungsplan) konkretisiert werden - Sind die Termine für die Leistungserbringung genügend klar festgelegt (Zwischentermine, Bonus-Malus, Konventionalstrafe) - Müssen Terminanpassungsklauseln festgelegt werden (Folgen bei Terminüberschreitungen) - Müssen im Zusammenhang mit Subunternehmern oder Lieferanten Beizugs-, Koordinations-, Zahlungs- oder Haftungsklauseln festgelegt werden - Ist das Rapport- und Ausmasswesen genügend geregelt - Zeichnen BH / BL die zeitlichen Vorgaben und die während der Submission und der Bauausführung eingetretenen Änderungen auf - Sind die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die Koordination dieser Massnahmen schriftlich festgelegt (Vereinbarung) - Ist das Entsorgungskonzept geregelt Vergabe (vor Vertragsunterzeichnung) - Wurde die Vertragsüberprüfung (Vollständigkeit) vor der Unterschrift vorgenommen - Ist eine allfällige Bonitätsüberprüfung des Bauherrn notwendig - Muss ev. eine Sicherheitsleistung des Bauherrn verlangt werden - Wurde die Kompetenzregelungen Bauherr / Bauleitung nochmals überprüft Baubeginn - Sind alle Unterlagen für die AVOR (rechtzeitig) vorhanden - Liegen alle erforderlichen Bewilligungen des Bauherrn vor - Ist eine letzte zusätzliche Begehung vor Ort mit dem Bauherrn und mit den Behördevertretern notwendig oder angezeigt / hr-ck SBV - TBA - BVN 6 / 7
7 Ausführung - Sind die Verantwortlichkeiten genügend klar aufgezeigt - Sind Bauleitungssitzungen organisatorisch genügend festgelegt (Standardisierte Protokollführung) - Wird eine Liste geführt, wann, wo und wie abgemahnt werden soll - Wird eine Liste geführt über auslösende Umstände für Bestellungs- änderungen (Claim-Management) - Sind Grundsätze festgelegt, wann allenfalls ein Jurist für das Claim-Management beigezogen werden soll - Sind Beweissicherung und und die Anordnung vorsorglicher Massnahmen geregelt - Wird der LMV / GAV integral eingehalten (Arbeitszeitkalender) Weitergehende SBV-interne Aktivitäten gemäss MS TBA - Archivierung der Akten - Protokollierung aller Aktivitäten auf Formular / (Gesamtbeurteilung der Submission vornehmen) - Mögliche Schulungsziele erfassen - Schulung mit Partnern vorbereiten und durchführen - Informationen in der Fachpresse - Auswirkungen auf das Normenschaffen beurteilen und allenfalls entsprechende Massnahmen einleiten / hr-ck SBV - TBA - BVN 7 / 7
Total Vergütung gemäss Ziffer 3 Fr Fr. 0.00
Kanton Zürich Baudirektion Werkvertrag (Unterhalt) Tiefbauamt Strasseninspektorat Gemeinde Vergabe Strasse Auftragsbestätigungs-Nr. 8200 Strecke Profit-Center P84210 (URI) km/bauwerk Kostenträger 84 Vorhaben
MehrBestellung von Werkleistungen
Amt für Grundstücke und Gebäude Office des immeubles et des constructions Bau-, Verkehrs- Direction des travaux publics, und Energiedirektion des transports et de l énergie des Kantons Bern du canton de
MehrB E S O N D E R E, O B J E K T B E Z O G E N E B E S T I M M U N G E N. Abwicklung von Aufträgen. V e r k e h r s s i c h e r h e i t
SISTRA Fédération Professionnelle Suisse pour la Sécurité Routière SISTRA Federazione Professionale Svizzera per la Sicurezza sulle Strade SISTRA Swiss Professional Federation for Road Safety B E S O N
MehrWerkvertrag Wegleitung zur Überprüfung
Erläuterung Kritische Frage Antwort, Konsequenz, Massnahmen Ansprechpartner, Literatut ALLGEMEIN Werkvertrag Wegleitung zur Überprüfung Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung
Mehr(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:
Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe
MehrCheckliste Werkverträge
Checkliste Werkverträge Die Checkliste dient als Anhaltspunkt zur Kontrolle von Werkverträgen. Sie erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Die Qualität von Werkverträgen zeigt sich vor allem daran,
MehrBedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung
STADT ZÜRICH 70.110 Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung Stadtratsbeschluss vom 9. März 1978 (80) 1 mit Änderungen bis 5. Juni 1991 (1698) I. Allgemeines
MehrDas Mysterium der Pauschale
Das Mysterium der Pauschale und ein Versuch der Erklärung Referent: Jörg Bucher, dipl. Baumeister profacto.ch GmbH Ingenieurbüro für Baubetrieb Altenbergstrasse 30 a, 3013 Bern www.profacto.ch 1 Pauschal-
MehrWerkvertrag - Entwurf
Kanton St.Gallen Baudepartement Tiefbauamt Tiefbauamt Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St.Gallen T 058 229 30 34 Werkvertrag - Entwurf zwischen dem Kanton St.Gallen, vertreten durch das Baudepartement und
MehrWISSENS-CHECK: FRAGEN UND ANTWORTEN AUFLÖSUNG HANDBUCH KAPITEL 1 BIS 4
WISSENS-CHECK: FRAGEN UND ANTWORTEN AUFLÖSUNG HANDBUCH KAPITEL 1 BIS 4 1 Wissens-Check für Kapitel 1: Grundlagen für Leistungsverzeichnisse Welche Planungsgrundlagen sind für das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses
Mehr5. WERKVERTRAG. Objekt / Projekt. Arbeitsgattung. Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Bauherrschaft
5. WERKVERTRAG Objekt / Projekt Arbeitsgattung Kostenarten Nr. Innenauftrags Nr. Zuweisungsschlüssel Auftragsnummer XX - XXXX Vergabeentscheid mit RRB / BUD-E / DST- Entscheid Nr. vom XX.YY.201X Art. 1
Mehrsi a Werkvertrag Nr. 1023 2013 Bauobjekt
si a Werkvertrag Nr. 1023 2013 Bauobjekt Gegenstand des Vertrags Der Bauherr überträgt dem Unternehmer für das oben genannte Bauobjekt folgende Arbeiten Vertragsurkunde zwischen schweizerischer ingenieur-
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XVII XXV Einleitung 1 I. Entstehungsgeschichte 2 II. Grundlagen, 7 III. Norm SIA 20 IV. Beweis 24 Präambel 28 1. Der
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung?
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Was gehört zur Ausschreibung? Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Inhalt einer Ausschreibung ( 12 VIVöB) 3. Ausschreibungsunterlagen
MehrGeneralunternehmerverträge Fallstricke in der Praxis
Immobilienrecht 2015 - Wichtige Vertragsverhältnisse: Problematiken und Lösungsansätze Generalunternehmerverträge Fallstricke in der Praxis 24. September 2015 Business Center Balsberg, Zürich-Kloten Peter
MehrBAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)
BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich
Mehr- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrSIA Ordnungen 102 und 103:
SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag!
MehrZuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X
WERKVERTRAG Objekt / Projekt Arbeitsgattung Kostenarten Nr. Innenauftrags Nr. Zuweisungsschlüssel Zuschlag mit RRB / BUD-E / TBA Entscheid Nr. vom XX.YY.201X Art. 1 Vertragspartner und Vertratsgegenstand
MehrSchulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Spezielle Fragen
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Spezielle Fragen Inhaltsverzeichnis 1. Vorbefassung von Anbietenden 2. Unternehmervarianten 3. Architektur- und Ingenieurwettbewerbe
MehrAusschreibungsunterlagen für Bauarbeiten. Handbuch. Version 1.1 vom 30. Juni 2013
Amt für Verkehr und Tiefbau Ausschreibungsunterlagen für Bauarbeiten Version 1.1 vom 30. Juni 2013 Amt für Verkehr und Tiefbau Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn Tel: 032 627 26 33 Fax: 032 627
MehrGrundsätze der Devisierung im öffentlichen
Grundsätze der Devisierung im öffentlichen Beschaffungswesen der Bau- und Umweltschutzdirektion MERKBLATT Dezember 2015 Zentrale Beschaffungsstelle Seite 1 von 3 Die Grundsätze der Devisierung richten
MehrStörungen im Bauablauf. Markus Lüthi
Störungen im Bauablauf Markus Lüthi Fristen in der SIA-Norm 118 Bauprogramm Konzept der Fristen nach SIA-Norm 118 Werkvertrag selbst muss Fristen festlegen (Grundsätzliche) Unverbindlichkeit des Bauprogramms
MehrVergütung gemäss Ziffer 3.1 Fr Fr (exkl. MWSt) (inkl. MWSt) Zahlungskonditionen: Zahlungsfrist 30 Tage, Skonto 2.0%
Kanton Zürich Baudirektion Werkvertrag Tiefbauamt Projektieren und Realisieren Gemeinde Vergabe Strasse Auftragsbestätigungs-Nr. 8200 Strecke Profit-Center P84 km/bauwerk Kostenträger 84 Vorhaben Sachkonto
MehrStandards für das Bauwesen. NPK 222 Abschlüsse, Pfl ästerungen, Plattendecken und Treppen Normpositionen- Katalog
Standards für das Bauwesen NPK 222 Abschlüsse, Pfl ästerungen, Plattendecken und Treppen Normpositionen- Katalog CRB VSS D/2018 Wichtige Hinweise Das Dokument "Wichtige Hinweise" basiert auf einem standardisierten
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
SWL ENERGIE AG Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen im Geschäftsbereich Elektroinstallation 1 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Rechtsform, Organisation Die SWL ENERGIE
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
Mehr118/222. sia. Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau. Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera. SIA 118/222:2012 Bauwesen
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 118/222:2012 Bauwesen 507 222 Ersatz für SIA 222:1990 Conditions générales relatives aux échafaudages Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau 118/222 Referenznummer
Mehr10. Der Bauwerkvertrag
10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,
MehrERFA Kopas 2015/16. Sichere Gerüste und Nachtragsmanagement Leitern auf der Baustelle. Bauunternehmer
ERFA Kopas 2015/16 Sichere Gerüste und Nachtragsmanagement Leitern auf der Baustelle Bauunternehmer Inhalt Sichere Gerüste, Planung und Erstellung Nachtragsmanagement Gerüst Leitern Kampagne Gerüstersteller
Mehr27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:
BEWERBUNGSEINGABE AUFTRAGGEBER: BAUOBJEKT: EINGABETERMIN: EINGABEADRESSE: Renovation Stadtkirche Olten 27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis 11.30 Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse
MehrBedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung
70.0 Bedingungen für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten der Stadtverwaltung Stadtratsbeschluss vom 6. August 05 (76) I. Allgemeines Art. Für Arbeiten und Lieferungen zu Hoch- und Tiefbauten
MehrArbeitsunterlagen Kurs 12 Die Baustelle im GaLaBau
ZUM KURS DIE BAUSTELLE IM GALABAU Arbeitsunterlagen Kurs 12 Die Baustelle im GaLaBau Diese Arbeitsunterlagen sind fortlaufend zum Kurs auszufüllen. Ablaufplan 3 Bewertungskriterien Kurs 12 4 Abläufe rund
MehrWerkvertrag. Städtebau & Architektur. BKP-Nummer eingeben. Der vorliegende Vertrag wird geschlossen zwischen dem
Hochbauamt Werkvertrag Projektnummer Projektbezeichnung PKC-Bestellungsnummer BKP Projektnummer eingeben Projektbezeichnung eingeben PKC-Bestellungsnummer eingeben BKP-Nummer eingeben Der vorliegende Vertrag
MehrPflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.
Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung
MehrAllgemeine Bedingungen für Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Gummi, Kork, Textilien und Holz
sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 118/253:2012 Bauwesen 507 253 Ersetzt SIA 753:2002 Conditions générales relatives aux revêtements de sol en linoléum, plastique, caoutchouc, liège, textile
MehrWegleitung. zur Erarbeitung von Allgemeinen Bedingungen Bau ABB für normenschaffende Gremien des SIA des VSS und des CRB
Wegleitung zur Erarbeitung von Allgemeinen Bedingungen Bau ABB für normenschaffende Gremien des SIA des VSS und des CRB Richtlinie für die Erstellung von Allgemeine Bedingungen Bau (ABB) Version : 1.0
MehrSchadenmanagement. Überwachung Beweissicherung Bauherrenrisiken. Andreas Steiger, dipl. Bauingenieur ETH SIA Steiger Baucontrol AG, Luzern
Schadenmanagement Überwachung Beweissicherung Bauherrenrisiken Steiger Baucontrol AG, Luzern Diverse Bilder aus dem Internet ohne spezielle Quellenangabe 1 Inhalt 1. Ausganglage 2. Haftung für Schäden
MehrAsbest erkennen richtig handeln Suva KBB
Vertragliche Aspekte Nicole Loichat Dipl. Ing. FH Abteilungsleiterin Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität (AUQ) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) nloichat@baumeister.ch www.b-f-a.ch www.sicuro.ch
MehrGEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN
GEMEINDEREGLEMENT FÜR DEN KOMMUNALEN FÜHRUNGSSTAB DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (GFS) ÜBER DIE BEWÄLTIGUNG VON BESONDEREN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Gemeindereglement für den kommunalen Führungsstab Der
MehrBAU-GENERALUNTERNEHMER- VERTRAG
BAU-GENERALUNTERNEHMER- VERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Generalunternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Bestellerin
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrBau-Generalunternehmervertrag
Bau-Generalunternehmervertrag zwischen AB, Musterstrasse 7, 5600 Lenzburg (nachfolgend Bestellerin genannt) und Padrutt & Partner AG, Bachstrasse 2, Postfach, 5600 Lenzburg 1 (nachfolgend Generalunternehmerin
MehrRichtlinien für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen. Checkliste zu interner Weisung
Richtlinien für den Vertrieb Checkliste zu interner Weisung 27. November 2008 SFA RL FV_Checkliste_d_081127 1/9 I Grundlagen, Einleitung Gemäss Abschnitt II B der Richtlinien für den Vertrieb der SFA vom
MehrBetriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmungen des Baugewerbes
Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmungen des Baugewerbes Die neuen unverbindlichen Musterbedingungen des SVV P. Hüppi, Fachkommission Haftpflicht SVV 18. Informationstagung der FKH vom 8. Mai
MehrVSSM-Praxismerkblatt Planungs- und Projektierungsleistungen für Schreinerarbeiten
Kostenpflichtiger Planungs- und Projek tierungsvertrag Kostenlose Offerte für Herstellung/Ausführung VSSM-Praxismerkblatt Planungs- und Projektierungsleistungen für Schreinerarbeiten Kostenlose Offerte
MehrEmpfehlungen zum Umgang mit Umlagerungen von Kosten in Angeboten für Arbeiten im Bauhauptgewerbe
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di
MehrWas ist BIM? Ein paar möglichst einfache Antworten auf nicht ganz so einfache Fragen zur Digitalisierung im Infrastrukturbau
Was ist BIM? Ein paar möglichst einfache Antworten auf nicht ganz so einfache Fragen zur Digitalisierung im Infrastrukturbau // 1 Es herrscht wenig Einigkeit Einige behaupten, BIM sei die Abkürzung von
MehrEINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 118/267:2004 Bauwesen 507 267 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Ersetzt
MehrK 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?
4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
MehrVertrag für forstliche Arbeiten
3.8.2 Vertrag für forstliche Arbeiten Gemäss gemeinsamer Publikation des WVS (Waldwirtschaft Verband Schweiz) und des VSFU (Verband Schweizerischer Forstunternehmungen); Ausgabe Juli 1995 Waldwirtschaft
MehrNorddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen
Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers... 1 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie... 1 3 Laufzeit...
MehrEinführung in das private Baurecht
Einführung in das private Baurecht Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 19.09.2017 Einführung in das private Baurecht 1 Was bedeutet «Baurecht»? Baurecht ist kein definierter
Mehr(des Architekten) Grundlage : Ziele:
4.1 STRATEGISCHE PLANUNG 4.11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien Std. Aufw. Grundlage : - Problemstellung - Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert - Mieter > Schlichtungsstelle, Gesetze,
MehrAbwicklung von Werkverträgen bei Bauarbeiten nach der Norm SIA 118
Abwicklung von Werkverträgen bei Bauarbeiten nach der Norm SIA 118 Ziel des Referates ist, die Zusammenarbeit der an einer Baumassnahme Beteiligten zu versachlichen. Weniger Emotionen mehr Sachlichkeit.
MehrBauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)
Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrFachordner Wasserbau 340 Nutzungsvereinbarung und Projektbasis
30.12.11 341 Allgemeines Seite 1 Die Thematik orientiert sich am Normwesen der schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV). Das darin enthaltene Dokument Grundlagen der von Tragwerken [SIA 260] ist Teil der
MehrAusschreibung - Preiserfassung - Preisvergleich - Vergabe - Ausmass
Von der Ausschreibung bis zur Abrechnung Ausschreibung - Preiserfassung - Preisvergleich - Vergabe - Ausmass BauPlus Werkzeuge zur Erstellung von Ausschreibungen mit Leistungsbeschrieb nach NPK und/oder
MehrKompatibilität des Dokumentes: Word für Windows , Word für MAC 2011
Verkehr und Infrastruktur (vif) Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres
MehrInhaltsübersicht MH Brandmelde-Fachfirmen ISBN
Seite 1 von 4 Seiten Inhaltsübersicht CD se auf CD Aufbau der CD Form Dateiname 0 Einleitung (Allgem. Informationen, Inhaltsverzeichnis usw.) 1 Kapitel (Alle Kapitel des Handbuches) CD:\0 Einleitung CD:\1
MehrVSB-Wintertagung Ivo Mössinger eidg. dipl. Baumeister Abteilungsleiter DAN SBV (Dokumentationen, Ausschreibung, Normen)
VSB-Wintertagung 20.11.2014 Ivo Mössinger eidg. dipl. Baumeister Abteilungsleiter DAN SBV (Dokumentationen, Ausschreibung, Normen) Referent Zur Person: Mössinger Ivo eidg. dipl. Baumeister Schweizerischer
MehrNORM SIA 118:2013 DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN DER VERTRAGSNORM. Ivo Mössinger eidg. dipl. Baumeister Abteilungsleiter DAN SBV
NORM SIA 118:2013 DIE WICHTIGSTEN NEUERUNGEN DER VERTRAGSNORM Juni 2014 Ivo Mössinger eidg. dipl. Baumeister Abteilungsleiter DAN SBV (Dokumentationen, Ausschreibung, Normen) imoessinger@baumeister.ch
MehrWegleitung zur Erarbeitung von Allgemeinen Bedingungen Bau ABB
r73/2 Wegleitung zur Erarbeitung von Allgemeinen Bedingungen Bau ABB schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli ingegneri e
MehrBeschaffungswesen. Bauleistungen Dienstleistungen Lieferungen. Merkblatt des Tiefbauamts der Stadt Bern
Beschaffungswesen Bauleistungen Dienstleistungen Lieferungen Merkblatt des Tiefbauamts der Stadt Bern Tiefbauamt der Stadt Bern / Stand Dezember 2012 605030_2012_Broschüre_05.docx Seite 2/7 Zielsetzung
MehrSTANDARDFORMULARE FÜR AUSSCHREIBUNGEN
STANDARDFORMULARE FÜR AUSSCHREIBUNGEN Ein Beispiel aus der Praxis der Ruhr-Universität Bochum Petra Euler Dez. 4 Zentrale Beschaffung Agenda 1 Anforderungen an die Vergabeunterlagen / Unterlagen für Teilnahmewettbewerbe
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDer Auftrag ist erteilt und vereinbart sind: Angebot Bedingungen Termine evtl. Konventionalstrafe. Baubeginn in zwei Wochen Achtung fertig los.
Bauführertagung 2. Juni 2010 Arbeitsvorbereitung im Hinblick auf ein effizientes Baustellencontrolling in der Praxis. Ausgangslage, die jeder kennt Der Auftrag ist erteilt und vereinbart sind: Angebot
MehrLeitfaden GU-Vertrag / Guide relatif au contrat d entreprise générale
Vernehmlassungsformular / Formulaire de mise en consultation Leitfaden GU-Vertrag / Guide relatif au contrat d entreprise générale 1. Basisinformationen Informations de base Datum Date Kommentar von (Verband,
Mehr2. Arbeitsgemeinschaften, Teilofferten, Unternehmervarianten
Departement Bau und Volkswirtschaft Tiefbauamt ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt 1. Allgemeines 2. Arbeitsgemeinschaften, Teilofferten, Unternehmervarianten 3. Baustelleneinrichtungen 4. Verkehrsmassnahmen
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
MehrGrundlagen für Werkverträge gemäss SIA 118 und SIA 431
Technische Blätter TOOL WASSER : Checklisten Technische Blätter (TB) TB 1 : Vorgehensweise bei Baustellenabwasser TB 2 : TB 3 : Bau von Baustellenabwasseranlagen Die technischen Blätter dienen der Konkretisierung
MehrInhalt. Stadt Zürich Tiefbauamt Werterhaltung Amtshaus V Postfach, 8021 Zürich. Tel Fax
Stadt Zürich Tiefbauamt Werterhaltung Amtshaus V Postfach, 8021 Zürich Tel. 044 412 23 35 Fax 044 212 07 37 www.stadt-zuerich.ch\tiefbauamt Kontaktperson: Dirk Göbbels Direktwahl 044 412 22 59 dirk.goebbels@zuerich.ch
MehrBaupraxis aus Sicht Finanzkontrolle
Baupraxis aus Sicht Renato-Carlo Müller Weinbergstrasse 49 8090 Zürich Leiter Techn. Revisionen www.finanzkontrolle.zh.ch 1 Stellung 2 Begleitender Ausschuss KV Grundlagen KV Art. 129 Die prüft den Finanzhaushalt
MehrEignung des Anbieters
Eignung des Anbieters Eignung Soziale und berufliche Bedingungen Der Anbieter muss für die entsprechende Arbeitsgattung auf einer ständigen Liste eines Kantons eingetragen sein oder den verlangten Anforderungskriterien
MehrArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Allgemeine Vereinbarungen Modelllösung Swissbroke Risk Inhaltsverzeichnis 1. Absicht... 3 2. Stiftungszweck... 3 3. Kosten des Anschlusses... 3 4. Beginn und Ende
MehrKoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
MehrArbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder. Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)
Lösungsmöglichkeiten Arbeitnehmerüberlassung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder Werkvertrag / Dienstvertrag nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Hofmeister Fremde Mitarbeiter im Betrieb 6 5.10.2006
MehrUmlagerung von Kosten bei der Preiskalkulation
Umlagerung von Kosten bei der Preiskalkulation Referat von Markus Zingg Finanzkontrolle Die Zeit des Redens 40 20 EURORAI 2015 / Umlagerung von Kosten bei der Preiskalkulation / Referat von Markus Zingg
MehrKaufen? Bauen mit Architekt? Bauen mit Generalunternehmer? Aufgaben und Risiken der Beteiligten. Vertrag mit Generalunternehmer / Totalunternehmer
1 Kaufen? Bauen mit Architekt? Bauen mit Generalunternehmer? Aufgaben und Risiken der Beteiligten Vertrag mit dem Architekten Vertrag mit Generalunternehmer / Totalunternehmer Garantien Bauhandwerkerpfandrecht
MehrEignungs- und Zuschlagskriterien
Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Eignungs- und Zuschlagskriterien Bruno Kälin, Tiefbauamt Kanton Schwyz 13. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis (1/2) 1. Gesetzliche
MehrÖffentliche Ausschreibung über die :
12.01.2011 Öffentliche Ausschreibung über die : Planung und Durchführung einer Veranstaltung "Bürgerdialog Pflege 2011" für das Bekanntmachung einer öffentlichen Ausschreibung gem. 12 Abs.2 VOL/A a) Bezeichnung
MehrDie erkannten Feststellungen werden bei der Vor-Ort-Prüfung dokumentiert. Dies
1. Vorbereitung der Inspektion Einforderung von - WPK-Handbuch qualitätsrelevanten - Organigramm Unterlagen vom - Liste der mitgeltenden Dokumente Hersteller und Formblätter - Liste der dokumentierten
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrNPK Bau Projekt: 1 - Haus im Forst Seite 1 Volltext Leistungsverzeichnis: 102.2 - Besondere Bestimmungen TB. 102D/15 Besondere Bestimmungen (V'15)
NPK Bau Projekt: 1 - Haus im Forst Seite 1 102D/15 Besondere Bestimmungen (V'15) 000 Bedingungen Reservepositionen: Positionen, die nicht dem Originaltext NPK entsprechen, dürfen nur in den dafür vorgesehenen
MehrReglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997
Reglement für die Offenlegungsstelle der Schweizer Börse vom 19. November 1997 1 Tätigkeit Gestützt auf Art. 22 der Börsenverordnung-EBK (BEHV-EBK) hat die Schweizer Börse eine Offenlegungsstelle geschaffen
MehrDie Revision der Norm SIA 118 / 2013
SIA 118:2013 Bauwesen Conditions générales pour l exécution des travaux de construction Condizioni generali per l esecuzione dei lavori di costruzione Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera Ersetzt
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 42 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH SWB - GU
MehrHANDBUCH FÜR. ARCHITEKTEN Jürg Bühler. Mit Beispielen, Musterverträgen und Hilfsmitteln zur Einführung des neuen Honorar- Berechnungs-Modelles des SIA
HANDBUCH FÜR ARCHITEKTEN Jürg Bühler Mit Beispielen, Musterverträgen und Hilfsmitteln zur Einführung des neuen Honorar- Berechnungs-Modelles des SIA Niggli Vorwort 13 1. Teil: Ein Bauvorhaben projektieren
MehrDie Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau
Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering
MehrBestellung eines geeigneten Koordinators
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 Eine Hilfe für den Bauherrn Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in das private Baurecht... 1
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in das private Baurecht... 1 1.1 Privates Baurecht... 2 1.1.1 BGB-Werkvertragsrecht... 2 1.1.2 Die Regelungen der VOB... 2 1.1.3 HOAI... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 3
MehrQS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung
8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus
MehrGesuch um Bewilligung von Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet
Gesuch um Bewilligung von Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet Das Formular ist auch einzureichen, wenn der Bauherr in Koordination mit kommunalen Bauvorhaben baut. Unvollständig ausgefüllte Gesuche
MehrSUBUNTERNEHMERVERTRAG
1 SUBUNTERNEHMERVERTRAG (Ausgabe 2013) abgeschlossen zwischen... als Unternehmer (UN) und... als Subunternehmer (SU) 1. Feststellungen 1.1. Der Bauherr (Name und Adresse):... lässt das folgende Bauobjekt
MehrDIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
Mehr