Checkliste Submissionen

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1 TBA Technisch-Betriebswirtschaftliche Abteilung Von der Publikation bis Baubeginn / Ausführung Unternehmerspezifische Beurteilung des Bauvorhabens Allgemeine Beurteilung des Bauvorhabens - Bauvorhaben, allgemeine Beurteilung - Kompetenzen der Unternehmung bezüglich Bauvorhaben - Interesse am Auftrag - allein - mit Subunternehmern - in einer ARGE - Verfügbare Ressourcen - Personal - Material - Inventar - Fremdleistungen - Bauherr - Projektierende Ingenieure / Architekten - Bauleitung - Zeitachse - Konkurrenzlage - Eigene Stärken / Unternehmervarianten - Ergebnis: Offertstellung durch Unternehmung oder Sofern sich der Unternehmer an der Offertstellung beteiligen will, erfolgt die weitere Beurteilung wie folgt: Publikation Grobbeurteilung der Ausschreibungsunterlagen - Werden die folgenden aufgeführten Basisdokumente verwendet: - SIA 118 Allgemeine Bedingungen - SIA 118/XYZ (ABB) - Technische Normen - NPK / crbox

2 - Inhalte / Gehalte der Dokumente - Werkvertragsentwurf - Allgemeine Bestimmungen - Besondere Bestimmungen (NPK 102) - Kostengrundlagen (NPK 103) - Leistungsbeschreibungen (NPK XYZ) bzw. Baubeschrieb - Beilagen des Bauherrn - Sind die Ausschreibungsunterlagen vollständig und werden sie zeitgerecht abgegeben (spätestens bei der Begehung) - Ist die Definition des Bauobjektes verständlich - Müssen für die Offertstellung besondere Massnahmen ergriffen werden, z.b. das Einverlangen von Zusatzdokumenten Die detaillierte Beurteilung der Ausschreibung Werkvertragsentwurf (Anforderungen erfüllt) - vorhanden - Standardinhalte enthalten, vollständig - Korrekte Ermittlung der Werkvertragssumme (Akkord, Regie / ohne Skonto) - Zahlungsbedingungen (Rabatte, Skonto bei 30 / 60 Tagen) - Teuerungsabrechnung geregelt - Spezielle Inhalte wie Erfüllungsgarantien, Abnahmen, Rüge- und Ga- rantiefristen, Streiterledigung Allgemeine Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) - Ist die Norm SIA 118 Vertragsbestandteil - Sind die ABB (SIA 118/XYZ) Vertragsbestandteile - Macht der Bauherr wichtige Ausnahmen oder bedingt er wesentliche Teile der allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten aus - Verwendet der Bauherr eigene Ergänzungen zur Norm SIA Sind in den Allgemeinen Bestimmungen Widersprüche auszumachen Besondere Bestimmungen (Anforderungen erfüllt) (Die Nummerierung entspricht den Abschnitten des NPK 102) 100 Bauherr, Zweckbestimmung (Anforderungen erfüllt) - Werden die Checklisten und Textbausteine des NPK 102 als Grundlage verwendet - Bestehen Widersprüche zum Werkvertragsentwurf - Ist das Bauvorhaben bzw. sind die Vorstellungen des Bauherrn klar umschrieben (hinreichend klares Projekt gemäss SIA Norm 118 Art. 5) / hr-ck SBV - TBA - BVN 2 / 7

3 200 Ausschreibung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Beilagen zum Angebot (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr Eignungs- und Zuschlagskriterien definiert. Entsprechen die Vorgaben des öffentlichen Bauherrn den massgebenden Bestimmungen von Gesetz und Verordnung - Sind die Details für die Beurteilung der Zuschlagskriterien bekannt - Sind die Eingabefristen dem Bauvorhaben entsprechend angesetzt - Ist der Eingabeort und sind die Eingabemodalitäten bekannt - Sind die für Unternehmervarianten notwendigen Randbedingungen genügend klar beschrieben - Werden zur Beurteilung des Angebotes mit der Offerteingabe unnötige Beilagen verlangt - Sind die verlangten Beilagen getrennt nach mitzuliefern und nachzuliefern 300 Baugrund, örtliche Gegebenheiten (Anforderungen erfüllt) - Ist der Baugrund genügend klar umschrieben (SIA Norm 118 Art. 5) - Ist das Baugrundrisiko (Art. 5 SIA 118, Art. 365, 376 OR) beim Bauherrn - Sind Behinderungen, Einschränkungen und Erschwernisse in der Arbeitsausführung genügend klar umschrieben - Werden nicht kalkulierbare Risiken dem Unternehmer überbunden 400 Grundstücksbenützung, Benützungsrechte (Anforderungen erfüllt) - Sind alle vom Bauherrn zu liefernden Angaben bezüglich Baustellen- einrichtungen vorhanden 500 Schutz von Personen, Eigentum, Baustelle, Umgebung (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeits- sicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie deren Koordination festgelegt 600 Bauabläufe, Fristen, Prämien, Strafen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Bauabläufe genügend klar festgelegt - Ist der Baubeginn realistisch festgelegt, wurde die AVOR des Unternehmers berücksichtigt - Sind die Ausführungsfristen realistisch festgelegt - Entsprechen Bonus-Malus-Regelungen den üblichen Gepflogenheiten - Ist die Streiterledigung (z.b. gemäss der Norm ) geregelt 700 Normen, Regelwerke, besondere Anforderungen (Anforderungen erfüllt) - Werden die technischen Normen der Baufachverbände angewendet - Werden das gewöhnliche Mass übersteigende besondere Anforderungen an das Bauwerk verlangt - Werden unverhältnismässig hohe Anforderungen bezüglich Material- qualität verlangt / hr-ck SBV - TBA - BVN 3 / 7

4 800 Bauarbeiten, Baubetrieb (Anforderungen erfüllt) - Macht der Bauherr unverhältnismässige Auflagen zur Ausführung (Ressourcen) - Ist die erstmalige Absteckung für das Bauvorhaben durch den Bauherrn geregelt - Entsprechen die Regelungen des Bauherrn bezüglich Unterhalt, Reinigung, Winterdienst den üblichen Usanzen 900 Versicherungen, Bauausführungskontrollen (Anforderungen erfüllt) - Hat der Bauherr eine eigene Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Hat der Bauherr eine eigene Bauwesenversicherung abgeschlossen und ist eine allfällige Beteiligung des Unternehmers an den Kosten vernünftig - Sind Abrechnungs- und Zahlungsfristen geregelt - Liegen die durch den Bauherrn zu beschaffenden Bewilligungen vor - Hat der Bauherr dem Unternehmer Auflagen der Behörden / Ämter bekannt gegeben - Ist das Qualitätsmanagement ausreichend und genügend klar geregelt Kostengrundlagen (Anforderungen erfüllt) - Sind die Kostengrundlagen entsprechend dem NPK 103 konzipiert - Ist der Stichtag richtig festgelegt - Ist der mittlere Grundlohn Bestandteil der Kostengrundlagen - Sind das LNK-Schema und das Kalkulationsschema Bestandteil der Kostengrundlagen - Ist das Verfahren für die Preisänderungsberechnung geregelt und sind die notwendigen Angaben vorgegeben - Ist das vom Bauherrn vorgeschlagene Preisänderungsverfahren dem Bauvorhaben angemessen und kann es angewendet werden Leistungsbeschreibung und / oder Baubeschrieb (Anforderungen erfüllt) - Sind die Leistungsbeschreibungen mit dem NPK konzipiert - Enthält das Leistungsverzeichnis unverhältnismässig viele R-Positionen - Sind die R-Positionen gerechtfertigt als nicht normengerechte Leistungen - Lassen die R-Positionen auf ungenügende NPK-Sachkenntnisse des Planers schliessen - Lässt das LV eine genügend klare Kalkulation zu, so dass die Leistungen allenfalls pauschaliert angeboten werden können Beilagen des Bauherrn (Anforderungen erfüllt) - Sind die Beilagen übersichtlich - Sind die Beilagen selbstredend bzw. sind sie genügend erläutert - Erfolgen Präzisierungen / Nachlieferungen von Dokumenten in der Zeit zwischen Publikation und Eingabe der Bauarbeiten - Ist die Rangfolge der Beilagen im Werkvertrag geregelt / hr-ck SBV - TBA - BVN 4 / 7

5 Bearbeitung der Submission durch den SBV gemäss Reglement über das Angebotswesen vom 21. November Definition / Konkretisierung der Mitwirkung / Betreuung durch den SBV - Meldewesen (Anbieter TBA oder Sektionen SBV) - Einladen zur Versammlung - Durchführen der Versammlung und deren Protokollierung - Festlegen von Präzisierungen und Vorbehalten / Fragen allgemeiner Art durch den SBV - Gezielte einzelne Interventionen beim Bauherrn oder Planer - Festlegen von Fragen unternehmerspezifischer Art - Beurteilung einer allfälligen Intervention beim SIA, der VSS und bei der WEKO bei Verdacht auf Ausübung einer Nachfragemacht Eingabe - Entspricht die Eingabefrist beim öffentlichen Bauherrn dem BöB (40 Tage ab Publikation) - Ist die Eingabefrist bei privaten Bauherren genügend - Steht genügend Zeit zur AVOR zur Verfügung (Vergabe bis Baubeginn) - Mit der Eingabe bekundet der Unternehmer sein Einverständnis mit den Bedingungen der Ausschreibung: sind Vorbehalte oder Präzisierungen zum Angebot anzubringen (vgl. Art. 15 und 16 SIA 118) - Bringt der Verband die Vorbehalte an Vergabe- und Vertragsverhandlungen - Stimmt das Verhältnis Preis-Leistung - Stimmt die Verteilung der Risiken - Ist die Vergütungsregelung korrekt - Wird dem Beziehungscharakter bei komplexen Langzeitverträgen genügend Rechnung getragen (Betonung des Partnerschaftsgedankens) - Sind die Vertretungen z.b. mit einer Liste der Befugnisse geregelt - Sind Bestellungsänderungen genügend klar geregelt - Wurde die Tauglichkeit des Baugrundes überprüft (Mängelhaftung) - Wird das Baugrundrisiko unkorrekterweise auf den Unternehmer abgewälzt - Müssen widersprüchliche Rangordnungsbestimmungen korrigiert werden - Müssen bei mangelnder Koordination der Vertragsbestandteile innervertragliche Widersprüche bereinigt werden - Müssen einseitige Auslegungsklauseln korrigiert werden - Gibt es einseitige Änderungsrechte des Bauherrn ohne Vergütung - Sind bereits jetzt Abmahnungen vorzunehmen / hr-ck SBV - TBA - BVN 5 / 7

6 - Müssen Vergütungsbestimmungen präzisiert werden - Sind Sicherheits- und Garantieverpflichtungen zu präzisieren - Verstehen beide Parteien unter einem möglicherweise pauschalierten bzw. globalisierten Angebot dasselbe - Verstehen beide Parteien unter den Vertragsgrundlagen dasselbe - Muss ein (aussergerichtliches) Streitschlichtungsverfahren festgelegt werden - Sind Konventionalstrafen korrekt und nicht einseitig vereinbart worden - Ist das PQM auch auf Seiten des Bauherrn genügend geregelt - Muss der Zeitpunkt der Vergütungsleistung (Zahlungsplan) konkretisiert werden - Sind die Termine für die Leistungserbringung genügend klar festgelegt (Zwischentermine, Bonus-Malus, Konventionalstrafe) - Müssen Terminanpassungsklauseln festgelegt werden (Folgen bei Terminüberschreitungen) - Müssen im Zusammenhang mit Subunternehmern oder Lieferanten Beizugs-, Koordinations-, Zahlungs- oder Haftungsklauseln festgelegt werden - Ist das Rapport- und Ausmasswesen genügend geregelt - Zeichnen BH / BL die zeitlichen Vorgaben und die während der Submission und der Bauausführung eingetretenen Änderungen auf - Sind die Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie die Koordination dieser Massnahmen schriftlich festgelegt (Vereinbarung) - Ist das Entsorgungskonzept geregelt Vergabe (vor Vertragsunterzeichnung) - Wurde die Vertragsüberprüfung (Vollständigkeit) vor der Unterschrift vorgenommen - Ist eine allfällige Bonitätsüberprüfung des Bauherrn notwendig - Muss ev. eine Sicherheitsleistung des Bauherrn verlangt werden - Wurde die Kompetenzregelungen Bauherr / Bauleitung nochmals überprüft Baubeginn - Sind alle Unterlagen für die AVOR (rechtzeitig) vorhanden - Liegen alle erforderlichen Bewilligungen des Bauherrn vor - Ist eine letzte zusätzliche Begehung vor Ort mit dem Bauherrn und mit den Behördevertretern notwendig oder angezeigt / hr-ck SBV - TBA - BVN 6 / 7

7 Ausführung - Sind die Verantwortlichkeiten genügend klar aufgezeigt - Sind Bauleitungssitzungen organisatorisch genügend festgelegt (Standardisierte Protokollführung) - Wird eine Liste geführt, wann, wo und wie abgemahnt werden soll - Wird eine Liste geführt über auslösende Umstände für Bestellungs- änderungen (Claim-Management) - Sind Grundsätze festgelegt, wann allenfalls ein Jurist für das Claim-Management beigezogen werden soll - Sind Beweissicherung und und die Anordnung vorsorglicher Massnahmen geregelt - Wird der LMV / GAV integral eingehalten (Arbeitszeitkalender) Weitergehende SBV-interne Aktivitäten gemäss MS TBA - Archivierung der Akten - Protokollierung aller Aktivitäten auf Formular / (Gesamtbeurteilung der Submission vornehmen) - Mögliche Schulungsziele erfassen - Schulung mit Partnern vorbereiten und durchführen - Informationen in der Fachpresse - Auswirkungen auf das Normenschaffen beurteilen und allenfalls entsprechende Massnahmen einleiten / hr-ck SBV - TBA - BVN 7 / 7

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