Betriebliches Rechnungswesen
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- Felix Salzmann
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1 Betriebliches Rechnungswesen Hans Zehnder Allgemeines: Eigenkapital ist Kapital, das nicht bedient werden muss (Gesellschafter, Aktionäre), auch im Falle einer Insolvenz. Fremdkapital stammt von Gläubigern (i.d.r. von Banken) ist mit Belastungen verbunden. Eigenkapitalrendite = Gewinn / Eigenkapital * 100 Eigenkapitalquote = Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital Eigenkapital / Bilanzsumme *100 Umsatzrendit = Gewinn / Umsatz * 100 ist der prozentuale Anteil des Nettoumsatzes am Umsatz Eine Definition der Buchführung: Buchführung ist die laufende, systematisch angeordnete, in Geldgrößen vorgenommene Erfassung buchungspflichtiger Geschäftsvorteile Abhängigkeiten zwischen Stakeholdern und Unternehmen Gesellschafter: - geben dem Unternehmen Eigenkapital - erwarten eine Ausschüttung Gläubiger: - geben Kredite powered by raute-wirtschaft.de 1 / 32
2 - erwarten Rückzahlung von Zinsen Arbeitnehmer: - geben Arbeitskraft - erwarten Lohn/Gehalt Staat: - gibt Subventionen und stellt die Infrastruktur - erwartet Steuern Die Buchführung bereitet die gegebenen Informationen über den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens auf und gibt sie an die Unternehmensleitung und die Stakeholder weiter. Für die Unternehmensleitung sind diese Informationen zur Steuerung des Unternehmens unverzichtbar. Für die Stakeholder stellt dieser Bericht eine Entscheidungsgrundlage dar. Das Unternehmen legt Rechenschaft ab, immerhin ist die Verfälschung von Bilanzen strafbar. Außerdem kann ein solcher Bericht auch Bemessungsgrundlage für Ansprüche, beispielsweise im Falle einer Insolvenz, sein. Die Inventur Für die Buchführung ist eine Inventur, also die Auflistung aller Vermögenswerte und aller Schulden, nötig. Wir entscheiden zwischen Vermögenswerten und Schulden oder Eigenkapital und Verpflichtungen. Inventurverfahren 1. Die Körperliche Inventur: Alle körperlichen Gegenstände werden durch Zählen, Messen oder Wiegen aufgenommen. 2. Die Buchinventur: Alle Vermögenswerte und Schulden werden hier mit Hilfe von Belegen und buchhalterischen Aufzeichnungen aufgenommen. 3. Die Stichprobeninventur: powered by raute-wirtschaft.de 2 / 32
3 Es werden nicht alle Vermögenswerte und Schulden aufgenommen, sondern nur eine Stichprobe, die mit anerkannten mathematischen Statistiken ermittelt wird. Für die Durchführung dieses Verfahrens sind allerdings buchhalterische Aufzeichnungen nötig. Inventursysteme 1. Stichtagsinventur Die Bestandsaufnahme erfolgt vollständig an einem bestimmten Stichtag. 2. Die Zeitnahe Inventur Die Durchführung der Inventur erfolgt innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag. 3. Die Zeitverschobene Inventur Die Bestandsaufnahme erfolgt nicht an einem Stichtag, sondern and einem Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres. 4. Die permanente Inventur Die Bestandsaufnahme erfolgt über einen längeren Zeitraum oder sogar über das ganze Geschäftsjahr verteilt. Die Inventurform ist eine Kombination aus Inventurverfahren und Inventursystem. Das Inventar ist das Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden des Unternehmens nach Art, Menge und Wert. 240 Abs. 1 HGB Im Inventar sind Vermögenswerte und Schulden grundsätzlich einzeln anzugeben. Ausnahmen sind: 240 Abs. 3 HGB Festbewertungsverfahren 240 Abs. 4 HGB Gruppenbewertungsverfahren Das Festbewertungsverfahren Alle Vermögenswerte werden hier mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden Wert erfasst. Vorraussetzung ist jedoch: powered by raute-wirtschaft.de 3 / 32
4 - nur für Sachanlagegegenstände oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - die regelmäßig ersetzt werden - deren Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist - und Bestand bzw. Größe darf nur geringen Veränderungen unterliegen. Das Gruppenbewertungsverfahren Für die in einer Gruppe zusammengefassten Vermögenswerte wird ein Durchschnittswert ermittelt. (Bsp.: Schrauben). Vorraussetzung ist, dass allesamt gleichartige Vermögensgegenstände sind. (beweglich?) Die Bilanz Aus dem Inventar entwickeln wir nun die Bilanz. Auf der Aktiva-Seite werden alle Vermögenswerte eingetragen. Hier wird zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden. Aus der Passiva-Seite finden sich das Eigenkapital und eine Auflistung der Verbindlichkeiten. Die Bilanzsumme auf der Aktiva-Seite muss der Bilanzsumme auf der Passiva-Seite entsprechen. Werden die Verbindlichkeiten nun vom Vermögen subtrahiert, erhalten wir das Reinvermögen oder Eigenkapital. - Anlagevermögen: o Grundstücke o Technische Anlagen, Maschinen o Immobilien - Umlaufvermögen: o Vorräte o Forderungen aus Lieferungen und Leistungen o Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 242 Abs. 1 Satz 1 HGB Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Kaufleute im Sinne des HGB 238 powered by raute-wirtschaft.de 4 / 32
5 1 HGB Absatz 1: Kaufmann im Sinne des Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Absatz 2: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 2 HGB Kleingewerbetreibende (Kaufleute kraft Eintragung) 3 HGB Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Kannkaufleute) 6 HGB Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH, Genossenschaft) Formkaufleute Handelsrechtliche Buchführungspflicht Die handelsrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme des Handelsgewerbes durch den Kaufmann und endet mit der Einstellung des Handelsgewerbes. Eine Verletzung der Buchführungspflicht zieht strafrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder nach sich. 238 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage eines Unternehmens vermitteln kann. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - gesetzliche Regelung des Handels- und Steuerrechts - praktische Übung ordentlicher Kaufleute - Rechtsprechung - wissenschaftliche Diskussion - wichtig vor allem: o materielle Ordnungsmäßigkeit und formelle Ordnungsmäßigkeit Die materielle Ordnungsmäßigkeit powered by raute-wirtschaft.de 5 / 32
6 1. Geschäftsvorfälle, die stattgefunden haben, müssen auch vollständig und richtig aufgezeichnet werden. 2. Geschäftsvorfälle dürfen nicht falsch aufgezeichnet werden. 3. Geschäftsvorfälle, die nicht stattgefunden haben, dürfen auch nicht aufgezeichnet werden. 4. Bei der Inventur müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden. 5. Bei der Inventur dürfen keine Vermögenswerte und Schulden erfasst werden, die nicht vorhanden sind. 6. Vermögensgegenstände und Schulden müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend bewertet werden. Die formelle Ordnungsmäßigkeit 1. Sämtliche Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar sein. Keine Aufzeichnung darf ohne Beleg gemacht werden. 2. Sämtliche Aufzeichnungen müssen klar und übersichtlich sein. Die Aufzeichnungen müssen zeitgerecht und fortlaufend in der richtigen zeitlichen Reihenfolge sein und müssen außerdem systematisch geordnet sein. 3. Sämtliche Aufzeichnungen müssen klar und übersichtlich sein. Lebende Sprache, Abkürzungen + sprachliche Zeichen müssen erläutert sein und ursprünglicher Inhalt muss trotz Veränderung erkennbar sein. Aufbewahrung gemäß 257 Abs. 1 HGB 10 Jahre: Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Organisationsunterlagen etc. 6 Jahre: empfangene und abgesendete Handelsbriefe Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse müssen in Papierform aufbewahrt werden. Alles andere kann, sofern es schnell verfügbar gemacht werden kann, auf Datenträgern gespeichert werden. Unterschiedliche Buchführungssysteme powered by raute-wirtschaft.de 6 / 32
7 A. Eintragung jedes Zahlungseingangs oder Zahlungsausgangs in Kassenbuch B. Für jeden Vermögenswert und jede Schuld wird in einem Buch notiert, wenn der betreffende Posten durch irgendeinen Vorgang mehr oder weniger geworden ist. = EINFACHE BUCHFÜHRUNG C. Bei einer Veränderung eines Vermögenswertes oder einer Schuld des Unternehmens vermerkt man dies nicht nur bei dem entsprechenden Inventarposten, sondern führt parallel eine Aufstellung über die einzelnen Veränderungsursachen. = DOPPELTE BUCHFÜHRUNG 242 Abs. 2 HGB Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs aufzustellen. DOPPELTE BUCHFÜHRUNG Bilanz: Aufzeichnung der Veränderungen der Vermögenswerte und Schulden GuV: Aufzeichnung der Aufwendungen und Erträgen Bilanz => Bilancia => Waage Jeder Geschäftsfall muss immer (mindestens) zwei Posten der Bilanz verändern, damit das Bilanzgleichgewicht gewahrt wird. Buchungsformen Aktivtausch: Änderung der Zusammensetzung der Aktivposten, ohne dass sich die Summe ändert. (Unternehmen kauft Maschine für 100 gegen Barzahlung) Passivtausch: Änderung der Zusammensetzung der Passivposten, ohne das sich ihre Summe ändert. (Unternehmen nimmt Bankkredit von 50 auf, um Lieferantenverbindlichkeiten bezahlen zu können) Aktiv-Passiv-Mehrung: powered by raute-wirtschaft.de 7 / 32
8 Gleichhohe Erhöhung von Aktiv- und Passivposten. (Unternehmen kauft Vorräte im Wert von 150 und muss dafür Bankkredit aufnehmen) Aktiv-Passiv-Minderung: Gleichhohe Verminderung von Aktiv- und Passivposten. (Unternehmen tilgt einen aufgenommenen Bankkredit um 100 mit vorhandenen Barmitteln) Ertragswirksamer Geschäftsvorfall: Nur ein Aktivposten erhöht sich bzw. ein Passivposten vermindert sich. Zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts muss sich das Eigenkapital erhöhen. (Bank zahlt Zinsen in Höhe von 25 an Unternehmen) Aufwandswirksamer Geschäftsvorfall: Nur ein Aktivposten vermindert sich bzw. ein Passivposten erhöht sich. Zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts muss sich Eigenkapital vermindern. (Unternehmen bezahlt Stromrechnung in Höhe von 35 durch Banküberweisung) Grundprinzip der Doppelten Buchführung 1. Formelle Ordnungsmäßigkeit, 2. Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, 3. Erfordernis, alle Geschäftsvorfälle sowohl chronologisch als auch systematisch geordnet aufzuzeichnen, Merkmale: 1. doppelte Erfassung jedes Geschäftsvorfalls 2. Buchungen in zwei Handelsbüchern 3. doppelte Erfolgsermittlung Doppelte Erfolgsermittlung: Erfolgsermittlung durch Bestandsgrößenvergleich oder Erfolgsermittlung durch Strömungsgrößenvergleich Vorgehensweise bei der D.B. powered by raute-wirtschaft.de 8 / 32
9 a) Auflösung der Bilanz in Bestandskonten (in Aktiv- und Passivkonten) b) Auflösung des Eigenkapitalkontos in Erfolgkonten (in Aufwands- und Ertragskonten) Kontoeröffnung Eröffnungsbuchungen: Aktivkonten an Eröffnungsbilanzkonto, Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonten, Aufstellen des Eröffnungsbilanzkonto, Buchungen in Konten durchführen: der Anfangsbestand ist bei AK im Soll und bei PK im Haben, Kontoabschluss Abschlussbuchungen: Schlussbilanzkonto an Aktivkonten, Passivkonten an Schlussbilanzkonto, Buchungen in Konten durchführen: der Schlussbestand wir bei AK im Haben eingetragen und bei PK im Soll, Aufstellen des Schlussbilanzkonto, Kontenrahmen: Systematischer Organisations- und Gliederungsplan von Kosten. (Bsp.: Industriekostenrahmen IKR, Gemeinschaftskontenrahmen GKR). Kontenplan: Unternehmensspezifische Ausgestaltung des Kontenrahmens zur Berücksichtigung betriebsindividueller Bedürfnisse. Umfasst alle Konten, die im Unternehmen benötigt und geführt werden. Jedes Konto erhält eine spezifische Kontonummer. Das Anlagevermögen = Alle Vermögenswerte, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Entscheidend ist der mit dem Vermögensgegenstand verfolgte Zweck. Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte, Ähnliche Rechte und Werte, Entgeltlich erworbene Geschäftsoder Firmenwerte, Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte. powered by raute-wirtschaft.de 9 / 32
10 Sachanlagen: Bebaute und Unbebaute Grundstücke, Technische Anlagen und Maschinen, Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau. Finanzanlagen: Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen, Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Anschaffungskosten gemäß 255 Abs. 1 HGB = Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten Herstellung von Anlagegütern (1) Aktivkonto Anlagegut an Ertragskonto Aktivierte Eigenleistungen Herstellungskosten: Aufwendungen, die durch den verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung des Vermögensgegenstands entstehen. Die Aufwendungen müssen dem Vermögensgegenstand unmittelbar zugerechnet werden können. Herstellkosten Auflistung (Folie 95ff) Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens Technischer Verschleiß Wirtschaftliche Entwertung Abschreibung von Anlagegütern = Verminderung des bei der Anschaffung bzw. Herstellung erfassten Buchwerts zur Erfassung des Wertverzehrs. powered by raute-wirtschaft.de 10 / 32
11 Erfolgswirksame Bilanzverkürzung = Aufwand (1) Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Direkte Abschreibung = Abschreibungsbetrag vermindert direkt das Aktivkonto Anlagegut (1) Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Indirekte Abschreibung = Abschreibungsbetrag vermindert nur indirekt den Buchwert des Anlageguts, da die Abschreibung auf ein vom Aktivkonto getrenntes Wertberichtigungskonto gebucht wird. (1) Aufwandskonto Abschreibung an Passivkonto Wertberichtigung auf Anlagegut 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten und planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Bei Anschaffung bzw. Herstellung einer neuen Anlageguts muss ein Abschreibungsplan erstellt werden. Abschreibungsplan 1.Abschreibungssumme, = Anschaffungs- oder Herstellkosten - Restverkaufswert - Erinnerungswert 2.Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird, Nutzungsdauer: - Technische Merkmale - Eigene Erfahrungen - Erfahrungen anderer Unternehmen - AFA-Tabellen 3.Abschreibungsmethode, - Lineare Abschreibung Abschreibung in konstanten Jahresbeträgen Jährlicher Abschreibungsbetrag = Kosten / Nutzungsdauer powered by raute-wirtschaft.de 11 / 32
12 - Degressive Abschreibung Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen Jährlicher Abschreibungsbetrag = Konstanter Prozentsatz * Restbuchwert Steuerlich zulässiger Prozentsatz = Zweifacher linearer Prozentsatz, max. 20% - Leistungsgemäße Abschreibung Abschreibung nach Maßgabe der Leistung des Geschäftsjahres im Verhältnis zur Gesamtleistung. Jährlicher Abschreibungsbetrag = Kosten * Jahresleistung / Gesamtleistung - Progressive Abschreibung (Gegenstück zur degressiven A.) Beginn der Abschreibung Sobald der Vermögensgegenstand erworben und im Unternehmen eingesetzt wird. Bei Erwerb im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteiliger Betrag. = Voller Jahresabschreibungsbetrag * Restliche Tage des Geschäftsjahres / 365 Abschreibung von Anlagegütern Tatsächlicher Wertverzehr > Erwarteter Wertverzehr Tatsächlicher Wert < Restbuchwert Außerplanmäßige Abschreibung Vorübergehende Wertminderung: Abschreibungswahlrecht Voraussichtlich dauernde Wertminderung: Abschreibungspflicht (1) Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Verkaufspreis > Restbuchwert (1) Aktivkonto (Kasse) an Aktivkonto Anlagegut Ertragskonto Gewinne aus Anlagenabgang Verkaufspreis < Restbuchwert (1) Aktivkonto (Kasse) an Aktivkonto Abschreibung Aufwandskonto - powered by raute-wirtschaft.de 12 / 32
13 Verlust aus Anlagenabgang Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Erweiterung des Anlageguts = Substanzvermehrung, Wesentliche Verbesserung des Anlageguts, Nachträgliche Anschaffungskosten = Zahlung an Lieferanten, (1) AK Anlagegut an AK Kasse Nachträgliche Herstellungskosten = Unternehmensinterner Einsatz von Material und Arbeitskräften, (1) AK Anlagegut an Ertragskonto Aktivierte Eigenleistungen Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die im Laufe eines Geschäftsjahres anfallen, können aus Vereinfachungsgründen so behandelt werden, als wären sie zu Beginn des Geschäftsjahres angefallen. Erhöhung des Buchwerts des Anlageguts und damit der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung vom Beginn des Jahres an. Anlagespiegel = Zusammenfassende Darstellung der Bewegungen des Anlagevermögens innerhalb eines Geschäftsjahres. (Folie 145) Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, des Unternehmens, die zur Veräußerung, zum Verbrauch oder zur Verarbeitung im betrieblichen Prozess bestimmt sind. Ansprüche des Unternehmens gegen Dritte. Zahlungsmittelfonds des Unternehmens. Das Umlaufvermögen ist in 4 Kategorien unterteilt: Vorräte Forderungen Wertpapiere Flüssige Mittel powered by raute-wirtschaft.de 13 / 32
14 Barkauf von Vorräten = Direkte Erfassung als Aufwand aus Wareneingang, Aufwandswirksame Bilanzverkürzung, Noch nicht verkaufte Vorratsbestände müssen am Ende des Geschäftsjahres auf dem AK Vorratsbestand ausgewiesen werden, Aufwandskonto Wareneingang wird in Höhe der noch nicht verkauften Vorräte entlastet, Schritt 1: AK Wareneingang an AK Kasse, Schritt 2: AK Vorratsbestand an Aufwandskonto Wareneingang, Herstellung von Erzeugnissen = entspricht genau der Aufstellung der Herstellung von Anlagegütern (Folie 95ff) nach 255 Abs.2 HGB!! AK Bestand Fertigerzeugnisse an Ertragskonto Bestandsveränderung FE, Barverkauf selbsterstellter Erzeugnisse Gesamtkostenverfahren (GKV) = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag Aufwandskonten weisen die gesamten im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen aus, (1) AK Kasse an Ertragskonto Umsatzerlöse, PK Abzuführende Umsatzsteuer, (1) Erfolgskonto Bestandsveränderung - an AK Bestand Fertigerzeugnisse, Fertigerzeugnisse, Umsatzkostenverfahren (UKV) = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag Aufwandskonten weisen nur noch die Aufwendungen für die nicht mehr im Bestand befindlichen, verkauften Fertigerzeugnisse aus, powered by raute-wirtschaft.de 14 / 32
15 (1) AK Kasse an Ertragskonto Umsatzerlöse, PK Abzuführende Umsatzsteuer, (1) Aufwandskonto Materialaufwand, an AK Bestand Fertigerzeugnisse, Aufwandskonto Lohnaufwand, Aufwandskonten der sonstigen Herstellungskosten, (Der 1. Buchungssatz ist bei beiden Verfahren gleich!!!!) Bewertung der verbrauchten Vorräte und des Vorratsbestands mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Vereinfachungsverfahren Bewertung durch Unterstellung einer fiktiven Verbrauchsfolge: Orientierung an der Beschaffungszeit (FIFO, LIFO), Orientierung am Beschaffungspreis (LOFO, HIFO), Bewertung mit Hilfe von Gruppenbewertungsverfahren: Menge * Preis Periodendurchschnittsverfahren, = Durchschnittsbildung über gesamte Periode, Gesamte HK der Periode : Anzahl Produkte der Periode Gleitende Durchschnittsverfahren, = Durchschnittsbildung nach jeder Lagerbewegung, (bisherige der HK + HK er Lagerbewegung) : (bisherige Lagermenge +/- Menge der Lagerbewegung) Verkauf von Handelswaren auf Ziel = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag, (1) AK Forderung an Ertragskonto Umsatzerlöse, PK Abzuführende Umsatzsteuer, (1) Aufwandskonto Warenaufwand an AK Bestand Handelsware, Begleichung der Forderung powered by raute-wirtschaft.de 15 / 32
16 =Aktivtausch (1) AK Bank an AK Forderung Begleichung der Forderung unter Skontoabzug = Erfolgswirksame Bilanzverkürzung = Aufwand, (1) AK Kasse, an AK Forderung (Originalwert), Aufwandskonto Erlösschmälerungen (Prozentsatz * Nettowert), PK Abzuführende Umsatzsteuer (16% * neuem Nettowert), Wertberichtigung der Forderungen Forderungen gegen Kunden werden grundsätzlich in Höhe des Nennwertes erfasst. = Vereinbarter Bruttokaufpreis nach Abzug sofort gewährter Preisnachlässe. Gilt nur bei Forderungen, bei denen kein Zweifel am tatsächlichen Zahlungseingang besteht. bei Informationen bzw. Indizien dafür, dass der Kunde die Forderung nicht begleichen kann oder will, muss Wertberichtigung der Forderung erfolgen. = Verminderung der Forderung auf die Höhe des wahrscheinlichen Zahlungseingangs. Aufwandswirksame Bilanzkürzung = Aufwand (1) Aufw. Forderungsausfall an AK Forderung Ermittlung der Wertberichtigung = Nettoforderung ohne Umsatzsteuer, Korrektur Umatzsteuer erst, wenn Forderungsausfall feststeht, (z.b.: 60% entfallen, bei einem Nettobetrag von ergibt dies ) Geldeingang auf wertberichtigte Forderung Geldeingang = Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Kasse an AK Forderung (Wertberichtigte Forderung netto) PK Abzuführende UST powered by raute-wirtschaft.de 16 / 32
17 (Korrektur der UST: UST - Forderung(neu)/116%) Geldeingang < Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Bank (Betrag) an AK Forderung PK Abzuführende UST (Korrektur der UST: UST - Forderung(neu)/116%) Aufw. Forderungsausfall (zusätzlicher Forderungsausfall: Nettoforderung - Forderung(neu)) Geldeingang > Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Bank (tatsächliche Betrag) an AK Forderung (ursprüngliche F.) PK Abzuführende UST Ertragskonto Ertrag aus Auflösung (Korrektur der UST: UST - Wertberichtigung Forderung(neu)/116%) (tatsächlicher Betrag netto erwarteter Betrag) Zahlungseingang erscheint völlig unwahrscheinlich Statt Wertberichtigung Ausbuchung der uneinbringlichen Forderung, Korrektur der abzuführenden Umsatzsteuer, (1) Aufwandskonto Forderungsausfall an AK Forderungen PK Abzuführende UST Nachträglicher Zahlungseingang auf ausgebuchte Forderung = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag, UST-Anteil des Zahlungseingangs ist an Finanzamt abzuführen, (1) AK Bank an Erträge aus Zahlungen auf ausgebuchte Forderungen Abzuführende UST Noch unbekannte zukünftige Forderungsausfälle Pauschale Wertberichtigung aufgrund von Erfahrungswerten = Pauschalwertberichtigung (1) Aufw. Forderungsausfall an PK Pauschalwertberichtigung auf Forderungen powered by raute-wirtschaft.de 17 / 32
18 Verbindlichkeiten (PK) Die der Höhe und Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen des Unternehmens Anleihen, Verb. Gegenüber Kreditinstituten, Erhaltene Anzahlungen von Kunden auf Bestellungen, Verb. aus LuL, Verb. gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen, Sonstige Verbindlichkeiten, Aufnahme eines Bankkredits Aktiv-Passiv-Mehrung, (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut Auch wenn keine volle Auszahlung des Nominalbetrags erfolgt, muss Verbindlichkeit mit Rückzahlungsbetrag angesetzt werden. Buchhalterische Behandlung des Unterschiedsbetrags (Disagio = Differenzbetrag zwischen Darlehensbetrag und Rückzahlungsbetrag)? a) Sofortige Erfassung als Zinsaufwand: (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut Aufw. Zinsaufwand b) Aktivierung des Unterschiedsbetrags als Disagio und gleichmäßige Verteilung über Kreditlaufzeit: (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut AK Disagio Jährliche anteilige Auflösung des Disagios: (2) Aufw. Zinsaufwand an AK Disagio Eingang von Kundenzahlungen (1) AK Bank an PK Erhaltene Anzahlungen, Nach erfolgter Lieferung Forderung gegen Kunden, = Bruttoverkaufspreis, - Bereits erhaltene Anzahlungen (1) AK Forderungen aus LuL an Ertragskonto Umsatzerlöse powered by raute-wirtschaft.de 18 / 32
19 PK erhaltene Anzahlungen PK Abzuführende UST Zieleinkauf von Vorräten (1) AK Vorratsbestand an PK Verb. aus Lieferung AK zu erstattende VST Überweisung Rechnungsbetrag an Lieferanten = Erfolgsneutrale Aktiv-Passiv-Minderung (1) PK Verbindlichkeit aus L. an AK Bank Begleichung Verbindlichkeit unter Skontoabzug Nachträgliche Verminderung der Anschaffungskosten der eingekauften Vorräte, Nachträgliche Verminderung der zu erstattenden Vorsteuer, (1) PK Verb. aus Lieferung an AK Bank AK Vorratsbestand AK Zu erstattende VST Lohn und Gehaltsabrechnung = Erfolgswirksame Bilanzverkürzung = Aufwand, (1) Aufw. Lohn bzw. Gehaltsaufw. an AK Bank (Auflistung der Steueranteile bei Löhne/Gehälter auf Folie 260) (1) Aufwandskonto Löhne/Gehälter an Verb. geg. Arbeitnehmern (Bruttobetrag) (Nettobetrag) Aufw. Sozialversicherungsaufw. Verb. geg. Finanzamt (AG-Anteil Sozialversicherungen) (Lohn-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) Verb. geg. Krankenkassen (AN- und AG-Anteil Sozialversicherungen) Umsatzsteuersystem Ein Unternehmen zahlt Vorsteuer beim Kauf von Waren und erhält Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. powered by raute-wirtschaft.de 19 / 32
20 Für Umsatzsteuererklärung müssen Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten zusammengeführt werden. Abzuführende UST > Zu erstattende VST: (1) PK Abzuführende UST an AK Zu erstattende VST Umsatzsteuerverrechnungskonto Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt (2) Umsatzsteuerverrechnungskonto an AK Bank Abzuführende UST < Zu erstattende VST: Erstattungsanspruch gegen Finanzamt Rückstellungen = Verpflichtungen des Unternehmens, bei denen noch nicht feststeht, ob die Belastung tatsächlich eintreten wird und/oder wie hoch die Belastung sein wird. Pflichtrückstellungen gem. 249 Abs. 1 HGB für: Ungewisse Verbindlichkeiten, Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, Wahlrückstellungen für: Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr nach Ablauf von 3 Monaten, aber noch innerhalb des Geschäftsjahres nachgeholt werden, Bestimmte, dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen, Altzusagen, mittelbare Pensionsverpflichtungen sowie ähnliche unmittelbare oder mittelbare Verpflichtungen, Eingang der Lieferantenrechnung powered by raute-wirtschaft.de 20 / 32
21 Netto-Rechnungsbetrag = Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung Reparaturrechnung Netto-Rechnungsbetrag > Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung Reparaturrechnung, AK Zu erstattende Vorsteuer, Aufw. Reparaturaufwand, Netto-Rechnungsbetrag < Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung, Reparaturrechnung, Ertragsk. Erträge aus der Auflösung AK Zu erstattende Vorsteuer, von Rückstellungen Garantierückstellung (1) Aufw. Garantieaufwendungen an PK Garantierückstellung Eintritt Garantiefälle innerhalb der Garantiefrist (1) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Tatsächlich anfallender Garantieaufwand > Garantierückstellung (1) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Aufw. Garantieaufwand Tatsächlich anfallender Garantieaufwand < Garantierückstellung (1) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen Buchführung Ermittlung des vom Unternehmen im betrachteten Geschäftsjahr erzielten Erfolgs. = Periodengerechte Gewinnermittlung Zeitlich nachgelagerte Zahlungsbewegungen Unternehmen vereinbart mit seinem Kunden Zahlungsziele: Erfassung der Erträge vor dem Zahlungszeitpunkt durch Forderungen powered by raute-wirtschaft.de 21 / 32
22 o Im Zahlungszeitpunkt: erfolgsneutraler Aktivtausch Unternehmen vereinbart mit seinem Lieferanten Zahlungsziele: Erfassung der Aufw. vor dem Zahlungszeitpunkt durch Verbindlichkeiten o Im Zahlungszeitpunkt; erfolgsneutrale A-P-Minderung keine Rückstellung Zeitlich vorgelagerte Zahlungsbewegungen!!!! Unternehmen leistet Vorauszahlungen für Leistungen an Lieferanten: Erfassung der Aufwendungen nach dem Zahlungszeitpunkt durch aktive Rechnungsabgrenzung, o Im Zahlungszeitpunkt: erfolgsneutraler Aktivtausch Aktive Rechnungsabgrenzung Unternehmen leistet Vorrauszahlungen: (Erfolgsneutraler Aktivtausch) (1) AK aktive RAP an AK Bank Im betroffenen Geschäftsjahr: (A-P-Minderung) (2) Aufwandskonto an AK aktive RAP oder Zeitraumbezogene Aufwendungen können mehrere Geschäftsjahre betreffen: (1) Aufwandskonto an AK Bank AK aktive RAP Kunden des Unternehmens leisten Vorauszahlungen für Leistungen: Erfassung der Erträge nach dem Zahlungszeitpunkt durch passive Rechnungsabgrenzung, o Im Zahlungszeitpunkt: erfolgsneutrale A-P-Mehrung Passive Rechnungsabgrenzung Unternehmen erhält Vorauszahlungen: (A-P-Mehrung) (1) AK Bank an PK passive RAP im betroffenen Geschäftsjahr: (erfolgswirksamer Passivtausch) powered by raute-wirtschaft.de 22 / 32
23 (2) PK passive RAP an Ertragskonto oder zeitraumbezogene Erträge können mehrere Geschäftsjahre betreffen (1) AK Bank an Ertragskonto PK passive RAP Jahresabschluss Aus der Buchführung des Unternehmens abgeleitetes Informationsinstrument, das in komprimierter Form einen Einblick in die Lage des Unternehmens an einem bestimmten Stichtag liefert. 242 Abs.1 Satz 1 HGB Aufgaben des Jahresabschluss Information über Vermögens- und Erfolgssituation des Unternehmens an einem bestimmten Stichtag. Entscheidungsgrundlage für Unternehmensleitung Rechenschaftslegung gegenüber Stakeholdern Grundlage für Gewinnverteilung Steuerbemessungsgrundlage Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Jahresabschlusses alle Kaufleute HGB Kapitalgesellschaften und bestimmte PHG HGB powered by raute-wirtschaft.de 23 / 32
24 BUCHUNGSFORMEN & BUCHUNGSSÄTZE Aktivtausch: Änderung der Zusammensetzung der Aktivposten, ohne dass sich die Summe ändert. Passivtausch: Änderung der Zusammensetzung der Passivposten, ohne das sich ihre Summe ändert. Aktiv-Passiv-Mehrung: Gleichhohe Erhöhung von Aktiv- und Passivposten. Aktiv-Passiv-Minderung: Gleichhohe Verminderung von Aktiv- und Passivposten. Ertragswirksamer Geschäftsvorfall: Nur ein Aktivposten erhöht sich bzw. ein Passivposten vermindert sich. Zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts muss sich das Eigenkapital erhöhen. Aktivkonto an Ertragskonto Ertragskonto an Passivkonto Aufwandswirksamer Geschäftsvorfall: Nur ein Aktivposten vermindert sich bzw. ein Passivposten erhöht sich. Zur Wiederherstellung des Bilanzgleichgewichts muss sich Eigenkapital vermindern. Aufwandskonto an Aktivkonto Passivkonto an Aufwandskonto Kontoeröffnung Eröffnungsbuchungen: Aktivkonten an Eröffnungsbilanzkonto, Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonten, Aufstellen des Eröffnungsbilanzkonto, Buchungen in Konten durchführen: der Anfangsbestand ist bei AK im Soll und bei PK im Haben, Das Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen Anschaffungskosten gemäß 255 Abs. 1 HGB = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten powered by raute-wirtschaft.de 24 / 32
25 - Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten Herstellung von Anlagegütern Aktivkonto Anlagegut an Ertragskonto Aktivierte Eigenleistungen Abschreibung von Anlagegütern Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Direkte Abschreibung = Abschreibungsbetrag vermindert direkt das Aktivkonto Anlagegut Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Indirekte Abschreibung = Abschreibungsbetrag vermindert nur indirekt den Buchwert des Anlageguts, da die Abschreibung auf ein vom Aktivkonto getrenntes Wertberichtigungskonto gebucht wird. Aufwandskonto Abschreibung an Passivkonto Wertberichtigung auf Anlagegut Abschreibung von Anlagegütern Tatsächlicher Wertverzehr > Erwarteter Wertverzehr Tatsächlicher Wert < Restbuchwert Aufwandskonto Abschreibung an Aktivkonto Anlagegut Verkaufspreis > Restbuchwert Aktivkonto (Kasse) an Aktivkonto Anlagegut Ertragskonto Gewinne aus Anlagenabgang Verkaufspreis < Restbuchwert Aktivkonto (Kasse) an Aktivkonto Abschreibung Aufw. Verlust aus Anlagenabgang Nachträgliche Anschaffungskosten AK Anlagegut an AK Kasse Nachträgliche Herstellungskosten AK Anlagegut an Ertragskonto Aktivierte Eigenleistungen powered by raute-wirtschaft.de 25 / 32
26 Barkauf von Vorräten = Direkte Erfassung als Aufwand aus Wareneingang, Schritt 1: AK Wareneingang an AK Kasse, Schritt 2: AK Vorratsbestand an Aufwandskonto Wareneingang, Herstellung von Erzeugnissen = entspricht genau der Aufstellung der Herstellung von Anlagegütern AK Bestand Fertigerzeugnisse an Ertragskonto Bestandsveränderung FE, Barverkauf selbsterstellter Erzeugnisse (1) AK Kasse an Ertragskonto Umsatzerlöse, PK Abzuführende Umsatzsteuer, Gesamtkostenverfahren (GKV) = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag Aufwk. weisen die gesamten im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen aus, (2a) Erfolgskonto Bestandsveränderung an AK Bestand Fertigerzeugnisse, Fertigerzeugnisse, Umsatzkostenverfahren (UKV) = Erfolgswirksame Bilanzverlängerung = Ertrag Aufwandskonten weisen nur noch die Aufwendungen für die nicht mehr im Bestand befindlichen, verkauften Fertigerzeugnisse aus, (2b) Aufwandskonto Materialaufwand, an AK Bestand Fertigerzeugnisse, Aufwandskonto Lohnaufwand, Aufwandskonten der sonstigen Herstellungskosten, Verkauf von Handelswaren auf Ziel (1) AK Forderung an Ertragskonto Umsatzerlöse, PK Abzuführende Umsatzsteuer, (2) Aufwandskonto Warenaufwand an AK Bestand Handelsware, Begleichung der Forderung (1) AK Bank an AK Forderung Begleichung der Forderung unter Skontoabzug (1) AK Kasse, an AK Forderung (Originalwert), Aufwandskonto Erlösschmälerungen powered by raute-wirtschaft.de 26 / 32
27 Wertberichtigung der Forderungen Verminderung der Forderung auf die Höhe des wahrscheinlichen Zahlungseingangs. (1) Aufw. Forderungsausfall an AK Forderung Geldeingang auf wertberichtigte Forderung Geldeingang = Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Kasse an AK Forderung (Wertberichtigte Forderung netto) PK Abzuführende UST (Korrektur der UST: UST - Forderung(neu)/116%) Geldeingang < Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Bank (Betrag) an AK Forderung PK Abzuführende UST (Korrektur der UST: UST - Forderung(neu)/116%) Aufw. Forderungsausfall (zusätzlicher Forderungsausfall: Nettoforderung - Forderung(neu)) Geldeingang > Forderung nach Wertberichtigung (AK) (1) AK Bank (tatsächliche Betrag) an AK Forderung (ursprüngliche F.) PK Abzuführende UST Ertragskonto Ertrag aus Auflösung (Korrektur der UST: UST - Wertberichtigung Forderung(neu)/116%) (tatsächlicher Betrag netto erwarteter Betrag) Zahlungseingang erscheint völlig unwahrscheinlich (1) Aufwandskonto Forderungsausfall an AK Forderungen PK Abzuführende UST Nachträglicher Zahlungseingang auf ausgebuchte Forderung (1) AK Bank an Erträge aus Zahlungen auf ausgebuchte Forderungen Abzuführende UST Pauschalwertberichtigung = Noch unbekannte zukünftige Forderungsausfälle (1) Aufw. Forderungsausfall an PK Pauschalwertberichtigung auf Forderungen powered by raute-wirtschaft.de 27 / 32
28 Verbindlichkeiten (PK) Aufnahme eines Bankkredits (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut Auch wenn keine volle Auszahlung des Nominalbetrags erfolgt, muss Verbindlichkeit mit Rückzahlungsbetrag angesetzt werden. Buchhalterische Behandlung des Unterschiedsbetrags (Disagio = Differenzbetrag zwischen Darlehensbetrag und Rückzahlungsbetrag)? a) Sofortige Erfassung als Zinsaufwand: (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut Aufw. Zinsaufwand b) Aktivierung des Unterschiedsbetrags als Disagio und gleichmäßige Verteilung über Kreditlaufzeit: (1) AK Bank an PK Verb. gegenüber Kreditinstitut AK Disagio Jährliche anteilige Auflösung des Disagios: (2) Aufw. Zinsaufwand an AK Disagio Eingang von Kundenzahlungen (1) AK Bank an PK Erhaltene Anzahlungen, Nach erfolgter Lieferung (1) AK Forderungen aus LuL an Ertragskonto Umsatzerlöse PK erhaltene Anzahlungen PK Abzuführende UST Zieleinkauf von Vorräten (1) AK Vorratsbestand an PK Verb. aus Lieferung AK zu erstattende VST Überweisung Rechnungsbetrag an Lieferanten (1) PK Verbindlichkeit aus L. an AK Bank Begleichung Verbindlichkeit unter Skontoabzug (1) PK Verb. aus Lieferung an AK Bank AK Vorratsbestand AK Zu erstattende VST Lohn und Gehaltsabrechnung (1) Aufw. Lohn bzw. Gehaltsaufw. an AK Bank powered by raute-wirtschaft.de 28 / 32
29 (1) Aufwandskonto Löhne/Gehälter an Verb. geg. Arbeitnehmern (Bruttobetrag) (Nettobetrag) Aufw. Sozialversicherungsaufw. Verb. geg. Finanzamt (AG-Anteil Sozialversicherungen) (Lohn-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) Verb. geg. Krankenkassen (AN- und AG-Anteil Sozialversicherungen) Umsatzsteuersystem: Ein Unternehmen zahlt Vorsteuer beim Kauf von Waren und erhält Umsatzsteuer beim Verkauf von Waren. Abzuführende UST > Zu erstattende VST: (1) PK Abzuführende UST an AK Zu erstattende VST Umsatzsteuerverrechnungskonto Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt (2) Umsatzsteuerverrechnungskonto an AK Bank Abzuführende UST < Zu erstattende VST: Erstattungsanspruch gegen Finanzamt Rückstellungen Eingang der Lieferantenrechnung Netto-Rechnungsbetrag = Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung Reparaturrechnung Netto-Rechnungsbetrag > Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung Reparaturrechnung, AK Zu erstattende Vorsteuer, Aufw. Reparaturaufwand, Netto-Rechnungsbetrag < Rückstellungsbetrag (1) PK Rückstellung für ausstehende an PK Verbindlichkeiten aus Leistung, Reparaturrechnung, Ertragsk. Erträge aus der Auflösung AK Zu erstattende Vorsteuer, von Rückstellungen powered by raute-wirtschaft.de 29 / 32
30 Garantierückstellung (1) Aufw. Garantieaufwendungen an PK Garantierückstellung Eintritt Garantiefälle innerhalb der Garantiefrist (2) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Tatsächlich anfallender Garantieaufwand > Garantierückstellung (1) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Aufw. Garantieaufwand Tatsächlich anfallender Garantieaufwand < Garantierückstellung (1) PK Garantierückstellung an PK Verbindlichkeit aus LoL AK Zu erstattende VST Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen Buchführung Zeitlich nachgelagerte Zahlungsbewegungen Unternehmen vereinbart mit seinem Kunden Zahlungsziele: Erfassung der Erträge vor dem Zahlungszeitpunkt durch Forderungen Unternehmen vereinbart mit seinem Lieferanten Zahlungsziele: Erfassung der Aufw. vor dem Zahlungszeitpunkt durch Verbindlichkeiten keine Rückstellung Zeitlich vorgelagerte Zahlungsbewegungen!!!! Unternehmen leistet Vorauszahlungen für Leistungen an Lieferanten: Erfassung der Aufwendungen nach dem Zahlungszeitpunkt durch aktive RAP Aktive Rechnungsabgrenzung Unternehmen leistet Vorrauszahlungen (1) AK aktive RAP an AK Bank Im betroffenen Geschäftsjahr: (2) Aufwandskonto an AK aktive RAP oder Zeitraumbezogene Aufwendungen können mehrere Geschäftsjahre betreffen: (1) Aufwandskonto an AK Bank AK aktive RAP powered by raute-wirtschaft.de 30 / 32
31 Kunden des Unternehmens leisten Vorauszahlungen für Leistungen: Erfassung der Erträge nach dem Zahlungszeitpunkt durch passive RAP Passive Rechnungsabgrenzung Unternehmen erhält Vorauszahlungen: (1) AK Bank an PK passive RAP im betroffenen Geschäftsjahr: (2) PK passive RAP an Ertragskonto oder zeitraumbezogene Erträge können mehrere Geschäftsjahre betreffen (1) AK Bank an Ertragskonto PK passive RAP powered by raute-wirtschaft.de 31 / 32
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