Umweltverträglichkeitsstudie

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1 GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.5 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Gemeinde: Landkreis: Gemeinde Moos und Stadt Osterhofen Deggendorf Umweltverträglichkeitsstudie Bearbeitet: Dr. H. M. Schober - Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbh Vorhabensträger: Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern vertreten durch: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Deggendorf, den gez. Kleber-Lerchbaumer Wasserwirtschaftsamt Deggendorf

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen Beschreibung des Vorhabens Alternative Trassenverläufe Relevante Projektwirkungen Relevante Vermeidungsmaßnahmen Darstellung des Untersuchungsrahmens Ergebnis der Planungsraumanalyse Abgrenzung des Untersuchungsraumes Vorgehensweise bei der Auswirkungsprognose Ausschluss der nicht relevanten Schutzgüter Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum Flächennutzungen und fachliche Grundlagen Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile der Natur Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und weitere streng geschützte Arten nach 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach 32 BNatSchG Lebensraumtypen der FFH-RL Geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile nach BNatSchG Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG Wiesenbrütergebiete nach Art. 23 (5) BayNatSchG Lebensstätten nach 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 (1) BayNatSchG Sonstige Schutzgebiete und schutzwürdige Flächen Geschützte Waldbestände nach Art. 10, 11, 12 und 12a BayWaldG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) Denkmalschutzgesetz (DschG) Geotope Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes HWS-Stögermühlbach.doc Seite 1

3 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf Freizeit und Erholung Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Grundwasser Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung HWS-Stögermühlbach.doc Seite 2

4 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Oberflächengewässer Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Sonstige Sachgüter Methodisches Vorgehen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung HWS-Stögermühlbach.doc Seite 3

5 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Vermeidung/ Minderung auch durch die vorgesehene hochwertige Eingrünung des Deichbauwerkes, wodurch erheblicher Bedarf an Ausgleichsfläche eingespart wird Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten / Alternativenbetrachtung Darstellung der untersuchten Alternativen Bewertung und Zumutbarkeit der untersuchten Alternativen Ergebnis der Alternativenprüfung: Begründung der gewählten Lösung Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse weiterer umweltfachlicher Prüfschritte FFH-Verträglichkeitsprüfung Ergebnis aus Artenschutzbeitrag (ASB) Ergebnis aus Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) Zusätzliche Angaben Allgemein verständliche Zusammenfassung Literatur- und Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis HWS-Stögermühlbach.doc Seite 4

6 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Festgesetzter Deichtrassenverlauf... 8 Abb. 2: Übersicht zu voraussichtlichen Bauzeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen inkl. Sielbauwerke Abb. 3: Deichlinienvarianten Abb. 4: Deichvariante 3b sowie optimierter Deichlinienverlauf der Variante 3b (entspricht festgesetzter Deichvariante) Tabellenverzeichnis Tab. 1: Naturräumliche Grundlagen Tab. 2: Übersicht über betroffene Biotope der amtlichen Biotopkartierung im Vorhabensbereich Tab. 3: Übersicht der FFH-Gebiete und SPA-Gebiete im Untersuchungsraum Tab. 4: Lebensraumtypen der FFH-RL Tab. 5: Übersicht der Naturschutzgebiete im Untersuchungsraum ( 23 BNatSchG) Tab. 6: Übersicht der Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsraum ( 23 BNatSchG) Tab. 7: Übersicht der Naturdenkmale im Untersuchungsraum ( 28 BNatSchG) Tab. 8: Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile im Untersuchungsraum ( 29 BNatSchG) Tab. 9: Nach 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG geschützte Flächen Tab. 10: Übersicht der Wasserschutzgebiete im Untersuchungsraum Tab. 11: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum Tab. 12: Baubedingte Emissionen durch Deichschüttung und Rammarbeiten Tab. 13: Baubedingte Emissionen durch Siele und Schöpfwerke Tab. 14: Flächenverbrauch durch Hochwasserschutzmaßnahmen und sonstige bauliche Maßnahmen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 5

7 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Gegenstand der vorliegenden Unterlage ist der vom Freistaat Bayern beabsichtigte Neubau eines Hochwasserschutzdeiches sowie der Ausbau des Stögermühlbachdeiches im Isarmündungsgebiet zwischen dem bereits bestehenden Isardeich im Westen bei Grafenmühle und dem Donaudeich im Bereich der Donaualtwasser bei Kuglstadt. Das Vorhaben ist als Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ 100 ) der Isar und Donau vorgesehen. Zusätzlich zu den Deichbaumaßnahmen müssen Anlagen zur Binnenentwässerung neu errichtet werden, wie z. B. Schöpfwerke und Siele. Der Antragsteller bzw. Vorhabensträger für die Hochwasserschutzmaßnahme ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. 1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Die vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt, beschreibt und bewertet entsprechend den Anforderungen des UVPG die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter - Mensch - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Boden, - Wasser, - Luft und Klima, - Landschaft, - Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die - Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Da die Hochwasserschutzmaßnahmen am Stögermühlbach das FFH-Gebiet Isarmündung durchqueren und sich an das FFH-Gebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen randlich nähern, wurde auch eine Unterlage zur FFH- Verträglichkeitsprüfung, gemäß 34 BNatSchG, erarbeitet. Für das FFH-Gebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen, an welches sich die geplante Deichtrasse annähert, konnten erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen einer FFH-Vorabschätzung ausgeschlossen werden. Weiterhin wurde für das Vorhaben ein Artenschutzbeitrag (ASB) erstellt. Die genannten Unterlagen sind in der Unterlage als Kap. 5.1 und 5.2 zu finden und vervollständigen die zur Umweltverträglichkeit erforderlichen Angaben. Die Unterlagen über die Umweltauswirkungen sind nach den Anforderungen des 6 Abs. 3 und 4 UVPG gegliedert. Die in 6 UVPG geforderte, allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung erfolgt in Kap. 7. Diese Zusammenfassung sowie die für die Beschreibung der Umweltauswirkungen und deren Berücksichtigung im Planungsprozess notwendigen fachlichen Bewertungen greifen den 11 und 12 UVPG nicht vor. Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dient der Bewältigung der Eingriffsregelung gemäß 13 ff. BNatSchG und liefert wesentliche Angaben nach 6 Abs. 3 und 4 UVPG. Dementsprechend werden im landschaftspflegerischen Begleitplan die prognostizierbaren Auswirkungen des Vorhabens auf den HWS-Stögermühlbach.doc Seite 6

8 vorhandenen Bestand von Natur und Landschaft ermittelt und aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht beurteilt. Belange des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und der Land- und Forstwirtschaft, die nach anderen Fachgesetzen und Verordnungen (z. B. WHG, BImSchG) zu berücksichtigen sind, werden hier nur behandelt, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Naturhaushalt, mit der vorgefundenen Tierund Pflanzenwelt, mit dem Landschaftsbild oder dem Erholungswert des Untersuchungsraumes stehen. 1.3 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkungen Beschreibung des Vorhabens Die geplante Deichtrasse misst eine Länge von ca. 5,1 km und verläuft entlang des geplanten Polders Isarmünd am Stögermühlbach, zwischen dem bereits bestehenden Isardeich im Westen bei Grafenmühle und dem Donaudeich im Bereich der Donaualtwasser bei Kuglstadt im Osten. Für den Vorhabensbereich liegen drei Hochwassergefahrenquellen vor. So ist der Bereich sowohl durch die Isar, durch die Donau als auch durch den Rückstau der Donau im Stögermühlbach hochwassergefährdet. Als Bemessungshochwasser für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen dient das eingangs erwähnte 100-jährliche Hochwasser (HQ 100 ). Die geplante Deichtrasse besteht aus vier Bauabschnitten. Neben dem Hochwasserschutzdeich sind jeweils vier Siele und 2 Schöpfwerke zur Binnenentwässerung geplant. Der Schutz vor dem Bemessungshochwasser wird allerdings erst in mehreren Jahren erreicht sein. Mit dem Bau des Hochwasserschutzes soll Mitte 2017 begonnen werden. Die Bauzeit der Hochwasserschutzdeiche wird auf ca. 2 Jahre veranschlagt Alternative Trassenverläufe Insgesamt wurden für den Verlauf des geplanten Hochwasserschutzdeiches mehrere Trassenverläufe geprüft mit der Maßgabe, die Siedlungsflächen zu schützen sowie den Eingriff in die Natur so gering als möglich zu halten. Von den alternativen Trassenverläufen zählt die Deichvariante 3b zu den konfliktärmsten Deichverläufen und wird als Vorzugsvariante favorisiert. Mit zahlreichen eingriffsminimierenden Korrekturen wurde die Deichvariante 3b soweit optimiert, dass naturschutzfachlich hochwertige Flächen, wie z. B. Kalkmagerrasen, Altbaumbestände und Waldgebiete, außerhalb der Deichtrasse liegen. Somit ist die optimierte Form der Deichvariante 3b die Grundlage dieser Umweltverträglichkeitsstudie und ist als festzusetzender Deichtrassenverlauf anzusehen (vgl. Abb. 1: Festgesetzter Deichtrassenverlauf) HWS-Stögermühlbach.doc Seite 7

9 Abb. 1: Festgesetzter Deichtrassenverlauf In Kap. 4 werden die möglichen Alternativverläufe sowie die Ursprungsform der weiterentwickelten Deichvariante 3b zusammenfassend dargestellt, bewertet sowie eine Begründung für den ausgewählten Deichlinienverlauf gegeben Relevante Projektwirkungen Mit dem Bau der geplanten Hochwasserschutzeinrichtungen, mit Deichtrasse, Schöpfwerken und Sielen, kommt es allgemein zu bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen. Diese Projektwirkungen werden im Folgenden beschrieben. Baubedingte Projektwirkungen - Temporär akustische und visuelle Störungen sowie temporäre Emissionen (Staub, Abgase, Erschütterungen, Abwasser) im Umfeld der Bautrasse durch den Einsatz von Baumaschinen, den Transportverkehr und die Bautätigkeit selbst. - Temporäre Inanspruchnahme von unversiegelten Grün- und Freiflächen durch die Baufelder, Arbeitsstreifen, Lagerflächen und Baustelleneinrichtungsflächen entlang der geplanten Deichtrasse. - Innerhalb der Baufelder und Arbeitsstreifen kann es zum Verlust einzelner Gehölze kommen. Zudem kann es in unmittelbarer Nähe der Baufelder und HWS-Stögermühlbach.doc Seite 8

10 Arbeitsstreifen zu einer Schädigung des Wurzelbereiches und dadurch zu einer Beeinträchtigung der Standfestigkeit angrenzender Gehölze kommen. - Das Befahren der Randbereiche von Baustraßen und der Baufelder kann zu einer möglichen Schädigung von Vegetationsbeständen führen. - Während der Bautätigkeit kann durch einen erhöhten Baustellenverkehr die Erholungseignung der von Radfahrern und anderen Erholungssuchenden genutzten Wege im Bereich der geplanten Deichtrasse beeinträchtigt werden. Auch der Verkehr auf den Zufahrtsstraßen zur Baustelle kann durch die Bautätigkeit temporär zunehmen. - Bei der Herstellung der Querungsbauwerke im Bereich wasserführender Gräben sowie im Bereich der Stögermühlbachquerung können durch den Baustellenbetrieb Feststoffe und Sedimente das Oberflächenwasser beeinträchtigen. - Durch die Verwendung von Schmierstoffen, sonstigen flüssigen Baustoffen oder Gefahrenstoffen kann im Baustellenbereich der belebte Boden, Oberflächengewässer oder das hochanstehende Grundwasser geschädigt werden. Anlagenbedingte Projektwirkungen - Durch das geplante Deichbauwerk und den deichbegleitenden Wegen kommt es zu einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünund Ackerflächen. - Vereinzelte Gehölze, die sich innerhalb des Baufeldes des geplanten Deichbauwerkes befinden, gehen verloren. - Die geplante Deichtrasse quert Wegeverbindungen nach Isarmünd und zum Grieshaus. Zudem fällt ein Teil der Haupterschließungsstraße von einzelnen Gehöften, die nördlich des Stögermühlbaches liegen, ebenfalls in den Trassenverlauf des geplanten Deiches, sodass ein Teil dieser Erschließungsstraße entlang des Deiches neu hergestellt werden muss. - Durch die geplante Deichtrasse wird die Durchgängigkeit des Stögermühlbaches sowie von temporär und dauerhaft Wasser führenden Gräben unterbrochen. Dadurch ist auch die Fischdurchgängigkeit sowie der Wasserabfluss im Stögermühlbach gefährdet. - Es ist die Errichtung von zwei Schöpfwerken und mehreren Sielen geplant. - Für das geplante Deichbauwerk sind möglicherweise teils Grundwasserabsenkungen notwendig. Dies kann Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung im äußersten Westen des Untersuchungsgebietes oder für Tier- und Pflanzenarten/-gemeinschaften haben, welche auf einen spezifischen Grundwasserflurabstand angewiesen sind. Betriebsbedingte Projektwirkungen - Von dem Deichbauwerk selbst gehen keine betriebsbedingten Wirkungen aus. - Betriebsbedingte Wirkungen können vom Schöpfwerk am Stögermühlbach ausgehen. Das Schöpfwerk wird als Schneckentrogpumpwerk errichtet. Der Betrieb des Schneckentrogpumpwerkes kann zu Fischschäden führen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 9

11 1.3.4 Relevante Vermeidungsmaßnahmen Allgemein ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, gemäß 15 (1) BNatSchG. Um die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Projektwirkungen der geplanten Hochwasserschutzeinrichtungen mit Deichtrasse, Schöpfwerken und Sielen so gering wie möglich zu halten, sind entsprechende Schutz-, Vermeidungs und Minimierungsmaßnahmen anzuwenden: Allgemeine Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen - Bestandsschonender Trassenverlauf: o Im Zuge der Trassenfindung wurde möglichst versucht, den Verlauf des Hochwasserschutzdeiches (Deichvariante 3b) außerhalb wertvoller Bereiche zu legen. Dabei wurde der Deichverlauf besonders an den folgenden Stellen korrigiert: Weiträumige Verschiebung der Deichtrasse nach Norden im Bereich der Kalkmagerrasen nordöstlich von Grafenmühle Abrücken der Deichtrasse im Bereich besonders alter Stieleichen nordöstlich von Grafenmühle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Stammdurchmessers landschaftsbildprägend sind. Zum Schutz einer Orchideenwiese wurde die Deichtrasse im Bereich des Anschlusses zum bestehenden Isardeich möglichst weit nach Süden verlegt. Zum Schutz eines kleinen Waldstückes sowie zum Schutz straßenbegleitender Gehölze, nördlich von Grafenmühle, wurde die Deichtrasse weiter nördlich verlegt. Weiträumige Verschiebung der Deichtrasse nach Süden bei Kuglstadt, um Feuchtwiesen sowie ein bekanntes Bodendenkmal zu schützen. - Minimierung der vorübergehenden Flächeninanspruchnahme o Allgemein erfolgt die Deicherstellung in Vorkopfbauweise, was die Flächeninanspruchnahme deutlich reduziert. o Einschränkung des Arbeitsstreifens im FFH-Gebiet sowie größtmögliche Einschränkung baulicher Lagerstätten innerhalb und in der Nähe des FFH-Gebietes. o Einschränkung des Arbeitsstreifens auf das unbedingt notwendige Maß. o Einschränkung des Arbeitsstreifens im Bereich wertvoller Biotop- und Gehölzflächen. o Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt ein Rückbau der temporär genutzten Flächen. - Minimierung des Baufeldes auf das unbedingt notwendige Maß vor allem im Bereich wertvoller Biotop- und Gehölzflächen. Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen während der Bauzeit - Für die Baumaßnahmen wird eine ökologische Baubegleitung durchgeführt. Diese umfasst die Herstellung von Baustelleneinrichtungen sowie Maßnahmen, HWS-Stögermühlbach.doc Seite 10

12 die an Gehölzbeständen, Wälder, wertvollen Biotopflächen sowie an den Stögermühlbach und an Gräben angrenzen bzw. eingreifen. - Oberboden wird sachgerecht in Mieten gelagert außerhalb wertvoller Bestände. - Es sind Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grund- und Oberflächenwasserbelastungen gemäß RAS- LP 4 bzw. DIN zu berücksichtigen. - Allgemein ist die Versiegelung und Bodenverdichtung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. - Alle eingesetzten Baumaschinen werden mit Hydraulikölen betrieben, welche biologisch abbaubar sind. - Im Bereich des Stögermühlbaches sowie im Bereich wasserführender Gräben ist der Eingriff auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. - Im Bereich des Stögermühlbaches sowie im Bereich wasserführender Gräben sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die den Eintrag von Feststoffen und Sedimenten verhindern. - Die den Baufeldern, Arbeitsstreifen und Baustraßen angrenzenden Biotop- und Gehölzflächen sind durch Bauzäune in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung zu schützen. Bauzeitliche Beschränkungen - Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt erfolgen notwendige Gehölzfällungen /- rückschnitt außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar; vorbehaltlich einer ausnahmsweisen Verlängerung bei besonderen Witterungsverhältnissen und nach örtlichen Angaben einer ökologische Baubegleitung. - Die Rodung potenzieller Quartierbäume für Fledermäuse erfolgt im September/Oktober. - In der Regel wird auf nächtliche Bauarbeiten zur Vermeidung von Störungen nachtaktiver Tierarten verzichtet. 1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens Ergebnis der Planungsraumanalyse Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liegen in den Talniederungen der Isar, im Bereich bei Grafenmühle, und der Donau, bei Kuglstadt. Das Isarmündungsgebiet ist ein weitgehend ebenes, ländlich geprägtes Gebiet, das äußerst dünn besiedelt ist. Der Planungsraum wird vorherrschend landwirtschaftlich genutzt. Auwälder und zusammenhängende Waldflächen befinden sich überwiegend nördlich des Planungsraumes entlang der Altwasser von Isar und Donau. Darüber hinaus liegt der Planungsraum in einer Hochwassergefahrenfläche zwischen Isar und Donau. Im Planungsraum liegen nur einzelne Gehöfte, die alle südlich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liegen. Nördlich des geplanten Deiches, im Überschwemmungsgebiet der Isar und Donau, liegt künftig nur noch das Grieshaus, ein allgemein beliebtes Ausflugslokal in direkter Nähe zur Donau, sowie in unmittelbarer Nähe zur Isarmündung der Weiler Isarmünd, der jedoch abgesiedelt wird HWS-Stögermühlbach.doc Seite 11

13 Der geplante Hochwasserschutzdeich durchzieht mit einer Länge von ca. 5,1 km naturschutzfachlich hochwertige Bereiche, zahlreiche Schutzgebiete oder grenzt unmittelbar an Schutzgebiete. So verläuft die geplante Deichtrasse abschnittsweise durch das FFH-Gebiet und gleichnamige Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) Isarmündung. Zudem liegt die geplante Deichtrasse im Landschaftsschutzgebiet Untere Isar. Im Westen, in der Nähe zu Grafenmühle, schließt das Naturschutzgebiet Isarmündung und im Osten bei Kuglstadt das Naturschutzgebiet Donaualtwasser Staatshaufen" an die geplante Deichtrasse. Ebenfalls im Osten grenzt das FFH-Gebiet Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen an den geplanten Hochwasserschutzdeich. Der westliche Teil der Deichtrasse bei Kuglstadt liegt zudem in einem Wiesenbrütergebiet. Der größte Teil der geplanten Deichtrasse liegt auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerflächen Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum liegt gemäß der naturräumlichen Gliederung Deutschlands in der naturräumlichen Haupteinheit 061 "Unteres Isartal". Begrenzt wird der Untersuchungsbereich durch die Isar bzw. Isaraltwasser im Westen bei Grafenmühle und die Donau und deren Altwasser im Osten bei Kuglstadt. Der Untersuchungsraum erstreckt sich entlang der geplanten Deichtrasse mit einem bis zu ca. 200 m weit reichenden Umgriff. Der geplante Deichbeginn schließt im Osten bei Grafenmühle am bestehenden Isardeich an und verläuft nördlich entlang des Stögermühlbaches. Nördlich bei Grafenmühle schwenkt die Deichtrasse nach Norden und verläuft in ca. 600 m Entfernung parallel zum Stögermühlbach. Ca. 1,3 km westlich von Grieshaus biegt die Deichtrasse in südöstliche Richtung und quert den Stögermühlbach ungefähr 1,1 km südwestlich von Grieshaus. Nach der Stögermühlbachquerung verläuft die Deichtrasse nach Süden und biegt nördlich von Kuglstadt nach Osten und schließt an den bestehenden Donaudeich bei Kuglstadt an (vgl. Abb. 1: Festgesetzter Deichtrassenverlauf, Kap ). Der Untersuchungsraum gehört zum Regierungsbezirk Niederbayern, im Landkreis Deggendorf, und liegt zum Großteil im Gebiet der Gemeinde Moos. Ein Teil der Deichtrasse bei Kuglstadt fällt in das Gemeindegebiet der Stadt Osterhofen. Das Untersuchungsgebiet liegt abseits wichtiger Verkehrswege. Die nächstgelegene Hauptverkehrsachse ist die Bundesstraße B8 südlich der Gemeinde Moos. Der Planungsbereich wird durch die Kreisstraße DEG 18 von Süden nach Norden durchzogen, die u. a. nach Grafenmühle, Isarmünd und zum Grieshaus führt. Von dieser Kreisstraße DEG 18 zweigt noch eine Erschließungsstraße, die Mühlbachstraße, ab in Richtung Forstern, das südlich des Stögermühlbaches und außerhalb des Untersuchungsraumes liegt Vorgehensweise bei der Auswirkungsprognose Zur Bestimmung der Bestandteile, bei denen erhebliche Auswirkungen erwartet werden können, wurden der Umweltgesetzgebung diejenigen Schutzziele entnommen, bei denen sich durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen potentiell Konflikte ergeben. Im Hinblick auf diese Schutzziele werden dann Bestandteile der Umwelt ausgewählt, bei denen aufgrund ihres Wertes für die Umwelt oder aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem geplanten Vorhaben HWS-Stögermühlbach.doc Seite 12

14 diese Konflikte möglichst umfassend beurteilt werden können. Mit diesem Vorgehen können auch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erfasst werden. Im Kap. 3 werden schutzgutbezogen die Schutzziele und die für die Beurteilung der Auswirkungen ausgewählten Bestandteile der Umwelt aufgeführt. Die Umweltbestandteile wurden auf der Basis örtlicher Erhebungen und bestehenden Datenmaterials flächendeckend im Untersuchungsraum aufgenommen und in der Regel mit einer 5-stufigen Skala (sehr geringe - geringe - mittlere hohe sehr hohe Bedeutung) bewertet. Soweit sinnvoll, wurde die Einstufung einem objektiven Rahmen (lokal - regional - überregional - landesweit bedeutsam) zugeordnet. Hiermit sind dann gleichzeitig Aussagen verbunden, welche Bedeutung der einzelne Umweltbestandteil für die gesamte Umwelt hat. Die fachliche Bewertung der Umweltbestandteile erfolgt hierbei nachvollziehbar anhand dem Stand der Wissenschaft (allgemeiner Kenntnisstand) angepasster Bewertungskriterien. Im Kartenteil zur Umweltverträglichkeitsstudie sind nur die durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Umweltbestandteile dargestellt (vgl. Anlage Plan Nr und zur Umweltverträglichkeitsstudie). Auf eine Darstellung der nicht betroffenen Schutzgüter bzw. der kaum oder gar nicht betroffenen Umweltbestandteile wird verzichtet Ausschluss der nicht relevanten Schutzgüter Schutzgut Klima und Luft Der Untersuchungsraum liegt in einem ländlich geprägten Raum fernab von Emissionsbelastungen durch Industrie, Gewerbebetriebe oder Straßenverkehr. Die Jahresmitteltemperatur liegt zwischen 7 C und 8 C. Im südwestlichen Untersuchungsgebiet liegt der Jahresniederschlag zwischen 750 mm und 850 mm. Der Jahresniederschlag im nordöstlichen Untersuchungsgebiet beträgt zwischen 850 mm und 950 mm. Dieser ländlich geprägte Untersuchungsraum besteht mit Ausnahme der versiegelten Kreisstraße DEG 18 aus Gehölz-, Grün- und Ackerflächen und hat damit eine hohe Funktionsfähigkeit als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet. Der Stögermühlbach sowie die wasserführenden Gräben im Untersuchungsraum haben die Funktionen als Kalt- und Frischluftbahnen. Mit dem Bau der Hochwasserschutzanlagen werden durch den geplanten Deich die Kalt- und Frischluftbahnen zum Teil unterbrochen. Dabei kann sich im Bereich der Deichkörper bodennahe Kaltluft ansammeln, sodass bei Inversionswetterlagen der Wind die bodennahe kältere Luft schwer davontragen kann mit der Folge, dass die Kaltluft an Ort und Stelle weiter abkühlt. Hierbei wirken jedoch die geplanten Sielbauwerke als quasi Kaltluftventile entgegen, die zwar primär zur Aufrechterhaltung der Grabenvernetzung errichtet werden jedoch in sekundärer Eigenschaft auch Kaltluftaustausch zulassen, da nur bei Hochwasserereignissen die Siele geschlossen werden. Darüber hinaus befinden sich weder innerhalb des Untersuchungsraumes noch unmittelbar angrenzend dem Untersuchungsgebiet frisch- oder kaltluftabhängige Siedlungsgebiete, die durch die Kalt- und Frischluftbahnen versorgt werden müssten. Des Weiteren ist das Klima hauptsächlich durch Westwindwetterlage vom Atlantik geprägt, sodass die in Ost-West-Richtung verlaufende Deichtrasse kaum Barrierewirkungen für den Kaltluftstrom des Stögermühlbaches darstellt. Nur im HWS-Stögermühlbach.doc Seite 13

15 Bereich der Stögermühlbachquerung kann es bei Hochwasserereignissen zu einer Unterbrechung des Kaltluftstromes kommen, was jedoch als unkritisch betrachtet werden kann, da keine kaltluftabhängigen Siedlungsgebiete betroffen sind und die Schließung des Sieles nur temporär im Hochwasserfall notwendig ist. Damit sind die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Wirkungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen auf das Schutzgut Klima und Luft als sehr gering zu bewerten, sodass keine Betroffenheiten zu erwarten sind. Folglich wird auf das Schutzgut Klima und Luft in der weiteren Bearbeitung verzichtet HWS-Stögermühlbach.doc Seite 14

16 2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum liegt gemäß der naturräumlichen Gliederung Deutschlands in der naturräumlichen Haupteinheit 061 "Unteres Isartal". Die Grundlagen bezüglich der natürlichen und landschaftlichen Situation sind in der folgenden Zusammenstellung ersichtlich: Tab. 1: Naturräumliche Grundlagen Naturräumliche Einheiten Geologische Verhältnisse Boden Hydrogeologie Wasserhaushalt - Haupteinheit 061 "Unteres Isartal" - naturräumliche Untereinheit 064C "Isarniederung" - Lage im Dungau zwischen dem Straubinger Gäu im Norden, dem Osterhofener Gäu im Süden, der Donauniederung im Osten bzw. Nordosten und dem Unteren Isartal im Westen - Westteil des Untersuchungsgebietes: spätwürmzeitliche Schmelzwasserschotter der Spätglazialterrasse 2 - Übriges Untersuchungsgebiet: alt- bis mittelholozäne Flussschotter der Älteren bis Mittleren Postglazialterrasse ; - Die Terrassenschotter besitzen eine sandige, sandig-lehmige oder lehmige Überdeckung; - Östlicher Bereich der Deichtrasse: Ablagerungen im Auenbereich, meist jungholozän und polygenetische Talfüllungen, z. T. würmzeitlich; Mergel, Lehm, Sand, Kies, z. T. Torf; - Untergrund: tertiäre Sedimente der Oberen Süßwassermolasse aus dem Miozän bzw. des zeitgleichen Braunkohlentertiärs; unterhalb davon kristallines Grundgebirge des Moldanubikums; es sind Mylonite, Granite und Gneise zu erwarten; Oberfläche des kristallinen Grundgebirges weist ein ausgeprägtes Relief auf; Hochpunkte des Grundgebirges können auch direkt unterhalb der quartären Sedimente vorliegen. - Verbreitet Kalkgleye, Gleye, kalkgründig, Braunerde-Gleye sowie verbreitet Pararendzina-Gleye und gering verbreitet Gley-Braunerden aus Flußmergel oder lehmigen Talablagerungen - Überwiegend Pararendzinen aus Flußmergel- oder Hochflutlehmdecke über carbonatreichem Schotter - Quartäre-Flussschotter, sandiger Kies; - Poren-Grundwasserleiter mit hohen bis sehr hohen Durchlässigkeiten - Der Grundwasserstrom verläuft von Süden nach Nordosten Richtung Donau. - Größtenteils wird der von Süden ankommende Grundwasserstrom vom Stögermühlbach aufgenommen. - Der Grundwasserflurabstand im Planungsbereich zwischen Grafenmühle und Isarmünd beträgt (unter Verwendung der jährlichen Mittelwerte) zwischen 0,13 m und 2,77 m. - Der Grundwasserflurabstand entlang der geplanten Deichtrasse (gemäß dem geotechnischen Gutachten) beträgt zwischen 1,80 m und 2,90 m unter GOK. - Grundwasserentnahmestelle nördlich zur Deichtrasse zwischen Deich-km und Deich-km Entlang von Teilflächen grenzt Oberflächengewässer an: Stögermühlbach, sowie wasserführende bzw. temporär wasserführende Gräben - Westlichster Teil der Deichtrasse liegt im Wasserschutzgebiet Moos - Deichtrasse liegt allgemein in einem wassersensiblen Raum, der von Hochwasser und Überschwemmungen durch Isar, Donau sowie durch Rückstau der Donau im Stögermühlbach gefährdet ist HWS-Stögermühlbach.doc Seite 15

17 Klima - Jahresmitteltemperatur: 7 C 8 C - Jahresniederschlagssumme: 750 mm bis 850 mm (südwestliches Plangebiet); 850 mm 950 mm (nördliches, östliches und südöstliches Plangebiet) - Trockenheitsindex: 45 bis 50 mm/c - Hohe Funktionsfähigkeit der Gehölzflächen, Grün- und Ackerflächen als Kaltund Frischluftentstehungsgebiete - Funktion des Stögermühlbaches sowie der wasserführenden Gräben als Kaltluftbahnen Potentielle natürliche Vegetation - Großteil des Planungsgebietes: Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald - westlichster Trassenbereich: Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald im Komplex mit Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald; örtlich mit Walzenseggen- Schwarzerlen-Bruchwald - östlichster Trassenbereich: Feldulmen-Eschen-im Komplex mit Silberweiden- Auenwald; örtlich mit Feldulmen-Eschen-Hainbuchenwald 2.1 Flächennutzungen und fachliche Grundlagen Regionalplan Der Untersuchungsraum liegt zum Großteil in einem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet. In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten sollen die Eigenart des Landschaftsbildes und charakteristische Landschaftselemente erhalten werden. Das Landschaftliche Vorbehaltsgebiet im Untersuchungsraum umfasst Teile der Flussauen von Isar und Donau mit dem Ziel die ökologischen Ausgleichsfunktionen der Flussauen und dem daran angeknüpften System an Auwäldern und Altwässer zu erhalten. Südlich der geplanten Deichtrasse, außerhalb des Untersuchungsraumes nördlich und südöstlich von Forstern, befinden sich 2 Vorbehaltsgebiete zum Abbau für Bodenschätze. Flächennutzungsplan Innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes, entlang der geplanten Deichtrasse, sind keine geschlossenen Siedlungsgebiete betroffen. Nördlich und südlich des Untersuchungsgebietes liegen Siedlungsflächen, die im Flächennutzungsplan als Mischgebiete festgelegt sind. Dabei handelt es sich um die Siedlungen Isarmünd, Forstern und Sammern. Die Siedlung Isarmünd, die innerhalb des zukünftigen Poldergebietes liegt wird abgesiedelt und aufgegeben. Bei den südlichen Siedlungsflächen handelt es sich um die Weiler Forstern und Sammern. Im Nahbereich der Deichtrasse befinden sich noch einzelne Außenbereichsanwesen, die allesamt südlich des geplanten Hochwasserschutzdeiches zwischen Grafenmühle und Kuglstadt liegen. Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern "Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde 1985 durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags ins Leben gerufen. In einem ersten Durchgang wurde bis 1997 für alle 71 Landkreise in Bayern ein ABSP erarbeitet. Im Zuge der Aktualisierung werden für alle Landkreise digitale Bände auf der Grundlage aktueller Daten erstellt. Im Vorfeld wird durch die Fachkartierung der Bestand an Biotopen sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten in den jeweiligen Landkreisen im Gelände erhoben." (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, 2009) HWS-Stögermühlbach.doc Seite 16

18 Der Datenstand der ABSP des vom geplanten Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Landkreises Deggendorf beruht auf einen Datenbestand von März Der Untersuchungsraum für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liegt im Mündungsgebiet der Isar, einem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes mit landesweit bedeutsamen Lebensraumkomplexen. Dazu gehören die Still- und Fließgewässer sowie Feuchtgebiete und Trockenstandorte. Zudem sind die Isarauen ein Lebensraum zahlreicher störungsempfindlicher Arten. Bayerische Biotopkartierung In Art. 46 BayNatSchG ist der Auftrag an das Bayerische Landesamt für Umwelt zur Darstellung und Bewertung der bedeutsamen Biotope in Bayern enthalten. Diese Kartierungen erfolgen landkreisweise auf Basis der vom BayLfU erstellten Kartierungsanleitungen. Ein Schwerpunkt der Biotopkartierung liegt dabei bei der Erfassung von Biotoptypen nach 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG. Die kartierten Biotope sind keine Schutzgebiete aufgrund der Kartierungsmethodik, sie enthalten jedoch einen hohen Anteil an geschützten als auch schutzwürdigen Biotoptypen. Tab. 2: Übersicht über betroffene Biotope der amtlichen Biotopkartierung im Vorhabensbereich Bk-Nr. Beschreibung und Vorkommen im Plangebiet Lineare Gehölze nördlich des Mühlbachs bei Maxmühle Magerflächen am Stögermühlbach Röhricht und Auwaldstreifen am Stögermühlbach westlich des Grieshauses Altlaufsenke nördlich des Stögermühlbachs Nass- und Magerflächen nördlich des Grafenmühlbachs bei der Doppelschleuse Magerflächen am rechtsseitigen Isardeich bei der Doppelschleuse Röhricht und Gewässerbegleitgehölze am Grafenmühlbach westlich der Grafenmühle Gräben und Geländesenken um Kuglstadt Magere Deichvegetation nordöstlich von Kuglstadt Röhrichtstreifen nördlich der Maxmühle Feuchtflächen nördlich von Maxmühle Altlasten Das Untersuchungsgebiet wurde auf Altlasten untersucht. Jedoch konnten keine Altlastenverdachtsflächen im Bereich des geplanten Deichtrassenverlaufes sowie in dessen Nahbereich ermittelt werden. Die nächstbekannte Altlastenfläche, eine ehemalige Mülldeponie, befindet sich südöstlich von Kuglstadt, südlich der HWS-Stögermühlbach.doc Seite 17

19 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen, außerhalb des engeren Untersuchungsgebietes. Landwirtschaft und Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen Ein Großteil des geplanten Deichtrassenbereiches liegt auf landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerflächen, auf denen intensive Ackernutzung dominiert. Die durchschnittliche Acker- und Grünlandzahl, die die Qualität und Ertragsfähigkeit der Acker- und Grünlandfläche bemisst, beträgt im Landkreis Deggendorf durchschnittlich 60 für Ackerflächen und für Grünland 42. Die geplante Deichtrasse verläuft auf landwirtschaftlichen Flächen, die durchschnittlich eine Ackerzahl von 56 aufweisen und somit unter dem landkreisüblichen Durchschnitt von 60 liegen. Ebenso die Grünlandzahl liegt mit 40 unter dem landkreisüblichen Durchschnitt von 42. Eine Ackerzahl von 56 bedeutet somit, dass die Böden im Trassenbereich etwas mehr als die Hälfte des Ertrages haben, den ein optimaler Boden bringen würde, der einer Ackerzahl von 100 entspräche. Die durchschnittliche Grünlandzahl im Untersuchungsbereich von 40 bedeutet, dass die Grünlandflächen im Trassenbereich weniger als die Hälfte des Ertrages haben, den ein optimaler Grünlandboden mit einer Grünlandzahl von 100 hervorbringen würde. Waldfunktionsplanung Entlang von Isar und Donau existieren noch großflächige Wald- bzw. Auwaldflächen, die zum Teil in den Untersuchungsraum hineinreichen. Auch entlang des Stögermühlbaches verlaufen Wald bzw. Auwaldflächen, die eine besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz darstellen. Die Wälder nördlich von Grafenmühle fallen zum Teil in ein Schwerpunktgebiet für Erholung. Östlich der geplanten Stögermühlbachquerung, nördlich von Kuglstadt, liegen verstreut kleine Waldflächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Durch den geplanten Hochwasserschutzdeich sind westlich an der Anschlussstelle zum bestehenden Isardeich, ein kleiner Waldrandstreifen nördlich von Grafenmühle sowie im Bereich der Stögermühlbachquerung schmale Waldstreifen durch die geplante Deichtrasse betroffen. Weitere Waldgebiete sind durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen nicht betroffen. Verkehrsflächen Der Untersuchungsraum wird durch die Kreisstraße DEG 18, die u. a. nach Grafenmühle, Isarmünd und zum Grieshaus führt, von Süden nach Norden durchzogen. Von der Kreisstraße DEG 18 zweigt bei Deich-km die Mühlbachstraße ab, die eine Verbindungsstraße nach Forstern sowie zu einzelnen Gehöften darstellt. Beide Straßen sind asphaltiert. Alle anderen Wege im Untersuchungsgebiet stellen landwirtschaftliche Feld- und Schotterfahrten dar, die zum Teil im Bereich der geplanten Deichtrasse liegen. Freizeit- und Erholungseinrichtungen Die Kreisstraße DEG 18 gehört zum Netz der Fernradwanderwege Isarradweg und Via Danubia. Beide Radwanderwege führen über Grafenmühle, Isarmünd, Grieshaus nach Thundorf, wo u. a. eine Fähre zur Abtei und zum gleichnamigen Ort Niederalteich über die Donau übersetzt. Daneben führen örtliche Wanderwege über HWS-Stögermühlbach.doc Seite 18

20 unbefestigte Feld- und Schotterfahrten, die u. a. auf den bestehenden Donaudeich im östlichen Anschlussbereich der geplanten Deichtrasse sowie entlang des Stögermühlbaches verlaufen. Südlich der geplanten Deichtrasse, in ca. 60 m bis 100 m Entfernung, befindet sich bei Grafenmühle das Infohaus Isarmündung, eine Informationseinrichtung zur Fluss- und Auenlandschaft Isar, sowie der angrenzende und gleichnamige Gastronomiebetrieb Grafenmühle mit angrenzendem kleinen Wasserkraftwerk. Das Grieshaus, ebenfalls ein beliebtes Ausflugslokal im Nahbereich zur Donau, befindet sich nordöstlich der geplanten Deichtrasse am Donau- und Isarradweg. 2.2 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile der Natur Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und weitere streng geschützte Arten nach 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG Im Artenschutzbeitrag (ASB) wurden die im Gebiet vorkommenden oder zu erwartenden gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-RL) auf Basis verfügbarer Daten (ASK-Daten ) und Kartierungen zusammengestellt und hinsichtlich der möglichen Betroffenheiten eingestuft. Weiterhin werden mögliche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bzw. Art. 6a Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG genannt Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach 32 BNatSchG Folgende NATURA 2000-Gebiete befinden sich im unmittelbaren und näheren Umfeld des Maßnahmenbereiches zum Bau des geplanten Hochwasserschutzes: Tab. 3: Übersicht der FFH-Gebiete und SPA-Gebiete im Untersuchungsraum Landkreis FFH-Gebiet Nr. / Teilfl. Deggendorf Isarmündung Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen SPA-Gebiet Nr. / Teilfl. Isarmündung Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen Die geplante Deichtrasse befindet sich abschnittsweise innerhalb des FFH-Gebietes DE Isarmündung oder verläuft unmittelbar an dessen Grenze. Bei Kuglstadt, im Osten des Vorhabenbereiches, schließt die geplante Deichtrasse an einen bestehenden Donaudeich an. Unmittelbar hinter diesem Deich liegt das FFH-Gebiet DE Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen, welches durch das Vorhaben nicht betroffen ist. Das Vorhaben befindet sich abschnittsweise in dem SPA-Gebiet DE Isarmündung, das annähernd deckungsgleich zu dem FFH-Gebiet Isarmündung verläuft. Der äußerste nördliche Randbereich des ausgewiesenen SPA-Gebietes DE Donau zwischen Straubing und Vilshofen fällt in den Untersuchungsraum HWS-Stögermühlbach.doc Seite 19

21 zur geplanten Deichtrasse. Zudem wird durch die geplante Deichtrasse im Anschlussbereich an den bestehenden Donaudeich das SPA-Gebiet DE geringfügig tangiert. Die Flächen östlich des Donaudeiches am Donaualtarm weisen keine Betroffenheit auf Lebensraumtypen der FFH-RL Im Untersuchungsraum sowie im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich Lebensraumtypen der FFH-RL, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind: Tab. 4: Lebensraumtypen der FFH-RL Kartiereinheit 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachion 6210 (*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 91F0 Hartholz-Auenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Vorkommen im Plangebiet Altwässer der Isar im westlichen Planungsgebiet Stögermühlbach zwischen Maxmühle und Mündung in den Donau-Altarm Nord-östlich Maxmühle und prioritäre Ausprägung auf der 50-Tagwerkfläche Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 901 und auf 50-Tagwerk-Fläche nördlich Maxmühle und nördlich Kuglstadt Altwasserrinne südlich Maxmühle Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 901, nordöstlich Maxmühle, 50-Tagwerk- Fläche, Omega-Altarm und auf den Böschungen des Stögermühlbachdeiches und des Donaudeiches entlang des Stögermühlbaches entlang des Stögermühlbachs HWS-Stögermühlbach.doc Seite 20

22 2.2.4 Geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile nach BNatSchG Folgende Schutzgebiete nach den des Bundesnaturschutzgesetzes liegen im Untersuchungsraum: Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG) Folgende Naturschutzgebiete befinden sich im Untersuchungsraum: Tab. 5: Landkreis Deggendorf Übersicht der Naturschutzgebiete im Untersuchungsraum ( 23 BNatSchG) Naturschutzgebiet NSG Isarmündung NSG Donaualtwasser Staatshaufen" Beide Naturschutzgebiete liegen außerhalb der Bereiche für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen und sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. Im Westen grenzt das Naturschutzgebiet Isarmündung und im Osten das Naturschutzgebiet Donaualtwasser Staatshaufen" an die geplante Deichtrasse an. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann daher ausgeschlossen werden. Landschaftsschutzgebiete ( 26 BNatSchG) Folgendes Landschaftsschutzgebiet befindet sich im Untersuchungsraum: Tab. 6: Übersicht der Landschaftsschutzgebiete im Untersuchungsraum ( 23 BNatSchG) Landkreis Deggendorf Landschaftsschutzgebiet LSG Untere Isar Die geplante Deichtrasse verläuft mit Ausnahme des Bereiches zwischen der südlichen Stögermühlbachquerung und der Flächen nördlich von Kuglstadt, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Untere Isar. In der Schutzgebietsverordnung werden die Landschaftsteile an der Isar, das Isarmündungsgebiet sowie die benachbarten Donaualtwasser zu den wenigen unverfälschten großräumigen Landschaften Bayerns 1 gezählt, deren Erhaltung wegen der Eigenart, Seltenheit und Schönheit ihrer Tier- und Pflanzenwelt im allgemeinen Interesse liegt. 2 1 Landkreis Deggendorf (HRSG.): Kreisverordnung über den Schutz von Landschaftsteilen an der Isar und deren Mündungsgebiet im Landkreis Deggendorf (Landschaftsschutzgebiet Untere Isar ); Stand 30. Juli 1973, Deggendorf. 2 Ebd HWS-Stögermühlbach.doc Seite 21

23 Naturdenkmal ( 28 BNatSchG) Folgende Naturdenkmale befinden sich im Untersuchungsraum: Tab. 7: Übersicht der Naturdenkmale im Untersuchungsraum ( 28 BNatSchG) Landkreis Gemeinde Geschützter Landschaftsbestandteil Deggendorf Moos Sammerer Heide 1,6 ha Krebsscherentümpel/Moos Flächengröße 0,2 ha Der Krebsscherentümpel liegt im Norden des sog. Omega-Altarmes. Die Sammerer Heide befindet sich südwestlich von Grafenmühle. Beide Naturdenkmale liegen außerhalb des Maßnahmenbereiches für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann somit ausgeschlossen werden. Geschützter Landschaftsbestandteil ( 29 BNatSchG) Folgende geschützte Landschaftsbestandteile befinden sich im Untersuchungsraum: Tab. 8: Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile im Untersuchungsraum ( 29 BNatSchG) Landkreis Gemeinde Geschützter Landschaftsbestandteil Deggendorf Moos Streuwiesen bei Forstern/Moos 4,6 ha Streuwiesen bei Forstern/Moos Flächengröße 0,3 ha Die geschützten Landschaftsbestandteile liegen nördlich von Kuglstadt sowie nördlich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen außerhalb des Maßnahmenbereiches. Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung kann somit ausgeschlossen werden. Hinweis: Weitere Schutzgebiete nach 24, 25 und 27 BNatSchG sind im Umfeld des Vorhabens nicht vorhanden Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG In 30 BNatSchG werden ökologisch besonders wertvolle Biotoptypen genannt, deren Zerstörung oder sonstige erhebliche Beeinträchtigung unzulässig ist. Dabei handelt es sich um Flächen wie Moore, Nass- und Feuchtgrünland, Trocken- und Magerstandorte und dergleichen. Art. 23 BayNatSchG ergänzt den 30 BNatSchG auf bayerischer Landesebene um weitere geschützte Biotoptypen. Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG wurden im Rahmen der Kartierungen ermittelt und sind in den Bestands- und Konfliktkarten zum LBP (Anlagen ) dargestellt. Durch die geplante Deichtrasse sind nachfolgende geschützte Biotope betroffen und tabellarisch zusammengefasst: HWS-Stögermühlbach.doc Seite 22

24 Tab. 9: Nach 30 BNatSchG / Art. 23 (1) BayNatSchG geschützte Flächen Kartiereinheit Vorkommen im Plangebiet B113-WG00BK Sumpfgebüsche Westliche Querung des Omega- Altarms B114-WA91E0* Auengebüsche Uferbegleitvegetation an der Stögermühlbachquerung B114-WG00BK Auengebüsche im Omega Altarm im Bereich des Schöpfwerks Isarmünd II F13-FW3260 Deutlich veränderte Fließgewässer Stögermühlbach östlich Maxmühle F15-FW3260 F31-FW3260 G221-GN00BK G312-GT6210 G321-GP00BK Nicht oder gering veränderte Fließgewässer Wechselwasserbereiche an Fließgewässern, bedingt naturnah Mäßig artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen Basiphytische Trocken- /Halbtrockenrasen und Wacholderheiden Artenarme oder brachgefallene Pfeifengraswiesen Donau-Altwasser Donau-Altwasser im Omega Altarm im Bereich des Schöpfwerks Isarmünd II 50-Tagwerk-Flächen und östlich Maxmühle Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 901 G322-GP6410 Artenreiche Pfeifengraswiesen Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 901 K121-GW00BK K123-GH00BK K133-GH00BK K133-GH6430 L521-WA91E0* L522-WA91E0* L531-WA91F0 L532-WA91F0 L533-WA91F0 Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren trocken-warmer Standorte Mäßig artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte Artenreiche Säume und Staudenfluren feuchter bis nasser Standorte Weichholzauwälder, junge bis mittlere Ausprägung Weichholzauwälder,alte Ausprägung Hartholzauenwälder, junge Ausprägung Hartholzauenwälder, mittlere Ausprägung Hartholzauenwälder, alte Ausprägung Südlich des Omega-Altarms Nördlich Kuglstadt Uferbegleitvegetation am Stögermühlbach Nördlich Maxmühle Uferbegleitvegetation am Stögermühlbach Uferbegleitvegetation am Stögermühlbach Nord-östlich Maxmühle und 50- Tagwerk-Fläche Östlich des Isardeichs und südlich des Omega-Altarms Östlich des Isardeichs und nordöstlich Maxmühle R111-GR00BK Schilf-Landröhrichte Anschlussstelle offener Graben im Omega-Altarm R113-GR00BK Sonstige Landröhrichte Anschlussstelle offener Graben, Nördlich Maxmühle HWS-Stögermühlbach.doc Seite 23

25 Kartiereinheit Vorkommen im Plangebiet R121-VH00BK Schilf-Wasserröhrichte Uferbegleitvegetation am Stögermühlbach und im Omega- Altarm, Begleitvegetation an Entwässerungsgräben R121-VH3150 Schilf-Wasserröhrichte Östlich des Isardeichs R123-VH00BK Sonstige Wasserröhrichte Entlang Entwässerungsgräben im gesamten Planungsgebiet R31-GG00BK R321-VC00BK R322-VC00BK S132-SU00BK S133-SU00BK S133-VU3150 Großseggenriede außerhalb der Verlandungsbereiche Großseggenriede oligo- bis mesotropher Gewässer Großseggenriede eutropher Gewässer Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturnah Eutrophe Stillgewässer, natürlich oder naturnah Eutrophe Stillgewässer, natürlich oder naturnah Uferbegleitvegetation am Stögermühlbach und im Omega- Altarm, Begleitvegetation an Entwässerungsgräben Auf Ausgleichsfläche Fl.Nr. 901 Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 901, entlang Entwässerungsgräben Auf Ausgleichsfläche Fl.Nr. 901 im Omega Altarm im Bereich des Schöpfwerks Isarmünd II Östlich des Isardeichs Wiesenbrütergebiete nach Art. 23 (5) BayNatSchG Der Art. 23 (5) BayNatSchG benennt wiesenbrütende Vogelarten, für deren Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotope Maßnahmen zur Sicherung ergriffen werden sollen. Nach Auswertung der faunistischen Kartierungsergebnisse und der Datenbankauszüge der Bayerischen Artenschutzkartierung von 2010 und 2015 befinden sich innerhalb des Untersuchungsraumes zu den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen Wiesenbrütergebiete. Dabei liegen die Vorkommensschwerpunkte der Arten Kiebitz (Vanellus vanellus) und Feldlerche (Alauda arvensis) im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Omega-Altwasser-Schleife, nördlich des Stögermühlbaches, sowie südlich zwischen Forstern und Kugelstadt Lebensstätten nach 39 Abs. 5 BNatSchG / Art. 16 (1) BayNatSchG Im Umfeld der geplanten Deichtrasse sowie im direkten Trassenverlauf befinden sich gemäß 39 BNatSchG potenzielle Lebenstätten, wie z. B. Einzelbäume, die u.a. als Höhlen- und Totholzbäume in Frage kommen. Diese potenziellen Lebensstätten stehen unter Schutz. Zerstörungen oder Beeinträchtigungen sind nach dem Naturschutzrecht verboten. Eine Beseitigung dieser Lebensstätten unterliegt gesonderten zeitlichen Regelungen. Die potenziellen Lebensstätten, wie z.b. Einzelbäume mit Höhlen oder Totholzbäume sind in den Bestands- und Konfliktplänen zum LBP (Anlagen ) dargestellt. Grundsätzlich wurden nach 39 BNatSchG geschützte Lebensstätten, soweit es sich um Einzelbäume, Hecken, Feldgehölze oder - gebüsche handelt, bei der Trassenfindung berücksichtigt und soweit möglich umgangen. Somit ist nur ein kleiner Teil von Fällungs- oder Rodungsmaßnahmen betroffen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 24

26 2.2.8 Sonstige Schutzgebiete und schutzwürdige Flächen Geschützte Waldbestände nach Art. 10, 11, 12 und 12a BayWaldG Geschützte Waldbestände nach Art. 10, 11, 12 und 12a BayWaldG sind im Bereich der geplanten Deichtrasse sowie im näheren Untersuchungsraum nicht vorhanden Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) Das Vorhaben der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen fällt im Westen, im direkten Anschluss an den bestehenden Isardeich, noch in den Randbereich des Wasserschutzgebietes bzw. Trinkwasserschutzgebietes Moos (Zone II), gemäß 50 WHG. Tab. 10: Übersicht der Wasserschutzgebiete im Untersuchungsraum Landkreis Landschaftsschutzgebiet Deggendorf Trinkwasserschutzgebiet Moos (Gebiets-Nr.: ) Zudem fällt der gesamte Untersuchungsraum in einen wassersensiblen Raum der durch Hochwasser und Überschwemmungen von Donau und Isar gefährdet ist, gemäß 76 WHG / Art. 46 BayWG. Folglich liegt der gesamte Vorhabensbereich in einem als Hochwassergefahrenfläche bzw. als Überschwemmungsgebiet festgesetzten Bereich (Quelle: IÜG: Informationsdienst Überschwemmungsgewährdete Gebiete, LfU, ) Denkmalschutzgesetz (DschG) Bau- und Kunstdenkmäler sind durch den geplanten Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen nicht betroffen. Dagegen liegt das gesamte Untersuchungsgebiet auf Vermutungsflächen für Bodendenkmäler vor- und frühgeschichtlicher Siedlungen, aufgrund der siedlungsgünstigen Lage. Im direkten Trassenverlauf liegen keine bekannten Bodendenkmäler. Jedoch befinden sich nördlich und südlich des geplanten Trassenverlaufes zwei bekannte Bodendenkmäler, ein verebneter Grabhügel im Norden von Kuglstadt und ein Burgstall im Süden vom Stögermühlbach, zwischen Sammern und Forstern. Tab. 11: Bodendenkmäler im Untersuchungsraum Aktennummer D D V V Kurzbeschreibung Verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Burgstall des Mittelalters Verdachtsflächen für vor- und frühgeschichtliche Siedlungen Verdachtsflächen für vor- und frühgeschichtliche Siedlungen Geotope Im Wirkungsbereich des Vorhabens befinden sich keine kartierten Geotope HWS-Stögermühlbach.doc Seite 25

27 3 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 3.1 Schutzgut Mensch Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit Innerhalb des Schutzguts Menschen sind die für die menschliche Gesundheit schädlichen Wirkungen eines Vorhabens zu prüfen. Dies beinhaltet die Prüfung auf Wirkungen, die das Potenzial haben, Krankheiten auszulösen oder die Gesundheit der Menschen zu verschlechtern. Dauerhafte Belastungen durch Lärm oder giftige Immissionen wären hierbei u.a. zu nennen. Darüber hinaus zählt auch die Erholung des Menschen zu den Untersuchungsgegenständen, mit denen die Beeinträchtigung von Vorhaben auf bestehende Erholungsmöglichkeiten geprüft werden Methodisches Vorgehen Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen für das Schutzgut Mensch keine dauerhaften anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, die schädliche Wirkungen beinhalten. Anlagebedingte Beeinträchtigungen gehen insoweit von dem geplanten Deichbauwerk aus, als dass die landschaftliche Wahrnehmbarkeit sowie die landschaftliche Weite mit bestehenden Sichtachsen, vor allem im Nahbereich zum Deichbauwerk, eingeschränkt sind. Besonders betroffen sind die Streusiedlungen mit Blick auf den sog. Omega-Altarm. Allerdings hat diese visuelle Beeinträchtigung keine schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit und Unversehrtheit der Menschen. Deshalb erfolgt ausschließlich eine Betrachtung und Auswertung der baubedingten Beeinträchtigungen durch die geplante Deichtrasse. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS). Diese Informationen wurden ergänzt durch Daten der Flächennutzungs- und Regionalplanung. Kombiniert wurden diese Grundlagen durch eigene Auswertungen insbesondere der Topographischen Karte M 1:25.000, aktueller Luftbilder sowie durch eigene Kartierungen und Vorortbegehungen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen liegen in einem ländlichen und intensiv landwirtschaftlich geprägten Raum, der äußerst dünn besiedelt ist. Im Nahbereich der geplanten Deichtrasse befinden sich nördlich des Stögermühlbaches Grafenmühle mit Wirtshaus und kleinem Wasserkraftwerk sowie zwei landwirtschaftliche Außenbereichsanwesen. Diese Streusiedlungsflächen haben einen Abstand zum geplanten Deichbauwerk von mindestens 50 m. Ein Außenbereichsanwesens im Abschnitt C, zwischen Deich-km und 0+150, liegt innerhalb des 50 m Wirkkorridors des geplanten Deichbauwerks. Südlich des Stögermühlbaches, im Bereich der geplanten Stögermühlbachquerung liegt ebenfalls ein Außenbereichsanwesen mit einem Abstand von mindestens 50 m zum geplanten Deichbauwerk. Der Abstand der geplanten Deichtrasse zu den Außenbereichsanwesen von Kuglstadt beträgt mehr als 150 m. Weitere Siedlungsflächen sind durch die Hochwasserschutzmaßnahmen nicht betroffen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 26

28 Vorbelastungen Der Untersuchungsraum liegt im Überschwemmungsbereich der Isar und Donau. Bei Donau-Hochwasser erfolgt im Stögermühlbach ein Rückstau, sodass auch hier eine Hochwassergefahr gegeben ist. Ein Rückstau im Stögermühlbach kann sich ebenfalls negativ auf die Stromerzeugung im Kraftwerk Grafenmühle auswirken. Die vorhandenen Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches sind nur auf ein 30- jährliches Hochwasserereignis (HQ 30 ) ausgelegt. Bei einem 100-jährlichem Hochwasserereignis (HQ 100 ) der Isar und Donau wird die Deichanlage überströmt. Dadurch ist die Sicherheit, die gesundheitliche Unversehrtheit sowie die wirtschaftliche Grundlage der umliegenden Bevölkerung nicht mehr gewährleistet. In Folge der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen ist das Untersuchungsgebiet durch Emissionen während dem Bestellen, Düngen und Abernten der Felder ebenfalls vorbelastet Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen wird neben dem Siedlungsraum des Menschen, seine wirtschaftliche Grundlage sowie seine Gesundheit vor einem 100-jährlichem Hochwasser geschützt. Zudem wird der Rückstau im Stögermühlbach durch das geplante Siel und Schöpfwerk am Stögermühlbach reguliert. Mit Erreichen eines ca. 10-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 10 ), was einem Donauwasserstand von 312,34 m+nn entspricht, wird das Siel am Stögermühlbach geschlossen, wodurch sowohl der Gewässerfluss in Richtung Donau als auch der Rückstau von der Donau unterbrochen wird. Trotzdem kommt es zu einem Rückstau im Stögermühlbach, der jedoch durch das Anspringen des Schöpfwerkes ausgeglichen wird. Dabei pumpt das Schneckentrogschöpfwerk das Stögermühlbachwasser in den polderseitig liegenden Stögermühlbach ein. Dadurch bleibt der landseitige Wasserpegel im Stögermühlbach bis max. HQ 10 relativ konstant. Bei Durchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen kommt es für das Schutzgut Mensch zu baubedingten Beeinträchtigungen, die wie folgt aussehen: - Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahmen kommt es während der Bauzeit vorübergehend zu akustischen und visuellen Störungen durch den Baustellenbetrieb und verkehr, durch die Verdichtungs- und Rammarbeit sowie durch die Bauwasserhaltung im Bereich der Stögermühlbachquerung. - Staubentwicklung, Abgase, Erschütterungen sind weitere temporäre Emissionen, die innerhalb der Baufelder, im Arbeitsstreifen, im Baustellenzufahrtsbereich sowie im Bereich der Baustelleneinrichtungen und Materiallager entstehen können. - Besonders die Verdichtung und das Rammen der Stahlspundbohlen kann zu Erschütterungen und einem erhöhten Lärmpegel führen. - Vor allem während der Deichschüttung besteht ein besonders hohes Baustellenverkehrsaufkommen. Die Materialanlieferung erfolgt voraussichtlich mit Sattelzügen. - Bei der Herstellung der Siele und Schöpfwerke kommt es durch das Spundwandrammen zur Herstellung des Baugrubenverbaus, durch den Baustellenverkehr, durch die Erdarbeiten, durch eine mögliche Bauwasserhaltung sowie durch die Rüttelflaschen beim Betonieren zu Lärmentwicklungen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 27

29 Insgesamt erfolgt die Errichtung des Hochwasserschutzdeiches in 4 Bauabschnitten, wobei in den jeweiligen Bauabschnitten mehrere Arbeitskolonnen gleichzeitig tätig sind. Die Herstellung der Deichanlage erfolgt untertags. Pro Tag können bis zu 50 laufende Meter Stahlspundbohlen gerammt werden. Für die Herstellung der Siele und Schöpfwerke wird mit einer Gesamtbauzeit von ca. 6 bis 8 Monaten gerechnet. Im Bereich der Stögermühlbachquerung wird der Stögermühlbach innerhalb des Vorlandes umgeleitet, sodass eine Wasserhaltung nur für das von unten in die Baugrube eindringende Wasser benötigt wird. Folgende Auflistungen geben einen Überblick über die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten und den damit verbundenen baubedingten Emissionen (vgl. Anlage 1, Kap. 7, Erläuterungsbericht): Tab. 12: Baubedingte Emissionen durch Deichschüttung und Rammarbeiten Bauabschnitt Deich-km Geschätzte Zeit für Deichschüttung in Tagen (d) Geschätzte Zeit für Rammarbeiten in Tagen (d) Geschätzte Anzahl an Arbeitskolonnen für Deichschüttung Geschätzte Anzahl an Arbeitskolonnen für Rammarbeiten A B C D Tab. 13: Baubedingte Emissionen durch Siele und Schöpfwerke Geschätzte Gesamtbauzeit Spundwandrammen zur Herstellung des Baugrubenverbaus LKW-Verkehr, Erdarbeiten, Betonieren mit Rüttelflaschen Anzahl der LKW-Fuhren pro Bauwerk (Beton, Stahl, Schalung) Pumpenleistung für Wasserhaltung im Bereich der Stögermühlbachquerung je nach Untergrund ca. 6 8 Monate ca. 1 Woche verteilt auf Gesamtbauzeit ca. 50 ca l/s Abb. 2: Übersicht zu voraussichtlichen Bauzeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen inkl. Sielbauwerke HWS-Stögermühlbach.doc Seite 28

30 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Die zeitlichen Abstände von Hochwasserereignissen nehmen seit Jahren ab. Dadurch kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass 100-jährliche Hochwasser zukünftig häufiger auftreten als bisher. Die Deichanlage entlang des Stögermühlbaches ist auf ein 30-jährliches Hochwasser ausgerichtet. Bei Nichtdurchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen würde der Hochwasserschutz unverändert bestehen bleiben. Der Schutz der Bevölkerung im Isarmündungsgebiet vor einem 100-jährlichen Hochwasser könnte nicht erreicht werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Um die baubedingten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - In den Siedlungsbereichen, die in unmittelbarer Nähe zum Deichbauwerk liegen (Abstand < oder = 50 m), sind die Bauzeiten auf untertags zu beschränken, sodass die Nachtruhe gewährleistet wird. Ebenso sind die Bauzeiten auf die Werktage von Montag bis Freitag zu beschränken. Am Wochenende finden in der Regel keine Baumaßnahmen statt. - Es sind in der Nähe zu den Siedlungsbereichen Maßnahmen zu ergreifen, die die stofflichen und nicht stofflichen Schadstoffemissionen (Stäube, Schadstoffe, Schall, Licht Gerüche, Erschütterungen etc.) reduzieren. So sind zur Verringerung der Lärmauswirkungen im Siedlungsbereich schallemissionsarme Geräte bzw. schallgedämmte Geräte einzusetzen. - Die gesetzlich vorgeschriebenen Richt-, Grenz- und Orientierungswerte sind während der Baumaßnahmen zu berücksichtigen. So sind besonders die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) und die Vorgaben der Baumaschinenlärm-Verordnung (32. BImSchV) einzuhalten. - Im Nahbereich zu Siedlungen sollte die Erschütterungsintensität vor Ort überwacht und bei Bedarf optimiert werden Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Wie in Kap erwähnt, bestehen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für das Schutzgut Mensch und die menschliche Gesundheit keine dauerhaften anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beeinträchtigungen sind jedoch unvermeidbar. Diese können jedoch gemindert bzw. vermieden werden, indem die unter Kap aufgezählten Maßnahmen gegen nachteilige baubedingte Umweltauswirkungen durchgeführt werden. Darüber hinaus haben die baubedingten Umweltauswirkungen einen nur temporären Charakter. Unter Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind die zeitlich begrenzten baubedingten Umweltauswirkungen als nicht erheblich einzustufen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Hochwasserschutzmaßnahmen einen positiven Effekt für die menschliche Gesundheit und Unversehrtheit bewirken HWS-Stögermühlbach.doc Seite 29

31 3.1.2 Auswirkungen auf Freizeit und Erholung Methodisches Vorgehen Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen für die Freizeit und Erholung des Menschen keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Deshalb erfolgt ausschließlich eine Betrachtung und Auswertung der anlagen- und baubedingten Beeinträchtigungen. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus dem Bayernatlas (Internetdienst des GeoportalBayern). Ergänzt werden diese Daten durch eigene Auswertungen und Vorortbegehungen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die Kreisstraße DEG 18 gehört zum Netz der Fernradwanderwege Isarradweg und Via Danubia. Beide Radwanderwege führen über Grafenmühle, Isarmünd und Grieshaus nach Thundorf, wo u. a. eine Fähre zur Abtei und zum gleichnamigen Ort Niederalteich über die Donau übersetzt. Örtliche Spazier- und Wanderwege verlaufen auf unbefestigten Feld- und Schotterfahrten sowie auf den bestehenden Deichkronenwegen der Isar im Westen, der Donau im Osten und entlang des Stögermühlbaches. Südlich der geplanten Deichtrasse, in ca. 60 m bis 100 m Entfernung, befindet sich bei Grafenmühle das Infohaus Isarmündung, eine Informationseinrichtung für die Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung zur Fluss- und Auenlandschaft Isar sowie der angrenzende und gleichnamige Gastronomiebetrieb Grafenmühle. Das Grieshaus, ebenfalls ein beliebtes Ausflugslokal im Nahbereich zur Donau innerhalb des geplanten Poldergebietes Isarmünd, befindet sich nordöstlich der geplanten Deichtrasse am Donau- und Isarradweg. Vorbelastungen Vorbelastungen treten nur temporär auf, durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Untersuchungsgebiet sowie durch Emissionen während dem Bestellen, Düngen und Abernten der Felder. Hochwasserereignisse schränken die Nutzung der Fuß- und Fahrradwege sowie die Anbindung an das Grieshaus im geplanten Poldergebiet Isarmünd zeitweise und in unregelmäßigen Abständen ein. Darüber hinaus ist die Landschaft entlang des Stögermühlbachs sowie entlang der Isar und Donau durch Deichbauwerke gegliedert Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Baubedingte Beeinträchtigungen Durch den Bau der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen muss ein ca. 900 m langes Teilstück der Kreisstraße DEG 18, nördlich vom Stögermühlbach, neu verlegt werden, was zeitgleich auch ein Teilstück des Isar- und Donauradweges darstellt. Entlang des Stögermühlbaches, zwischen dem westlichen Anschluss des geplanten Deiches an den Isardeich und der Stögermühlbachquerung, werden die bachbegleitenden Wirtschafts- und Wanderwege aufgrund der Deichbaustelle ebenfalls temporär unterbrochen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 30

32 Im unmittelbaren Baustellenbereich sowie an den Baustellenzufahrten kann es in Folge des Baustellenverkehrs zu Staubentwicklungen, Erschütterungen und Lärm kommen. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Durch das geplante Deichbauwerk wird die landschaftliche Wahrnehmbarkeit mit bestehenden Sichtachsen, vor allem für die Streusiedlungen im Nahbereich zum Deichbauwerk mit Blick auf den sog. Omega-Altarm, beeinträchtigt. Dennoch überwiegt der positive Effekt, der von dem geplanten Deichbauwerk auf die menschliche Gesundheit und Unversehrtheit ausgeht (vgl. Kap ff). Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der Deich zukünftig vielmehr von Spaziergängern genutzt wird und somit als Aufwertung der Erholungseignung angesehen werden kann Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen würde die Kreisstraße DEG 18 sowie das Fuß-, Radwander- und Wirtschaftswegesystem im Bereich des Stögermühlbaches unverändert bleiben. Auch der mit der Erholung zusammenhängende Landschaftsgenuss würde unverändert bleiben Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Um die baubedingten negativen Auswirkungen auf die Freizeit und Erholung des Menschen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Die Bauzeiten sind so zu beschränken, dass die Baumaßnahmen außerhalb der Wochenendzeit durchgeführt werden. - Zudem ist darauf zu achten, dass während der Hauptsaison für Radfahrer und Wanderer, betrifft die Ferienzeit im Frühjahr und Sommer, ein alternativer Verbindungsweg nach Isarmünd sowie zum Grieshaus aufgezeigt wird. - Falls notwendig sind Maßnahmen zu ergreifen, die stoffliche und nicht stoffliche Schadstoffemissionen (Stäube, Schadstoffe, Schall, Licht Gerüche, Erschütterungen etc.) reduzieren. - Die gesetzlich vorgeschriebenen Richt-, Grenz- und Orientierungswerte sind während der Baumaßnahmen zu berücksichtigen. So sind besonders die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) und die Vorgaben der Baumaschinenlärm-Verordnung (32. BImSchV) einzuhalten. - Hochwertige Eingrünung des Deichkörpers mit blütenreichen Wiesenflächen zur Einbindung des Deichkörpers in die Landschaft Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Wie in Kap erwähnt, bestehen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für das Schutzgut Mensch keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beeinträchtigungen sind jedoch unvermeidbar. Diese können jedoch gemindert bzw. vermieden werden, indem die unter Kap aufgezählten Maßnahmen gegen nachteilige baubedingte Umweltauswirkungen durchgeführt HWS-Stögermühlbach.doc Seite 31

33 werden. Darüber hinaus haben die baubedingten Umweltauswirkungen einen nur temporären Charakter. Anlagebedingt stellt der Deichkörper eine künftige Wegebeziehung für Spaziergänger dar. Folglich sind unter Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowohl die bau- als auch die anlagenbedingten Umweltauswirkungen als nicht erheblich einzustufen. 3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Methodisches Vorgehen Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus übergeordneten Planungen, der Bayerischen Biotopkartierung, der Artenschutzkartierung und dem Arten- und Biotopschutzprogramm Landkreis Deggendorf. Zudem wurden bestehende Kartierungen ausgewertet und aktuelle Kartierungen durchgeführt Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die Isarmündung beherbergt zahlreiche wertvolle Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten. Im detaillierten Untersuchungsgebiet ist vor allem der Stögermühlbach und der Omega-Altarm mit den bachbegleitenden Auwaldstreifen und Feuchtflächen als hochwertig einzustufen. Im Untersuchungsgebiet gibt es Vorkommen europäisch, national und regional geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die europarechtlich gemäß FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen und Arten sind im Kap bzw aufgeführt. Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG sind in Kap , amtlich kartierte Biotope in Kap. 2.1 gelistet. Eine grafische Darstellung der planungsrelevanten Arten und Lebensräume finden sich in den Bestands- und Konfliktkarten des LBP (Anlagen ) sowie in den Karten Lebensraumtypen und Arten / Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Anlagen ) Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit Errichtung der geplanten Deichtrasse kommt es zu folgenden Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen: Baubedingte Wirkungen - Temporäre Flächeninanspruchnahme durch Baufelder - Beschädigung ans Baufeld angrenzender wertvoller Lebensräume und Pflanzen - Temporäre akustische und visuelle Störungen einzelner Arten - Barrierewirkung - Kollision mit Baufahrzeugen - Fallenwirkung im Fall von tiefen Baugruben - Beeinträchtigungen von Fischen durch Trübstoffbelastung bei Baumaßnahmen im Gewässer HWS-Stögermühlbach.doc Seite 32

34 - Bauzeitlicher Stoffeintrag (mineralisch) in FFH-Lebensraumtypen und Lebensräume für Wasservögel, v. A. in den Stögermühlbach und die zufließenden Gräben Anlagenbedingte Wirkungen - Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme - Beseitigung von Habitatstrukturen verschiedener Tier- und Pflanzenarten - Funktionsverlust bestehender Vernetzungsachsen - Barrierewirkung durch Anlage von Sielbauwerken an den Querungsstellen von Deich und Gewässer Betriebsbedingte Wirkungen - Betriebsbedingte Veränderung der hydrologischen/hydrodynamischen Verhältnisse - Barrierewirkung durch Verschluss der Sielbauwerke im Hochwasserfall - akustische und visuelle Störungen von Arten durch landwirtschaftlichen Verkehr auf den Deichhinter- und Wirtschaftswegen, im Zuge der Pflege- und Wartungsarbeiten sowie durch Erholungsnutzung auf dem Deichkronenweg. Infolge des Deichneubaus wird die Stromtrasse, die das Planungsgebiet als Freileitung von Süd-Westen nach Nord-Osten durchquert und den geplanten Deichkörper an 4 Stellen kreuzt, demontiert und südlich des Stögermühlbaches als Erdleitung verlegt. Der Rückbau der Freileitung wirkt sich positiv auf die im Planungsgebiet vorkommende Avifauna aus. Jedoch kommt es durch den Abbau der Freileitung bzw. durch das Verlegen als Erdleitung zu baubedingten Wirkungen Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen würden die Arten und Lebensräume im aktuellen Zustand unverändert bestehen bleiben. Es würde zu keinen bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen kommen. Allerdings würde bei Eintreten eines 100-jährlichen Hochwassers, aufgrund der veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches, die nur auf ein HQ 30 ausgerichtet sind, weite Flächen südlich des Stögermühlbaches überschwemmt werden. Dadurch könnten im Siedlungsbereich gelagerte umwelt- und gesundheitsschädliche Mittel die umliegenden Lebensräume verunreinigen. Eine Verunreinigung dieser würde immensen Schaden in dem empfindlichen Ökosystem der Auengebiete im Isarmündungsgebiet und den Donauauen anrichten. Bei einem Hochwasserereignis kann es außerdem zu einem Verlust von Individuen kommen, dies betrifft vor allem bodenbrütende Arten während der Brutzeit. Darüber hinaus würde es bei Nichtdurchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen zu einer Flutung und damit erheblichen Beeinträchtigung wertvoller, nährstoffarmer Lebensräume kommen, wie z.b. für die "50 Tagwerk"-Flächen oder die Trockenstandorte der Sammerner Heide Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Um die negativen Auswirkungen auf Arten und Lebensräume durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: HWS-Stögermühlbach.doc Seite 33

35 Bautechnische Vermeidungsmaßnahmen - Grundsätzliche Minimierung durch bestandsschonende Trassierung. - Verzicht auf die Anlage des landseitigen Deichhinterweges und der wasserseitigen Erschließungsstraße für die Landwirtschaft im Bereich der ökologisch wertvollen Biotopfläche und somit Minimierung der Flächeninanspruchnahme (Abschnitt A, Bauabschnitt 0,00 bis 150,00). - bauzeitliche Anlagen (Baustellenlagerflächen) werden bevorzugt auf befestigten, unbewachsenen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen angelegt. Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahmen Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen - Minimierung der vorübergehenden Flächeninanspruchnahme durch Vorkopfbauweise, wodurch in der Regel keine zusätzlichen Arbeitsstreifen benötigt werden. - Direkt an das Baufeld angrenzende erhaltenswerte Einzelgehölze sowie Altund Totholz (Biotopbäume) werden während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen etc. durch Schutzmaßnahmen gemäß DIN geschützt, um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie die Arten- und Biotopausstattung zu minimieren. - Die Bauzeit wird in den Abschnitten A, C und D generell auf die Monate Juli bis April beschränkt. - In der Regel Verzicht auf nächtliche Bauarbeiten zur Vermeidung von Störungen nachtaktiver Tierarten. - Die durch Baumrodungen gewonnenen Stammhölzer, insbesondere Starkholz und Wurzelstöcke, verbleiben als Totholzelemente vor Ort. - Lagerung des humosen Oberbodens sachgerecht in Mieten entlang des Baufeldes, soweit möglich innerhalb des Schutzstreifens. Die Verbringung bzw. Verwendung für die Deichböschungen wird im Rahmen eines Oberbodenmanagements geregelt. - Wiederverwendung der Böden von Altdeichen einschließlich der Verpflanzung von Soden. - Die Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbelastungen werden berücksichtigt. - Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt ein Rückbau der temporär genutzten Flächen. - Durchführung einer Umweltbaubegleitung für die Baumaßnahmen Spezielle Vermeidungsmaßnahmen - Gehölzfällung/ Gehölzschnittmaßnahmen und Mahd von Röhrichten und Staudenfluren erfolgen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar außerhalb der Brut- bzw. Vegetationszeit (in Anlehnung an 39 Abs. 5 BNatSchG i. V. m. Art. 16 Abs. 1 BayNatSchG), vorbehaltlich einer ausnahmsweisen Verlängerung bei besonderen Witterungsverhältnissen und nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung. - Ein Großbaum mit Baumhöhlen und Spalten, als möglicher Brutplatz höhlenbrütender Vogelarten oder mögliche Fledermausquartiere, wird im HWS-Stögermühlbach.doc Seite 34

36 Zeitraum September bis Oktober im Bereich der Stögermühlbachquerung nach örtlichen Angaben im Rahmen der Umweltbaubegleitung gefällt. - Schutz angrenzender Biotop- und Gehölzflächen durch Errichtung von an die jeweilige Geländesituation angepassten Schutzeinrichtungen (z. B. Bauzäune, Flatterband etc.) in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung vor Ort. - Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung. - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Fließgewässer durch abfließendes Oberflächenwasser bzw. gelöste Stoffe oder Schwebstoffe während der Bauphase. - Vermeidung von Schädigungen und von Störungen geschützter Tierarten. - Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Wasserqualität des Stögermühlbachs und seiner Zuflüsse werden während der gesamten Bauzeit geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadstoffeintrag getroffen. - Errichtung von mobilen Ausstiegshilfen für Säuger im Fall von tiefen Baugruben an den Bauwerken. - Anlage von Ein- und Ausstiegshilfen oberhalb und unterhalb des Sielbauwerks am Stögermühlbach durch moderate Uferabflachung, um die Durchgängigkeit für Klein- und Mittelsäuger zu erhalten. - Die Baufeldfreimachungen in Bereichen der Bauwerke an Gewässern erfolgen vor der Brutperiode von Vögeln im Zeitraum von Juli bis Ende Februar. - Vergrämungsmaßnahmen für Wiesenbrüter nach Baufeldfreiräumung - Errichtung von Amphibienschutzzäunen bei ans Baufeld angrenzenden Amphibiengewässern. - Aufrechterhaltung der Vernetzungsachsen von Amphibien durch Anlage offener Gräben. - Dimensionierung der Durchlässe für Amphibien gemäß MAmS (2000). - Bei Rodung von absterbenden Bäumen und Totholzbäumen erfolgt die Deponierung des geschädigten oder toten Stammholzes am Rande des Baufeldes. - bauzeitliche Umleitung des Stögermühlbaches innerhalb der bestehenden Eindeichung - Baumaßnahmen im Gewässer, die zur Trübstoffbelastung im Stögermühlbach führen, erfolgen außerhalb der Hauptlaichzeit (April bis Mitte Mai) von Fischen. - Errichtung eines Schneckentrogpumpwerkes um Durchgängigkeit des Stögermühlbaches auch bei Schließung des Sielbauwerkes im Hochwasserfall zu gewährleisten. - Die Verlegung der Erdleitung sowie der Abbau der Freileitung ist unter größtmöglicher Schonung der Pflanzen- und Tierwelt durchzuführen. - Die Erdleitung ist nach Möglichkeit auf bestehenden Feld- und Waldwegen zu verlegen. - Bei der Verlegung der Erdleitung wird der Langlüßgraben mittels Spühlbohrverfahren gequert, sodass keine Einleitung von Suspensionen ins Gewässer erfolgt. - Notwendige Arbeitsstreifen an ökologisch empfindlichen Bereichen (z.b. Gehölzbestände, Biotopflächen, Wiesenbereiche, feuchte Geländemulden, HWS-Stögermühlbach.doc Seite 35

37 etc.) sind so schmal wie möglich zu halten. Lagerstätten, wie Materiallager, sind außerhalb dieser Bereich herzustellen. - Die Baustelleneinrichtungen und Baulager dürfen nur auf ökologisch unempfindlichen Bereichen angelegt werden. - Anfallendes, überschüssiges Aushubmaterial ist ordnungsgemäß zu entsorgen und darf auch nicht in angrenzenden ökologisch wertvollen Bereichen abgelagert und aufgefüllt werden. - Im Bereich der Erdleitung dürfen ökologisch wertvolle Baumbestände weder beseitigt, beschädigt noch sonst irgendwie beeinträchtigt werden. Dabei darf die Verlegung von Kabeln nicht im Wurzelbereich wertvoller Bäume (Traufkante + 2 m) durchgeführt werden. Sollte dies nicht überall möglich sein, sind entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen (z.b. Wurzelvorhang). - Auf die DIN (Schutz von Bäumen, etc. bei Baumaßnahmen) sowie die die RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Schutz von Bäumen, etc.) wird hingewiesen. - Die Zufahrten für den Abbau der Freileitungen dürfen nur auf ökologisch unempfindlichen Bereichen angelegt werden. Nach Fertigstellung der Rückbaumaßnahmen ist das Gelände in den früheren Zustand zu versetzen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Unter Anwendung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen auf die Arten und Lebensräume überwiegend als nicht erheblich einzustufen. Erhebliche Beeinträchtigungen aus dem nationalen Artenschutz ergeben sich für Wiesenbrüter aufgrund der Kulissenwirkung des Hochwasserschutzdeiches (vgl. Kap. 5.1). Erheblich beeinträchtigt werden außerdem die nach FFH-RL geschützten Lebensraumtypen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe, 6410 Pfeifengraswiesen, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und 91E0* Auwälder (vgl. Kap. 5.2). 3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden Methodisches Vorgehen Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen bestehen für das Schutzgut Boden keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Deshalb erfolgt ausschließlich eine Betrachtung und Auswertung der bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch die geplante Deichtrasse. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus der Geologischen Karte Bayerns. Ergänzt wurden diese Informationen durch Daten aus dem Bodeninformationssystem Bayern (BIS) sowie durch das Bodengutachten (IFB Eigenschenk GmbH), das vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf in Auftrag gegeben wurde. Darüber hinaus wurden Informationen aus der Topographischen Karte (M 1:25.000), von aktuellen Luftbildern sowie durch Vorortbegehungen eingearbeitet HWS-Stögermühlbach.doc Seite 36

38 3.3.2 Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Der Untersuchungsraum ist weitgehend eben und geprägt durch die Talniederung von Isar und Donau, was eine intensive landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Dabei quert der Stögermühlbach das Untersuchungsgebiet von Südwesten kommend und verläuft in nordöstliche Richtung, bis er bei Grieshaus in einen Altarm der Donau mündet. Geolgie Gemäß der geologischen Karte von Bayern sind im Westen des Untersuchungsgebietes spätwürmzeitliche Schmelzwasserschotter der Spätglazialterrasse 2 anstehend. Im restlichen Untersuchungsgebiet sind alt- bis mittelholozäne Flussschotter der Älteren bis Mittleren Postglazialterrasse zu erwarten. Die Terrassenschotter besitzen jeweils eine sandige, sandig-lehmige oder lehmige Überdeckung. Der tiefere Untergrund besteht aus tertiären Sedimenten der Oberen Süßwassermolasse aus dem Miozän bzw. des zeitgleichen Braunkohlentertiärs. Unterhalb davon ist das kristalline Grundgebirge des Moldanubikums anstehend. Es sind Mylonite, Granite und Gneise zu erwarten. Die Oberfläche des kristallinen Grundgebirges weist erfahrungsgemäß ein ausgeprägtes Relief auf. Hochpunkte des Grundgebirges können auch direkt unterhalb der quartären Sedimente vorliegen (vgl. den Geotechnischen Bericht von der IFB Eigenschenk GmbH, vom ). Bodenschichten Die geotechnische Untersuchung des Untergrunds im Bereich der geplanten Deichtrasse erfolgte stichpunktartig. Dabei wurden folgende Bodenschichten angetroffen (vgl. Geotechnischen Bericht von der IFB Eigenschenk GmbH, vom ): - Auenlehm - Zwischen Deich-km und Ton mit organischen Bestandteilen mit großer Zusammendrückbarkeit und geringer Scherfestigkeit - Torf - Bei Deich-km und Zum Teil große Torflagen bestehend aus mäßig zersetztem Torf mit Pflanzenresten und dunkelbrauner bis schwarzer Farbe mit sehr starker Zusammendrückbarkeit und geringer Scherfestigkeit. Bei den lokalen Torfvorkommen bzw. zu erwartenden lokalen Torfvorkommen ist, aufgrund der landwirtschaftlich intensiven Nutzung, degradierter Torf zu erwarten. - Hochflutlehm - Zwischen Deich-km und oberhalb oder unterhalb des Auenlehmes liegend. - Bei Deich-km 1+930, und direkt unter dem Mutterboden und oberhalb von Sanden und Kiesen - Schichtdicken von 1,0 m bis 1,5 m und teilweise bis 2,5 m - Überwiegend toniger Schluff mit teils feinsandigen Anteilen - Bereichsweise Grobschluff mit schwach feinsandigen bis feinsandigen Nebenanteilen - Hellgraue und hellbraune Färbung - Konsistenzen bei mittlerer Plastizität mit weich bis steif und steif - Bei den leichtplastischen Böden war die Ansprache der Konsistenz nicht HWS-Stögermühlbach.doc Seite 37

39 möglich. Diese Böden wurden als trocken angesprochen. - Mittlere Scherfestigkeit und mittlere Zusammendrückbarkeit. - Sande - Bei Deich-km 2+450, und unter Mutterboden liegend - Bei Deich-km unter Hochflutlehm liegend - Schwach schluffiger bis teils schluffiger (grobschluffiger) Feinsand und Sand - Mittlere bis große Scherfestigkeit und geringe bis mittlere Zusammendrückbarkeit - Terrassenkiese - Bei Deich-km und unter den vorgenannten Schichten anstehend - Bei Deich-km direkt unter Mutterboden anstehend - Sandiger Kies und untergeordnet kiesiger Sand mit untergeordnet schwach schluffigen Nebenanteilen - Große bis sehr große Scherfestigkeit und geringe Zusammendrückbarkeit - Festgestein - Bei Deich-km unter dem Torf anstehend - Verwitterungshorizont des Festgesteins als steiniger, schwach sandiger Kies von kantiger Form und blauer bis grauer Färbung vorliegend - Übergang zu gering bis unverwittertem Festgestein - Große bis sehr große Scherfestigkeit und vernachlässigbar kleine Zusammendrückbarkeit Zusammengefasst sind im Bereich der geplanten Deichaufstandsflächen unterhalb des Oberbodens überwiegend Auenlehm, Hochflutlehm und Sande in einer Schichtdicke zwischen 1,5 m und 2,0 m zu erwarten. Unterhalb dieser Schichten folgen Terrassenkiese und abschnittsweise auch Festgestein. Nur lokal sind degradierte Torfe oder Terrassenkiese unterhalb des Oberbodens anstehend. Die oben genannten bindigen Bodenschichten Auenlehm, Torf und Hochflutlehm unterliegen je nach Wassergehalt temporären Schwankungen. Durch erhöhten Wasserzutritt und erhöhter Bodenbelastung kann sich die Konsistenz dieser Bodenschichten deutlich verschlechtern, bis hin zu breiiger oder flüssiger Konsistenz. Im von Auengehölzen bestanden Uferbereich des Stögermühlbaches, der durch die geplante Deichtrasse gequert wird, kann von einem gewachsenen Boden ausgegangen werden, der eine hohe Wertigkeit besitzt. Stellenweise ist entlang der geplanten Deichaufstandsflächen, besonders im Bereich der sog. Omega-Schleife, mit lokalen degradierten Torfkörpern zu rechnen, die durch die Baukörper dauerhaft beeinträchtigt werden. Die Torfkörper sind empfindliche Bodenkomplexe, die den lokalen Wasserhaushalt beeinflussen und natürliche Retentionseigenschaften aufweisen. Die vereinzelt vorkommenden Torfkörper sind durch die intensive, landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt, sind jedoch, im Vergleich zu den anderen Bodenhorizonten im Untersuchungsgebiet aufgrund ihrer Seltenheit, mit einer hohen Wertigkeit einzustufen. Ein Großteil der Deichtrasse liegt auf landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen, die stark verändert sind. Die durchschnittliche Ertragsfähigkeit der Ackerflächen im Deichtrassenverlauf liegt bei einer Ackerzahl von 56 und liegt damit unter dem landkreisüblichen Durchschnitt von 60. Die durchschnittliche Grünlandzahl im Deichtrassenverlauf liegt mit 40 ebenfalls unter dem landkreisüblichen Durchschnitt HWS-Stögermühlbach.doc Seite 38

40 von 42. Insgesamt haben die stark anthropogen veränderten landwirtschaftlichen Flächen eine mittlere Wertigkeit Anthropogen veränderte Böden können von ihrer Entwicklung her als vorbelastet angesehen werden. Ihr natürlicher Aufbau ist entweder gestört oder war nie vorhanden. Wenngleich die anthropogene Vorbelastung für eine geringere Wertstufe dieser Böden spricht, haben sie jedoch ihre Bodenfunktion aus ökologischer Sicht weitgehend behalten. Zu den Böden mit geringer und sehr geringer Wertigkeit zählen die asphaltierten Straßen im Untersuchungsraum, die keine Bodenfunktionen mehr besitzen. Vorbelastungen Entlang der geplanten Deichtrasse liegen, gemäß Altlastenkataster des Landkreises Deggendorf, keine Altlastenverdachtsflächen. Die nächstgelegene Altlastenfläche, eine ehemalige Mülldeponie, liegt südöstlich von Kuglstadt, auf dem Flurstück 1936, Gemarkung Aicha a.d.d, mit über 700 m Entfernung zur geplanten Deichtrasse. Darüber hinaus liegt das Untersuchungsgebiet in keiner von Erdbeben gefährdeten geologischen Zone. In Folge der intensiven, landwirtschaftlichen Nutzung der Grün- und Ackerflächen im Untersuchungsraum liegen kaum naturnahe gewachsene Böden vor. Durch die Bearbeitung, durch Düngung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind die landwirtschaftlichen Böden im Untersuchungsraum stark anthropogen verändert. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Äcker auch mit Erdaufschüttungen, durch das Auffüllen von Senken und Gräben, angelegt wurden. Zudem ist der Untersuchungsraum schon seit frühgeschichtlicher Zeit ein besiedelter und damit anthropogen veränderter Bereich. Darüber hinaus liegt der Untersuchungsraum in einem Hochwassergebiet, sodass durch frühere Hochwasserereignisse möglicherweise diverse Schadstoffe auf die Flächen eingeschwemmt und somit in die Böden eingetragen wurden Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch den Bau der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen werden Flächen in einer Größe von 32,5 ha versiegelt bzw. überbaut. Der konkrete Flächenverbrauch durch die Hochwasserschutzmaßnahmen und die daran angeknüpften baulichen Maßnahmen sieht wie folgt aus: Tab. 14: Flächenverbrauch durch Hochwasserschutzmaßnahmen und sonstige bauliche Maßnahmen Anlagenbedingte Hochwasserschutzmaßnahmen (Dauerhafte Baumaßnahmen) 1. Hochwasserschutzdeich incl. Deichkronenweg (Deichkronenweg incl. Bankett entspricht 5,2 ha), Schöpfwerken und Sielen Anlagenbedingte sonstige bauliche Maßnahmen (Dauerhafte Baumaßnahmen) 1. Bau versiegelter Straßen (Asphaltierte Straßen incl. Bankett) Fläche in ha 20,3 0, HWS-Stögermühlbach.doc Seite 39

41 2. Bau unversiegelte Wege (Wirtschaftswege ohne Deichkronenweg incl. Bankett) 3. Überbauung bereits versiegelter Straßen und Wege 0,3 Baubedingte Maßnahmen (Temporäre Baumaßnahmen) Baustelleneinrichtungen 9,8 Anlagebedingte Positivmaßnahmen Entsiegelungen 0,06 1,1 Bei der Herstellung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen kommt es für das Schutzgut Boden zu dauerhaften anlagenbedingten Beeinträchtigungen. Im Bereich der Deichaufstandsflächen, der asphaltierten Straßen sowie der Schöpfwerke kommt es durch Gründungs-, Verdichtung- und Versiegelungsmaßnahmen zu einem dauerhaften Verlust aller Bodenfunktionen (Puffer-, Filter- und Stoffumwandlungseigenschaften, Lebensraum für Bodenorganismen, Teil der Wasser- und Nährstoffkreisläufe). Die baubedingten Beeinträchtigungen sind dagegen nur von temporärem Charakter und führen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen in Folge des Baustellenverkehrs und der Materiallagerung zu einer Verdichtung des Bodens. Darüber hinaus können die unmittelbar den Baufeldern und Baustellen angrenzenden Flächen während des Baustellenbetriebes durch Befahren ebenfalls gestört werden Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen würden die Bodenfunktionen im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sowie der geplanten Straßen- und Wirtschaftswege unverändert bestehen bleiben. Es würde zu keinen bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen kommen. Bei Nichtdurchführung der Hochwasserschutzmaßnahmen würde auch der Hochwasserschutz unverändert bestehen bleiben, sodass bei Eintreten eines 100- jährlichen Hochwassers die veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches überströmt und weite Flächen unter Wasser gesetzt werden würden. Vor allem der besiedelte Bereich südlich des Stögermühlbaches mit den Ortschaften Sammern, Forstern, Kuglstadt, Moos, Thundorf und zahlreiche Außenbereichsanwesen wären betroffen. Mitunter könnten durch im Siedlungsbereich gelagerte umwelt- und gesundheitsschädliche Mittel, wie Heizöl, Benzin und sonstige diverse Substanzen, die Böden im Isarmündungsgebiet kontaminiert werden. Damit würde nicht nur ein immenser wirtschaftlicher Schaden für die Landwirtschaft entstehen, sondern auch für die menschliche Gesundheit und die Tier- und Pflanzenwelt Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Um die bau- und anlagenbedingten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu vermeiden bzw. zu vermindern, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Schutz des Bodens gemäß DIN HWS-Stögermühlbach.doc Seite 40

42 - Schutz des Oberbodens durch fachgemäße Behandlung und Lagerung entsprechend den Regelwerken (DIN 18300, DIN 18915, RAS-LP 2, ZTVE- StB 94/97, ZTVLa-StB 05 etc.). - Schonender und sparsamer Umgang mit Boden durch Beschränkung des Flächenbedarfs auf die künftigen Baufelder und die dafür notwendigen Baustelleneinrichtungen (Arbeitsstreifen, Zufahrten, Lagerplätze etc.); Verwendung bereits versiegelter Flächen für die Hochwasserschutzmaßnahmen. - Die Deicherstellung (Baufeldfreimachung, Gründung, Rammen der Stahlspundbohlen und Deichschüttung etc.) erfolgt mittels Vorkopfbauweise. Damit sind auch keine deichbegleitenden Baustraßen notwendig und der Eingriff in die deichangrenzenden Flächen wird vermieden. - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge für den Deichkronenweg, die deichbegleitenden Wirtschaftswege und Deichüberfahrten. - Rekultivierung und Lockerung beanspruchter Böden auf den Baustelleneinrichtungsflächen und betroffenen deichangrenzenden Flächen nach Beendigung der Baumaßnahmen. - Sicherung der Baustellen vor Einträgen und fachgerechte Handhabung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, wobei grundsätzlich der Umgang mit Schadstoffen zu vermeiden ist. - Die Bodenfunktionen der land- und wasserseitigen Deichflächen sind durch Herstellung von Extensivwiesen aufzuwerten, wobei auf den Einsatz von Düngemittel und Pestiziden zu verzichten ist. - Entlang der Deichtrasse sind 5 m breite Schutzstreifen vorgesehen, die als naturnahe Pufferflächen bereitstehen. - Die im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Aushubmaterialien sind für die Herstellung des Deichkörpers wiederzuverwerten, falls diese nach Eignungsprüfung durch Sachverständige als geeignet erscheinen. - Sofern im Aushubbereich des Omega Altarms erhaltenswerter Torfboden angetroffen wird, ist dieser auf der Ausgleichsfläche 1.1 A/E im Bereich des Stillgewässers unterzubringen. Eine Austrocknung des Torfes durch Zwischenlagerung ist unbedingt zu vermeiden. - Schutzwürdige Bereiche entlang der Baufelder, Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustellenzufahrten sind durch Bauzäune oder sonstige funktionale Schutzeinrichtungen vor Befahren zu schützen. - Zum Schutz von Boden und Biotopflächen ist die Bauzeit für die Erdverlegung der Stromleitung sowie für den Abbau der Freileitung nach Möglichkeit auf die Wintermonate zu beschränken. Abhängig von Bodenfeuchte und Witterung sind bei der Befahrung von Biotopflächen und der Böden Schutzmaßnahmen durchzuführen (z.b. Baggermatratzen) in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung vor Ort Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Wie in Kap erwähnt, bestehen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für das Schutzgut Boden keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 41

43 Bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind jedoch unvermeidbar. Diese können jedoch unter Anwendung der in Kap aufgezählten Maßnahmen vermieden bzw. gemindert werden. Darüber hinaus haben die baubedingten Umweltauswirkungen einen nur temporären Charakter. Zudem handelt es sich bei den durch die Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Böden, zumeist um stark anthropogen veränderte Böden. Seltene und natürlich gewachsene Böden sind mit den gehölzbestandenen Uferstreifen bei der Stögermühlbachquerung und den stellenweise vorkommenden degradierten Torfflächen vergleichsweise kleinflächig vorhanden. Folglich sind unter Anwendung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowohl die bau- als auch die anlagenbedingten Umweltauswirkungen als nicht erheblich einzustufen. 3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser Grundwasser Methodisches Vorgehen Bei der Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen wird allgemein darauf geachtet, dass die geplanten Bauwerke keine grundwasserbeeinflussenden Wirkungen erzielen. Im Nahbereich der Hochwasserschutzbauwerke können kleinflächige oberflächennahe Änderungen des Bodenwasserhaushaltes auftreten, die allerdings als geringfügig zu betrachten sind. Es werden keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen für das Grundwasser erwartet. Deshalb erfolgt ausschließlich eine Betrachtung und Auswertung der bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen. Das Tiefengrundwasser wird durch die Planung nicht berührt. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus dem Bodengutachten (IFB Eigenschenk GmbH, 2015). Ergänzt wurden diese Informationen durch Daten aus dem BayernAtlas des Internetdienstes Geoportal Bayern, der von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurden Informationen vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, aus der Topographischen Karte (M 1:25.000), von aktuellen Luftbildern sowie durch Vorortbegehungen eingearbeitet Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die Qualität des Grundwasserwasserkörpers hinsichtlich der Belastung mit Pflanzenschutzmittel, Nitrat sowie der allgemein chemische Zustand des Grundwassers wird im Untersuchungsraum als gut eingestuft (gemäß Kartendienst Gewässerbewirtschaftung, des LfU, Stand Dezember 2015). Der Grundwasserspiegel entlang der geplanten Deichtrasse liegt zwischen 1,80 m und 2,90 m unter der Geländeoberkante, gemäß den Messergebnissen aus der Baugrunderkundung. Allerdings unterliegt der Grundwasserspiegel jahreszeitlichen Schwankungen und kann dabei zum Teil bis kurz unter die Geländeoberkante reichen. Beeinflusst werden diese temporären Schwankungen von der Grundwasserneubildung im Einzugsgebiet und sind damit abhängig von den jahreszeitlichen Niederschlagsmengen und der Verdunstung. Zum anderen wird der Grundwasserstand im Untersuchungsgebiet durch die Hochwasserereignisse der nahegelegenen Gewässer Isar, Donau und Stögermühlbach (Rückstau bei HWS-Stögermühlbach.doc Seite 42

44 Hochwasser der Donau) bestimmt. Allgemein ist bei Hochwasserereignissen der Grundwasserstand bei der Geländeoberkante anzunehmen. Der Grundwasserfluss verläuft von Süden nach Nordosten in Richtung Donau. Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen fallen im äußersten Westen, im direkten Anschluss an den bestehenden Isardeich, noch in den Randbereich des Wasserschutzgebietes bzw. Trinkwasserschutzgebietes Moos. Da eine Verunreinigung von Trinkwasser weitreichende und langfristige Konsequenzen haben kann, unterliegen Wasserschutzgebiete einem besonderen Schutz und sind mit der Wertigkeit sehr hoch einzustufen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete beschreiben die Flächen, die durch den Hochwasserabfluss eines Fließgewässers überschwemmt werden. Im Untersuchungsraum sind das an die Isar, Donau und Stögermühlbach angrenzende Auen bzw. ehemalige Auen, die ganzjährig einen relativ geringen Grundwasser- Flur-Abstand aufweisen. Im Vergleich zu bestehenden Wasserschutzgebieten sind die Folgen einer Beeinträchtigung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete deutlich geringer einzuschätzen und sind mit der Wertstufe mittel zu bewerten Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Aufgrund der geringen Grundwasser-Flur-Abstände sind bei der Herstellung der Deichkörper, Schöpfwerke und Siele Wasserhaltungen notwendig, um eine gezielte Ableitung von Grundwasser zu gewährleisten. Gemäß den Ergebnissen des Bodengutachtens (IFB Eigenschenk GmbH, 2015) kann bei Aushubtiefen bis max. 0,5 m unter dem Grundwasserspiegel eine offene Wasserhaltung erfolgen. Dabei wird das in der Baugrube anfallende Wasser in Gräben gesammelt und Pumpensümpfen zugeführt. Von dort wird das Wasser ständig oder zeitweise abgepumpt (vgl. den Geotechnischen Bericht von der IFB Eigenschenk GmbH, vom ). Aushubtiefen, die mehr als 0,5 m unter dem Grundwasserspiegel liegen, sind in einer geschlossenen Wasserhaltung über Brunnen durchzuführen. Dabei reichen die Brunnen mehrere Meter unterhalb der Baugrubensohle. Die Brunnendurchmesser sowie die Anzahl der notwendigen Brunnen sind abhängig von der Bodendurchlässigkeit, Tiefe der Absenkung sowie von der Baugrubengröße. Diese Determinanten sind mittels einer hydrologischen Berechnung zu ermitteln, um eine wirtschaftliche und möglichst naturschonende Wasserhaltung zu gewährleisten. Die Bereiche, in denen temporäre Grundwassersenkungen notwendig werden, sind als empfindlich hinsichtlich der vom geplanten Vorhaben ausgelösten Wirkprozesse einzustufen. Eingriffe in den lokalen Grundwasserhaushalt müssen dahingehend betrachtet werden, inwieweit es vorhabensbedingt zu einer Änderung des hydraulischen Potenzials kommt, das sich dann auf die bestehenden Grundwasserströme auswirken kann. Die Dauer der Grundwasserabsenkung ist stark abhängig von der Größe der Baugrube, der Absenktiefe, dem Durchlässigkeitsbeiwert des Grundwasserleiters sowie von den lokalen Grundwasserverhältnissen (Strömungen, Neubildungsrate, etc.). Nach Beendigung der Baumaßnahme wird sich der Grundwasserstand wieder auf den ursprünglichen Stand einstellen. Negative Auswirkungen durch die notwendigen Grundwasserabsenkungen sind z.b. für die Trinkwassergewinnung im HWS-Stögermühlbach.doc Seite 43

45 äußersten Westen des Untersuchungsgebietes denkbar oder für Tier- und Pflanzenarten/-gemeinschaften, welche auf einen spezifischen Grundwasserflurabstand angewiesen sind. In Bereichen mit geringen Grundwasser-Flur-Abständen können baubedingt Trübstoffe aus dem Baustellenbereich in das Grundwasser infiltrieren. Die Deichkörper erhalten eine Innendichtung aus Stahlspundwänden. Abhängig von der zu konkretisierenden Einbindetiefe, gemäß Maßgabe der Ausführungsplanung, können diese Dichtwände das Grundwasserregime beeinflussen. Durch die Ausführung der Dichtwand wird sichergestellt, dass nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser verhindert werden. Erforderlichenfalls werden ausreichend dimensionierte Grundwasserfenster vorgesehen Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen würde der Grundwasserkörper unangetastet bleiben. Es würde zu keinen baubedingten Beeinträchtigungen kommen. Wie bereits beim Schutzgut Boden beschrieben (Kap ) würde bei Eintreten eines 100-jährlichen Hochwassers, aufgrund der veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches, weite Flächen südlich des Stögermühlbaches mit den Ortschaften Sammern, Forstern, Kuglstadt, Moos, Thundorf und zahlreiche Außenbereichsanwesen überschwemmt werden. Dadurch könnten im Siedlungsbereich gelagerte umwelt- und gesundheitsschädliche Mittel, wie Heizöl, Benzin und sonstige diverse Substanzen, in das Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung der temporären baubedingten negativen Auswirkungen auf das Grundwasser, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - In Bereichen regelmäßiger Überschwemmungen werden keine Materiallager errichtet. - Grundwasserabsenkungen werden nur bei Notwendigkeit und auf Grundlage der ermittelten ortsspezifischen hydrogeologischen Verhältnisse durchgeführt. - Die Methode der Wasserhaltung wird nach den örtlichen Bodenarten gewählt. - Bestehende Drainagen werden nach den Baumaßnahmen wieder funktionell instandgesetzt bzw. ersetzt. - Alle eingesetzten Baumaschinen werden mit Hydraulikölen betrieben, die biologisch abbaubar sind. - Sicherung der Baustellen vor Einträgen und fachgerechte Handhabung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, wobei grundsätzlich der Umgang mit Schadstoffen im Untersuchungsraum zu vermeiden ist. - Im Bereich von Wasserschutzgebieten wird keine Betankung vorgenommen. Betankungen sind immer so durchzuführen, dass das Eindringen von Treibstoffen in den Boden durch Zusatzmaßnahmen in jedem Fall verhindert wird. - Ein Trockenfallen von Bachläufen kann ausgeschlossen werden HWS-Stögermühlbach.doc Seite 44

46 - Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens und damit Erhalt der Grundwasserneubildung durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge für die Wirtschafts- und Deichkronenwege. - Die Deichbauwerke / Innendichtungen werden so konzipiert, dass ein ungehinderter Grundwasserstrom gewährleistet wird Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen In Anlehnung an das Kap , bestehen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für das Grundwasser keine dauerhaften betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden so hergestellt, dass ein störungsfreier Grundwasserfluss gewährleistet wird. Damit sind die möglichen anlagenbedingten Umweltauswirkungen als nicht erheblich einzustufen. Kurzzeitige, baubedingte Beeinträchtigungen sind jedoch unvermeidbar. Diese können unter Anwendung der in Kap aufgezählten Maßnahmen vermieden bzw. gemindert werden, sodass die baubedingten Umweltauswirkungen ebenfalls als nicht erheblich zu bewerten sind Oberflächengewässer Methodisches Vorgehen Stillgewässer sind in der Nähe zur geplanten Deichtrasse nicht vorhanden. Ständig wasserführende Fließgewässer im Untersuchungsraum sind die Isar, Donau und der Stögermühlbach. Durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen kommt es für den Stögermühlbach und das temporär wasserführende Grabensystem zu bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Die Isar und Donau liegen in direkter Nähe zum Stögermühlbach, sind jedoch durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen nicht betroffen und werden bei den folgenden Ausführungen nicht behandelt. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus dem BayernAtlas des Internetdienstes Geoportal Bayern, der von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurden Informationen vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, aus der Topographischen Karte (M 1:25.000), von aktuellen Luftbildern sowie durch Vorortbegehungen eingearbeitet Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die Betrachtung ständig wasserführender Gewässer konzentriert sich im Untersuchungsraum auf den Stögermühlbach. Daneben verlaufen im Untersuchungsraum zahlreiche Gräben, die zum Großteil nur temporär Wasser führen, abhängig von den jahreszeitlichen Niederschlagsmengen, der Verdunstung sowie von den Hochwasserereignissen der Isar und Donau. Dieses komplexe Grabensystem entwässert zum Teil über den Stögermühlbach. Der Hauptgraben bei Maxmühle und der Rechte Plattlinger Mühlbach bilden den Stögermühlbach, der von Westen nach Nordosten verläuft und in einen Nebenarm der Donau bei Grieshaus mündet. Zudem zählt dieser zur Gewässer 3. Ordnung und wird gemäß 28 WHG als künstlicher Wasserkörper eingestuft. Sein ökologisches Potenzial wird als unbefriedigend erachtet (gemäß Kartendienst Gewässerbewirtschaftung, des LfU, Stand Dezember 2015) HWS-Stögermühlbach.doc Seite 45

47 Darüber hinaus liegt der Stögermühlbach in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Isar und Donau und wird selbst durch Hochwasser der Donau zurückgestaut. Dadurch wirken sich die Hochwasser der Donau direkt auf den Stögermühlbach aus. Der Stögermühlbach ist beidseitig eingedeicht. Die Deiche sind jeweils nur auf ein 30-jährliches Hochwasser ausgerichtet. Insgesamt entspricht der Zustand des Stögermühlbaches der Wertstufe mittel Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch den geplanten Hochwasserschutzdeich wird der Stögermühlbach zwischen Deich-km und gequert. Dabei kommt es zu bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen. Baubedingte Beeinträchtigungen: Für den Bau der Bachquerung ist es erforderlich den Stögermühlbach innerhalb der bereits bestehenden Eindeichung, im Deichvorland, umzuleiten. Dadurch kann es zu einer Änderung der Fließdynamik und zu einer Verringerung des Abflusses kommen. Darüber hinaus wird für die Herstellung der Stögermühlbachquerung, für die Herstellung der Schöpfwerke und der Siele eine Wasserhaltung notwendig sein, so wie bereits bei den baubedingten Beeinträchtigungen beim Grundwasser in Kap beschrieben wurde. Wasser aus der offenen Bauwasserhaltung, das dem Stögermühlbach und den temporär wasserführenden Gräben zugeführt wird, kann durch Schwebstoffe verunreinigt sein, was sich nachteilig auf die Gewässerökologie des Stögermühlbaches bzw. auf die Ökologie des Grabensystems auswirken kann. Zusätzlich können beim Bau der Stögermühlbachquerung sowie beim Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen entlang des Grabensystems Trüb- und Gefahrenstoffe, wie Erdreich, Stäube, Öle, Schmierstoffe und sonstige Sedimente und Emissionen, durch den allgemeinen Baustellenbetrieb in den Stögermühlbach sowie in das Grabensystem gelangen, was sich ebenfalls negativ und gefährdend auf die Bach- und Grabenökologie auswirken kann. Infolge des Deichneubaus wird die Stromtrasse, die das Planungsgebiet als Freileitung von Süd-Westen nach Nord-Osten durchquert und den geplanten Deichkörper an 4 Stellen kreuzt, demontiert und südlich des Stögermühlbaches als Erdleitung verlegt. Durch den Abbau der Freileitung bzw. durch das Verlegen als Erdleitung kommt es zu baubedingten Wirkungen im Bereich des Langlüßgrabens. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen: Mit dem Bau der Bachquerung, bestehend aus Deichkörper mit Siel und Schöpfwerk, wird der Gewässerquerschnitt des Stögermühlbaches im Abschnitt der Bachquerung verkleinert. Der Stögermühlbach wird durch ein Siel geleitet, was bei Hochwasserereignissen geschlossen werden kann. Dadurch verliert der Bach an der Querungsstelle sein bisher natürliches Ufer und Deichvorland. Infolge des verkleinerten Bachquerschnittes ist im Bereich der Bachquerung eine Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit des Gewässers zu erwarten. Teilweise werden durch die geplante Deichtrasse offene, temporär wasserführende Gräben durchschnitten, die wasserseitig entlang der geplanten Deichtrasse als HWS-Stögermühlbach.doc Seite 46

48 offene Gräben weitergeführt werden. Im Norden, im Bereich der sog. Omega- Schleife, einer früheren Wasserschleife der Isar, die heute noch als temporär wasserführender Graben existiert, wird ein Sielbauwerk errichtet, damit die Grabenvernetzung bestehen bleibt. Ab dem Sielbauwerk, bei Deich-km 2+375, wird der temporär wasserführende Graben landseitig entlang des geplanten Deichfußes bis Deich-km verrohrt und mit dem Grabensystem der landseitigen Omega- Schleife wieder verbunden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen: Bis zu einem ca. HQ 10 abzgl. 20 cm bleibt die Binnenentwässerung des Stögermühlbaches unverändert, die Schützen des Sielbauwerkes Stögermühlbach sind geöffnet. Somit treten betriebsbedingte Beeinträchtigungen erst ab einem 10- jährlichem Hochwasserereignis (HQ 10 ) ein. Bei einem HQ 10 wird das Siel am Stögermühlbach geschlossen, wodurch der Gewässerfluss in Richtung Donau unterbrochen wird. Es folgt ein Rückstau im Stögermühlbach, der durch das Anspringen des Schöpfwerkes ausgeglichen wird. Dabei pumpt das Schöpfwerk mit Schneckentrogpumpen das Stögermühlbachwasser in den polderseitig liegenden Stögermühlbach ein. Ab einem 10-jährlichem Hochwasserereignis (HQ 10 ) ist somit die Durchgängigkeit des Stögermühlbaches nur noch bedingt gegeben, was Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen stromaufwärts des Stögermühlbaches haben kann (vgl. dazu Kap. 3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt!). Das Siel und das Schöpfwerk Isarmünd II im Bereich der Omega-Schleife nehmen nur bei Hochwasserereignissen den Betrieb auf, wenn eine Überschwemmung der wasserseitigen Polderflächen droht. Es geht erst in Betrieb, wenn die erste Deichlinie überströmt wird und die Sielbauwerke im geplanten Hochwasserschutzdeich geschlossen sind. Der Betriebspegel liegt bei 311,10 münn das Absenkziel 30 cm darunter bei 310,80 münn Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Deichquerung, bestehend aus Deichkörper, Siel und Schöpfwerk, würde es im Stögermühlbach zu keinen bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen kommen. Allerdings würde bei Eintreten eines 100-jährlichen Hochwassers, aufgrund der veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches, die nur auf ein HQ 30 ausgerichtet sind, weite Flächen südlich des Stögermühlbaches mit den Ortschaften Sammern, Forstern, Kuglstadt, Moos, Thundorf und zahlreiche Außenbereichsanwesen überschwemmt werden. Dadurch könnten im Siedlungsbereich gelagerte umwelt- und gesundheitsschädliche Mittel, wie Heizöl, Benzin und sonstige diverse Substanzen, in die umliegenden Oberflächengewässer und Gräben gelangen und diese verunreinigen. Davon wären nicht nur der Stögermühlbach, sondern auch die angrenzende Isar, Donau, die südlich des Stögermühlbaches liegenden Kiesweiher und sonstigen Oberflächengewässer im gesamten Isarmündungsgebiet betroffen. Eine Verunreinigung dieser Oberflächengewässer hätte nicht nur katastrophale Folgen für den Menschen, sondern auch immensen Schaden für das empfindliche Ökosystem der Auengebiete im Isarmündungsgebiet und den Donauauen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 47

49 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Bereits bei der Trassenfindung des geplanten Hochwasserschutzdeiches wurde darauf geachtet, dass besonders sensible Bereiche, wenn möglich, umgangen werden. So wurde auf Eingriffe in den Stögermühlbach und seine begleitenden Auwaldstreifen sowie auf Eingriffe in das bestehende Grabensystem nach Möglichkeit verzichtet. Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung der unumgänglichen bau-, anlagen- und betriebsbedingten negativen Auswirkungen auf den Stögermühlbach und das temporär wasserführende Grabensystem, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Baustelleneinrichtungen und Materiallager werden außerhalb der Ufer-, Bachund Grabenbereiche sowie außerhalb regelmäßig überschwemmter Bereiche errichtet. - Alle eingesetzten Baumaschinen werden mit Hydraulikölen betrieben, die biologisch abbaubar sind. - Baumaschinen werden außerhalb der Arbeitszeiten auf der Baustelleneinrichtungsfläche geparkt. - Fachgerechte Handhabung von boden- und wassergefährdenden Stoffen, wobei grundsätzlich der Umgang mit Schadstoffen im Untersuchungsraum zu vermeiden ist. Die boden- und wassergefährdenden Stoffe werden auf den Baustelleneinrichtungsflächen gelagert. - Am Stögermühlbach und im Bereich des Grabensystems werden Schutzmaßnahmen vor baubedingten Beeinträchtigungen ergriffen. - Die Methode der Wasserhaltung wird nach den örtlichen Bodenarten gewählt. - Wasser aus Bauwasserhaltungen wird ggf. gefiltert und zur Vermeidung von Einträgen in die Gewässer durch kaskadierende Absetzbecken geleitet. Bei der Wiedereinleitung in das Bachgewässer bzw. in die Gräben, werden Maßnahmen für ein beruhigtes Einleiten zur Verringerung der Schwebstofffracht ergriffen. - Im Bereich von Wasserschutzgebieten wird keine Betankung vorgenommen. Betankungen sind immer so durchzuführen, dass das Eindringen von Treibstoffen in den Boden durch Zusatzmaßnahmen in jedem Fall verhindert wird. - Ein Trockenfallen des Stögermühlbaches kann ausgeschlossen werden. Ebenso kann ein Trockenfallen des Grabensystems ausgeschlossen werden, zumal die Gräben ohnehin nur temporär Wasser führen. - Die von der Deichtrasse durchschnittenen Gräben werden teils durch offene, naturnahe Gräben und teils durch verrohrte Gräben ersetzt, sodass ein weiterhin funktionierendes Grabensystem gewährleistet wird. - Das Siel am Stögermühlbach wird so hergestellt, dass eine verträgliche tier- und pflanzenökologische Strömungsvielfalt hergestellt wird. - Die Querung des Langlüßgrabens im Zuge der Erdverlegung der Stromtrasse erfolgt in geschlossener Bauweise mittels Spühlbohrverfahren. Damit kann eine Einleitung von Spühlsuspension in das Gewässer ausgeschlossen werden HWS-Stögermühlbach.doc Seite 48

50 Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Von den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Untersuchungsraum der Stögermühlbach und das temporär wasserführende Grabensystem als einzige Oberflächengewässer betroffen. Die baubedingten Beeinträchtigungen können unter Anwendung der Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen als nicht erheblich eingestuft werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen stellen sich nur beim Erreichen gewisser Hochwasserstände ein (vgl. Kap ), die nur kurzfristig anhalten. Nach Abklingen solcher Hochwasserereignisse werden die Siele wieder geöffnet und die Schöpfwerke abgestellt. Somit sind die betriebsbedingten Beeinträchtigungen ebenfalls nur von temporärer Dauer und als nicht erheblich zu bewerten. Vom Bau der geplanten Deichtrasse betroffene Gräben werden neu hergestellt und mit dem bestehenden Grabensystem wiedervernetzt. Ebenso bleibt die Durchgängigkeit des Stögermühlbaches durch ökologisch verträgliche Minimierungsmaßnahmen erhalten. Dadurch sind die anlagebedingten Beeinträchtigungen für das Oberflächengewässer ebenfalls als nicht erheblich einzustufen. Im Vergleich der möglichen hohen Schadenspotenziale, die ein 100-jährliches Hochwassers mit sich bringt, sind die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen für das Grundund Oberflächenwasser vergleichsweise gering. Insgesamt sind die bau-, anlagen- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser als nicht erheblich einzustufen. 3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft Methodisches Vorgehen Baubedingte Beeinträchtigungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen können den Erholungswert der Landschaft für den Menschen zeitweise mindern, wie beim Schutzgut Mensch bereits beschrieben wurde. Deshalb wird an dieser Stelle auf die vorausgehenden Ausführungen in Kap Auswirkungen auf Freizeit und Erholung verwiesen. Weitere baubedingte Beeinträchtigungen sowie betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut Landschaft nicht zu erwarten, sodass im nun folgenden Kap. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft nur auf die anlagenbedingten Beeinträchtigungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen eingegangen wird. Als Basis für die Bestandsbeschreibung des engeren Untersuchungsraumes und den daraus folgenden Bewertungen dienen Informationen aus dem BayernAtlas des Internetdienstes Geoportal Bayern, der von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wurden Informationen aus der Topographischen Karte (M 1:25.000), aktuellen Luftbildern sowie durch Vorortbegehungen eingearbeitet und ausgewertet Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Die Landschaft des Untersuchungsraumes wurde eingangs in Kap. 1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens und Kap. 2 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsraum hinlänglich durchgeführt. In der folgenden Bestandsbeschreibung und bewertung wird nur auf das unmittelbar angrenzende Umfeld der geplanten Deichtrasse eingegangen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 49

51 Das Landschaftsbild entlang der geplanten Deichtrasse liegt in einem ebenen, festgesetzten Überschwemmungsgebiet und ist folglich geprägt durch bereits bestehende Deichbauwerke, den Isardeich im Westen bei Grafenmühle sowie den Donaudeich im Osten bei Kuglstadt. Auch der Stögermühlbach ist beidseitig durch bestehende Deichbauwerke eingeschlossen, die auf ein 30-jährliches Hochwasser ausgerichtet sind. Die landschaftliche Charakteristik entlang der geplanten Deichtrasse wird weitgehend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen bestimmt. Ein temporär wasserführendes Grabensystem durchzieht die landwirtschaftlichen Fluren. Waldflächen bzw. Auwaldflächen bestehen entlang des gesamten Stögermühlbaches sowie nördlich von Grafenmühle. Darüber hinaus befindet sich im Westen der geplanten Deichtrasse, zwischen Deich-km und 0+150, eine Orchideenwiese. Mit Ausnahme vereinzelter landwirtschaftlicher Anwesen sind in unmittelbarer Nähe zum geplanten Deichbauwerk keine größeren Siedlungsflächen vorhanden. Die landwirtschaftlichen Anwesen liegen alle südlich der geplanten Deichtrasse und somit außerhalb des künftig verbleibenden Überschwemmungsgebietes. Im geplanten Deichtrassenbereich verlaufen mehrere Freileitungen. Das Isarmündungsgebiet ist ein allgemein beliebtes Erholungsgebiet. Zahlreiche Wander- und Radwege verlaufen auf unbefestigten Feld- und Schotterfahrten sowie auf den bestehenden Deichkronenwegen. Auf der Kreisstraße DEG 18 verlaufen u. a. die Fernradwanderwege Isarradweg und Via Danubia. Insgesamt ist die Landschaft des engeren Untersuchungsgebietes entlang der geplanten Deichtrasse stark anthropogen überprägt. Die überwiegend ausgeräumte, landwirtschaftliche Flur ist mit der Wertstufe gering einzustufen. Das Grabensystem sowie die vereinzelt vorkommenden Feldgehölze, Gehölzgruppen und straßenbegleitenden Baumreihen mittleren Alters besitzen eine mittlere Wertigkeit. Dagegen sind die Landschaftsbestandteile mit den uferbegleitenden naturnahen Auwaldstreifen entlang des Stögermühlbaches, die Waldfläche nördlich von Grafenmühle, die landschaftsbildprägenden Altbaumbestände (zumeist Stieleichen mit Stammdurchmesser größer als 1 m) sowie eine Orchideenwiese zwischen Deich-km und mit der Wertigkeit sehr hoch einzustufen. Vorbelastungen Das Landschaftsbild sowie die Erholungswirkung der Landschaft sind im unmittelbaren Umgriff der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Folge der überwiegend monotonen landwirtschaftlichen Nutzung beeinträchtigt. Daneben wirken die Freileitungen, die das Untersuchungsgebiet in etwa parallel zum Stögermühlbach von Süd-Westen nach Nord-Osten durchqueren und diesen im Bereich der geplanten Deichtrasse bei Grafenmühle (bei Deich-km 0+050) überqueren, ebenfalls störend. Dagegen geht von den bereits bestehenden und eingewachsenen Deichanlagen an Isar, Donau und Stögermühlbach keine störende Wirkung aus HWS-Stögermühlbach.doc Seite 50

52 3.5.3 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Mit Errichtung der geplanten Deichtrasse kommt es baubedingt zu folgenden, temporären landschaftsbildverändernden Beeinträchtigungen: - Ein Teilstück der Kreisstraße DEG 18 muss in Folge des geplanten Deichneubaus neu verlegt werden. Daraus folgend sind auch die Fernradwanderwege Isarradweg und Via Danubia, die auf der Kreisstraße DEG 18 verlaufen, zeitweise unterbrochen. - Temporär kann der landschaftliche Genuss durch den Baustellenbetrieb sowie durch die Baufahrzeuge und die Baustelleneinrichtungsflächen beeinträchtigt sein. Bedingt durch den geplanten Deichkörper, sind folgende dauerhaften landschaftsbildverändernden Entwicklungen verbunden: - Teilflächen der bisher landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerflächen gehen verloren. - Das Grabensystem, das nur temporär wasserführend ist, wird mehrmals durch den geplanten Deichlinienverlauf gekreuzt. - Zwischen Deich-km und wird der Stögermühlbach mit seinen uferbestandenen Auwaldflächen gequert. - Teilflächen der Orchideenwiese, zwischen Deich-km und 0+150, werden beeinträchtigt. - Mit dem geplanten Deichneubau entsteht in der sonst ebenen Landschaft ein weiterer Deichkörper, dessen Kulissenbildung die Wahrnehmung des Landschaftsbildes nachhaltig beeinflusst. So werden durch den neu entstehenden Deichkörper, jeweils abhängig vom Betrachtungsstandort, die landschaftliche Weite begrenzt sowie bestehende Sichtachsen zerschnitten. - Allerdings entstehen durch den Deichneubau überhöhte, lineare Wegebeziehungen, die für Fußgänger und Radfahrer neue Blickbeziehungen in die Landschaft ermöglichen. - Infolge des Deichneubaus wird die Stromtrasse, die das Planungsgebiet als Freileitung von Süd-Westen nach Nord-Osten durchquert und den geplanten Deichkörper an 4 Stellen kreuzt, demontiert und südlich des Stögermühlbaches als Erdleitung verlegt. Dadurch wird ein Störfaktor, der bisher die landschaftliche Wahrnehmung minderte, entfernt und das Landschaftsbild aufgewertet Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen würde die Landschaft im aktuellen Zustand unverändert bestehen bleiben. Es würde zu keinen bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen. Allerdings würde auch der Hochwasserschutz unverändert bestehen bleiben, sodass bei Eintreten eines 100-jährlichen Hochwassers die veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches überströmt und weite Flächen unter Wasser gesetzt werden würden. Davon wären auch wertvolle landschaftsbildprägende Trockenstandorte der Sammerner Heide betroffen, die durch Hochwasserereignisse enormen Schaden nehmen würden HWS-Stögermühlbach.doc Seite 51

53 Darüber hinaus würde die Landschaft durch die bestehende Freileitung weiterhin beeinträchtigt bleiben Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Um eine möglichst landschaftsschonende Einbindung des geplanten Hochwasserschutzdeiches zu gewährleisten, wurde bereits bei Trassenfindung des Deichkörpers darauf geachtet, dass landschaftsbildprägende Elemente außerhalb der von Baumaßnahmen betroffenen Flächen liegen und somit vor Eingriffen verschont werden. So wurde die Deichtrasse außerhalb der Auwaldstreifen, die entlang des Stögermühlbaches führen, auf bereits vorhandene Wirtschaftswege sowie auf die weniger sensiblen landwirtschaftlichen Grün- und Ackerflächen gelegt. Markante Bäume, die einen Stammdurchmesser von mehr als 50 cm aufweisen, wurden aufgenommen. Dabei wurde die Deichtrasse von diesen besonders landschaftsbildprägenden Bäumen abgerückt, sodass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu diesen wertvollen Gehölzen gewährleistet wird. Allgemein wurde die Deichlinie so gelegt, dass nach Möglichkeit bestehende Flur- und Feldgehölze verschont werden. Zur Vermeidung bzw. zur Verminderung der unumgänglichen bau- und anlagenbedingten negativen Auswirkungen auf die Landschaft sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Die Bauzeiten sind so zu beschränken, dass die Baumaßnahmen außerhalb der Wochenendzeit durchgeführt werden. - Zudem ist darauf zu achten, dass während der Hauptsaison für Radfahrer und Wanderer, betrifft die Ferienzeit im Frühjahr und Sommer, alternative Verbindungswege für die zu verlegende Kreisstraße DEG 18 nach Isarmünd sowie zum Grieshaus aufgezeigt werden. - Falls notwendig sind Maßnahmen zu ergreifen, die stoffliche und nicht stoffliche Schadstoffemissionen (Stäube, Schadstoffe, Schall, Licht Gerüche, Erschütterungen etc.) reduzieren. - Die von der geplanten Deichtrasse durchtrennten Grabenabschnitte werden neu hergestellt. Damit wird das für die Umgebung so charakteristische temporär wasserführende Grabensystem mit Begleitvegetation aufrechterhalten. - Die Erstellung der Deichkörper erfolgt mittels flächen- und landschaftsbildschonender Vorkopfbauweise. Dadurch wird der Flächenverbrauch auf ein nötiges Minimum reduziert. - Eine Teilfläche der Biotopfläche Orchideenwiese, zwischen Deich-km und (Flurstück 901, Gmk. Moos, Gmd. Moos), die in den Bereich der Baumaßnahmen fällt, wird auf das östlich benachbarte Flurstück mit der Flurnummer 900 (Gmk. Moos, Gmd. Moos) flächig verpflanzt. - Hochwertige Eingrünung des geplanten Deichkörpers mit blütenreichen Wiesenflächen zur Einbindung des Deichkörpers in die Landschaft. Mit einer hochwertigen Eingrünung wird die optische Dominanz des Deichkörpers gemindert. - Als Folge des Deichneubaus wird die Freileitung im Planungsgebiet, zwischen Deich-km 0+050, in unmittelbarer Nähe zum Anschluss an den bestehenden Isardeich, und dem bestehenden Schöpfwerk Isarmünd I, demontiert und südlich des Stögermühlbaches als Erdleitung verlegt, sodass eine Aufwertung des Landschaftsbildes erfolgt HWS-Stögermühlbach.doc Seite 52

54 - Die Baumaßnahmen zur Erdleitung sind unter größtmöglicher Schonung der Pflanzen- und Tierwelt durchzuführen; - die Eingriffe in Natur und Landschaft sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. - Nach Beendigung der Erdarbeiten ist in der freien Landschaft der ursprüngliche Geländezustand (Gräben, Böschungen, Ranken, etc.) wieder herzustellen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Wenngleich der geplante Deichkörper kulissenbildend wirkt und damit die Wahrnehmung der Landschaft beeinflusst, so entstehen mit dem überhöhten, linearen Deichkronenweg neue Blickbeziehungen in die Landschaft. Besonders die Deichkronenwege werden von Fußgängern und Radfahrern gerne gewählt, da eine gewisse Weitsicht in die Landschaft ermöglicht wird. Der Vorhabensbereich ist geprägt von intensiv landwirtschaftlich genutzten artenund blüharmer Grün- und Ackerflächen. Bei entsprechender Eingrünung der Deichkörper mit arten- und blütenreichen Wiesen, wirkt sich dies positiv und bereichernd auf das Landschaftsbild aus. Dadurch wird der Deichkörper selbst nicht mehr als Bauwerk wahrgenommen. Folglich sind unter Anwendung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die bau- und anlagebedingten Auswirkungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen auf die Landschaft als nicht erheblich einzustufen. 3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler Methodisches Vorgehen Im Bereich der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sowie in deren unmittelbaren Nahbereich befinden sich keine Baudenkmäler. Die im Untersuchungsraum vorkommenden Bodendenkmäler (vgl. Kap ) bleiben von den geplanten Baumaßnahmen ebenfalls unberührt. Allerdings befindet sich der Untersuchungsraum seit vor- und frühgeschichtlicher Zeit in einem siedlungsgünstigen Gebiet, sodass der gesamte Untersuchungsraum auf Vermutungsflächen für Bodendenkmäler von Siedlungen aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit liegt. Deshalb ist bei den baubedingten Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass im Zuge der Erdarbeiten archäologische Funde auftreten können. Zu anlagebedingten Beeinträchtigungen kommt es nur dann, wenn nach Sicherung Ausgrabung, Dokumentation und Bergung möglicher Funde die Flächen dauerhaft mit dem Deichkörper bebaut werden. Dagegen sind betriebsbedingte Beeinträchtigungen der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen auszuschließen. Auf eine Bestandsbeschreibung und bewertung von Bau- und Bodendenkmälern sowie auf die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird verzichtet, da im Deichtrassenverlauf keine Denkmäler vorhanden sind (vgl. Kap ). Allerdings wird auf notwendige Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen eingegangen, die zu ergreifen sind, falls bei Erdarbeiten doch Bodenfunde auftreten sollten HWS-Stögermühlbach.doc Seite 53

55 Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Vgl. hierzu die vorhergehenden Ausführungen in Kap und Kap Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Vgl. hierzu die vorhergehenden Ausführungen in Kap Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind auch keine Eingriffe auf die Vermutungsflächen für Bodendenkmäler im Untersuchungsgebiet zu erwarten, sodass es zu keinen bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen würde Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Bereits im Zuge der Deichtrassenfindung wurden bekannte Bodendenkmäler umgangen. Bei der Baufeldfreimachung werden zur Erfassung von Bodendenkmälern in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden entsprechende Vorkehrungen getroffen. In der Regel findet eine archäologische Voruntersuchung nach Abtrag des Oberbodens innerhalb der Vermutungsflächen statt. Bei Auftreten von archäologischen Funden sind die Auflagen und Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege einzuhalten (vgl. hierzu Kurzgutachten des BLfD vom ). Im Folgenden wird eine Übersicht der vom BLfD gegeben Auflagen gegeben, die bei möglichen Bodenfunden einzuhalten sind: 1. Der maschinelle Abtrag der Restüberdeckung (Schritt 1) im Bereich der Bodendenkmäler muss mit ungezähnter Böschungsschaufel (sog. Humuslöffel) unter Aufsicht einer wissenschaftlichen bzw. im Bereich archäologischer Grabungstechnik qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Vom Veranlasser ist Gerät und Personal bereit zu stellen (s. Punkt 2). Für die Feststellung erhaltener Bodendenkmäler ist ein Feinplanum zur archäologischen Beurteilung anzulegen. Festgestellte Bodendenkmäler sind tachymetrisch einzumessen. Festgestellte Bodendenkmäler sind der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) unverzüglich anzuzeigen. Aufmaß und Kurzbericht des Oberbodenabtrags sind dem BLfD unverzüglich vorzulegen. 2. Ein Grabungstechniker einer Grabungsfirma, der durch den Maßnahmenträger beauftragt wird, beobachtet den Abtrag der noch vorhandenen Restüberdeckung und das Anlegen des archäologischen Feinplanums im Bereich des Bodendenkmals. Zur Beurteilung der Situation wird ggf. bis auf den anstehenden Boden gebaggert werden müssen, um das Vorhandensein von Bodendenkmälern feststellen zu können. Im Fall von auftretenden Bodendenkmälern wird die Ausgrabung, Dokumentation und Bergung durchgeführt. Die Befunde und Funde sind vorgabenkonform bis zur bauseitig benötigten Tiefe archäologisch auszugraben sowie zeichnerisch und fotografisch zu dokumentieren und zu beschreiben HWS-Stögermühlbach.doc Seite 54

56 3. Dokumentation, Funde und Grabungsbericht sind innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Arbeiten vor Ort der Unteren Denkmalschutzbehörde und im Original dem BLfD vollständig zur fachlichen Prüfung und Archivierung vorzulegen. 4. Die denkmalfachlichen Arbeiten sind von einer qualifizierten Fachfirma durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen, die im Ausschreibungstext durch das BLfD spezifiziert wird. 5. Der Beginn der Maßnahme sowie die beauftragte Fachfirma unter Angabe des Firmennamens und der wissenschaftlichen Grabungsleitung sind vor Beginn der Grabungsarbeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem BLfD anzuzeigen Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Durch die getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut Bodendenkmäler als nicht erheblich einzustufen Sonstige Sachgüter Methodisches Vorgehen Unter die sonstigen Sachgüter fallen die landwirtschaftlichen Flächen sowie die Waldflächen. Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen befinden sich überwiegend auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Grün- und Ackerflächen. Waldflächen werden kleinflächig tangiert. Es gehen von den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen keine betriebsbedingten Wirkungen auf die Wald- und landwirtschaftlichen Flächen aus. Aus diesem Grund erfolgt nur eine Betrachtung der bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch die geplanten Maßnahmen Bestandsbeschreibung und -bewertung des derzeitigen Umweltzustandes Ein Großteil der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen fällt auf landwirtschaftlich intensiv genutzte Grün- und Ackerflächen. Waldflächen mit insgesamt 600 m² werden kleinflächig am Bauanfang südlich der Ausgleichsfläche und nördlich Maxmühle sowie großflächiger im Bereich der Stögermühlbachquerung beeinträchtigt. Davon sind 0,02 ha als Weichholzauenwälder (LRT 91E0*) kartiert. Die restlichen betroffenen Waldflächen setzten sich aus 0,02 ha standortgerechten Laubmischwäldern und 0,016 ha nicht standortgerechten Laubmischwäldern zusammen. Darüber hinaus sind keine weiteren Waldflächen betroffen. Bei den betroffenen Waldflächen handelt es sich überwiegend um Waldflächen entlang des Stögermühlbaches und bestehen überwiegend aus Großsträuchern mit vereinzelten Baumgruppen. Damit haben die betroffenen Waldflächen eine geringe Bedeutung sowie eine geringe Wertigkeit für forstwirtschaftliche Zwecke. Bei den landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerflächen handelt es sich um eine ausgeräumte Flur, die kaum noch Feld- bzw. Flurgehölze, wie Hecken oder Einzelbäume, aufweist. Zum Teil verläuft ein offenes Grabensystem zwischen den Feldrainen, das nur temporär Wasser führt. Die durchschnittliche Acker- und Grünlandzahl, die die Qualität und Ertragsfähigkeit der Acker- und Grünlandflächen bemisst, liegt im Untersuchungsgebiet unter den landkreisüblichen Werten (vgl HWS-Stögermühlbach.doc Seite 55

57 Kap. 2.1 Landwirtschaft und Ertragsfähigkeit landwirtschaftlicher Flächen ). Die landwirtschaftlichen Flächen sind insgesamt einer mittleren Wertigkeit zuzuordnen Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei der Herstellung des geplanten Hochwasserschutzes und den daran angeknüpften Maßnahmen treten für die landwirtschaftlich genutzten Grün- und Ackerflächen sowie für die Waldflächen bau- und anlagenbedingte Beeinträchtigungen auf. Baubedingte Beeinträchtigungen: Während des Baus der Hochwasserschutzmaßnahmen werden landwirtschaftliche Nutzflächen für Baueinrichtungsflächen vorübergehend in Anspruch genommen. Im Zuge des Baustellenbetriebes kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Arbeitsstreifen zur Deichtrasse angrenzende Wald- und Gehölzflächen durch mechanisches Einwirken der Baumaschinen verletzt bzw. gestört werden. Anlagenbedingte Beeinträchtigungen: Die geplante Deichtrasse verläuft zum weitaus größten Teil über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dadurch gehen der Landwirtschaft Grün- und Ackerflächen dauerhaft verloren. Zwischen Deich-km und sowie an der Anschlussstelle zum bestehenden Isardeich (vgl. Kap und ) verläuft die geplante Deichtrasse kleinflächig über Auwaldflächen. Die Waldflächen gehen dauerhaft verloren Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sind auch keine Eingriffe auf die Wald- und Landwirtschaftsflächen im Untersuchungsgebiet zu erwarten, sodass es zu keinen bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen kommen würde. Allerdings würde auch der Hochwasserschutz unverändert bestehen bleiben, sodass bei Eintreten eines 100-jährlichen Hochwassers die veralteten Deichanlagen entlang des Stögermühlbaches überströmt und weite Flächen unter Wasser stehen würden. Vor allem der besiedelte Bereich südlich des Stögermühlbaches mit den Ortschaften Sammern, Forstern, Kuglstadt, Moos, Thundorf und zahlreiche Außenbereichsanwesen wären betroffen. Mitunter könnten durch im Siedlungsbereich gelagerte umwelt- und gesundheitsschädliche Mittel, wie Heizöl, Benzin und sonstige diverse Substanzen, die landwirtschaftlichen Böden im Untersuchungsraum kontaminiert werden. Damit würde ein immenser wirtschaftlicher Schaden für die Landwirtschaft entstehen Maßnahmen zur Vermeidung/ Minderung auch durch die vorgesehene hochwertige Eingrünung des Deichbauwerkes, wodurch erheblicher Bedarf an Ausgleichsfläche eingespart wird - Die Deicherstellung erfolgt mittels Vorkopfbauweise, sodass angrenzende Waldflächen sowie angrenzendes Grün- und Ackerland geschont werden HWS-Stögermühlbach.doc Seite 56

58 - Schutzwürdige Gehölz- und Grünflächen entlang der Baufelder, Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustellenzufahrten sind durch Bauzäune oder sonstige funktionale Schutzeinrichtungen vor Befahren und mechanischem Einwirkungen zu schützen. - Baubedingte Bodenverdichtungen werden durch geeignete Maßnahmen aufgelockert. Anschließend erfolgt der Wiederauftrag des Oberbodens in strukturschonender Weise entsprechend dem natürlichen Aufbau. Abschließend wird der ursprüngliche Vegetations-/Nutzungstyp wiederhergestellt. - Die durch die Deichtrasse betroffenen Wald- und Gehölzflächen werden im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen an entsprechender Stelle wieder aufgeforstet Unvermeidbare erhebliche Auswirkungen Durch die getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sind die verbleibenden Wirkungen auf das Schutzgut Sonstige Sachgüter als nicht erheblich einzustufen. 3.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind in folgenden Bearbeitungsschritten behandelt und berücksichtigt: - Die Wechselwirkungen zwischen den behandelten Schutzgütern werden im Hinblick auf die Auswirkungen durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen aufgezeigt. Durch die Auswahl der Schutzziele und insbesondere der Untersuchungsgegenstände in den einzelnen Schutzgütern sind Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern weitgehend abgedeckt. - Wechselwirkungen, die durch Schutzmaßnahmen verursacht werden, können zu Problemverschiebungen zwischen den Schutzgütern führen. So können Maßnahmen, die zu einer Minimierung der Belastungen bei einem Schutzgut führen, bei einem anderen Schutzgut höhere Belastungen verursachen. Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern Schutzgüter Menschen Wasser Tiere/Pflanzen Während der Bauzeit der Hochwasserschutzmaßnahmen ist mit Emissionen durch den Baustellenverkehr und -betrieb sowie durch Maßnahmen zur Wasserhaltung zu rechnen. An Baustellen mit Wasserhaltung sind daher Wechselwirkungen zwischen Wasserabsenkungen und grundwassernahen Lebensräumen zu erwarten. Zudem entstehen durch den Einsatz von Wasserpumpen Schallemissionen, die im Schutzgut Menschen wirksam werden. Die Wechselwirkungen sind in der Bearbeitung der Schutzgüter behandelt, es ergeben sich keine neuen Erheblichkeiten. Schutzgüter Wasser Boden Landschaftsbild Durch baubedingte Eingriffe in Böden können vorübergehend Trübstoffe die temporär wasserführenden Gräben, in den Stögermühlbach als ständig wasserführendes Gewässer sowie in das Grundwasser gelangen HWS-Stögermühlbach.doc Seite 57

59 Vorübergehende Wasserabsenkungen können sich auf den Feuchtegrad von Böden auswirken. Im Bereich der Deichauftstandsflächen muss der stellenweise vorkommende Torf ausgebaut werden und beeinflusst somit den lokalen Wasserhaushalt und die natürliche Retentionseigenschaft des Bodens. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es stellenweise zu Bodenverdichtung und damit zu einer beschränkten Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens führen, was wiederum die Grundwasserneubildung in Teilbereichen beschränken kann. Die Herstellung der Hochwasserschutzmaßnahmen, die Verlegung der Kreisstraße DEG 18, die Herstellung neuer Wirtschaftswege sowie die Anlage neuer Gräben bedingen nicht nur eine Bebauung und Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Boden, sondern auch eine veränderte Wahrnehmung der Landschaft bzw. des Landschaftsbildes. Die Wechselwirkungen sind in der Bearbeitung der Schutzgüter behandelt, es ergeben sich keine neuen Erheblichkeiten. Flächeninanspruchnahme Durch die temporäre und dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen ergeben sich Auswirkungen für mehrere Schutzgüter. Dadurch kommt es zu einem Bedarf an landwirtschaftlicher Fläche (Schutzgut Sonstige Sachgüter ), gleichzeitig werden ggf. Lebensräume von Tieren und Pflanzen in Anspruch genommen (Schutzgut Tiere und Pflanzen ). Weiterhin wirken sich die vorübergehende und dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen im Schutzgut Boden aus. Die Wechselwirkungen sind in der Bearbeitung der Schutzgüter behandelt, es ergeben sich keine neuen Erheblichkeiten. Wechselwirkungen aufgrund von Schutz - und Ausgleichsmaßnahmen Wechselwirkungen können auch durch bestimmte Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen verursacht werden, die zu Problemverschiebungen führen. Es ergeben sich folgende Fälle für mögliche Auswirkungen von Ausgleichsmaßnahmen: Anlage von Ausgleichsflächen Für den Bau der Hochwasserschutzmaßnahmen ist ein zusätzlicher Flächenbedarf für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von ca. 1,33 ha erforderlich. Die Anlage von Ausgleichsflächen erfolgt überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Aufgrund der vorgesehenen Gestaltung dieser Flächen und der Nutzungsextensivierung sind überwiegend positive Auswirkungen in Bezug auf die biotischen und abiotischen Ressourcen sowie auf das Landschaftsbild, Erholung und Naturgenuss zu erwarten. Als Wechselwirkung mit dem Schutzgut Sachgüter gehen durch die Ausweisung von Ausgleichsflächen landwirtschaftlich nutzbare Flächen verloren HWS-Stögermühlbach.doc Seite 58

60 4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten / Alternativenbetrachtung Im Rahmen der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie wurden 7 verschiedene Deichlinienverläufe auf ihre Umsetzbarkeit und ihre Auswirkungen auf die Schutzgüter geprüft. Voraussetzung für Alternativen ist deren Eignung zur Erfüllung des mit dem Vorhaben verfolgten Zwecks. Wesentliches Ziel des Vorhabens ist der Ausbau des Hochwasserschutzes gegen ein hundertjährliches Hochwasser. Ein weiteres, dem Hochwasserschutz untergeordnetes Ziel, stellt die Erhaltung eines möglichst großen Retentionsraumes dar. Im Folgenden wird eine Übersicht zu den unterschiedlichen Deichlinienvarianten gegeben. Darüber hinaus werden die einzelnen Alternativverläufe der Deichlinien kurz beschrieben sowie die Auswahlgründe für die favorisierte und verfolgte Deichlinienvariante dargestellt. 4.1 Darstellung der untersuchten Alternativen Abb. 3: Deichlinienvarianten HWS-Stögermühlbach.doc Seite 59

61 Deichlinie - Variante 1: Diese Variante basiert auf einer parallelen Linienführung zu dem bestehenden nördlichen Stögermühlbachdeich auf einer Länge von ca m. Östlich des Omega-Altarms erfolgt eine Querung des Stögermühlbachs mit südlicher Fortführung der Deichlinie. Nördlich von Kugelstadt schließt die Deichlinie an den bestehenden Donaudeich an. Neben dem Retentionsraum Isarmünd wird damit auch der Retentionsraum Forstern erhalten. Zusammen bleibt ein Retentionsvolumen von ca. 10 Millionen Kubikmeter erhalten. Die Außenbereichsanwesen nördlich des Stögermühlbaches fallen bei dieser Deichlinienvariante komplett in den Retentionsraum Isarmünd. Deichlinie - Variante 2: Die Deichlinienvariante 2 ist annähernd identisch mit der Variante 1, bezieht jedoch die Außenbereichsanwesen nördlich des Stögermühlbaches in den 100-jährlichen Hochwasserschutz mit ein. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung entspricht der Variante 1. Bei der Variante 2 würden die Anwesen entlang der Kreisstraße DEG 18 bei Grafenmühle und entlang der Mühlbachstraße in den Schutzbereich vor 100-jährlichen Hochwasser fallen. Insgesamt wird ein Retentionsraum mit einem Fassungsvermögen von ca. 9.8 Millionen Kubikmeter erhalten. Deichlinie - Variante 3: Die Deichlinienvariante 3 umfasst eine parallele Linienführung zu dem bestehenden Stögermühlbachdeich bis Grafenmühle und schwenkt anschließend entlang dem Straßenverlauf der Kreisstraße DEG 18 nach Norden. An der Einmündung zur Mühlbachstraße verläuft die Deichlinie entlang dem Straßenverlauf der Mühlbachstraße in südwestlicher Richtung und quert den Stögermühlbach. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung entspricht der Variante 1. Die Deichvariante 3 schützt sowohl die Außenbereichsanwesen nördlich des Stögermühlbaches als auch die wertvollen ökologischen Flächen, die sogenannten "50 Tagwerk"-Flächen. Mit der Variante 3 wird ein Retentionsraum mit 8,8 Millionen Kubikmeter erhalten. Deichlinie - Variante 3a: Die Deichvariante 3a ist fast identisch dem Deichverlauf der Variante 3. In Variante 3a verläuft die Deichlinie nach dem nördlich von Grafenmühle gelegenen Außenbereichsanwesen weiter südlich als in Variante 3. Dabei bilden die Kreisstraße DEG 18 sowie die Mühlbachstraße nicht mehr die Verlaufsgrenzen der Deichlinie und fallen in den geplanten Retentionsraum hinein. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung ist identisch mit der Variante 1. Die Deichvariante 3a schützt die Außenbereichsanwesen bei Grafenmühle sowie entlang der Mühlbachstraße. Ebenso fallen die wertvollen "50 Tagwerk"-Flächen in den Schutzbereich vom 100-jährlichen Hochwasser hinein. Allerdings verläuft die Deichlinie in direkter Nähe zur 50 Tagwerk -Fläche. Bei dieser Variante wird ein Retentionsvolumen von 9,1 Millionen Kubikmeter erhalten. Deichlinie - Variante 3b: Deichvariante 3b verläuft in weiten Teilen identisch den vorherigen Deichvarianten, wobei Variante 3b zwischen den Varianten 3 und 3a verläuft. Dabei liegt Variante 3b nördlich dem von Grafenmühle gelegenen Außenbereichsanwesen, verläuft HWS-Stögermühlbach.doc Seite 60

62 dann südlich der Kreisstraße DEG 18 und kreuzt den Omega-Altarm nord-östlicher als Variante 3a. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung ist identisch mit der Variante 1. Bei der Linienführung der Variante 3b wurden bereits vermeidbare Eingriffe in FFH-Lebensraumtypen berücksichtigt. Die Außenbereichsanwesen bei Grafenmühle, entlang der Mühlbachstraße sowie die naturschutzfachlich wertvollen "50 Tagwerk"-Flächen sind bei dieser Variante ebenfalls geschützt. Das erhaltene Retentionsvolumen bei Variante 3b umfasst 8,8 Millionen Kubikmeter. Deichlinie - Variante 4: In Deichvariante 4 verläuft die Deichlinie bis zum Omega-Altarm identisch der Variante 3 und spart den Omega-Altarm von den Retentionsflächen aus. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung ist identisch mit der Variante 1. Bei dieser Variante werden die Außenbereichsanwesen sowie die "50 Tagwerk"- Flächen geschützt. Es wird ein Retentionsraum mit einem Fassungsvermögen von insgesamt 8,1 Millionen Kubikmeter erhalten. Deichlinie - Variante 5: Die Deichvariante 5 umfasst einen nördlicheren Anschluss an den bestehenden Isardeich im Westen. Dabei verläuft die Deichlinie in einem Abstand von ca. 350 m parallel zum bestehenden Stögermühlbachdeich. Nördlich der "50 Tagwerk - Flächen verläuft die Deichlinie in etwa dem der Variante 3a. Der Verlauf nach der Stögermühlbachquerung ist identisch mit der Variante 1. Der erhaltene Retentionsraum bei dieser Variante umfasst ca. 8,2 Millionen Kubikmeter HWS-Stögermühlbach.doc Seite 61

63 4.2 Bewertung und Zumutbarkeit der untersuchten Alternativen Variante 1: Bei der Deichvariante 1 würden die Außenbereichsanwesen nördlich des Stögermühlbaches nicht in den 100-jährlichen Hochwasserschutz mit einbezogen. Dadurch wären die Menschen sowie deren Besitz weiterhin durch Hochwasserereignisse > HQ30 gefährdet. Bei der Variante 1 wurde das Schutzgut Mensch unzureichend berücksichtigt und gilt deshalb als nicht zumutbar. Darüber hinaus würden bei der Variante 1 die sog. "50 Tagwerk -Flächen ebenfalls im Poldergebiet liegen. Bei Überschwemmungen würden Au- und Streuwiesen, die einen seltenen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, überschwemmt und somit naturschutzfachlich durchgeführte Aufwertungsmaßnahmen zunichte gemacht werden. Zudem würde Variante 1 die voraussichtlich umfangreichsten Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen mit sich bringen (vgl. Kap , FFH-VP). Variante 2: Die Variante 2 bezieht die Anwesen bei Grafenmühle sowie an der Mühlbachstraße in den 100-jährlichen Hochwasserschutz mit ein, was positiv zu bewerten ist. Allerdings verläuft die Deichlinie in unmittelbarer Nähe zu den Außenbereichsanwesen, was eine unzumutbare Kulissenwirkung für die Menschen darstellt. Wie bereits in Variante 1 beschrieben, liegen auch bei Variante 2 die sog. "50 Tagwerk -Flächen ebenfalls im Poldergebiet und sind durch mögliche Überschwemmungen bedroht. Darüber hinaus sind auch bei der Variante 2 umfangreiche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen zu erwarten (vgl. Kap , FFH-VP). Variante 3, 3a und 3b: Die Deichvarianten 3, 3a und 3b verlaufen mit Ausnahme kleinerer Abweichungen fast identisch. Alle drei Alternativen schützen die Siedlungen sowie die naturschutzfachlich wertvollen sog. "50 Tagwerk -Flächen. Als negativ ist der Deichlinienverlauf der Variante 3a in direkter Nähe zur 50 Tagwerk - Fläche sowie die im Vergleich zur Variante 3b umfangreicheren Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen bei den Deichvarianten 3 und 3a anzusehen. Damit gilt Deichvariante 3b als die konfliktärmste Variante und gilt als zumutbare Alternative. Variante 4: Die Variante 4 schützt zwar die Siedlungsflächen sowie die sog. "50 Tagwerk -Flächen, steht jedoch dem Projektziel, einen möglichst großen Retentionsraum zu erhalten, entgegen. Bei Hochwasserspitzen der Isar und Donau ist ein möglichst großer Erhalt von Rückhalteräumen erforderlich, um eine Entlastung herbeizuführen. Somit gilt die Variante 4 ebenfalls als nicht zumutbar. Variante 5: Die Variante 5 wurde verfolgt, um den Schutz der Ausgleichsfläche ( Orchideenwiese, Flurstück 901, Gem. Moos, Gemarkung Moos) in Betracht zu ziehen. Der Anschluss an den bestehenden Isardeich weiter nördlich ist jedoch technisch nicht umsetzbar, wodurch die Variante 5 als nicht zumutbar gilt. Darüber hinaus würde sich der Retentionsraum ebenfalls verkleinern, was dem Projektziel, einen möglichst großen Retentionsraum zu erhalten, entgegen steht HWS-Stögermühlbach.doc Seite 62

64 4.3 Ergebnis der Alternativenprüfung: Begründung der gewählten Lösung Die Alternativenprüfung hat ergeben, dass zur Deichvariante 3b keine zumutbaren Alternativen bestehen. Sowohl bei der schutzgutübergreifenden Betrachtung als auch aus NATURA 2000-Sicht sind bei der Variante 3b die geringsten Auswirkungen zu verzeichnen. Damit wird der Verlauf der Deichvariante 3b favorisiert und weiterverfolgt. Die Deichlinie der Variante 3b wurde im Planungsprozess mit zahlreichen eingriffsminimierenden Korrekturen versehen und soweit optimiert, dass naturschutzfachlich hochwertige Flächen außerhalb der Deichtrasse liegen und die Bauarbeiten so bestandsschonend wie möglich durchgeführt werden. So wurde die Deichlinie nördlich von Kuglstadt nach Süden verlegt, sodass das Bodendenkmal D , ein verebneter Grabhügel aus vorgeschichtlicher Zeitstellung, außerhalb des Deichtrassenbereiches liegt. Darüber hinaus wurde der Deichlinienverlauf abschnittsweise so angepasst, dass das Kerngebiet der Sammerner Heide, die sog. 50 Tagwerk -Fläche, landschaftsbildprägende Altbäume, Feldgehölze, Biotope sowie die Außenbereichsanwesen nicht tangiert werden bzw. weit genug vom Deichlinienverlauf liegen. Abb. 4: Deichvariante 3b sowie optimierter Deichlinienverlauf der Variante 3b (entspricht festgesetzter Deichvariante) HWS-Stögermühlbach.doc Seite 63

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