Verhandlungen der ordentlichen Kreissynode

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1 Verhandlungen der ordentlichen Kreissynode Herford am 18./19. Juni 2010

2 Verzeichnis der Beschlüsse Nr. Inhalt des Beschlusses Feststellung der Beschlussfähigkeit 1 Annahme der Tagesordnung und Verlaufsplanung 2 Verpflegung und Fahrtkosten 3 Tagungsnominierungsausschuss 4 Einheitliche Namensführung der Kirchenkreise 5-7 Stellungnahme zur Änderung der Kirchenordnung Aufgaben und Ziele in der Evangelischen Kirche von Westfalen 8-9 Stellungnahme zum Prädikantengesetz Stellungnahme zur Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen Wahlen zu Ausschüssen zur Synodalperiode bis

3 A. Vorbereitung Superintendent Krause hat mit seinem Schreiben vom 31. Mai 2010 im Anschluss an sein Schreiben vom 7. Mai 2010 gemäß 5 Ziff. 5 der Geschäftsordnung zur ordentlichen Tagung der Kreissynode am Freitag, dem 18. Juni, und Samstag, dem 19. Juni 2010, unter Angabe der vom Kreissynodalvorstand festgesetzten Verhandlungsgegenstände eingeladen. Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten sind dem Einladungsschreiben beigefügt worden. Bereits zugesandte Unterlagen sind zur Synode mitzubringen. B. Gottesdienst Die Kreissynode beginnt am Freitag, dem 18. Juni 2010, um Uhr mit einem Gottesdienst in der Jakobikirche Herford. Den Gottesdienst gestalten Pfarrer Dr. Diekmeyer und Pfarrer Harke zusammen mit dem Chor Saemeion und Schülern des August-Griese- Berufskollegs, Löhne. Die Kollekte ist bestimmt für das Elisabeth-von-der-Pfalz-Berufskolleg und zwei spanische kirchliche Schulen und erbringt 572,02 Euro. C. Konstituierung der Synode, Verfahrensfragen, Grußworte, Verhandlungen Im Anschluss an den Gottesdienst werden die Verhandlungen mit Gebet im Elisabeth-vonder-Pfalz-Berufskolleg Herford, um Uhr mit Gebet eröffnet. Superintendent Krause begrüßt die Synodalen, die an der Synodaltagung teilnehmenden Gäste und den Vertreter der Presse. Er dankt den am Gottesdienst Beteiligten und Schulleiter Flörke für die Bereitschaft, an diesem Tagungsort die Synode abhalten zu können. Zwei Schülerinnen des Berufskollegs umrahmen die folgenden Grußworte mit zwei Liedvorträgen vor. Landeskirchenrat Dr. Heinrich überbringt die Grüße des Präses, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes. Er geht vor allem auf den religionspädagogischen Auftrag evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder ein. Pfarrer Dr. Sinaga grüßt als Abgesandter der Karo-Batak-Kirche die Synode. Pfarrer Hohmann erläutert einige Aufgabenfelder in der Partnerkirchenarbeit und das in der Region stattfindende internationale Chorprojekt. Ein entsprechendes Veranstaltungsprospekt liegt aus. 3

4 Konstituierung der Synode Die erstmals an einer Tagung der Kreissynode teilnehmenden Mitglieder der Synode legen das Gelöbnis ab. Superintendent Krause bittet den Scriba, die Namen der Synodalen aufzurufen. Dadurch ergibt sich, dass 131 stimmberechtigte Mitglieder der Synode bei der Eröffnung anwesend sind. Der verfassungsmäßige Mitgliederbestand beträgt 160. Mit beratender Stimme nehmen 17 Mitglieder an der Synode teil. Beschlussfähig ist die Synode bei mindestens 2/3 des Mitgliederbestandes (= 107). Der Superintendent stellt die Beschlussfähigkeit der Synode fest. Superintendent Krause legt die Tagesordnung und den Ablaufplan vor. Er weist auf 9 und 10 (Schweige- und Anwesenheitspflicht) hin. Er weist auf das Verfahren der schriftlichen Einbringung von Anträgen hin. Beschluss Nr. 1: Beschluss Nr. 2: Die Tagesordnung und Ablaufplanung werden angenommen. (beschlossen bei einer Enthaltung) Die Kreissynode beschließt für alle Synodalen freie Verpflegung. Fahrtkosten werden erstattet. (einstimmig beschlossen) TOP 3 Wahlen zur Synodalperiode bis 2012 hier: Einbringung der Wahlvorschläge des Nominierungsausschusses Der Synodale Wehmeier bringt als stellvertretender Vorsitzender des Nominierungsausschusses die Wahlvorschläge des Nominierungsausschusses ein. Beschluss Nr. 3: Der Nominierungsausschuss wird zum Tagungsnominierungsausschuss berufen. Weitere Vorschläge können bis Samstag, 19. Juni, Uhr angenommen werden. (bei einer Enthaltung beschlossen) TOP 1: Bildungs- und Erziehungsverantwortung der Kirche/ Religiöse Bildungsarbeit im Kirchenkreis Herford Scriba Pfarrer Dr. Karsch führt in den Tagesordnungspunkt ein. Superintendent Krause stellt den Referenten des Tagesordnungspunktes, Prof. Dr. Schweitzer, vor. Anschließend 4

5 hält Prof. Dr. Schweitzer sein Referat zur Bildungs- und Erziehungsverantwortung der Kirche. Die Powerpointfolien des Vortrages sowie die Einbringung von Pfarrer Dr. Karsch werden der Dokumentation der Synode zum Thema Bildung beigefügt. Im Anschluss an den Vortrag findet eine Aussprache statt. Superintendent Krause beendet die Synodaltagung am Freitag um Uhr mit dem A- bendsegen. Die Synodaltagung wird um Samstag, dem 19. Juni, um 8.00 Uhr fortgesetzt. Die Morgenandacht hält Pfarrer Dr. Karsch. Der Text der Morgenandacht ist der Dokumentation der Synode beigefügt. Im Anschluss daran werden 10 Arbeitsgruppen zu kreiskirchlichen Handlungsfeldern gebildet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in einer Dokumentation zusammengestellt, die der Synode und dem Synodalvorstand vorgelegt werden. Nach der Frühstückspause wird die Synodaltagung um Uhr im Plenum fortgesetzt. Landrat Manz hält ein Grußwort des Kreises Herford. Er dankt der Synode, dass sie die Bildungs- und Erziehungsverantwortung zu einem thematischen Schwerpunkt seiner Beratungen gemacht hat und verweist auf die vielfältigen Verbindungen zwischen Kreis und Kirchenkreis in diesem Bereich. Der stellvertretende Dechant Pollmeier hält ein Grußwort des Dekanats Herford-Minden. Er erinnert an das Skandalon der Trennung der Kirchen und spricht seinen Wunsch nach A- bendmahlgemeinschaft, aber auch nach Profilierung des evangelischen Amtsverständnisses aus. TOP 2 Bericht des Superintendenten Für die weiteren Verhandlungen übergibt der Superintendent die Leitung der Synodaltagung an die Synodalassessorin. Superintendent Krause gibt seinen mündlichen Bericht, der den Synodalen in schriftlicher Form vorliegt. Der Bericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Synodalassessorin Janssens dankt dem Superintendenten für seinen Bericht. Es wird keine weitere Aussprache zum Bericht verlangt. 5

6 TOP 4 Einheitliche Namensführung der Kirchenkreise Superintendent Krause bringt die Vorlage des Kreissynodalvorstandes zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Auf Anfrage der Synodalen Wörmann und Pfarrer Bruning erläutert der Superintendent das Verfahren und Einzelheiten: Die Abkürzung Ev. erfolgt aus Platzgründen und wird in der künftigen mündlichen Verwendung als evangelischer Kirchenkreis geführt. Eine Änderung des Siegels des Kirchenkreises ist nicht nötig. Beschluss Nr. 4: Die Kreissynode Herford stimmt der Vereinheitlichung der Namen der Kirchenkreise ( Ev. Kirchenkreis ) zu. (beschlossen bei drei Enthaltungen) TOP 5 Stellungnahmen zu landeskirchlichen Gesetzesvorlagen 5.1.Änderung der Kirchenordnung Aufgaben und Ziele in der Evangelischen Kirche von Westfalen Superintendent Krause führt in den Tagesordnungspunkt ein und verliest die Stellungnahme des Kreissynodalvorstandes. Beschluss Nr. 5: Der Begriff erforderliche Veränderung in der Stellungnahme wird anstelle des Begriffs Veränderungsbedarfe in die Stellungnahme eingefügt. (beschlossen bei drei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen) Herr Wacker, Mitglied der Landeskirchenleitung, erläutert den Entstehungsprozess der vorliegenden Gesetzesvorlage. Er begrüßt die Möglichkeiten, die im kirchlichen Stellungnahmeverfahren durch die Kirchengemeinden und Kirchenkreise liegen, äußert Verständnis für die Stellungnahme und erläutert die Vorlage der Kirchenleitung an einigen Punkten. Pfarrer Rottschäfer vermisst die theologische Komponente in der Diskussion. Er vermutet eine Veränderung in der presbyterial-synodalen Grundausrichtung der Landeskirche und ihrer Gemeinden. Er sieht in der landeskirchlichen Vorlage ein anderes Bild von Kirche. Er verweist auf die Stellungnahme der Kirchengemeinde Mennighüffen, die diese theologischen Fragestellungen aufgenommen hat. Pfarrer Spanhofer bittet, dass die Landeskirche dieselben Maßstäbe an sich selbst anlegen sollte, wie sie sie an die Kirchenkreise anlegt. Beschluss Nr. 6: Die Formulierung dass das Misstrauen ausgeprägt ist in der Stellung nahme wird ersetzt durch die Formulierung dass ein Misstrauen besteht.. (beschlossen bei drei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen) 6

7 Beschluss Nr. 7: Die Kreissynode beschließt die folgende Stellungnahme zur Änderung der Kirchenordnung/ Aufgaben und Ziel in der Evangelischen Kirche von Westfalen: Die Kreissynode des Kirchenkreises Herford begrüßt den Wunsch, die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Leitungsorgane in der westfälischen Kirche präzise zu beschreiben und so aufeinander zu beziehen, dass die Kirche insgesamt sowie die einzelnen Organe und Ebenen im Sinne ihres Auftrags handeln können. Das Leitungshandeln in der EKvW lebt von einem Zusammenspiel der drei Verfassungsebenen. Die Teilnahme von Entsandten (hauptamtlich, nebenamtlich, ehrenamtlich Mitarbeitende) aus allen Bereichen ist Ausdruck davon. Das aufwändige Beteiligungsmodell kann nur funktionieren, wenn es, bei aller Kritik und Diskussionsfreude, Vertrauen gibt in die Entscheidungen, die getroffen werden. Die Frage, wie das Vertrauen gestärkt werden kann, muss stärker beachtet werden. Dass in der allgemeinen Diskussion über die Aufgaben und Ziele bei jedem der vorgelegten Änderungsvorschläge zur Kirchenordnung der Verdacht eines Systemwechsels, der verdeckt angestrebt werde, formuliert wird, wertet die Kreissynode als Zeichen dafür, dass Misstrauen zwischen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche / Landessynode besteht. Dem entgegenwirken kann nur eine offene Diskussion über die erforderlichen Veränderungen, die sich nicht auf Verwaltungsrichtlinien und deren Absicherung sowie auf rechtliche Aspekte beschränken. Kirchenordnungsänderungen machen nur Sinn, wenn sie von einer überwiegenden Mehrheit von Entscheidungsträgern auf allen Ebenen des Leitungshandelns getragen werden. Wir bezweifeln, dass das in diesem Fall ohne weiteres zu erreichen ist. Im Einzelnen ergeben sich darüber hinaus folgende Anfragen: a) Pflichtverletzung des KSV: Wie ist die Tatsache zu beurteilen, dass sämtliche Mitglieder des Kreissynodalvorstandes teilweise sogar doppelte Stellvertretungen haben? Wer ist für die Pflichtverletzung verantwortlich zu machen? Gibt es auch eine Pflichtverletzung der Kirchenleitung? Wie wird sie festgestellt und mit welcher Konsequenz? b) Ersatzvornahme: Wenn die Ersatzvornahme bereits in der Verwaltungsordnung geregelt ist, braucht es dann wirklich eine Veränderung der Kirchenordnung? Welche konkreten Anlässe sieht man hierfür? c) Freigabeentscheidung bei Superintendentenwahl: Aufgrund welcher Kriterien kann die Freigabe einer Superintendentenstelle ausgesetzt oder verweigert werden? 7

8 d) Leistungsfähigkeit kirchlicher Körperschaften: Dies ist ein zentraler Punkt, weil von diesem Begriff her die anderen Bereiche gesteuert werden. Was hat man sich unter Leistungsfähigkeit vorzustellen? Wäre eine andere Begriffsprägung, die von der Aufgabenorientierung ausgeht, nicht viel angemessener? Welche Kriterien werden herangezogen, um eine Leistungsfähigkeit entweder festzustellen oder abzusprechen? Mögliche finanzielle, aber auch inhaltliche Defizite müssten benannt werden, damit die entsprechenden Leitungsorgane Richtlinien haben, nach denen sie verfahren können. Anders sind Entscheidungen nicht vorstellbar. Wegen dieser offenen Fragen und Bedenken stimmt die Kreissynode des Kirchenkreises Herford den Änderungsvorschlägen zur Kirchenordnung, wie sie derzeit vorliegen bzw. begründet werden, nicht zu. Dass wir aber durchaus interessiert sind an einer handlungsfähigen westfälischen Kirche auf allen Ebenen, dürfte aus den Anmerkungen auch hervorgehen. (beschlossen bei zwei Enthaltungen) 5.2. Kirchengesetz über die Ordnung für die Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung durch Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz) Superintendent Krause bringt die Vorlagen und die Stellungnahme des Kreissynodalvorstands zum Tagesordnungspunkt ein. Der Synodale Lümkemann erläutert seine Bedenken gegen die Verortung der künftigen Prädikanten auf eine bestimmte Kirchengemeinde. Den übrigen Ausführungen der Vorlage stimmt er zu. Pfarrer Hohmann bittet um Klärung des Verhältnisses von Beauftragung und Ordination. Pfarrer Rasch bringt einen entsprechenden Antrag ein. Beschluss Nr. 8: Die Kreissynode beschließt die folgende Stellungnahme zum Kirchengesetz über die Ordnung für die Wortverkündigung und die Sakramentsverwaltung durch Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz). 1. Die Kreissynode begrüßt den Entwurf des Prädikantengesetzes und die damit verfolgte Absicht, die Bedeutung der ehrenamtlichen Beauftragung zu Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung hervorzuheben. Die vorgeschlagene einheitliche Regelung für Laienpredigerinnen und Laienprediger, Religionslehrerinnen und Religionslehrer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit schärft die Wahrnehmung dieses ehrenamtlichen Dienstes und sorgt für klare und übersichtliche Strukturen. 8

9 2. Die Kreissynode stimmt allerdings dem 6 des Entwurfes in der vorliegenden Fassung nicht zu: - Das Prinzip der Beauftragung für einen Ort wird hier zu statisch angewandt. Gewiss gilt, dass der Antrag für eine Beauftragung von einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Anstellungsträger gestellt wird und damit die Anbindung des Dienstes grundgelegt ist. Der Wechsel des Wohnortes bzw. der Arbeitsstelle machen dem Sinne nach eine erneute Beauftragung erforderlich. Hier sind aber Verfahren zu entwickeln, die keinen erhöhten Verwaltungsaufwand erzeugen. So können beispielsweise bei einem Wechsel des Wohnortes innerhalb eines Kirchenkreises Regelungen auf Ebene des Kirchenkreises getroffen werden. Wenn gilt, dass Hintergrund des Gesetzesentwurfes auch die Förderung des Ehrenamtes ist, dann muss außerdem das Verfahren so gestaltet werden, dass es aus der Sicht dessen, der seinen Dienst an Wort und Sakrament ehrenamtlich ausübt, akzeptabel ist. - Dem Vorschlag, die Beauftragung mit dem Erreichen des 75. Lebensjahres enden zu lassen, kann die Kreissynode nicht folgen. Die Analogie zur Altersgrenze für Presbyteriumsmitglieder wird als nicht zwingend angesehen. 3. Bedauerlicherweise lässt sich die in dem einleitenden Text zum Stellungnahmeverfahren angeführte Verantwortung von Gemeinden, Kirchenkreisen oder Anstellungsträgern für ihre Prädikantinnen und Prädikanten nur indirekt aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf herauslesen. Der 9 eröffnet die Möglichkeit für Ausführungsbestimmungen, die ergänzend zu der Beschreibung der Anbindung des Dienstes im Gesetzesentwurf, dann auch die Einbindung des Prädikanten / der Prädikantin betonen. Der 5 oder die Ausführungsbestimmungen könnten diesbezüglich noch folgende Ergänzung erhalten: Der Superintendent / die Superintendentin versammelt mindestens einmal im Jahr die Prädikanten / Prädikantinnen zum Prädikantenkonvent. Sind in einem Kirchenkreis weniger als 5 Prädikanten / Prädikantinnen (oder eine mögliche andere sinnvolle Zahl), ist der Konvent in Absprache mit einem Nachbarkirchenkreis durchzuführen. (beschlossen bei einer Enthaltung) Beschluss Nr. 9: Die Kreissynode bittet die Landessynode um Klärung des Verhältnisses von Berufung und Ordination im Rahmen der Beauftragung zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung im Bereich der EKvW. Diese Klärung ist vor dem Hintergrund der ökumenischen Vereinba- 9

10 rung der EKD mit anderskonfessionellen Kirchen notwendig. (beschlossen bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen) 5.3. Änderung des Kirchengesetzes zur Regelung der Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen Superintendent Krause bringt die Vorlage, die Stellungnahme des Kreissynodalvorstandes und den Antrag der Kirchengemeinde Elverdissen zu diesem Tagesordnung ein. Pfarrer Große erläutert den Antrag der Kirchengemeinde Elverdissen. Pfarrer Harke spricht sich für die Vorlage des Kreissynodalvorstandes aus. Beschluss Nr. 10: Die Kreissynode lehnt den Antrag der Kirchengemeinde Elverdissen zur Regelung der Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen ab. (beschlossen bei sechs Zustimmungen und einigen Enthaltungen) Beschluss Nr. 11: Die Kreissynode Herford stimmt den Änderungsvorschlägen für das Kirchengesetz zur Gemeindegliedschaft in besonderen Fällen zu. (beschlossen bei drei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen) Der durch den Kreissynodalvorstand gewählte und berufene neue Verwaltungsleiter des Kirchenkreises Herford, Herr Riggert, stellt sich der Synode vor. Superintendent Krause erläutert das weitere Verfahren bis zum Dienstantritt von Herrn Riggert. Verwaltungsleiter Nolte wird zum Juli in die passive Phase seiner Altersteilzeit treten, Rendantin Zessin vertritt die Verwaltungsleitung. TOP 3 Wahlen zur Synodalperiode bis 2012 hier: Wahlhandlungen Der Synodale Wehmeier bringt die Ergebnisse des Tagungsnominierungsausschusses ein. Die Liste Koordinierender Ausschuss Bildung, Erziehung und Schule wird um die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen/Religionsunterricht ergänzt. 10

11 Beschluss Nr. 12 (einstimmig): Ausschuss für Gottesdienst, Verkündigung, Kirchenmusik und Kultur Region Bünde Beauftragter für missionarische Dienste Joachim Boecker Pfarrer, Kirchengemeinde Bünde- Philippus Region Enger-Spenge Petra Schmuck Pfarrerin, Kirchengemeinde Enger Region Herford Michael Große Pfarrer, Kirchengemeinde Elverdissen Region Hiddenhausen Martin Brings Pfarrer, Kirchengemeinde Hiddenhausen-Stephanus Region Löhne Peter Außerwinkler Pfarrer, Kirchengemeinde Löhne Kreiskantor Christoph Ogawa-Müller Kantor, Kirchengemeinde Enger Weitere/r Kirchenmusiker /in Gerhard Heining Kirchengemeinde Spenge Posaunenwart Kulturbeauftragter Johannes Beer Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Mitte Vertreter Laienprediger Helmut Janz Kirchengemeinde Hiddenhausen- Stephanus Entsendungsdienst Barbara Wewel Pfarrerin i. E., Kirchengemeinden Siemshof und Mennighüffen Vertreter Offene Kirche Dr. Olaf Reinmuth Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Mitte Synodale Dienste Katharina Baumann-Schulz Pfarrerin i. E. Altenheimseelsorgerin Jugendarbeit Gottfried Hoffmann Gemeindepädagoge, Jugendregion Bünde-West Beschluss Nr. 13 (bei zwei Enthaltungen beschlossen): Theologischer Ausschuss Superintendent Michael Krause Aufgaben im Kirchenkreis Prof. Dr. Wolfram Beyschlag Kirchengemeinde Spenge Ulrich Heidbrink Kirchengemeinde Herford- Emmaus, Laienprediger Edith Torp KSV 11

12 Bernd Wimmer Gemeindepädagoge, Region Enger Dr. Manfred Karsch Holger Kasfeld Christian Rasch Dr. Olaf Reinmuth Kai Sundermeier Dr. Gerhard Diekmeyer Sabine Breithaupt-Schlak Eva-Maria Schnarre Beschluss Nr. 14 (einstimmig): Pfarrer für pädagogische Handlungsfelder im Kirchenkreis Sozialpfarrer im Kirchenkreis Pfarrer, Kirchengemeinde Herringhausen Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Mitte Pfarrer, Kirchengemeinde Mennighüffen Pfarrer, Erich-Gutenberg- Berufskolleg Bünde Pfarrerin i. E., Kirchengemeinde Rödinghausen Pfarrerin, Kirchengemeinde Kirchlengern Koordinierender Ausschuss Seelsorge und Beratung Synodale Dienste Seelsorge Seelsorge im Kirchenkreisverband Altenheimseelsorge / Hospiz Krankenhaus- Seelsorge Notfallseelsorge/ Synodalbeauftragter Diakoniestationen Gehörlosenseelsorge Telefonseelsorge Annette Beer Gabriele Tuchel Christian Lümkemann Sigrun Potthoff Christian Schröder Petra Henning Pfarrerin i.e., Altenheimseelsorgerin Diakoniestiftung, Wichernhaus, Haus Elisabeth Pfarrerin Klinikum Herford Vorstand DW Pfarrerin i.e., Diakoniestationen Pfarrer im Kirchenkreisverband für Gehörlosenseelsorge Pfarrerin im Kirchenkreis- Verband für Telefonseelsorge Beratung Synodalaufträge Diakonisches Werk Barbara Geisler-Hadler Diakonisches Werk Ehe- und Lebensberatung e.v. Heiner Zolkiewicz Psychologe, Ehe- und Lebensberater Maßarbeit e.v. NN (muss noch nachberufen werden) Diakoniestiftung Heidrun Mildner Demenzberatung Runder Tisch Renate Hoppe-Rolland Altenheim- Seelsorge Pfarrerin i.e., Altenheimseelsorgerin, Diakoniestiftung, Ernst- Louisen-Heim; Vorsitz Runder Tisch Blindenseelsorge Detlef Stüwe Pfarrer i.e., Mathildenhospital Herford Beratung und Begleitung von Jugendlichen Bernd Rammler Gemeindepädagoge, Jugendregion Enger 12

13 Gemeindepfarrer /innen Manfred Walter Pfarrer, Kirchengemeinde Hiddenhausen-Stephanus Beschluss Nr. 15 (bei einer Enthaltung beschlossen): Koordinierender Ausschuss Bildung, Erziehung und Schule Referat für pädagogische Handlungsfelder Vors. des Trägerausschusses Schule Synodalbeauftragte / r für Konfirmandenarbeit Synodalbeauftragte/r für Jugendarbeit Fachberatung KiGa Dr. Manfred Karsch Wolfgang Rußkamp Ingrid Schröder Pfarrer im Kirchenkreis Amt für Jugendarbeit Bezirksbeauftragter RU an berufsbildenden Michael Bröske Pfarrer im Berufsschuldienst Schulen Synodalbeauftragte/r für Kindergottesdienst N.N. Vertreter/innen Religionsunterricht an den Schulformen Cornelia Bußmann Udo Theissmann Gert Flörke Georg Robra Karin Deppe Rita Klötzer Frauenreferat Sabine Haverkamp Pfarrerin i. E. im Kirchenkreis Erwachsenenbildung Hartmut Peltz Synodale Dienste Beschluss Nr. 16 (einstimmig): Frauenausschuss Christel Wörmann Sabine Peter Gertraud Sprenger Elke Fiefstück Mediothek, Kirchenkreis Mitglied der Landessynode Mitglied der Kreissynode Erzieherin, Kontaktpflege zu Kindergärten, Frauengruppenleiterin diakonischer Schwerpunkt Erzieherin, Gemeindliche Frauenarbeit Vorstand der Frauenhilfe (Bezirksverband) Regina Knefelkamp Ingelore Gaede Gemeindesekretärin Pfarrfrauenarbeit 13

14 Gleichstellungsbeauftragte Kirchenkreis Ausschuss für Ökumene und Mission Landeskirchlicher Ausschuss für Frauenarbeit Manuela Müller-Riepe Sozialpädagogin, Islambeauftragte Gleichstellungsbeauftragung Ella Kraft Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Vertreterin aus der Politik Anne Beckmann stellv. Bürgermeisterin Spenge Pfarrerin für Frauenarbeit Vorstand der Frauenhilfe (Bezirksverband) Kreissynode (beratend) Sabine Haverkamp Pfrin i. E. im Kirchenkreis, Kreissynode Beschluss Nr. 17 (einstimmig): Koordinierender Ausschuss Diakonie Region Bünde Eva-Maria Schnarre Pfarrerin, Kirchengemeinde Kirchlengern Region Enger-Spenge Rainer Tiemann Presbyter, Kirchengemeinde Spenge Region Herford Dietmar Stuke Pfarrer, Kirchengemeinde Laar Region Hiddenhausen Kai-Uwe Spanhofer Pfarrer, Kirchengemeinde Hiddenhausen-Stephanus Region Löhne und Vertreter/in Wittekindshof Diakoniepfarrer / in Andreas Ritter N.N. Presbyter, Kirchengemeinde Siemshof Leiter, Betreutes Wohnen Vertreter/ in des Diakonischen Christian Lümkemann Vorstand Diakonisches Werk Werkes Vertreter/in Diakoniestiftung Michael Stroop Vorstand Diakoniestiftung Pfarrerin für Diakoniestationen Sigrun Potthoff Pfr.in i.e. Vertreter/in Diakoniestationen Wolfgang Rediker Vorstand Vertreter / in Diakonieverbund Hans-Hermann Wolf Vorstand Schweicheln Vertreter/in Johanneswerk Udo Ellermeier Regionalleiter 14

15 Vertreter/in Bethel Sabine Vöge-Peters Regionalleiterin Vertreter/in Lukas-Krankenhaus / Geriatrie Beschluss Nr. 18 (einstimmig): Renate Letsch Pflegedirektorin Sozialausschuss Sozialpfarrer Holger Kasfeld Sozialpfarrer Kirchenkreis Vertreter/innen der Kirchengemeinden und des KSV Brigitte Janssens Pfarrerin, Kirchengemeinde Spenge, KSV Achim Stork Presbyter, Kirchengemeinde Herringhausen Christel Mester Sachkundiges Gemeindeglied Berthold Keunecke Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Emmaus Bundesagentur für Arbeit Klaus Meister Geschäftsführer operativ Gewerkschaften DGB Arbeitgeber IHK Arbeitslosenzentrum Maßarbeit Schulen Winfried Lange Dirk Walter Frommholz Rainer Welz Herbert Busch-Prüßing wird nachbenannt Organisationssekretär Unternehmer Vizepräsident Geschäftsführung Stadt Herford/Sozialdezernat Jutta Decarli Stadt Herford Sozialdezernentin Stadt Löhne /Kulturamt Silke Blutte Stellv. Amtsleiterin Sozialdezernent Kreis Herford wird nachbenannt Landwirtschaftsverband Heinrich Holtkamp Presbyter, Kirchengemeinde Bünde-Lydia Diakonisches Werk wird nachbenannt Frauenreferat Ausschuss für Frauenarbeit Sabine Haverkamp Pfarrerin i. E., Kirchenkreis Die politischen Vertreterinnen sind nicht als Person, sondern qua Amt in dem Ausschuss. Beschluss Nr. 19 (einstimmig): Umweltausschuss Bauingenieur Günter Bollert Architekt; syn.dienste Dieter Brölhorst Herforder Str.41; Bünde 15 Umweltpresbyter, Kirchengemeinde Bünde-Lydia

16 Hermann Dedert Ingo Ellermann Karl-Heinz Jakubzik Pfr.in Brigitte Janssens Markus Strathmann Schusterfeld 10b; Spenge Wilhelm Sundermeier Brunnenalle 96; Bünde Prof. Dr. Gerhard Weber Umweltpresbyter, Kirchengemeinde Hiddenhausen-Stephanus Presbyter, Kirchengemeinde Herford-Emmaus Presbyter, Kirchengemeinde Herringhausen Pfarrerin, Kirchengemeinde Spenge, KSV Kirchengemeinde Spenge Kirchengemeinde, Bünde-Lydia Presbyter, Kirchengemeinde Enger Beschluss Nr. 20: Jens Flörke Wolfgang Robyn Presbyter, Kirchengemeinde Hagedorn Presbyter, Kirchengemeinde Stift Quernheim Der Ausschuss Mission und Ökumene wird um die Tickets Partnerschaft Sinabun (zweites Mitglied) und Frauenhilfe ergänzt und die entsprechenden Personen (Herr Karl-Hermann Meier, Frau Gaede) werden benannt. (beschlossen bei sieben Gegenstimmen und einigen Enthaltungen) Beschluss Nr. 21 (beschlossen bei vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen): Ausscbuss für Mission und Ökumene Partnerschaft Sinabun Johannes Beer Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Mitte Allgemein ökumenische Beziehungen Susanne Böhringer Pfarrerin, Kirchengemeinde Enger Allgemein ökumenische Beziehungen Sabine Breithaupt-Schlak Pfarrerin i.e., Kirchengemeinde Rödinghausen Islambeauftragung Joachim Eisemann Pfarrer, Kirchengemeinde Enger Christen und Juden Ökumenische Beziehungen Studenten Prof. Dr. Helmut Fleinghaus Rektor der Hochschule für Kirchenmusik Weißrussland, Jugendarbeit Ulrike Jäger Gemeindepädagogin, Jugendregion Bünde-Ost Ökumenische Beziehungen Islambeauftragung Manuela Müller-Riepe Sozialpädagogin, Jugendregion Herford und Bünde-West katholische Kirche Simone Rasch Pfarrer, Kirchengemeinde Herringhausen Sierra Leone Susanne Schröder Stift Quernheim Synodalbeauftragte für Mission und Ökumene; Orthodoxie Edith Torp 16 KSV

17 Afrika Rainer Wilmer Pfarrer, Kirchengemeinde Bünde- Lydia Geborenes Mitglied; MÖWe Dr. Christian Hohmann Pfarrer, Regionalbeauftragter für Ökumene Indonesien-Partnerschaft Karl-Hermann Meier Presbyter, Kirchengemeinde Herford-Mitte Frauenhilfe / Ingelore Gaede Kampagnenarbeit Ständiger Gast Dr. Deonal Sinaga MÖWe Bei Bedarf können sachkundige Gemeindeglieder zu den Sitzungen geladen werden. Beschluss Nr. 22 (einstimmig): Partnerschaftsausschuss Sinabun Johannes Beer Eckardt Koch Pfarrer, Kirchengemeinde Herford- Mitte Pfarrer, Kirchengemeinde Enger Katharina Kenter-Töns Wolfgang Moning Pfarrerin, Kirchengemeinde Herford-Mitte Pfarrer i.r. Karl-Hermann Meier Presbyter, Kirchengemeinde Herford-Mitte Vorsitzende des Ökumene- Ausschusses z. Zt. Edith Torp KSV Beschluss Nr. 23 (einstimmig): Kindergartenausschuss Mitglieder des Leitungsausschusses Drei Vertreterinnen / Vertreter aus den Presbyterien, deren Johannes Beer Christiane Maydorn Prof. Dr. Gerhard Weber Dr. Manfred Karsch Ingrid Schröder Eberhard Nolte Manfred Walter 17 Pfarrer, Kirchengemeinde Herford-Mitte Presbyterin, Kirchengemeinde Herford-Emmaus Presbyter, Kirchengemeinde Enger Pfarrer, als Mitglied des KSV im Leitungsausschuss Fachberaterin Verwaltungsleiter Pfarrer, Kirchengemeinde Hiddenhausen-Stephanus

18 Fünf Leitungen von Tageseinrichtungen für Kinder Vertreterin der MAV der Tageseinrichtungen des Kirchenkreises Vertreterin der GesamtMAV der Tageseinrichtungen der Kirchengemeinden Superintendent oder ein/e andere/r VertreterIn des KSV Vorsitzende/r oder andere/r VertreterIn des Finanzausschusses Mitglied des Aufsichtsrates des Diakonischen Werkes e.v. Jörg Nagel Eva-Maria Schnarre Irmtraud Sundkjer Renate Pospiech Brigitte Sussick Claudia Stach Heike Hackemack Cornelia Ramöller Wird noch benannt Michael Krause Hans Peter Tiemann Christian Lümkemann Pfarrer, Kirchengemeinde Siemshof Pfarrerin, Kirchengemeinde Kirchlengern Belke-Steinbeck Holsen Ahle Lippinghausen Siemshof Schweicheln Leiterin des Kindergartens Südlengern Superintendent Vorsitzender des Finanzausschusses Vorstand Superintendent Krause dankt dem Nominierungsausschuss für die geleistete Arbeit. TOP 5 Verschiedenes Kreiskantor Ogawa-Müller erläutert das Projekt CantArt. Superintendent Krause informiert über die Ausstellung Klima der Gerechtigkeit, die vom 21. Juni bis 18. Juli im Haus der kreiskirchlichen Dienste; Herford, mit einem ausführlichen Begleitprogramm zu sehen sein wird. Superintendent Krause stellt die nunmehr fertig erstellte Druckfassung der Kirchenkreiskonzeption vor und bittet um rege Diskussion in den Kirchengemeinden. Der nächste Termin der Synodaltagung ist für Samstag, den 29. Januar 2011, vorgesehen. Tagungsort ist das Lutherhaus, Herford. Synodalprediger ist Pfarrer Schlüter, Vertreter Pfarrer Bock. Pfarrer Walter (Kirchengemeinde) und Pfarrer Bröske (Schule) danken als dienstälteste Pfarrer im Kirchenkreis für die Durchführung der Synode. Superintendent Krause dankt den an der Durchführung der Synodaltagung Beteiligten. Die Synodaltagung wird um Uhr mit Gebet und Lied beendet. 18

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