Gesundheitsamt. Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) vom 11. Juni Umsetzung im Gesundheitsamt

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1 Gesundheitsamt Sächsisches Kindergesundheits- und (SächsKiSchG) vom 11. Juni 2010 Umsetzung im Gesundheitsamt

2 Das SächsKiSchG trat in seiner Gänze im Februar 2011 in Kraft. Es wahrt das Recht der elterlichen Sorge und beachtet zugleich das staatliche Wächteramt. Das Gesetz ist eingebettet in das Sächsische Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz. Es soll dazu beitragen den Kinderschutz weiter zu entwickeln und mit Leben zu erfüllen

3 Sächsisches Kindergesundheitsund Sozialstrukturindex Indikatoren: Bildung, ökonomische Situation, familiäre Struktur, Infrastruktur Der Landkreis Görlitz hat mit 77, 26 Punkten die höchsten sozialräumlichen Belastungsfaktoren in Sachsen. Studie von Langness (2007) Eltern aus niedrigen sozialen Schichten Zufriedenheit mit Kinderarzt Besuch des Kindergartens Früherkennungsuntersuchungen Kindesvernachlässigung Quelle: Dittmann, J. & Sthamer, E.: Evaluation des Sächsischen Kindergesundheits- und vom 11. Juni 2010, Frankfurt (Main), ISS Gemeinnütziger Verein e.v., 2011, S

4 Die Förderung der gesundheitlichen Vorsorge und des gesunden Aufwachsens stellt ein zentrales Ziel des SächsKiSchG dar. Alle Kinder mit Hauptwohnung im Freistaat Sachsen sollen über ihre gesetzlichen Vertreter rechtzeitig von der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) eingeladen und zur Teilnahme an den jeweils anstehenden Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) aufgefordert werden.

5 Sächsisches Kindergesundheitsund Kinderärztedichte von 2004 bis Kinderärzte weniger pro Einwohner unter 15 Jahren Ärztedichte allgemein hat aber zugenommen (Städte) (Allgemeinmediziner, Chirurgen, Innere Medizin, Gynäkologen) mögliche Folgen Früherkennungsuntersuchungen Wartezeiten und lange Anfahrtswege für Eltern Individuelle Kosten für Eltern Quelle: Dittmann, J. & Sthamer, E.: Evaluation des Sächsischen Kindergesundheits- und vom 11. Juni 2010, Frankfurt (Main), ISS Gemeinnütziger Verein e.v., 2011, S

6 Zeiträume der Früherkennungsuntersuchungen = U-Untersuchungen U4 bis U8 U4 U5 U6 U7 3. bis 4. Lebensmonat (Toleranzzeitraum 2 4,5 Monate) 6. bis 7. Lebensmonat (Toleranzzeitraum 5 8 Monate) 10. bis 12. Lebensmonat (Toleranzzeitraum 9 14 Monate) 21. bis 24. Lebensmonat = 1 Jahr + 9 Monate bis 2 Jahre (Toleranzzeitraum Monate = 1 Jahr 7 Monate bis 2 Jahre 3 Monate) U7a 34. bis 36. Lebensmonat = 2 Jahre + 10 Monate bis 3 Jahre U 8 (Toleranzzeitraum Monate = 2 Jahre 9 Monate bis 3 Jahre 2 Monate) 46. bis 48. Lebensmonat = 3 Jahre + 10 Monate bis 4 Jahre (Toleranzzeitraum Monate = 3 Jahre 10 Monate bis 4 Jahre 2 Monate) Toleranzzeitraum = Zeitraum in dem die Untersuchung bereits oder noch durchgeführt werden kann

7 Umsetzung: Einladungsschreiben der KVS an gesetzliche Vertreter des Kindes Ärzte übermitteln durchgeführte Untersuchung an die KVS Erinnerungsschreiben der KVS an gesetzliche Vertreter, wenn keine Rückmeldung erfolgt ist Meldung an das zuständige Gesundheitsamt, nach Ablauf des Toleranzzeitraumes, wenn weiterhin keine Rückmeldung vorliegt Gesundheitsamt bietet gesetzlichen Vertretern Aufklärung, Beratung, Hilfe an erster Schritt des Gesundheitsamtes Erinnerungsschreiben an gesetzliche Vertreter mit Bescheinigung zur Nachholung der Untersuchung außerhalb der Toleranzzeiträume

8 Mögliche Maßnahmen des Gesundheitsamtes: Erfolgt keine Reaktion der gesetzlichen Vertreter bzw. werden Angebote nicht wahrgenommen und liegen dem Gesundheitsamt keine gewichtigen Anhaltspunkte wegen Kindeswohlgefährdung vor, endet das Verfahren im Gesundheitsamt. Mitteilung an das Jugendamt ergeht dann, wenn Hilfsangebote nicht wahrgenommen werden und dem Gesundheitsamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes bekannt geworden sind.

9 Daten Gesundheitsamt Görlitz - Zeitraum 3. / 4. Quartal 2011 und 1. / 2. Quartal 2012 Erstmeldungen durch Zentrales Abgleichsystem (keine Rückmeldung einer durchgeführten U-Untersuchung) 2525 Kontakte durch das Gesundheitsamt (in der Regel schriftlich an die gesetzlichen Vertreter des Kindes) 1078 Nachmeldung d. erfolgten Untersuchung durch Zentrales Abgleichsystem (U-Untersuchung erfolgt) 1380 Untersuchung nachgewiesen keine Nachmeldung (Rückmeldung der gesetzlichen Vertreter nach Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes) 399

10 Sächsisches Kindergesundheitsund Ressourcen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Sächsisches Staatsministerium Sachsen Gesundheitsämter pro Erstkontakt (Brief) 3,50 Euro 4,5 Stellen keine Stellen keine Stellen Ärzte 3,50 Euro pro Meldung 35 Euro pro Meldung außerhalb des Toleranzzeitraumes 35 Euro pro Meldung bei nicht versicherten Kindern Ärzte in anderen Bundesländern bekommen weniger Vergütung! Quelle: Dittmann, J. & Sthamer, E.: Evaluation des Sächsischen Kindergesundheits- und vom 11. Juni 2010, Frankfurt (Main), ISS Gemeinnütziger Verein e.v., 2011, S

11 Probleme bei der Umsetzung: Eltern/Sorgeberechtigte erhalten Einladungs- bzw. Erinnerungsschreiben gar nicht, zu spät oder ignorieren es ungenügende Informationen zum Meldeverfahren Verzögerungen im Meldesystem bzw. beim Datenabgleich Rückmeldungen durch Arztpraxen erfolgen zu spät oder gar nicht (Meldung der durchgeführten Untersuchung innerhalb von 7 Tagen) Überlastung der Kinderärzte Eltern möchten U-Untersuchung wahrnehmen, aber: Terminverschiebung (zwei- bis dreimal), Terminwegfall, erst Berücksichtigung der erkrankten Kinder Schreiben kommen als unzustellbar zurück: unbekannt verzogen, kein Name an Klingel/Briefkasten (verzögerter Datenabgleich) Eltern erhalten Schreiben vom Gesundheitsamt obwohl die Untersuchung bereits erfolgt ist Eltern wünschen keine U-Untersuchung Personalressourcen im Gesundheitsamt

12 Erfahrungen: spezifische medizinische Hilfeangebote erfolgen zu spät Kita-Untersuchung (3. 4. Lebensjahr) zur Entwicklungsdiagnostik ist zu spät, eine körperliche Untersuchung ist nicht vorgesehen Therapiestau im Vorschulalter Überforderung von Eltern

13 Aussichten: frühmöglichste Begleitung des ungeborenen Kindes Problemfeld Drogen in der Familie, Drogen und Schwangerschaft Schwangerschaftskonfliktberatung Psychologin im Amt Diagnostik SGB II Familienhebammen (Team im Amt)

14 Informationen: Informationsstelle zum Sächsischen bei der KV Sachsen im Auftrag des Freistaates Sachsen Sächsisches Staatministerium für Soziales und Verbraucherschutz

15 Sächsisches Kindergesundheitsund Landkreis Görlitz Nummern für den Notfall Orientierungskatalog Kindeswohl und Prüfbogen nach Altersklassen Meldebogen Landkreis Zwickau AKUT Ampelbogen für verschiedene Altersklassen Gesprächsführung (rechtliche Rahmenbedingungen) Sachsen

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