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1 Thema: Entwurf eines Adressierungs- und Kennzeichnungskonzeptes als Basisinstrument für die Wahrnehmung von Planungs- und Managementaufgaben in der technischen Gebäudeausrüstung Zusammenfassung: Technische Anlagen in bestehenden Gebäuden sind oft nicht zu durchschauen. Sie werden oftmals irgendwie betrieben. Der Betreiber steht dem Gebäude- und Anlagenbetriebsverhalten oft hilflos gegenüber und ist mit der für den wechselnden Betrieb notwendigen Bedienung nicht selten überfordert. In aller Regel werden Fragen der Bewirtschaftung bei der Planung und Erstellung von Gebäuden nicht oder kaum angesprochen und wesentliche Grundlagen deshalb im Vorfeld des Betriebes nicht bearbeitet. Die Hilfestellung für den Betreiber ist also gering. Verantwortliche wie Außenstehende haben, selbst wenn sie eigentlich vom Fach sind, im allgemeinen einfach Schwierigkeiten, technische Anlagen in bestehenden Gebäuden zu durchschauen. Für die Überwachung und Betriebsführung ist es aus Betreibersicht zunächst erst einmal wichtig zu wissen, was sich, wo im Gebäude und in welchem Zustand befindet. Nur mit diesem Wissen kann er die für die Überwachung, den Betrieb und die Instandhaltung notwendigen Informationen richtig zuordnen, beurteilen, verwerten und für die weitere Verfolgung auch ablegen. Im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung wird anhand eines Entwurfes für ein Adressierungs- und Kennzeichnungskonzeptes als Basisinstrument für die Wahrnehmung von Planungs- und Managementaufgaben in der technischen Gebäudeausrüstung aufgezeigt, dass Technik in Gebäuden durch eine Inventarisierung oder Katalogisierung bzw. Systematisierung schon in der Planung, wesentlich transparenter im Betrieb dargestellt und geführt werden kann. Dazu wird zunächst analysiert, wie der Stand der Technik für die technische Betriebsführung ist und gleichzeitig wird abgeschätzt, ob und wie diese Technik zur Zielerreichung eingesetzt werden kann. Im Weiteren werden dann die Bereiche und Elemente definiert, die notwendigerweise festgelegt werden müssen, um Technik in Liegenschaften und Gebäuden eindeutig lokalisieren zu können. Darauf aufbauend wird dann die Zuordnung und Kommunikation von Informationen geregelt und Vorgaben für Beschilderung und für Teile der Dokumentation formuliert. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 1 / 25

2 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung Einleitung Gegenstand der Arbeit und Anlass für seine Untersuchung Verwendetes Material und Untersuchungsmethode Herleitung der Aufgabenstellung Problemformulierung Zielstellung Aufgabenstellung Erkenntnisstand Zur Technik der technischen Betriebsführung (1) Normen, Richtlinien, Konzepte, Projekte Ergebnisse Die Ortadressierung Die Objektadressierung Die Objektadressierung Sonderfall Betriebsmittel Die Objektadressierung Sonderfall Elektrotechnik Die Nutzeradressierung Die Informationspunkt- bzw. Datenpunktadressierung Kennzeichnung von Orten, Objekten und Installationsleitungen Schlussbetrachtung Überprüfung der Ergebnisse Verweis auf weitere Bearbeitungsansätze Verzeichnisse Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kurzfassung Siehe Zusammenfassung. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 2 / 25

3 3 Einleitung 3.1 Gegenstand der Arbeit und Anlass für seine Untersuchung Eigentlich müsste es heute doch möglich sein, Informationen über ein Gebäude, seine Struktur, seine funktionellen Möglichkeiten, seine Ausstattung, etc., ausgehend von der Bedarfsermittlung, über die Planung und Ausführung hin zum Betrieb, zum Zwecke der Überwachung und der Instandhaltung, z.b. der technischen Anlagen, so zu kommunizieren und zu dokumentieren, dass aus dem daraus resultierendem Ergebnis eine professionelle Bewirtschaftung ohne (Informations-)Verlust bzw. zusätzliche Aufwendungen realisiert werden kann. Leider sieht die Realität anders aus. Die digitale Technologie (mit all ihren Möglichkeiten!) hat zwar Einzug in die Architektur- und Fachplanungsbüros sowie in die Büros der Firmen des Handwerks gehalten (CAD, PC-Berechnungsprogramme ). Die Handhabung von Informationen ganz allgemein und damit auch die Handhabung von Informationen über ein Gebäude ist mittels dieser Technik zudem auch beherrschbarer geworden. Und diese Technologie findet sich auch im Gebäude selbst bzw. dessen technischer Gebäudeausrüstung wieder (z.b. Kommunikationstechnik, Gebäudeautomation, Gebäudeleittechnik ). Trotzdem aber, ist es den Beteiligten bisher in nur unzureichender Weise gelungen, diese Technologie und Ihre Möglichkeiten im o.g. Sinne zielführend umzusetzen. Anlass genug, sich einmal damit auseinander zu setzen, wie ein Fachplanungsbüro für technischen Gebäudeausrüstung (TGA-Planer) seinen Einfluss zum Zeitpunkt bzw. im Zeitraum der Planung und Bauleitung (Weichenstellung) nutzen könnte, um der beschriebenen Situation entgegen zu wirken. Es gibt ja einen wesentlichen Bereich, den der TGA-Planer in der Lage ist zu beeinflussen: Die Darstellung von Informationen zur Technik. Im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung wird anhand eines Entwurfes für ein Adressierungs- und Kennzeichnungskonzeptes als Basisinstrument für die Wahrnehmung von Planungs- und Managementaufgaben in der technischen Gebäudeausrüstung aufgezeigt, dass Technik in Gebäuden durch eine Inventarisierung oder Katalogisierung bzw. Systematisierung schon in der Planung, wesentlich transparenter im Betrieb dargestellt werden kann. 3.2 Verwendetes Material und Untersuchungsmethode Dazu wurden verschiedene Wege beschritten: Recherche in der Literatur, sowohl zum Ansatz der Adressierungsstruktur, als auch zur Dokumentation von schon ausgeführten Projekten, ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 3 / 25

4 Durchsicht von wesentlichen, diesem Thema zuzuordnenden Normen und Richtlinien, Überprüfung der Anwendbarkeit an tatsächlich zu planenden Projekten (hier nicht dokumentiert, aber reflektiert). 4 Herleitung der Aufgabenstellung 4.1 Problemformulierung Es ist heute eine nahezu alltägliche Erfahrung, dass gebäudetechnische Anlagen nach einer gewissen Betriebsdauer zu Beschwerden und Reklamationen Anlass geben, obwohl selbige nach der Installation und Inbetriebnahme ohne Beanstandung funktionierten. Den Ursachen auf den Grund gegangen, kann man häufig feststellen, dass nicht Fehlplanungen oder mangelhafte Erstellung, sondern vielmehr fehlendes Wissen um Aufbau und Funktion der Anlagen und unsachgemäße Bedienung oder Betreuung Ursache von Fehlfunktionen sind. Folgende Mangelerscheinungen sind in Liegenschaften (ein oder mehrere Gebäude auf einem Gelände unter einer Verantwortung) heute, wie früher auch schon, immer noch weit verbreitet: Die Unterlagen der Bedarfsermittlung und Aufgabenstellung sind nicht mehr zugänglich (was sollte mit dem Neubau, Sanierung erreicht werden?). Planungsunterlagen der Fachplanungsbüros bzw. des Architekten sind nicht mehr oder nur in Teilen vorhanden (was sollte gebaut werden, wie sollte es funktionieren?). Bestandsunterlagen (auch Revisionsunterlagen genannt) sind oft gar nicht vorrätig. Wenn vorhanden, dann nur unzureichend (was ist gebaut worden, wie funktioniert es?). Bestandsunterlagen, wenn vorhanden, haben unterschiedliche Erscheinungsbilder und Inhalte. Dokumentationen sehen so aus, wie die Ersteller dies zu diesem Zeitpunkt aus ihrer Sicht für richtig hielten. Das gilt für jede Investition (Neubau, Anbau und Sanierung). Standardisierte Unterlagen, die einer einheitlichen Struktur folgen, gibt es nicht. Zu Aggregaten direkt zugehörige Unterlagen, wie z.b. Schaltschrankunterlagen, waren nie vorhanden, sind abhanden gekommen, sind unvollständig oder stimmen nicht (mehr), da Veränderungen nicht dokumentiert wurden. Ein Vergleich von Bestandsunterlagen und tatsächlichen Installationen zeigt, dass Unterlagen häufig falsch oder widersprüchlich, oder gar nicht mit den vorgefundenen Installationen in Einklang zu bringen sind. Teilweise hat der Prüfer sogar Schwierigkeiten, Anlagen und deren Teile überhaupt zu erkennen, da sie nicht oder falsch gekennzeichnet sind. Mit dem Wechsel von Mitarbeitern und dem normalen Vergessen, ist das Altwissen über Installationen sowie Anlagenaufbau, Anlagenbetrieb und Funktionen oft zum großen Teil verloren gegangen. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 4 / 25

5 Ist doch noch jemand mit den genannten Kenntnissen im Haus, werden angedachte Veränderungen z.t. auch blockiert (Boykott zur Wahrung der eigenen Stellung und Interessen sprich: Ausnutzen von Herrschaftswissen). Technische Anlagen werden oftmals irgendwie betrieben. Das Betriebsführungspersonal steht dem Gebäude- und Anlagenbetriebsverhalten oft hilflos gegenüber und ist mit der für den wechselnden Betrieb notwendigen Bedienung nicht selten überfordert. In aller Regel werden Fragen der Bewirtschaftung im Rahmen der Planung und Erstellung von Gebäuden nicht oder kaum angesprochen und wesentliche Grundlagen deshalb im Vorfeld nicht bearbeitet. Die Hilfestellung für den Betreiber ist also gering. Wechsel von Zuständigkeiten, Personalwechsel, mangelnde Qualifikation, fehlende oder im anderen Fall, viele verschiedenartige und für den Uneingeweihten nicht nachvollziehbare und unvollständige Dokumentationen. Es gibt also einige Gründe für das zunehmende Vergessen und die immer wieder anzutreffende Undurchschaubarkeit. Eines ist damit klar: Verantwortliche wie Außenstehende haben, selbst wenn sie eigentlich vom Fach sind, in aller Regel einfach Schwierigkeiten, technische Anlagen in bestehenden Gebäuden zu durchschauen! Für den Betreiber ist zunächst erst einmal wichtig, was sich, wo im Gebäude und in welchem Zustand befindet! Nur mit diesem Wissen, kann er die für die Überwachung, den Betrieb und die Instandhaltung notwendigen Informationen richtig zuordnen, beurteilen, verwerten und für die weitere Überwachung auch ablegen. Folgende Fragestellungen sind deshalb im Verlauf der Bearbeitung aufzugreifen und bei der Ergebnisfindung abzuschätzen: Mit welchen Mitteln werden technischen Anlagen heute betrieben? Welcher Hilfsmittel bedient sich der Betreiber, um Technik in Gebäuden zu beherrschen (Ist- Situation)? Wie können im Rahmen von Planung und Ausführung Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu führen, dass zwischen der Entstehung z.b. einer technischen Störung Ihrer Beseitigung, nur der Zeit-, Personal-, Sachmittel- und damit Kostenaufwand geleistet werden muss, der tatsächlich unvermeidbar ist (Transparents, Machbarkeit)? Gibt es bestehende Richtlinien, die berücksichtigt und deren Handlungsvorgaben ggf. integriert werden müssen (Vorgaben)? 4.2 Zielstellung Zielstellung dieser Ausarbeitung ist, mit dem Entwurf eines Adressierungs- und Kennzeichnungskonzept ein tatsächlich praktikables Instrument zur Überwachung und Betriebsführung von gebäudetechnischen Anlagen zur Verfügung zu stellen, mit dem bei konsequenter Anwendung: ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 5 / 25

6 Technische Anlagen vom Aufbau, Funktion und Betrieb her transparent sind und bleiben, Störungen an technischen Anlagen schnell lokalisiert, kommuniziert, eindeutig zugeordnet und eingeschätzt und schnell behoben werden können, Schwachstellen bei fachkundiger Überprüfung auch erkannt und behoben sowie Verbesserungen bzw. Optimierungen geplant und umgesetzt werden können. Von Vorteil in der Umsetzung wird dabei ein, dass Planer, Betreiber und ausführendes Fachunternehmen bei entsprechenden Bauvorhaben eine gleiche Interessenlage haben: Ein Fachplaner für technische Gebäudeausrüstung, der ein Projekt über mehrere Investitionsabschnitte (Bauvorhaben mit mehreren Bauabschnitten) betreut, ist daran interessiert, bei Beginn eines neuen Abschnittes mit so geringem Aufwand wie möglich wieder in schon abgewickelte Teile seiner Arbeit einzusteigen. Zwischen den einzelnen Abschnitten können, z.b. im Krankenhausbau, Jahre liegen. Oft ist es dabei auch nötig, an schon vorhandene Anlagen anzuschließen. Informationen über Leistungen, Aufbau, Funktion, Betrieb und Zusammenwirken der Anlagen und ihrer Bauteile sind dazu unerlässlich. Ehemals zuständige Bearbeiter/Mitarbeiter stehen vielleicht nicht mehr zur Verfügung. Der Aufwand für die Einarbeitung hängt dann entweder vom Erinnerungsvermögen der Mitarbeiter oder, falls ein anderer Mitarbeiter sich einarbeiten muss, vom Umfang, Aussehen und Qualität der zu diesen Teilen erstellten Dokumentationsunterlagen ab. Von besonderem Interesse sind dabei nicht die vom Fachplaner selbst erstellten Unterlagen zur Ausführung (so könnte es ausgeführt werden), sondern die Unterlagen, die mit Abschluss der Maßnahme als Revisionsunterlagen oder Bestandsunterlagen (so ist es ausgeführt worden) vom jeweils ausführenden Fachunternehmen erstellt wurden. Der Fachplaner hat also ein Interesse daran, dass diese Unterlagen in einer ganz bestimmten Art und Weise vorliegen und zwar unabhängig davon, welches Fachunternehmen gerade den Auftrag erhalten hat und die Revisionsunterlagen erstellen muss. Der Betreiber ist daran interessiert, die durch z. B. veränderlichen Gebäudebetrieb notwendige Bedienung ordnungsgemäß durchführen zu können und Probleme, die während des Betriebes entstehen, so schnell wie möglich zu lösen. Dazu müssen Betriebswerte richtig eingeschätzt und Störungen schnell lokalisiert und behoben werden können. Aus diesem Grund müssen sich die technischen Anlagen für ihn transparent darstellen. Leistungen, Aufbau, Funktion, Betriebsverhalten und Zusammenwirken sind für ihn im Rahmen von Überwachung, Betrieb und Instandhaltung von Bedeutung. Zudem wertet es der Betreiber als Vorteil, wenn ihm die für Überwachung, Betrieb und Instandhaltung notwendigen Informationen an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt werden. Und das unabhängig davon, welcher Investitionsabschnitt gerade vollzogen wird und welcher Fachplaner und welches Fachunternehmen gerade tätig ist. Fachplaner wie Betreiber müssen deshalb ein Interesse daran haben, dass Informationen und Unterlagen nach Möglichkeit immer auf die gleiche Art und Weise sowohl über die Fachbereiche (Gewerke) eines Investitionsabschnittes, als auch ü- ber die Investitionsabschnitte hinaus aufbereitet und dokumentiert werden. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 6 / 25

7 Zudem ist es für die Kommunikation zwischen dem Fachplaner und den ausführenden Fachunternehmen, den Auftragnehmern (AN), von Vorteil, wenn technische Bestandteile eindeutig identifiziert werden können. Das vermindert Missverständnisse bei der Abstimmung zwischen den Auftragnehmern untereinander und zwischen dem Fachplaner und den Auftragnehmern. Zudem muss sich ja auch der Auftragnehmer genau wie der Fachplaner mit den schon vorhandenen Gegebenheiten (z.b. Anschluss an vorhandene Anlagen) befassen. 4.3 Aufgabenstellung Es muss sichergestellt werden, dass Informationen über Anlagen und Aggregate den Betreiber schnell erreichen, bevor größere Ausfälle, Schäden und Kosten entstehen, Anlagen und Aggregate vom Betreiber schnell gefunden werden. Er also erkennen können muss, wohin er sich wenden muss. der Betreiber die zu diesen Anlagen und Aggregaten zugehörigen Schaltanlagen finden können muss und er sich in diesen zudem zurechtfinden muss. Folgende Teilaufgaben gilt es deshalb zu lösen: Analyse der Situation zur Technik für die technische Betriebsführung und daraus resultierend - Abschätzung der Einsatzmöglichkeiten zur Zielerreichung, Klare Festlegung von Orten (Räumen) in Gebäuden und Gebäuden in Liegenschaften, Eindeutige Erkennung von Aggregaten in Anlagen der Teilen davon (betriebsfunktional zusammengehörigen Einheiten), Sichere Zuordnung von eingebauten Aggregaten, Anlagen und Anlagenteilen zu festgelegen Örtlichkeiten, Zuordnung von Informationen/Daten zu Objekten/Anlagen, Formulierung von Vorgaben für die Kennzeichnung/Beschilderung, Falls nicht vorhanden, Festlegen eines Dokumentationsstandards für Schaltschrankunterlagen. 5 Erkenntnisstand 5.1 Zur Technik der technischen Betriebsführung (1) Mit welchen Mitteln werden technischen Anlagen heute betrieben? Welcher Hilfsmittel bedient sich der Betreiber, um Technik in Gebäuden zu beherrschen? Um diese auf diese Fragen einzugehen, ist es notwendig, sich etwas näher mit der Technik auseinander zu setzen, die in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung vollzogen und einen immensen Aufschwung erlebt hat. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 7 / 25

8 Nach ihrem anfänglichen Erfolg im kaufmännischen und Dienstleistungsbereich, dauerte es nicht lange, bis sie auch die anderen technischen Bereiche eroberte (z.b. technische Gebäudeausrüstung TGA, Kommunikation) und damit gleichzeitig in den häuslichen Bereich (z.b. Homecomputer, Hausgerätetechnik, Spielzeug) vordrang. Es ist ein nur allzu menschlicher Wesenszug, den Anspruch an dem Machbaren zu orientieren. Schreitet die Technik voran und vermehren sich die technisch realisierbaren Möglichkeiten, steigt auch der Anspruch. Die Anforderungen an Ästhetik, Behaglichkeit, Sicherheit, Nutzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, wachsen beständig. Infolgedessen ist es auch nicht verwunderlich, dass Umfang und Vielfältigkeit der technischen Anlagen in unseren Gebäuden kontinuierlich zunimmt. Komplexe technische Anlagen, oder besser, komplizierte Betriebsfunktionen, bedingen auch eine entsprechende Technik zur Steuerung, Regelung und Bedienung. Dies ist ein Grund, warum die mit Mikroprozessoren und Software versehene Steuer- und Regelungstechnik (auch DDC-Technik Direct Digital Control genannt), die konventionelle Steuer- und Regelungstechnik (auch Analogtechnik genannt) in den meisten Bereichen nahezu völlig verdrängt hat. Der für diese Technik zu verzeichnende Preisverfall, bedingt durch die schnelle Weiterentwicklung und die verbesserten/kostengünstigeren Herstellungsverfahren, kommt dieser Entwicklung zudem entgegen. Eine technische Anlage zu betreiben, heißt, sie zu steuern, zu regeln und zu leiten, oder zu führen. Da der Betreiber eine Anlage nicht alle Funktionen selbst und zudem von Hand erledigen möchte - und auch nicht kann, beschränkt er sich auf die Bedienung und Vorgabe und setzt ansonsten Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Leit- oder Betriebsführungstechnik zu seiner Entlastung ein. Dabei kann in vier Ebenen unterschieden werden: Gesamtleitebene Gruppenleitebene Einzelleitebene Feldgeräteebene In der Feldgeräteebene (Ebene 1) befinden sich die sogenannten Sensoren und Aktoren bzw. die Messertaufnehmer und die Stellglieder der betriebstechnischen Anlage (BTA). Bis heute hat man noch keine Möglichkeit entdeckt, die in unserer Umwelt sich stetig ändernden Zustände (Temperatur, Feuchte, Druck, etc.) digital aufzunehmen. Aus diesem Grund ist dieser Beriech auch jetzt noch eine Domäne der Analogtechnik. Gleiches gilt auch für die Übertragung der Signale zum/vom Schaltschrank bzw. zum/vom Steuer- oder Regelgerät. Diese Übertragung geschieht heute noch analog, wird jedoch über kurz oder lang in digitaler Form durchgeführt werden. Die Entwicklungen in diese Richtung haben schon begonnen (z.b. Stichwort: LON-Technologie). Eine digitale Ü- bertragung hat den Vorteil, dass sie ohne Verlust (der gesendete und der empfangene Wert sind identisch) und ohne den Einfluss von Störgrößen (z.b. Temperatur und Hilfsenergieschwankungen) durchgeführt werden kann. Die Einzelleitebene (Ebene 2) hat die Aufgabe, die aus Ebene 1 anfallenden Informationen zu verarbeiten. Diese Ebene steuert und regelt die an sie angeschlossene BTA ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 8 / 25

9 bzw. deren Anlagenteile. Hier wird dem Betreiber i.a. eine Möglichkeit der Information (Anzeige) und des Eingriffs vor Ort (Bedienung) angeboten. Der Siegeszug der Digitaltechnik in dieser Ebene ist unbestritten. Die hohe Variabilität, Funktionalität und Leistungsfähigkeit sowie die immer geringer werdenden Herstellungskosten haben dazu geführt, dass heute hier kaum noch Analogregelungen eingesetzt werden. Vor allem Kompakt- und Komplettanlagen, wie z.b. Aufzüge, Klimageräte, Wärmeerzeuger, elektrische Dampfbefeuchter, Kälteaggregate, Kühlräume, etc., werden fast nur noch mit gerätebezogen programmierter DDC-Technik ausgeliefert. In die Diskussion geraten diese DDC-Regelungen dieser Ebene meist dann, wenn eine Aufschaltung auf die Ebene 3 in Erwägung gezogen wird. Die gerätebezogen programmierten Regelungen sind, bedingt durch die Fabrikatsunterschiede, in fast keinem Fall kompatibel zueinander. Demzufolge ist ein digitaler Datenaustausch fast immer ausgeschlossen, oder nur mit hohem finanziellem Aufwand realisierbar. Um der Ebene 3 dennoch gerecht werden zu können, wird vielfach eine Mischung aus gerätebezogen und anwendungsbezogen programmierter DDC-Regeltechnik eingesetzt. Anwendungsbezogen deshalb, weil bei einem frei programmierbaren DDC-Regelgerät erst zum Zeitpunkt des Einsatzes festgelegt wird, welche Funktionen es erfüllen und welche Anzeige und Zugriffsmöglichkeiten es bieten soll. Man spricht in diesem Zusammenhang deshalb auch von anlagen- oder anwendungsbezogenen Programmierungen. Diese Programmierungen sind im nach hinein jederzeit änderbar. Ebene 3 wird auch Gruppenleitebene genannt. Sie dient hauptsächlich der Betriebsführung- und Überwachung. An sie sind alle zu einem bestimmten Bereich (z.b. Liegenschaft) gehörenden Ebenen des Typs 2 angeschlossen. Sie stellt im Allgemeinen zur Verfügung: Eingriffsmöglichkeiten für die Anpassung des Betriebes an die Nutzung (Sollwerte, Zeiten, etc.), Bildhafte und/oder tabellarische Darstellung der angeschlossenen Anlagen bzw. deren Informationen, Störüberwachung und Analyse sowie Verfolgung, Dokumentation, Archivierung von Kurz- und Langzeitdaten, Übergeordnete Funktionsabläufe. Die Gesamtleitebene (Ebene 4) stellt den höchsten Punkt innerhalb der Struktur dar. Sie hat Zugriff auf alle Informationen und Funktionen der untergeordneten Ebenen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Betriebsverwaltung und Auswertung sowie der daraus resultierenden Maßnahmen. Sie kann je nach Erfordernis Aufgaben übernehmen wie z.b.: Pflege von Bestandsdaten, Analyse von Verbräuchen und Kosten, Betriebsvergleiche von Gebäuden und Anlagen, Auswertung von archivierten Daten, Führen der Gebäude- und Anlagenhistorie, Erarbeitung von verbesserten Anlagenkonzeptionen und Betriebsstrategien, ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 9 / 25

10 Verwaltung von Verträgen und Gewährleistungszeiträumen, Zentraler Stördienst, Notdienst, Bereitschaftsdienst Überwachung der nachgeschalteten Ebenen. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, in der Form der DDC-Technik und die Gebäudeleittechnik sind also bestens geeignet, Informationen über Technik im Gebäude zu kommunizieren und darzustellen. Die Voraussetzungen für eine schnelle Kommunikation sind also schon geschaffen. Leider werden die Möglichkeiten der DDC-Technik und Gebäudeleittechnik nur selten umfassend für Betrieb, Überwachung und Unterhaltung ausgeschöpft (Informationsbeschaffung und -Bereitstellung). 5.2 Normen, Richtlinien, Konzepte, Projekte Folgende Recherche wurde durchgeführt: Durchsicht von diesem Bereich zuzuordnenden DIN-, VDI-, VDE-, AMEV- GEFMA-, VDMA- und weiteren -Normen bzw. Richtlinien, Sichtung der im Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aufgeführten Publikationen, Suche nach Dokumentationen von ausgeführten Projekten in einschlägigen Zeitschriften, Recherche nach Unterlagen im Internet zu diesem Thema, Befragung von Dozenten im Rahmen des Masterstudienganges zum Master of Science (FM) am EIPOS. Mit folgenden Ergebnissen: Wenn das Thema aufgegriffen wurde, dann vornehmlich unter dem Aspekt der Kosten und weniger unter dem Aspekt der Betriebsführung vorgeschlagene Systematisierungen sind deshalb eher abstrakt, Umfassende Dokumentationen von in der Art ausgeführten Projekten wurden nicht gefunden, auch von Dozentenseite konnten keine benannt werden. 6 Ergebnisse 6.1 Die Ortadressierung Die Ortadressierung besteht aus einer maximal 9-stelligen Kennziffer. Sie dient dazu, eine Örtlichkeit eindeutig zu definieren und zu benennen. Die Kennziffer ist hierarchisch in vier Stufen aufgebaut. Jede Hierarchieebene erhält eine Textbezeichnung, um jeder Örtlichkeit (Gebäude, Etage, Raum) nicht nur eine Nummer, sondern auch einen Namen zu geben. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 10 / 25

11 Welche Stellen der Adressierung z.b. in Planungsunterlagen, Beschilderungen, etc. zu verwenden/anzubringen sind, ist mit dem Betreiber abzustimmen. Wichtig ist dabei, dass immer die gleiche Anzahl Stellen vergeben wird, damit die Stellung des alphanumerischen Kurzzeichens immer an derselben Stelle verbleibt. Ein Raum mit der Nummer 1 erhält deshalb immer die Kennziffer 001! Die Ortadressierung ist folgendermaßen definiert: BB Adresse mit 09 Stellen BB Liegenschaft Stelle Gebäude Stelle Geschoss/Ebene/Etage +1 Stelle Raum 014 Stelle Beispiel: BB Klinik BB..02 Neubau...+1 Hochbauamt (oder allgemein: 1. Etage) Herr X, Frau Y (oder: Raum 014) Stelle 01-02, Liegenschaft: Eine Klinik erhält z.b. das Liegenschaftskurzzeichen BB. Sollen später weitere Liegenschaften in die Adressierung aufgenommen werden, werden sie durch andere alphanumerische Zeichen unterschieden. Stelle 03-04, Gebäude: Gebäude haben 2 Kurzzeichen und sollten für jede Liegenschaft von vergeben werden. Zu beachten ist, das dabei Kennzeichnungen wie z.b. 2A möglich sind, 22A aber nicht. Stelle 05-06, Geschoss, Etage oder Ebene: Es muss festgelegt werden, welche Ebene die Kurzzeichen +0 (Erdgeschoss) bekommt. Die Ebenen darunter bekommen die Kurzzeichen -1, -2, -3. Die Ebenen darüber erhalten die Kurzzeichen +1, +2, +3,... - oder bei mehr als 9 Etagen 01, 02, 03,...! Stelle 07-09, Raum: Nach Zuordnung von Gebäude und Etage wird damit der Raum erfasst. Die Nummerierung erfolgt von 001 bis 999 und beginnt in jeder Etage/Ebene neu. Durch die drei Stellen sind auch Raumnummern wie z.b. 23A erfassbar. Es hat sich herausgestellt, dass 9 Ziffern gut zu handhaben sind. An sich ist es nicht wichtig, ob z.b. der Teilflächen auf 3 oder 4 Ziffern oder z.b. in Achsabschnitten (z.b. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 11 / 25

12 CD56, um einen Flächenbereich abzugrenzen) festgelegt werden. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall, eine Systematik, die zur der Liegenschaft (wenn nur auf eine Liegenschaft bezogen) oder den Liegenschaften (bei mehreren Liegenschaften), einzuführen. In Praxis ist noch kein Fall aufgetreten, in dem der Code nicht an schon vorliegende Benennungen und Kennzeichnungen angepasst werden konnte. 6.2 Die Objektadressierung Die Objektadressierung besteht aus einer maximal 9-stelligen Kennziffer. Die Kennziffer ist hierarchisch in drei Stufen aufgebaut (grob, mittel, fein). Jede Hierarchieebene erhält eine Textbezeichnung, um allen Anlagen-Teilen (Anlage, Anlagenteil, Feldgerät) außer der Kennung auch einen Namen zu geben. Welche Stellen der Adressierung für Planungsunterlagen, Dokumentationen, Beschilderungen, etc. zu verwenden sind, ist mit dem Betreiber abzustimmen. Wichtig ist dabei, dass immer die gleiche Anzahl Stellen vergeben wird (Wiedererkennung durch Lage, Länge und Charakter). Eine Anlage (z.b. Kurzzeichen W) mit der laufenden Nummer 1 erhält deshalb immer die Kennziffer W01! Die Objektadressierung ist folgendermaßen definiert: W02H1PU01 Adresse mit 9 Stellen W Gewerk/Anlage Stelle Laufende Nummer der Anlage Stelle H1 Anlagenteil Stelle PU Art des Feldgerätes Stelle Laufende Nummer Feldgerät Stelle Beispiel: W Wärmeversorgungsanlage.02 Statische Heizung Nord-Ost...H1 Gruppenvorregelung Nord-Ost...PU Umwälzpumpe...01 Pumpe Gruppe Nord-Ost Stelle 01, Gewerk / Anlage: Die Gewerke- Kennzeichnung ist einstellig und besteht z.b. aus dem Anfangsbuchstaben der Gewerkebezeichnung nach DIN 276 Kosten im Hochbau (hier W für Wärmeversorgungsanlagen). Stelle 02-03, Laufende Nummer der Anlage: Jede Anlage wird mit einer laufenden Nummer versehen. Bei der Einrichtung einer Anlage muss der Betreiber entscheiden, ob er in jedem Gebäude mit einer neuen Nummernfolge beginnt (damit wäre es möglich, dass es sowohl in Gebäude 01 als auch in ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 12 / 25

13 Gebäude 02 eine Anlage W02 gibt), oder ob eine Anlage über alle Gebäude der Liegenschaft hinweg die gleiche Nummer behält. Vorgabe: Hinweis: Es hat sich herausgestellt, dass die Übersicht nicht getrübt wird, auch wenn in jedem Gebäude mit einer neuen Nummerierung begonnen wird. Da es nicht notwendig und in einigen Liegenschaften wegen der großen Anzahl von Teilbereichen, auch nicht möglich ist, wird empfohlen, in jedem Gebäude mit einer neuen Nummerierung zu beginnen. Nummern nicht mit 1,2,3 - sondern, mit 01,02,03 vergeben! Stelle 04-05, Anlagenteil - auch Funktionsgruppe genannt: Definiert einen Anlagenteil in einer Anlage, der wieder rum aus mehreren Feldgeräten (Aggregate, Aktoren, Sensoren) besteht, wie z. B. eine Heizgruppenregelung auf einem Verteiler. Diese Heizungsgruppe stellt in sich eine Funktionseinheit dar - und hat wieder rum einzelne Bestandteile (Fühler, Ventile, Thermostaten, usw.) die dann nachfolgend erfasst werden. Die Adressierung kann durch Buchstaben+Nummer, z.b. "H1", oder auch durch eine fortlaufende Nummer, z.b. "01" (wichtig, wenn z.b. mehr als 9 Anlagenteile zu dieser Anlage erfasst werden sollen) erfolgen. Hinweis: Sollen Feldgeräte erfasst werden, die der Anlage direkt und nicht einem Anlagenteil zugeordnet werden sollen, sind sie einem Anlagenteil mit dem Kurzzeichen "--" in der Adressierung zuzuordnen. Stelle 06-07, Feldgerät: Ein Feldgerät (Pumpe, Fühler, Thermostat, Motor, etc.) wird direkt einer Anlage, wenn das Anlagenteil mit dem Kurzzeichen "--" belegt wurde, und ansonsten einem definierten Anlagenteil zugeordnet. Stelle 08-09, Laufende Nummer des Feldgerätes: Der Sachverhalt ist ähnlich wie bei der Anlagennummerierung. Die Nummerierung kann übergreifend über die gesamte Anlage erfolgen, - sie kann aber auch bei jedem Anlagenteil einer Anlage neu beginnen. Vorgabe: Hinweis: Bei jedem Anlagenteil und jedem Feldgerättyp eine neue Nummerierung beginnen. Das hat gravierende Vorteile, insbesondere auch in der Planung. Zunächst einmal steigt der Wiedererkennungswert, da der TF01 z.b. bei einer Heizungsregelung immer den Vorlauftemperaturfühler darstellt. Zum anderen steigt die Wiederverwendbarkeit eines Anlagenteils in der Darstellung, da es immer gleich aussieht und insofern kopiert werden kann, bevor es einer anderen übergeordneten Einheit zugeordnet wird. Nummern nicht mit 1,2,3 - sondern, mit 01,02,03 vergeben! Gehören z.b. zum Anlagenteil H1 zwei Temperaturfühler und eine Pumpe, so lautet die Teiladressierung H1TF01, H1TF02 und H1PU01. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 13 / 25

14 6.3 Die Objektadressierung Sonderfall Betriebsmittel Nachdem jetzt Örtlichkeiten und Objekte (hier noch ganz allgemein, da diese Objekt noch nicht verbaut wurden), definiert wurden, ist es nötig, sich der elektrischen Seite eines Aggregates zuzuwenden. Eine Pumpe ist ja nicht nur eine Pumpe. Für den Elektriker ist diese Pumpe vor allem ein Motor. Es gibt also ein elektrisches Pendant zu der Pumpe. Praktisch ist es ja so, dass der Motor der Pumpe von irgendeiner Schaltanlage (bzw. Schaltschrank), in der die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik untergebracht ist, mit Strom versorgt wird. Hier gibt es eine Richtlinie (DIN 40719), die nicht außer Acht gelassen werden darf. Die Adressierung für den Schaltanlagenbereich ist deshalb ein Sonderfall der Objektadressierung. Sie unterscheidet sich von der allgemeinen Objektadressierung in den Stellen Die Betriebsmitteladressierung ist folgendermaßen definiert: G010339M8 Adresse mit 9 Stellen G Gewerk/Anlage Stelle Laufende Nummer der Anlage Stelle Schrank oder Feld Stelle Seite im Plan Stelle M8 Betriebsmittel Stelle Beispiel: G Gebäudeautomation Schaltanlage.01 Schaltanlage Nummer Schrank oder Feld Seite 39 im Schaltplan...M8 Der 8. Motor auf dieser Seite Stelle 01-03: Entsprechen der Objektadressierung. Stelle 04-05, Schrank-/Feld- oder Plan-Nummer der Schaltanlage: Eine Schaltanlage kann aus mehreren Schränken bzw. Feldern bestehen. Für die Stellen werden folgende Fälle unterschieden: Fall 1: Überschreitet der Plan für die gesamte Schaltanlage 99 Seiten nicht, so geben die Stellen Auskunft darüber, in welchem Schrank/Feld das elektrische Betriebsmittel (s.u.) zu finden ist. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 14 / 25

15 Hinweis: Nummern für die Schränke/Felder nicht als 1,2,3 - sondern als 01,02,03 vergeben! Soll keine Schrank/Feldzuordnung erfolgen, sind die Stellen immer mit "--" zu belegen. Fall 2: Würde der zu der Schaltanlage zugehörige Schaltplan 99 Seiten überschreiten ist er in der Art aufzuteilen, dass zwei oder mehrere Teile mit jeweils weniger als 99 Seiten entstehen. Die Pläne sind fortlaufend zu nummerieren. Die Stellen geben in diesem Fall Auskunft darüber, in welchem Plan zur Schaltanlage das elektrische Betriebsmittel zu finden ist. Von Vorteil wäre es, wenn die Pläne so unterteilt würden, dass Plan-Nummer auch gleich Schrank/Feld-Nummer ist. Stelle 06-07, Seite im Plan: Diese Stellen geben Auskunft darüber, auf welcher Seite in vorgenannten Schaltplan das elektrische Betriebsmittel zu finden ist. Hinweis: Nummern für die Seiten nicht als 1,2,3 - sondern als 01,02,03 vergeben! Stelle 08-09, Betriebsmittel auf der Planseite: Die Stelle 08 gibt Auskunft über die Art des elektrischen Betriebsmittels, das auf der vorgenannten Planseite dargestellt ist. Das Betriebsmittel ist das Äquivalent zum Feldgerät. Zur Kennzeichnung sind die Kennbuchstaben der DIN 40719, Teil 2, Tabelle 4, Seite 37 zu verwenden. Die Stelle 09 gibt Auskunft über die fortlaufende Nummer des Betriebsmittels (sofern vom gleichen Betriebsmittel mehrere auf einer Seite ausgewiesen sind, - ansonsten steht dort eine 1). Das hat zu Folge, dass von Betriebsmitteln maximal 9 Gleichartige auf einer Planseite dargestellt werden können. Hinweis: Stelle 08 hat immer Großbuchstaben. Die Nummern für Stelle 09 sind von 1 bis 9 zu vergeben. 6.4 Die Objektadressierung Sonderfall Elektrotechnik Auch für den Bereich der Elektrotechnik muss eine gesonderte Lösung gefunden werden. Wie bei der Betriebsmitteladresse, gibt es auch hier Gegebenheiten, die berücksichtigt werden müssen. Sie ist aber ähnlich strukturiert. Bei Schaltern, Steckdosen, Leuchten ist es wichtig auf den Sicherungsabgang, Steckplatz, etc. schließen zu können. Diese Abgänge haben eine 2-stufige Hierarchie. Deshalb ist es hier interessant nach Anschlussart, Hauptabgang und Nebenabgang zu differenzieren. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 15 / 25

16 Die Betriebsmitteladressierung Elektrotechnik ist folgendermaßen definiert: E01HVF011 Adresse mit 9 Stellen E Gewerk/Anlage Stelle Laufende Nummer der Anlage Stelle HV Anlagenteil Stelle F. Bauteilkennung Stelle Bauteilhaupt- + Nebennummer Stelle Beispiel: E Elektrotechnik Stelle Elektroanlage Nummer 1 Stelle HV Hauptverteilung Stelle F Sicherungsabgang Stelle Haupt- + Nebennummer (11.1) Stelle Stelle 01-05: Entsprechen der Objektadressierung. Stelle 06, Bauteilkennung: Die Definition der Bauteilkennung stammt aus DIN 40719, Teil 2. Stelle 07-09, Haupt- und Nebennummer: Kann für die jeweiligen Anlagenteildefinitionen unterschiedlich sein. In der Niederspannungsverteilung ist F111 z.b. die Angabe für den Sicherungsabgang F mit dem Hauptstromkreis 11 und dem Nebenstromkreis Die Nutzeradressierung Die Nutzeradressierung ist eine Kombination aus Liegenschafts- und Objektadressierung. Sinn und Zweck ist es, einen durch die Adressierung erfassten Bestandteil einer technischen Anlage definitiv einer Örtlichkeit zuzuweisen und eindeutig zu benennen. Folgende Zusammenstellung hat sich als praktikabel erwiesen: Die Benutzeradressierung besteht aus einer 18-stelligen Kennziffer. Die Kennziffer ist hierarchisch aufgebaut. Sie gibt Antwort auf die Frage: Was ist wo installiert?. Ein kommunaler Betreiber hat zum Beispiel mehrere Liegenschaften, die wiederum aus mehreren zusammengehörigen Gebäuden bestehen können. Bei Betriebsschwierigkeiten muss der Betreiber (bzw. ein interner oder externer Verantwortlicher für Technik) im Falle eine Benachrichtigung als erstes wissen, wohin er sich überhaupt zu wenden hat. Diese Information wird durch die Stellen gegeben. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 16 / 25

17 In dem Gebäude gemäß Stelle 04 befinden sich technische Anlagen mit unterschiedlichen Bestandteilen. Die Stellen definieren genau, um was es sich dabei handelt. Die Stellen 14 und 15 erklären dann in welche Etage sich der Betreiber wenden muss. Durch die Stellen weiß er, nachdem er sich der Etage zugewandt hat, auch, in welchen Raum er sich begeben muss. Die Struktur der Benutzeradressierung ist folgendermaßen definiert: BB01W01H1TF Adresse mit 18 Stellen BB Liegenschaft Stelle Gebäude Stelle W Gewerk/Anlage Stelle Laufende Nummer der Anlage Stelle H1 Anlagenteil Stelle TF Feldgerät Stelle Feldgerätenummer Stelle Etage/Geschoss/Ebene Stelle Raumnummer Stelle Beispiel: BB Klinik BB..01 Hauptgebäude...W Wärmeversorgungsanlagen...01 Statische Heizung Nord-Ost...H1 Gruppenvorregelung Nord-Ost...TF Temperaturfühler...01 Nummer Keller Heizungszentrale Die Stellen und 14-18: Die Beschreibung dieser alphanumerischen Zeichen kann in den Erläuterungen zur Ortadressierung nachgelesen werden. Die Stellen 05-13: Diese Stellen entsprechen exakt der Objektadressierung. Die Beschreibung dieser alphanumerischen Zeichen kann in den Erläuterungen zur Objektadresseierung nachgelesen werden. Auch wenn oben ein Beispiel der allgemeinen Objektadressierung dargestellt ist, gilt dies genauso auch für die Sonderfälle Betriebsmittel und Elektrotechnik. Die Struktur ist identisch. Die Stellen und die Stellen werden dabei immer von der Ortadressierung besetzt. 6.6 Die Informationspunkt- bzw. Datenpunktadressierung Die Datenpunktadressierung dient dazu, einem durch das Nutzeradressierungssystem erfassten Objekt Informationen (Daten) zuordnen zu können. Das kann z.b. eine Stör- ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 17 / 25

18 meldung zu einer Umwälzpumpe sein. Die Pumpe wird durch die Nutzeradressierung erfasst und örtlich in der Liegenschaft fixiert. Die Datenpunktadressierung ermöglicht dem Betreiber dann, eindeutige Informationen über den Betrieb, Zustand usw. zu der Pumpe zu erhalten. Die Datenpunktadressierung besteht aus einer 20-stelligen Kennziffer. Die Kennziffer ist hierarchisch aufgebaut. Die Stellen entsprechen der Nutzeradressierung. Was welche alphanumerische Stelle aussagt, kann den ausführlicheren Erläuterungen zur Nutzer- bzw. zur Orts- und Objektadressierung entnommen werden. Die Datenpunktadressierung ist folgendermaßen definiert: BB01W01H1PU SM Adresse mit 20 Stellen BB Liegenschaft Stelle Gebäude Stelle W Gewerk/Anlage Stelle Laufende Nummer der Anlage Stelle H1 Anlagenteil Stelle PU Feldgerät Stelle Feldgerätenummer Stelle Etage/Geschoss/Ebene Stelle Raumnummer Stelle SM Störmeldung Stelle Beispiel: BB Klinik BB..01 Hauptgebäude...W Wärmeversorgungsanlagen...01 Statische Heizung Nord-Ost...H1 Gruppenvorregelung Nord-Ost...PU Umwälzpumpe Gruppe Nord-Ost...01 Nummer Keller Heizungszentrale...SM Störmeldung Stelle 19-20, Datenpunkt zum Feldgerät, Anlagenteil, Anlage: Im Beispiel ist eine Störmeldung zur Pumpe PU01 aufgeführt. Eine andere Information könnte sich aber auch auf die Gruppenvorregelung H1 beziehen. Dazu müssen die Stellen von PU01 gegen ---- ausgetauscht werden. Allgemein gilt deshalb: Der in der Adressierung rechts stehende Teil bezieht sich immer auf die letzte alphanumerische Kennung, der links stehenden Adresse! Noch einmal zu der Information: Die Kennung SM hat an sich schon eine Priorität. Es ist über die alphanumerische Kennung möglich, schon im Vorwege zu differenzieren. So ist eine Wartungsmeldung WM unkritischer als eine Störmeldung SM. Eine Alarmmeldung AM ist dagegen kritischer als eine Störmeldung SM. Außerdem kann, je nachdem, welche Kennung links steht, die Information z.b. von vornherein unterschiedlich interpretiert werden. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 18 / 25

19 BB02W02H1RS SR heißt, dass hier über die Stellungsrückmeldung (SR) des Reparaturschalters RS01 informiert wird. BB02W02H1TF SR heißt, dass hier über den Sollwert der Rücklauftemperatur (SR) des Temperaturfühlers TF02 informiert wird. Einfach deshalb, weil sich die Information auf eine andere Vorkennung bezieht. Beide Gesamtkennungen sind aber eindeutig. Beispiele: BB02W02H1RS SR Reparaturschalter Pumpe (0 = Rep.) Der Datenpunkt gibt Information darüber, dass der Reparaturschalter der Pumpe (PU01) der Gruppenvorregelung (H1) der Statischen Heizung Nord-Ost (W02) im Neubau (BB02) betätigt wurde, und insofern nicht betrieben werden kann. Wo diese Pumpe im Gebäude installiert ist wurde nicht aufgenommen. BB02W02H1TF SV Sollwert Vorlauftemperatur (45 C) Der Datenpunkt gibt eine Information über den Sollwert (SV von TF01) für die Gruppenvorregelung (H1) der Statischen Heizung Nord-Ost (W02) im Neubau (BB02). BB02G010104Q1-----SR Stellung des Hauptschalters (0 = Aus) Der Datenpunkt gibt eine Information über die Stellung des Hauptschalters (04Q1 - Seite 4 - Schalter 1) des Einspeisefeldes (01) der Schaltanlage (G01) im Neubau (BB02). BB02G SM Stromversorgung Schaltanlage (0=Störung) Der Datenpunkt gibt Information darüber, dass für die Schaltanlage (G01) im Neubau (BB02) der Strom ausgefallen ist. Die Schaltanlage befindet sich in der Ebene -1, in welchem Raum ist nicht bekannt. 6.7 Kennzeichnung von Orten, Objekten und Installationsleitungen Allgemeines: Die Nutzeradressierung muss in eine Beschilderung umgesetzt werden. Das heißt, das sowohl die Bestandteile der Ortadressierung (Gebäude, Etage, Raum) als auch der Objektadressierung (Anlage, Anlagenteil, Feldgerät) in die Beschilderung einfließen sollte. Da die Adressierung bzw. Kennziffernbildung allein wenig Erläuterung gibt, muss - außer auf der Feldgeräteebene - für jede Ebene der Struktur die Bezeichnung mitgeführt werden. Es reicht also nicht aus, eine Anlage z.b. nur mit 02W02 zu beschildern. Das ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 19 / 25

20 Schild muss die Kennziffer und die Bezeichnung, nämlich 02W02 und Statische Heizung Nord-Ost, ausweisen. Kennzeichnung von Anlagen Anlagen werden mit den Stellen (einschl.) aus der Nutzeradressierung gekennzeichnet. Beispiel: 02W02 Statische Heizung Nord-Ost Kennzeichnung von Anlagenteilen Anlagen werden mit den Stellen (einschl.) aus der Nutzeradressierung gekennzeichnet. Beispiel: oder: 02W02H1 Gruppenvorregelung Nord-Ost 02G0103 Feld 3 Schaltanlage ISP 01 oder: 02G0137 Verteilung Schaltanlage ISP 01 Achtung: Die Anmerkungen in der Erläuterung der Betriebsmitteladressierung sind zu beachten. Alle externen Verteiler(-dosen), die nicht 1 zu 1 verdrahtet werden, sind als Anlagenteil der Schaltanlage zu erfassen. Kennzeichnung von Feldgeräten Feldgeräte erhalten eine Doppelkennzeichnung. Da jedes Feldgerät einer technischen Anlage auch als elektrisches Betriebsmittel erfasst wird, erhält es zum ersten die Stellen aus der Nutzeradressierung (damit ist es eindeutig einer Anlage zugeordnet) und zum zweiten die Stellen aus der Nutzeradressierung für Betriebsmittel (damit ist bekannt, von wo aus das Gerät betrieben wird). ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 20 / 25

21 Beispiel: 02W02H1PU02 02G01-- Pumpe Gruppe Nord-Ost Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen Alle Kabel werden an der Schaltanlage und am Betriebsmittel/Feldgerät mit einer Kabelkennzeichnung (Kabelmarker) versehen. Die Kabelkennzeichnung hat folgendes Aussehen: 114 Kabelnummer 114 der Schaltanlage, an der das Kabel angeschlossen ist (aus der Feldgerätebeschilderung ersichtlich). Die Anzahl der Stellen ist nicht begrenzt. Die Nummerierung ist für jede Anlage (nicht Anlagenteil!) fortlaufend. Beispiel für Kabelmarker: 114 Werden Kabel auf ihrem Weg von der Schaltanlage zu einem Feldgerät durch ein weiteres Anlagenteil der Schaltanlage (Verteilungen, Klemmenkästen, etc.) aufgetrennt (vielleicht weil der Kabeltyp gewechselt wird), dann bekommen die von diesen Anlagenteilen abgehenden Kabel eine neue Kabelnummer! Die ankommenden Kabel erhalten die Kabelnummer von ihrem Startpunkt. Sollten in den Dosen, Klemmenkästen, etc. die Verdrahtung nicht 1 zu 1 durchgeführt werden (z.b. bei Querverdrahtungen, Brücken, etc.) dann ist von diesen Dosen, Klemmkästen, etc. ein Klemmenplan zu zeichnen. Alle Kabel werden in der Kabelzugliste aufgeführt. Die Kabelnummer ist damit die Informationsverbindung zwischen der Objektadresse und der Betriebsmitteladresse. Das ist in der nachstehenden Bilddarstellung einmal beispielhaft aufgezeigt. Die Verbindung zwischen dem Objekt (Pumpe PU01) und dem dazugehörigen Pendant Betriebsmittel (Motor 23M1) in der Schaltanlage, wird durch einen Reparaturschalter (23S1) unterbrochen. Zugleich wechselt bei dieser Unterbrechung der Kabeltyp. Der Reparaturschalter 23S1 ist von der Verlegung her gesehen, einmal Ziel und einmal Startpunkt. Die vor Ort befestigte Kabelnummer verbindet die Elemente in der Art, dass über die Kabelnummer immer vom Startpunkt auf den letzten Endpunkt geschlossen werden kann. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 21 / 25

22 Abb. 1: Beispiel Kabelzugliste Verbindung Objekt-Betriebsmittel ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 22 / 25

23 7 Schlussbetrachtung 7.1 Überprüfung der Ergebnisse Zunächst wurde überprüft, welche technischen Voraussetzungen für die zentrale Überwachung und Betriebsführung heute bestehen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass mit der Hilfe der DDC-Technik und der Gebäudeleittechnik (GLT) alle für die Überwachung und den Betrieb notwendigen Daten erfasst und an zentrale Stellen weitergeleitet werden können. Bei Einsatz von z.b. Funktelefonen ist der kundige Betreiber mit Hilfe der Adressierung (z.b. über SMS) ohne textliche Erklärungen sofort informiert. Der Nicht-kundige Betreiber muss sich ggf. in der Einarbeitungsphase noch mit den Schemadarstellungen in der GLT (oder im Ordner) oder tabellarischen Darstellungen befassen. Mit der Ortadressierung wurde jeder Standort in Gebäuden festgelegt. Gebäude, Etagen und Räume werden eindeutig erfasst und erhalten eine klar Benennung. Mit der Objektadressierung wurden insbesondere die technischen Bestandteile, die über ihren Zustand auf elektrischem Wege informieren können, inventarisiert. Die Betrieb- bzw. Nutzeradressierung sorgt dafür, dass Bauteile, so sie in der Liegenschaft einmal fest installiert wurden, auch erkannt und zugeordnet werden können. Durch die Verbindung Objekt und Örtlichkeit hat jedes Teil seinen festen Platz. Mit der Einbindung der Sonderfälle für Betriebsmittel und Elektrotechnik wurde sichergestellt, dass auch diese Bereiche, die in der Praxis eigenen und schon lange angewendeten Richtlinien unterliegen, in die Systematik integriert wurden. Mit Hilfe der Datenpunktadressierung werden Informationen zu allen technischen Bestandteilen (über die DDC-Technik) schnell zugeordnet und kommuniziert. Werden dann noch die Vorgaben der Beschilderung und Dokumentation (für den Bereich der Schaltanlagen, Kabelzuglisten) eingehalten, dann kann der Betreiber, unabhängig davon, ob er sich zum Zeitpunkt des Eingangs einer Information gerade vor der Schaltanlage, vor dem Feldgerät oder in der Gebäudeleittechnikzentrale befindet, schnell zur Ursache vorstoßen und Notwendiges veranlassen. Halten sich nun Fachplaner und ausführende Fachunternehmen von Anfang an an diese Vorgaben und pflegen sie diese systematisch in ihre Unterlagen ein, dann stehen dem Betreiber bei der Übergabe der Anlagen zudem alle Informationen, die er für den Betrieb benötigt, zur Verfügung. 7.2 Verweis auf weitere Bearbeitungsansätze Trotzdem es eine schlüssige Lösung ist, kann es in der Umsetzung natürlich Schwierigkeiten geben. Auf die muss eingegangen werden. So können Schwierigkeiten in der Umsetzung des Basisinstrumentes Adressierungskonzept z.b. durch folgende Gegebenheiten entstehen: ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 23 / 25

24 Der Nutzen eines solchen Basisinstrumentes wird nicht klar herausgestellt, so dass Beteiligte opponieren, Der Einfluss auf tradierte Arbeitsweisen der Beteiligten ist so groß, das deshalb Widerstände entstehen, Normen, Richtlinien oder Verordnungen vermitteln in Teilbereichen, die noch nicht zu überblicken sind, andere Handlungsvorgaben. Beteiligte wollen sich deshalb auf eine Abweichung, ggf. aus Risikogründen (Haftung, Gewährleistung, indifferente Schnittstellen), nicht einlassen, Die systematische Vereinheitlichung ist nicht gemäß Vorstellung des Betreibers möglich oder doch nicht über wirklich alle Gewerkebereiche und ihre Teilbereiche möglich. Das gesamte Werk wird ggf. dadurch in frage gestellt. Trotzdem die DDC-Technik in der Lage ist, die für die Überwachung und den Betrieb notwendigen Informationen zu liefern, liefert sie sie nicht. Folgende Fragestellungen sind deshalb ggf. aufzugreifen und abzuschätzen: Welches Interesse könnten die Beteiligten an der Umsetzung einer solchen strukturellen Vorgabe haben, welche Motivation können sie entwickeln, welchen Nutzen haben sie (Nutzen)? Wie arbeiten die Beteiligten, welcher Aufwand ist von ihnen im Zusammenhang mit den entwickelten Vorgaben zu leisten, welche Irritation erfährt ihre Arbeit, wie müssen sie sich verändern (Aufwand)? Gibt es weitere bestehende Richtlinien, die berücksichtigt und deren Handlungsvorgaben ggf. integriert werden müssen (Vorgaben)? Inwieweit ist es möglich, wirklich alle denkbaren technischen Bereiche und ggf. auch andere Bereiche (Hochbau, Schlüsselverwaltung, etc) in eine solche Konzeption einzubinden (erweiterte Anwendbarkeit)? Wie kann, nachdem nun strukturelle Eindeutigkeit bei der Technik erreicht wurde, auch erreicht werden, dass zwischen der Entstehung z.b. einer technischen Störung und der Beseitigung derselben, nur der Zeit-, Personal-, Sachmittel- und damit Kostenaufwand geleistet werden muss, der tatsächlich unvermeidbar ist (Prozessabläufe, Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur)? Wie kann erreicht werden, dass die DDC-Technik und die Gebäudeleittechnik das leisten, was sie in der Lage sind zu leisten? Auch Fragen der Planung, der baulichen Abwicklung und der Dokumentation von Leistungen wurden zunächst fast vollständig ausgeklammert. Dennoch sind sie wichtig. Es wäre einmal dringend notwendig, das tatsächliche Zusammenwirken von allen Beteiligten am Bau zu hinterfragen (wer erarbeitet mit wem wie was nach welchen Vorgaben?) und Lösungen, die im Ergebnis zu einer besseren Grundlage für die Bewirtschaftung nach Fertigstellung führen, anzudenken. ADRESSIERUNGSKONZEPT TGA.DOC Seite 24 / 25

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