Qualitätsvorschriften und Anzahl Betreuungsplätze
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- Adam Schmitt
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1 Qualitätsvorschriften und Anzahl Betreuungsplätze Kurzfassung im Auftrag des Sozialamtes des Kantons Bern (SOA) und des Generalsekretariats der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) 19. November 2008 ECOPLAN Forschung und Beratung in Wirtschaft und Politik CH Bern, Thunstrasse 22 CH Altdorf, Postfach info@ecoplan.ch
2 Impressum Empfohlene Zitierweise Autor: Ecoplan Titel: Qualitätsvorschriften und Anzahl Betreuungsplätze Kurzfassung Auftraggeber: Sozialamt des Kantons Bern (SOA) und Generalsekretariats der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) Ort: Bern Jahr: 2008 Bezug: Sozialamt des Kantons Bern (SOA) Generalsekretariats der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) Begleitgruppe Esther Christen (SOA) Ursula Trachsel (SOA) Regula Unteregger (SOA) Andrea Weik (GS JGK) Projektteam Ecoplan Michael Marti Philipp Walker Stephan Osterwald Der Bericht gibt die Auffassung der Autoren wieder, die nicht notwendigerweise mit derjenigen des Auftraggebers oder der Begleitorgane übereinstimmen muss. Ecoplan Forschung und Beratung in Wirtschaft und Politik Thunstrasse 22 CH Bern Tel Fax bern@ecoplan.ch Postfach CH Altdorf Tel Fax altdorf@ecoplan.ch
3 Kurzfassung In der vorliegenden Studie werden folgende Fragestellungen thematisiert: Welche Bewilligungsvoraussetzungen im baulichen, administrativen und organisatorischen Bereich bestehen heute für KITAs und welche könnten gegebenenfalls angepasst werden? Kann mit einer Anpassung bestimmter Qualitätsvorgaben bewirkt werden, dass die Bereitschaft (von Privaten) steigt, zusätzliche Betreuungsplätze anzubieten? Der Hintergrund der ersten zentralen Frage bildet die Motion Bolli Liberale Lösungen für den Kanton Bern Effizientere und wirtschaftsnähere Organisation der ausserfamiliären Tagesbetreuung (eingereicht am ). Diese hat eine effizientere und wirtschaftsnähere Organisation der ausserfamiliären Tagesbetreuung zum Ziel. Unter anderem soll gemäss der Motion geprüft werden, ob die Bewilligungsvoraussetzungen für die Eröffnung und Führung von Kindertagesstätten im baulichen, administrativen und organisatorischen Bereich vereinfacht werden können. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die Berner Gesetzgebung die Entstehung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten weder durch administrative, organisatorische oder bauliche Anforderungen behindert. Diese Erkenntnis basiert auf insgesamt 16 Interviews mit Initianten privater und öffentlicher Kindertagesstätten, welche ihr Projekt vor kurzem realisiert haben oder deren Projekt aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert wurde. Ebenfalls einbezogen wurden die Sicht der involvierten kantonalen Stellen bei der Justiz-, Gemeindenund Kirchendirektion (kantonales Jugendamt) und bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (kantonales Sozialamt) sowie das Jugendamt der Stadt Bern (städtisches Jugendamt). Die realen Probleme bei der Gründung einer Kindertagesstätte sind: Oft ist es schwierig, geeignete und bezahlbare Räumlichkeiten zu finden. Für städtische Räumlichkeiten in Wohngebieten ist häufig ein Umnutzungsgesuch erforderlich. Das Gesuch bietet die Möglichkeit für politik-motivierte (aber z.b. über Lärm begründete) Einsprachen. Kindertagesstätten benötigen gesellschaftliche und politische Akzeptanz in mehrerer Hinsicht: Kindertagesstätten im Lastenausgleich Sozialhilfe benötigen einen Leistungsauftrag der Gemeinde. Ein Vermieter muss bereit sein, seine Liegenschaft an eine Kindertagesstätte zu vermieten. Die soziale Ächtung von Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, wirkt sich negativ auf die Nachfrage nach Betreuungsplätzen aus. Kindertagesstätten werden hauptsächlich aus idealistischer Überzeugung und weniger aus wirtschaftlichen Überlegungen realisiert. Gerade dies mag mit ein Grund sein, warum finanzielle Probleme verbreitet sind, wobei es Unterschiede zwischen Stadt und Land gibt: 1
4 In der Stadt versuchen sich privat finanzierte Kindertagesstätten von den öffentlichen durch eine bessere Betreuungsqualität abzugrenzen. Jede Institution muss für sich selber abschätzen, welcher zusätzliche Preis für die höhere Qualität von den Eltern noch akzeptiert wird. Auf dem Land ist die Zahlungsbereitschaft für familienexterne Kinderbetreuung oft tiefer, wobei Kindertagesstätten vermehrt auch nur als Möglichkeiten für kurzzeitiges Kinderhüten und weniger als Institutionen zur Erziehung betrachtet werden. Die Tagesstätte steht somit vor der Aufgabe, die Qualitätsanforderungen des Kantons zu erfüllen ohne dabei die Zahlungsbereitschaft der Eltern zu überschreiten. Bei den aufgeführten Problemen handelt es sich nicht um klassische administrative Hürden bzw. restriktive Bewilligungsvoraussetzungen am ehesten trifft dies auf die Probleme im Zusammenhang mit dem Umnutzungsgesuch zu. Dennoch gibt es auch aufgrund der vorliegenden Studie Empfehlungen zu administrativen Vereinfachungen, nur werden diese kaum einen nachweisbaren Effekt auf die Anzahl realisierter Plätze haben: Ausstellen der Betriebsbewilligung durch das kantonale Jugendamt an den Trägerverein und nicht an die Leitung der Kindertagesstätte zur Vermeidung hoher Lohnkosten durch eine verfrühte Anstellung der Leitungsperson in der Planungsphase. Gemeinsamer Auftritt (Internet) der beiden involvierten Amtsstellen gegen aussen: kantonales Jugendamt (Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion) sowie kantonales Sozialamt (Gesundheits- und Fürsorgedirektion). Kritische Hinterfragung der Anforderungen des Lebensmittelinspektorats bezüglich Hygiene: Die in den Interviews erwähnten Anforderungen können zwar von den Autoren nicht fachgerecht beurteilt werden, bedingen in verschiedenen Fällen jedoch sehr hohe Investitionen. Bereitstellen von Mustern bzw. Vorlagen und Tipps für die Erstellung folgender Dokumente: Arbeitsverträge, Budgets, (aussagekräftiger) Bedarfsnachweis. Prüfen, ob ein ärztlicher Attest sowie ein Betreibungsregisterauszug durch das kantonale Jugendamt weiterhin eingefordert werden sollen. Allgemein gilt, dass erhöhte Anforderungen an das Betreuungsverhältnis sowie an die fachliche Qualifikation die Betreuungsplätze verteuern bzw. reduzieren (bei gleich bleibenden öffentlichen Geldern). Die meisten Kantone wie auch Bern orientieren sich an den Richtlinien des Schweizerischen Krippenverbands KiTaS. 1 Im internationalen Vergleich ist nach Alter der Kinder zu unterscheiden: Bei den bis Dreijährigen kennen die meisten europäischen Länder ähnliche Anforderungen wie die Schweiz. Bei den Drei- bis Sechsjährigen dominieren im angrenzenden Ausland jedoch vorschulische Einrichtungen mit tieferen Anforderungen. Ähnliche Regelungen wie in der Schweiz finden sich dagegen in den skandinavischen Ländern. 1 Der Kanton Bern hat teilweise tiefere Anforderungen als der Schweizerische Krippenverband KiTaS, beispielsweise hinsichtlich der minimalen Raumgrösse. 2
5 Der internationale Vergleich zeigt auf, dass das Betreuungsverhältnis in der Schweiz in etwa dem Verhältnis in anderen Ländern entspricht: Bei Kindern zwischen null und drei Jahren liegt das Betreuungsverhältnis in den Kindertagesstätten der untersuchten OECD- Ländern ähnlich wie in der Schweiz zwischen vier bis sieben Kindern pro Betreuungsperson. In der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren findet sich insbesondere in Skandinavien ein ähnlich hoher Betreuungsschlüssel wie in der Schweiz. Demgegenüber weisen hier die umliegenden Länder tendenziell einen weniger grosszügigen Betreuungsschlüssel auf. In vielen westeuropäischen Ländern ist allerdings die Vorschule (in der Schweiz der Kindergarten) stärker ausgebaut. In diesen ist das Betreuungsverhältnis zwar deutlich ungünstiger, die Vorschulen dürfen aber nicht mit den KITAs verglichen werden. Hinsichtlich der Qualifikationen des Betreuungspersonals zeigt sich, dass die Schweiz mit ihrer Fachausbildung Betreuung und den anderen anerkannten pädagogischen Ausbildungsgängen bezüglich Ausbildungsanforderungen dem internationalen Standard entspricht, wobei Informationen zum Verhältnis zwischen qualifiziertem und nicht qualifiziertem Personal kaum verfügbar sind. In Schweden verfügen rund 95% des Betreuungspersonals über eine anerkannte Ausbildung. Im Gegensatz dazu sind in Grossbritannien über 50% ohne spezifische Ausbildung angestellt. Der Vergleich familienpolitischer Leistungen der Schweiz und verschiedener (west-)europäischer Länder zeigt, dass die Leistungen in der Schweiz eher unterdurchschnittlich bemessen sind. Dies betrifft weniger die Leistungen in der Mutterschaftsversicherung, vielmehr fehlen im europäischen Vergleich Unterstützungsleistungen wie ein generelles Kindergeld (in der Schweiz bekommen nur Arbeitnehmende ein Kindergeld), Erziehungsgeld bzw. weitere Leistungen. Familienpolitische Leistungen umfassen in der Schweiz neben dem Kindergeld für Arbeitnehmende finanzielle Unterstützungen für Institutionen in der Kinderbetreuung oder aber eine generelle Form der Unterstützung über Sozialhilfe im Bedarfsfall. 3
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