Protokoll Gemeinderat

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1 Niederschrift über die 13. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen am 5. Oktober 2010 Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 30. September 2010 statt. Beginn: 18:10 Uhr Ende: 21:00 Uhr Anwesende: () - entschuldigt Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Michael Klinger Gemeinderäte: Beyl Walter Binder Daniel Brachat Herbert (Bronke Nadine - entschuldigt ) Buchholz Herbert De Felice Luigi Dreier Markus (Fahr Norbert - entschuldigt ) Fix Peter Gassner Bernhard Geyer Joachim Graf Kirsten - Urkundsperson- Graf Wolfgang - Urkundsperson - Herberger Veronika Kipker-Preyß Claudia - Urkundsperson bis 20:20 Uhr, während TOP 8 Koch Eberhard Koch Titus Mack Karl Muffler Meinrad Ruess Rainer Ruf Georg (Ruh Christof - entschuldigt ) Sauter Klaus Vogler Peter Wengert Katharina Verwaltung: Gramlich Urban Haas Marion Hofmann Achim - als Schriftführer Kopp Alexander Ley Andreas Pingitzer Patrick Schleicher Thomas Steinbrenner Florian Winker Regina bis 19:35 Uhr, einschl. TOP 6 133

2 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Er trägt vor, dass er die vorgesehene Tagesordnung um einen Punkt erweitern und unter Tagesordnungspunkt 9 zu der Sanierung der Turnhalle Randegg beraten wolle. Es gehe hierbei um eine Auftragserweiterung für die Sanierung der Südfassade der Halle. Diese Erweiterung der Tagesordnung habe er im Vorfeld so bereits gegenüber den Fraktionssprechern kommuniziert. Das Gremium ist mit der Erweiterung der Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 9 Sanierung der Turnhalle Randegg einverstanden. TAGESORDNUNG 1. Fragestunde a) Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Kohlbergweges Es meldet sich Herr Karl Reischmann zu Wort, der vorträgt, dass der Kohlbergweg als Spielstraße beschildert sei, weshalb in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h gelte. Herr Reischmann berichtet, dass er selbst ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahre und es ihm bergauffahrend gar nicht möglich sei, diese Höchstgeschwindigkeitsgrenze einzuhalten. Herr Reischmann stellt die Frage, ob schon einmal jemand in diesem Bereich überhaupt Kinder spielen gesehen habe. Offenbar sei dies nicht der Fall. Herr Reischmann legt weiter dar, dass die Kinder vielmehr auf dem Anneliese-Bilger- Platz spielen würden, weshalb sich für ihn die Frage stelle, ob es überhaupt richtig sei, den Kohlbergweg als Spielstraße zu beschildern. Es gebe stattdessen auch die Möglichkeit, an dieser Stelle einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, in welchem bis zu 15 oder 20 km/h gefahren werden dürfe. Herr Reischmann berichtet außerdem davon, dass kürzlich auch Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich stattgefunden hätten. Der Vorsitzende antwortet, es sei so gewesen, dass Anwohner aus diesem Bereich auf die Verwaltung zugegangen seien und dargelegt hätten, es werde im Kohlbergweg viel zu schnell gefahren. Dabei sei die Frage gestellt worden, was die Verwaltung dagegen unternehmen wolle. Die Verwaltung habe diesen Hinweis an das Landratsamt weitergegeben. Daraufhin habe das Landratsamt Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, was für den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer zu einer Verwarnung geführt habe. Offenbar sei es so, dass die im Kohlbergweg geltende Geschwindigkeitsregelung von den Bürgern ganz unterschiedlich beurteilt werde. Herr Reischmann stellt die Frage, ob jemand eine Straße mit einer vergleichbaren Steigung kenne, auf der nur mit maximal 7 km/h gefahren werden dürfe. Der Vorsitzende antwortet, er halte es auch bei einer solchen Steigung für möglich, dass man diese Höchstgeschwindigkeit einhalten könne. Herr Reischmann bemerkt, ein Radfahrer könne gar nicht so langsam fahren, da er ansonsten umfalle. Der Vorsitzende antwortet, gegebenenfalls bestehe auch die Möglichkeit, abzusteigen und das Fahrrad zu schieben. Herr Reischmann stellt abschließend die Frage, ob sich der Gemeinderat nochmals Gedanken machen werde, ob die angeordnete Höchstgeschwindigkeit von maximal 7 km/h im Bereich des Kohlbergweges richtig sei. Der Vorsitzende sichert zu, man werde die Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Technik und Umwelt aufgreifen. Herr Reischmann bedankt sich für diese Zusage öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

3 2. Jahresabschluss 2009 der Eigenbetriebe Gottmadingen a) Wasserversorgung Gottmadingen b) Abwasserbeseitigung Gottmadingen c) Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen Die Druckfassung des Jahresabschlusses 2009 der Eigenbetriebe Gottmadingen liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. a) Wasserversorgung Gottmadingen Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Den Mehraufwendungen des Erfolgsplans und den Mehrausgaben des Vermögensplans wird gemäß 15 Absatz 2 Eigenbetriebsgesetz zugestimmt, soweit hierüber bislang keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Der Jahresabschluss 2009 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Gottmadingen wird in der vorliegenden Form mit den im Jahresabschluss aufgeführten Abschlusszahlen festgestellt. Die Verwendung des Gewinns in Höhe von ,14 wird wie folgt festgelegt: ,14 Zuführung an die Rücklagen ,00 Abführung an den Gemeindehaushalt. b) Abwasserbeseitigung Gottmadingen Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Nach kurzer Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Den Mehraufwendungen des Erfolgsplans und den Mehrausgaben des Vermögensplans wird gemäß 15 Absatz 2 Eigenbetriebsgesetz zugestimmt, soweit hierüber bislang keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Der Jahresabschluss 2009 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Gottmadingen wird in der vorliegenden Form mit den im Jahresabschluss aufgeführten Abschlusszahlen festgestellt. Das Gebührenausgleichskonto mit ,63 bzw. die Rückstellung in Höhe von insgesamt ,68 wird mit den erzielten Gewinnen und Verlusten der vergangenen Jahre im Rahmen der Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) gebührenwirksam verrechnet. 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

4 c) Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer Power- Point-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Den Mehraufwendungen des Erfolgsplans und den Mehrausgaben des Vermögensplans wird gemäß 15 Absatz 2 Eigenbetriebsgesetz zugestimmt, soweit hierüber bislang keine Einzelbeschlüsse gefasst wurden. Der Jahresabschluss 2009 für den Eigenbetrieb Entwicklungsmaßnahmen Gottmadingen wird in der vorliegenden Form mit den im Jahresabschluss aufgeführten Abschlusszahlen festgestellt. Der Verlust des Wirtschaftsjahres 2009 mit ,63 wird mit dem vorgetragenen Gewinn verrechnet. 3. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr - Auftragsvergabe Der Sachverhalt wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage vorgetragen. Bezugnehmend auf die vorgesehenen Luftbildaufnahmen stellt Herr Gemeinderat Sauter die Frage, wie es sich hierbei mit dem Datenschutz verhalte. Herr Ley antwortet, Luftbilder des Gemeindegebietes würden auch im Moment schon bestehen, es gehe lediglich um eine Aktualisierung dieser Aufnahmen. Der Vorsitzende ergänzt, alle Luftbildaufnahmen würden natürlich ausschließlich bei der Gemeinde Gottmadingen verbleiben, sodass der Datenschutz gewährt sei. Herr Gemeinderat Ruf stellt die Frage, ob man unabhängig von der heutigen Auftragsvergabe eine neue Abwassergebührensatzung erlassen müsse. Herr Ley bestätigt, am Ende des gesamten Verfahrens werde eine Satzungsänderung bzw. eine gänzlich neue Fassung der Satzung stehen. Der Vorsitzende bemerkt, zuerst einmal werde man die erforderlichen Daten aufnehmen, dann beginne die Auswertungsphase sowie die Kalkulation der neuen Abwassergebühren und abschließend stehe erfolge der Satzungsbeschluss. Herr Gemeinderat Mack stellt die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Gemeinde eine abschließende Regelung benötige. Herr Ley antwortet, durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes stehe man unter Zeitdruck. Laut diesem Beschluss sollte eigentlich schon die Gebühr des Jahres 2010 auf dieser neuen Grundlage kalkuliert werden. Mit dieser Problematik seien auch die anderen Gemeinden konfrontiert und er wisse noch nicht, was beispielsweise geschehe, falls rund Gemeinden im Land diese zeitliche Vorgabe nicht einhalten könnten. Der Vorsitzende ergänzt, seines Erachtens nach hätte der Verwaltungsgerichtshof eine angemessene Frist für die Umsetzung veranschlagen müssen. Dies sei leider nicht geschehen. Der Gemeinderat fasst abschließend folgenden einstimmigen öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

5 Die Firma wte Betriebsgesellschaft mbh aus Hecklingen erhält den Auftrag, die Gemeinde Gottmadingen bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühren zu unterstützen. Die Einzelheiten über den Auftragsumfang legt die Verwaltung nach individuellem Bedarf fest. 4. Dritter Haushaltszwischenbericht Der Haushaltszwischenbericht wird von Herrn Ley entsprechend der Gemeinderatsvorlage sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. In der anschließenden Aussprache stellt Herr Gemeinderat Buchholz die Frage, ob Herr Ley bereits einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2011 geben könne und bemerkt, es stimme ihn doch bedenklich, was man zuletzt über die Entwicklung der Kreisumlage in der Presse habe lesen können. Herr Ley antwortet, im Rahmen des letzten Haushaltszwischenberichtes habe er im Gemeinderat schon einmal aufgezeigt, dass der Verwaltungshaushalt des Jahres 2011 möglicherweise als Nullsummenspiel aufgehen könne. Er habe diese Aussage allerdings mit dem Vorbehalt verknüpft, dass dies von der weiteren Entwicklung der Kreisumlage abhängig sein werde. Falls sich diese tatsächlich so entwickeln sollte, wie dies jetzt in der Presse dargestellt worden sei, werde man ein solches Ergebnis nicht erreichen. Es sei aus seiner Sicht aber noch zu früh, schon etwas Konkretes zu sagen bzw. eine solche Umlagenentwicklung einfach hinzunehmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, nimmt der Gemeinderat den dritten Haushaltszwischenbericht 2010 wie vorgetragen zur Kenntnis. 5. Grundschule Randegg - weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Vakanz der Schulleiterstelle Der Sachverhalt wird von Frau Haas entsprechend der Gemeinderatsvorlage vorgetragen. Sie zeigt insbesondere auf, dass es für das weitere Vorgehen zwei Alternativen gebe. Zum einen könne man versuchen, die Selbstständigkeit der Grundschule Randegg zu erhalten und eine neue Leitung für diese Schule zu finden. Frau Haas ergänzt hierzu, die zuletzt gesammelten Erfahrungen hätten gezeigt, dass es schwierig sei, solche Stellen zu besetzen und es sei schwer abzuschätzen, wem gegebenenfalls im Zuge eines solchen Verfahrens letztendlich die Schulleitung übertragen werde. Die zweite Alternative bestehe darin, die Grundschule Randegg zur Außenstelle der Hebelschule zu machen. Dies biete den Vorteil, dass die bisherige Rektorin der Grundschule Randegg, als künftige Rektorin der Hebelschule dann auch weiterhin für Randegg zuständig wäre. Außerdem gewinne man bei einer solchen Lösung eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Lehrereinteilung und Klassenbildung. Wichtig sei hierbei, dass das Schulamt zusichern müsse, es werde sich an der Lehrerzuweisung für Randegg nichts ändern. Zu diesem Punkt habe die Verwaltung sich bereits einmal mit dem Schulamt abgestimmt und dieses habe eine entsprechende Zusicherung erteilt. Frau Haas fasst zusammen, dass die Gemeinde in jedem Falle die Grundschule in Randegg erhalten wolle. Die Verwaltung tendiere deshalb dazu, die Bildung einer Außenstelle anzustreben, da man dies als eine langfristige Lösung betrachte, die helfe den Bestand der Schule zu sichern. Diese Einschätzung werde so auch vom Schulamt geteilt. Abschließend weist Frau Haas darauf hin, man befinde sich derzeit in der glücklichen Lage, dass Frau Abert neben der Leitung der Hebelschule auch kommissarisch weiterhin die Schule in Randegg leite. Frau Haas fasst zusammen, der Gemeinderat habe heute zu entscheiden, für welche der beiden aufgezeigten Alternativen er sich entscheiden wolle. Falls sich das Gremium für die Bildung einer Außenstelle entscheide, werde die Verwaltung den erforderlichen förmlichen Beschluss für die nächste Sitzung des Gemeinderates vorbereiten. 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

6 In der anschließenden Aussprache wird unter anderem von Frau Gemeinderätin Wengert vorgetragen, dass sie dazu tendiere, sich für die Bildung einer Außenstelle zu entscheiden. Sie sehe den Vorteil, dass man mit Frau Abert eine Rektorin habe, welche sich auch bestens mit den Verhältnissen in Randegg auskenne. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, sie habe zunächst generell die Haltung vertreten, dass man aus Gründen der Gleichbehandlung wie im Falle der Grundschule Bietingen, welche letztendlich auch zu einer Außenstelle der Hebelschule geworden sei, zunächst einmal die Stelle ausschreiben könne. Ihrer Kenntnis nach zeichne sich im laufenden Ausschreibungsverfahren jedoch möglicherweise bereits ab, dass man für diese Stelle an der Grundschule Randegg gar keine Bewerbungen erhalten werde. Sie sei daher dafür, sich jetzt für die Bildung einer Außenstelle zu entscheiden. Sie halte dies für besser, als das Risiko einzugehen, dass sich das Schulamt letztendlich für einen Bewerber entscheide, welcher möglicherweise nicht so gut geeignet sei. Der Vorsitzende ergänzt, er gehe auch von dem Stand aus, dass bis zum heutigen Tage noch keine Bewerbung vorliege. Herr Gemeinderat Buchholz trägt vor, mit der Sanierung der Grundschule Randegg habe man das klare Signal gesetzt, dass man diese Schule dauerhaft erhalten wolle. Er halte es daher für richtig, diese Zielsetzung zu unterstreichen, indem man die Grundschule Randegg zu Außenstelle der Hebelschule mache, um deren Bestand langfristig zu sichern. Frau Abert kenne die Randegger Verhältnisse und die Eltern sehr gut. Herr Gemeinderat Muffler stellt die Frage, ob man den Elternbeirat in Randegg schon gefragt habe, wie er dies sehe. Der Vorsitzende antwortet, es habe schon vor der Sommerpause ein Gespräch mit Vertretern des Elternbeirates gegeben. Man habe in diesem Gespräch darum gebeten, dass die Vertreter doch einmal in die Randegger Elternschaft hineinhören sollten. Nach der Sommerpause sei man jetzt noch einmal zu Gesprächen zusammengekommen. Er habe hierbei den Eindruck gewonnen, dass die Meinungen der Randegger Eltern gemischt seien. Ein Teil der Eltern könne sich eine Außenstelle unter dieser personellen Konstellation mit Frau Abert als Rektorin gut vorstellen. Es gebe aber auch Stimmen, welche Randegg mit möglichst großer Eigenständigkeit, also auch mit eigener Schulleitung sehen wollten. Er könne vorschlagen, dass die Verwaltung heute vom Gemeinderat beauftragt werde, einen entsprechenden Beschluss hinsichtlich der Bildung einer Außenstelle für die nächste Sitzung vorzubereiten. Falls dies mehrheitlich vom Gemeinderat so gewünscht werde, könne er gleichzeitig dem Schulamt bereits mitteilen, dass der Gemeinderat in für die nächste Sitzung die Verabschiedung eines solchen Beschlusses vorsehe. Herr Gemeinderat Ruf stellt die Frage, was das Schulamt mit etwaigen Bewerbern tun werde. Der Vorsitzende antwortet, wenn der Gemeinderat eine entsprechende Entscheidung treffe, müsse das Bewerbungsverfahren seines Erachtens nach geschlossen werden. Es sei im Übrigen auch so, dass es ganz viele offene Stellen im Rektorenbereich gebe. Das Schulamt könne daher mögliche Bewerber auch auf diese anderen offenen Stellen verweisen. Herr Gemeinderat Vogler stellt die Frage, ob eine Person überhaupt die Schulleitung für den gesamten Grundschulbereich leisten könne. Frau Haas antwortet, dies sei sicherlich eine Herausforderung, aber zu bewältigen. Man müsse dann eben, ebenso wie im Falle der Außenstelle Bietingen, einen Lehrer in Randegg finden, der dort die Rolle des Ansprechpartners vor Ort übernehme. Frau Abert als Rektorin habe auch die Möglichkeit, Verfügungsstunden auf diesen Lehrer zu übertragen. Zu dem Punkt Verfügungsstunden ergänzt der Vorsitzende, sehe man Gottmadingen und Randegg getrennt, sei das Kontingent der Verfügungsstunden insgesamt betrachtet höher. Man müsse aber auch sehen, dass bei einer gemeinsamen Schule ein gewisser Zeitaufwand entfalle, da man zum Beispiel gemeinsame Gesamtlehrerkonferenzen führen könne oder Verwaltungsarbeiten wie etwa die Erstellung der Schulstatistik zusammenfasse. Mit einer Außenstelle Randegg verfüge die Hebelschule jedenfalls über mehr Verfügungsstunden als ohne diese öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

7 Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Gemeinderates am den formalen Beschluss vorzubereiten, wonach die Grundschule Randegg zur Außenstelle der Hebelschule werden soll. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, schon jetzt das Schulamt zu benachrichtigen und darauf hinzuweisen, dass in nächster Sitzung des Gemeinderates diese Beschlussfassung vorgesehen ist. 6. Feuerwehrhaus Gottmadingen - Außengestaltung Frau Gemeinderätin Graf ist befangen und verlässt den Beratungstisch. Der Sachverhalt wird von Herrn Bernhard Gassner in seiner Eigenschaft als für dieses Projekt beauftragter Architekt vorgetragen. Herr Gassner erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPoint- Präsentation, die zum Protokoll genommen wird. Nachdem er entsprechend der Präsentation einen kurzen Gesamtüberblick zur vorgesehen Sanierung des Feuerwehrhauses geboten hat, berichtet er insbesondere weiter, dass man sich entschlossen habe, die Außenwände des Gebäudes aus so genannten Thermowänden herzustellen. Entsprechend der Präsentation erläutert er hierzu, dass die Außenwände hydrophobiert würden. Dies bedeute, dass diese wasserabweisend gemacht würden bzw. die Wasseraufnahme hierdurch reduziert werde. Außerdem beinhalte dies einen Graffiti-Schutz. Für die Oberfläche der Hydrophobierung gebe es verschiedene Farbmöglichkeiten. Anhand der Präsentation stellt Herr Gassner vier unterschiedliche Farbvarianten vor. Er erläutert hierzu, bei der ersten Variante handle es sich um eine Lasur, die den Beton etwas dunkler wirken lasse. Bei der zweiten Variante werde dieser ins rötliche gehend eingefärbt. Die dritte Variante sehe eine grüne Einfärbung vor und bei der vierten Variante werde das Betongrau durch einen Silberton aufgehellt. Herr Gassner zeigt anhand der Präsentation weiter auf, dass die im Moment noch vorhandene Bushaltestelle abgerissen werden müsse, weil diese am derzeitigen Standort nicht verbleiben könne, da dort künftig der Alarmweg verlaufe. Man habe deshalb die Vorstellung entwickelt, für diesen Bereich ein Vordach und entsprechende Beleuchtung vorzusehen. Weiter berichtet Herr Gassner, dass die Ausschreibung für die Rohbauarbeiten derzeit bereits laufe, sodass man in der kommenden Sitzung des Gemeinderates Vergabeentscheidungen treffen und mit den Abbrucharbeiten am 15. November 2010 beginnen könne. Der Vorsitzende richtet an Herrn Gassner die Frage, welche beiden Farbvarianten er favoritisiere. Herr Gassner antwortet, er bevorzuge die Variante 1, also ein etwas dunkleres Betongrau oder die Variante 3 mit einem grünfarbenen Anstricht. Der Vorsitzende eröffnet die Diskussion und bittet darum, die Farbgestaltung festzulegen. Aus der Mitte des Gemeinderates werden verschiedene Wortmeldungen zu den Farbvarianten abgegeben. Unter anderem wird von Frau Gemeinderätin Herberger die Frage gestellt, ob sich die Feuerwehr intern schon für eine Farbvariante entschieden habe. Der Vorsitzende antwortet, die Außenfarbe des Gebäudes müsse schon der Gemeinderat festgelegen, da diese Farbgestaltung den gesamten Ort betreffe. Bei solchen Punkten, welche den Innenraum des Gebäudes betreffen würden, also zum Beispiel die Auswahl der Fliesen, werde man sich natürlich auch mit den Nutzern des Gebäudes, also der Feuerwehr abstimmen. Abschließend schlägt der Vorsitzende vor, dass man zu sämtlichen vier vorgeschlagenen Farbvarianten abstimmen könne. Hierbei könne man jeweils festhalten, wie viele Stimmen die jeweilige Variante bekomme. Die beiden Farbvarianten, auf welche die meisten Stimmen entfallen würden, könne man nä- 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

8 her in Betracht ziehen, indem man hierfür Muster anfordere. Der Vorsitzende bittet Herr Gassner darum, die vier Varianten entsprechend der Präsentation nochmals kurz aufzuzeigen und seine Empfehlung zu wiederholen. Herr Gassner präsentiert die vier Farbtöne nochmals und wiederholt, sein erster Vorschlag sei die Variante 1, also dunkelgrau. Sein zweiter Vorschlag sei die Variante 3, also ein Grünton. Bei der anschließenden Abstimmung entfallen auf die Variante 1 (dunkelgrau) 9 Stimmen. Auf die Variante 2 (rot) entfallen 7 Stimmen. Auf die Variante 3 (grün) entfallen 2 Stimmen. Auf die Variante 4 (silberfarben) entfällt 1 Stimme. Der Vorsitzende fasst zusammen, für die Farbvarianten 1 (dunkelgrau) und 2 (rot) werde man eine Bemusterung anfordern. Das Gremium verständigt sich darauf, dass auch diese Beratung im Gemeinderat erfolgt. Herr Gemeinderat Vogler stellt die Frage, ob man sich auch Gedanken hinsichtlich der Farbe der Ziegel machen müsse. Herr Gassner antwortet, für die Ziegel sei die Farbe dunkelgrau bzw. Anthrazit vorgesehen. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an, dass auf dem Feuerwehrhaus bislang keine Solarzellen angebracht seien. Aufgrund des Schattenwurfes sei dies aus seiner Sicht bislang nicht wirtschaftlich gewesen. Für ihn stelle sich die Frage, ob man sich aufgrund der fallenden Preise in diesem Sektor nochmals mit der Frage der Wirtschaftlichkeit befassen müsse. Herr Gassner antwortet, die Wirtschaftlichkeit könne man noch prüfen. 7. Bebauungsplan Hinter dem Schloß 3. Änderung a) Beschluss Stellungnahmen b) Feststellung Entwurf c) Satzungsbeschluss Der Sachverhalt wird von Herrn Steinbrenner entsprechend der Gemeinderatsvorlage, sowie anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, vorgetragen. Hierbei trägt er entsprechend der Gemeinderatsvorlage die eingegangenen Stellungnahmen im Detail vor. Eine Aussprache hierzu wird nicht gewünscht. Der Gemeinderat fasst mit 21 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden a) Die Stellungnahmen zu den vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Vorlage (siehe Anlage 1 zum Protokoll) verabschiedet. Die daraus resultierende Änderung ist bereits in dem vorliegenden Entwurf vom 28. September 2010 eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst mit 21 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden weiteren b) Der Bebauungsplan in der Fassung vom 28. September 2010 (siehe Anlage 2 zum Protokoll) mit dem unter Punkt a) eingearbeiteten Änderungen wird festgestellt. Der Gemeinderat fasst mit 21 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgenden weiteren öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

9 c) Der Bebauungsplan Hinter dem Schloß 3. Änderung in der Fassung vom 28. September 2010 wird in der vorliegenden Form als Satzung (siehe Anlage 3 zum Protokoll) gemäß 10 Abs. 1 Baugesetzbuch erlassen. 8. Kriterien für die Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Der Vorsitzende erklärt, er wolle zunächst, wie in letzter Sitzung des Gemeinderates zugesagt, die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung aufzeigen. Die Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Gottmadingen und der Nachbargemeinden der Jahre 2006 bis 2010 wird anschließend vom Vorsitzenden anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, dargestellt. Der Vorsitzende berichtet weiter, in letzter Sitzung des Gemeinderates sei außerdem auch die Frage gestellt worden, wie viele Bauplätze die Gemeinde zuletzt vergeben habe und wie viele Bauplätze, Häuser und Eigentumswohnungen am freien Markt gehandelt worden seien. Der Vorsitzende erteilt hierzu Herrn Schleicher das Wort, der die angesprochenen Zahlen anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint-Präsentation aufzeigt. Anschließend wird der eigentliche Sachverhalt von Herrn Schleicher entsprechend der Gemeinderatsvorlage, sowie weiter anhand der PowerPoint-Präsentation vorgetragen. Insbesondere berichtet er anhand der Präsentation, dass die Verwaltung im Bereich des Bildstöckles derzeit mit drei Bauplatzinserenten in Verhandlungen stehe. Es zeichne sich hier ab, dass in jedem Falle ein Grundstück in Kürze verkauft werden könne. Im Bereich des Lärchenweges seien derzeit noch alle fünf verfügbaren Grundstücke am Markt. Im Bereich der Wiedenstraße in Randegg habe man noch vier freie Grundstücke und stehe derzeit mit drei Interessenten in Verhandlungen. Anschließend trägt Herr Schleicher vor, dass in der letzten Sitzung des Gemeinderates vorgeschlagen worden sei, eine Quotelung zwischen einheimischen und auswärtigen Bewerbern einzuführen. Entsprechend der Gemeinderatsvorlage zeigt Herr Schleicher hierzu den Vorschlag der Verwaltung auf, wie eine solche Quotenregelung aussehen könne. In der anschließenden Aussprache wird unter anderem von Herrn Gemeinderat Binder vorgetragen, dass die Gemeinde Gottmadingen in den letzten Jahren offenbar 130 Einwohner verloren habe. Festgestellt habe man weiter, dass man in den nächsten Jahren tendenziell mit einem Zuwachs rechnen könne, den man aber auch benötige, um den eintretenden demografischen Verlust aufzufangen. Herr Gemeinderat Binder unterstreicht, die Gemeinde benötige diesen Zuwachs durch zuziehende Menschen, um die Einwohnerzahl und die damit verbundene Infrastruktur zu erhalten. Er sei daher der Auffassung, dass man mit Ausnahme des Ortsteiles Ebringen keinerlei Beschränkungen zugunsten von Einheimischen machen solle, sondern vielmehr Bauplätze an die Bewerber verkaufen solle, die interessiert seien. Andernfalls dürfe man sich in künftigen Jahren nicht beklagen, wenn die heute im Ort vorhandene Infrastruktur so nicht mehr erhalten werden könne. Frau Gemeinderätin Graf legt dar, die von Herrn Schleicher präsentierten Zahlen würden zeigen, dass ein Zuzug von Außen vorhanden sei. Darauf sei man auch dringend angewiesen, was insbesondere auch die Ortsteile betreffe. Sie halte es daher für richtig, dass man Bauplätze auch für einen Zuzug von Außen offen lasse. Andererseits leiste die Gemeinde für die Erschließung von Bauplätzen aber auch eine Vorarbeit, die auch insbesondere den Gottmadinger Bürgern zugute kommen sollte. Sie sei deshalb dafür, dass auch auswärtige Bewerber eine Chance auf einen Bauplatz erhalten sollten, dies aber auch vorrangig für Bewerber aus Gottmadingen gelten müsse. Zu überlegen sei, wie lange man eine vorgenommene Quotelung im Einzelfall aufrecht erhalten wolle. So könne man zum Beispiel auch einmal bei in einem Gebiet vorhandenen vier Bauplätzen vier einheimische Bewerber berücksichtigen, falls es keine auswärtigen Interessenten gebe. Für die Vergabe an Bauplatzbewerber aus Gottmadingen halte sie die bisherigen Kriterien weiterhin für ein gutes Instrument. Wenn man auswärtige Bewerber berücksichtige, sei es wichtig, dass diese Kinder hätten, da dies einen Beitrag leiste, um die vorhandene Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten zu erhalten. 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

10 Bezugnehmend auf die Anmerkung von Frau Graf und den in der Gemeinderatsvorlage ausgewiesenen Vorschlag zur Quotenregelung antwortet der Vorsitzende, vor die Worte Anzahl für Einheimische müsse man gedanklich das Wort mindestens setzen. Es werde nicht so sein, dass man einheimische Bewerber ablehnen werde, um einen Platz für Auswärtige zu haben. Die Frage sei vielmehr, inwieweit man bereit sei, vorhandene Bauplätze für eine gewisse Zeit für einheimische Bewerber zu reservieren. Derzeit gehe er davon aus, dass es im ungünstigsten Falle wohl höchstens zwei bis drei Jahre dauern könne, bis auch einheimische Bewerber für einen Bauplatz gefunden seien. Frau Gemeinderätin Kipker-Preyß trägt unter anderem vor, der ganzen Diskussion sei keine Verweigerungshaltung gegenüber auswärtigen Bewerbern zugrunde gelegen, sondern vielmehr die Überlegung, dass man den einheimischen Bürgern Bauplätze bieten wolle und Bauland auch nicht unendlich vorhanden sei. Daher sei es auch gut, dass man sich mittlerweile auch auf die vorhandene Bebauung und existierende Baulücken konzentriere. Der Vorsitzende fasst zusammen, im Gemeinderat sei zuletzt gesagt worden, dass man eine Quotenregelung wünsche und zudem auch die bisherigen Vergabekriterien auf den Prüfstand stellen wolle. Er schlage vor, sich zunächst über die Quotenregelung zu verständigen und die Vergabekriterien im zweiten Teil der Diskussion zu behandeln. Bislang sei es so gewesen, dass über das Punktesystem bzw. den Kriterienkatalog auswärtige Bewerber auf eine fast aussichtlose Position gesetzt worden seien. Frage sei, ob man sich jetzt für auswärtige Bewerber über eine Quotenregelung öffnen wolle. Herr Gemeinderat Binder bringt unter anderem zum Ausdruck, dass er Gottmadingen als modernen Wirtschaftsstandort sehe und es darum gehe, sich auch öffnen zu wollen, um so attraktiv zu bleiben. Er empfehle daher, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Frau Gemeinderätin Wengert trägt vor, sie sehe es so, dass man einheimischen Bewerbern die Möglichkeit eines Bauplatzerwerbes einräumen müsse, wenn Interesse vorhanden sei. Dies gelte aber nicht, wenn gar keine einheimischen Interessenten zur Verfügung stehen würden. Grundsätzlich halte sie es nicht für sinnvoll, über die Kriterien Hemmnisse für auswärtige Bewerber aufzubauen, weil dies letztendlich immer ein Grund sei, sich woanders hin zu orientieren. Herr Gemeinderat Gassner erinnert daran, dass die bisherige Kriterienliste und das Punktesystem noch aus den Bauplatzvergaben im Bereich des Täschen resultiere, in welchem man damals doppelt so viele Bewerber wie Plätze gehabt habe. Mit dem jetzigen Vorschlag zu einer Quotenregelung komme man einen großen Schritt weiter. Bislang sei es immer so gewesen, dass dann, wenn genügend Bewerber vorhanden gewesen seien, auswärtige Bewerber eigentlich keine Chance gehabt hätten. Wenn man sich jetzt für eine solche Quotenregelung entscheide, sei dies auch ein gutes Zeichen nach außen, dass die Gemeinde Zuzug wolle. Wichtig wäre hierbei, dass man wie bereits angedacht, jeweils die anstehenden aktuellen Baugebiete bzw. Bauplätze betrachte. Herr Gemeinderat Eberhard Koch trägt vor, aus seiner Sicht mache die Gemeinde Gottmadingen eine gute Baulandpolitik. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamtes seien in den vergangenen zehn Jahren 360 Einwohner mehr zugezogen als weggezogen, sodass man also insgesamt einen Zuwanderungsgewinn verzeichnen könne. Es gebe auch andere Gemeinden, welche einen noch höheren Zuwanderungsgewinn verzeichnen könnten, wobei man sich aber auch die Frage stellen müsse, zu welchen Kosten diese Zuwächse erzielt worden seien. Insgesamt halte er die in Gottmadingen betriebene Baulandpolitik für vernünftig. Herr Gemeinderat Buchholz weist unter anderem darauf hin, dass die Gemeinde Gottmadingen schon heute mit der Anbindung an den ÖPNV, den Schulen und den Kindergärten etc. über eine hervorragende Infrastruktur verfüge. Letztendlich seien dies auch die ausschlaggebenden Gründe, weshalb Menschen nach Gottmadingen zuziehen würden und nicht die Zahl der Bauplätze, welche die Gemeinde anbiete. Daher komme die heutige Diskussion teilweise auch einer Phantomdebatte gleich. Er könne öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

11 mit dem Vorschlag zur Quotenregelung leben. Unabhängig von den Vergabekriterien sei der Gemeinderat letztendlich auch immer frei in seinen Entscheidungen. Herr Gemeinderat Graf weist unter anderem darauf hin, dass die Gemeinde in früheren Zeiten die Bauplätze noch ganz anders entwickelt habe und diese hoch subventioniert gewesen seien. Bei diesen Bauplätzen sei es daher auch eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass bei der Vergabe einheimische Bewerber Vorrang gehabt hätten. Dies habe sich aber geändert. Anhand der von Herrn Schleicher präsentierten Zahlen sehe man auch, dass die Bevölkerungszahlen leicht zurück gegangen seien. Da die Gemeinde viel in die Infrastruktur des Ortes investiert habe, was auch insbesondere für die Ortsteile gelte, müsse es Ziel sein, diese Struktur zu erhalten. Wenn man für Bauplätze auswärtige und einheimische Bewerber habe, könne man natürlich Bewerber aus Gottmadingen bevorzugen. Er halte es aber nicht für richtig, Bauplätze auch dann für Einheimische zu reservieren, wenn gar kein Interesse vorliege. Herr Graf ergänzt, auf der vorliegenden Liste der Verwaltung vermisse er den Ortsteil Bietingen. Dieser sei eine sehr gefragte Lage. Es gebe dort aber derzeit keine Bauplätze der Gemeinde, weshalb man sich früher oder später über dieses Thema unterhalten werden müsse. Der Vorsitzende führt aus, er wolle nochmals dafür werben, dass man eine gewisse Anzahl von Bauplätzen für einheimische Bewerber reservieren solle. Es sei nicht so, dass neue Bauplätze von heute auf morgen vom Himmel fallen würden und auch die Möglichkeiten weitere Flächen auszuweisen, seien letztendlich begrenzt. Dabei gehe es nicht darum, einen Zuzug von Außen abzuwehren, sondern er sehe einfach eine gewisse Verpflichtung gegenüber den jungen Gottmadinger Familien, welche heute vielleicht noch keinen Bauplatz erwerben könnten, aber dann in zwei bis drei Jahren auf der Suche nach einem solchen Platz seien. Der Vorsitzende bittet abschließend um Abstimmung zur vorgeschlagenen Quotenregelung für einheimische und auswärtige Bauplatzbewerber. Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen folgenden Entsprechend dem in der Gemeinderatsvorlage ausgewiesen Vorschlag der Verwaltung ist eine Quotenregelung für einheimische bzw. auswärtige Bauplatzbewerber wie folgt vorzusehen: Baugebiet noch vorhandene Anzahl für Anzahl für Bauplätze Einheimische Auswärtige Lärchenweg (ohne Baufeld E) Wiedenstraße Margrafenstraße*) keine Beschränkungen Bildstöckle **) *) Regelung gilt nur bei Abwicklung über Bauträger bzw. Architekten **) Regelung gilt, wenn mit den derzeit in Verhandlungen stehenden Bewerbern kein Kaufvertrag zu Stande kommt Der Vorsitzende schlägt vor, über die Vergabekriterien für Bauplätze weiter zu beraten. Er schlage vor, sich zuerst zu überlegen, wie man die Vergabekriterien für Bauplätze gestalten wolle, die für einheimische Bewerber aus Gottmadingen vorgesehen seien. Anschließend könne man überlegen, welche Kriterien man für auswärtige Bewerber sinnvoll halte. Anhand der dem Protokoll beigefügten PowerPoint- Präsentation zeigt der Vorsitzende hierzu auf, wie sich die aktuellen Vergabekriterien zusammensetzen. 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

12 Frau Gemeinderätin Herberger trägt zum Punkt 1.2 b) der derzeitigen Vergabekriterien vor, dass sie für Bewerber, welche in der Gemeinde gewohnt hätten und vor länger als fünf Jahren weggezogen seien, die bisherige Zahl von 2 Punkten erhöhen wolle. Wenn jemand in Gottmadingen aufgewachsen sei und beispielsweise anlässlich des Studiums weggezogen sei, dauere es in der Regel länger als fünf Jahre, bis er wieder zurückkomme. Frau Gemeinderätin Graf regt an, den Punkt 3. der Vergabekriterien Eigenes Wohneigentum gänzlich zu streichen. Man könne hiermit den veränderten Lebensumständen Rechnung tragen. Es könne heute beispielsweise durchaus vorkommen, dass sich jemand beruflich verändern wolle und deshalb auch nochmals ein neues Eigenheim bauen möchte, auch wenn er schon ein Haus habe. Herr Gemeinderat Binder bringt ebenso zum Ausdruck, dass es sinnvoll sei, die Ziffer 3 der Kriterienliste abzuschaffen. Herr Binder bemerkt außerdem, man habe noch keine Regelung getroffen, ab welcher Punktezahl man überhaupt einen Platz vergeben wolle. Der Vorsitzende bestätigt, es sei zutreffend, dass es bislang auch schon vorgekommen sei, dass jemand mit einer niedrigen Punktezahl einen Platz erhalten habe. Herr Gramlich spricht an, dass dann, wenn man künftig zwei separate Kriterienlisten für auswärtige und einheimische Bewerber habe, sich die Frage stelle, in welche Rubrik man frühere Gottmadinger, welche wieder in die Gemeinde zurückkehren wollten, einordnen solle. Der Vorsitzende antwortet, er würde diese als einheimische Bewerber betrachten. Das Gremium bringt zum Ausdruck, dass es diese Betrachtungsweise teilt. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob der Punkt 3 der bisherigen Kriterienliste Eigenes Wohneigentum entsprechend dem Antrag von Frau Gemeinderätin Graf und Herrn Gemeinderat Binder gestrichen werden soll. Auf diesen Antrag entfallen 20 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Der Punkt 3 Eigenes Wohneigentum findet daher in der künftigen Vergabekriterienliste für einheimische Bewerber keine Berücksichtigung mehr. Der Vorsitzende kommt anschließend auf den Vorschlag von Frau Gemeinderätin Herberger hinsichtlich Ziffer 1.2 b) der Kriterienliste zurück und stellt die Frage, welche Punktezahl sich Frau Herberger für solche Bewerber vorgestellt habe. Frau Gemeinderätin Herberger schlägt vor, man könne bei Ziffer 1.2 die bisherige Unterteilung in a) und b) streichen und für solche Bewerber, welche früher schon einmal in der Gemeinde gewohnt hätten, künftig generell 15 Punkte vergeben, unabhängig davon wie lange der Wegzug zurückliege. Auf diesen Antrag entfallen 14 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen. Für Bewerber, welche früher in Gottmadingen gewohnt haben, ist somit künftig unabhängig davon, wie lange die Abwesenheit von Gottmadingen angedauert hat, eine zu vergebende Punktezahl von 15 vorzusehen. Die entsprechende aktualisierte Kritierienliste wird als Anlage 4 zum Protokoll genommen. Der Vorsitzende stellt die Frage, wie man sich die Kriterienliste für auswärtige Bewerber vorstelle. Frau Gemeinderätin Graf antwortet, hier sei es vor allem wichtig, dass das Vorhandensein von Kindern als Kriterium gewichtet werde. Bleiben müsse außerdem das Kriterium, ob ein Arbeitsplatz in der Gemeinde vorhanden sei bzw. ein eigener Betrieb vor Ort geführt werde. Sie halte es auch für wichtig, dass ein Bezug zur Gemeinde bestehe, wie etwa zum örtlichen Vereinsleben. Der Vorsitzende bemerkt, dies laufe also darauf hinaus, dass man für auswärtige Bewerber die gleichen Kriterien wie die für einheimische Bewerber anwende, wobei die Kriterienliste dann also sinnvollerweise ab Ziffer 1.3 der aktualisierten Liste zur Anwendung kommen könne öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

13 Herr Gemeinderat Buchholz bemerkt, bei Zuzügen von außen würde er überhaupt keine Kriterien definieren, sondern die Entscheidung jeweils individuell treffen. Der Vorsitzende fasst zusammen, es gebe zwei Anträge. Zum einen den Antrag von Herrn Gemeinderat Buchholz, für auswärtige Bewerber überhaupt keine Kriterienliste anzuwenden. Außerdem gebe es den Antrag von Frau Gemeinderätin Graf, für auswärtige Bewerber die gleiche Liste wie für einheimische Bewerber anzuwenden, mit Ausnahme der Ziffern 1.1 bis 1.2, da diese auf den Wohnort Gottmadingen bezogenen Kriterien für auswärtige Bewerber keinen Sinn ergeben würden. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung darüber, wer sich für den Antrag von Frau Gemeinderätin Graf aussprechen könne und damit den Antrag von Herrn Buchholz gleichzeitig abweise. Auf den Antrag von Frau Gemeinderätin Graf entfallen 11 Ja-Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Somit ist für auswärtige Bewerber eine Kriterienliste vorzusehen, welche inhaltlich den Ziffern 1.3 bis 3.2 der aktualisierten Kriterienliste für einheimische Bewerber entspricht. 9. Sanierung der Turnhalle Randegg Anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zum Protokoll genommen wird, zeigt Herr Ley auf, dass für die Sanierung der Turnhalle Randegg Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes genutzt werden. Er berichtet hierzu, dass Mitte September das Staatliche Rechnungsprüfungsamt aus Freiburg in der Verwaltung zu Gast gewesen sei und den ordnungsgemäßen Einsatz der Fördermittel geprüft habe. Bis auf zwei Anmerkungen, die man habe ausräumen können, sei die Prüfung für die Projekte in Randegg und Bietingen anstandslos verlaufen. Anhand der Präsentation zeigt Herr Ley weiter auf, in welcher Weise die Fördermittel verwendet worden sind. Entsprechend der Präsentation erläutert er hierzu insbesondere, im Falle der Sanierung in Randegg habe man durch Verhandlungen mit dem Finanzamt erreicht, dass man jetzt die volle Umsatzsteueroption nutzen dürfe. Außerdem seien die Vergaben und Bauausführungen teilweise günstiger verlaufen und es seien nicht alle Honorarleistungen der Maßnahmenpakete M 3 bis M 5 als zuwendungsfähig anerkannt worden. Außerdem hätten sich die Nutzungsanteile zwischen Schule und Vereinen und Kultur noch ein wenig verschoben. Herr Ley fasst zusammen, Folge sei, dass die zuwendungsfähigen Baukosten nun geringer ausfallen würden als erwartet. Es sei daher möglicherweise kein voller Abruf der Zuschussmittel aus der Infrastrukturkostenpauschale möglich, wenn die Gemeinde den 25 %igen Eigenanteil an den Baukosten nicht mehr einhalte. Daher sei die Überlegung anzustellen, ob man die Baukosten optimieren wolle, indem man zusätzliche energetische Maßnahmen aus dem Paket M 4 vorziehen wolle. Dies würde dann auch mit dazu führen, dass man den erforderlichen 25 %igen Eigenanteil der Gemeinde erbringen. Anschließend bittet der Vorsitzende den mit der Bauausführung beauftragten Architekten Herrn Schoch an den Beratungstisch, der mit der PowerPoint-Präsentation fortfährt und anhand dieser zunächst einmal darlegt, welche Leistungen im Zuge des Maßnahmenpaketes M 1 bereits erbracht worden sind, obwohl sie ursprünglich erst für das Paket M 4 geplant gewesen seien. Abschließend zeigt er auf, dass anhand des von Herrn Ley geschilderten Sachverhaltes jetzt zudem die Überlegung aufgetreten sei, ob man nicht bereits im Zuge der jetzigen Baumaßnahme die Fertigstellung der Südfassade mit einem neuen Eingangselement vollziehen wolle, was er für absolut sinnvoll halte. Für diese vorgezogene Wärmedämmung der Südfassade, einschließlich aller Anschlüsse, würden Baukosten in Höhe von ca ,00 entstehen. Anschließend berichtet Herr Schoch anhand der Präsentation weiter über bereits vollzogenen Arbeiten, sowie zu den noch ausstehenden angesprochenen Maßnahmen an der Südfassade und veranschaulicht dies anhand der in der Präsentation aufgenommenen Fotoaufnahmen. Nach kurzer Aussprache trifft der Gemeinderat einstimmig folgenden 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

14 Die Südfassade wird wie vorgeschlagen im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wärmedämmtechnisch fertig gestellt und mit einem neuen Eingangselement versehen. Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben von netto ,00 (brutto ,00 ) werden genehmigt. Die zusätzlich auszuführenden Maßnahmen sind beim Konjunkturprogramm II ergänzend als förderfähige Maßnahmen anzumelden. Der Vorsitzende bemerkt abschließend, er wolle Herrn Architekt Schoch für dessen ausgezeichnete Arbeit ein Lob aussprechen. Er habe nicht erwartet, dass man bereits so viele weiterführenden Maßnahmen im Rahmen des ersten Maßnahmenpakets erledigt bekomme. Ein Anteil daran habe natürlich auch der Umstand, dass man beim Finanzamt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erreicht habe. Außerdem habe natürlich das hervorragende Engagement der Vereine geholfen, dieses Ziel so zu erreichen. 10. Fragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge a) Einsegnungshalle in Bietingen Herr Gemeinderat Muffler berichtet, er sei von einem Bietinger Bürger darauf angesprochen worden, dass die Stufen vor der Einsegnungshalle in Bietingen lose seien. Herr Kopp antwortet, die Einsegnungshalle stehe vor einer Generalsanierung. Die Kosten hierfür würden ermittelt. Die Verwaltung sehe diese Maßnahme aber noch nicht im nächsten Haushaltsjahr. Wenn Gefahr im Verzug sei, werde dies natürlich jeweils durch den Bauhof der Gemeinde behoben. b) Durchführung einer Bürgerversammlung bzw. einer Gemeinderatssitzung im Ortsteil Bietingen Herr Gemeinderat Muffler stellt die Frage, ob daran gedacht sei, im Ortsteil Bietingen eine Bürgerversammlung oder Gemeinderatssitzung durchzuführen. Der Vorsitzende antwortet, dies sei angedacht. Der Gemeinderat kenne aus den nichtöffentlichen Diskussionen auch bereits das Thema, welches man im Rahmen einer solchen Gemeinderatssitzung gerne vor Ort in Bietingen aufgreifen wolle. Sobald dieses Thema beratungsreif sei, sei der Ortsteil Bietingen der richtige Ort, um die entsprechende Sitzung des Gemeinderates dort durchzuführen öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

15 Gottmadingen, 11. Oktober 2010 Hn-ks Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen: Der Schriftführer: 13. öffentliche Sitzung am 5. Oktober

16 öffentliche Sitzung am 5. Oktober 2010

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