Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich
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- Guido Maurer
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1 Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich Klimafreundliche & soziale Ausgestaltung einer Reform der Energiesteuer im Wärmemarkt Friedrich Seefeldt Partner /Leiter Energieeffizienz & Erneuerbare Lisa Krämer, Dr. Stefan Moog Volkswirtschaft / Sozialsysteme Bildquelle: fotolia.com tinadefortunata istock.com Lex20
2 Überblick 01 Ausgangslage: warum überhaupt CO 2 -Preise außerhalb des ETS? 02 Einführung einer CO 2 -Komponente: Vorbild Schweiz 03 Simulation von drei unterschiedlichen, pauschalen Rückerstattungsinstrumenten 04 Potenzielle Rückerstattungskanäle 05 Zusammenfassung 2
3 1. Ausgangslage und Zielsetzung Klimafreundliche & soziale Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich 3
4 Fehlanreize der Energiebesteuerung in Deutschland? FOES Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: Umsetzung eines CO 2 -Preises im Wärmemarkt (12/2016)
5 Niedriges Preis- und Steuerniveau: Heizöl 5 FOES Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: Energiepreise - Optionen für eine Reform der Entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen
6 Vorbild Schweiz: CO 2 Lenkungsabgabe Private Haushalte Industrie & Gewerbe aktuell 84 CHF / t CO 2 aktuell 84 CHF / t CO 2 Befreiung Bund pro Kopf pro Lohnfranken Gebäudeprogramm (max. 300 Mio.), Technologiefonds (25 Mio.) Quelle: BAFU 2017; AHV = Schweizer Sozialversicherung der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung
7 Vorliegende Studie: Soziale Reform der Energiesteuer iim Bereich der Privaten Haushalte Private Haushalte aktuell 84 CHF / t CO 2 Bund pro Kopf
8 2. Einführung einer CO 2 -Komponente Klimafreundliche & soziale Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich 8
9 Simulation: ökologisch-soziale Reform der Energiesteuer im Wärmemarkt (hier: nur private Haushalte) Grundlage: Sockel der Energiebesteuerung wird in heutiger Höhe vergleichmäßigt. Ab 2020 Einführung einer moderaten, an CO 2 orientierten Komponente. (Beispiel: 25 /t CO 2 ) Idee: nur das Aufkommen aus der CO 2 -Komponente (in hellblauer Farbe) wird an die Privaten Haushalte rückverteilt. 10,00 9,00 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Status quo 2020 [ ct/kwh] (ohne Änderung) Heizöl 2016 Erdgas 2016 _ Heizöl 2020 Erdgas 2020 _ /t CO 2 Heizöl 2020* Erdgas 2020* Handelspreis Energiesteuer CO2 Komponente MwSt Kernfrage: Wie ist die entstehende Auswirkung auf die Haushalte? Wie kann das entstehende Aufkommen möglichst fair rückverteilt werden? Hinweis: Für die Zwecke der vorliegenden Untersuchung wird ausschließlich der Sektor der Privaten Haushalte betrachtet. Die Effekte für Gewerbe bedürfen einer eigenen Untersuchung. Vorschlag in Anlehnung an FOES Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft: Umsetzung eines CO2-Preises im Wärmemarkt (12/2016)
10 Jährliches Gesamt-Aufkommen: 3,4 Mrd. /Jahr Für die meisten Haushalte weniger als 0,43% ihres Einkommens in % des Haushaltsnettoeinkommens 0,5% 0,4% 0,3% 0,2% 0,1% 0,0% 0,43% 0,41% 0,23% 0,14% Durch die Einführung einer CO 2 - Komponente werden Einnahmen von rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr generiert, die vollständig an die Haushalte zurück verteilt werden sollen. Vor Rückverteilung erhöht die CO 2 - Komponente die Energiekosten je Haushalt um durchschnittlich 83 Euro pro Jahr. (ca. 7 pro Monat). Das sind im Durchschnitt nur 0,43% bezogen auf das Haushaltsnettoeinkommen (Für den Medianhaushalt sogar nur 0,23%) Frage: Es stellt sich die Frage, wer (und warum) die Auswirkungen besonders stark zu spüren bekommt? Durchschnitt 1. Quartil Median 3.Quartil Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG. 10
11 Absolut belaufen sich die Auswirkungen nach Haushaltstyp im Durchschnitt auf einen Betrag zwischen 53 und 109 Euro im Jahr in Euro pro Jahr Alleinerziehend Haushaltstypen nach Einkommen Wohnkosten Energiekosten CO2-Steuer Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG.
12 Für die Haushalte liegt die Steuer (bezogen auf des Haushalts-Netto) zwischen 0,14 und 0,55 Prozent (im Durchschnitt bei 0,43%) 60% % des Haushaltsnettoeinkommens 50% 40% 30% 20% 0,55% 0,37% 0,23% 0,41% 0,30% 0,17% 0,30% 0,21% 0,14% 0,30% 10% 0% Alleinerziehend Haushaltstypen nach Einkommen Wohnkosten Energiekosten CO2-Steuer Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG.
13 Welche Faktoren beeinflussen die Auswirkungen der CO 2 -Komponente auf die privaten Haushalte? Die Auswirkungen der CO 2 -Komponente für einen Haushalt werden maßgeblich durch den Energieverbrauch bestimmt. Neben den individuellen Verbrauchsgewohnheiten wird der Energieverbrauch durch die Wohnsituation bestimmt, z.b. Wohnfläche, Baujahr des Hauses oder Haustyp (Ein- /Mehrfamilienhaus). Die Wohnsituation steht oftmals in Zusammenhang mit den sozioökonomischen Merkmalen eines Haushalts, z.b. Haushaltsgröße, Einkommen, Alter, Haushaltstyp, Last but not least: Für die Auswirkungen der CO 2 -Komponente spielt der verwendete Energieträger eine zentrale Rolle, d.h. die Menge an CO 2 je kwh Brennstoff. Kohle > Heizöl > Flüssiggas > Erdgas > Fernwärme 13
14 3. Simulation von drei unterschiedlichen, pauschalen Rückerstattungsinstrumenten Klimafreundliche & soziale Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich 14
15 Rückerstattungsinstrumente: Einwohner-Scheck oder Haushalts-Scheck? Im Folgenden wird die Rückerstattung der Einnahmen über die CO 2 -Komponente an die privaten Haushalte in Form von unterschiedlichen Energiewende-Schecks simuliert. Hinweis: Wer die Schecks ausstellen wird und über welchen Kanal sie den Haushalten übert werden, ist für die Berechnungen zunächst irrelevant. Verschiedene Überlegungen hierzu werden jedoch am Ende dieses Kapitels präsentiert. Einwohner-Scheck Pauschale Rückerstattung pro Kopf Bei einem Aufkommen der CO 2 -Komponente von 3,4 Mrd. Euro und 82 Mio. Einwohnern ergibt sich eine Rückerstattung von etwa 42 Euro je Einwohner und Jahr. Haushalts-Scheck Variante I: Pauschale Rückerstattung pro Haushalt (Haushalts-Scheck I) Bei einem Aufkommen der CO 2 -Komponente von 3,4 Mrd. Euro und 40 Mio. Haushalten ergibt sich eine Rückerstattung von etwa 83 Euro je Haushalt und Jahr. Variante II: Pauschale Rückerstattung nach Haushaltsgröße (Haushalts-Scheck II) Bei Variante II wird die Haushaltsgröße bei der Rückerstattung berücksichtigt. Für einen Ein-Personen-Haushalt ergibt sich eine Rückerstattung von 72 Euro. Für Mehr-Personen-Haushalte erhöht sich die Rückerstattung um 11 Euro je Haushaltsmitglied, bspw. ergibt sich für einen 2-Personen-Haushalt eine Rückerstattung von 83 Euro. 15
16 Beim Einwohner-Scheck werden n mit geringem Einkommen am meisten entlastet. in Euro pro Monat ,9 2,0 2,8 0,1 1,6 1,8-5,3 Haushaltstypen nach Einkommen -4,8-3,8 0,0 Alleinerziehend Unter dem Strich werden Haushalte mit Kindern durch die Einwohner- Pauschale besonders entlastet. % des Haushaltsnettoeinkommens 0,20% 0,15% 0,10% 0,05% 0,00% -0,05% -0,10% -0,15% -0,20% -0,25% 0,11% 0,14% 0,10% 0,00% 0,06% 0,03% -0,22% -0,12% -0,06% -0,09% Alleinerziehend Die Einwohner- Pauschale nivelliert die relative Auswirkung nach Einkommenshöhe! Für s und e ohne Kinder bleibt aber (trotz Scheck) noch eine monatliche Belastung. Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG. 16
17 Beim Haushalts-Scheck I (Haushalts-Pauschale) werden s mit em Einkommen am meisten entlastet. in Euro pro Monat ,4-0,6 0,2 1,7 1,8 0,3 1,3 2,2-0,3. Die Hauhaltspauschale entlastet besonders die Haushalte mit em Einkommen. -3-2,5 Haushaltstypen nach Einkommen Alleinerziehend % des Haushaltsnettoeinkommens 0,10% 0,05% 0,00% -0,05% -0,10% -0,15% -0,20% -0,25% -0,30% -0,35% -0,31% -0,10% -0,02% 0,01% 0,06% 0,03% 0,01% 0,03% 0,03% Haushaltstypen nach Einkommen -0,01% Alleinerziehend Die Hauhaltspauschale nivelliert vor allem die Auswirkungen für Mehr- Personen-Hauhalte. Vor allem entlastet sie Einpersonen-Haushalte. Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG. 17
18 Erstattung nach Haushaltsgröße entlastet e Einkommen unabhängig von der Haushaltsgröße. in % des Haushaltsnettoeinkommens 0,1% 0,0% -0,1% -0,1% -0,2% -0,2% -0,20% -0,05% 0,01% -0,01% 0,03% 0,02% -0,05% -0,02% 0,00% -0,04% Die pauschale Rückerstattung nach Haushaltsgröße (Haushaltspauschale II) liegt in Höhe von -0,20 bis 0,03% des Haushalts- Nettos. in Euro pro Monat -0,3% 1,5 1,0 0,5 0,0-0,5-1,0-1,5-2,0-1,6-0,7 0,3 Haushaltstypen nach Einkommen -0,2 0,9 1,3-1,3-0,6 0,2-0,9 Alleinerziehend Alleinerziehend Insgesamt führt die Haushaltspauschale nach Haushaltsgröße zur stärksten Nivellierung der Belastungseffekte Am spürbarsten ist die Entlastung bei en Einkommen. Haushaltstypen nach Einkommen Quelle: Datenbank Geschäftsbereich Energiepolitik, SOEP 2015, eigene Berechnungen Prognos AG. 18
19 Zwischenfazit Bei allen pauschalen Rückerstattungsinstrumenten wird die Mehrheit der Haushalte entlastet. Durch eine pauschale Rückerstattung können kritische Verteilungswirkungen einer CO 2 -Komponente ausgeglichen werden. Mehrheitlich werden vor allem Haushalte mit en Einkommen entlastet. Während der Einwohner-Scheck für kleine Haushalte die geringsten Entlastungen bringt, profitieren diese am stärksten bei den Haushalts-Schecks. Für -Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen (Rentner) führt am ehesten der Einwohner-Scheck zu spürbaren Belastungen. Am fairsten für alle erscheint die pauschale Rückerstattung nach Haushaltsgröße. 19
20 4. Potenzielle Rückerstattungskanäle Klimafreundliche & soziale Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich 20
21 Möliche Rückerstattungskanäle in der Übersicht Melderegister: Das Melderegister erfasst alle Personen, die in Deutschland wohnen, enthält aber keine Information zu den Haushalten oder der Haushaltsgröße. Über das Melderegister könnten entsprechend Energiewende- Schecks für alle Einwohner verteilt werden, nicht aber die für die Haushalte. Steuerliche Identifikationsnummer: Jeder in Deutschland gemeldeter Bürger erhält eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer für Steuerzwecke. Über die Finanzbehörden könnten mit Hilfe dieser Nummer entsprechend alle Einwohner in Deutschland für die Rückerstattung erreicht werden. Grundsteuer: Durch die Grundsteuer werden alle Besitzer von Grundstücken und deren Bebauung besteuert. Der Vermieter einer Immobilie darf die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Eine Weitergabe des Energiewende-Schecks über die entsprechenden Ämter in den Gemeinden, die die Grundsteuer erheben, scheint wenig sinnvoll, da diese keine Information darüber haben, wie viele Einwohner oder Haushalte letztlich auf einem Grundstück wohnen. Abfallgebühren: Die Ausgestaltung der Abfallgebühren wird in Deutschland kommunal geregelt. Da nicht alle Kommunen die Gebühren pro Kopf oder pro Haushalt berechnen, eignet sich auch dieser Kanal nicht für die Ausgabe der Energiewende-Schecks. Krankenkassen: Seit Einführung der Allgemeinen Krankenversicherungspflicht 2009, müssen sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer versichern. Vor diesem Hintergrund ist es vorstellbar, dass die Krankenkassen die Ausgabe der Energiewende-Schecks übernehmen, allerdings liegen diesen nur Informationen für Personen und nicht für Haushalte vor. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Die Ende 2012 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangene Einrichtung zieht den Rundfunkbeitrag in Form einer Wohnungspauschale ein. Der Beitragsservice wäre daher eine Möglichkeit einen Energiewende-Scheck auf Haushaltsebene zu verteilen. Fazit: Als mögliche Kanäle für die Verteilung von Energiewende-Schecks sind das Melderegister, die Finanzbehörden über die steuerliche Identifikationsnummer, die Krankenkassen oder der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vorstellbar. Es bleibt Aufgabe der Politik zu entscheiden, welcher Kanal die effizienteste Lösung darstellen würde. 21
22 Nutzung der klassischen Transfer-Kanäle? Alternativ bzw. zusätzlich zur pauschalen Rückerstattung über die Pauschalen können klassische Kanäle für die Rückerstattung genutzt werden: Erhöhung der ALG II-Regelsätze Erhöhung des Wohngeldes Verringerung der Einkommensteuerbelastung durch eine Erhöhung des Grundfreibetrages Auszahlung über Rente Mit 3,4 Mrd. Euro wären folgendes Reformpaket finanzierbar**: Erhöhung des ALG II-Regelsatzes um 14 Euro pro Monat Erhöhung des Wohngeldes um 6 Prozentpunkte Erhöhung des Grundfreibetrages der Einkommensteuer um 168 Euro pro Jahr Erhöhung der Renten um 0,3 Prozentpunkte ** Berechnungen Prognos AG Die Berechnungen zeigen, dass über genannten Kanäle das gesamte Aufkommen einer CO 2 -Komponente rückverteilt werden kann. Da jedoch nicht alle Haushalte die ihnen zur Verfügung stehenden Transferleistungen in Anspruch nehmen, werden durch das genannte Reformpaket nicht alle Haushalte erreicht. 22
23 5. Zusammenfassung Klimafreundliche & soziale Transformation der Energiesteuern im non-ets-bereich 23
24 Fazit Insgesamt führt die CO 2 -Komponente bei 25 /t CO 2 zu Einnahmen von rund 3,4 Mrd. Euro pro Jahr, die komplett an die Bürger zurückverteilt werden. Durch eine pauschale Rückerstattung in Höhe der durchschnittlichen Einnahmen werden mehrere Ziele erreicht: Lenkungswirkung im Sinne des Klimaschutz Faire Verteilung Transparenz Die pauschale Rückerstattung ist ökologisch lenkend und sozial ausgleichend. Wie die Rückerstattung ausgestaltet wird, bleibt Gestaltungsraum der Politik. 24
25 Vielen Dank für Ihre Fragen & Anregungen! Dipl.-Ing. Friedrich Seefeldt Partner / Mitglied der Geschäftsleitung Prognos AG Goethestr Berlin Dr. Stefan Moog Projektleiter Prognos AG Heinrich-von-Stephan-Str Freiburg Lisa Krämer Projektleiterin Prognos AG Schwanenmarkt Düsseldorf Tel. +49(0) friedrich.seefeldt@prognos.com Tel. +49(0) stefan.moog@prognos.com Tel. +49(0) lisa.kraemer@prognos.com 25
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