Fachtag Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der Hilfen nach 53/54 und 67/68 SGB. Potsdam

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1 Fachtag Fragen der Abgrenzung und Schnittstellen der Hilfen nach 53/54 und 67/68 SGB Potsdam

2 Thema: Hilfe-Plan-Prozesse und Gesamtplanung 67/68 SGB XII 2

3 Was erwartet Sie zu diesem Thema: 1. gesetzliche Regelungen 1.1 Regelungen zum Gesamtplan 1.2.Bespiele aus Hamburg 2. Der Hilfeplanprozess 3. Hilfeplanprozesse in der LHP 4. Klienten und Beratungsprozesse 5. Hinweise aus dem Vortrag von Gerald Hüther zur Potentialentfaltung

4 1. Gesetzliche Regelungen 67 Leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor. 68 Umfang der Leistungen (1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen

5 1.2 Regelungen zum Gesamtplan- DVO 69 (1) Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, die Hilfesuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Hilfesuchende verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken. (3) Bei der Ermittlung und Feststellung des Hilfebedarfs sowie bei der Erstellung und Fortschreibung eines Gesamtplanes sollen die Hilfesuchenden unter Berücksichtigung der vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten beteiligt werden. Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die dem Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben, in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz der unterschiedlichen Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach anderen Leistungsgesetzen anzustreben. Soweit es erforderlich ist, wirkt der Träger der Sozialhilfe mit anderen am Einzelfall Beteiligten zusammen; bei Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Zusammenwirken mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich

6 1.3 Gesamtplan Wird ein Gesamtplan erstellt, sind der ermittelte Bedarf und die den Bedarf entsprechenden Maßnahmen der Hilfe zu benennen und anzugeben in welchem Verhältnis zueinander sie verwirklicht werden sollen. Dabei ist der verbundene Einsatz unterschiedlicher Hilfen..anzustreben. Gesamtplan und Maßnahmen sind zu überprüfen, sobald Umstände die Annahme rechtsfertigen, dass die Hilfe nicht oder nicht mehr zielgerichtet ausgestaltet ist oder Hilfesuchende

7 Gesamtplan (theoretisch) vorgesehen für mehrfache Problemlagen -besondere Soziale Schwierigkeiten und Alkoholund/oder psychische Erkrankungen -besondere soziale Schwierigkeiten bei jungen Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr -besondere soziale Schwierigkeiten bei älteren und/oder pflegebedürftigen Es gibt bei mehrfachen Problemlagen keinen Vorrang oder Nachrang der Bedarfe. Leistungen nach anderen Vorschriften gehen vor, wenn sie den konkreten Bedarf aus 67 auch tatsächlich decken

8 Bedarfe Leistungen Dach über dem Kopf Täglicher Lebensbedarf Ordnungs recht Hilfe nach SGB II/XII Besondere Lebensverhältnisse verbunden mit sozialen schwierigkeiten Bedarfe nicht Leistungen Erziehungsbe darf bei Kindern und Jugendlichen Hilfen nach SGB XII Leistungen Jugendhilfe nach SGB VIII Pflegerischer Bedarf Bedarf bei Sucht und Behinderung Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe

9 Beispiel Gesamtplan Hamburg aus AA zur Umsetzung des 67/69 SGB XII Ein Gesamtplan wird erstellt, wenn -planvolles abgestimmtes Handeln mehrerer Stellen über einen längeren Zeitraum notwendig ist -vor Beginn der Maßnahme den Bedarf feststellen -alle Betroffenen beteiligen -Einbeziehung Jugendhilfeträger nach Ermessen -Instrument zur Dokumentation des bestehenden Hilfebedarfs -dient der Koordinierung -dient der Prüfung der Zielerreichung -Standardisierter Gesamtplan darin gibt es 9 Bereiche und pro Bereich wird ein Ziel, die Leistungen zur Zielerreichung erforderlich sind, sowie der Leistungserbringer und der Zeitraum benannt

10 Einschätzungen aus der Praxis zum Gesamtplan Im Land Brandenburg Anwendung in welcher Kommune? In der Landeshauptstadt Potsdam wird ein Gesamtplan bisher nicht angewendet, weil: -Gewährung paralleler Hilfen i.d.r. wegen der Vorrangfestlegung nicht bewilligt wird -passgenaue Angebote fehlen, die Multiproblemlagen bedienen könnten -Klienten teilweise mit zu vielen Helfern/Hilfen überfordert sind -Eingliederungshilfe von Klienten abgelehnt wird, weil Eltern oder erwachsenen Kinder zu den Kosten herangezogen werden

11 2- Der Hilfeplanprozess Der Beginn des Prozesses bestimmt den Prozess.. Was ist hilfreich? Stabile Bezugspersonen Entscheidend Erstkontakt Bedarfsklärung Maßnahmen vereinbaren Betroffene in jedem Schritt beteiligen Ziele

12 Beispiel eines Hilfeplanes bes. soz. Schwierigkeit Schwierigk.- auf dem Wohnungsmarkt Ende Bewilligungszeitraum Schwierigk.- Ämter und Behörden Problem interaktion mit der sozialen Umwelt bes. LV Keine gesicherte Unterkunft Ungesicherte Existenz Keine Ausbildung kein Arbeitsplatz Schwierigk. Arp.platzsuche Gewaltprägende Umstände Keine sozialen Bezüge Maßnahme Ziel Bis wann Wer/ wie WBS beantragen Wohnraumsu che Beantragung Transferleistu ngen Ausbildungss uche Minijob Gewaltätigen LG nach gewaltschutz Gesetzder WE verweisen Mutter ausfindig mach und Kontaktaufba uen Eigene gesicherte Unterkunft Existenzsiche rung Ausbildung/ Arbeitsplatz vorhanden Gesicherte Lebensumstä nde Stabile familiäre Beziehung aufbauen und pflegen

13 Sicht der Beteiligten auf den Hilfeplanprozess Klienten -sehen oft vordergründig Ziele Ruhe und materielle Absicherung -therapeutische Unterstützung und Reha auf dem letzten Platz -fühlen sich ausgegrenzt, als Objekte der Planung der Hilfen und als solche fühlen sie sich abhängig von Fremdhilfe -Wünschen sich das der Helfer ihre Individualität akzeptiert und nicht als Symptom der sich bestätigen Defizite mit der Ziel der Veränderung auf der Agenda des Hilfplans setzen Kliententypen -aktiv fordernd -genügsam offen -Passiv misstrauisch Leistungserbringer Kostenträger LHP Steht zwischen den Anforderungen der Klienten und Kostenträger Einerseits konkrete Ziel/ und Zeitvorgaben-oder auch druck, wenn Bewilligungszeiträume starr Anderseits Kostendruck Bewusstmachen Motivationsarbeit Mitnehmen begleiten Hilfe zur Selbsthilfe Nachhaltigkeit, Existenzsicherung, Grundbedürfnisse sicherstellen

14 Klienten der Wohnungslosenhilfe brauchen nicht mehr Druck sondern mehr Zeit Wer sind unsere Klienten? Menschen, die oft ihr Leben in Jugendhilfemaßnahmen begonnen haben, JVA Erfahrungen, gewaltprägende Umstände erlebten- wenig Vertrauen, Wertschätzung und gesehen werden und oft unzuverlässige Bindungen erlebt haben -unangemessene und zur Unzeit formulierte Zielfestschreibungen führen zu Distanzierungen geben sich häufig mit der Sicherung der Grundbedürfnisse zufrieden -trauen sich weniger zu und leben die Differenz zum bürgerlichen Ideal in ihrer Realität als Außenseiter- Menschen auf dem Weg des Scheiterns -Diese Position des Außenseiters auf zu geben ist zweischneidig Empfehlung-umfassende Akzeptanz -genauen Zeitpunkt abpassen um die Motivationsreife arbeiten zu können -kleinschrittige, selbstwerterhöhende Prozesses deren Ablauf und Geschwindigkeit sich an den Einzelnen Klient orientiert

15 Überblick über die Aufgaben des Bereiches Wohnen in der LHP Wohnungssicherung Sozialarbeit Darlehensgewährung für Miet-und Energieschulden Ambulante und stationäre Hilfe 67 Obdachlosenunterbringung Verwaltung WE LHP Unterbringung Wohnungswesen WBS Benennung Einbindung Fördervorhaben Wohnungskataster Mietspiegel Wohnungsmarktbericht Wohngeld Wohngeld Lastenzuschuss

16 Gewährung der Hilfe nach 67 in der LHP -Erstgespräche finden grundsätzlich beim Sozialarbeiter statt ausführliche Anamnese Antrag selbst sehr niederschwellig -mit dem Klienten im Gespräch Ziele herausarbeiten -Ziele sind Gegenstand des Bewilligungsbescheides -Stunden werden im Block bewilligt, d.h. können je nach Bedarf im Bewilligungszeitraum verwendet werden

17 Angebote der Hilfe nach 67 in der LHP Folgende Angebote: -3 Träger ambulante Beratung und Begleitung -1 Träger ambulant betreutes Wohnen für jährige-in Kombination mit 41 SGB VIII mit 16 Plätzen -1 Träger ambulant betreutes Wohnen nach 53 und 67 mit 9 Plätzen

18 Hilfeplanvorgaben- gemäß SMART-Ziele -kurz, mittel und langfristige Ziele -Zielbenennung -Bedarfsbeschreibung -Wer ist verantwortlich -bis wann -Hilfeplanfortschreibung mit Verlängerungsantrag bzw. Entwicklungsbericht, wo sind Defizite und was ist schon erreicht

19 Beratungstypen Besucher Klagender Kunde Ich will nicht Zwangskontext Weigert sich Probleme einzugestehen Typisches Opfer, spricht viele Probleme an, will nichts zur Lösung beitragen Verbale /nonverbale Bereitschaft zur Problemlösung Kein Auftrag Ich will nicht Ich kann nicht Ja, ich will Kampfmuster Abgabemuster Ich brauche Hilfe

20 Was ist hilfreich aus unserer Erfahrung? Bewusst machen, dass es um Verhaltensänderung bei den Klienten geht! -guter Erstkontakt- Zeit nehmen- gute Übergabe -Ressourcen aufspüren- Schatzsuche -Umgang mit Widerständen -Klienten da abholen wo sie stehen -Vorher klären, was sollte auf keinen Fall passieren? -Wer erfährt von den Ergebnissen? Ziele müssen dem Klienten wichtig sein

21 Potentialentfaltung nach Gerald Hüther -Erfahrungen- gehen unter die Haut und bilden die Haltungähnliche Erfahrungen führen zur inneren Überzeugung -Wenn Klienten ungünstige Erfahrungen haben- braucht es positive Erfahrungen um diese umzukoppeln -Begleiter sollten deshalb:. Einladen: d.h. dazu einladen eine andere Lebenserfahrung zu machen- setzt mögen des Klienten voraus.ermutigen: Mut haben daran zu glauben das es geht (Helfer und Klient). Inspirieren- den anderen begeistern (Begeisterung ist Dünger fürs Gehirn)- setzt eigene Begeisterung des Begleiters voraus damit der Funke überspringt -Klient muss spüren, dass er gemeint ist

22 Landeshauptstadt Potsdam Bereich Wohnen 0331/

23 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich hoffe es hat g e

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