Datenbanken aus Recht & Wirtschaft.

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1 Datenbanken aus Recht & Wirtschaft. Dataweb schnell und einfach via Internet.

2 Dataweb der Schlüssel zu authentischen Daten via Internet. Schneller Zugang zu Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken. Datenquellen sicher & zuverlässig. Die Quellen der Daten können nicht zuverlässiger sein: Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Inneres, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, die jeweils hoheitlichen Verwaltungsbehörden in Europa und namhafte Partner aus der österreichischen Informationswirtschaft. Telekom Austria liefert mit Dataweb ein schnelles, unbürokratisches und zuverlässiges Instrument für den Zugang zu wichtigen Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken. Die im Dataweb enthaltenen Informationen sind für alle Ihre Geschäfte eine wichtige Grundlage. Das Wissen um die Zeichnungsberechtigung könnte schon in der Angebotsphase Ärger ersparen ein Blick ins Firmenbuch, für international tätige Unternehmen ins EBR (Europäisches Firmenbuch), reicht. Wissen Sie, ob Ihr Professionist tatsächlich die entsprechende Gewerbeberechtigung besitzt? Prüfen Sie es einfach online im Zentralen Gewerberegister. Als Kleinunternehmer prüfen Sie vor Großaufträgen, wann und ob Sie überhaupt mit dem Zahlungseingang Ihres Auftraggebers rechnen können mit einem Check der wichtigsten Finanzeckdaten über KSV-Profile. Vor Erwerb eines Grundstückes ist es jedenfalls ratsam, sich über die Eigentumsverhältnisse und Belastungen auf dem Grundstück zu erkundigen. Den aktuellen Hauptwohnsitz einer Person im Zentralen Melderegister zu erfragen, kann für alle Arten von Rechtsgeschäften hilfreich sein. Rechtsanwälte, Notare und Gebietskörperschaften sichern sich schon vor Einleitung eines Exekutionsverfahrens durch einen Blick in die Geschäftsbehelfe des E-Verfahrens ( 73a EO-Abfrage) ab. Den Stand Ihrer laufenden Verfahren können Sie rund um die Uhr in der eakteneinsicht abrufen. 2 All diese Informationsquellen können Sie über das Internet anzapfen: Mit einer genau dafür maßgeschneiderten Dataweb Zugangsberechtigung steht Ihnen grundsätzlich das gesamte Dataweb Portfolio zur Verfügung *. Mit der bestehenden Zugangsberechtigung Ihres Aon Internet Access von Telekom Austria können Sie die wichtigsten Datenbanken sofort ohne weitere Anmeldung abfragen. Damit verzichten Sie auf mühsame Amtswege und sparen gleichzeitig * Für diese maßgeschneiderte Zugangsberechtigung erwarten wir gerne Ihre Anmeldung online via oder über ein Papierformular (PDF, online verfügbar) per Post oder Fax. Für die Ausstellung der Dataweb Zugangsberechtigung werden einmalig 20, exkl. USt. mit der ersten Monatsrechnung verrechnet. 3

3 Die Grundstücksdatenbank. Grundbuch und Kataster online. Die Grundstücksdatenbank führt den Datenbestand des Grundbuchs sowie des Katasters (Pläne) in einer Weboberfläche zusammen. Eintragungen in der Grundstücksdatenbank erfolgen aufgrund von Anträgen. Es besteht keine Verpflichtung, Änderungen sofort in der Grundstücksdatenbank vermerken zu lassen. Die dort enthaltenen Informationen (z. B. über Eigentümer eines Grundstücks) sind jedoch rechtsverbindlich. Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte (Eigentümer, Belastungen) eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften (z. B. Eigentumsrecht, Dienstbarkeiten, Pfandrechte ) und der steuerlichen Überwachung. Der Grenzkataster ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse. Diese Datenbank wird z. B. von den Grundbuchgerichten, von Notaren, Rechtsanwälten und Vermessungsbüros verwendet. Tatsächlich hat jede Person das Recht, die Daten abzurufen. Für Eingaben zu Änderungen im Grundbuch ist jedoch eine Beglaubigung des Auszugs nötig. Die Grundstücksdatenbank kann sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Suche nach politischen Gemeinden/Katastralgemeinden vor Einstieg in die Grundstücksdatenbank, von Telekom Austria GRATIS angeboten. Abfrage der EZ (Einlagezahl) und Grundbuchnummer (via ADR) über die Grundstücksadresse. Abruf des Grundbuchauszugs über die EZ-Abfrage. Abruf eines Übersichtsplans zum Grundstück über die DKM-Abfrage. Weitere Spezialabfragen verfügbar. Für Notare und Rechtsanwälte: Personenabfrage möglich (Antrag beim Ministerium Voraussetzung). Kostensicherheit durch Warnmeldung vor Ausgabe des Suchergebnisses bereits vom Bundesamt für Eichund Vermessungswesen so eingerichtet. Daten werden sofort nach Änderung durch das zuständige Grundbuchgericht in der Grundstücksdatenbank aktualisiert. Gesetzliche Grundlagen. Für die Transferentgelte: Grundstücksdatenbankverordnung Für die Inhalte: Grundbuchumstellungsgesetz. Vermessungsgesetz. Die Grundstücksdatenbank können Sie Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis Uhr erreichen. Der Betrieb darüber hinaus wird seitens BMWA angeboten, jedoch nicht garantiert. Fest geplante Wartungsfenster (kein Betrieb): Dienstag bis Samstag von 0.00 bis 3.00 Uhr. Transfer: je zehn angefangene Zeilen von alphanumerischen Daten sowie Auszügen aus der 0,28 0,34 Digitalen Katastralmappe (DKM) Transfer: je zehn angefangene Zeilen von DKM-Vektordaten (VEK) 1,27 1,52 Aufschlag von Telekom Austria: pro Dokument (HTML-Seite) Transfer 0,40 0,48 5

4 Das Firmenbuch. Die offizielle Datenbank des BM für Justiz. Sie müssen wissen, wer in einem Unternehmen vertretungsberechtigt ist und wie die Eigentümerverteilung aussieht? 6 Das und noch mehr erfahren Sie im amtlichen Firmenbuch der Republik. Die Eintragung und Inhalte sind gesetzlich geregelt. Jedes Unternehmen hat die Pflicht, Änderungen zu melden. Rechtlich gültig sind diese erst ab jenem Zeitpunkt, mit dem sie im Firmenbuch eingetragen sind! Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz. Diese Datenbank ersetzt das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister und steht heute jedem zur Einsicht offen. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuchauszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter und vieles mehr, für deren Richtigkeit die Republik Österreich Amtshaftung übernimmt. Das Firmenbuch kann sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Suche nach Firma über Firmenname. Suche nach Firma über Person. Suche von Firmen mit Veränderungen (neu, geändert, gelöscht). Suche nach Firma über alte HRA-/HRB-/GEN-Nummer. Abruf des aktuellen Firmenbuchauszugs, auf Wunsch zusätzlich mit historischen und/oder Gewerberegisterdaten. Abruf eines Teilauszugs der Firma. Abruf eines Teilauszugs mit maximal zwei Personen. Abruf eines Teilauszugs mit alphabetischer Personenliste. Profiabfrage Firmeninfo. Gesetzliche Grundlagen. Für die Transferentgelte (Gericht): Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Firmenbuchabfrage (Firmenbuchdatenbankverordnung). Für die Inhalte: FBG (Firmenbuchgesetz) in der jeweils gültigen Fassung. Das Firmenbuch können Sie von Montag bis Sonntag von 0.00 bis Uhr nutzen. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr. 7

5 Das Firmenbuch. 8 Gericht: aktueller Firmenbuchauszug 2,40 2,88 Gericht: aktueller Firmenbuchauszug mit historischen Daten 4,00 4,80 Gericht: aktueller Firmenbuchauszug mit Gewerberegister-Daten 3,00 3,60 Gericht: aktueller Firmenbuchauszug mit historischen Daten und Gewerberegister-Daten 4,30 5,16 Gericht: Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform) 0,70 0,84 Gericht: Teilauszug eingeschränkt auf max. 2 Personen oder alphabetische Personenliste 0,70 0,84 Gericht: Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkung 0,70 0,84 Gericht: Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung 2,00 2,40 Gericht: Ergebnis einer Suche nach Veränderungen von Rechtsträgern (je ausgewiesener Firmenbuchnummer) 0,10 0,12 Gericht: Jahresabschluss 2,00 2,40 Gericht: Firmeninfo Personenliste mit Verknüpfungen 0,70 0,84 Gericht: Firmeninfo Funktionenübersicht je Person mit Verknüpfungen 0,70 0,84 Gericht: Firmeninfo Firmeninformation mit Verknüpfungen 1,60 1,92 Gericht: Firmeninfo Firmenliste mit Verknüpfungen 2,00 2,40 Aufschlag von Telekom Austria: pro Dokument (HTML-Seite) Gericht 0,40 0,48

6 EBR das Europäische Firmenbuch. Unternehmensbezogene Informationen aus europäischen Teilnehmerländern. Offizielle verlässliche Daten über Firmen in Europa werden im Zeitalter der Globalisierung immer wichtiger. Die meisten europäischen Staaten führen Firmenbücher, die mit dem österreichischen Firmenbuch vergleichbar sind. Mit EBR greifen Sie in Echtzeit auf die offiziellen nationalen Firmenbuch-Datenbanken der im EBR eingebundenen europäischen Teilnehmerländer zu. Dadurch sind die Authentizität und Aktualität der Daten (Suchergebnisse) garantiert. Welche Informationen können Sie abfragen? Mit der EBR-Standardsuche können im EBR Firmen anhand des Firmennamens (oder eines Namensteils) gesucht werden. Als Ergebnis erhält man die eindeutige Firmenbuchnummer. Mit dieser Firmenbuchnummer lassen sich weitere unternehmensbezogene Informationen ermitteln. Generell stellen alle Länder einen EBR-Standardauszug zur Verfügung, der folgende Informationen enthält: Firmenbuchnummer, Anschrift, Land, Telefon, Eintragungsdatum, zuständige Behörde, Rechtsform (Originaltext), Status, Geschäftszweig (NACE), Geschäftszweig (Originaltext), Währung, Währungseinheit, Kapital, Jahresabschluss (Datum). Weitere Abfragen und Detailinformationen sind von Land zu Land unterschiedlich. Mehr Informationen zum EBR können über abgerufen werden. Das EBR kann sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Zugriff auf authentische offizielle Firmenbuchdaten verschiedener europäischer Staaten in Echtzeit (Abfrage über Netzwerk, keine zentrale Datenbank). Einheitliche Abfrageoberfläche mit deutscher Benutzersprache. Informationen in den Auszügen teilweise mit Hilfe von Codierung übersetzt. Telekom Austria arbeitet gemeinsam mit dem BM für Justiz an der Weiterentwicklung des Europäischen Firmenbuchs im Rahmen der EBR EEIG ( Teilweise interimistisch qualitativ hochwertiger Privatanbieter, wo noch kein zentrales Firmenbuch aufgebaut wurde (z. B. Deutschland). Firmensuche und EBR-Standardauszug bei allen Ländern verfügbar. Zusätzliche Informationen (je nach Land spezifisch) aktuell verfügbar, wie z. B.: vollständiger (nationaler) Firmenbuchauszug mit aktuellen Daten Personenliste Personensuche Personenauszug Personen-Firmenliste Online-Hilfe. Preise sind länderunabhängig gestaltet (richten sich nach Art der Abfrage). Die Betriebszeiten sind je nach EBR-Land unterschiedlich Kernzeit über alle Länder: Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr. Genaue Auflistung der Betriebszeiten sind online über abrufbar. EBR Firmensuche 1,70 2,04 EBR Personensuche 1,20 1,44 EBR Standardauszug 3,50 4,20 EBR Vollständiger Firmenbuchauszug 7,00 8,40 EBR Personenauszug 2,00 2,40 EBR Personenliste 5,00 6,00 EBR Personen-Firmenliste 3,50 4,20 EBR Jahresabschluss-Suche 3,50 4,20 EBR Aktionärsbericht 3,50 4,20 11

7 Das Zentrale Gewerberegister. Gewerbeberechtigungen online. Das Zentrale Gewerberegister (betrieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) führt und verwaltet Daten aus den dezentralen Gewerberegistern der Bezirksverwaltungsbehörden. Jeder, der in Österreich ein Gewerbe ausüben möchte (ob als Selbstständiger/Einzelkaufmann oder als Unternehmen/Firma), braucht dafür eine Gewerbeberechtigung, welche nach Ausstellung im Zentralen Gewerberegister (ZG) online abrufbar ist. In das Zentrale Gewerberegister (ZG) werden grundsätzlich alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten aufgenommen, sofern diese dem Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994, des Güterbeförderungsgesetzes 1995 oder dem Geltungsbereich des Gelegenheitsverkehrsgesetzes unterliegen. Im Gegensatz zur Eintragung im Firmenbuch ist es weder von Bedeutung, ob dem Gewerbetreibenden eine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung zukommt (z. B. Größe des Unternehmens oder Steuerleistung), noch haben Eintragungen in das ZG konstitutive Wirkung (teilweise darf schon während der Antragsphase das Gewerbe ausgeübt werden). Gesucht werden kann im ZG nach Gewerbeberechtigungen von natürlichen und juristischen Personen sowie nach Niederlassungen bestimmter Gewerbe. Ein Auszug aus dem ZG enthält grundsätzlich folgende Daten: Gewerbetreibende, Firmen (bzw. Einzelkaufmann), gewerberechtlicher Geschäftsführer, Gewerbeberechtigungsdaten, Standortdaten, weitere Betriebsstätten, Filialgeschäftsführer, integrierte Betriebe sowie befähigte Arbeitnehmer. Der Auszug kann als aktueller oder historischer Auszug abgerufen werden. Weiters besteht die Möglichkeit zur Anzeige einer Gewerbestatistik. Das ZG kann sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Datenpflege dezentral durch Bezirksverwaltungsbehörden, täglicher Filetransfer und Übermittlung an das ZG. Inhalt der Gewerberegister-Auszüge: Gewerbetreibender Firma (bzw. Einzelkaufmann) Geschäftsführer (gewerberechtlicher) Gewerbeberechtigungsdaten Standortdaten weitere Betriebsstätten Filialgeschäftsführer integrierte Betriebe befähigte Arbeitnehmer Abruf des Gewerberegister-Auszugs mit aktuellen Daten (default), wahlweise zusätzlich mit historischen Daten. Abruf einer Statistik zur Entwicklung der Gewerbe (Stand der Gewerbe, Änderungsstatistik). Abfragen über Name der juristischen/natürlichen Person, Firmenbuchnummer, Registernummer sowie Gewerberegister-Nummer. Gesetzliche Grundlagen. Für die Transferentgelte: Grundlage für die Abgabe bildet BGBl. I Nr. 111/2002, Änderung der Gewerbeordnung; 365e (4). Es handelt sich beim Gewerberegister um privatrechtliche Entgelte, die vom BMWA festgesetzt werden und nicht durch eine Gebührenverordnung geregelt sind. Für die Inhalte: Gewerbeordnung 1994 (insb. 365a [1]), in der jeweils gültigen Fassung. Das Zentrale Gewerberegister können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 bis Uhr sowie Samstag in der Zeit von 7.00 bis Uhr erreichen. Transfer: Ergebnisliste nach eingeschränkter Suche 0,58 0,70 Transfer: Ergebnisliste nach bundesweiter Suche 1,09 1,31 Transfer: Gewerberegister-Auszug mit aktuellen Daten 1,09 1,31 Transfer: Gewerberegister-Auszug mit historischen Daten 1,45 1,74 Transfer: Teilauszug mit aktuellen Daten 0,58 0,70 Transfer: Teilauszug mit historischen Daten 0,87 1,04 Transfer: Gewerbestatistik 1,45 1,74 Aufschlag von Telekom Austria: pro Dokument (HTML-Seite) Transfer 0,40 0,48 13

8 Die KSV-Profile. Finanz-Eckdaten zu österreichischen Unternehmen. Um das unternehmerische Risiko so gering wie möglich zu halten, sind zuverlässige Eckdaten über eventuelle Geschäftspartner unerlässlich. In Kooperation mit dem Kreditschutzverband von 1870 (KSV) können über Dataweb Finanzinformationen heimischer Unternehmen abgefragt werden. 14 Gesucht werden kann entweder über die Firmenbuchnummer oder den Firmennamen eines Unternehmens. Bei Namenssuche wird zuerst eine Auswahlliste mit Basisinformationen (KSV-Nummer, Name, Anschrift bzw. Telefonnummer) kostenlos angezeigt. Verrechnet wird erst das eigentliche KSV-Finanzprofil mit detaillierten Angaben zum Inkasso, KSV-Rating (Bonität) und Bewertungen betreffend Zahlungsmoral. Durch aussagekräftige Eckdaten im KSV-Profil können Sie sich von der finanziellen Situation schnell ein Bild machen. Das vom KSV eigens entwickelte KSV- Rating bewertet mittels eines dynamischen Berechnungsmodells das mit einem Unternehmen verbundene Geschäftsrisiko. Informationen wie KSV-Rating, Inkassodaten werden in der KSV-Datenbank täglich aktualisiert. Die Aktualität aller anderen Informationen entspricht dem Datum der letzten KSV-Überarbeitung. Weitere Indikatoren sind Detailbewertungen betreffend Zahlungsmoral und die Beurteilung der finanziellen Gesamtsituation eines Unternehmens. Das KSV-Profil ist eine Entscheidungshilfe, welche die wichtigsten Finanzdaten eines Unternehmens beinhaltet. KSV-Profile können sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria abgefragt werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb, zu finden unter Basisdateninformationen: beinhalten neben der Firmenanschrift die KSV-Nummer und Angaben über den Unternehmensstatus (z. B. aktiv, gelöscht, verschmolzen etc.). KSV-Finanzprofil: Vom KSV vergebene Identifikationsnummer (KSV-Nummer). Datum der letzten Überprüfung der Firmendaten. Der Status beschreibt die aktuelle Situation des Unternehmens (z. B. aktiv, gelöscht, verschmolzen etc.). Firmenname, Anschrift. Das KSV-Rating gibt über das mit einem Unternehmen verbundene Geschäftsrisiko Auskunft. Die Skala reicht von 100 (geringes Risiko) bis 699 (Insolvenzgefahr). 700 bedeutet bereits Insolvenz, bei einem KSV-Rating von Null ist entweder keine Bewertung des Unternehmens erfolgt (z. B. Neugründung) oder die letzte Recherche ist älter als drei Jahre. Die KSV-Empfehlung weist darauf hin, ob und in welcher Form Geschäfts- oder Kreditverbindungen (z. B. Besicherungen) eingegangen werden sollten. Es werden Angaben über das Zahlungsverhalten anhand von Einflussfaktoren wie Inkassoerfahrungen, Auskünfte über Lieferanten und Branchenspezifika gemacht. Weiters gibt der KSV eine Beurteilung über die finanzielle Gesamtsituation ab. Tagesaktuelle Inkassofälle zeigen Inkassoaufträge ab einem Betrag von 182,, die dem KSV innerhalb der letzten drei Jahre übergeben wurden. KSV-Profile können Sie von Montag bis Freitag von 0.00 bis Uhr nutzen. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr. KSV-Finanzprofil 25,40 30,48 15

9 Der Insolvenzmonitor. Automatische Verständigung über drohende Insolvenzen. Der Insolvenzmonitor erspart den täglichen Blick in die Insolvenzdatei und ermöglicht trotzdem, sofort über drohende Insolvenzen bei Lieferanten, Kunden, Partnern usw. im Bilde zu sein und damit rechtzeitig offene Forderungen geltend machen zu können. Telekom Austria überprüft nach den Angaben des Users die Eintragungen in der Insolvenzdatei des BM für Justiz. Die Lieferung der Eintragungen erfolgt ausschließlich über in Form von Attachments. 16 Einzelaufträge werden als.txt -Datei geliefert. Als Suchkriterien wählen Sie zwischen dem Namen der juristischen/natürlichen Person oder der Firmenbuchnummer der juristischen Person (genauere Zuordnung). Alle Insolvenzdaten (Sammelaufträge) werden als.prn -Datei geliefert. Es handelt sich um ein strukturiertes Format, bei dem die Felder durch Tabulatoren getrennt sind. Diese Daten können Sie in Ihre eigene Datenbank importieren. Sie haben die Auswahl zwischen bundesweiter Lieferung oder Lieferung von Eintragungen bezogen auf einen bestimmten Gerichtssprengel. Ihr Auftrag wird täglich zwischen 0.00 und 6.00 Uhr früh mit den Neueintragungen und Änderungen in der Ediktsdatei vom Vortag verglichen. Werden Übereinstimmungen gefunden, so erhalten Sie auf die von Ihnen beim Auftrag angegebene -Adresse den Text der Eintragung in der Insolvenzdatei bis 7.00 Uhr morgens zugestellt. Werden keine Treffer (Übereinstimmungen mit Ihren Angaben) gefunden, so erhalten Sie auch keine -Nachricht von Telekom Austria. Der Insolvenzmonitor kann sowohl mit einer Dataweb Zugangskennung als auch mit der Zugangskennung eines Aon Internet Access von Telekom Austria verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Monitoring einer spezifischen Person/Firma über einen von Ihnen gewünschten Zeitraum (von bis). Mit der täglichen Lieferung der Neueintragungen und Änderungen in der Ediktsdatei im strukturierten Format ist der Import in Ihre Kundendatenbank möglich. Die Datenquelle enthält authentisches Datenmaterial ( Aktualisierung Montag bis Freitag (neue Daten werden jeweils vor Mitternacht eingespielt). Durchführung des Auftrags von Dienstag bis Samstag in der Zeit von 0.00 bis 6.00 Uhr, Zustellung (bei Suchergebnis) bis 7.00 Uhr früh an die von Ihnen angegebene -Adresse. Änderung/Löschung des eingerichteten Auftrags jederzeit möglich. Verrechnet wird die Durchführung des Auftrags. Einzelauftrag (Verrechnung pro Tag/Durchführung des Monitoring-Auftrags) Der Insolvenzmonitor steht für die Einrichtung, Änderung und Löschung von Aufträgen rund um die Uhr zur Verfügung. Das Monitoring führt Telekom Austria in den frühen Morgenstunden des Folgetages der Eintragung durch. Eintragungen werden seitens des BMJ von Montag bis Freitag jeweils spätabends vorgenommen. 0,20 0,24 Alle Insolvenzdaten/Sammelauftrag (Verrechnung pro Tag/Übermittlung aller Neueintragungen und 1,50 1,80 Änderungen im strukturierten Format [.prn-datei]) 17

10 Die eakteneinsicht. Aktuelle Verfahrensdaten österreichischer Gerichte. Die elektronische Akteneinsicht ermöglicht Inhabern eines Anschriftencodes die Online-Abfrage von Verfahrensdaten in den Geschäftsregistern österreichischer Gerichte. Sie ersparen sich damit Anrufe beim Gericht und müssen auch die Zeiten für den Parteienverkehr nicht mehr beachten. 18 Die eakteneinsicht wird vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) seit Jänner 2004 als kostenpflichtige Online-Abfrage angeboten und ermöglicht vorerst einem eingeschränkten Nutzerkreis (Voraussetzung ist ein Anschriftencode) den Abruf der elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen: Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht Arbeitsgerichtliche Verfahren Sozialgerichtliche Verfahren Exekutionsverfahren Verlassenschaftssachen Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ allen ersten und zweiten Parteien sowie deren Vertretern für o. g. Verfahren sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit ihrem Anschriftencode erfasst wurden, gestattet. Gesetzliche Grundlagen. Die eakteneinsicht kann ausschließlich mit einer Dataweb Zugangskennung verwendet werden. Die Freischaltung erfolgt nach Bekanntgabe Ihres Anschriftencodes. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB Dataweb zu finden unter Benützungsbeschränkung seitens BMJ für Inhaber von Anschriftencodes. Abfrage nur für die eigenen Fälle möglich (Voraussetzung: man ist erste oder zweite Partei bzw. deren Vertreter). Parameter für die Suche: Gericht (Eingabe als Nummer oder Auswahl aus einem Menü) Aktenzeichen (bestehend aus Geschäftsabteilung, Gattung, Aktenzeichen, Jahr und Prüfziffer) Aktualisierung in Echtzeit Sie sind damit immer auf dem neuesten Stand. Keine Einschränkung mehr auf Öffnungszeiten der Gerichte Abruf des aktuellen Verfahrensstandes ist jederzeit möglich! Dokument wird als PDF geliefert ( > Acrobat Reader muss installiert sein!). Verrechnung nur bei positivem Ergebnis. Für die Gebühren (Gericht): Gerichtsgebührengesetz in 6a. Für die Inhalte: Betreffend die Abfrage gibt es keine gesonderten gesetzlichen Bestimmungen. Die eakteneinsicht können Sie grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 0.00 bis Uhr nutzen. Eine Behebung von Betriebsstörungen erfolgt jedoch nur in der Zeit von Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr. Gericht: eakteneinsicht (PDF) 1,00 1,20 Aufschlag von Telekom Austria: 0,40 0,48 pro Dokument (PDF) Gericht 19

11 Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens. Für Rechtsanwälte, Notare und Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens ( 73a EO- Abfrage) sind eine Sammlung von Informationen, die im Zusammenhang mit Exekutionsverfahren von den Gerichten geführt werden. Die Geschäftsbehelfe stehen nur einem geschlossenen Benutzerkreis zur Verfügung. Zugriffsberechtigt sind Rechtsanwälte, Notare und Körperschaften öffentlichen Rechts. 20 Um den Zugriff auf die Geschäftsbehelfe freizuschalten, ist auf einem speziellen Anmeldeformular nach 73a EO der Anschriftencode (ERV-Code) vom Antragsteller anzugeben und das Anmeldeformular zwecks Bestätigung der Zugriffsberechtigung an die zuständige Standesvertretung zu übermitteln. Folgende Geschäftsbehelfe können über diesen Zugang eingesehen werden: Liste der abgegebenen Vermögensverzeichnisse. Pfändungsregister (ohne Anmerkungen) Pfändungen pfandweise Beschreibungen Verwaltungspfandrechte (politische Pfandrechte) Namensverzeichnis der verpflichteten Parteien. Ergebnislose Vollzugsversuche. Sperrfristen. Pfändungsregister mit Anmerkungen (eine Kombination aus dem Pfändungsregister, den Vermögensverzeichnissen, den ergebnislosen Vollzugsversuchen und den Sperrfristen). Gesetzliche Grundlagen. Die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens können ausschließlich mit einer Dataweb Zugangskennung verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Benützungsbeschränkung seitens BM für Justiz für Rechtsanwälte, Notare und Körperschaften öffentlichen Rechts. Parameter für die Suche: Name der gesuchten Person (natürlich/juristisch) Gerichtssprengel (bundesweit oder eingeschränkt auf bestimmtes Gericht) Auswahl des Behelfs, in dem die Suche durchgeführt werden soll Abfragen in den Geschäftsbehelfen dürfen nur zur Einleitung eines Rechtsstreits oder einer Exekution, zur Geltendmachung von Einwendungen gegen eine bereits eingeleitete Exekution oder sonst zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden. Datenhaltung in den einzelnen Behelfen (Löschung der Einträge: JA/NEIN; falls JA, nach welcher Frist) ist in der Online-Hilfe im Detail beschrieben. Für die Transferentgelte: 73a aus der Exekutionsordnung; Verordnung über die elektronische Einsicht in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens. Für die Inhalte: Exekutionsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens sind von Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr (ausgenommen feiertags) erreichbar. Je Absenden einer Abfrage 0,40 0,48 Je Treffer (= 1 Zeile) im Suchergebnis 0,10 0,12 21

12 Das Zentrale Melderegister. Zugriff auf Personen- und Meldedaten. Das bereits seit einigen Jahren im Meldegesetz vorgesehene Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung geschaffen und vom Bundesministerium für Inneres mit 1. März 2002 in Echtbetrieb genommen. Das ZMR ist eine zentrale Datenbank, eine Evidenz, in der alle gemeldeten Menschen (natürliche Personen) einmal erfasst sind. Jeder Person wird eine so genannte ZMR-Zahl zugeordnet. Die Abfrageberechtigung ist laut Meldegesetz an bestimmte Bedingungen geknüpft:... auf Antrag eine Abfrageberechtigung im Wege des Datenfernverkehrs auf die im Zentralen Melderegister verarbeiteten Daten, für die keine Auskunftssperre besteht, zu eröffnen; hierfür muss glaubhaft sein, dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf. (Zitat aus 16a Abs. 5 Meldegesetz) Liegen diese Voraussetzungen vor (hinsichtlich Regelmäßigkeit ist davon auszugehen, dass Privatpersonen hier nicht eingeschlossen sind), so kann an das BMI ein Antrag auf Eröffnung einer Zugangsberechtigung gestellt werden. Der ausgefüllte ZMR3-Antrag ist samt Beilage der geforderten Nachweise (z. B. Kopie Gewerbeschein) an Telekom Austria zu senden und wird nach Bestätigung an das BMI weitergeleitet. Nach dem O. K. des BMI wird das ZMR von Telekom Austria für Sie freigeschalten. Bei erfolgreicher Suche werden im ZMR-Auszug folgende Daten angezeigt: Personendaten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort. Meldedaten: Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer (Hauptwohnsitz). Das ZMR kann ausschließlich mit einer Dataweb Zugangskennung verwendet werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der LB (Leistungsbeschreibung) Dataweb zu finden unter Zusätzlich zur Anmeldung Dataweb muss an das BMI ein ZMR3-Antrag gestellt werden (Vorlage unter Freischaltung durch Telekom Austria erst nach O. K. vom BMI, Antragsteller erhält direkt vom BMI eine Benachrichtigung. Erforderliche Abfragekriterien für ZMR-Abfrage: Vorname, Familienname Zusätzliches Merkmal (empfohlen: Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls auch: Geburtsort oder ein bekannter Teil eines aktuellen oder historischen Neben- oder Hauptwohnsitzes wie z. B. die PLZ) Auf die korrekte Schreibweise der Abfragekriterien ist zu achten. Es muss der komplette Name ohne Abkürzungen angegeben werden. Anzeige nur bei eindeutigem Treffer (= eine Person wurde gefunden). Auch eine Negativauskunft wird verrechnet (z. B. mehr als eine Person wurde gefunden). Durch Überschrift bei den Meldedaten ist erkennbar, ob es sich um einen aktuellen Hauptwohnsitz, einen historischen (letztaktuellen) oder den letzten Hauptwohnsitz (in diesem Fall ist die Person verstorben) handelt. Gesetzliche Grundlagen. Für die Transferentgelte: Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV). Für die Inhalte: 15 Datenschutzgesetz a Abs. 5 Meldegesetz. Die Hauptbetriebszeiten des Zentralen Melderegisters sind Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr. Transfer: einmalig je ZMR-Antrag an das BMI 13,00 15,60 Transfer: einmalig je Beilage zum ZMR-Antrag an das BMI 3,60 4,32 Transfer: Verwaltungsabgabe pro Abfrage ab Absenden einer Abfrage im ZMR 3,00 3,60 Aufschlag von Telekom Austria: pro Dokument (HTML-Seite) Transfer 0,40 0,48 23

13 Hotline: Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Stand: März 2004.

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