Wohnraummietvertrag Studentenwohnanlage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wohnraummietvertrag Studentenwohnanlage"

Transkript

1 Wohnraummietvertrag Studentenwohnanlage Mietvertrag Nr. Steuer Nr.42/658/0146/2 Mieter Straße und Hausnummer PLZ, Ort Hausverwaltung Friedrich GmbH Im Gewerbegebiet 5, Kenn

2 Seite 2 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn Wohnraummietvertrag zwischen Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn als Vermieter und Herr/Frau geb. am zurzeit wohnhaft in als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen. 1 Mieträume 1. Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende Wohnung im Objekt Herzogenbuscherstr. 1 2, Trier Wohnung Nr., Obergeschoss bestehend aus Zimmer, Küche, Diele, Bad/WC Die Wohnfläche beträgt ca. m² Mitvermietet werden Pkw Stellplatz, Kleinküche 2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass vorerst Person/en in die Mieträume bei Vertragsbeginn einzieht/en. Soweit dem Mieter gestattet ist, dass sich die Personenzahl ändert, hat er dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Mit der Übernahme der Mieträume erkennt der Mieter an, dass er die Mietsache in dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten hat. 3. Der Mieter ist berechtigt, den Wasch und Trockenraum sowie den Fahrradkeller nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen. 4. Dem Mieter werden vom Vermieter für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: Hausschlüssel, Wohnungsschlüssel, Briefkastenschlüssel Seite 2

3 Seite 3 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn Der Verlust von Schlüssel durch den Mieter, ist dem Vermieter sofort anzuzeigen. Die Kosten für die Neubeschaffung trägt der Mieter. Die ausgehändigten Schlüssel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses unverzüglich zurückzugeben. Der Vermieter ist aus Gründen der Sicherheit des Gesamtobjekts berechtigt, bei Verlust ausgehändigter Schlüssel auf Kosten des Mieters die erforderliche Zahl von Schlüsseln und neuen Schlössern anfertigen zu lassen. diese Regelung gilt entsprechend für eine zentrale Schließanlage des Anwesens. 2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt mit dem Es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Die Kündigungsfristen unterliegen der gesetzlichen Regelung. 3 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters 1. Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn a) der Mieter oder derjenige, welchem der Mieter den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortsetzt, der die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt, insbesondere einem Dritten den ihm unbefugt überlassenen Gebrauch belässt, oder die Sache durch Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet. b.) der Mieter oder eine Person, die zu seinem Haushalt gehört, oder der er den Gebrauch von Räumen überlassen hat, ihre Verpflichtungen schuldhaft in einem solchen Maße verletzt, insbesondere den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. c.) der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Seite 3

4 Seite 4 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 4 Miete / Betriebskosten / Kaution/Bürgschaft 1. Die Gesamtmiete beträgt monatlich, EUR davon für a) Kaltmiete..., EUR b) Betriebskostenvorauszahlung...., EUR c) Stellplatzmiete.., EUR monatlicher Gesamtbetrag z. Zt...., EUR 2.Die Betriebskosten wie nachfolgend spezifiziert, sind nach Vereinbarung als Vorauszahlungen an den Vermieter zu zahlen. Sie werden in der jährlichen Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter abgerechnet. Nachstehende Betriebskosten werden, soweit sie nicht direkt von dem Mieter durch Verrechnung mit dem Lieferer abgegolten werden, zusätzlich durch Umlagen berechnet. Die Aufstellung der Betriebskosten richtet sich nach BGB 2 BetrKV 1) die Kosten der Kalt und Warmwasserversorgung 2) die Kosten der Entwässerung ( Oberflächen und Schmutzwasser ) 3) die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 4) die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr 5) die Kosten für Allgemeinstrom 6) die Kosten der Schornsteinreinigung und der Messung der Heizungsanlage 7) die Kosten für den Hauswart 8) die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage. 9) die Kosten der Gebäudesach und Haftpflichtversicherung 10) die Grundsteuer 11) die Kosten der Treppenhausreinigung 12) die Kosten für den Strom der Wohneinheit ( sofern über den Vermieter abgerechnet) 3. Für die gemäß der vorstehenden Ziffer 2 erhobenen Betriebskosten vereinbaren die Parteien monatliche Vorauszahlungen, diese werden wie folgt abgerechnet. Heizkosten: Die Verteilung der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage erfolgt gemäß festgelegtem Umlegungsschlüssel, d.h. 70 % der Heizkosten im Personentagesverfahren und 30 % der Heizkosten werden auf die Wohnfläche bezogen auf die einzelne Wohnung umgelegt. Wasserverbrauch: Personentageverfahren Seite 4

5 Stromkosten: Seite 5 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 20% nach dem Verhältnis der Wohnflächen, 80% im Personentageverfahren Andere Betriebskosten: Sämtliche anderen Betriebskosten nach 2 Betriebskostenverordnung, werden nach dem Verhältnis der Wohnfläche umgelegt. Das vorstehende Verfahren erfolgt im Einverständnis mit dem Mieterverein für den Bezirk Trier e.v Kaution 4. Der Mieter leistet zum Vertragsbeginn 2 Kaltmieten Kaution in Höhe von, Diese muss bis zum.. auf dem Bankkonto Hausverwaltung Friedrich, Sparkasse Trier (BLZ ) Kto. Nr eingegangen sein. Der Vermieter wird die Kautionssumme nach Erhalt bei einer Bank oder Sparkasse auf einem Kautionskonto zu banküblichen Zinsen für Sparguthaben mit dreimonatiger gesetzlicher Kündigungsfrist anlegen. Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche aus dem Mietverhältnis bereits während der Dauer des Mietverhältnisses aus dem Kautionskonto befriedigen. Der Mieter ist in diesem Falle verpflichtet, die Kaution wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Vermieter über die Kaution abzurechnen und die verbleibende Kautionssumme zuzüglich der entstandenen Zinsen an den Mieter auszuzahlen. Dieser Rückzahlungsanspruch des Mieters wird sechs Monate nach Räumung der Mietsache fällig. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht auf einen Teil der Kautionssumme, solange er evt. Ansprüche aufrechnen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn und so lange der Vermieter Ansprüche aus Heiz und Betriebskosten noch nicht beziffern kann. Bürgschaft 5) Für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag während der gesamten Mietzeit, sowie für eventuelle Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen, wird unwiderruflich die gesamtschuldnerische Bürgschaft gegenüber dem Vermieter übernommen. Die Bürgschaft erfolgt unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Name: Geburtsdatum: Anschrift: Unterschrift Bürge: Seite 5

6 Seite 6 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 5 Zahlung der Miete / Betriebskosten 1. Die Miete gem. 4 Ziff. 1 a c in Höhe von derzeit, ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktage des Monats, an den Vermieter zu zahlen. Das Lastschriftverfahren gilt als vereinbart. Der Bankeinzug erfolgt vom Konto des Mieters: Konto Nr.: BLZ Bank 2. Aus mehrfach nicht termingerechter Leistung kann der Mieter kein Recht auf verspätete Mietzahlung herleiten. Verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben und das Mietverhältnis gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, falls der Mieter den Zahlungsverzug zu vertreten hat. 3. Alle Zahlungen des Mieters kann der Vermieter nach seiner Wahl auf Betriebskosten, Kosten etwaiger Rechtsverfolgung einschließlich Mahnkosten und Prozesszinsen, Mietrückstände und laufende Miete anrechnen, wenn nicht der Mieter im Einzelfall eine wirksame Zweckbestimmung trifft. Schuldet der Mieter außer einer Hauptleistung ( z. B. Miete, Aufwendungs, Schadenersatz oder anderes ) Zinsen und Kosten, so ist seine Tilgungsbestimmung nur wirksam, wenn die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet wird. Bestimmt der Mieter eine andere Anrechnung, so kann der Vermieter die Annahme der Leistung ablehnen. 6 Minderung der Miete 1. Der Mieter kann die Miete nicht mindern, wenn er den Mangel der Mietsache zu vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn er den Mangel schon bei Vertragsschluss kennt; ferner, wenn er den Mangel nachträglich erkennt, gleichwohl aber den Gebrauch der gemieteten Sache über einen längeren Zeitraum hinweg vorbehaltlos fortsetzt, namentlich den Mietzins in voller Höhe weiterzahlt. Das Mietminderungsrecht des Mieters ist außerdem ausgeschlossen, wenn ihm bei Vertragsschluss ein Fehler der Mietsache infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, außer wenn der Vermieter die Abwesenheit des Fehlers zugesichert oder den Fehler arglistig verschwiegen hat. Die Mietminderung entfällt auch dann, wenn sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache zeigt, der Mieter die Anzeige aber unterlässt und der Vermieter infolge dieser Unterlassung außerstande war, Abhilfe zu schaffen. Seite 6

7 Seite 7 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 7 Benutzung der Mieträume / Untervermietung / Wohnungstausch 1. Vermieter und Mieter vereinbaren, im Hause sowohl untereinander wie mit den übrigen Mietern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammenzuleben und zu diesem Zweck jede gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. 2. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. 3. Zu anderen als den vertraglich vorgesehenen Zwecken dürfen die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters benutzt werden. 4. Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was nicht durch diesen Vertrag oder einen Zusatzvertrag vermietet worden ist. 5. Untervermietung, Gebrauchsüberlassung oder Nutzungsänderung der gesamten Mieträume oder eines Teils der Mieträume sowie Wohnungstausch sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untersagt. Der Mieter kann allerdings die Zustimmung des Vermieters zur Überlassung eines Teils des Wohnraums verlangen, wenn er nachweist, dass nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse eingetreten ist. 6. Der Vermieter kann die Zustimmung bei Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung aus wichtigem Grund widerrufen. 7. Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter sobald wie möglich, spätestens jedoch binnen eines Monats, das Untermietverhältnis kündigt. Geschieht das nicht, so kann der Vermieter das Hauptmietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist lösen. Das gleiche gilt für den Fall der unbefugten Gebrauchsüberlassung durch den Mieter. 8. Im Falle der Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung hat der Mieter einen angemessenen Zuschlag zu zahlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter innerhalb von vier Wochen die An bzw. Abmeldebescheinigung des Untermieters beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorzulegen. 9. Im Falle der Untervermietung, der Gebrauchsüberlassung oder der Nutzungsänderung, auch bei Genehmigung seitens des Vermieters, haftet der Mieter für alle Handlungen und Unterlassungen des Untermieters oder desjenigen, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, soweit den Mieter hierfür ein Verschulden trifft. 8 Instandhaltung / Kleinreparaturklausel / Hausmeister 1. Der Mieter übernimmt die Mieträume in dem bei Übergabe vorhandenen Zustand als vertragsgemäß. 2. Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihn oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Untermietern, Besuchern, Lieferanten, Arbeitern und ähnlichen Personen verursacht werden und er dies zu vertreten hat. 3. Die Instandhaltung der Mieträume einschließlich der mitvermieteten Anlagen und Einrichtungen obliegt dem Mieter im nachstehendem Umfang: Er hat für die ordnungsgemäße Reinigung der Mieträume sowie für die ausreichende Belüftung und Beheizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Bei Wohnungen, die mit isolierverglasten Fenstern ausgestattet sind, ist der Mieter in besonderem Maße zur Belüftung und Beheizung verpflichtet, um Kondenswasserschäden und ähnliche Schäden zu vermeiden. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet er für den entstandenen Schaden. Seite 7

8 Seite 8 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn Der Mieter verpflichtet sich sofern vorhanden, Elektro und Gasgeräte (insbesondere Geräte für Warmwasserbereitung), die Zubehör der Wohnung sind, jährlich auf eigene Kosten und durch einen Fachmann bzw. eine Fachfirma warten zu lassen. Auf Verlangen hat der Mieter dem Vermieter nachzuweisen, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind. Der Vermieter hat das Recht die Durchführung der Wartungsarbeiten für den Mieter zu organisieren und dem Mieter diese in Rechnung zu stellen. Der Mieter trägt außerdem die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten ( Reparaturen ) an denjenigen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, und Gas, den Heiz und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von zur Zeit 80,00 Euro im Monat nicht überschritten werden. Der in einem Kalenderjahr entstehende Gesamtaufwand trägt der Mieter jedoch nur bis zu 8% seiner Jahresgrundmiete. 4. Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters gegen Schäden an der Mietsache, die er zu vertreten hat, eine ausreichende Haftpflicht und Hausratversicherung abzuschließen. Auf Anforderung hat er den Nachweis hierüber zu führen. Dieses Verlangen kann der Vermieter nur stellen, soweit er nicht von sich aus eine vergleichbare oder ähnliche Versicherung abgeschlossen hat oder abschließt. 5. Die Inanspruchnahme des Hausmeisters für Kleinreparaturen innerhalb der Wohnung, sowie für Notdiensteinsätze außerhalb der Geschäftszeiten wird dem Mieter mit einen Stundensatz von 35,00 zugl. Material und Mwst. berechnet. Der Betrag wird dem Mieter vom Mietkonto abgebucht. 9 Schönheitsreparaturen 1. Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit vom Mieter zu tragen. Der Aufwand und Zeitpunkt dieser richtet sich im Allgemeinen nach Wohndauer und dem damit verbundenen Abnutzungsgrad. 2. Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. 10 Modernisierung / bauliche Veränderungen / Mieterhaftpflichtversicherung 1. Der Vermieter darf bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses oder der Mieträume oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig sind, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter im gesetzlichen Umfang zu dulden. Der Mieter hat die in Betracht kommenden Räume nach vorheriger Terminabsprache zugänglich zu halten und darf die Ausführung der Arbeiten nicht behindern oder verzögern; andernfalls hat er für die dadurch entstehenden Mehrkosten und Schäden aufzukommen, soweit er sie zu vertreten hat. 2. Nach Durchführung von Modernisierungsarbeiten ( Wertverbesserungsmaßnahmen ) ist der Mieter im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eine Mieterhöhung im zulässigen Umfang zu zahlen. Seite 8

9 Seite 9 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 3. Zu Instandsetzungen jeglicher Art, baulichen oder sonstigen Änderungen und neuen Einrichtungen bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Eigenmächtiges Handeln des Mieters verpflichtet den Vermieter aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt der Übernahme der Kosten und berechtigt den Mieter nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 4. Bauliche oder sonstige Änderungen und Einrichtungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, sind, wenn der Vermieter dies verlangt, vom Mieter auf eigene Kosten und unter Wiederherstellung des früheren Zustandes unverzüglich zu beseitigen. Falls dies auf Aufforderung des Vermieters hin nicht geschieht, ist der Vermieter berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Bei baulichen Änderungen seitens des Mieters, die mit Zustimmung des Vermieters erfolgen, behält sich der Vermieter das Recht vor, beim Auszug des Mieters die Wiederherstellung des früheren Zustandes auf dessen Kosten zu verlangen. 11 Anzeigepflicht / Haftung des Mieters 1. Schäden in den Mieträumen, dies betrifft auch Wasserführende Leitungen und Regenrinnen, hat der Mieter sobald er sie bemerkt, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Schuldhafte Unterlassung verpflichtet den Mieter zum Einsatz des daraus entstehenden Schadens. 2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden in den Mieträumen und am Gebäude sowie an den zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Einrichtungen und Anlagen, die nach dem Einzug durch ihn, seine Familienmitglieder, Hausgehilfen, Untermieter, Mitbewohner, Besucher sowie die von ihm beauftragten Handwerker und Lieferanten verursacht werden, soweit er dies zu vertreten hat. 3. Im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht hat er die Mietsache pfleglich zu behandeln und Schäden von ihr fernzuhalten, soweit er in seiner Macht steht. Für Zufall und höhere Gewalt haftet er nicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Fenster und Türen bei Unwetter und Frost zu schließen, mit Elektrizität und Gas sorgfältig umzugehen, die sanitären Anlagen und Einrichtungen schonend zu benutzen und bei längerer Abwesenheit für die Betreuung der Wohnung zu sorgen. Der Mieter ist im Rahmen der Zumutbarkeit zu eigenen Vorkehrungen verpflichtet, um in seinen Mieträumen Schäden abzuwenden und Gefahren zu beseitigen. 12 Haftung des Vermieters Schadensersatzansprüche des Mieters wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Mietsache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Auch im Übrigen haftet der Vermieter nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich des Verhaltens seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Hiervon unberührt bleiben die Erfüllungsansprüche des Mieters sowie sein gesetzliches Recht zu fristlosen Kündigung. Seite 9

10 Seite 10 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 13 Betreten der Mieträume durch den Vermieter 1. Der Vermieter und / oder sein Beauftragter darf bzw. dürfen die Mieträume an Wochentagen nach angemessener vorheriger Zeitvereinbarung betreten und besichtigen, um seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten und Rechte zu erfüllen bzw. wahrzunehmend. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen. 2. Dies gilt insbesondere, um die Räume im Falle der Kündigung oder Vertragsaufhebung des Mietverhältnisses Mietinteressenten und bei Verkaufsabsicht des Grundstücks oder der Wohnung Kaufinteressenten zeigen zu können. Der Vermieter darf von seinem Recht nur in einer den Mieter schonenden Weise Gebrauch zu machen; er hat wichtige Belange des Mieters zu beachten. 3. Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters nach den vorhergehenden Absätzen ausgeübt werden können, z. B. durch Hinterlegung der Schlüssel bei einer Vertrauensperson. Wenn die Schlüssel dem Vermieter nicht zur Verfügung stehen, ist der Vermieter bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Mieträume auf Kosten des Mieters öffnen zu lassen. 14 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Die Mieträume sind bei Auszug des Mieters, dem Vermieter wie bei Einzug übernommen zurückzugeben. Außerdem hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen. Die Schlüssel, die der Mieter zusätzlich auf seine Kosten hat anfertigen lassen, hat er dem Vermieter kostenlos auszuliefern oder ihre Vernichtung nachzuweisen. 15 Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses Bei einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Betriebskosten und sonstigen Leistungen sowie für allen weiteren Schaden, welchen der Vermieter durch ein Leerstehen der Mieträume während der vertragsgemäßen Dauer des Mietverhältnisses erleidet. Seite 10

11 Seite 11 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 16 Personenmehrheit als Mieter 1. Mehrere Mieter ( z. B. Ehegatten ) haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. 2. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem ( von mehreren ) Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich unter Vorbehalt schriftlichen Widerrufs bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen des Vermieters. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam, die nach seinem Zugang abgegeben werden. Diese Bevollmächtigung gilt auch für die Entgegennahme von Mieterhöhungserklärungen des Vermieters, nicht jedoch für Kündigungen und für Mietaufhebungsverträge. 3. Falls einer der mehreren Mieter auszieht, wird hierdurch seine Haftung für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu dessen Beendigung bzw. Herausgabe der Wohnung nicht berührt. Eine Entlassung aus der Haftung bedarf der Zustimmung des Vermieters, soweit nicht zwingende gesetzliche Regeln etwas anderes vorschreiben. 17 Hausordnung Der Mieter erkennt die Hausordnung an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. In schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig. 18 Tierhaltung Es wird vom Vermieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tierhaltung von Hunden, Katzen und sonstigen Vierbeinern nicht genehmigt wird. Ziervögel und Zierfische darf der Mieter nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter im haushaltsüblichen Umfang halten. Seite 11

12 Seite 12 Mietvertrag Hausverwaltung Friedrich GmbH, Kenn 19 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen Durch etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung. Dieser Vertrag ist doppelt und gleichlautend ausgefertigt, selbst gelesen, überall genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Jede Partei hat eine Ausfertigung erhalten ( Ehegatten nur ein Exemplar ). Kenn, den Unterschrift des Vermieters: Unterschrift der Mieter: Seite 12

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Gewerberaummietvertrag "Objekt..."

Gewerberaummietvertrag Objekt... 1 Gewerberaummietvertrag "Objekt..." Zwischen (Vermieter) und (Mieter) wird folgender Gewerberaummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet wird das Grundstück bzw die Gewerbefläche "Hochofenstr.

Mehr

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim

S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof

Mehr

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname

Mehr

M i e t v e r t r a g

M i e t v e r t r a g M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Pferde- Einstellungsvertrag

Pferde- Einstellungsvertrag Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

Mietvertrag Garage (Mustervorlage) Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Mietsonderverwaltungsvertrag

Mietsonderverwaltungsvertrag G e rno t s t rass e 23 4 4 31 9 Dortmund Tel. 023 1-87 7 7 78 Fax 0 23 1-87 77 7 5 Mietsonderverwaltungsvertrag Zwischen als Auftraggeber und Eigentümer des Objektes in bestehend aus Wohneinheiten und

Mehr

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Zwischen: vertreten durch seinen Vorstand, - nachfolgend Vermieter/in genat - und Frau Vorname Vertreten durch: Herrn - nachfolgend Mieter genat - Die ist Eigentümerin

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvertrag Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC.

MIETVERTRAG. 1 Mieträume. Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. MIETVERTRAG Zwischen und - Vermieter - Mieter - 1 Mieträume Die Vermieter vermieten dem Mieter das Haus in, bestehend aus Zimmer/n, Küche/n, Diele/n, Flur/en, Bad/Dusche/n, WC. Die Wohnfläche beträgt ca.

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online

Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online von Rudolf Stürzer, Michael Koch, Birgit Noack, Martina Westner 8. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend

Mehr

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der

Zwischen der. Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Zwischen der Gemeinde Niedermurach - nachstehend Überlasser genannt - - vertreten durch den Ersten Bürgermeister Rainer Eiser - und der Vereinsphotovoltaik GbR Pertolzhofen - nachstehend Betreiber genannt

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

Ein Service von ImmobilienScout24 und dem Deutschen Mieterbund (DMB)

Ein Service von ImmobilienScout24 und dem Deutschen Mieterbund (DMB) Der (Die) Vermieter wohnhaft in und der (die Mieter) schließen folgenden Mietvertrag: 1 Mieträume 1. Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende Räume vermietet: Zimmer, Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC,

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Reitbeteiligungsvertrag. zwischen. (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum)

Reitbeteiligungsvertrag. zwischen. (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) Reitbeteiligungsvertrag zwischen Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer) und (im Folgenden Eigentümer genannt) Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) * geb. am: (im Folgenden

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat des Robert-Schumann-Konservatoriums der Stadt Zwickau. vom 08.07.2011

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat des Robert-Schumann-Konservatoriums der Stadt Zwickau. vom 08.07.2011 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat des Robert-Schumann-Konservatoriums der Stadt Zwickau vom 08.07.2011 Gemäß 10 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Was tun bei Kündigung der Wohnung?

Was tun bei Kündigung der Wohnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Kündigung der Wohnung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Mietverhältnisse über Wohnungen werden auf Zeit geschlossen. Und sowohl Mieter als

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. vertreten durch. - im folgenden Vermieter genannt. Fa. IV-Kontor GmbH. und - im folgenden Mieter genannt - 1 Mietsache

Mietvertrag. Zwischen. vertreten durch. - im folgenden Vermieter genannt. Fa. IV-Kontor GmbH. und - im folgenden Mieter genannt - 1 Mietsache Mietvertrag Zwischen vertreten durch - im folgenden Vermieter genannt Fa. IV-Kontor GmbH und - im folgenden Mieter genannt - wird folgender Mietvertrag vereinbart: 1 Mietsache 1. Vermietet wird die Wohnung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1)

Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1) Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung NV Juni 2001/1) Nr. 1 Benutzung der überlassenen Wohnung, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Die Hausordnung und die Benutzungsordnungen darf

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen)

6. Rücktritt. (jedoch mindestens 40,00) (oder bei Nichterscheinen) 6. Rücktritt Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, ist pro an gemieteter Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Synopse Mietrechtsreform 2013

Synopse Mietrechtsreform 2013 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001

Mehr

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx

Wohnungs mietvertrag ServiceTeam Mietvertrag-Nr. xxx Wohnungs mietvertrag Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbh, Carlmeyerstr. 1, 33613 Bielefeld (Wohnungsunternehmen) schließt mit (Mieter):, geb. am diesen Mietvertrag: 1 Mietsache 1. Das

Mehr

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus

Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Mietvertrag über ein Zimmer im ASB- Jugendgästehaus Zwischen ASB Kreisverband Sömmerda e.v. Bahnhofstraße 2 99610 Sömmerda (Vermieter) und Name Straße, Nr. PLZ Ort Telefon (Festnetz, Mobil) Geburtsdatum

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses

14 regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 ihr Mietvertrag Die Verfassung ihres Mietverhältnisses 7 Inhalt 01 Der Mietvertrag und die MIET PARTEIEN Was Sie dabei beachten müssen 14 Regeln, die für alle gelten: Das Mietrecht 18 Ihr Mietvertrag Die Verfassung Ihres Mietverhältnisses 20 Vorverträge 21

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail:

Suchauftrag. Auftraggeber. Vorname, Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Suchauftrag Makler: Bellevie Immobilien e. Kf. Inhaberin: Brigitte Honoré Clausstraße 12 65812 Bad Soden a. Ts. Tel.: 06196 654382, Fax: 06196 654381 E-Mail: info@bellevie-immobilien.de Auftraggeber Vorname,

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Tarnow. Benutzungsordnung

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Tarnow. Benutzungsordnung Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten der Gemeinde Tarnow Die Gemeindevertreter der Gemeindevertretung Tarnow beschließen auf ihrer Sitzung am 03.03.2014 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

golfclub-fleesensee.de

golfclub-fleesensee.de Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen Reitsportgemeinschaft Saarburg 79 e.v. Königstraße 26 54439 Saarburg -Vermieter- und dem Vereinsmitglied Herr /Frau Straße PLZ, Ort Telefon Email Geburtsdatum -Mieter- wird

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr