Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn

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1 Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG (Geräuschmessungen) Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Projektnummer: August 2014 Im Auftrag von: WBS Neununddreißigste Wohnungsbau GmbH & Co. KG Langenbrook Kollmar Dieses Gutachten wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt / Objekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet sei es vollständig oder auszugsweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. LAIRM CONSULT GmbH, Haferkamp 6, Bargteheide, Tel.: +49 (4532) ; Fax: +49 (4532) ; info@lairm.de

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3 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Beurteilungsgrundlagen Allgemeines Beurteilung der Raumaufhellung Beurteilung der Blendung Emissionen Immissionen Grandplatz Ausleuchtung des Spielfeldes Raumaufhellung Blendung Zusammenfassung Quellenverzeichnis Anlagenverzeichnis... I LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

4 Seite 2 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 will die Stadt Elmshorn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzung auf dem Gelände der ehemaligen Tennisplätze der Sportanlage Kaltenweide [10] und auf der südöstlich daran angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Straße Kaltenweide schaffen. Die Ausweisung ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Östlich des Plangebiets befindet sich die verbleibende Sportanlage des EMTV von 1860 e. V. Diese besteht aus dem Baseballfeld direkt östlich der aufgegebenen Tennisplätze, zwei Rasenfußballfeldern und einem Grandfußballplatz. Außerdem sind ein Vereinsheim, Nebengebäude und ein Parkplatz vorhanden. Das Baseballfeld und der südlich dahinter liegende Grandplatz verfügen über Flutlichtanlagen. Aus Sicht des Immissionsschutzes, der auf konkrete Lichteinwirkungen durch ortsfeste Beleuchtungsanlagen an einzelnen Immissionsorten abzielt, kann Licht hauptsächlich einen belästigenden Einfluss haben, d.h. Störungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens bewirken, die nicht mit einem Schaden für die Gesundheit verbunden sind. Rechtlich zählt Licht zu den Emissionen und Immissionen gemäß dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Licht-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 13. September Gemäß der Licht-Richtlinie des LAI sind grundsätzlich als Bewertungskriterien die Raumaufhellung und die Blendung (Schutzgut Mensch) sowie Einwirkungen auf Tiere zu prüfen. Im Folgenden wird für den Betrieb der Flutlichtanlage davon ausgegangen, dass die Anlage nur tags (zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr) betrieben und nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nicht in Betrieb ist. 2. Örtliche Situation Das Plangebiet liegt südlich der Stichstraße Kaltenweide östlich der vorhandenen Bebauung der gleichnamigen Straße im Osten der Stadt Elmshorn. Der Bebauungsplan Nr. 171 sieht ein allgemeines Wohngebiet mit Wohnbebauung von zwei Vollgeschossen vor. Unmittelbar östlich der auf den ehemaligen Tennisplätzen geplanten Wohnbebauung liegt das Baseballfeld. Es hat eine Größe von knapp 85 m x 85 m, das Innenfeld in der südöstlichen Ecke misst 27,5 m x 27,5 m. Beleuchtet wird das Baseballfeld mit einer Flutlichtanlage von drei Leuchten auf drei Masten. Zwei weitere Masten mit jeweils zwei Leuchten befinden sich östlich des Baseballfeldes zu den Tennisplätzen, werden aber nicht mehr genutzt [13]. Nordwestlich auf der anderen Straßenseite bestehen bereits Wohnbebauung und ein landwirtschaftlicher Betrieb. Südöstlich des Baseballfeldes befindet sich hinter einer Stellplatzanlage der Grandplatz. Dieser wird mit zwölf Leuchten auf sechs Masten beleuchtet und liegt vom Plangebiet etwa 110 m entfernt. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind dem Lageplan der Anlage A 1 zu entnehmen _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

5 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 3 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1. Allgemeines Die Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen des LAI vom 13. September 2012 [2] findet Anwendung zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch lichtemittierende Anlagen aller Art, soweit es sich dabei um Anlagen oder Bestandteile von Anlagen im Sinne des 3 Abs. 5 BImSchG handelt. Zu den lichtemittierenden Anlagen zählen künstliche Lichtquellen aller Art wie z. B. Scheinwerfer zur Beleuchtung von Sportstätten, von Verladeplätzen und für Anstrahlungen sowie Lichtreklamen, aber auch hell beleuchtete Flächen wie z. B. angestrahlte Fassaden. Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes, Beleuchtungsanlagen von Kraftfahrzeugen und dem Verkehr zuzuordnende Signalleuchten gehören nicht zu den Anlagen i. S. des 3 Abs. 5 BImSchG. Statische technische oder bauliche Einrichtungen, die das Sonnenlicht reflektieren, sind nach Baurecht zu behandeln. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Licht-Richtlinie gibt Maßstäbe zur Beurteilung der Lästigkeitswirkung an. Eine erhebliche Belästigung im Sinne des 5 Abs. 1 Nr. 1 oder des 22 Abs. 1 BImSchG tritt in der Regel auf, wenn die angegebenen Immissionsrichtwerte überschritten werden. Die Erheblichkeit der Belästigung durch Lichtimmissionen hängt aber auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen ab. Die Beurteilung orientiert sich nicht an einer mehr oder weniger empfindlichen individuellen Person, sondern an der Einstellung eines durchschnittlich empfindlichen Menschen. Von Bedeutung für die Beurteilung der Lichtimmissionen von Anlagen ist die Schutzbedürftigkeit der Nutzungen in den diesen Anlagen benachbarten Gebieten. Bei der Zuordnung der für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwerte zu den Gebieten im Einwirkungsbereich der Anlage ist grundsätzlich vom Bebauungsplan auszugehen. Ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist die tatsächliche Nutzung zugrunde zu legen; eine voraussehbare Änderung der baulichen Nutzung ist zu berücksichtigen. Liegen aufgrund baulicher Entwicklungen in der Vergangenheit Wohngebiete und lichtemittierende Anlagen eng zusammen, kann eine besondere Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bestehen. Sofern an belästigenden Anlagen alle verhältnismäßigen Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt sind, kann die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme dazu führen, dass die Bewohner mehr an Lichtimmissionen hinnehmen müssen als die Bewohner von gleichartig genutzten Gebieten, die fernab derartiger Anlagen liegen. Die im Einzelfall noch hinzunehmende Lichtimmission hängt von der Schutzbedürftigkeit der Bewohner des Gebietes und den tatsächlich nicht weiter zu vermindernden Lichtemissionen ab. Die zu duldenden Lichteinwirkungen sollen aber die Immissions- LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

6 Seite 4 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn richtwerte unterschreiten, die für die Gebietsart mit dem nächst niedrigeren Schutzanspruch gelten. Bei Beleuchtungsanlagen, die vor dem Datum des In-Kraft-Tretens der Hinweise baurechtlich genehmigt oder soweit eine Genehmigung nicht erforderlich war errichtet wurden, soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte für die Gebietsart mit dem nächst niedrigeren Schutzanspruch nicht überschritten werden. Die Beurteilung umfasst zwei Bereiche: 1. Raumaufhellung: Aufhellung des Wohnbereiches, insbesondere des Schlafzimmers, aber auch des Wohnzimmers, der Terrasse oder des Balkons durch die in der Nachbarschaft vorhandene Beleuchtungsanlage, die zu einer eingeschränkten Nutzung dieser Wohnbereiche führt. Die Aufhellung wird durch die mittlere Beleuchtungsstärke E F in der Fensterebene beschrieben. 2. Blendung: Bei der Blendung durch Lichtquellen wird zwischen der physiologischen und psychologischen Blendung unterschieden. Bei der physiologischen Blendung wird das Sehvermögen durch Streulicht im Glaskörper des Auges vermindert. Dieser Aspekt steht jedoch bei der Immissionssituation im Wohnbereich nicht im Vordergrund der Betrachtung. Die Störempfindung durch Blendung wird als psychologische Blendung bezeichnet und kann auch ohne Minderung des Sehvermögens auftreten und zu erheblicher Belästigung führen. Durch starke Lichtquellen in der Nachbarschaft kann dadurch die Nutzung eines inneren oder äußeren Wohnbereichs erheblich gestört werden, auch wenn aufgrund großer Entfernung der Lichtquelle keine übermäßige Aufhellung erzeugt wird. Die Belästigung entsteht u. a. durch die ständige und ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zur Lichtquelle hin, die bei großem Unterschied der Leuchtdichte der Lichtquelle zur Umgebungsleuchtdichte eine ständige Umadaptation des Auges auslöst. Für die Störwirkung sind daher die Leuchtdichte L S der Blendlichtquelle, die Umgebungsleuchtdichte L U und der Raumwinkel Ω S, vom Betroffenen (Immissionsort) aus gesehen, maßgebend. Hinsichtlich der Einwirkungen auf Tiere, insbesondere Insekten, werden in der Licht- Richtlinie Empfehlungen gegeben, Richtwerte liegen nicht vor. Folgende Maßnahmen zum Schutz von Insekten werden angeführt: 1. Vermeidung heller, weitreichender künstlicher Lichtquellen in der freien Landschaft; 2. Lichtlenkung ausschließlich in die Bereiche, die künstlich beleuchtet werden müssen; 3. Wahl von Lichtquellen mit für Insekten wirkungsarmen Spektren; 4. Verwendung von staubdichten Leuchten; 5. Begrenzung der Betriebsdauer auf die notwendige Zeit _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

7 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite Beurteilung der Raumaufhellung Zur Beurteilung der Raumaufhellung wird die am Immissionsort auftretende mittlere (Vertikal-)Beleuchtungsstärke E F in Lux (lx) herangezogen, die von den Lichtquellen eines Betreibers verursacht wird. Diese darf die folgenden in der Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Wird die mittlere Beleuchtungsstärke am Immissionsort maßgeblich durch andere Lichtquellen bestimmt, sollen Maßnahmen an der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage solange ausgesetzt werden, wie die Anlage nicht wesentlich zur Gesamt-Beleuchtungsstärke beiträgt. Tabelle 1 bezieht sich auf zeitlich konstantes und weißes oder annähernd weißes Licht (das Licht von Natriumdampf-Hochdrucklampen gilt noch als annähernd weiß), das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist. Wird die Anlage kürzer oder seltener betrieben, sind Einzelfallbetrachtungen anzustellen. Ändert sich die Lichtabstrahlung schneller als in einem 5-minütigem Rhythmus wesentlich, so spricht man von Wechsellicht. In besonders auffälligen Situationen (z.b. große Schwankungen der Beleuchtungsstärke, schnelle Hell-Dunkel-Übergänge, blitzlichtartige Vorgänge, schnelle Folgefrequenzen des Wechsellichtes) sind die Maximalwerte der Beleuchtungsstärke je nach Auffälligkeit mit einem Faktor 2 bis 5 zu multiplizieren und mit den Immissionsrichtwerten der Tabelle 1 zu vergleichen. Strahlt die Beleuchtungsanlage intensiv farbiges Licht aus, so ist bei besonderer Auffälligkeit (kräftige Farbtöne) der Messwert mit dem Faktor 2 zu multiplizieren und mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte als Anlass für behördliche Anordnungen kann wegen der Fehlergrenzen der Messgeräte messtechnisch erst dann angenommen werden, wenn das Messergebnis mindestens 10 % oberhalb der Immissionsrichtwerte liegt. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte der mittleren Beleuchtungsstärke in der Fensterebene Gebietsart Beleuchtungsstärke E F [lx] 6 22 Uhr 22 6 Uhr 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1) Reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete 2), Gewerbegebiete, Industriegebiete ) wird die Beleuchtungsanlage regelmäßig weniger als eine Stunde pro Tag eingeschaltet, gelten auch für die in Zeile 1 genannten Gebiete die Werte der Zeile 2 2) Kerngebiete können in Einzelfällen bei geringer Umgebungsbeleuchtung auch Zeile 3 zugeordnet werden LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

8 Seite 6 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn 3.3. Beurteilung der Blendung Als Konvention zur Berechnung von Werten für die maximal tolerable mittlere Leuchtdichte L max einer technischen Blendlichtquelle in Candela pro Quadratmeter (cd/m²) wird für den Bereich des Immissionsschutzes folgende Beziehung festgelegt: L max = k LU / Ωs Dabei stellen L U die maßgebende Leuchtdichte in der Umgebung der Blendlichtquelle in cd/m², Ω s den Raumwinkel der vom Immissionsort aus gesehenen Blendlichtquelle in sr und k einen Proportionalitätsfaktor dar, der zur Festlegung der Immissionsrichtwerte L max dient und die unterschiedlichen Schutzansprüche der jeweiligen Gebietsnutzungen berücksichtigt (s. Tabelle 2). Der Anwendungsbereich der obigen Gleichung wird auf 0,1 cd/m² L U 10 cd/m² und 10-7 sr Ω s 10-2 sr beschränkt. Falls die aus Messungen ermittelte Umgebungsleuchtdichte gerechnet. L U, mess kleiner als 0,1 cd/m² ist, wird mit L U = 0,1 cd/m² Die mittlere Leuchtdichte L s der zu beurteilenden Lichtquelle soll die nach obiger Gleichung und Tabelle 1 berechneten Werte L max nicht überschreiten. Dies gilt für zeitlich konstantes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde angeschaltet wird. Bei geringerer Einschaltdauer oder häufigkeit sind höhere Leuchtdichtewerte als L max möglich (z.b. in Sportanlagen). Dies ist je nach Einzelfall gesondert zu behandeln. Ändert sich die Lichtabstrahlung schneller als in einem 5-minütigem Rhythmus wesentlich, handelt es sich um Wechsellicht. Bei Wechsellicht wird der zeitliche Maximalwert der Leuchtdichte für die Ermittlung von L s zugrunde gelegt. In besonders auffälligen Situationen (z.b. große Schwankungen der Leuchtdichte, schnelle Hell-Dunkel-Übergänge, blitzlichtartige Vorgänge, schnelle Folgefrequenzen des Wechsellichtes) werden die Maximalwerte mit einem Faktor 2 bis 5 multipliziert. Die Anwendung des Beurteilungsverfahrens gilt nur unter der Voraussetzung, dass vom Immissionsort aus bei üblicher Position der Blick zur Blendquelle hin möglich ist. Als Blickrichtung wird dann dieser Blick zur Blendquelle hin angenommen, weil sich das Auge im Allgemeinen unwillkürlich zur Blendlichtquelle hinwendet, da sie häufig das auffälligste Sehobjekt im Gesichtsfeld ist. Besteht eine Beleuchtungsanlage aus mehreren einzelnen Leuchten, so muss die Leuchtdichte jeder einzelnen Leuchte zumindest unterhalb der oben beschriebenen Werte liegen. Dabei wird die Störwirkung u. U. zu gering eingestuft, da die Belästigung durch die Gesamtanlage stärker als die durch eine einzelne Leuchte allein ist. Gesicherte Ergebnisse über die Summenwirkung mehrerer Leuchten liegen jedoch bisher nicht vor _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

9 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 7 Tabelle 2: Proportionalitätsfaktor k zur Festlegung der maximal zulässigen mittleren Leuchtdichte L max technischer Lichtquellen während der Dunkelstunden Gebietsart Proportionalitätsfaktor k 6 20 Uhr Uhr 22 6 Uhr 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 1) Reine, allgemeine und besondere Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Erholungsgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete Kerngebiete 2), Gewerbegebiete, Industriegebiete 160 1) wird die Beleuchtungsanlage regelmäßig weniger als eine Stunde pro Tag eingeschaltet, gelten auch für die in Zeile 1 genannten Gebiete die Werte der Zeile 2 2) Kerngebiete können in Einzelfällen bei geringer Umgebungsbeleuchtung (LU,meß 0,1 cd/m²) auch Zeile 3 zugeordnet werden Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte als Anlass für behördliche Anordnungen kann wegen der Fehlergrenzen der Messgeräte messtechnisch erst dann angenommen werden, wenn das Messergebnis mindestens 40 % oberhalb der Immissionsrichtwerte liegt. 4. Emissionen Für die bestehende Flutlichtanlage liegt kein Beleuchtungskonzept vor. Es sind drei Leuchten auf drei Masten vorhanden, die mit Lampen vom Typ Osram PowerStar HQI-T 2000 W betrieben werden [9]. Dabei handelt es sich um Metalldampf-Hochdrucklampen, die eine Leistung von etwa W und einen Lichtstrom von etwa Lumen (lm) aufweisen. Über den eingesetzten Leuchtentyp liegen keine Unterlagen vor, exemplarisch wird vom Leuchtentyp ähnlicher Bauart (Osram Saturno II Sym 2000 W) ausgegangen [11]. Die technischen Daten für diesen Leuchtentyp sind in der Anlage A 2 zusammengestellt. Es wird entsprechend der bestehenden Anordnung mit drei Masten ausgegangen (s. Anlage A 1) [13]. Die Leuchten wurden so ausgerichtet, dass insbesondere das Innenfeld ausgeleuchtet wird. Die Lage und Ausrichtung der Leuchten kann dem Plan der Anlage A 1 entnommen werden. Die Höhe der Leuchten beträgt 12 m über Niveau des Sportplatzes [13]. LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

10 Seite 8 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn 5. Immissionen 5.1. Grandplatz Der beleuchtete Grandplatz befindet sich in einer Entfernung von 110 m zum Plangebiet. Aufgrund dieser Entfernung ist davon auszugehen, dass keine relevanten Immissionen von der Flutlichtanlage des Grandplatzes im Plangebiet zu verzeichnen sind. Außerdem befindet sich im gleichen Abstand Wohnbebauung an der Kaltenweide, allerdings mit dem Schutzanspruch gemischter Bauflächen Ausleuchtung des Spielfeldes Zur Einschätzung der Immissionssituation im Bereich der nächstgelegenen vorhandenen Bebauung wurden die Beleuchtungsstärken berechnet. Hierzu kam das EDV- Rechenprogramm DIALux [4] zum Einsatz. Die technischen Daten der Leuchten sind beim Hersteller verfügbar und können direkt in das Programm eingelesen werden. Zunächst wurden die horizontalen Beleuchtungsstärken für das Sportfeld berechnet, um die Ausleuchtung des Platzes zu prüfen. Für Baseballplätze der Beleuchtungsklasse 3 für einfache Wettkämpfe und allgemeines Training soll die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke im Innenfeld über 300 Lux und im Außenfeld über 200 Lux liegen [5]. Der Quotient aus minimaler und mittlerer Beleuchtungsstärke für die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung soll für Baseballplätze der Beleuchtungsklasse 3 mindestens 0,5 im Innenfeld und 0,3 im Außenfeld betragen [6]. Mit der bestehenden Anordnung von drei Leuchten mit jeweils W auf drei Masten kann diese Beleuchtungsstärke wohl nicht erreicht werden. Ein Beleuchtungskonzept für eine den Anforderungen der Beleuchtungsklasse 3 gerecht werdende Anlage sieht beispielsweise den Einsatz von 29 Leuchten mit jeweils W auf sechs Masten vor [12]. Die Ergebnisse sind in der Anlage A 3.2 dargestellt. Es zeigt sich, dass die berechneten Beleuchtungsstärken eine mittlere Beleuchtungsstärke von etwa 50 Lux im Innenfeld und eine Gleichmäßigkeit von gerundet 0,3 ergeben. Für das nicht rechtwinklige Außenfeld ist zu berücksichtigen, dass die Berechnungspunkte teilweise dem Baseballfeld nicht angehören (Anlage A 3.3). Punktspiele finden derzeit sonntags um 13 Uhr statt Raumaufhellung Zur Beurteilung der Raumaufhellung wurde die vertikale Beleuchtungsstärke auf der der Sportanlage zugewandten Gebäudefassaden der geplanten Wohnbebauung berechnet. Diese wurden einmal an die Grenzen des Plangebiets gesetzt (Gebäudefassaden der Immissionsorte IO 1.1, IO 3.1) und zusätzlich dahinter an den Fassaden einer möglichen Wohnbebauung (IO 1.2, IO 3.2). Ergänzend wurde für die bestehende Wohnbebauung an 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

11 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 9 der Kaltenweide 234 (Gebäudefassade des Immissionsorts IO 2) die Raumaufhellung berechnet. Damit wurden insgesamt 5 Berechnungsflächen einbezogen. Abschirmungen durch Bewuchs wurden zur sicheren Seite nicht berücksichtigt. Im Sommer sind teilweise deutliche Abschirmungen durch den Bewuchs zu erwarten, so dass die berechneten Lichtimmissionen durch den Betrieb der Flutlichtanlagen nicht erreicht werden. Abschirmungen durch Gebäude wurden nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 3 und den Anlagen A 3.4 bis A 3.8 dargestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Immissionsrichtwert für reine und allgemeine Wohngebiete von 3 Lux tags überwiegend eingehalten wird. Die Raumaufhellung liegt bei maximal 3,05 Lux (Immissionsort IO 4.1) (vgl. Anlage A 3.10), der Immissionswert wird nur geringfügig und im zulässigen Maß von 10 % überschritten. An den Fassaden schützenswerter Nutzungen wird der Immissionsrichtwert für Wohngebiete von 3 Lux eingehalten. Ein Betrieb nach 22:00 Uhr ist nicht geplant. Tabelle 3: Berechnete Beleuchtungsstärken an den Gebäudefassaden Sp Ze Nr. Immissionsort Gebiet Immissionsrichtwert tags nachts Minimum Maximum Mittelwert [lx] Beleuchtungsstärke E F 1 IO 1.1 WR 3 1 0,03 0,13 0,08 2 IO 1.2 WR 3 1 0,03 0,06 0,04 3 IO 2 WR 3 1 0,61 0,65 0,64 4 IO 3.1 WR 3 1 0,08 0,17 0,12 5 IO 3.2 WR 3 1 0,08 0,08 0,08 6 IO 3.3 WR 3 1 0,06 0,06 0,06 7 IO 4.1 WR 3 1 2,18 3,05 2,58 8 IO 4.2 WR 3 1 0,51 0,99 0,70 9 IO 4.3 WR 3 1 0,31 0,43 0,36 [lx] 5.4. Blendung Bei der Beurteilung der Blendung sind die maximal zulässigen mittleren Leuchtdichten L max von den Abmessungen und der Lage und Ausrichtung der Quelle in Bezug auf den Immissionsort abhängig, so dass sich für jeden Immissionsort und jede Quelle unterschiedliche Anforderungen ergeben. Die Berechnung der maximal zulässigen Leuchtdichten L max wurde gemäß Licht-Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) durchgeführt. Dabei ist die vorhandene Umgebungsleuchtdichte im Umfeld der Leuchten zu berücksichtigen. LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

12 Seite 10 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Die Umgebungsleuchtdichte ist die vorhandene Leuchtdichte im nahen Umfeld der Leuchte (Winkelbereich von 10 um die Leuchte ohne die leuchtende Fläche), wird also neben der Umgebungshelligkeit auch durch Streulicht der Leuchte selbst bestimmt. Im Rahmen von Messungen eines vorhergehenden Projektes [7] wurde für Planflächenstrahler ein Wert von etwa 0,5 bis 0,6 cd/m² ermittelt. Dies gilt streng jedoch nur für diese exemplarische Messung. Ob dieser Wert für alle Typen dieser Strahler zutrifft, kann nicht pauschal ausgesagt werden. Aufgrund der vorhandenen Lage des Plangebiets und der angrenzenden Grünflächen ist eine hohe Vorbelastung aus vorhandenen Lichtquellen nicht zu erwarten. Das Plangebiet befindet sich zwar auf großstädtischem Gebiet, so dass eine entsprechende Grundhelligkeit gegeben ist. Das Umfeld ist jedoch eher als dunkel zu bewerten. Im Folgenden wird daher zur sicheren Seite für die Umgebungsleuchtdichte im Umfeld der Leuchten ein Wert von 0,2 cd/m² zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Leuchtdichten L s wurden aus den Datenblättern des Herstellers entnommen (vgl. Anlage A 2). Eine grafische Darstellung der Lichtverteilungskurven als Polardiagramm ist in der Anlagen A 2.2 zu finden. Dabei ist als Parameter der horizontale Blickwinkel (parallel zur Leuchtenfläche) angegeben, der mit einem C gekennzeichnet wird (z.b. 45 entspricht C45). C0 und C180 entsprechen einem Blick von vorn bzw. von hinten, C90 und C270 von der Seite in Bezug auf die Leuchte. Der andere Winkel stellt den Beobachtungswinkel zwischen dem Lot der Leuchtenfläche und der Verbindungslinie Leuchte-Beobachter dar. Die Leuchtdichteverteilung in Abhängigkeit vom Beobachtungswinkel kann der Anlage A 2.3 entnommen werden. Die Ermittlungen wurden exemplarisch für die jeweils nächstgelegenen bzw. in Richtung der Einwirkbereiche gerichteten Leuchten und Immissionsorte durchgeführt. Für die anderen, nicht detailliert betrachteten Leuchten/Immissionsorte sind vergleichbare oder geringere Leuchtdichten zu erwarten, insbesondere wenn der Blick von hinten auf die Leuchten mit asymmetrischer Leuchtcharakteristik fällt. Die geometrischen Daten sowie die Ergebnisse für die jeweiligen Beurteilungszeiträume und die von den Leuchten zu erwartenden Leuchtdichten L s sind in der Anlage A 4 detailliert zusammengestellt. Die Leuchtdichten wurden der Leuchtdichteverteilung des Datenblatts entnommen (vgl. Anlage A 2.3). Einen Vergleich der aus der Leuchtdichte der Quellen ermittelten Proportionalitätsfaktoren k mit den Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der maximal zulässigen Leuchtdichte zeigt die Tabelle 4. Überschreitungen der tageszeitbezogenen Immissionsrichtwerte (Proportionalitätsfaktoren k) sind farbig markiert: Überschreitung des Wertes für den Zeitraum 6-20 Uhr: rot; Überschreitung des Wertes für den Zeitraum Uhr: hellbraun; Überschreitung des Wertes für den Zeitraum 22-6 Uhr: gelb (hier nicht relevant, da kein Nachtbetrieb) _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

13 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 11 Tabelle 4: Vergleich der aus der Leuchtdichte der Quellen ermittelten Proportionalitätsfaktoren k mit den Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der maximal zulässigen Leuchtdichte aus Tabelle 1, Umgebungsleuchtdichte 0,2 cd/m² Sp Ze Nr. Immissionsort Gebiet Leuchte Quelle Geschoss Ausrichtung Proportionalitätsfaktor k 6 20 Uhr Uhr 22 6 Uhr k aus Leuchtdichte der Quelle Überschreitung k= W % 2 IO 1.1 WR EG 2 SW % 3 3 S % 4 1 W % 5 IO 1.1 WR 1.OG 2 SW % 6 3 S % 7 1 W % 8 IO 1.2 WR EG 2 SW % 9 3 S % 10 1 W % 11 IO 1.2 WR 1.OG 2 SW % 12 3 S % 13 1 W % 14 IO 2 WR EG 2 SW % 15 3 S % 16 1 W % 17 IO 2 WR 1.OG 2 SW % 18 3 S % 19 1 W % 20 IO 3.1 WR EG 2 SW % 21 3 S % 22 1 W % 23 IO 3.1 WR 1.OG 2 SW % 24 3 S % 25 1 W % 26 IO 3.2 WR EG 2 SW % 27 3 S % 28 1 W % 29 IO 3.2 WR 1.OG 2 SW % 30 3 S % 31 1 W % 32 IO 3.3 WR EG 2 SW % 33 3 S % 34 1 W % 35 IO 3.3 WR 1.OG 2 SW % 36 3 S % 37 1 W % 38 IO 4.1 WR EG 2 SW % 39 3 S % 40 1 W % 41 IO 4.1 WR 1.OG 2 SW % 42 3 S % LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

14 Seite 12 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn (Fortsetzung) Sp Ze Nr. Immissionsort Gebiet Leuchte Quelle Geschoss Ausrichtung Proportionalitätsfaktor k 6 20 Uhr Uhr 22 6 Uhr k aus Leuchtdichte der Quelle Überschreitung k= W % 50 IO 4.2 WR EG 2 SW % 51 3 S % 52 1 W % 53 IO 4.2 WR 1.OG 2 SW % 54 3 S % 55 1 W % 56 IO 4.3 WR EG 2 SW % 57 3 S % 58 1 W % 59 IO 4.3 WR 1.OG 2 SW % 60 3 S % Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Bebauung nordwestlich der Sportanlage (Immissionsort IO 2): Am nördlich der Sportanlage gelegenen Wohnhaus Kaltenweide 234 (IO 2) wird im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss durch die Leuchte 1 der Immissionsrichtwert für Blendung überschritten. Durch die Leuchte 2 wird dort der Richtwert für reine und allgemeine Wohngebiete für den Zeitraum Uhr geringfügig im Bereich der gemäß Licht-Richtlinie zu tolerierenden Messunsicherheit von 40 % überschritten. Bebauung westlich der Sportanlage (Immissionsort IO 1.1, IO 1.2, IO 3.1 bis IO 4.3): An der geplanten Wohnbebauung wird durch die drei Leuchten im Erdgeschoss und in den Obergeschossen jeweils der Richtwert für Blendung überschritten. Dies ist an den Grenzen des Plangebiets (IO 1.1, IO 3.1) und an den möglichen Gebäudefassaden (IO 1.2, IO 3.2 bis IO 4.3) der Fall. Allerdings wird wahrscheinlich der Blick von den südlichen Fassaden (IO 4.1, IO 4.2) auf die Leuchte 3 und eventuell auch auf Leuchte 2 durch die weitere geplante Bebauung verdeckt (vgl. Lageplan Anlage A 1). 6. Zusammenfassung Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden die Lichtimmissionen durch den Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 im Bereich der geplanten Wohnnutzung des Bebauungsplans Nr. 171 abgeschätzt. Die Beurteilung erfolgt anhand der Licht-Richtlinie des Länderauschusses für Immissionsschutz. Für das östlich des Plangebiets gelegene Baseballfeld ist eine Flutlichtanlage von drei Leuchten auf drei Masten vorhanden. Der dahinterliegende Grandplatz verfügt ebenfalls 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

15 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite 13 über eine Flutlichtanlage, deren Immissionen aber aufgrund des Abstands im Plangebiet vernachlässigbar sind. Für den Betrieb der Flutlichtanlage des Baseballfeldes wurde davon ausgegangen, dass die Anlage nur tags (zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr) betrieben wird und nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nicht in Betrieb ist. Für die Flutlichtanlage wurde eine Anordnung von drei Leuchten eines mit den eingesetzten Leuchten vergleichbaren Typs und gleichem Leuchtmittel untersucht. Im Hinblick auf das Beurteilungskriterium der Raumaufhellung ist festzustellen, dass eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes für reine und allgemeine Wohngebiete von 3 Lux tags über das zulässige Maß von 10 % nicht zu erwarten ist. Im Hinblick auf eine mögliche Blendung durch die Leuchten ist festzustellen, dass an den zum Sportplatz liegenden Gebäudefassaden der geplanten Wohnbebauung eine Blendung durch die Leuchten der Sportanlage nicht auszuschließen ist, der Immissionsrichtwert für Wohngebiete wird überschritten, ebenso der Immissionswert für Mischgebiete mit dem nächstniedrigeren Schutzanspruch. Damit ist eine mögliche belästigende Wirkung verbunden, eine gesundheitsgefährdende Einwirkung ist jedoch nicht zu erwarten. An der Wohnbebauung in der zweiten Reihe zur Sportanlage ist keine Blendung zu erwarten, da die davorliegende Bebauung abschirmt und einen Blick auf die Leuchten verhindert. Zum Schutz der betreffenden Wohnbebauung vor Belästigungen durch eine Blendung ist grundsätzlich durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass von den Immissionsorten ein direkter Blick auf die Leuchtfläche nicht möglich ist. Dies ist möglich durch eine geeignete abschirmende Begrenzung an der Grundstücksgrenze des Plangebiets, etwa durch eine Begrünung. Durch den vorgesehenen Knick südlich der Sportanlage kann der Blick auf die Leuchten verhindert werden, allerdings nicht während der Wintermonate. Für östlich zur Sportanlage geplante Terrassen kann aber davon ausgegangen werden, dass diese im Jahr nur genutzt werden, wenn sie auch durch das jahreszeitliche Grün abgeschirmt werden. Alternativ könnten schutzwürdige Räume ausgeschlossen werden und zur Sportanlage nur Küchen, Badezimmer und andere Nebenräume vorgesehen werden. Weiterhin lässt sich mit Vorhängen und Jalousien eine Belästigung durch die Leuchten der Sportanlage ohne großen Aufwand verhindern. Hinsichtlich der Einwirkungen auf Tiere ist festzustellen, dass für die bestehende Flutlichtanlage des Spielfelds keine Änderungen geplant sind und somit keine neue Situation geschaffen wird. Der am östlichen Rand des Plangebiets südlich des Spielfeldes verlaufende Knick soll entfallen und parallel daneben östlich des Plangebiets neu angelegt werden. Dadurch liegt der Knick am nördlichen Ende künftig näher zur Flutlichtanlage, die Einwirkungen auf Tiere ändern sich aber damit nur unwesentlich. Die Auswirkungen auf die Tierwelt durch die vorliegende Planung sind daher hinsichtlich Lichtimmissionen insgesamt als gering zu bewerten. Insgesamt ist der Betrieb der geplanten Flutlichtanlagen im Hinblick auf die Lichtimmissionen mit dem Schutz der angrenzenden Bebauung als grundsätzlich verträglich einzustufen. LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

16 Seite 14 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen der Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Bargteheide, den 6. August 2014 (Dipl.-Phys. Dr. Olaf Peschel) (Dipl.- Phys. Dr. Bernd Burandt) 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

17 Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite Quellenverzeichnis Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), Berichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 07. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3753); [2] Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen ( Licht- Richtlinie ), Länderausschuss für Immissionsschutz, 13. September 2012; Emissions-/Immissionsberechnung [3] Bruno Weis, Industriebeleuchtung, Pflaum-Verlag, München, 2000, ISBN ; [4] DIALux, Version , DIAL GmbH, 2012; [5] Gutes Licht für Sport und Freizeit, Informationen zur Lichtanwendung Nummer 8, Fördergemeinschaft Gutes Licht; [6] DIN EN Licht und Beleuchtung Sportstättenbeleuchtung, April 2008; Sonstige projektbezogene Quellen und Unterlagen [7] Messung der Lichtimmissionen von Flutlichtanlagen an Sportplätzen, Masuch + Olbrisch GmbH, Oststeinbek, 22. März 1999; [8] Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 171, Maysack-Sommerfeld Stadtplanung, Stand 02. April 2014; [9] Informationen zum eingesetzten Leuchtmittel der Flutlichtanlage, Telefonat mit Herrn Müller am 18. Juni 2014; [10] Entwurf Bebauungsplan Nr. 171 und Nr. 188, Maysack-Sommerfeld Stadtplanung, 02. Juli 2014; [11] Produktdatenblatt Saturno II Sym, Eulumdat, Osram GmbH; [12] Licht-Immissionsgutachten Baseballanlage Hilden, Ingenieurbüro Teichelmann, Fürth 30. Juni 2008; [13] Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation, LAIRM CONSULT GmbH, 11. Juni LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

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19 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite I 8. Anlagenverzeichnis A 1 Lageplan, Maßstab 1: II A 2 Technische Daten... III A 2.1 Allgemeine Daten... III A 2.2 Lichtstärkeverteilung... IV A 2.3 Leuchtdichteverteilung... V A 3 Berechnung der Beleuchtungsstärke... VI A 3.1 Leuchtenanordnung... VI A 3.2 Beleuchtungsdichte Sportplatz Innenfeld... VII A 3.3 Beleuchtungsdichte Sportplatz Außenfeld... VIII A 3.4 Gebäudefassade Immissionsort IO IX A 3.5 Gebäudefassade Immissionsort IO IX A 3.6 Gebäudefassade Immissionsort IO 2... X A 3.7 Gebäudefassade Immissionsort IO XI A 3.8 Gebäudefassade Immissionsort IO XII A 3.9 Gebäudefassade Immissionsort IO XIII A 3.10 Gebäudefassade Immissionsort IO XIV A 3.11 Gebäudefassade Immissionsort IO XV A 3.12 Gebäudefassade Immissionsort IO XV A 4 Berechnung der Leuchtdichte... XVI A 4.1 Grundlagen... XVI A 4.2 Leuchtdichten... XVII LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

20 Seite II Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 1 Lageplan, Maßstab 1: Quellen (Leuchten): Lage: Ausrichtung: Bezeichnung: hellblaue Kreuze blaue Linien L1 bis L3 Immissionsorte: Bebauung: IO graue Flächen 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

21 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite III A 2 A 2.1 Technische Daten Allgemeine Daten LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

22 Seite IV Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 2.2 Lichtstärkeverteilung 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

23 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite V A 2.3 Leuchtdichteverteilung LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

24 Seite VI Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 3 A 3.1 Berechnung der Beleuchtungsstärke Leuchtenanordnung 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

25 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite VII A 3.2 Beleuchtungsdichte Sportplatz Innenfeld LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

26 Seite VIII Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 3.3 Beleuchtungsdichte Sportplatz Außenfeld 11065_01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

27 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite IX A 3.4 Gebäudefassade Immissionsort IO 1.1 A 3.5 Gebäudefassade Immissionsort IO 1.2 LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

28 Seite X Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 3.6 Gebäudefassade Immissionsort IO _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

29 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite XI A 3.7 Gebäudefassade Immissionsort IO 3.1 LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

30 Seite XII Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 3.8 Gebäudefassade Immissionsort IO _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

31 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite XIII A 3.9 Gebäudefassade Immissionsort IO 3.3 LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

32 Seite XIV Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 3.10 Gebäudefassade Immissionsort IO _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

33 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite XV A 3.11 Gebäudefassade Immissionsort IO 4.2 A 3.12 Gebäudefassade Immissionsort IO 4.3 LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

34 Seite XVI Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn A 4 A 4.1 Berechnung der Leuchtdichte Grundlagen Die Lichtstärke I ist durch das Verhältnis des abgestrahlten Lichtstroms Φ zum beleuchteten Raumwinkel Ω definiert: I = Φ / Ω Die Leuchtdichte L s einer Blendlichtquelle ist durch die Lichtstärke der Quelle und der gesehenen leuchtenden Fläche F P gegeben: L = I / s F P Der Raumwinkel Ω s der Lichtquelle am Immissionsort kann durch folgende Beziehung berechnet werden: Ω / R² mit F F cosε s = F P Dabei bedeuten: F P: F I: P = I Projektion der lichtabstrahlenden Fläche auf eine Ebene senkrecht zur Verbindungsgeraden Immissionsort-Leuchte ( scheinbare Leuchtengröße ) Lichtaustrittsfläche der Leuchte R: direkter Abstand zwischen Lichtquelle und Immissionsort ε: Winkel zwischen Lot auf die Leuchtenfläche und Verbindungsgerade Immissionsort-Leuchte Die Berechnung der maximal zulässigen Leuchtdichten L max wurde gemäß Licht- Richtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) durchgeführt. Dabei wurden für die Umgebungsleuchtdichte alternativ Werte von 0,2 cd/m² und 0,5 cd/m² zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Leuchtdichten L s wurden aus den Datenblättern des Herstellers entnommen bzw. abgeleitet. Die geometrischen Daten der betrachteten Leuchten sind in den folgenden Tabellen zusammengestellt, wobei folgende Leuchte zum Einsatz kommt: Osram Saturno II Sym, Lampe Osram Power Star HQI-T 2000 W Quelle: Position x Position y Masthöhe H I (relativ): Masthöhe H I (absolut): Winkel gegen Null (Ost) Neigungswinkel Lichtaustrittsfläche F I : Einheit Leuchte 1 Leuchte 2 Leuchte 3 m 282,3 294,9 252,2 m 190,9 253,9 265,0 m m ,0-139,6-116,2-67,8-69,1-68,5 m² 0,518 0,518 0, _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

35 Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Seite XVII A 4.2 Leuchtdichten Sp Immissionsort Geometriedaten Leuchtendaten Leuchtdichte Ze Nr. Gebiet Raumwinkel Geschoss Höhe horizontaler Abstand s direkter Abstand R Winkel ε Ω s Winkel (horizontal) Winkel (horizontal) Winkel (vertikal) Umgebung L U 6 20 Uhr Uhr k Richtwert L max k Richtwert L max 22 6 Uhr k Richtwert L max Quelle L s [m] [m] [sr] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] Leuchte Nr. 1 1 IO 1.1 WR 109,2 109,6 32,6 3,6E-05 30,0 C30 35,0 0, OG 5,5 109,4 33,4 3,6E-05 30,0 C30 35,0 0, Leuchte Nr. 2 3 IO 1.1 WR 102,1 102,5 40,9 3,7E-05 40,1 C45 40,0 0, OG 5,5 102,3 41,6 3,7E-05 40,1 C45 40,0 0, Leuchte Nr. 3 5 IO 1.1 WR 60,5 61,2 51,0 8,7E-05 52,7 C60 50,0 0, OG 5,5 60,8 51,8 8,6E-05 52,7 C60 50,0 0, Leuchte Nr. 1 7 IO 1.2 WR 130,3 130,7 33,7 2,5E-05 30,6 C30 35,0 0, OG 5,5 130,5 34,5 2,5E-05 30,6 C30 35,0 0, Leuchte Nr. 2 9 IO 1.2 WR 119,2 119,6 47,3 2,5E-05 46,5 C45 45,0 0, OG 5,5 119,4 47,8 2,4E-05 46,5 C45 50,0 0, Leuchte Nr IO 1.2 WR 75,9 76,5 63,2 4,0E-05 65,1 C60 65,0 0, OG 5,5 76,1 64,0 3,9E-05 65,1 C60 65,0 0, Leuchte Nr IO 2 WR 122,6 123,0 52,1 2,1E-05 51,5 C45 50,0 0, OG 5,5 122,8 52,6 2,1E-05 51,5 C45 55,0 0, Leuchte Nr IO 2 WR 89,4 89,9 64,9 2,7E ,7 C120 65,0 0, OG 5,5 89,7 65,5 2,7E ,7 C120 65,0 0, Leuchte Nr IO 2 WR 47,0 47,9 93,5-1,4E ,4 C105 95,0 0, OG 5,5 47,4 94,9-1,9E ,4 C105 95,0 0, Leuchte Nr IO 3.1 WR 107,5 107,9 15,0 4,3E-05 0,2 C0 15,0 0, OG 5,5 107,7 16,6 4,3E-05 0,2 C0 15,0 0, Leuchte Nr IO 3.1 WR 130,9 131,3 21,9 2,8E-05 16,4 C15 20,0 0, OG 5,5 131,1 22,8 2,8E-05 16,4 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 3.1 WR 100,3 100,7 26,8 4,6E-05 23,9 C30 25,0 0, OG 5,5 100,5 27,8 4,5E-05 23,9 C30 30,0 0, Leuchte Nr IO 3.2 WR 118,6 119,0 17,1 3,5E-05 7,0 C0 15,0 0, OG 5,5 118,8 18,4 3,5E-05 7,0 C0 20,0 0, Leuchte Nr IO 3.2 WR 134,2 134,6 24,6 2,6E-05 19,5 C15 25,0 0, OG 5,5 134,4 25,4 2,6E-05 19,5 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 3.2 WR 99,2 99,6 32,6 4,4E-05 30,1 C30 35,0 0, OG 5,5 99,4 33,4 4,4E-05 30,1 C30 35,0 0, Leuchte Nr IO 3.3 WR 126,9 127,2 16,1 3,1E-05 0,5 C0 15,0 0, OG 5,5 127,0 17,5 3,1E-05 0,5 C0 15,0 0, Leuchte Nr IO 3.3 WR 148,8 149,1 24,6 2,1E-05 19,5 C15 25,0 0, OG 5,5 148,9 25,4 2,1E-05 19,5 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 3.3 WR 115,7 116,1 32,6 3,2E-05 30,1 C30 35,0 0, OG 5,5 115,9 33,4 3,2E-05 30,1 C30 35,0 0, Leuchte Nr IO 4.1 WR 139,5 139,8 18,0 2,5E-05 7,1 C0 20,0 0, OG 5,5 139,7 19,2 2,5E-05 7,1 C0 20,0 0, Leuchte Nr IO 4.1 WR 166,6 166,9 22,6 1,7E-05 16,2 C15 25,0 0, OG 5,5 166,7 23,4 1,7E-05 16,2 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 4.1 WR 135,1 135,4 31,1 2,4E-05 27,8 C30 30,0 0, OG 5,5 135,2 31,8 2,4E-05 27,8 C30 30,0 0, Leuchte Nr IO 4.2 WR 170,8 171,1 22,3 1,6E-05 14,1 C15 20,0 0, OG 5,5 170,9 23,1 1,6E-05 14,1 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 4.2 WR 202,3 202,5 21,8 1,2E-05 13,9 C15 20,0 0, OG 5,5 202,4 22,5 1,2E-05 13,9 C15 25,0 0, LAIRM CONSULT GmbH 6. August _01_01_bericht.docx

36 Seite XVIII Anlage zur Untersuchung der Einwirkungen aus dem Betrieb der Flutlichtanlagen an den Sportanlagen Kaltenweide 238 zum Bebauungsplan Nr. 171 der Stadt Elmshorn Sp Immissionsort Geometriedaten Leuchtendaten Leuchtdichte Ze Nr. Gebiet Raumwinkel Geschoss Höhe horizontaler Abstand s direkter Abstand R Winkel ε Ω s Winkel (horizontal) Winkel (horizontal) Winkel (vertikal) Umgebung L U 6 20 Uhr Uhr k Richtwert L max k Richtwert L max 22 6 Uhr k Richtwert L max Quelle L s [m] [m] [sr] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] [cd/m²] Leuchte Nr IO 4.2 WR 171,5 171,7 31,7 1,5E-05 27,6 C30 30,0 0, OG 5,5 171,6 32,3 1,5E-05 27,6 C30 30,0 0, Leuchte Nr IO 4.3 WR 210,8 211,1 26,0 1,0E-05 18,8 C15 25,0 0, OG 5,5 210,9 26,6 1,0E-05 18,8 C15 25,0 0, Leuchte Nr IO 4.3 WR 245,1 245,2 21,7 8,0E-06 12,8 C15 20,0 0, OG 5,5 245,1 22,3 8,0E-06 12,8 C15 20,0 0, Leuchte Nr IO 4.3 WR 214,4 214,6 32,8 9,4E-06 28,3 C30 35,0 0, OG 5,5 214,5 33,2 9,4E-06 28,3 C30 35,0 0, _01_01_bericht.docx 6. August 2014 LAIRM CONSULT GmbH

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