Investitionen: Wird China jetzt ausgebremst?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Investitionen: Wird China jetzt ausgebremst?"

Transkript

1 Investitionen: Wird China jetzt ausgebremst? Keyfacts über - Erweiterung strategisch bedeutsamer inländischer Unternehmenssektoren - Meldepflicht gegenüber einziger Entscheidungsinstanz BMWi - Ergänzung und Ausweitung von Verfahrensfristen Als vor zwei Jahren chinesische Investoren gehäuft deutsche Unternehmen kaufen wollten, war die Aufmerksamkeit in Wirtschaft und Politik hoch. Übernommen wurde die ehemalige Lampensparte von Osram, der Industrieroboterhersteller KUKA und KraussMaffei. Bei der Transaktion des Chipherstellers Aixtron durch den Fujian Grand Chip Investment Fund zog das BMWi die zuvor erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung zurück. Ein Veto vom damaligen US- Präsidenten Barack Obama aufgrund von Gefahren für die nationale Sicherheit ließ den Deal endgültig scheitern. In den Medienberichten zu den Übernahmen schwangen Sorgen und Vorwürfe mit: Erhält China dadurch Zugriff auf sensible Infrastruktur? Wird hier mit einem konkurrierenden Wirtschaftsstandort Wissen über Zukunftstechnologien geteilt? Und haben es deutsche Investoren in China nicht ungleich schwerer? Die Politik versprach zu reagieren und hat dies nun auch getan. Mit der neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) folgt die Bundesregierung ihrem 1/5

2 Strategiebeschluss, die zivile Sicherheitsindustrie in Deutschland zu stärken. Doch was ändert sich und was bedeutet das konkret für Investoren aus dem Ausland? Entscheidung liegt beim Wirtschaftsministerium Zielgruppe der überarbeiteten Fassung sind Investoren, die ihren Sitz nicht in der EU oder dem EFTA-Raum haben und sich zu mindestens 25 Prozent an einem inländischen Unternehmen beteiligen wollen. Das gilt sowohl unmittelbar sowie für eigens für die Transaktion gegründete inländische Unternehmen. Überdies wird eine Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) angeordnet, sofern durch die Transaktion die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden. Konkret handelt es sich hierbei um Unternehmen der Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen. Die neunte Verordnung erweitert die Liste um Unternehmen, die branchenspezifische Software für diese Unternehmen herstellen, näher bestimmte Cloud-Computing-Anbieter und Unternehmen, die in der Telematikinfrastruktur anzusiedeln sind. Zusätzlich wird der Rüstungsund IT-Sicherheitssektor um zusätzliche verteidigungspolitische Schlüsseltechnologien ergänzt, wie die Kryptotechnologie, Sensorik und gepanzerte Plattformen. Kaufabsichten, die auf jene inländischen Unternehmen abzielen, unterliegen von nun an der schriftlichen Meldepflicht gegenüber dem BMWi, welches die Transaktion eigens untersagen kann und auf keine Zustimmung seitens der Bundesregierung angewiesen ist. Genehmigungsfrist beginnt nicht mehr automatisch mit Kaufvertragsabschluss Nach wie vor ermöglichen drei Phasen jedoch mit veränderten Fristen dem BMWi sein Vetorecht gegen ausländischen Direktinvestitionen auszuüben. Bleiben Einwände aus, darf der Investor die ersehnte Unbedenklichkeitsbescheinigung in den Händen halten und genießt damit Rechtssicherheit. 338 Investitionen sind vom Jahr 2008 und November 2016 geprüft worden. 337 davon auf Beantragung des Käufers. Im Rahmen einer drei-monats Frist kann das BMWi ein Prüfverfahren einleiten. Die Änderung zur vorher gültigen Fassung liegt im Beginn des Zeitraums. Bisher begann jene Phase mit Abschluss des Kaufvertrages, die nun erst mit Kenntnis des Ministeriums anläuft. Mit Ablauf einer eingeführten 5-Jahresfrist nach Kaufvertragsabschluss erlischt der Anspruch auf Eröffnung. 2/5

3 Anschließend beginnt die Vorprüfung (erste Prüfungsphase), die auf zwei Monate verlängert wurde. Die dritte Phase (zweite Prüfungsphase) beinhaltet eine tiefgehende und umfangreiche Analyse der Erwerberstruktur sowie Jahres- und Konzernabschlüsse. Darüber hinaus werden Geschäftsstrategie des Erwerbers, Einfluss des Zielunternehmens auf den Markt, Standorte in Deutschland und etwa künftige Zusammenarbeit von Erwerber und Zielgesellschaft erfragt. Sämtliche Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen eine Anforderung, die zu einen erheblichen Zeitaufwand für Übersetzungen führen kann. Eine Verlängerung um zwei, auf nun vier Monate scheint die logische Konsequenz. Durch die Fristenreformierung ist in Zukunft frühzeitig eine Antragsstellung zu erwarten, damit beteiligte Parteien angesprochene Rechtssicherheit zum baldmöglichsten Zeitpunkt besitzen. Transaktionen dürften länger dauern Verkäufer sollten nun mehr Zeit zwischen Vertragsabschluss und Closing einkalkulieren. Durch zunehmende Prozessunsicherheiten liegt die Vermutung nahe, dass vereinzelt allein die Möglichkeit einer Überprüfung zu einem Hemmnis werden kann, da Transaktionssicherheit für den Veräußerer ein nicht zu unterschätzendes Entscheidungskriterium für oder gegen einen Bieter darstellt. Für Erwerber kann es schwieriger werden, Fremdkapital aufzutreiben. Des Weiteren ist fraglich, ob bereits bei Antragstellung auf Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung weit mehr Unterlagen einzureichen als vorher der Fall war und ob diese auch schon übersetzt bereit zu halten sind. Neuordnung wird nicht beißen Durch die Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestition, ob aus China oder anderen Ländern, akzentuiert, nicht aber greifbar transparenter und drakonischer geworden. Ob die umstrittenen Unternehmenstransaktionen der vergangenen Jahre auch unter heutigen Auflagen hätten vollzogen werden können, ist nicht klar zu sagen. Letzen Endes wird die AWV als staatliches Eingriffsinstrument selten genutzt. Bei über abgeschlossenen ausländischen Investitionsprojekten im vergangenen Jahr wurden nur 42 Anträge eingereicht. Ich vermute nicht, dass die Zahl mit der eingeführten Meldepflicht dramatisch steigen wird. Wichtig ist, dass das Interesse chinesischer Investoren nach meiner Einschätzung ungebrochen ist. Zusammengefasst 3/5

4 »Ich vermute nicht, dass die Zahl mit der eingeführten Meldepflicht dramatisch steigen wird.«übernahmen von und Beteiligungen an deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren wurden zuletzt in Einzelfällen kritisch gesehen. Um den Schutz kritischer Infrastruktur und besonderer Technologien zu stärken, hat die Bundesregierung die Außenwirtschaftsverordnung novelliert. Dirk Nawe Partner, Deal Advisory, Länderspezialist ASEAN/China/Indien ÄHNLICHER ARTIKEL BLOG Handelskrieg USA-China: Deutschland zwischen Trump und dem Drachen US-Präsident Donald Trump hat vor seinem Amtsantritt besonders China kritisiert. Seither gibt es kaum 4/5

5 Äußerungen Trumps zu China. Doch es scheint nur eine Frage der Zeit... MEHR KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Employer Branding: Ist es wirklich Liebe?

Employer Branding: Ist es wirklich Liebe? https://klardenker.kpmg.de/employer-branding-ist-es-wirklich-liebe/ Employer Branding: Ist es wirklich Liebe? KEYFACTS - Nachwuchs nicht nur an Karriere interessiert - Markenpolitik spielt Rolle im Recruiting

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42. zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42. zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 42 zum Entwurf eines Dekrets über die Beteiligung an der Rottal Auto AG 22. Februar 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Beteiligung

Mehr

Was sieht das Gesetz vor?

Was sieht das Gesetz vor? Die Bundesregierung plant ein IT Sicherheitsgesetz. Dieses liegt aktuell als Referenten- entwurf des Innenministeriums vor und wird zwischen den einzelnen Ministerien abgestimmt. Im Internet wird viel

Mehr

Kartellrecht in Brasilien: ein Überblick

Kartellrecht in Brasilien: ein Überblick Kartellrecht in Brasilien: ein Überblick I. Einführung Das brasilianische Fusionskontrollverfahren ist in dem Gesetz Nr. 8884 vom 11. Juni 1994 (das Kartellgesetz) geregelt. Das Kartellgesetz dient dem

Mehr

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote

Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV) Änderung vom 28. Januar 2013 Von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt am 25. Februar 2013

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Zweiter Nachtrag vom 25. März 2015 zum Registrierungsformular vom 29. Oktober 2014 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Bundesrepublik Deutschland Zweiter Nachtrag zum Registrierungsformular

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Kfz-Versicherer suchen nach Alternativen für eine unfallfreie Zukunft

Kfz-Versicherer suchen nach Alternativen für eine unfallfreie Zukunft https://klardenker.kpmg.de/kfz-versicherer-suchen-nach-alternativen-fuer-eine-unfallfreie-zukunft/ Kfz-Versicherer suchen nach Alternativen für eine unfallfreie Zukunft KEYFACTS - Selbstfahrende Serienautos

Mehr

Messung im Einkauf revolutioniert. Einkaufspreis-Performance-Index

Messung im Einkauf revolutioniert. Einkaufspreis-Performance-Index Messung im Einkauf revolutioniert Einkaufspreis-Performance-Index Messen Sie Ihre Einkaufsperformance! Wie gut sind Ihre Einkaufspreise im Vergleich zum Markt? Können Sie den Markt langfristig schlagen

Mehr

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Ausgangslage Jedes Beteiligungsvorhaben ist für Käufer und Verkäufer individuell und bedarf einer professionellen Koordination. begleitet beide

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Türkei. Dr. Willibald Plesser. 11 th Vienna Economic Forum 24. November 2014

Türkei. Dr. Willibald Plesser. 11 th Vienna Economic Forum 24. November 2014 Türkei Dr. Willibald Plesser 11 th Vienna Economic Forum 24. November 2014 Türkische Wirtschaft: Überblick Türkische Wirtschaft weiterhin stark: BIP von US$820Mrd. (+3.8%); ausländische Direktinvestitionen

Mehr

Die Bedeutung des IT- Sicherheitsgesetzes für den Straßenverkehr

Die Bedeutung des IT- Sicherheitsgesetzes für den Straßenverkehr Die Bedeutung des IT- Sicherheitsgesetzes für den Straßenverkehr Prof. Dr., LL.M. Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht 3. Würzburger Tagung zum Technikrecht: Auf dem Weg zum autonomen

Mehr

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a

Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Wohneigentumsförderung mit dem Vorsorgekonto 3a Bitte einsenden an: PostFinance Vorsorgestiftung 3a, Postfach, CH-4002 Basel Original für die Stiftung Angaben zum Objekt (Beim zu finanzierenden Objekt

Mehr

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention Fragen und Antworten zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention I. Allgemeines 1. Warum gibt es die Zentrale Prüfstelle Prävention? Ziel der neuen Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine zentrale, einheitliche

Mehr

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle BUNDESKARTELLAMT Stand: Juli 2004 GRUNDSATZABTEILUNG Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle Dieses Merkblatt bietet eine Hilfe zum Verständnis der Kompetenzverteilung zwischen EU- Kommission

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

UKRAINE 2007: Ausländische Direktinvestitionen

UKRAINE 2007: Ausländische Direktinvestitionen BÜRO WBU Büro des Wirtschaftsberaters der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland Unterstützt durch: Handels- und Wirtschaftsmission der Ukraine in der BR Deutschland Staatliches Amt für

Mehr

Einwanderungsrecht Sambia

Einwanderungsrecht Sambia Einwanderungsrecht Sambia Die wichtigsten Fakten im Überblick Dr. Katharina Ebner Andreas Krensel 17.09.2015 A. Einleitung Sambia besitzt mit dem Immigration and Deportation Act of 2010 ein noch relativ

Mehr

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Synopse der Vorschriften, deren Änderung im Referentenentwurf zur Verschärfung des Selbstanzeigerechts (Bearbeitungsstand: 27.08.2014, 7:44 Uhr) vorgesehen ist. Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. N 861/01 - Österreich Veräußerung von Aktien an der Energie AG Oberösterreich Energieversorgungsunternehmen

EUROPÄISCHE KOMMISSION. N 861/01 - Österreich Veräußerung von Aktien an der Energie AG Oberösterreich Energieversorgungsunternehmen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.02.2002 C (2002) 614fin Betrifft: N 861/01 - Österreich Veräußerung von Aktien an der Energie AG Oberösterreich Energieversorgungsunternehmen Sehr geehrte Damen und

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Vom 21. November 1953 (BAnz. Nr. 244), zuletzt geändert durch Verordnung PR Nr. 1/89 vom 13. Juni 1989 (BGBl. I S. 1094) Um marktwirtschaftliche

Mehr

GOLDEN VISA. Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren

GOLDEN VISA. Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren 2015 GOLDEN VISA Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht Europäische Ausländische Investoren Illeslex begleitet Sie Schritt für Schritt bei dem Antrag für Ihre Aufenthaltsgenehmigung. Unsere Kanzlei

Mehr

Cybersicherheit als Wettbewerbsvorteil und Voraussetzung wirtschaftlichen Erfolgs

Cybersicherheit als Wettbewerbsvorteil und Voraussetzung wirtschaftlichen Erfolgs Cybersicherheit als Wettbewerbsvorteil und Voraussetzung 9. Dezember 2014 1 Gliederung I. Digitale Risiken Reale Verluste II. Cybersicherheit als Business Enabler III. Konsequenzen für die deutsche Software

Mehr

Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting. Stand: 28.02.2015. Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland. Methodik

Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting. Stand: 28.02.2015. Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland. Methodik Blitzumfrage zum Thema Crowdinvesting Stand: 28.02.2015 Blitzumfrage des BITKOM zum Crowdinvesting in Deutschland Methodik Vor dem Hintergrund des derzeitigen Gesetzgebungsverfahrens für ein Kleinanlegerschutzgesetz,

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

KPMG Partner für die Investmentbranche Leistung und Verantwortung verbindet

KPMG Partner für die Investmentbranche Leistung und Verantwortung verbindet Investment Management KPMG Partner für die Investmentbranche Leistung und Verantwortung verbindet Vertrauen auf weltweite Erfahrung Transparenz und Sicherheit im Investment Management Spezialisten weltweit

Mehr

Club Deals. Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren. Juni 2011

Club Deals. Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren. Juni 2011 Club Deals Private Equity mit ausgewählten privaten Investoren Juni 2011 Club Deals Mehrheitliche Beteiligungen als Kauf (bis 100%) oder über eine Kapitalerhöhung durch eine Gruppe von unternehmerisch

Mehr

Pressestatement Prof. Dieter Kempf, Präsident des BITKOM Vortrag im Rahmen der Pressekonferenz zum Cloud Monitor 2014 Ansprechpartner Präsident

Pressestatement Prof. Dieter Kempf, Präsident des BITKOM Vortrag im Rahmen der Pressekonferenz zum Cloud Monitor 2014 Ansprechpartner Präsident Pressestatement Prof. Dieter Kempf, Präsident des BITKOM Berlin, 30. Januar 2014 Seite 1 Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir unsere Mitglieder nach den wichtigsten IT-Trends fragen,

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Hier: Auszug der Vorschriften des PsychThG in der seit dem 01.04.2012 geltenden Fassung

Mehr

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Fachverband Hotellerie Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Information, aktualisierte Fassung vom 3.2.2015 EU-Verordnung bringt Deckelung der Interbankenentgelte Die Europäische Kommission hat

Mehr

Due Diligence Prüfung bei Unternehmenstransaktionen

Due Diligence Prüfung bei Unternehmenstransaktionen Michael Belian Due Diligence Prüfung bei Unternehmenstransaktionen Kritische, konzeptionelle Reflexion, Analyse und Möglichkeiten zur Fortentwicklung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Multi-Asset mit Schroders

Multi-Asset mit Schroders Multi-Asset mit Schroders Echte Vermögensverwaltung aus Überzeugung! Caterina Zimmermann I Vertriebsleiterin Januar 2013 Die Märkte und Korrelationen haben sich verändert Warum vermögensverwaltende Fonds?

Mehr

Private Equity meets Interim Management. Frankfurt, 14. Februar 2013

Private Equity meets Interim Management. Frankfurt, 14. Februar 2013 Private Equity meets Interim Management Frankfurt, 14. Februar 2013 Agenda Die DBAG stellt sich vor Private Equity im Überblick Wie können wir zusammenarbeiten? 3 6 14 2 Die Deutsche Beteiligungs AG auf

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht

Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Handels- und Gesellschaftsrecht. Bank- und Kreditsicherungsrecht Veröffentlichung der Entscheidung in Insolvenz-Sammlung Vergabe Rechtsprechungsdatenbank unter folgender Rubrik: Vertragsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mietrecht Immobilienrecht Bau- und Architektenvertrag

Mehr

Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22.

Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker. Sperrfrist bis Montag, 22. Time Out Platzierungen Zusammenfassung des Berichts vom 15. Mai 2006 von RA Beat Badertscher an Frau Stadträtin Monika Stocker Sperrfrist bis Montag, 22. Mai 2006 14 Uhr 2 1. Auftrag vom 7. April 2006

Mehr

Die neuen Regelungen des Fernabsatzgesetzes und des Widerrufsrechts

Die neuen Regelungen des Fernabsatzgesetzes und des Widerrufsrechts Dieser Artikel wurde verfasst von Herrn Helge Norbert Ziegler, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) und Vorstand des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt, Telefon:

Mehr

DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE

DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE P. NIKIFOROS DIAMANDOUROS Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten an das Europäische Parlament im Anschluss an den Empfehlungsentwurf an die Europäische Kommission

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:

Mehr

INVEST Zuschuss für Wagniskapital. Ein Programm für junge innovative Unternehmen und private Investoren

INVEST Zuschuss für Wagniskapital. Ein Programm für junge innovative Unternehmen und private Investoren INVEST Zuschuss für Wagniskapital Ein Programm für junge innovative Unternehmen und private Investoren Inhaltsverzeichnis Junge Unternehmen brauchen Wagniskapital... 2 Impressum Herausgeber Bundesministerium

Mehr

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sendesperrfrist: 22. Mai 2015 12:20 Uhr Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sechs Monate europäische Bankenaufsicht Was bedeutet das für die weniger signifikanten Banken?

Mehr

Drucken. Erlass vom. Anlage

Drucken. Erlass vom. Anlage Inhalt: Verordnung über den Erwerb der Zusatzqualifikation zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinn der Art. 74 und 80 der Bauordnung (Zusatzqualifikationsverordnung Bau - ZQualVBau) Drucken

Mehr

INVEST Zuschuss für Wagniskapital

INVEST Zuschuss für Wagniskapital Ohne Geld bleibt eine Idee nur eine Idee. INVEST Zuschuss für Wagniskapital Ein Programm für junge innovative Unternehmen und private Investoren. In Start-ups investieren und 20 % Förderung sichern jetzt

Mehr

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung

ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die Gesellschaft) Einladung ECO Business-Immobilien AG Wien, FN 241364 y (die "Gesellschaft") Einladung zu der am 20. Mai 2009 um 10:00 Uhr in der Säulenhalle der Wiener Börse Wallnerstraße 8, 1010 Wien stattfindenden 6. ordentlichen

Mehr

Skandia Grand Select. Die Veranlagung zum Steuer sparen. Ich zahle keine Steuer auf meine Kapitalerträge.

Skandia Grand Select. Die Veranlagung zum Steuer sparen. Ich zahle keine Steuer auf meine Kapitalerträge. Skandia Grand Select. Die Veranlagung zum Steuer sparen. Ich zahle keine Steuer auf meine Kapitalerträge. Skandia Grand Select. Mit Top-Fonds zu steuerfreien Erträgen. Sie wollen Vermögen aufbauen und

Mehr

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main

Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften

Mehr

Private Equity meets Interim Management

Private Equity meets Interim Management International Interim Management Meeting 2013, Wiesbaden Private Equity meets Interim Management Wiesbaden, 24. November 2013 Agenda Private Equity im Überblick 3 Mögliche Symbiose zwischen IM und PE 9

Mehr

Standort Deutschland 2011. Deutschland und Europa im Urteil internationaler Manager

Standort Deutschland 2011. Deutschland und Europa im Urteil internationaler Manager Standort Deutschland 2011 Deutschland und Europa im Urteil internationaler Manager Befragungssample Befragung von 812 international tätigen Unternehmen durch telefonische Interviews der Führungskräfte

Mehr

L 209/4 Amtsblatt der Europäischen Union 4.8.2012

L 209/4 Amtsblatt der Europäischen Union 4.8.2012 L 209/4 Amtsblatt der Europäischen Union 4.8.2012 VERORDNUNG (EU) Nr. 712/2012 DER KOMMISSION vom 3. August 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen

Mehr

Umweltprämie. I. Vorgaben bzgl. des Altfahrzeugs S. 1. II. Verschrottung S. 2. III. Anforderungen an Neufahrzeug/Jahreswagen S. 3

Umweltprämie. I. Vorgaben bzgl. des Altfahrzeugs S. 1. II. Verschrottung S. 2. III. Anforderungen an Neufahrzeug/Jahreswagen S. 3 VERTRAGSANWÄLTE Nr. 14/2009 26.02.2009 Dr. Ki Umweltprämie Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesrat hat am 20.02.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt.

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5638 Entscheid Nr. 47/2014 vom 20. März 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 50 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzbuches

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln

Mehr

Frankfurt spart Strom Förderprogramm für Unternehmen Version 27.09.2010

Frankfurt spart Strom Förderprogramm für Unternehmen Version 27.09.2010 Förderprogramm für Unternehmen Version 27.09.2010 Stadtverwaltung Energiereferat (79A) Galvanistr. 28 60486 Frankfurt am Main oder per Fax 069 212-39472 Antrag für Gewerbe (KMU) auf Gewährung einer Zuwendung

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Gefährden neue Kommunikationswege die nationale Sicherheit? GFF Science Forum, 13.11.2013

Gefährden neue Kommunikationswege die nationale Sicherheit? GFF Science Forum, 13.11.2013 Gefährden neue Kommunikationswege die nationale Sicherheit? GFF Science Forum, 13.11.2013 Systematik der SGI WETTBEWERB Energie, Telekom, Post, Verkehr, Justiz, Polizei, Militär, Verteidigung, Verwaltung,

Mehr

Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten

Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten Arbeitswelten der Zukunft Flexibles Arbeiten Mag. Barbara Kellner, MIM Workshop der Forschung Austria Alpbach, 26. August 2015 Wie Unternehmen häufig mit neuen Arbeitsrealitäten umgehen Wir wollen in Besprechungen

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515) 23304 Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Mehr

Über die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.

Über die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid. Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch

Mehr

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE

GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE GCI plant Übernahmeangebot für AIXTRON SE Chinesischer Investor Fujian Grand Chip Investment Fund LP (FGC) plant freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch deutsche Tochter Grand Chip Investment

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische

Mehr

INS Engineering & Consulting AG

INS Engineering & Consulting AG INS Engineering & Consulting AG INS Präsentation «Auslagerung von Dienstleistungen im KMU-Umfeld» 11. Juni 2015 Seite 0 Agenda Begrüssung & Vorstellung Was macht KMUs einzigartig? Was sind Gründe für eine

Mehr

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat:

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. WpÜGAngebV. Ausfertigungsdatum: 27.12.2001. Vollzitat: Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Mehr

LS Servicebibliothek 3: FONDSHANDEL/ETFs/ETCs

LS Servicebibliothek 3: FONDSHANDEL/ETFs/ETCs LS Servicebibliothek 3: FONDSHANDEL/ETFs/ETCs Handeln Sie über 250 Fonds ohne Ausgabeaufschläge! 50 britische Pfund: Queen Elizabeth II. (*1926) Warum sollten Privatanleger Fonds über Lang & Schwarz außerbörslich

Mehr

Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde.

Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde. Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde. Das ist die Microsoft Cloud. Jedes Unternehmen ist einzigartig. Ganz gleich, ob im Gesundheitssektor oder im Einzelhandel, in der Fertigung oder im

Mehr

Investitionsplan für Europa

Investitionsplan für Europa Der Investitionsplan für Europa soll Investitionen in strategische Projekte innerhalb der EU ankurbeln. Er wird in den nächsten drei Jahren Investitionen von mindestens 315 Milliarden Euro auslösen. Schließung

Mehr

Relaunch des Internetportals "Unternehmerinnen in Hessen. www.unternehmerinnen-in-hessen.de

Relaunch des Internetportals Unternehmerinnen in Hessen. www.unternehmerinnen-in-hessen.de Relaunch des Internetportals "Unternehmerinnen in Hessen Grobkonzept - nur zum internen Gebrauch www.unternehmerinnen-in-hessen.de 200grad 1 Das Internetportal "Unternehmerinnen in Hessen" wird interaktiv!

Mehr

Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anerkennung von Betreuungsvereinen

Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anerkennung von Betreuungsvereinen Merkblatt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anerkennung von Betreuungsvereinen Überörtliche Betreuungsbehörde 1. Allgemeines Am 01.01.1992 ist das Betreuungsgesetz (BtG)

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE

RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE RECHTLICHE ASPEKTE DES IMMOBILIENERWERBS FÜR PRODUKTIONSZWECKE Deutsche Woche in St. Petersburg Greenstate, St. Petersburg, Gorelovo 23 April 2012 Michail Borodin, Borodin & Partners 1 1 Vorstellung Begleitung

Mehr

Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG. 07.04.2014, Wien. www.controller-institut.at

Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG. 07.04.2014, Wien. www.controller-institut.at Günther Hirschböck, Director, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, KPMG Austria AG 07.04.2014, Wien www.controller-institut.at Oft gehörte Aussagen über IFRS-Abschlüsse die vielen Seiten kann kein Mensch

Mehr

Talent Relationship Management bei KPMG. Vom Erstkontakt bis zum ersten Arbeitstag. Kollegen. Persönlichkeiten. Menschen. Gewinner.

Talent Relationship Management bei KPMG. Vom Erstkontakt bis zum ersten Arbeitstag. Kollegen. Persönlichkeiten. Menschen. Gewinner. Talent Relationship Management bei KPMG World Talent Forum 25. September 2014 Vom Erstkontakt bis zum ersten Arbeitstag. Roman Dykta Head of Employer Branding & Resourcing Kollegen. Persönlichkeiten. Menschen.

Mehr

Immobilien Alleinauftrag

Immobilien Alleinauftrag Immobilien Alleinauftrag Auftraggeber Name: Adresse: Tel: E-Mail: Auftragnehmer Schwarzwald-Neckar Immobilien GmbH Hauptstraße 65 78713 Schramberg 1 Objekt Der Auftraggeber beabsichtigt, folgendes Objekt

Mehr

SÜC Energie und H 2 O GmbH Anlage 2

SÜC Energie und H 2 O GmbH Anlage 2 Anlage 2 Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI Vereinbarung) zwischen, vertreten durch,, und SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC), vertreten durch den Geschäftsführer Götz-Ulrich Luttenberger,

Mehr

www.pwc.de Emissionsmarkt Deutschland Q2 2013

www.pwc.de Emissionsmarkt Deutschland Q2 2013 www.pwc.de Emissionsmarkt Deutschland Q2 Inhalt im Überblick 2. Quartal 3 IPOs IPOs in Q2 4 Evonik und RTL Group 5 Veränderungen zwischen Bookbuildingspanne, Emissionspreis und erstem Preis 7 Kapitalerhöhungen

Mehr

Die Lösung für die Bauwirtschaft

Die Lösung für die Bauwirtschaft Die Lösung für den Maschinenbau Die Onlinelösung für Ihr nationales und internationales Vertriebs- und Projektmanagement Preiswert, weil schon angepasst auf Ihre Bedürfnisse ab 89 pro User im Monat. Schnell,

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Kaltenkirchen

Mehr

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche

Mehr

Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz

Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz Dr. Alexander Duisberg. Bird & Bird LLP CODE Jahrestagung, 26. März 2015 Übersicht Über Bird & Bird Einleitung Ziele und Mittel EU Kontext Wesentliche neue Regelungen im

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Zertifizierungsordnung für die Anerkennung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs nach der Übergangsregelung

Zertifizierungsordnung für die Anerkennung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs nach der Übergangsregelung Zertifizierungsordnung für die Anerkennung als Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP/DGPs nach der Übergangsregelung Vorbemerkung Anlass zur Erstellung der vorliegenden Ordnung ist die Novellierung

Mehr

Fragen & Antworten zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit Wirkung ab dem 22. Juli 2013

Fragen & Antworten zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit Wirkung ab dem 22. Juli 2013 Fragen & en zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit Wirkung ab dem 22. Juli 2013 Anlagen in Offene Immobilienfonds grundbesitz europa (RC) und grundbesitz global (RC) vor dem 22. Juli 2013

Mehr

- die Widerrufsbelehrung und ein Muster Widerrufsformular

- die Widerrufsbelehrung und ein Muster Widerrufsformular Sehr geehrter Interessent, aufgrund strenger Gesetze, die vor allem Sie als Verbraucher schützen sollen, sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, folgendes Procedere bei Besichtigungen von Immobilien

Mehr

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 185-4. Beschluss

Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH. Aktenzeichen: KEK 185-4. Beschluss Anzeige einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse bei der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH Aktenzeichen: KEK 185-4 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, vertreten durch den

Mehr

Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium

Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium Sonderzahlungen / Zuzahlungen bei der DWS RiesterRente Premium Was muss bei der Antragstellung beachtet werden, wenn Sonderzahlungen / Zuzahlungen getätigt werden? Stand 03/ 2008 *DWS Investments ist nach

Mehr

Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze"

Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" 1 Einleitung Am 09. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Eckpunkte

Mehr

Risiko-Rendite-Profil High & High Investment in Start-Up Unternehmen

Risiko-Rendite-Profil High & High Investment in Start-Up Unternehmen Risiko-Rendite-Profil High & High Investment in Start-Up Unternehmen Investment Vertrag die Vertragsbedingungen im Überblick Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Übersichtlichkeit. Ihre Lektüre

Mehr

E N T S C H E I D S A U S Z U G

E N T S C H E I D S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5817 Entscheid Nr. 31/2015 vom 12. März 2015 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Januar 2009

Mehr

Fahren. Erfahren! Führerschein schon ab 17! Die wichtigsten Informationen zum Führerschein ab 17 in Hessen. Für Eltern, Begleiter und Fahranfänger!

Fahren. Erfahren! Führerschein schon ab 17! Die wichtigsten Informationen zum Führerschein ab 17 in Hessen. Für Eltern, Begleiter und Fahranfänger! Fahren. Erfahren! Führerschein schon ab 17! Die wichtigsten Informationen zum Führerschein ab 17 in Hessen. Für Eltern, Begleiter und Fahranfänger! Autofahren ab 17 warum eigentlich? Auto fahren ist cool.

Mehr

INVESTIEREN MIT FINANZSTARKEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN

INVESTIEREN MIT FINANZSTARKEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN INVESTIEREN MIT FINANZSTARKEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN Seite 1 DEUTSCHE FINANCE GROUP / Oktober 2009 INSTITUTIONELLE INVESTOREN I GRUPPEN PENSIONSKASSEN VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN UNIVERSITÄTEN / STIFTUNGEN

Mehr

Unsere Mitarbeiter schätzen bereits den einheitlichen Zugriff auf Kundeninformationen,

Unsere Mitarbeiter schätzen bereits den einheitlichen Zugriff auf Kundeninformationen, Anwenderbericht Kaut Bullinger Kaut Bullinger steigert die Effizienz von Vertrieb und Service durch die Vereinheitlichung von Kundendaten auf einer SugarCRM-Plattform Der SugarCRM-Partner KINAMU sorgt

Mehr

Managed on-premise Cloud for SAP Solutions

Managed on-premise Cloud for SAP Solutions Managed on-premise Cloud for SAP Solutions Level Parameter : Die Cloud in Ihrem eigenen Rechenzentrum Die Vorzüge der Cloud im eigenen Rechenzentrum nutzen? Höchste Servicequalität sicherstellen? Chancen

Mehr