Schulgeldermäßigungssystem der DSB aufgrund Notlage
|
|
- Lena Kästner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schulgeldermäßigungssystem der DSB aufgrund Notlage Grundsatz Reduziertes Schulgeld für den Schulbesuch aufgrund Notlage 1. Grundsätzlich besteht im Falle deutscher Auslandsschulen kein Recht auf Beschulung und somit auch grundsätzlich kein Recht auf die Gewährung von Ermäßigungen auf das Schulgeld. Auch der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist hier nicht maßgeblich. Das in Deutschland existierende Sonderungsverbot zwingt deutsche Schulen im Ausland nicht zur Gewährung einer Ermäßigung auf das Schulgeld. Dessen ungeachtet kann in Fällen sozialer Härte und bei temporären finanziellen Schwierigkeiten auf schriftlichen Antrag vorübergehend das Schulgeld ermäßigt werden, da durch eine vorübergehende finanzielle Notlage niemand vom weiteren Besuch der Deutschen Schule Budapest (DSB) ausgeschlossen werden soll. Da Schulgeldermäßigungen für einzelne Schüler aber durch die Gemeinschaft aller schulgeldzahlender Eltern getragen werden, werden solche Ermäßigungen nur in Ausnahmefällen gewährt. 2. Antragsformulare auf Schulgeldermäßigungen sind bei der Verwaltung ODER im Schulsekretariat der DSB erhältlich und müssen bis zum 30. Juni für das darauf folgende Schuljahr mit allen geforderten Unterlagen beim Schulsekretariat der DSB abgegeben werden. Verspätete Anträge werden nur in Ausnahmefällen bei Nachweis außergewöhnlicher Umstände berücksichtigt. 3. Die Beschlussfassung über die Gewährung sowie die Höhe von Ermäßigungen auf das Schulgeld obliegt allein dem Schulträger der DSB, der Stiftung Deutsche Schule Budapest (Stiftung DSB). Die Entscheidung erfolgt bis spätestens zum 30. Oktober des Schuljahres, das Ergebnis wird den Antragstellern schriftlich mitgeteilt. Jeder Antrag wird vertraulich behandelt. 4. Die Gewährung auf Reduzierung des Schulgeldes erfolgt jeweils nur für ein Schuljahr und begründet keinen Anspruch für das Folgejahr. 5. Für das erste Jahr nach Aufnahme in die DSB kann kein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. 6. Die Einschreibegebühr und die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung sind von Ermäßigungen ausgeschlossen. 7. Wird eine Ermäßigung aufgrund nachweislich falscher Angaben erteilt, erfolgt eine entsprechende Nachforderung und eine juristische Verfolgung. Ermäßigungssystem DSB Seite 1 von 5
2 Regelungen für Schulgeldermäßigungen aufgrund Notlage (1) Gemäß Geschäftsordnung des Stiftungsrates der Stiftung DSB schlägt der Ausschuss für Schulgeld (dieser besteht aus drei Vertretern des Stiftungsrats und dem Schulleiter in beratender Funktion) die vorliegenden Anträge auf Schulgeldermäßigung dem Stiftungsrat zur Entscheidung vor. (2) Allgemein ist darauf zu achten, dass die Anträge auf Schulgeldermäßigung nur im Ausnahmefall, bei wirklicher sozialer Indikation gestellt werden. (3) Das Ermäßigungsverfahren wird - im Interesse aller schulgeldzahlender Eltern - an objektiven und nachvollziehbaren Kriterien ausgerichtet. (4) Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Schulgeldermäßigung, die Beurteilung durch den Schulgeldausschuss und den Stiftungsrat erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen und Richtwerten. Auf Transparenz wird bei der Beschlussfassung besonders geachtet. (5) Die Höchstgrenze der Ermäßigung liegt bei 90% des Schulgeldes für einen Schüler. Bei einem Antrag mit mehr als einem Schüler aus einer Familie ist der Gesamtbetrag für alle Schüler aus einer Familie max. 140% des Schulgeldes des ersten Schülers. (6) Die Summe aller gewährten Ermäßigungen dürfen 5% der Gesamt-Schulgeld-Einnahmen der Stiftung DSB nicht übersteigen. (7) Zur Entscheidung über die Höhe der Ermäßigung, bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit, werden auch Leistungs- und Sozialverhalten (z.b.: durch Zeugnisse und Beurteilungen durch die Schulleitung) mit herangezogen. (8) Bei Erstanträgen ist grundsätzlich ein Vorgespräch mit einem Vertreter des Schulgeldausschusses erforderlich. (9) Eine Ermäßigung ist immer nur auf ein Schuljahr begrenzt und stellt keinen Anspruch auf Folgejahre dar. Die Ermäßigung kann grundsätzlich maximal für zwei Jahre innerhalb der Gesamtschulzeit genehmigt werden. Ausnahmen werden nur aus besonderem Anlass in außergewöhnlichen Härtefällen gewährt. (10) Sollten im Jahr der Ermäßigung finanzielle Veränderungen beim Antragsteller eintreten, so ist die Stiftung DSB sofort und unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten und die Ermäßigung wird unter den neuen Gesichtspunkten neu bewertet. (11) Die Ermäßigung erfolgt zuerst als Stundung der Zahlung und wird am Ende des Schuljahres erlassen, wenn alle im Antrag erwähnten Umstände unverändert sind. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Zahlung des Schulgelds zum Ende des Schuljahres fällig. (12) Der Stiftungsrat behält sich das Recht vor, auch bei nachgewiesener Bedürftigkeit einen Antrag auf Schulgeldermäßigung ohne Begründung abzulehnen. Ermäßigungssystem DSB Seite 2 von 5
3 Bedürftigkeit (1) Ausgangspunkt für die Prüfung der Ermäßigung ist grundsätzlich das Nettojahreseinkommen / pro Kopf der Familie. Hier sind die alle Einkünfte im Familienhaushalt anzugeben. Nettojahreseinkommen/ pro Kopf unter ,- HUF 100 % unter ,- HUF 75 % unter ,- HUF 50 % unter ,- HUF 25 % über ,- HUF 0% (2) Nachweis der Bedürftigkeit: Einkommen beider Elternteile Einkommen im In- und Ausland Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Kapital, Zinseinnahmen Geldwerte Vorteile (z.b.: Mietzuschuss, Dienstwagen, Auslandszuschuss) Sonstige Einnahmen (z.b.: Prämien, Lizenzeinnahmen) Unterhaltszahlungen, Kindergeld, Waisenrente, Erbschaften Nachweise sind durch Bescheinigungen und / oder Erklärungen zu erbringen (z.b.: Steuerbescheid, Gehaltsbescheinigung, Arbeitgeberbescheinigungen, Mietverträge) (3) Neben dem Nettojahreseinkommen wird auch das Vermögen der Familie berücksichtigt, insbesondere Immobilien- und sonstiges Eigentum Bankguthaben, Depots, Aktien, sonstige Wertpapiere Beteiligungen an Unternehmen etc. Aus diesem Grund kann auch eine Einsicht in Bankauszüge und andere Dokumente, sowie die Abgabe von Erklärungen über die Vermögenslage verlangt werden. Abhängig vom Wert des Eigentums wird eine Anpassung des gemäß Ziffer (1) ermittelten s im Wege des Ermessens vorgenommen. (4) Erfolgt kein, oder nur ungenügender Nachweis, kann keine Ermäßigung gewährt werden. (5) Der entsprechend (1) und (3) ermittelte Prozentsatz wird mit dem Bedürftigkeitsfaktor von 0,7 multipliziert und geht dann in die Gesamtbewertung ein (siehe Gewichtung der Bewertungskriterien). Ermäßigungssystem DSB Seite 3 von 5
4 Leistungsfaktor Der Leistungsfaktor berechnet sich auf Basis des Notenschnitts des letzten Halbjahres-Zeugnisses: Notendurchschnitt bis 1,5 100 % 1,51 2,00 80 % 2,01 2,50 60 % 2,51 3,00 40 % 3,01 3,50 20 % ab 3,51 0 % Der Prozentsatz wird dann mit dem Leistungsfaktor 0,2 multipliziert und geht dann in die Gesamtwertung ein (siehe Gewichtung der Bewertungskriterien). Sozialverhalten Bei Schülern der Klassen 1 4 benennt der Klassenlehrer einen (100%, 75%, 50% oder 0%). Bei Schülern der Klassen 5 12 erfolgt die Berechnung anhand der Kopfnote (Durchschnitt der Noten für Mitarbeit und Verhalten) im letzten Halbjahres-Zeugnis: Kopfnote bis 1,5 100 % 1,51 2,00 75 % 2,01 2,50 50 % ab 2,51 0 % Der Prozentsatz wird dann mit dem für Sozialverhalten 0,1 multipliziert und geht dann in die Gesamtwertung ein (siehe Gewichtung der Bewertungskriterien). Ermäßigungssystem DSB Seite 4 von 5
5 Gewichtung der Bewertungskriterien: Bedürftigkeit 70% Leistung 20% 100 % entspricht 90% Schulgeldermäßigung (Maximum) Sozialverhalten 10% Der aufgrund der vorstehenden Kriterien ermittelte Prozentsatz wird mit dem 0,9 multipliziert und das Ergebnis bildet dann die Höhe der zulässigen Schuldgeldermäßigung. Beispielrechnung: (50% Bedürftigkeit x 0,7 + 80% Leistung x 0, % Sozialverhalten x 0,1) x 0,9 = 55% Schuldgeldermäßigung Härtefallklausel (1) In Fällen außergewöhnlicher Belastungen oder persönlicher Unglücksfälle besteht die Möglichkeit einer über die o.g. Regelung hinausgehenden Ermäßigung bzw. Sonderregelung. (2) Hierbei müssen die außergewöhnlichen Belastungen resp. besondere Härten angeführt und plausibel nachgewiesen werden. (3) Der Stiftungsrat entscheidet nach Vorprüfung der Schuldgeldkommission über eine zusätzliche Ermäßigung. Gültigkeit: ab sofort bis neue Regelung in Kraft tritt gez. Vorsitzender des Stiftungsrats gez. Schatzmeister Stiftung Deutsche Schule Budapest Ermäßigungssystem DSB Seite 5 von 5
Bewerbungsbedingungen für Stipendien
Bewerbungsbedingungen für Stipendien 1. Wer kann sich bewerben? Jede Familie, die mit Ihrem Kind die allgemeinen Aufnahmebedingungen erfüllt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ein Stipendium. 2. Wer
Mehrhiermit beantrage ich ein Stipendium zum Besuch des Eduard Nebelthau Gymnasiums. Ich mache hierzu folgende Angaben:
1 Antrag auf Gewährung eines Stipendiums gemäß 3 Abs. 1 der Richtlinien zur Vergabe von Stipendien der Stiftung FRIEDEHORST für Schülerinnen und Schüler des Eduard Nebelthau Gymnasiums An die Schulleitung
MehrDEUTSCHE SCHULE BRÜSSEL Zertifiziert als Exzellente Deutsche Auslandsschule
INTERNATIONALE DEUTSCHE SCHULE BRÜSSEL Zertifiziert als Exzellente Deutsche Auslandsschule Antrag auf Schulgeldermäßigung für das Schuljahr.../... beim Deutschen Schulverein Brüssel als Träger der INTERNATIONALEN
MehrAntrag auf Gewährung eines Darlehens
Marstallhof 1 69117 Heidelberg Deutschland gegen Bürgschaft oder andere Sicherheit nach den Richtlinien für die Vergabe von Darlehen aus dem Darlehensfonds Hiermit beantrage ich ein Darlehen in Höhe von...
MehrZuwendungen zum Kindergarten- und Schulbesuch Richtlinie V vom 01. Januar 2002
Zuwendungen zum Kindergarten- und Schulbesuch Richtlinie V vom 01. Januar 2002 Finanzielle Betreuung der Lehrkräfte Richtlinie V 2 Inhaltsverzeichnis A. Zuwendungsarten... 3 1. Zuwendungszweck... 3 2.
MehrAntrag auf Stundung einer öffentlichen Abgabe
Gemeinde Panketal Der Bürgermeister http://www.panketal.de Antrag auf Stundung einer öffentlichen Abgabe bitte zurücksenden an: Gemeinde Panketal Fachdienst Finanzverwaltung Schönower Straße 105 16341
MehrMusikschule Ravensburg e. V. Friedhofstraße 2 88212 Ravensburg
Musikschule Ravensburg e. V. Friedhofstraße 2 88212 Ravensburg Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) Vorbemerkung In den AGB der Musikschule Ravensburg e. V. (im folgenden Musikschule
MehrGebührenordnung Schuljahr 2014/2015
Deutsche Schule Izmir Privatschule der Deutschen Botschaft Ankara Zweigstelle Izmir - Gebührenordnung Schuljahr 2014/2015 I Inkrafttreten Die Gebührenordnung 2014/2015 tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
MehrStiftung Stipendienfonds der jüdischen Schule NOAM Postfach 8027 Zürich
Stiftung Stipendienfonds der jüdischen Schule NOAM Postfach 8027 Zürich Liebe Eltern Wir möchten uns als zuständiges Gremium für die Behandlung und Gewährung von Schulgelderleichterungen vorstellen. Nach
MehrErklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Stundungsantrag
Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Stundungsantrag Ihre Angaben werden von uns erhoben, um nach Maßgabe von 222 Abgabenordnung (AO) bzw. 32 GemHVO über Ihren
MehrAMT BIESENTHAL-BARNIM Der Amtsdirektor
AMT BIESENTHAL-BARNIM Der Amtsdirektor Scharnier des Barnim amtsangehörige Gemeinden: Stadt Biesenthal Gemeinde Breydin Gemeinde Marienwerder Gemeinde Melchow Gemeinde Rüdnitz Gemeinde Sydower Fließ Amt
MehrVom 22. Juni 2004 1. 1. 2010 83. PrüfungsV IMS 413.750
PrüfungsV IMS 41.750 Verordnung über die Bestehensnormen des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität an der Informatikmittelschule Basel (Prüfungsverordnung IMS) Vom.
MehrSchulordnung der Bergischen Musikschule
Schulordnung der Bergischen Musikschule Gemäß 5 der Satzung der Bergischen Musikschule vom 12. Juli 1976 wird die nachstehende Schulordnung erlassen. 1 Schuljahr und -ferien (1) Das Schuljahr der Bergischen
MehrAntrag auf Stundung einer Forderung des Marktes Neunkirchen a. Brand
Antrag auf Stundung einer Forderung des Marktes Neunkirchen a. Brand Name und Anschrift Datum 1. Forderungsart Bescheid bzw. Rechnung vom in Höhe von Art der Forderung fällig am beantrage ich hiermit zu
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 10. Dezember 2014 1 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrRichtlinien für die Vergabe des Familienpasses, sowie weiterer Familienförderung. Präambel
Richtlinien für die Vergabe des Familienpasses, sowie weiterer Familienförderung Präambel Die Gemeinde Rust sieht sich in ihrer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern
MehrSatzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008
Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrGebührenordnung für die Börse München
für die Börse München Stand: 03. Juli 2014 Börse München Inhalt 1 Gebührentatbestände I. Gebühren für die Zulassung zum Börsenhandel 2 Aufnahmegebühr 3 Gebührenfestsetzung für die Teilnahme am Börsenhandel
MehrGemeinde Oberengstringen. Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung
Gemeinde Oberengstringen Beitragsverordnung zur familien- und schulergänzenden Betreuung Beschluss der Gemeindeversammlung Oberengstringen vom 02. Juni 2014 1 1. Geltungsbereich Art. 1 Die Beitragsverordnung
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Babenhausen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGeschäftsordnung des Abendgymnasiums
Geschäftsordnung des Abendgymnasiums 1. Die Anmeldung (1) Sie können sich nur persönlich anmelden. Postalische oder fernmündliche Anmeldungen haben keine Gültigkeit. (2) Sie werden direkt bei der Anmeldung
MehrAntrag H3 auf Berücksichtigung eines Härtefalles wegen wirtschaftlicher Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen
Universität Trier. 54286 Trier Antrag H3 auf Berücksichtigung eines Härtefalles wegen wirtschaftlicher Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen nach 14 Abs. 4 der Landesverordnung
MehrFür alle, die Immobilien im Kopf haben.
Für alle, die Immobilien im Kopf haben. Zur Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit. 1. Kundenbezogene Unterlagen Einkommen letzte drei Gehaltsabrechnungen Mieteingänge sonstige Einkommen Kopie
MehrGEBÜHRENSATZUNG* für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf
GEBÜHRENSATZUNG* für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf Aufgrund des 10 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und des 20 des Nds.
MehrStundungsantrag. An Stadtverwaltung Burg Kämmerei In der Alten Kaserne 2 39288 Burg. Die Stadt Burg hat an mich/uns folgende Forderung/en: Abgabe
Antragsteller Ort, Datum Anschrift Telefon-Nr. An Stadtverwaltung Burg Kämmerei In der Alten Kaserne 2 39288 Burg Stundungsantrag Die Stadt Burg hat an mich/uns folgende Forderung/en: Kassenzeichen Bezeichnung
MehrReglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen
Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die
MehrGebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse
Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...
MehrDer Beratungshilfeschein: kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung
Der Beratungshilfeschein: kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht
MehrBeitragsverordnung. für die familien- und schulergänzende Betreuung
S.0. Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung An der Urnenabstimmung am 4. November 0 erlassen Vom Gemeinderat mit Beschluss vom. Januar 04 auf den. August 04 in Kraft gesetzt
MehrRichtlinien für die Vergabe des Familienpasses sowie weiterer Familienförderung. Präambel
Gemeinde Rust Richtlinien für die Vergabe des Familienpasses sowie weiterer Familienförderung Präambel Die Gemeinde Rust sieht sich in ihrer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen
MehrRichtlinien für die Gewährung eines VR Bank HessenLand-Stipendiums
Richtlinien für die Gewährung eines VR Bank HessenLand-Stipendiums Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Förderfähiger Personenkreis... 2 3. Förderfähige qualifizierte Fortbildung... 2 4. Weitere Voraussetzungen...
MehrAnlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls
HAUPTABTEILUNG 4 Studienangelegenheiten Technische Universität Kaiserslautern Anlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls Gebäude 47 Gottlieb-Daimler-Straße 67663 Kaiserslautern Telefon (0631)
MehrRichtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen
Trier, im Oktober 2012 Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen Soziale Unterstützungen, Windelstipendien und Freitische können nur insoweit vergeben werden,
MehrRichtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage
Richtlinien des Elternbeirats am Gymnasium Wendelstein Zuschüsse zu Klassenfahrten bei finanzieller Notlage 1. Grundsatz a. Der Elternbeirat und der Förderverein des Gymnasiums Wendelstein unterstützen
MehrASekVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Sachsen-Anhalt
ASekVO (Titel, Fassung, Einleitung) - Landesrecht Sachsen-Anhalt Verordnung über Abendklassen an Sekundarschulen (ASekVO) Vom 28. Februar 2005 (GVBl. LSA S. 101) Geändert durch Verordnung vom 30. Juni
MehrBensberger Bank Modernisierungskredit*
Aus alt mach neu mit dem * Ab 5.000,- - bis 35.000,- - Euro Ohne Grundschuldeintragung, Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs nicht älter als 6 Monate ausreichend Beantragung vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme
MehrANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe
An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA III/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/226 ANSUCHEN zur Gewährung einer Wohnbeihilfe Wir erlauben uns darauf hinzuweisen,
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung
MehrDiese Anmeldung gilt auch für die tägliche Mittagsverpflegung.
Anmeldung Erst nach Vorlage der vollständigen Unterlagen ist das Kind zum Besuch der Gruppe berechtigt! Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter, ab dem Monat verbindlich im Schuljahr 201 /201 an
MehrLeistungsstipendium. Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen
Leistungsstipendium Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Die Stiftung Landheim Schondorf am Ammersee vergibt Leistungsstipendien an Schüler* aufgrund ihrer herausragenden schulischen bzw. außerschulischen
MehrORDNUNG 2-FÄCHER-BACHELOR ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELOR-STUDIENGANG GRUNDBILDUNG SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR AN DER UNIVERSITÄT OSNABRÜCK Bekanntmachung
Mehrwirtschafstsstipendium
wirtschafstsstipendium Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Die Stiftung Landheim Schondorf vergibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an Schüler* der Klassen 1 bis 12 sog. Wirtschaftsstipendien,
MehrAusschreibung Landesstipendium Niedersachsen 2015
Ausschreibung Landesstipendium Niedersachsen 2015 Die Universität Vechta vergibt noch im Jahre 2015 58 Stipendien in Höhe von 500,- Euro (Einmalzahlung) finanziert aus Landesmitteln* Bewerben können sich
MehrBerufsfachschule -einjährig-
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR Berufsfachschule 1. Gesundheit und Ernährung 2. Technik Elektrotechnik Metalltechnik Bautechnik 3. Wirtschaft Januar 2014 Regionales Berufsbildungszentrum
MehrTalent im Land Baden-Württemberg Schülerstipendien für begabte Zuwanderer. Antragsformular. Dem Antrag bitte folgende Unterlagen beilegen
Talent im Land Baden-Württemberg Schülerstipendien für begabte Zuwanderer Antragsformular Dieses Formular ist ein wichtiges Element Ihrer Bewerbung. Alle Daten und Informationen, die wir damit erheben,
MehrBeitragsordnung für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
Normabkürzung Normtitel KigaBO Kindergarten- BeitragsO Verkündungsstand, letzte Änderung Normgeber Verkündungsstand: 08.01.2009in Kraft ab: 16.07.2008 BRE Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte
MehrMERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers
MERKBLATT Geschäftsführung des Aufgabenträgers 1. Aufgabenträgerschaft Der Aufgabenträger hat im BID-Prozess eine zentrale Rolle. Er beantragt ein BID und setzt nach dessen formaler Einrichtung das Maßnahmen-
MehrGemeinde Wallisellen. Gesellschaft. 12. Juni 2012
Gemeinde Wallisellen Gesellschaft 12. Juni 2012 Verordnung über die Ausrichtung von Betreuungsbeiträgen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter der Politischen Gemeinde Wallisellen
MehrSatzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege
Satzung der Stadt Frechen vom 16.04.2013 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Präambel Aufgrund des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung
MehrSatzung des Kreises Wesel vom 18. Januar 2012 über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege
Satzung des Kreises Wesel vom 18. Januar 2012 über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Kindertagespflege Auf Grundlage des 90 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz) i.v. mit
MehrInformationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg
Informationen zum Auslandsaufenthalt von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern an der Liebfrauenschule Oldenburg I. Einjähriger Auslandsaufenthalt nach dem Besuch der 10. Jahrgangsstufe Regelfall
MehrPräambel. 1 Beitragspflicht
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen vom 08. November 2011 Präambel Der Rat der Stadt Köln hat
MehrMedizinische Fakultät
Verwaltungshandbuch Teil 1 A-Rundschreiben Satzungen zu Hochschulauswahlverfahren 1.12 veröffentlicht am: 21.12.10 Medizinische Fakultät Satzung zur Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens für ausländische
MehrEinkommenssteuer in den Niederlanden
Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.
Mehr... ... Antrag auf. Geschuldete Abgabe Bescheid vom Fälligkeit am Betrag. Höhe der monatlichen Rate:... EUR. Laufzeit der Ratenzahlung endet am:...
KD-NR... Antragsteller (Schuldner) PLZ,Ort,Tel.-Nr.,Datum............... AZV Wipper-Schlenze Sanderslebener Straße 40 Antrag auf Stundung 06333 Hettstedt Ratenzahlung Erlass Geschuldete Abgabe Bescheid
MehrBeitragsverordnung. der Gemeinde Richterswil. zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014
Beitragsverordnung der Gemeinde Richterswil zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014 In Kraft per 1. August 2014 1 Inhaltsverzeichnis I. Geltungsbereich... 3 Art. 1 Gegenstand
MehrVermögensstatus / Selbstauskunft
Vermögensstatus / Selbstauskunft Angaben zur Person Name (gegebenenfalls auch Geburtsname), Anschrift Geburtsdatum Telefon Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Güterstand Staatsangehörigkeit
MehrDie Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt
Die Versorgung nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz Teil II Zuschläge zum Ruhegehalt Inhalt 1. Kindererziehungszuschlag... 2 2. Pflegezuschlag... 3 3. Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen...
MehrStiftung Universität Hildesheim Postfach 101363 D-31113 Hildesheim
Sozialfonds Beantragung eines Zuschusses für in Not geratene Studierende der Stiftung Universität Hildesheim Hinweis: Bitte füllen Sie, das Formular am Computer aus und drucken es aus. Eine handschriftliche
MehrAntrag auf Stundung/Ratenzahlung
An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Straßen- und Brückenbau Sachgebiet Beiträge Am Stadtwall 1 Telefon: (04221) 99-2221 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-142202 E-Mail: erschliessungsbeitraege@delmenhorst.de
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
Mehr6614-22 Seite 1 Abschlussprüfung Realschule
Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2006 (Gesetzblatt K.u.U. ) Auf Grund von
MehrIhre Zeichen Ihre Nachricht vom Meine Zeichen Datum. Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung. Festgesetzt mit Bescheid vom
Der Bürgermeister Stadt Erkner Friedrichstr. 6-8 15537 Erkner Stadt Erkner Friedrichstraße 6-8 15537 Erkner Geschäftsbereich : Stadtkasse Ressort : 20 / Finanzen Bearbeiter : Telefon : 03362 / 795-122
MehrBegabtenstipendium der Deutschen Internationalen Schule in Zagreb
Begabtenstipendium der Deutschen Internationalen Schule in Zagreb Einleitung Die Deutsche Internationale Schule in Zagreb kann neu eintretenden Schülern aus kroatischen Grundschulen im Gymnasium (Klasse
MehrMarktgemeinde Stainach - Pürgg Hauptplatz 27, 8950 Stainach
Seite 1 Marktgemeinde Stainach - Pürgg Hauptplatz 27, 8950 Stainach Parteienverkehr: Montag - Freitag: 8:00-12:00 Uhr Tel.: +43 (0)3682-24800, Fax: +43(0)3682-24800-19 Internetadresse: www.stainach-puergg.gv.at
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA an - alle Haupt-/Mittelschulen - Staatlichen Schulämter - Regierungen
MehrAz: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines
Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eine
MehrGDK Anmeldung. Vorkurs Gestaltung. Personalien. Gesetzlicher Vertreter. 2. Gerne melde ich mich für folgenden Kurs an:
GDK Anmeldung Vorkurs Gestaltung. Bitte 1 Portrait-Foto beilegen Gerne melde ich mich für folgenden Kurs an: Vorkurs Gestaltung Aufnahmeprüfung Vorkurs Lehrgangsnummer 1 Personalien. Frau Herr Vorname
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl.
MehrERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ
ERGÄNZUNGSKASSE ALCAN SCHWEIZ Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Vom
Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Vom Auf Grund von 26 Absatz 1 Satz 5, 42 Absatz 6, 44 Absatz 4 und 46 Absatz 2 des Hamburgischen
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung über die Eignungsfeststellung für das Studium im Magisterstudiengang Ethnologie im Hauptfach an der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 13. Mai 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung
MehrDeutscher Bildungsgang DBG. Deutsche Schule Santiago (Stand Februar 2013) Information für Eltern
DEUTSCHE SCHULE SANTIAGO COLEGIO ALEMÁN DE SANTIAGO Deutscher Bildungsgang DBG Deutsche Schule Santiago (Stand Februar 2013) Information für Eltern Begegnung mit Deutschland... 3 Der gymnasiale Bildungsgang...
MehrBeitragsordnung der Handwerkskammer Hamburg
Beitragsordnung der Handwerkskammer Hamburg Aufgrund von 106 Absatz 1 Nr. 5 und 113 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095),
MehrAnlage VM. Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers
Anlage VM zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (zu Abschnitt 5 des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname,
MehrPrüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin
Prüfungsordnung für den internationalen Masterstudiengang Scientific Computing am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
MehrPrüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015
Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson
MehrFörderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow
MehrSatzung. für die verlängerte Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Gemeinde Weichs
AWO Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die verlängerte Mittagsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt in der Gemeinde Weichs (Stand: 17.03.2015) Satzungsgliederung der Mittagsbetreuung I. Definition II. III.
MehrAmtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2015
Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2015 Hagen, 03. Juni 2015 Inhalt: 1. Gebührenordnung für die FernUniversität in Hagen vom 3. Juni 2015 Herausgeber: Der Rektor der FernUniversität
MehrElternbeitragsreglement vom 18. Dezember 2013
Seite 2 6 Inhaltsverzeichnis I. Vorgehen und Einzelheiten Artikel Seite Anmeldung 1 3 Elternzusammenarbeit 2 3 II. Berechnung der Elternbeiträge Artikel Seite Berechnung 3 3 III. Einkommensverhältnisse
MehrRichtlinien für die Vergabe sozialer Leistungen durch das
Richtlinien für die Vergabe sozialer Leistungen durch das Studentenwerk Thüringen Das Studentenwerk Thüringen will bedürftigen Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen, die unverschuldet in eine Notlage
MehrAntrag auf Gewährung einer Unterstützung durch die "Sparda-Bank Hamburg Stiftung"
Antrag auf Gewährung einer Unterstützung durch die "Sparda-Bank Hamburg Stiftung" 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Geburtsdatum: Straße: PLZ: Ort: Telefon: E-Mail: Familienstand: ledig verheiratet
MehrFH Bielefeld - Verkündungsblatt 2011-12 Seite 170-174
Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte Bewerber (Zugangsprüfungsordnung) an der Fachhochschule Bielefeld vom 02.05.2011 Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 49
MehrDIE SELBSTANZEIGE. Haubner Schäfer & Partner Steuerberater Rechtsanwälte. Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de DIE SELBSTANZEIGE Berlin am 22.03.2014 Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand
MehrDie Angaben dienen nur für eigene Zwecke und werden vertraulich behandelt. Alle Beträge sind in Euro anzugeben.
Selbstauskunft Die Angaben dienen nur für eigene Zwecke und werden vertraulich behandelt. Alle Beträge sind in Euro anzugeben. 1. Persönliche Verhältnisse Kreditnehmer/Bürge Name, Vorname Mitantragsteller/Ehegatte/Bürge
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrStipendium für Geschichte
Stipendium für Geschichte Dr.-Stephan-von-katona-Gedenkstiftung Vergaberichtlinien und Bewerbungsunterlagen Das Geschichtsstipendium der Dr.-Stephan-von-Katona-Gedenkstiftung soll den Besuch der Internatsschulen
MehrRichtlinien des Familienpasses der Stadt Böblingen 452.8310
vom 00.00.0000 geändert am 00.00.0000 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Antragsstellung und Gültigkeitsdauer... 2 2. Erstattung... 2 3. Nachrang und Mitwirkungspflicht... 2 4. Berechtigter Personenkreis... 3
MehrORTSRECHT DER STADT AICHACH. Gebührensatzung zur Satzung der städtischen
ORTSRECHT DER STADT AICHACH Gebührensatzung zur Satzung der städtischen Musikschule Die Stadt Aichach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom
Mehrnikolaus max stiftung
Von unserer Stiftung erfahren durch: NAME Vornamen Straße PLZ/Ort Telefon Handy E-Mail Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Nationalität / ggf. Aufenthaltsstatus / Dauer Familienstand Ausbildung Ausgeübter
MehrAufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz
MehrRichtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.
Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung
MehrAllgemeine Verfahrensregeln zur Ausschreibung von Verbrauchsgas der Open Grid Europe GmbH für das Lieferjahr 2016
Allgemeine Verfahrensregeln zur Ausschreibung von Verbrauchsgas der Open Grid Europe GmbH für das Lieferjahr 2016 1/6 1. Allgemeines zum Ausschreibungsverfahren 1.1 Die Open Grid Europe GmbH (nachfolgend
MehrGemeinde Aschheim Tel. (089) 90 99 78-0 Ismaninger Str. 8 Fax (089) 90 99 78-832 85609 Aschheim rathaus@aschheim.bayern.de.
Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung für Gebühren- und Steuerforderungen bitte einreichen bei: Gemeinde Aschheim Tel. (089) 90 99 78-0 Ismaninger Str. 8 Fax (089) 90 99 78-832 85609 Aschheim rathaus@aschheim.bayern.de
MehrAntrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende
Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann gestellt werden, wenn nachstehende Kriterien erfüllt sind: WICHTIG: Wenn Sie die Voraussetzungen
MehrVeröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Externenprüfungsordnung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA in Actuarial
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II
Dienststelle Team Jobcenter Augsburg-Stadt Postanschrift: August-Wessels-Str. 35 86156 Augsburg Bildung und Teilhabe Ausgabedatum: Eingangsstempel: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28
MehrJuli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II -
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 2.09.203 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35
MehrHCU Hamburg -Studierendenverwaltung- Hebebrandstr. 1 22297 Hamburg
HCU Hamburg -Studierendenverwaltung- Hebebrandstr. 1 22297 Hamburg Eingangsstempel Bitte Zutreffendes ankreuzen Bitte sorgfältig in Druckschrift ausfüllen 1 Angaben zu den Einkommens- und 2 Vermögensverhältnissen
Mehr