Versicherungsschutz bei Betriebssport und Gemeinschaftsveranstaltungen - Zwei Seiten einer Medaille - Tagung für Sicherheitsfachkräfte
|
|
- Johannes Krämer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versicherungsschutz bei Betriebssport und Gemeinschaftsveranstaltungen - Zwei Seiten einer Medaille - Tagung für Sicherheitsfachkräfte 5. und 6. Oktober 2016 in Bad Neuenahr - Ahrweiler Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
2 Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport Fünf Voraussetzungen und deren Auslegung Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
3 8 Abs.1, S.1 SGB VII: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Zwei allgemeine Voraussetzungen: a) Versicherte Person b) Versicherte Tätigkeit Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
4 Warum steht Betriebssport überhaupt unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom : Die Grundgedanken des nach 1945 aufgehobenen Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit werden bestätigt. Dies gilt für alle Gemeinschaftsveranstaltungen, wie -Kameradschaftsfeiern, -Betriebsausflüge und -Betriebssport. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
5 Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten fünf besonderen Voraussetzungen für versicherten Betriebssport: 1.) Ausgleichszweck 2.) Regelmäßigkeit 3.) Teilnehmerkreis 4.) Zeit und Dauer 5.) Betriebsbezogene Organisation Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
6 1.) Der Ausgleichszweck: Sportliche Übung als Ausgleich für körperliche, geistige oder seelische Arbeitsbelastung. Der Wettkampfcharakter darf nicht im Vordergrund stehen. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
7 2.) Die Regelmäßigkeit Feste zeitliche Abstände sind nicht vorgegeben. Übungen in regelmäßigen monatlichen Abständen liegen an der Grenze (BSG vom ). Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
8 3.) Der Teilnehmerkreis Der Kreis der Teilnehmer muss im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränkt sein. Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer gemeinsamen Organisation des Betriebssports ist möglich. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
9 4.) Zeit und Dauer Die Übungszeiten und die jeweilige Dauer der Übungen müssen in einem, dem Ausgleichszweck entsprechenden, Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
10 5.) Die betriebsbezogene Organisation Es ist ein gestaltender Einfluss durch das Unternehmen erforderlich. Zu einer unternehmensbezogenen Organisation können sich auch mehrere Unternehmen zusammenschließen; s. auch Teilnehmerkreis. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
11 Ein Beispiel für ein Betriebssportangebot eines Mitgliedsunternehmens: Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
12 Absolutes Ausschlusskriterium Wettkampfcharakter! (?) Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
13 Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen Vier Voraussetzungen und deren Auslegung Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
14 8 Abs.1, S.1 SGB VII: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Auch hier die zwei allgemeinen Voraussetzungen: a) Versicherte Person b) Versicherte Tätigkeit Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
15 Die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten vier besonderen Voraussetzungen für versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen: 1.) Angemessener Gemeinschaftszweck 2.) Der Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung veranstaltet, billigt oder fördert die Veranstaltung 3.) Der Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung ist selbst anwesend oder lässt sich durch einen Beauftragten vertreten 4.) Alle Betriebsangehörigen können daran teilnehmen Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
16 1.) Angemessener Gemeinschaftszweck Die Veranstaltung dient der Pflege bzw. Förderung der Verbundenheit unter den, d.h. allen Beschäftigten und zwischen dem Unternehmer / der Unternehmensleitung und den Beschäftigten. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
17 2.) Der Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung veranstaltet, billigt oder fördert die Veranstaltung a) Die Unternehmensleitung selbst ist Veranstalter b) Die Unternehmensleitung billigt die Veranstaltung c) Die Veranstaltung wird von der Autorität der Unternehmensleitung getragen Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
18 3.) Der Unternehmer bzw. die Unternehmensleitung ist selbst anwesend oder lässt sich durch einen Beauftragten vertreten Grundsätzlich muss die Unternehmensleitung oder Teile von ihr an der Veranstaltung teilnehmen, damit der angemessene Gemeinschaftszweck gewährleistet ist. Die Unternehmensleitung muss nicht während der gesamten Dauer anwesend sein. Jemand sollte aber dann für das Unternehmen handeln. Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
19 4.) Alle Betriebsangehörigen können an der Veranstaltung teilnehmen Die Konzeption muss auf die Teilnahme aller Betriebsangehörigen ausgerichtet sein. D.h. die Veranstaltung darf nicht so geplant sein, dass ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen kann oder wegen der Gefährlichkeit nicht teilnehmen will. Umkehrschluss = Müssen alle daran teilnehmen? Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
20 Keine Feier ohne Alkohol Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
21 Fragen? Beispiele aus der Praxis? Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
22 Hinweis auf zwei Flyer: Betriebssport: Versichert... oder etwa nicht? Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung: Versichert... oder etwa nicht? Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
23 Kontakt: Hans-Jürgen Becker Stabsbereich Steuerung & Controlling Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Kurfürsten-Anlage Heidelberg Tel.: / Mobil: 0173 / hans-juergen.becker@bgrci.de Internet: Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
24 P A U S E Tagung für Sicherheitsfachkräfte am 5. / 6. Oktober
Versicherungsschutz bei Betriebssport und Gemeinschaftsveranstaltungen - Zwei Seiten einer Medaille - Tagung für Sicherheitsfachkräfte
Versicherungsschutz bei Betriebssport und Gemeinschaftsveranstaltungen - Zwei Seiten einer Medaille - Tagung für Sicherheitsfachkräfte 21. und 22. April 2016 in Oberhof Tagung für Sicherheitsfachkräfte
MehrWann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall? Ein Blick in die Rechtsprechung
Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall? Ein Blick in die Rechtsprechung MIRO, 36. Betriebsleiter-Seminar 18. 20. Februar 2014 Hohenroda Stephan Lindemeier, Bezirksdirektion Langenhagen Versicherungsfälle
Mehrschutz begründenden Tätigkeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 12). Unfälle wiederum sind 20 www.walhalla.de & zeitlich begrenzte,
Arbeitsunfälle schutz begründenden Tätigkeit (beachten Sie dazu die Ausführungen ab Seite 1). Unfälle wiederum sind & zeitlich begrenzte, & von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, & die zu einem
MehrAusgewählte Urteile in der Unfallversicherung
Ausgewählte Urteile in der Unfallversicherung Betriebsräte-Tagung in Lüneburg 11. November 2015 Stephan Lindemeier, Bezirksdirektion Langenhagen Versicherungsfälle nach SGB VII Versicherungsfälle Arbeitsunfälle
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb
ecomed Sicherheit Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb Handbuch für erfolgreiches Arbeitsschutz-Management - Rechts- und Praxishilfen Bearbeitet von Sönke Kurth, Michael Schultis Loseblattwerk mit
MehrMit der wörtlichen und kommentarlosen Wiedergabe von Zeugenaussagen hat das Berufungsgericht keine verwertbaren Feststellungen getroffen.
-216- Eine den Unfallversicherungsschutz begründende betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung erfordert nicht, dass die Unternehmensleitung die Teilnahme aller Mitarbeiter gewünscht und dies auch nach außen
MehrUV-Recht Aktuell 07/2013-387 - vom 17.04.2013
UV-Recht Aktuell 07/2013-387 - 1. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Betriebssport gelten auch für sportliche Aktivitäten internatsmäßig untergebrachter Umschüler, sodass nur bei innerem
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrDas Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27.10.2009 B 2 U 29/08 R wie folgt entschieden:
UVR 005/2010-279 - Zur Abgrenzung des unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports, der der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, von unversicherten sportlichen Aktivitäten
MehrBundessozialgericht Urt. v. 27.06.2000, Az.: B 2 U 25/99 R
Bundessozialgericht Urt. v. 27.06.2000, Az.: B 2 U 25/99 R Unfallversicherung: Einzelgänger auf Betriebsfest stehen allein da Wer an einer Betriebsveranstaltung teilnimmt und einen Unfall erleidet, der
MehrDonnerstag, 2. April 2015. Tagung für Sicherheitsfachkräfte
Tagung für Sicherheitsfachkräfte Bericht aus der Verwaltung Gliederung Neue Strukturen in der BG RCI Arbeitsunfall Berufskrankheit Tagung Sicherheitsfachkräfte Dr. Ulrich Grolik, Boltenhagen, März 2015
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Hochschulsport
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Hochschulsport Jahresarbeitstagung Hochschulsport Sachsen, Sportschule Werdau, 19.09.2012 Katrin Schuster, Referatsleiterin Entschädigung UV-Schutz für Studierende
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrUnfallversicherte Tätigkeiten im Feuerwehrdienst - Rechtsirrtümer und Gerüchte-
Unfallversicherte Tätigkeiten im Feuerwehrdienst - Rechtsirrtümer und Gerüchte- Immer wieder kommt es zu einer nicht unerheblichen Verunsicherung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
MehrJahr
4.3 Der Wegeunfall Bereits seit 1925 werden in der gesetzlichen Unfallversicherung auch die Wege abgesichert, die mit der versicherten Tätigkeit verbunden sind. Während sich die Zahl der Arbeitsunfälle
MehrUrteil des BSG vom B 2 U 14/13 R Aufhebung des Urteils des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 15 U 678/10 (UVR 17/2013, S.
- 324 - Der Versicherungsschutz während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen ist auf Tätigkeiten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule beschränkt. Daran fehlt es, wenn
MehrArGUS Hamburg Arbeits- und Gesundheitsschutz. ArGUS. Mein Kollege hat einen Arbeitsunfall was nun, was tun, Betriebsrat?
ArGUS Mein Kollege hat einen Arbeitsunfall was nun, was tun, Betriebsrat? Versicherter Personenkreis Unfallunterschide Unfallnachverfolgung Wegeunfall / Arbeitsunfall Leistungen der Gesetzlichen Unfallkassen
MehrKreis der versicherten Personen
Kreis der versicherten Personen Versicherter Personenkreis ( 2 ff. SGB IV) Gesetzliche UV ist - neben KV, RV, PV, AV ein Zweig der Sozialversicherung (SV) Die SV umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder
MehrArbeitsschutz - Belehrung 2014. Institut Systemarchitektur
Arbeitsschutz - Belehrung 2014 Institut Systemarchitektur Sicherheitsbeauftragter für das Institut SyA: - Silvia Labuschke Ersthelfer: - Angela Spehr - Martina Gersonde - Ines Funke - Dr. Bernd Keller
MehrInformation zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts Information zum Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Stand: August 2016 Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
MehrDie Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlen und Fakten Südwest
Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Zahlen und Fakten 2009 Südwest Aufgaben der Landesverbände Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. übernehmen
Mehr"Sicherheit ist Ehrensache"
"Sicherheit ist Ehrensache" Workshop 2 Ehrenamtliche in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften 2. VBG-Forum "Sicherheit ist Ehrensache" W. J. Thiel - VBG Mainz 10.12.2011 Inhalte des Workshops
MehrVerfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit
Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit Alle Info s für Lehrkräfte und Schulleitungen Eine Informaon des Schulamtes für die Stadt Bielefeld! S0455 WAS ist zu beachten, wenn ich erkranke?
MehrTagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und -ärzte am 19. und 20. Oktober 2016 in Pforzheim
Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärztinnen und -ärzte am 19. und 20. Oktober 2016 in Pforzheim Gerhard Reitz Bezirksdirektionen Mainz und Heidelberg Gesetzlicher Auftrag Die Berufsgenossenschaften
MehrBundessozialgericht Urt. v , Az.: B 2 U 33/00 R
Bundessozialgericht Urt. v. 02.05.2001, Az.: B 2 U 33/00 R Unfallversicherung: 45km statt 500m lässt den Schutz verfliegen Arbeitnehmer, die unmittelbar von einem Besuch bei Verwandten zur Arbeitsstelle
MehrWerkstorprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5677 Werkstorprinzip in der gesetzlichen Unfallversicherung? Eine kritische Betrachtung des Versicherungsfalls
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...
MehrArbeitsschutz - Belehrung 2015. Institut Systemarchitektur
Arbeitsschutz - Belehrung 2015 Institut Systemarchitektur Sicherheitsbeauftragter für das Institut SyA: - Silvia Labuschke Ersthelfer: - Angela Spehr - Martina Gersonde - Ines Funke Unfallversicherungsträger:
Mehr- 523 - DOK 456.1:452.3:124.421
- 523 - Ein Anspruch auf Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt u.a. voraus, dass der Verletzte auf Dauer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Versicherte
MehrAlkohol / Illegale Drogen im Betrieb
LIRS Konferenz 12. April 2006 in Ljubljana, Slowenien Alkohol / Illegale Drogen im Betrieb Erfahrungen und rechtliche Aspekte aus Sicht der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Thomas Köhler, Berufsgenossenschaft
MehrRichtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen
Richtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen a. auf gemeindeeigenen Sportflächen b. in gemeindeeigenen Sporthallen Allgemeines Die Gemeinde Edewecht fördert den Breiten- und Leistungssport
MehrOhne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung
Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
Mehr4. Leistungen der Pflegeversicherung
4. Leistungen der Pflegeversicherung a) Aufgabe und Zielsetzung 1 Abs. 4 SGB XI: Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit
MehrBetriebsveranstaltungen
Betriebsveranstaltungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflug) fördern das Betriebsklima; sie sollen aber möglichst weder Arbeitgeber
MehrKindheit, Jugend und Familie
Kindheit, Jugend und Familie Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2017 Die Empfehlungen (DV 24/16) wurden am 27.
MehrBundessozialgericht Urt. v. 26.06.2014, Az.: B 2 U 7/13 R
Bundessozialgericht Urt. v. 26.06.2014, Az.: B 2 U 7/13 R Wenn für eine Abteilung "betrieblich" unterwegs ist, bleibt's privat Arbeitnehmer sind während einer betrieblichen Veranstaltung (etwa eines Betriebsfestes
MehrDoppelte Haushaltsführung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Doppelte Haushaltsführung Kennen Sie die abzugsfähigen Kosten? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Doppelte Haushaltsführung: Grundzüge
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrBerichtsheft (Ausbildungsnachweis)
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan
Mehr... Postadresse: Postfach , Heidelberg Hausadresse: Kurfürsten-Anlage 62, Heidelberg Tel ( ) , Fax ( )
Rundschreiben "Arbeitsmedizinische Vorsorge" V 2/2015 Heidelberg, den 15.05.2015 Kurfürstenanlage 62 Tel.: 06221/5108-15102 Fortbildungsveranstaltungsreihe des Landesverbandes Südwest für arbeitsmedizinisch
MehrVerantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme
Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme 3. Bundeskoordinatorentag Berlin, den 08.11.2007 Verantwortung Aufgaben begründen Pflichten Zwang zur Pflichterfüllung
MehrGesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Im Gesetz definiert 8 SGB VII, wann ein Arbeitsunfall vorliegt.
Arbeitsunfall Zusammenfassung Begriff Arbeitsunfälle sind plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse, die sich gesundheitsschädigend auf den Körper eines gesetzlich unfallversicherten Menschen auswirken. Sie
MehrSozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von n, Trainern und Betreuern in Sportvereinen im steuerrechtlichen Sinne durch persönlichen Kontakt Einfluss auf Menschen nehmen Entwicklung und Förderung geistiger
MehrInteressantes zu Arbeitssicherheit
Interessantes zu Arbeitssicherheit Stand 12.05.2014 Wer MUSS wann benannt, engagiert, oder beauftragt werden? Sicherheitsbeauftragter (Sib): Ab 21 Mitarbeiter (mehr als 20) sind Unternehmen verpflichtet
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrSeminare 2015 Kindertageseinrichtungen
Seminare 2015 Kindertageseinrichtungen Stand: Januar 2015 Mit Sicherheit mehr spielen Spielplätze in Kindergärten und Grundschulen Vielfältig und attraktiv gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung,
MehrTAGUNG für Sicherheitsfachkräfte am 21. und 22. Mai 2014 in Oberhof
TAGUNG für Sicherheitsfachkräfte am 21. und 22. Mai 2014 in Oberhof Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Besprechung ausgewählter Urteile aus dem Bereich
MehrK i n d e r g a r t e n o r d n u n g
G e m e i n d e E r k e n b r e c h t s w e i l e r K r e i s E s s l i n g e n K i n d e r g a r t e n o r d n u n g Die Arbeit in unserem Kindergarten richtet sich nach der folgenden Ordnung und den
MehrTitel: Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für die Teilnahme von Hochschulmannschaften an Nicht Hochschul Wettkämpfen
LSG München, Urteil v. 30.06.2015 L 2 U 108/14 Titel: Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für die Teilnahme von Hochschulmannschaften an Nicht Hochschul Wettkämpfen Normenketten:
MehrSperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen Datum: 08.08.2007 12:24 Kategorie: Politik, Recht & Gesellschaft Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin,
MehrDer Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:
Pet 2-17-15-82710-054480 Krankengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
MehrDie BG RCI-Fusion Stand, Ausblick, Auswirkungen
Die BG RCI-Fusion Stand, Ausblick, Auswirkungen Betriebsrätetagung Karlsruhe, Mai 2011 Niels Schurreit Bezirksdirektion Heidelberg 125 Jahre Berufsgenossenschaften Betriebsrätetagung Präventionsbereich
MehrGrundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung
Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung Vortragstitel, Autor, Veranstaltung 19.11.2013 Die 5 Säulen der Sozialversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung
MehrUMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft
UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen Umschulungsträger / in: Umschüler/in: und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen.
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrHilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen
Hilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen Schwerpunkte der sozialpädagogischen Beratung in der Ambulanz Dipl.- Soz. Cornelia Prescher Sana Klinikum Berlin Lichtenberg Sozialpädiatrisches
MehrBeschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen
Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderungen und Werkstätten für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Für Menschen mit Behinderungen mit besonderem Unterstützungsbedarf
MehrTeilnahme an Maßnahmen des Betrieblichen. Gesundheitsmanagements
Zentrale Dienstvorschrift Teilnahme an Maßnahmen des Betrieblichen Zweck der Regelung: Herausgegeben durch: Beteiligte Interessenvertretungen: Gesundheitsmanagements Regelt die Teilnahme von Mitarbeitenden
Mehr"Wenn schon ein Unfall, dann hoffentlich ein Arbeitsunfall,"
"Sicherheit ist Ehrensache" Workshop 1 Ehrenamtliche in Sportvereinen 2. VBG-Forum "Sicherheit ist Ehrensache" M. Becker - VBG Mainz 10.12.2011 "Wenn schon ein Unfall, dann hoffentlich ein Arbeitsunfall,"
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrSchlagworte: Arbeitsunfall, Verletztenrente, Rentenerhöhung, Formalversicherung, Mindestjahresarbeitsverdienst
LSG München, Urteil v. 31.07.2012 L 3 U 305/11 Titel: Gesetzliche Unfallversicherung - Jahresarbeitsverdienst - fingierte Formalversicherung des Geschäftsführers einer "Ein-Mann-GmbH" - Lohnsammelnachweisverfahren
MehrNeue Wege gehen. Prävention in der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Neue Wege gehen Prävention in der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Inhalt Ziele für die Prävention Prävention in der BG RCI Organisation Branchenprävention nah am Kunden Kompetenz-Centren
MehrRund ums Ehrenamt. Fragen und Antworten
Rund ums Ehrenamt Fragen und Antworten Stand: 10.5.2016 Inhaltsverzeichnis Haftung des Vereins... 3 Vereinsvermögen und Zahlungs(un)fähigkeit... 3 Haftung eines Vorstandsmitglieds gegenüber einem außenstehenden
MehrDie Bundesregierung will den Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte erweitern aber die Reform greift zu kurz 1
Die Bundesregierung will den Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte erweitern aber die Reform greift zu kurz 1 Die Demokratie lebt vom Ehrenamt Diese Feststellung von Theodor Heuss gilt
MehrPraktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler
Praktikantenvertrag für Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler Zwischen dem Praktikumsbetrieb Name Praktikantenbetreuerin oder Praktikantenbetreuer und der Praktikantin/dem Praktikanten Vorname Name
MehrVertrag über eine geringfügige Beschäftigung
Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern
MehrAusbildungsnachweis (wöchentlich) Deckblatt
Deckblatt Heft-Nr.: Name, Vorname: Adresse: Ausbildungsberuf: Fachrichtung/Schwerpunkt: Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Hinweise: 1. Der
MehrThemenkatalog für Veranstaltungen an der Hochschule Angebote für Studierende!
Die Studierendenarbeit an der Hochschule Themenkatalog für Veranstaltungen an der Hochschule Angebote für Studierende! 2014 IG BCE, Politische Schwerpunktgruppen, Marion Hackenthal Ziele von Veranstaltungen
MehrAnlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2010 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)...... Zwischen dem nebenbezeichneten Träger der Umschulungsmaßnahme... (Umschulungsträger) (Straße und Hausnummer)... (PLZ, Ort) und Umzuschulende/r... geb.
MehrKURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day
KURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day Nachfolgend soll dargelegt werden, welche Haftungs- und Versicherungsfragen auftauchen, wenn Mädchen im Rahmen
MehrMaßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden
21.04.2015 Fachtag für Mitarbeiter der sozialen und begleitenden Dienste in Stuttgart Daniela Schickle Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden Agenda 1. Definition des Begriffs
MehrAnspruchsberechtigte i. S. des 39 Abs. 4 SGB VIII
HESSISCHER STÄDTETAG HESSISCHER LANDKREISTAG Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen vom 20.03.2008 Ergänzungen ab 01.01.2010, 01.01.2011, 01.01.2013,
MehrPraxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) Arbeitsschutz - Arbeitsunfall - Berufskrankheit Bearbeitet von Joachim Schwede 3. Auflage 2015. Buch. 240 S. Kartoniert ISBN 978 3 609 68697 4 Format
Mehr2 Abs. 1 Nr. 8c, 8 Abs. 1 SGB VII Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom L 4 U 579/10
UV-Recht Aktuell 02/2014-49 - Zum Versicherungsschutz einer Studierenden bei Teilnahme an einem vom Hochschulsport veranstalteten Skikurs in der Schweiz. 2 Abs. 1 Nr. 8c, 8 Abs. 1 SGB VII Urteil des LSG
MehrUnfallversicherungsschutz: Dienstsport contra Betriebssport
311.12-HFUK-UV-Schutz-Dienstsport Lutz Kettenbeil Unfallversicherungsschutz: Dienstsport contra Betriebssport Mit seinem Urteil vom 13. Dezember 2005 (B 2 U 29/04 R) hält der 2. Senat des Bundessozialgerichts
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrPrüfung der Leistungsberechtigung von Unionsbürger/innen im SGB II
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Prüfung der Leistungsberechtigung von Unionsbürger/innen im SGB II Unionsbürger/innen sind gem. 7 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 4 SGB II leistungsberechtigt,
MehrDie gewerblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung 176-181 SIEBTER UNTERABSCHNITT Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften HI2067300 176 Grundsatz HI2067301 Die gewerblichen
Mehr1/5. Arbeitsunfälle stark rückläufig insbesondere unter Männern
1/5 Arbeitsunfälle stark rückläufig insbesondere unter Männern Meldepflichtige Arbeitsunfälle von Frauen und Männern in Deutschland (1991 2013), in absoluten Zahlen 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000
MehrObligatorische Anschlussversicherung
TK Lexikon Sozialversicherung Obligatorische Anschlussversicherung Obligatorische Anschlussversicherung HI5488365 Zusammenfassung LI4631049 Begriff Mit der obligatorischen Anschlussversicherung wird sichergestellt,
MehrIm Namen des Volkes. Urteil. in dem Rechtsstreit
BUNDESSOZIALGERICHT Im Namen des Volkes Urteil Az: B 2 U 40/05 R in dem Rechtsstreit.., Klägerin und Revisionsbeklagte, Prozessbevollmächtigter:..., g e g e n Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Hildegardstraße
MehrDamp, 24. und 25. September Wichtige Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung
Tagung Sicher und gesund in die Zukunft Damp, 24. und 25. September 2014 Wichtige Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung Ulrich Schmidt, Bezirksdirektion Langenhagen
MehrFortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung,
Fortbildung zum alternativen Betreuungsmodell Gefährdungsbeurteilung, UNA-F Stand: 20.11.2014 Umsetzung der alternativen Betreuung (1) UNA2P (2-Tagesseminar) Information und Motivation Ausbildung Fortbildung
MehrHaftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall
Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall SGB VII 7, 8, 105, 108; BGB 823, 847 Das Verlassen des Arbeitsplatzes einschließlich des Weges auf dem Werksgelände bis zum Werkstor stellt regelmäßig
MehrNeurenten in t (für Arbeitsunfälle aus t-4 bis t)
Tabelle 1 Ermittlung der Überaltlast für Renten auf Grund von Arbeitsunfällen 2014 Stand: 24. März 2015 Rentenlast für Arbeitsunfälle in t Neurenten in t (für Arbeitsunfälle aus t-4 bis t) 5,6 x Spalte
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrErgebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 24. März in Berlin
über die Sitzung der am in Berlin Inhaltsübersicht Seite Top 1 Abgrenzung zwischen dem nachgehenden Leistungsanspruch nach 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V, der Auffang-Versicherungspflicht nach 5 Abs. 1 Nr. 13
MehrDer Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Sportverein. Versicherte Personen Versicherungsfall Leistungen Beitrag
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Sportverein Versicherte Personen Versicherungsfall Leistungen Beitrag Die VBG im Überblick Gesetzliche Sozialversicherung Ablösung der Unternehmerhaftpflicht
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrTenor. Tatbestand. SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14. Titel: Krankenversicherung. Normenkette: 240
SG Landshut, Urteil v. 13.05.2015 S 1 KR 200/14 Titel: Krankenversicherung Normenkette: 240 Schlagworte: Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, Beitragsverfahrensgrundsätze
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung Dipl.-Ing. Edgar Gutsche, Prävention 22.01.2010 Übersicht Das Sozialversicherungssystem Rechtliche Grundlage: Das SGB VII Aufgaben und Leistungen Kreis der versicherten
MehrNoch immer viel zu viele Arbeitsunfälle: Sicherheitsvertrauenspersonen brauchen mehr Rechte!
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Andreas Neubauer Präsident der AK Oberösterreich Leiter AK-Abteilung Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung Noch immer viel zu viele Arbeitsunfälle:
MehrRichtlinien für die Auslandsversicherung. Abschnitt I. Allgemeines
Anlage zum Beschluss Richtlinien für die Auslandsversicherung Abschnitt I Allgemeines 1 Träger der Einrichtung für die Unfallversicherung im Ausland gemäß 140 ff. SGB VII ist die Berufsgenossenschaft der
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrEhrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher!
Ehrenamtliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Wichtig und sicher! Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement in Hamburg und Schleswig-Holstein Viele Menschen in Hamburg und
Mehr