Die gesetzliche Unfallversicherung

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1 Die gesetzliche Unfallversicherung Dipl.-Ing. Edgar Gutsche, Prävention

2 Übersicht Das Sozialversicherungssystem Rechtliche Grundlage: Das SGB VII Aufgaben und Leistungen Kreis der versicherten Personen Der Versicherungsfall Seite 2

3 Das Sozialversicherungssystem Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung gesetzliche Unfallversicherung Haftungsablösung für Arbeitgeber Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 % Arbeitgeber 100 % Seite 3

4 Haftungsablösung Die Ablösung der Unternehmerhaftung ist eine Gegenleistung für die alleinige Beitragszahlung durch den Unternehmer. Die Haftungsablösung umfasst alle Versicherten, die für das Unternehmen tätig sind, auch Leiharbeitnehmer. Sie gilt analog für Schüler, Studenten und Kinder in Kindertageseinrichtungen. Seite 4

5 Haftungsablösung Keine Haftung bei einem Versicherungsfall, der durch eine betriebliche Tätigkeit von Versicherten desselben Betriebes verursacht wird. Ausnahmen: Bei Vorsatz oder bei Teilnahme am allgemeinen Verkehr, soweit es sich nicht um einen Betriebsweg handelt. Seite 5

6 Zuständigkeiten der UKH Einrichtungen der Gemeinden und Landkreise z.b. Schulen Kindertageseinrichtungen Freiwillige Feuerwehren Müllabfuhr und Mülldeponierung Abwasseranlagen Fraport AG Einrichtungen der Länder z.b. Gefängnisse Staatstheater Staatsforsten Ministerien Hochschulen Gerichte Straßenbauämter Finanzämter Seite 6

7 Aufgaben und Leistungen in der Reihenfolge der Prioritäten: 1. Prävention 2. Erste Hilfe 3. Rehabilitation 4. Entschädigung Seite 7

8 1. Prävention Aufgabe der gesetzlichen UV-Träger ist an erster Stelle Sorge zu tragen für die Verhütung von Arbeitsunfällen Wegeunfällen Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Seite 8

9 1. Prävention Die UV-Träger haben ihre Aufgabe auf dem Gebiet der Prävention mit allen geeigneten Mitteln zu erfüllen. Seite 9

10 1. Prävention Maßnahmen zur Prävention: Erlass von Unfallverhütungsvorschriften arbeitsmedizinische Vorsorge Beratung, Aufklärung und Kontrolle Schulung z.b. von Sicherheitsbeauftragten und Verantwortlichen Seite 10

11 2. Erste Hilfe Kostenübernahme für Ersthelferausbildung und Auffrischung der EH-Ausbildung in Verwaltungsbetrieben für 5% in sonstigen Betrieben für 10% der Beschäftigten im Jahr. Seite 11

12 3. Rehabilitation Medizinische Leistungen Berufsfördernde Leistungen Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes Fortbildung und Umschulung Ergänzende Leistungen Fahr-, Verpflegungs-, Übernachtungskosten Beiträge zur Sozialversicherung Haushaltshilfe behindertengerechte Umbauten Lernmittel Seite 12

13 4. Entschädigung Leistungen an Verletzte und Erkrankte Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit Übergangsgeld bei Berufshilfe Verletztenrente (ab 26. Woche) Berufskrankheitenrenten Leistungen im Todesfall Sterbegeld Rente an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder, Eltern, frühere Ehegatten) Seite 13

14 Sachschäden und Schmerzensgeld Schmerzensgeld und Ersatz von Sachschäden sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen: Ersatz von Körperersatzstücken und Brillen Ersatz von Sachschäden, die Hilfeleistenden entstanden sind Seite 14

15 Versicherte Personen Personen in Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnissen Kindergarten-, Hort- und Krippenkinder Schüler und Studierende Gefangene während der Arbeit Personen, die wie Versicherte tätig werden Pannenhelfer und Ersthelfer Seite 15

16 Weitere versicherte Personen Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig werden: Ehrenamtliche Freiwillige in Unternehmen zur Hilfeleistung (z.b. DRK, THW, Feuerwehr) Helfer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Blut- und Organspender Seite 16

17 Der Versicherungsfall Versichert ist eine versicherte Person bei 1. Unfällen und 2. Krankheiten, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Seite 18

18 Der Arbeitsunfall Versichert: Betriebstätigkeit, Dienstgänge, -fahrten Besuch von Kindergarten, Schule, usw. Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung, Erneuerung und Erstbeschaffung von Arbeitsgerät Weg zur Essensaufnahme, zur Essensbeschaffung, zur Verrichtung der Notdurft Seite 19

19 Der Arbeitsunfall Nicht versichert: Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten (Essen, Anfertigen von Gegenständen für den privaten Gebrauch, Verrichtung der Notdurft), ausgenommen betriebliche Gefahr ist maßgeblich für den Unfall Verletzungen die sich der Versicherte mit Vorsatz beibringt (z.b. Schlucken von Gefahrstoffen in Selbstmordabsicht) Seite 20

20 Der Arbeitsunfall Wesentliche Merkmale sind: plötzliches Ereignis von außen einwirkend in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehend vorliegen eines Körperschadens Seite 21

21 Der Arbeitsunfall Seite 22

22 Der Arbeitsunfall Seite 23

23 Der Arbeitsunfall Seite 25

24 Wegeunfall Versichert: direkter Weg zwischen Wohnung und Ort der Tätigkeit Wegabweichung -infolge einer Fahrgemeinschaft -zur Unterbringung von Kindern Familienheimfahrten Seite 26

25 Wegeunfall Nicht versichert: Unfälle, die wesentlich auf Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinwirkung zurückgeführt werden können (gilt auch bei Arbeitsunfällen) Fortsetzung des Weges nach Unterbrechung von mehr als 2 Stunden (z.b. für Einkauf oder Gaststättenbesuch) Seite 27

26 Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen bei verbotswidrigem Verhalten des Verunfallten (Verstoß gegen UVV, StVO, Gesetze usw.) erhöhter Gefahr durch leichtsinniges Verhalten, selbst wenn der Versicherte seinen Schaden selbst verschuldet, solange betriebsbezogene Zwecke verfolgt werden. Seite 28

27 Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen ist ausgeschlossen bei Unfall aus innerer Ursache (ausgenommen, wenn betriebliche Gefahr maßgeblich für Schweregrad der Verletzung) selbstgeschaffener Gefahr (d.h. Handeln ist erkennbar gefährlich und dient eindeutig nicht dem Unternehmen) Vorsatz des Verunfallten (z.b. Selbstverstümmelung, Selbstmordversuch). Seite 29

28 Regressmöglichkeiten der Unfallversicherungsträger gegen den Unfallverursacher: bei Vorsatz bei grober Fahrlässigkeit Seite 30

29 Internet: Noch Fragen? Unfallkasse Hessen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Druckschriften Seite 32

30 Edgar Gutsche Telefon Mail: Noch Fragen? Prävention Entschädigung Versicherungsschutz Servicetelefon Montag-Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr Seite 33

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